11. Teiländerung des Bebauungsplanes "Starnberger Weg" für den Bereich der Fl.Nr. 1453/2 sowie Teilfläche aus Fl.Nr. 1389, Gemarkung Gilching; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Flurnummer 1453/2, Gemarkung Gilching liegt ein Antrag auf Änderung des Be-bauungsplanes „Starnberger Weg“ i.d.F. vom 15.04.1986 und 5. Teiländerung i.d.F. vom 16.01.1990 und 7. Teiländerung i.d.F. vom 04.11.1996 vor.

Der Bebauungsplan „Starnberger Weg“ in Gilching wurde erstmalig im Jahre 1986 aufge-stellt und bislang 10-mal in Teilbereichen geändert.

Der Antragsteller möchte entgegen den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Starnberger Weg das Maß der baulichen Nutzung für die Flurnummer 1453/2 vergrößern bzw. anpassen.

Es handelt sich um beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Bereich in einem Umfang angepasst werden soll, der die Grundzüge der Planung tangiert, weshalb das Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der In-nenentwicklung durchzuführen ist.

Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirt-schaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemein-heit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Land-schaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Ent-wicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

In Anlage beigefügt sind eine bereits ausgearbeitete und aus dem Flächennutzungsplan (WA) entwickelte Planzeichnung sowie ein Planentwurf mit Begründung.

Der Antragsteller übernimmt alle anfallenden Kosten.

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 11.10.2019 und beschließt:

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

1.        Der Bebauungsplan „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 15.04.1986, sowie 5.Teiländerung „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 16.01.1990, 7. Teiländerung „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 04.11.1996, wird geändert. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:  „11. Teiländerung des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ für den Bereich der Fl.Nr. 1453/2 sowie Teilfläche aus Fl.Nr. 1389, Gemarkung Gilching.“

2.        Der Satzungsentwurf zur 11. Teiländerung i.d.F.v. 14 .10.2019 wird inhaltlich gebil-ligt.

3.        Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung für zwei Ein-familienhäuser zzgl. Stellplatz- und Nebenanlagen sowie eine adäquate Durchgrü-nung.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Plan-teiländerungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

1.        Der Bebauungsplan „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 15.04.1986, sowie 5.Teiländerung „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 16.01.1990, 7. Teiländerung „Starnberger Weg“ i.d.F.v. 04.11.1996, wird geändert. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:  „11. Teiländerung des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ für den Bereich der Fl.Nr. 1453/2 sowie Teilfläche aus Fl.Nr. 1389, Gemarkung Gilching.“

2.        Der Satzungsentwurf zur 11. Teiländerung i.d.F.v. 14 .10.2019 wird inhaltlich gebil-ligt.

3.        Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung für zwei Ein-familienhäuser zzgl. Stellplatz- und Nebenanlagen sowie eine adäquate Durchgrü-nung.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Plan-teiländerungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 08:50 Uhr