Straßenbauprogramm für die Jahre 2020 und 2021, Verschiebung der Baumaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Haupt- und Bauausschuss hat am 13.11.2017 für die HH-Jahre

2020

  - Wildmoosweg
  - Fürstenfelder Weg
  - Bahnhofstraße

2021

- Gilgener Heide
- Spitzwiesenweg
- Kohlstatt

als Straßenbaumaßnahmen beschlossen.

Aufgrund des Weggangs des Sachgebietsleiters Tiefbau fehlt es nun erheblich an personellen Kapazitäten im Bauamt, so dass die Umsetzung des beschlossenen Straßenbauprogramms auch unter Zuhilfenahme externer Büros nicht mehr möglich ist. Die Neubesetzung der Stelle des Sachgebietsleiters ist leider mangels qualifizierter Bewerbungen derzeit nicht möglich. Zudem kann die Abrechnung der erstmaligen Herstellung von Erschließungsstraßen ebenfalls nur mit einem hohen Personalaufwand aufgrund der zahlreichen Widersprüche und Petitionen bewältigt werden. Dazu kommt noch, dass aufgrund einer Hochphase in der Baukonjunktur derzeit kaum wertbare Angebote eingehen und diese meist deutlich über den Kostenschätzungen liegen. Die öffentliche Hand soll Ausgaben bzw. Investitionen durch konjunkturgerechtes Verhalten (antizyklische Haushaltspolitik) tätigen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das o.g. Straßenbauprogramm um mindestens ein Jahr zu verschieben.    

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt zum Straßenbauprogramm und beschließt, dieses vorerst um ein Jahr zu verschieben.

Diskussionsverlauf

Folgendem Antrag des GR Herz wird zugestimmt:

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende September 2019 externe Ingenieurbüros abzufragen, ob für die drei im Jahr 2020 anstehenden Straßenbaumaßnahmen die Bauherrntätigkeit für die Gemeinde übernommen werden kann. Die Angelegenheit ist dem Gemeinderat in seiner Oktober-Sitzung  wieder vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Datenstand vom 18.09.2019 09:32 Uhr