Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018; Feststellung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Nach Art. 103 GO ist die Jahresrechnung von einem Rechnungsprüfungsausschuss (örtliche Rechnungsprüfung) zu prüfen. Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gilching wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 24.10.2019 im Rathaus sowie am 07.11.2019 in den Gemeindewerken geprüft. Über die Beratungen wurde eine Niederschrift angefertigt. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung vorgetragen. Sodann kann der Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gilching nach Art. 102 Abs. 3 GO feststellen und die Entlastung erteilen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gemeinderates können jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 5 GO).

Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich, da der Rechnungsprüfungsausschuss im Abschlussbericht keine Beanstandungen anführte.

Beschlussvorschlag

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2018 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

BM Walter übergibt den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt an 2. BM Fink, da er bei Punkt c) persönlich beteiligt ist.

Beschluss

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2018 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(BM Walter ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; GR Boneberger ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)

Datenstand vom 22.01.2020 08:45 Uhr