Datum: 05.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
2 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister/innen
3 Wahl der weiteren Bürgermeister/innen (2. bzw. 3. Bürgermeister/in)
4 Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen
5 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes
6 Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 2020 bis 2026
7 Bestellung der Referenten/innen
8 Besetzung der Ausschüsse
9 Benennung der Fraktionssprecher
10 Bestellung der Vertreter in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Verband Wohnen im Landkreis Starnberg
11 Bestellung der Vertreter in Zweckverbänden und sonstigen Gremien AmperVerband
12 Bestellung der Vertreter in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg
13 Bestellung der Vertreter in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Bayerischer Städtetag
14 Bestellung von Vertretern in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete
15 Bestellung von Vertretern in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Vhs Gilching e.V.
16 Bestellung der Bürgermeister zu Standesbeamten in eingeschränkten Wirkungskreis
17 Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters
18 Festsetzung der Fahrtkosten des ersten Bürgermeisters
19 Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die weiteren Bürgermeister/innen
20 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.04.2020
21 Verschiedenes
21.1 Rückgabe der Unterlagen
21.2 Glascontainer Am Römerstein

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_05.05.2020.pdf
Download Niederschrift öff_05.05.20.pdf

zum Seitenanfang

1. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die neugewählten Gemeinderatsmitglieder sind in der konstituierenden Sitzung gemäß Art. 31 Abs. 4 GO (Gemeindeordnung) zu vereidigen. Jene Gemeinderatsmitglieder, die bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode das Mandat innehatten, werden nicht mehr neu vereidigt.

Die Eidesformel hierfür lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Sollte ein Gemeinderatsmitglied aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten können, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Eine Verweigerung des Eides bzw. des Gelöbnisses hätte den Verlust des Gemeinderatsamtes kraft Gesetzes zur Folge (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG).

Nach Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO nimmt den Eid der 1. Bürgermeister ab.

Diskussionsverlauf

Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Beiwinkler Katharina, Beiwinkler Thomas, Fiegert Oliver, Franke Diana, Gebauer Herbert, Dr. Hartmann Stefan, Hüttemann Sophie, Königbauer Kerstin und Dr. Stephenson Nadine legen gemäß Art. 31 Abs. 4 GO (Gemeindeordnung) vor dem Ersten Bürgermeister Manfred Walter, den Eid ab:

zum Seitenanfang

2. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte eine/n oder zwei weitere Bürgermeister/innen, im Sprachgebrauch also den/die Zweite/n bzw. auch den/die Dritte/n Bürgermeister/in. Die weiteren Bürgermeister/innen sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch durch Beschluss des Gemeinderates in der Regel eine monatliche Aufwandsentschädigung. Hierüber müsste in einem späteren Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung Beschluss gefasst werden.

In der abgelaufenen Legislaturperiode hat sich der Gemeinderat für zwei weitere Bürgermeister/innen ausgesprochen. Nach Ansicht und der Erfahrung der Verwaltung sollte dies auch in der neuen Legislaturperiode so festgelegt werden.

Zu den wichtigsten Aufgaben weiterer Bürgermeister/innen gehört es, den Ersten Bürgermeister „in ihrer Reihenfolge“ zu vertreten (Art. 39 Abs. 1 GO).

Es bleibt dem Gemeinderat überlassen, inwieweit er sich auf einen oder mehrere weitere Bürgermeister/innen ausspricht. Das Ergebnis fließt in die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ ein.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat wählt für die Legislaturperiode 2020 / 2026 aus seiner Mitte sowohl eine/n Zweite/n also auch eine/n Dritte/n Bürgermeister/in.

Beschluss

Der Gemeinderat wählt für die Legislaturperiode 2020 / 2026 aus seiner Mitte sowohl eine/n Zweite/n also auch eine/n D ritte/n Bürgermeister/in.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Wahl der weiteren Bürgermeister/innen (2. bzw. 3. Bürgermeister/in)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte die weiteren Bürgermeister/innen.

Die Wahl ist unter Beachtung des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, wäre die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern/innen mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Sollten im ersten Wahlgang mehr als zwei Bewerber/innen die gleichen höchsten Stimmenzahlen haben oder an zweiter Stelle mehrere Bewerber/innen mit gleichen Stimmenzahlen stehen, so wäre auszulosen.

Für die Wahl der Bewerber/innen wäre es aus Sicht der Verwaltung hilfreich, wenn aus den Reihen der Fraktionen und Gruppierungen Vorschläge gemacht werden. Es können jedoch auch außerhalb der ggf. gemachten Vorschläge anderen Gemeinderatsmitgliedern die Stimme gegeben werden.

Beschlussvorschlag

  1. Zur Wahl des/r Zweiten Bürgermeisters/in werden folgende Gemeinderatsmitglieder vorgeschlagen:

……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….



Die durchgeführte geheime Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:
                       
Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen
       Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen
       Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen
       Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen
       Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen

Damit ist das Gemeinderatsmitglied ……………………. zum/r Zweiten Bürgermeister/in gewählt.


  1. Zur Wahl des/r Dritten Bürgermeisters/in werden folgende Gemeinderatsmitglieder vorgeschlagen:

……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….
……………………………………………………….

Die durchgeführte geheime Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:
               
       Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen
       Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen
       Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen
       Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen
       Gemeinderatsmitglied …………………………… erhält ……. Stimmen

Damit ist das Gemeinderatsmitglied ……………………. zum/r 3. Bürgermeister/in gewählt.

Diskussionsverlauf

Auf Vorschlag von Bürgermeister Walter wird der Wahlausschuss mit Frau Kastl, Frau Schönberger und Herrn Amon besetzt.

a)        Zur Wahl des/r Zweiten Bürgermeisters/in wird folgendes Gemeinderatsmitglied vorgeschlagen:

GR Martin Fink

Die durchgeführte geheime Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Von 24 abgegebenen Stimmzetteln sind 23 gültig und 1 ungültig.

