Bebauungsplan Pollinger Straße/Schäftlarner Weg für die Grundstücke Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303, Gemarkung Gilching Aufstellungsbeschluss i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12, Gemarkung Gilching liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ vor.
Der Bebauungsplan „Ortszentrum“ in Gilching wurde erstmalig im Jahre 1986 aufgestellt und bislang siebzehnmal in Teilbereichen geändert. Aufgrund der zahlreichen Änderungen fehlt diesem Bebauungsplan eine gewisse Übersichtlichkeit.  
Die Verwaltung empfiehlt für o.g. Grundstücke  einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Antragsteller möchte entgegen den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Ortszentrum das Maß der baulichen Nutzung für die Flurnummern 1299/5 und 1299/6 ver-größern bzw. an FlNr. 1299/12 anpassen.
Es handelt sich um beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Bereich in einem Umfang angepasst werden soll, der die Grundzüge der Planung tangiert, weshalb das Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der In-nenentwicklung durchzuführen ist.
Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirt-schaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemein-heit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Land-schaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Ent-wicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Der PLANKREIS München wurde als Betreuer zur Ortsmittenentwicklung um Stellung-nahme zu dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf gebeten. Zusammenfassung:
„Die Stärkung der Ortsmittenfunktionen – Wohnen und ggf. Einzelhandel und Dienstleis-tungen – wird begrüßt. Wichtig erscheint die Bezugnahme auf die Höhenentwicklung der Nachbarbebauung und deren Fluchten. Der rückwärtige Baukörper sollte als solcher er-kennbar sein. Aus Sicht der Sanierungsbetreuung wird gefordert, hier in Anbetracht des wesentlich höheren Baurechts eine Ergänzung des Fußwegenetzes vom Bahnhof Rich-tung Fußgängerzone festzusetzen.“
In Anlage beigefügt ist eine bereits ausgearbeitete und aus dem Flächennutzungsplan (MI und WA) entwickelte Planzeichnung sowie ein Planentwurf mit Begründung.
Sollte der Gemeinderat der Aufstellung und Entwurfsplanung inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen und einem ersten Auslegungsverfahren zuzuführen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 22.11.2018 und beschließt:

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

  1. Für die Grundstücke Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303, Gemarkung Gilching wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan Pollinger Straße/Schäftlarner Weg für die Grundstücke Flurnum-mern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303 , Gemarkung Gilching“
  1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 04.12.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Primär zu verfolgende städtebauliche und ortsplanerische Ziele sind:
       Schaffung von Wohnraum im Zentrum nahe der S-Bahn- und Bushaltestelle
       Stärkung des Zentrums durch weitere zentrumsverträgliche und gewerbli-che/dienstleistungsorientierte Nutzungen
       Schaffung eines lebendigen und vitalen Ortszentrums mit Einkaufsmöglichkeiten
       Attraktive Gestaltung des Ortszentrums unter Berücksichtigung der vorhandenen Baustruktur, Baumassen und Bauhöhen; Verbesserung der stadträumlichen Qualitäten

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan-verfahren ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Für die Grundstücke Flurnummern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303, Gemarkung Gilching wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan Pollinger Straße/Schäftlarner Weg für die Grundstücke Flurnum-mern 1299/5, 1299/6, 1299/12 und Teilfläche aus 1303 , Gemarkung Gilching“
  1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 04.12.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Primär zu verfolgende städtebauliche und ortsplanerische Ziele sind:
       Schaffung von Wohnraum im Zentrum nahe der S-Bahn- und Bushaltestelle
       Stärkung des Zentrums durch weitere zentrumsverträgliche und gewerbli-che/dienstleistungsorientierte Nutzungen
       Schaffung eines lebendigen und vitalen Ortszentrums mit Einkaufsmöglichkeiten
       Attraktive Gestaltung des Ortszentrums unter Berücksichtigung der vorhandenen Baustruktur, Baumassen und Bauhöhen; Verbesserung der stadträumlichen Qualitäten

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan-verfahren ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2019 15:06 Uhr