Datum: 18.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:09 Uhr bis 21:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:19 Uhr bis 21:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für Flurnummern 1615 sowie Teilfläche aus 1619/200, Gemarkung Gilching; Neubau eines BRK-Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Starnberg Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung gemäß § 2 Abs. 1 BauGb i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.01.2020
3 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.01.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Bericht der Referenten und Verbandsräte
4.1 Protestbrief Bayerische Eisenbahngesellschaft
4.2 Aufzug Bahnhof Argelsried
4.3 Jubiläum Seniorenkino
5 Haushalt 2019; Jahresrechnung 2019 - Bildung von Haushaltsresten
6 Haushalt 2020; Wirtschaftsplan 2020 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching
7 Haushalt 2020; Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes 2020 mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023
8 Verschiedenes
8.1 Caritas Sonnenstraße
8.2 Personelle Unterbesetzung Kindergarten "Gilchinger Strolche"
8.3 Schwerlastverkehr Ortszentrum
8.4 Bewirtschaftung Bahnhofsgebäude Gilching- Argelsried
8.5 Dusch- und Umkleidegelegenheiten Kaminkehrer
8.6 Bewilligungsbeschluss Haupt-und Bauausschuss vom 17.02.2020
8.7 Straßenschmiererei Römerstraße

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_18.02.2020.pdf
Download Niederschrift öff_18.02.2020.pdf

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1. 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für Flurnummern 1615 sowie Teilfläche aus 1619/200, Gemarkung Gilching; Neubau eines BRK-Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Starnberg Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung gemäß § 2 Abs. 1 BauGb i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Starnberg hat für das geplante Katastrophenschutzzentrum des Landkreises Starnberg den Gilchinger Standort an der Westumfahrung favorisiert (Anlage 1).
Die Flächen, Fl.Nr. 1615 sowie Teilfläche aus Fl.Nr. 1619/200, Gemarkung Gilching stehen im Eigentum der Gemeinde. Die Grundstücke liegen unmittelbar an der Westumfahrung Gilching. Es fehlen der Schmutzwasserkanal, Strom, Gas, Telekom.
Die benötigten Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (Anlage 2) dargestellt als:
       Fläche für die Landwirtschaft,  
       Grünfläche,
       Fläche für ruhenden Verkehr,
       Wasserschutzgebiet.

1.        Die Bauverwaltung hat Ende November der Regierung von Oberbayern die Situation geschildert und folgende Antwort erhalten:
„Vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Initiative zur Abstimmung in diesem frühen Stadium. Zur Bewertung des Standorts aus landesplanerischer Sicht ist – nach derzeitigem Kenntnisstand – u.a. folgendes festzustellen:
       Der geplante Standort (ca. 0,8 ha) wird nicht von regionalplanerisch relevanten Gebieten (z.B. regionaler Grünzug, Hauptsiedlungsbereich gem. RP 14 B II G 2.1) überlagert.
       Laut unserem Rauminformationssystem liegt er teilweise innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes.  In diesem Zusammenhang sollte die Planung - sofern noch nicht geschehen - mit der Fachbehörde abgestimmt  werden.
       Zum Anbindegebot  LEP 3.3 Z
o        Die Entfernung zum Gewerbegebiet östlich der Talhofstraße beträgt gut 100 m Luftlinie (ca. 150 m Luftlinie zum ersten Gebäude innerhalb des GE).
o        Im Bereich zwischen GE und Planstandort befinden sich Sportplätze, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt sind.
o        Der Standort liegt westlich der Weßlinger Straße (St 2069, Westumfahrung Gilching). Aus hiesiger Sicht entfaltet die Straße keine trennende Wirkung; auch die Schraffur für den Hauptsiedlungsbereich gem. Regionalplan geht darüber hinaus. Das Umfeld des Standorts ist durch den Kiesabbau und weitere gewerbliche Bauten bereits vorgeprägt.
o        Im Sinne einer kompakten Siedlungsentwicklung wäre es aus hiesiger Sicht positiv zu bewerten, die Siedlungstätigkeit, insbesondere der  Wohnbautätigkeit, durch  die  kommunale  Bauleitplanung  auf den Bereich östlich der Weßlinger Straße zu lenken und das BRK- Katastrophenschutzzentrum an einem Standort im Innenbereich zu realisieren  (LEP 3.1 G, LEP 3.3 G).
o Ein Zielverstoß ergäbe sich durch die Ausweisung einer Siedlungsfläche für das BRK­
Katastrophenschutzzentrum (SO) nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht.