Gemeinderatsmitglied Martin Fink        erhält        22 Stimmen.
Gemeinderatsmitglied HaraldSchwab        erhält          1 Stimme.

Damit ist das Gemeinderatsmitglied Martin Fink zum Zweiten Bürgermeister gewählt.
GR Fink erklärt die Annahme seiner Wahl.


b)        Zur Wahl des/r Dritten Bürgermeisters/in werden folgende Gemeinderatsmitglieder vorgeschlagen:

GRin Diana Franke
GR Heinrich Lenker

Die durchgeführte geheime Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Von 24 abgegebenen Stimmzetteln sind 22 gültig und 2 ungültig

Gemeinderatsmitglied Diana Franke        erhält          5 Stimmen.
Gemeinderatsmitglied Heinrich Lenker        erhält        17 Stimmen.

Damit ist das Gemeinderatsmitglied Heinrich Lenker zum Dritten  Bürgermeister gewählt.
GR Lenker erklärt die Annahme seiner Wahl.

zum Seitenanfang

4. Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der oder die neugewählten weiteren Bürgermeister/innen (Zweite/r bzw. Dritte/r Bürgermeister/in) sind im Anschluss an die Wahl gemäß Art. 27 KWBG zu vereidigen.

Die Eidesformel hierfür lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Sollte ein Gemeinderatsmitglied aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten können, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Eine Verweigerung des Eides bzw. des Gelöbnisses hätte den Verlust des Gemeinderatsamtes kraft Gesetzes zur Folge (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG).

Nach Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO nimmt den Eid der Erster Bürgermeister ab.

Diskussionsverlauf

Zweiter Bürgermeister Martin Fink und Dritter Bürgermeister Heinrich Lenker legen vor dem Ersten Bürgermeister Manfred Walter folgenden Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

zum Seitenanfang

5. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Als grundlegende Regelung für die Legislaturperiode des Gemeinderates ist eine „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ zu erlassen.

Diese Satzung enthält Regelungen über
  • die Zusammensetzung des Gemeinderates
  • die Zahl und Art von Ausschüssen
  • die Zahl der Sitze in den Ausschüssen
  • die Entschädigungsregelung der Gemeinderatsmitglieder für Sitzungen u.ä.

Als Anlage erhalten Sie einen ausgearbeiteten Entwurf mit modifizierten kleineren Anpassungen über die zu entscheiden wären:

  1. § 2 Ausschüsse
Hier geht es zunächst lediglich um die Bezeichnung der Ausschüsse:
In § 2 Abs. 1 Buchstabe a) wird der hier genannte Ausschuss seit vielen Jahren als „Haupt- und Bauausschuss“ bezeichnet. Nachdem der Teilbegriff „Haupt-„ seit Jahren keine Bedeutung hat, wird vorgeschlagen, diesen Ausschuss nurmehr „Bauausschuss“ zu nennen.

Zum anderen geht es auch um die Anzahl der Ausschuss-Sitze. In der vergangenen Legislaturperiode bestanden die Ausschüsse – mit Ausnahme der Rechnungsprüfungsausschuss – aus dem Vorsitzenden und acht Gemeinderatsmitgliedern. Aufgrund der Ergebnisse aus der Kommunalwahl und der Möglichkeit, dass alle Parteien und Gruppierungen vertreten sind, wird vorgeschlagen, die Ausschüsse mit dem Vorsitzenden und zehn Gemeinderatsmitgliedern zu besetzen. Dies hätte zur Folge, dass die Ausschuss-Sitze – vorausgesetzt es wird nach dem Berechnungsverfahren „Hare- Niemeyer“ berechnet - wie folgt aufgeteilt werden würden:
       CSU                                3 Sitze
       Bündnis90/Die Grünen        2 Sitze
       Freie Wähler                        1 Sitz
       SPD                                2 Sitze
       FDP                                1 Sitz
       Bürger für Gilching                1 Sitz


  1. § 3 Entschädigung
In § 3 sind die finanziellen Entschädigungen über die Höhe des Sitzungsgeldes, die Technikpauschale, die Ersatzansprüche von Selbständigen und die Zahlung an die Fraktionssprecher geregelt. Hier ist zu entscheiden, inwieweit die Beträge auf dem Stand der letzten Legislaturperiode bleiben sollen oder anzupassen sind.
Zur Vorbereitung auf die konstituierende Sitzung wurde angeregt, ähnlich wie bei anderen Gemeinden im Landkreis eine monatliche Pauschale in Höhe von 50,- € zu zahlen. Die weiteren, nachstehend aufgelisteten Beträge sollen in dieser Höhe weiterhin bezahlt werden.

Aktuell:
  • Sitzungsgeld         50,- €/Sitzung
  • Technikpauschale 25,- €/Monat
  • Pauschalentschädigung für Selbständige 25,- €/volle Stunde
  • Fraktionssprecher 30,- €/Monat


Sollten weitere zusätzliche Änderungen aufgenommen bzw. beantragt werden, so ist der vorliegende Satzungsentwurf zu ändern.

Beschlussvorschlag

  1. Mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.

alternativ:

  1. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ wird unter Einarbeitung der in der konstituierenden Sitzung festgelegten Änderungen beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird über folgenden Antrag von GR Winklmeier abgestimmt:

Beschluss 1

a)        Die geplante monatliche Pauschalvergütung i.H.v. 50 € für die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat soll auf 25 € herabgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Anschließend bittet GR Vilsmayer darum, zunächst über das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Ausschüssen zu entscheiden. Dieser Bitte wird von BM Walter stattgegeben.

