Nachträgliche Genehmigung von Zuwendungen und Spenden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, 28.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Finanz- und Personalausschuss hat mit Beschluss vom 09.03.2009 festgelegt, dass Zuwendungen und Spenden gemäß § 3 der Dienstanweisung Zuwendungen nachträglich vom Finanz- und Personalausschuss genehmigt werden müssen.
Die Mittagsbetreuung der Arnoldus Grundschule hat im März 2018 eine Sachspende in Höhe von insgesamt 125,00 € unter Vorbehalt angenommen.
Frau Angermeier hat im Oktober 2018 eine Geldspende in Höhe von insgesamt 600,00 € unter Vorbehalt angenommen.
Das Jugendhaus Gilching hat im Zeitraum Juni bis Dezember 2018 Geldspenden in Höhe von insgesamt 280,00 € und Sachspenden in Höhe von insgesamt 1.047,90 € unter Vorbehalt angenommen. Die Details zu den Spenden können beiliegendem Dokument entnommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spenden im Gesamtwert von 2.052,90 € zu.
Beschluss
Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spenden im Gesamtwert von 2.052,90 € zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2022 16:38 Uhr