2.        Das Landratsamt Starnberg hat mit Schreiben vom 25.11.2019 die Gemeinde Gilching unterrichtet, dass im Rahmen des Baues der Westumfahrung auf einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr. 1619/200, Gemarkung Gilching Auffüllungen im Bereich zum Grundstück Fl.Nr. 1615, Gemarkung Gilching vorgefunden wurden. Das Grundstück Fl.Nr. 1615, Gemarkung Gilching ist Teil der Altlastenverdachtsfläche Kat.Nr. 18800772 „Müllgrube der Gemeinde Gilching“. Diese Fläche wurde bereits 2006 im Wege der Amtsermittlung vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim untersucht. Ein Verdacht durch die Untersuchung konnte nicht ausgeräumt werden. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde zwischenzeitlich auch eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1619/200, Gemarkung Gilching bei der Altlastenverdachtsfläche Kat.Nr. 18800772 aufgenommen.
Zur Ermittlung der räumlichen Ausdehnung und des Schadstoffpotentials der Altlastenverdachtsfläche auf dem neu erfassten Grundstück beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Weilheim im Wege der Amtsermittlung voraussichtlich 2020 eine sog. erweiterte orientierende Untersuchung durchführen zu lassen.

3.        Fl.Nr. 1615, Gemarkung Gilching liegt größtenteils im Trinkwasserschutzgebiet; siehe hierzu die Verordnung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck über das Wasserschutzgebiet in den Gemeinden Alling, Eichenau und Puchheim , Landkreis Fürstenfeldbruck, sowie in der Gemeinde Gilching, Landkreis Starnberg, für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ampergruppe vom 10.12.2002 (Anlage 3).

4.        „Der Gemeinderat Gilching hat am 21.07.2015 beschlossen, dem BRK, Kreisverband Starnberg das Grundstück Fl.Nr. 204 Teilfläche, Gemarkung Argelsried im Rahmen eines Pachtvertrages für einen Neubau Fahrzeughalle mit Aufenthaltsräumen grundsätzlich zur Verfügung zu stellen. Nach Vorlage eines Finanzierungskonzeptes durch den Landkreis Starnberg ist erneut im Gemeinderat hierüber zu beraten“ (Anlage 5).

Der vom BRK favorisierte  Standort an der Westumfahrung ist weder vom Gemeinderat diskutiert worden noch bauplanungsrechtlich sofort umsetzbar. Die Regierung von Oberbayern rät in ihrem Schreiben außerdem, …“ und das BRK-Katastrophenschutzzentrum an einem Standort im Innenbereich zu realisieren (LEP 3.1 G, LEP 3.3 G).“
Wir bitten Sie, bei der Beschlussfassung oben genannte Aspekte und den damit verbundenen Zeitaufwand zu berücksichtigen. Eine sog. erweiterte orientierende Untersuchung kann nach Auskunft der zuständigen Stellen sehr langwierig sein.

Die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollte vom Planungsverband München ausgearbeitet werden.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.12.2019 und beschließt:
1.        Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem fünften Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für Flurnummern 1615 sowie Teilfläche aus 1619/200, Gemarkung Gilching  für das geplante „BRK Katastrophenschutzzentrum des Landkreises Starnberg“  
2.        Ziel der Teiländerung ist die Darstellung der künftigen Nutzungsart als Gemeinbedarfsflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2  a BauGB.

3.        Mit der Ausarbeitung des Entwurfs zur 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird der Planungsverband München beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.12.2019 und beschließt:

  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem fünften Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für Flurnummern 1615 sowie Teilfläche aus 1619/200, Gemarkung Gilching  für das geplante „BRK Katastrophenschutzzentrum des Landkreises Starnberg“  
  1. Ziel der Teiländerung ist die Darstellung der künftigen Nutzungsart als Gemeinbedarfsflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2  a BauGB.
  2. Mit der Ausarbeitung des Entwurfs zur 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird der Planungsverband München beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.01.2020.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 21.01.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 21.01.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.01.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö informativ 3

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Löschung eines Wasserleitungsrechts für den jeweiligen Eigentümer der FlNr. 1380 Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Löschung des Wasserleitungsrechts für den jeweiligen Eigentümer der FlNr. 1380, eingetragen im Grundbuch von Gilching, Blätter 5735 sowie 8134, zu und genehmigt ihn in allen Teilen.

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4. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö informativ 4
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4.1. Protestbrief Bayerische Eisenbahngesellschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 4.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über seinen Protestbrief an die bayerische Eisenbahngesellschaft hinsichtlich der geplanten Haltestellen der Express S-Bahn. Es ist unverständlich warum keine der drei Haltestellen der Gemeinde Gilching berücksichtigt wurden. Er  fordert eine Stellungnahme.