Beschluss 2

b)        Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung werden die Ausschuss-Sitze nach dem Verfahren „Hare Niemeyer“ berechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 11

Beschluss 3

c)        Im Anschluss wird über den Antrag von GR Vilsmayer abgestimmt, die Anzahl der Ausschussmitglieder von den vorgeschlagenen 10 Mitgliedern auf 9 zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 4

d)        Auf Antrag von GR Vilsmayer wird die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses von bisher 5 auf künftig 6 ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abschließend wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 5

e)        Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ wird unter Einarbeitung der in der konstituierenden Sitzung vorstehend festgelegten Änderungen beschlossen (Anlage 1).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 2020 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Jeder Gemeinderat hat sich gemäß Art. 45 GO eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse enthalten.

Auch in der Legislaturperiode 2014 – 2020 wurde im Juli 2014 eine neue Geschäftsordnung, basierend auf der Muster-Geschäftsordnung des Bayer. Gemeindetages, beschlossen. Zwischenzeitlich hat der Bayerische Gemeindetag die bestehende Muster-Geschäftsordnung neu gefasst und eine neue Muster-Geschäftsordnung veröffentlicht. Diese sollte sicherlich die Grundlage auch für die neu zu beschließende Geschäftsordnung sein.

Erfahrungsgemäß wird es jedoch aufgrund von kurzfristig eingehenden Anträgen aus der Mitte des Gemeinderates Änderungen geben, über die jedoch noch eingehender diskutiert werden muss. Von Seiten der Verwaltung würden wir daher vorschlagen, die bisherige Geschäftsordnung aus der Legislaturperiode 2014 – 2020 zunächst zu übernehmen mit der Maßgabe, die neue Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2020 – 2026 möglichst bis zum 31. Juli 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.


Allerdings:
Für den Tagesordnungspunkt 9) „Besetzung der Ausschüsse“ ist es wichtig, zwei wichtige Faktoren bereits in der konstituierenden Sitzung zu beschließen:

1. Berechnungsverfahren - § 7 Abs. 1 Satz 2 GeschO -
Bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen besteht der Grundsatz, dass Fraktionen und Gruppierungen in den Ausschüsse entsprechend Ihrer Stärke im Gemeinderat vertreten sein sollen. Hierfür werden in den Kommunen mittlerweile drei Berechnungsverfahren angewendet. Zum einen besteht die Möglichkeit die Berechnung nach dem d`Hondtschen Prinzip, nach dem Sainte-Lague/Schepers und zum anderen nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer durchzuführen. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre aber auch aufgrund der Stimmverteilung aufgrund der Kommunalwahl wird empfohlen, das Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden. Mögliche Berechnungen mit ihren Auswirkungen wurden in einer Vorab-Besprechung den Fraktionssprechern bereits ausgehändigt. Um nachher die Ausschuss-Besetzung festzulegen, wäre es erforderlich, hierüber Beschluss zu fassen.
       Aus Sicht der Verwaltung sollte auch bei der Gemeinde Gilching weiterhin nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren die Ausschussbesetzung berechnet werden.


2. Gleicher Anspruch auf Ausschuss-Sitz - § 7 Abs.1 Satz 5 GeschO-
Darüber hinaus muss eine Entscheidung getroffen werden, was passiert, wenn im Verteilungsverfahren (Hare-Niemeyer) für die restlich zu vergebenden Ausschuss-Sitze Fraktionen und Gruppierungen gleichen Anspruch haben. Gemäß Art. 33 Abs. Satz 3 GO besteht dann die Möglichkeit entweder per Losentscheid zu entscheiden oder auf die Zahl der bei der Wahl der Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen zurück zu greifen.

In der vergangenen Legislaturperiode hat man sich für die zweite Alternative entschieden und eben auf die Stimmenmehrheit abgestellt.

Aus Sicht der Verwaltung ist es zunächst wichtig, über diese beiden oben angeführten Punkte zu beschließen. Sollten Anträge aus der Mitte des Gemeinderates bereits in der konstituierenden Sitzung gestellt werden, so sollte auch hierüber möglichst Beschluss gefasst werden.

Die Beschlussfassung über das Gesamtwerk sollte zunächst zurückgestellt werden und aufgrund der zusätzlichen Vorgaben und möglicher zusätzlicher Anträge aus der Mitte des Gemeinderates ergänzt und in seiner Endfassung vorbereitet werden.

Beschlussvorschlag

  1. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 des vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurfes werden die Ausschuss-Sitze nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt.

  1. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 5 des vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurfes werden die restlich zu vergebenden Ausschuss-Sitze aufgrund der größeren Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen vergeben.

c) Die „Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching“ vom 30.7.2014 wird zunächst übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in den vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurf die eingebrachten Anträge einzuarbeiten und dem Gemeinderat möglichst bis 31. Juli 2020 zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

  1. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 5 des vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurfes werden die restlich zu vergebenden Ausschuss-Sitze aufgrund der größeren Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen vergeben.

b)        Die „Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching“ vom 30.7.2014 wird zunächst übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in den vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurf die eingebrachten Anträge einzuarbeiten und dem Gemeinderat möglichst bis 31. Juli 2020 zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bestellung der Referenten/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 Geschäftsordnung kann der Gemeinderat „zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen“.

In der abgelaufenen Legislaturperiode wurden folgende Referate mit entsprechenden Referenten/innen festgelegt:

- Finanz- und Personalwesen                Martin Fink
- Bildung                                           Dr. Michael Rappenglück
- Kultur                                        Matthias Helwig
- Soziales                                        Margarete Blunck
- Jugend                                        Christian Winklmeier
- Sport                                        Matthias Vilsmayer
- Energie                                        Martin Pilgram
- Wasser                                        Dorothea Heutelbach
- Gewerbe                                        Manfred Herz
- Recht                                        Fritz Wauthier
       - Partnerschaft Cecina                        Eva Hackstein
       - Behindertenangelegenheiten                Peter Unger
       - Senioren                                        Karin Keil
       - Feuerwehr                                        Hermann Högner

Nachdem das Thema „Mobilität“ in sehr viele Bereiche eine tragende Rolle einnimmt, könnte man sich von seiten der Verwaltung vorstellen, eine/n weiteren Referenten/in in Bezug auf „Mobilität“ festzulegen.

