Zweckverband für Abfallwirtschaft (AWISTA) im Landkreis Starnberg; Beschlussfassung über die Auflösung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.11.2017 (siehe Anlage) teilt der Zweckverband für Abfallwirtschaft (AWISTA) mit, dass nach den Grundsatzbeschlüssen der Verbandsversammlung vom 22.7.2015 und des Kreistages vom 30.7.2015 geplant ist, den Zweckverband aufzulösen. Die Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft sollen künftig durch ein noch zu gründendes Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg übernommen werden.
Voraussetzung für die Auflösung des Zweckverbandes ist der Austritt aller Verbandsmitglieder – mit Ausnahme des Landkreises Starnberg. Nach Vorlage alles Austrittsbeschlüsse der 14 Mitgliedsgemeinden wird in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes entsprechend abgestimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Situation wird klargestellt, dass der Verband gegenüber seinen Mitgliedern schuldenfrei ist. Die vom Verband genutzten Grundstücke für die Wertstoffhöfe und Wertstoffinseln bleiben weiterhin im Eigentum der Gemeinden.
Um weiterhin Einflussmöglichkeiten der Gemeinden zu gewährleisten, ist geplant, dass dem künftigen Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens mindestens der Sprecher oder ein dafür berufender Bürgermeister/innen-Vertreter als ständiges Mitglied angehören soll.

Beschlussvorschlag

Entsprechend dem Sachvortrag wird folgender Beschluss gefasst:
  1. Mit der Auflösung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (nachfolgend Verband), mit dem Ziel den Eigenbetrieb-AWISTA in ein Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg überzuleiten, besteht Einverständnis.
  2. Die Gemeinde Gilching beantragt gemäß Art. 44 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – i.V.m. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (VBS) den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg und beauftragt den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung für den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg zu stimmen.
Des Weiteren beauftragt die Gemeinde Gilching den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung dem Austritt der Stadt Starnberg sowie aller weiteren Mitgliedsgemeinden aus dem Zweckverband (i.S.v. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung, Art. 44 Abs. 1 Satz 1 KommZG) zuzustimmen.
  1. Die Gemeinde Gilching verzichtet auf jedwede Ansprüche nach § 27 Abs. 2 Satz 1 VBS aus dem Vermögen des Verbandes zu Gunsten dessen uneingeschränkten Übergangs in das betriebliche Vermögen des zu gründenden Kommunalunternehmens.
  2. Der Erste Bürgermeister wird aufgefordert, darauf zu achten, dass die Unternehmenssatzung des zu gründenden Kommunalunternehmens des Landkreises Starnberg neben den gesetzlichen Mindestanforderungen folgende zusätzliche Festlegungen enthält:
  • Wesentliche Veränderungen im Falle bestehender Wertstoffhöfe, insbesondere deren Auflösung bedürfen dem Einvernehmen der betroffenen Kommune
  • Dem Verwaltungsrat hat mindestens der Sprecher der Bürgermeister im Landkreis Starnberg oder ein an seiner Stelle dafür berufener Vertreter der Bürgermeister/-innen als ständiges Mitglied anzugehören.
  1. Der Erste Bürgermeister wird gebeten, laufend dem Gemeinderat über die Verfahrensschritte der Umwandlung bzw. Neubegründung zu berichten
  2. Der AWISTA wird gebeten, ausnahmsweise und ohne Rechtspflicht zu dieser Angelegenheit Beschlussauszüge aus nichtöffentlicher Sitzung mit entsprechendem Sperrvermerk zu übermitteln.

Beschluss

Entsprechend dem Sachvortrag wird folgender Beschluss gefasst:
  1. Mit der Auflösung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (nachfolgend Verband), mit dem Ziel den Eigenbetrieb-AWISTA in ein Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg überzuleiten, besteht Einverständnis.
  2. Die Gemeinde Gilching beantragt gemäß Art. 44 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG – i.V.m. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg (VBS) den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg und beauftragt den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung für den Austritt aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg zu stimmen.
Des Weiteren beauftragt die Gemeinde Gilching den Ersten Bürgermeister in der Verbandsversammlung dem Austritt der Stadt Starnberg sowie aller weiteren Mitgliedsgemeinden aus dem Zweckverband (i.S.v. § 24 Abs. 1 der Verbandssatzung, Art. 44 Abs. 1 Satz 1 KommZG) zuzustimmen.
  1. Die Gemeinde Gilching verzichtet auf jedwede Ansprüche nach § 27 Abs. 2 Satz 1 VBS aus dem Vermögen des Verbandes zu Gunsten dessen uneingeschränkten Übergangs in das betriebliche Vermögen des zu gründenden Kommunalunternehmens.
  2. Der Erste Bürgermeister wird aufgefordert, darauf zu achten, dass die Unternehmenssatzung des zu gründenden Kommunalunternehmens des Landkreises Starnberg neben den gesetzlichen Mindestanforderungen folgende zusätzliche Festlegungen enthält:
  • Wesentliche Veränderungen im Falle bestehender Wertstoffhöfe, insbesondere deren Auflösung bedürfen dem Einvernehmen der betroffenen Kommune
  • Dem Verwaltungsrat hat mindestens der Sprecher der Bürgermeister im Landkreis Starnberg oder ein an seiner Stelle dafür berufener Vertreter der Bürgermeister/-innen als ständiges Mitglied anzugehören.
  1. Der Erste Bürgermeister wird gebeten, laufend dem Gemeinderat über die Verfahrensschritte der Umwandlung bzw. Neubegründung zu berichten
  2. Der AWISTA wird gebeten, ausnahmsweise und ohne Rechtspflicht zu dieser Angelegenheit Beschlussauszüge aus nichtöffentlicher Sitzung mit entsprechendem Sperrvermerk zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2018 10:32 Uhr