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4.2. Aufzug Bahnhof Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 4.2

Diskussionsverlauf

GR Unger stellt fest, dass der Aufzug im Bahnhof Argelsried nun endlich installiert wurde. Er begrüßt die Bemühungen zur Barrierefreiheit.

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4.3. Jubiläum Seniorenkino

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 4.3

Diskussionsverlauf

GRin Keil berichtet über das erfolgreiche Jubiläum „5 Jahre Seniorenkino“ mit über 180 Besuchern.

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5. Haushalt 2019; Jahresrechnung 2019 - Bildung von Haushaltsresten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 wird derzeit erstellt.
Haushaltsausgabereste sind nicht verbrauchte Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden (§ 87 Nr. 17 KommHV-K). Soweit bereits Verpflichtungen für Zahlungen während des Haushaltsjahres eingegangen wurden, die Auszahlung aber bis zum 31.12. des Jahres nicht mehr möglich ist, wird eine Mittelübertragung in das folgende Haushaltsjahr erforderlich. Mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten wird eine sparsame Mittelbereitstellung gefördert, da dadurch eine Inanspruchnahme von Mitteln nur nach tatsächlichem Bedarf erfolgt und eine Neuveranschlagung für die gleiche Ausgabe im nächsten Haushaltsjahr nicht mehr erforderlich ist.

Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsreste wurden im Vorfeld durch die Verwaltung geprüft. Aufgrund der vorgelegten Begründungen und im Hinblick auf eine Entlastung des Gemeindehaushaltes 2020 ist eine Übertragung der beantragten Haushaltsreste sinnvoll und notwendig.
In der Anlage sind die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 9.029.345,88 €, die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 4.893.576,11 € sowie die Haushaltseinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von 52.500,00 € aufgeführt.
In der Anlage ist die Gesamtaufstellung der Haushaltsausgabe- und -einnahmereste dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltseinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von 52.500,00 € sowie Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 9.029.345,88 € und aus dem Haushaltsjahr 2019 Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.893.576,11 €.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltseinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von 52.500,00 € sowie Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 9.029.345,88 € und aus dem Haushaltsjahr 2019 Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.893.576,11 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Haushalt 2020; Wirtschaftsplan 2020 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für das Jahr 2020 wird der Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Gilching mit den Sparten Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung und Breitbandversorgung vorgelegt.
Im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt sind alle Sparten zusammengefasst abgebildet. In den Teilhaushalt en (Ergebnis-, Finanz-) kann das Spartenergebnis eingesehen werden.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 schließt
       
  1. im Erfolgsplan:
    in den Erträgen        auf        2.397.000
    in den Aufwendungen        auf        2.600.504

  2. im Vermögensplan:
    in den verfügbaren Deckungsmitteln        auf        6.194.000
    in den benötigten Mitteln        auf        6.064.992

Es ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 3.736.000 € für die Investitionen in das Wasserleitungsnetz und den Ausbau des Fernwärmenetzes erforderlich.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Regiebetriebes Gemeindewerke Gilching werden nicht festgesetzt.

Das Jahresergebnis beläuft sich auf  -203.504 €.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2020 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2020 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Haushalt 2020; Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes 2020 mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Finanz- und Personalausschusses 27.01.2020 ö beratend 2.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2020, der Stellenplan sowie die mittelfristige Finanzplanung 2019 - 2023 wurden in zwei Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses vorberaten und abschließend in der Sitzung am 27.01.2020 dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.
Sowohl der Haushaltsplan 2020 als auch die mittelfristige Finanzplanung sind in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Eine Kreditermächtigung ist im Jahr 2020 nicht vorgesehen. Für den Haushaltsausgleich ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.022.700,- € notwendig.
Der Wirtschaftsplan 2020 des Regiebetriebes Gemeindewerke Gilching ist Bestandteil des Haushalts 2020 und wurde als separater Tagesordnungspunkt abgehandelt.
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2020 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Haushaltsplan 2020, Stellenplan 2020, Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 sowie dem Wirtschaftsplan 2020 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zuzustimmen.“

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2020, dem Stellenplan 2020, dem Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 sowie dem Wirtschaftsplan 2020 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird über den ergänzenden Beschlussvorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Änderung im Stellenplan abgestimmt:

Beschluss 1

Beschäftigte, Unterabschnitt 0351 – Liegenschaften
Es besteht damit Einverständnis, die beiden Stellen des Bereiches Liegenschaften,
Unterabschnitt 0351 aufgrund der vorliegenden Stellengutachten in Entgeltgruppe 11
bzw. Entgeltgruppe 10 einzustufen
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anschließend stellt GR Vilsmayer den Antrag, über den Empfehlungsbeschluss des Finanz- und Personalausschusses bzgl. des Zuschussantrages der VHS separat abzustimmen. Der Gemeinderat stimmt dem Zuschussantrag der VHS Gilching e.V. in Höhe von 190.000,- € zu.