In einer Vorbesprechung wurde aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen, die Referate „Energie“ und „Wasser“ zusammen zu legen und ein Referat „Gemeindewerke“ zu bilden.

Zudem wurde von seiten Bündnis90/Die Grünen angeregt, ein weiteres Referat zum Thema „Nachhaltigkeit“ zu bilden.

Es gilt nun zu entscheiden, ob und welche Referate gebildet werden.

Beschlussvorschlag

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 GeschO werden folgende Referate mit den entsprechenden Referenten wie folgt besetzt:

  1. Referat „Finanz-/Personalwesen“                mit Referent/in ……………………………..

b)  Referat „Bildung“                                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Kultur“                                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Soziales“                                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Jugend“                                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Sport“                                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Energie“                                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Wasser“                                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Gewerbe“                                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Recht“                                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Partnerschaft Cecina“                mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Behindertenangelegenheiten“        mit Referent/in  …………………………….

  1. Referat „Senioren“                                mit Referent/in   ……………………………

  1. Referat „Feuerwehr“                        mit Referent/in   ……………………………

  1. Referat „Mobilität“                                mit Referent/in   ……………………………

  1. Referat „Gemeindewerke“                        mit Referent/in   ……………………………

  1. Referat „Nachhaltigkeit“                        mit Referent/in   ……………………………

Diskussionsverlauf

BM Walter schlägt vor, die Referate „Bildung“ und „Kultur“ zusammenzufassen und die Referate „Energie“ und „Wasser“ in dem Referat „Gemeindewerke“ zusammenzuschließen. Außerdem soll ein neues Referat „Mobilität“ geschaffen werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen das Referat „Nachhaltigkeit“ und die Fraktion BfG das Referat „Bauwesen“ mit aufzunehmen.
GR Vilsmayer beantragt die Abstimmung über das Referat „Gewerbe“ mit der Abstimmung über das Referat „Sport“ in ihrer Reihenfolge zu tauschen.

Zunächst wird über die Referate abgestimmt.

Beschluss 1

I)        Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 GeschO werden folgende Referate gebildet:

  1. Referat „Finanz-/Personalwesen“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Die Referate „Bildung“ und „Kultur“ werden zusammengefasst.

Referat „Bildung“/„Kultur“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Beschluss 3

  1. Referat „Soziales“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 4

d)        Referat „Jugend“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 5

e)        Referat „Gewerbe“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 6

f)        Referat „Sport“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 7

g)        Referat „Recht“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 8

h)        Referat „Partnerschaft Cecina“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 9

i)        Das Referat „Behindertenangelegenheiten“ wird in „Inklusion“ umbenannt.

Referat „Inklusion“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 10

j)        Referat „Senioren“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 11

k)        Referat „Feuerwehr“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 12

l)        Referat „Mobilität“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 13

m)        Die Referate „Energie“ und „Wasser“ werden in einem neuen Referat „Gemeindewerke“ zusammengefasst.

Referat „Gemeindewerke“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 14

n)        Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag auf Bildung des Referates „Nachhaltigkeit“.

Referat „Nachhaltigkeit“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Die Bildung dieses Referates ist somit abgelehnt.

Beschluss 15

o)        Abschließend wird über den Antrag der Fraktion BfG auf Bildung des neuen Referates „Bauwesen“ abgestimmt.

Referat „Bauwesen“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag der Fraktion BfG auf Bildung dieses Referates abgelehnt. II) Im Anschluss wird über die Besetzung der einzelnen Referate abgestimmt:

Beschluss 16

a)        GR Martin Fink        Referat „Finanz-/Personalwesen“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 17

b)        GR Dr. Michael Rappenglück        Referat „Bildung“/„Kultur“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit der o.g. positiven Abstimmung wird über den Vorschlag, GRin Pia Vilsmayer als Referentin für "Bildung/Kultur" zu bestellen, nicht mehr abgestimmt.

Beschluss 18

c)        GRin Diana Franke        Referat „Soziales“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 19

d)        GRin Sophie Hüttemann        Referat „Jugend“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 20

e)        GR Manfred Herz        Referat „Gewerbe“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Mit der o.g. positiven Abstimmung wird über den Vorschlag, GR Matthias Vilsmayer als Referent für "Gewerbe" zu bestellen, nicht mehr abgestimmt.

Beschluss 21

f)        GR Matthias Vilsmayer        Referat „Sport“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 22

g) GRin Katharina Beiwinkler        Referat „Recht“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 23

h)        GRin Karin Keil        Referat „Partnerschaft Cecina“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 24

i)        GR Peter Unger        Referat „Inklusion“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 25

j)        Zunächst wird über folgenden Vorschlag „Referat Senioren“ abgestimmt:

GRin Rosa Maria Brosig

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Vorschlag ist somit abgelehnt. Im Anschluss wird über den weiteren Vorschlag abgestimmt:

Beschluss 26

GRin Pia Vilsmayer        Referat „Senioren“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Somit wird GRin Pia Vilsmayer als Referentin "Senioren" bestellt.

Beschluss 27

k)        GR Heinrich Lenker        Referat „Feuerwehr“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 28

l)        Zunächst wird über folgenden Vorschlag Referat „Mobilität“ abgestimmt:

GR Martin Pilgram

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Dieser Vorschlag ist somit abgelehnt. Im Anschluss wird über den weiteren Vorschlag abgestimmt:

Beschluss 29

GR Christian Winklmeier        Referat „Mobilität“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Somit wird GR Christian Winklmeier als Referent "Mobilität" bestellt.

