Watzmannstr. 23; Bauantrag zur Errichtung einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (Wintergarten) auf dem Grundstück Fl.N. 1440/71, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“

Im Juni 2019 wurde ein Bauantrag zum Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (Wintergarten) mit einer Tiefe von 3,7 m und einer Länge von 7,10 m eingereicht.

Zu diesem Vorhaben wurde das gdl. Einvernehmen verweigert, da nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur eine Tiefe von 2,50 m und eine Länge von 4 m zulässig  ist.

Im Zuge des Anhörungsschreibens vom Landratsamt an den Bauherrn wurde bestätigt, dass der seinerzeit vorgelegte Antrag nicht genehmigungsfähig ist. Gleichzeitig wurde jedoch auf ein Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts hingewiesen, wonach der Grundzug der Planung nicht berührt wird, wenn das Vorhaben hinter der maximal zulässigen Ausdehnung der den Bebauungsplan eröffneten Möglichkeiten zurückbleibt. Die max. zulässig Ausdehnung entspricht einem max. 8 m breiten und 2,50 m tiefen Wintergarten.
Sollte der beantragte Wintergarten bei einer Breite von 7,10 m auf die max. zulässige Tiefe von 2,50 m reduziert werden, wären die Grundzüge der Planung hier nicht berührt und eine Befreiung könnte zugelassen werden.

Nun liegt ein neuer Bauantrag für die Errichtung eines Wintergartens vor, bei dem die Tiefe von 3,7 m auf 2,50 m reduziert wurde. Somit stehen Seitens der Verwaltung u.a. im Hinblick auf des erwähnte Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts keine Versagungsgründe mehr entgegen; eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird somit befürwortet.

Beschlussvorschlag

Dem eingereichten Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird befürwortet.
Auf die Abstandsflächenproblematik wird hingewiesen.

Beschluss

Dem eingereichten Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird befürwortet.
Auf die Abstandsflächenproblematik wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 08:50 Uhr