Gratulationen durch den 1. Bürgermeister und Melderegisterdaten; Erlass einer Richtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching, vertreten durch den 1. Bürgermeister gratuliert Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Anlässen. Für die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister an den 1. Bürgermeister zu Gratulationszwecken ist § 37 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) maßgeblich. Danach dürfen innerhalb der Gemeindeverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben die in § 3 Abs. 1 BMG aufgeführten Daten (insbesondere Name und Geburtsdatum u.a.) weitergegeben werden. Nach Auffassung des Bayer. Datenschutzbeauftragten ist es datenschutzrechtlich vertretbar, eine Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen wie in § 50 BMG definiert  als gemeindliche Aufgabe anzusehen.
Die in vielen Gemeinden, wie auch bei der Gemeinde Gilching, übliche Gratulation zum 18. Geburtstag sowie zur Geburt eines Kindes ist dagegen von § 50 BMG nicht erfasst. Somit wäre eine Gratulation durch den 1. Bürgermeister in diesen Fällen datenschutzrechtlich nicht mehr möglich. Hier kann jedoch entgegen gewirkt werden, in dem der Gemeinderat in einer Richtlinie nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) die örtlich maßgeblichen Gratulationsanlässe festlegt.
Sollten Betroffene jedoch von ihrem Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten Gebrauch gemacht haben, so ist davon auszugehen, dass auch eine Gratulation durch den 1. Bürgermeister nicht gewünscht wird. In diesen Fällen würde eine Gratulation entfallen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollten die Gratulationen zur Geburt eines Kindes und zur Volljährigkeit (18. Lebensjahr) weiterhin beibehalten werden. Hierfür wäre  jedoch die beiliegende „Richtlinie über die Datennutzung durch die Erste Bürgermeisterin / den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gilching“ zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte „Richtlinie über die Datennutzung durch die Erste Bürgermeisterin / den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gilching“.
Die Richtlinie tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte „Richtlinie über die Datennutzung durch die Erste Bürgermeisterin / den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gilching“.
Die Richtlinie tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2019 15:01 Uhr