Beschluss 30

m)        GRin Dr. Nadine Stephenson        Referat „Gemeindewerke“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zunächst wird in der konstituierenden Sitzung in TOP 5 „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ die Zahl und Art der Ausschüsse und auch die Größe der Ausschüsse festgelegt. Anschließend wird in TOP 6 „Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 2014 – 2020“ das Berechnungsverfahren definiert. Aus diesen Festlegungen heraus kann die tatsächliche Besetzung der Ausschüsse beschlossen werden.

Die Verwaltung geht zunächst wie bisher von folgenden Ausschüssen aus:

  1. Haupt- und Bauausschuss (neu: Bauausschuss)
  2. Ausschuss für Finanzen und Personal
  3. Ausschuss für Umwelt-, Energie- und Verkehr
  4. Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend/Senioren und Sport
  5. Rechnungsprüfungsausschuss

Für jeden Ausschuss gilt es nun von den Gruppierungen, die nach dem festgelegten Berechnungsverfahren Sitz/e erhalten, ein ordentliches Mitglied und jeweils einen ersten Stellvertreter und einen zweiten Stellvertreter zu benennen.

Zur besseren Orientierung liegt dieser Sitzungsvorlage die mögliche Sitzverteilung bei. In dieser Aufstellung kann ersehen werden, welche Veränderungen sich bei einem 8-er, 9-er oder 10-er-Ausschuss – unterschieden nach dem Berechnungsverfahren nach Hare-Niemaier bzw. Sainte-Lague/Schepers - ergeben.

In dem nachstehenden  Beschlussvorschlag wird unterstellt, dass die Sitzverteilung – wie von der Verwaltung vorgeschlagen - nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet wird und die Größe der Ausschüsse auf 10 Mitgliedern festgehalten wird.

Der Rechnungsprüfungsausschuss jedoch ist ein Ausschuss der „besonderen Art“. Gemäß Art. 103 Abs. 2 GO bildet in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens 3 und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgabe, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung zu prüfen (=örtliche Rechnungsprüfung). Bisher bestand der Rechnungsprüfungsausschuss aus 4 Mitgliedern, die aus der Mitte des Gemeinderates – unabhängig von der Anzahl der Sitze im Gemeinderat – gewählt wurden. Nach Auffassung der Verwaltung sollte diese Lösung beibehalten werden.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppierungen und unter Einbeziehung der beschlossenen „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ werden für die einzelnen Ausschüsse folgende ordentliche Mitglieder und dessen Stellvertreter bestellt:

a) Haupt- und Bauausschuss (Bauausschuss)

         ordentliches Mitglied        1. Stellvertreter         2. Stellvertreter
CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
Grüne        ……………………        ……………………      …………………………..
Grüne        ……………………        ……………………      …………………………..
FWG        ……………………        ……………………      …………………………..
SPD        ……………………        ……………………      …………………………..
SPD        ……………………        ……………………      …………………………..
FDP        ……………………        ……………………      …………………………..
BfG        ……………………        ……………………      …………………………..


b) Ausschuss für Finanzen und Personal

       ordentliches Mitglied        1. Stellvertreter         2. Stellvertreter

CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
Grüne        ……………………        ……………………      …………………………..
Grüne        ……………………        ……………………      …………………………..
FWG        ……………………        ……………………      …………………………..
SPD        ……………………        ……………………      …………………………..
SPD        ……………………        ……………………      …………………………..
FDP        ……………………        ……………………      …………………………..
BfG        ……………………        ……………………      …………………………..


c) Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr

       ordentliches Mitglied        1. Stellvertreter         2. Stellvertreter

CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
Grüne        ……………………        ……………………      …………………………..
Grüne        ……………………        ……………………      …………………………..
FWG        ……………………        ……………………      …………………………..
SPD        ……………………        ……………………      …………………………..
SPD        ……………………        ……………………      …………………………..
FDP        ……………………        ……………………      …………………………..
BfG        ……………………        ……………………      …………………………..


d) Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend/Senioren- und Sport

       ordentliches Mitglied        1. Stellvertreter         2. Stellvertreter

CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
CSU        ……………………        ……………………      …………………………..
Grüne        ……………………        ……………………      …………………………..
Grüne        ……………………        ……………………      …………………………..
FWG        ……………………        ……………………      …………………………..
SPD        ……………………        ……………………      …………………………..
SPD        ……………………        ……………………      …………………………..
FDP        ……………………        ……………………      …………………………..
BfG        ……………………        ……………………      …………………………..


e) Rechnungsprüfungsausschuss

ordentliches Mitglied                Stellvertreter
…………………………                …………………………
…………………………                …………………………
…………………………..        …………………………
…………………………..        …………………………

Diskussionsverlauf

Auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppierungen und unter Einbeziehung der beschlossenen „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ werden für die einzelnen Ausschüsse folgende ordentliche Mitglieder und dessen Stellvertreter bestellt:

a) Bauausschuss

ordentliches Mitglied        1. Stellvertreter        2. Stellvertreter
CSU        Herz Manfred        Schwab Harald        Fink Martin
CSU        Beiwinkler Katharina        Beiwinkler Thomas        Schwab Harald
CSU        Högner Hermann        Fink Martin        Beiwinkler Thomas
Grüne        Franke Diana        Pilgram Martin        Gebauer Herbert
Grüne        Unger Peter        Gebauer Herbert        Pilgram Martin
FWG        Lenker Heinrich        Vilsmayer Pia        Vilsmayer Matthias
SPD        Königbauer Kerstin        Helwig Matthias        Hüttemann Sophie
SPD        Keil Karin        Winklmeier Christian        Dr.Rappenglück Michael
FDP        Dr. Hartmann Stefan        Boneberger Wilhelm
BfG        Fiegert Oliver        Brosig Rosa Maria