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
(GRin Vilsmayer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend) Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2020, dem Stellenplan 2020, dem Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 sowie dem Wirtschaftsplan 2020 für den Regiebetrieb Gemeindewerke Gilching in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(GRin Vilsmayer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö informativ 8
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8.1. Caritas Sonnenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 8.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über die Unterbringung von 35 Kontingentflüchtlingen mit Aufenthaltsstatus im Gebäude der Caritas in der Sonnenstraße. Hier handelt es sich um Kleinf amilien und Paare.

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8.2. Personelle Unterbesetzung Kindergarten "Gilchinger Strolche"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 8.2

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet über den personellen Engpass in der Einrichtung „Gilchinger Strolche“, der u.a. mit einer Auszubildenden und einer Mitarbeiterin aus der Gemeindeverwaltung  aufgefangen wurde. Da ein bestimmter Personalschlüssel zwingend einzuhalten ist, war der Einsatz einer ausgebildeten Erzieherin erforderlich. Diese Aufgabe habe seine Tochter für den Zeitraum von 3 Tagen in Form eines Minijobs ausgeführt.

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8.3. Schwerlastverkehr Ortszentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 8.3

Diskussionsverlauf

GRin Heutelbach erkundigt sich nach den weiteren Maßnahmen, um den Schwerverkehr aus dem Ortszentrum, insbesondere in der Karolingerstraße zu bannen.
BM Walter gibt an, dass die Beschilderung innerorts bereits geändert wurde. Außerdem steht die Verwaltung im Gespräch mit den Gewerbetreibenden, ihre Logistik ebenfalls über die Westumfahrung abzuwickeln.
Für die Beschriftung außerhalb Gilchings sind die Straßenverkehrsbehörde im Landkreis Starnberg und das staatliche Bauamt Weilheim zuständig.
BM Walter informiert das Gremium auch, dass die Zahl der Verkehrsbewegungen in der Karolingerstraße deutlich gesunken ist und sogar unter der Schätzung liegt.

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8.4. Bewirtschaftung Bahnhofsgebäude Gilching- Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 8.4

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich nach der geplanten Eröffnung des „Kultcafés Spectacel“  im Bahnhofsgebäude Gilching-Argelsried.
BM Walter weist auf noch nötige Umbaumaßnahmen hin. Die Schlüsselübergabe ist für den 01.04.2020 geplant.

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8.5. Dusch- und Umkleidegelegenheiten Kaminkehrer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 8.5

Diskussionsverlauf

GR Boneberger erfragt öffentliche Dusch- und Umkleidegelegenheiten für die Kaminkehrer.
BM Walter weist auf die Umkleiden und Duschen im Rathaus hin .

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8.6. Bewilligungsbeschluss Haupt-und Bauausschuss vom 17.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 8.6

Diskussionsverlauf

GR Boneberger erfragt die weitere Vorgehensweise für den, in der Haupt- und Bauausschusssitzung abgelehnten Bewilligungsbeschluss eines Bauwerbers, obwohl der Bebauungsplanentwurf im Gemeinderat beschlossen wurde.
Auch GR Vilsmayer moniert das Abstimmungsergebnis, da der Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat anders ausgefallen ist.
GRin Blunck weist auf die Verantwortung der Mitglieder des Gemeinderates und weist auf die Vertreterregelung in den Ausschüssen hin.

BM Walter stellt fest, dass der Beschluss kommunalrechtlich nicht zu beanstanden ist. Aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss ist ein abweichendes Abstimmungsergebnis generell möglich.
Er teilt mit, dass der Gemeinderat einen Antrag auf Überprüfung des Beschlusses stellen könnte, wenn die Unterschrift von sechs Gemeinderatsmitgliedern vorliegt. Die Frist hierfür liegt bei sieben Tagen nach dem Sitzungstag .

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8.7. Straßenschmiererei Römerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 8.7

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich nach den Maßnahmen, die die Gemeinde ergriffen hat bezüglich der rechtsradikalen Schmierereien auf der Römerstraße.
BM Walter teilt mit, dass Strafantrag gestellt wurde.

Datenstand vom 23.04.2020 10:16 Uhr