b) Ausschuss für Finanzen und Personal

ordentliches Mitglied        1. Stellvertreter        2. Stellvertreter
CSU        Fink Martin        Beiwinkler Thomas        Högner Hermann
CSU        Schwab Harald        Herz Manfred        Beiwinkler Thomas
CSU        Beiwinkler Katharina        Högner Hermann        Herz Manfred
Grüne        Pilgram Martin        Franke Diana        Dr. Stephenson Nadine
Grüne        Unger Peter        Dr. Stephenson Nadine        Franke Diana
FWG        Vilsmayer Matthias        Vilsmayer Pia        Lenker Heinrich
SPD        Dr. Rappenglück Michael        Keil Karin        Königbauer Kerstin
SPD        Winklmeier Christian        Hüttemann Sophie        Helwig Matthias
FDP        Dr. Hartmann Stefan        Boneberger Wilhelm
BfG        Brosig Rosa Maria        Fiegert Oliver


c) Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr

ordentliches Mitglied        1. Stellvertreter        2. Stellvertreter
CSU        Högner Hermann        Fink Martin        Beiwinkler Katharina
CSU        Beiwinkler Thomas        Beiwinkler Katharina        Herz Manfred
CSU        Schwab Harald        Herz Manfred        Fink Martin
Grüne        Dr. Stephenson Nadine        Pilgram Martin        Unger Peter
Grüne        Gebauer Herbert        Unger Peter        Pilgram Martin
FWG        Vilsmayer Pia        Lenker Heinrich        Vilsmayer Matthias
SPD        Keil Karin        Hüttemann Sophie        Dr. Rappenglück Michael
SPD        Königbauer Kerstin        Helwig Matthias        Winklmeier Christian
FDP        Boneberger Wilhelm        Dr. Hartmann Stefan
BfG        Fiegert Oliver        Brosig Rosa Maria

d) Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren  und Sport

ordentliches Mitglied        1. Stellvertreter        2. Stellvertreter

CSU        Schwab Harald        Högner Hermann        Beiwinkler Katharina
CSU        Beiwinkler Thomas        Beiwinkler Katharina        Fink Martin
CSU        Herz Manfred        Fink Martin        Högner Hermann
Grüne        Franke Diana        Dr. Stephenson Nadine        Gebauer Herbert
Grüne        Unger Peter        Gebauer Herbert        Dr. Stephenson Nadine
FWG        Vilsmayer Pia        Lenker Heinrich        Vilsmayer Matthias
SPD        Hüttemann Sophie        Königbauer Kerstin        Winklmeier Christian
SPD        Helwig Matthias        Dr. Rappenglück Michael        Keil Karin
FDP        Boneberger Wilhelm        Dr. Hartmann Stefan
BfG        Brosig Rosa Maria        Fiegert Oliver


e) Rechnungsprüfungsausschuss

ordentliches Mitglied        Stellvertreter
CSU        Högner Hermann        Herz Manfred
Grüne        Pilgram Martin        Unger Peter
FWG        Vilsmayer Matthias        Lenker Heinrich
SPD        Dr. Rappenglück Michael        Winklmeier Christian
FDP        Boneberger Wilhelm        Dr. Hartmann Stefan
BfG        Brosig Rosa Maria        Fiegert Oliver

zum Seitenanfang

9. Benennung der Fraktionssprecher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Entsprechend der Geschäftsordnung können sich Gemeinderatsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss jedoch aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Es ist üblich, dass jede Fraktion einen Fraktionssprecher benennt.

Nach dem jetzigen Stand gibt es folgende Fraktionen, für die jeweils ein Sprecher zu benennen ist:
 
  • Fraktion der CSU
  • Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
  • Fraktion der Freien Wähler
  • Fraktion der SPD
  • Fraktion der FDP
  • Fraktion der Bürger für Gilching

Beschlussvorschlag

Von den Fraktionen werden folgende Fraktionssprecher benannt:

CSU:                                ……………………        Stellvertreter:….…………………
Bündnis 90/Die Grünen        ……………………        Stellvertreter:….…………………
Freie Wähler:                ……………………        Stellvertreter:….…………………
SPD:                                ……………………        Stellvertreter:….…………………
FDP:                                ……………………        Stellvertreter:….…………………
Bürger für Gilching:                ……………………        Stellvertreter:….…………………

Diskussionsverlauf

CSU:        Beiwinkler Katharina        Stellvertreter:        Schwab Harald
Bündnis 90/Die Grünen:        Franke Diana        Stellvertreter:        Pilgram Martin
Freie Wähler:        Vilsmayer Matthias        Stellvertreter:        Vilsmayer Pia
SPD:        Winklmeier Christian        Stellvertreter:        Dr. Rappenglück Michael
FDP:        Dr. Hartmann Stefan        Stellvertreter:        Boneberger Wilhelm
Bürger für Gilching:         Brosig Rosa Maria        Stellvertreter:        Fiegert Oliver

zum Seitenanfang

10. Bestellung der Vertreter in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Verband Wohnen im Landkreis Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching ist Mitglied beim „Verband Wohnen im Kreis Starnberg“. Mit der neuen Legislaturperiode sind die Verbandsräte/innen neu zu bestellen.

Nach der dortigen Satzung ist der Erste Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung der/die Stellvertreter/in (Zweite/r bzw. Dritte/r Bürgermeister/in) Verbandsrat kraft ihres Amtes. Zusätzlich entsendet jede Gemeinde eine/n weitere/n Vertreter/in (im Falle ihrer/seiner Verhinderung eine/n Stellvertreter/in).

Die Gemeinde Gilching muss demnach neben dem 1. Bürgermeister eine/n weiteren Verbandsrat/rätin (zzgl. eine/n Stellvertreter/in) benennen.

Anmerkung:
In der vorhergehenden Legislaturperiode wurde Frau Karin Keil als Verbandsrätin und Herr Matthias Vilsmayer als deren Stellvertreter benannt.

Beschlussvorschlag

Neben dem 1. Bürgermeister Manfred Walter, der Kraft Satzung dem Verband Wohnen als Verbandsrat angehört, wird als weitere/r Vertreter/in bestellt:

Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende Vertreter vorgeschlagen und darüber abgestimmt:

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Manfred Herz

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Mit der o.g. positiven Abstimmung wird über den Vorschlag, GR Matthias Vilsmayer als Vertreter "Verband Wohnen im Landkreis Starnberg" zu bestellen, nicht mehr abgestimmt. Anschließend wird über dessen Stellvertreter/in abgestimmt:

Beschluss 2

Gemeinderatsmitglied Karin Keil

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 18

Beschluss 3

Gemeinderatsmitglied Matthias Vilsmayer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Damit ist GR Vilsmayer als Stellvertreter von GR Herz im "Verband Wohnen" bestellt. Neben dem Ersten Bürgermeister Manfred Walter, der Kraft Satzung dem Verband Wohnen als Verbandsrat angehört, wird als weiterer Vertreter bestellt: Gemeinderatsmitglied Manfred Herz Stellvertreter: Matthias Vilsmayer

zum Seitenanfang

11. Bestellung der Vertreter in Zweckverbänden und sonstigen Gremien AmperVerband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching ist Mitglied beim „AmperVerband“ mit dem Sitz in Eichenau. Mit der neuen Legislaturperiode sind die Verbandsräte neu zu bestellen.

Nach der dortigen Satzung ist der Erste Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung sein/e Stellvertreter/in (Zweite/r bzw. Dritte/r Bürgermeisterin) Verbandsrat/rätin kraft seines/ihres Amtes. Zusätzlich entsendet jede Gemeinde pro angefangene 5.000 Einwohner Einwohner jeweils eine/n weitere/n Vertreter/in (im Falle ihrer/seiner Verhinderung eine/n Stellvertreter/in). Für die Gemeinde Gilching bedeutet dies, dass sie neben dem Ersten Bürgermeister noch vier weitere Verbandsräte/rätinnen und jeweils die Stellvertreter/innen dazu zu benennen hat.

Anmerkung:
In der vorhergehenden Legislaturperiode wurden als Verbandsräte/innen benannt:
Meier Susanne        -        Stellvertreter: Dr. Michael Rappenglück
Matthias Vilsmayer        -        Stellvertreter: Wilhelm Boneberger
Hermann Högner        -        Stellvertreter: Martin Fink
Martin Pilgram        -        Stellvertreterin: Rosa Maria Brosig

Beschlussvorschlag

Neben dem 1. Bürgermeister Manfred Walter, der Kraft Satzung dem Zweckverband als Verbandsrat angehört, werden als weiterer Vertreter bestellt:

Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...
Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...
Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...
Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende Vertreter vorgeschlagen und darüber abgestimmt.

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Karin Keil

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Beschluss 2

Gemeinderatsmitglied Hermann Högner

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Beschluss 3

Gemeinderatsmitglied Heinrich Lenker

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Beschluss 4

Gemeinderatsmitglied Oliver Fiegert

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Vorschlag ist somit abgelehnt.

Beschluss 5

Gemeinderatsmitglied Martin Pilgram

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird über deren Stellvertreter abgestimmt:

Beschluss 6

Gemeinderatsmitglied Dr. Michael Rappenglück
Gemeinderatsmitglied Kerstin Königbauer
Gemeinderatsmitglied Matthias Vilsmayer
Gemeinderatsmitglied Dr. Nadine Stephenson

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Neben dem Ersten Bürgermeister Manfred Walter, der Kraft Satzung dem Zweckverband als Verbandsrat angehört, werden als weitere Vertreter bestellt: Gemeinderatsmitglied Karin Keil Stellvertreter: Dr. Michael Rappenglück Gemeinderatsmitglied Hermann Högner Stellvertreter: Kerstin Königbauer Gemeinderatsmitglied Heinrich Lenker Stellvertreter: Matthias Vilsmayer Gemeinderatsmitglied Martin Pilgram Stellvertreter: Dr. Nadine Stephenson

zum Seitenanfang

12. Bestellung der Vertreter in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching ist Mitglied beim „Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg“ mit dem Sitz in Gilching. Der Zweckverband hat die Aufgabe, als Sachaufwandsträger die beiden Schulen, die Realschule in Herrsching und das Christoph-Probst-Gymnasium in Gilching zu betreuen. Mit der neuen Legislaturperiode sind die Verbandsräte neu zu bestellen.

Nach der dortigen Satzung bestimmt sich die Zahl der Verbandsräte aus den jeweiligen Gemeinden nach der Einwohnerzahl. Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens 2 Verbandsräte, ab 4.500 Einwohner 3 Verbandsräte, ab 7.500 Einwohner 4 Verbandsräte usw. Die Gemeinde Gilching hat daher die Möglichkeit 7 Verbandsräte und die entsprechenden Stellvertreter zu benennen.

Nach der dortigen Satzung ist der Erste Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung der/die Stellvertreter/in (Zweite/r bzw. Dritte/r Bürgermeister/in) Verbandsrat kraft seines Amtes. Demnach sind weitere sechs Gemeinderatsmitglieder als Verbandsrat/rätin zu bestimmen.

Anmerkung:
In der vorhergehenden Legislaturperiode wurden als Verbandsräte/innen benannt:
Wilhelm Boneberger        -        Stellvertreterin: Rosa Maria Brosig
Harald Schwab        -        Stellvertreterin: Eva Hackstein
Dorothea Heutelbach        -        Stellvertreter: Christian Bauer
Dr. Michael Rappanglück        -Stellvertreter: Christian Winklmeier
Uta Erlecke                -        Stellvertreter: Peter Unger
Pia Vilsmayer                -        Stellvertreter: Matthias Vilsmayer

Beschlussvorschlag

Als Verbandsräte/rätinnen im „Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg“ werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt:

Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...
Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...
Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...
Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...
Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...
Gemeinderatsmitglied …………………..                Stellvertreter: …………………………...

Beschluss

Als Verbandsräte/rätinnen im „Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg“ werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt:

Gemeinderatsmitglied Dr. Stefan Hartmann        Stellvertreter: Wilhelm Boneberger
Gemeinderatsmitglied Dr. Michael Rappenglück        Stellvertreter: Kerstin Königbauer
Gemeinderatsmitglied Pia Vilsmayer        Stellvertreter: Matthias Vilsmayer
Gemeinderatsmitglied Herbert Gebauer        Stellvertreter: Peter Unger
Gemeinderatsmitglied Oliver Fiegert        Stellvertreter: Rosa Maria Brosig
Gemeinderatsmitglied Katharina Beiwinkler        Stellvertreter: Harald Schwab

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Bestellung der Vertreter in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Bayerischer Städtetag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching ist seit Mitglied beim Bayer. Städtetag. Die Gemeinde kann eine/n Vertreter/in benennen, der/die dann in den einzelnen Gremien des Bayerischen Städtetages das entsprechende Stimmrecht hat.

Nach der dortigen Satzung kann dies der Erste Bürgermeister sein, aber auch ein einzelnes Mitglied des Gemeinderates.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte als Vertreter der Gemeinde Gilching für den Bayer. Städtetag wie bisher der 1. Bürgermeister, Herrn Manfred Walter benannt werden

Beschlussvorschlag

Als Vertreter der Gemeinde Gilching im Bayer. Städtetag wird der Erste Bürgermeister, Herr Manfred Walter benannt.

Beschluss

Als Vertreter der Gemeinde Gilching im Bayer. Städtetag wird der Erste Bürgermeister, Herr Manfred Walter benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Bestellung von Vertretern in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching hat in den vergangenen Legislaturperioden verschiedene Kommissionen bzw. Arbeitsgemeinschaften aus der Mitte des Gemeinderates gebildet und hat auch Vertreter für verschiedene Vereine benannt.

In der vergangenen Legislaturperiode waren dies:
  • Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete
und
-        VHS Gilching e.V.

Nach Auffassung der Verwaltung wäre es wichtig, weiterhin dem „Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete“ anzugehören.

Die Gemeinde Gilching ist Mitglied im „Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete“ und kann aufgrund der Satzung einen Vertreter für die Mitgliederversammlungen bestellen.

In der Regel sollte es der Erste Bürgermeister sein und als dessen Vertreter sein/e Vertreter/in im Amt.

Beschlussvorschlag

Als Vertreter der Gemeinde Gilching im „Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete“ wird Herr Erster Bürgermeister Manfred Walter und als dessen Stellvertreter sein/e Vertreter/in im Amt (Zweite/r bzw. Dritte/r Bürgermeister/in) bestellt:

Beschluss

Als Vertreter der Gemeinde Gilching im „Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete“ wird Herr Erster Bürgermeister Manfred Walter und als dessen Stellvertreter seine Vertreter im Amt (Zweiter Bürgermeister Martin Fink und Dritter Bürgermeister Heinrich Lenker)  bestellt:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Bestellung von Vertretern in Zweckverbänden und sonstigen Gremien Vhs Gilching e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching hat in den vergangenen Legislaturperioden verschiedene Kommissionen bzw. Arbeitsgemeinschaften aus der Mitte des Gemeinderates gebildet und hat auch Vertreter für verschiedene Vereine benannt.

In der vergangenen Legislaturperiode waren dies:
  • Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete
und
-        Vhs Gilching e.V.

Nach Auffassung der Verwaltung wäre es wichtig, weiterhin der „Vhs Gilching e.V.“ anzugehören. Nach Angaben der Vhs Gilching e.V.  sollte von seiten der Gemeinde ein Beiratsmitglied aus der Mitte des Gemeinderates benannt werden. Die Beiräte unterstützen den Vorstand in allen Angelegenheiten der Vereinstätigkeit. Sie sind zudem berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.

Von seiten der Gemeinde Gilching war in der abgelaufenen Wahlperiode Gemeinderatsmitglied Pia Vilsmayer als Beirätin benannt. Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, wer in der kommenden Legislaturperiode aus der Mitte des Gemeinderates zum/r Beirat/rätin bestellt wird.

Beschlussvorschlag

Für den Beirat der Vhs Gilching e.V. wird von seiten der Gemeinde Gilching das Gemeinderatsmitglied ……………………………….. als Beirat/rätin bestellt.

Beschluss 1

Für den Beirat der Vhs Gilching e.V. wird von seitens der Gemeinde Gilching das Gemeinderatsmitglied Harald Schwab als Beirat bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Im Anschluss wird über dessen Stellvertreter abgestimmt:

Beschluss 2

Gemeinderatsmitglied Matthias Vilsmayer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

16. Bestellung der Bürgermeister zu Standesbeamten in eingeschränkten Wirkungskreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Ersten Bürgermeister der Gemeinden in Bayern hatten seit vielen Jahren die Möglichkeit, die Aufgaben eines Standesbeamten im eingeschränkten Wirkungskreis zu übernehmen. Insbesondere sind sie befugt, Eheschließungen durchzuführen.

Vor einigen Jahren wurde § 2 Abs. 3 der „Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)“ neu gefasst. Die Befugnis Eheschließungen zu begründen beschränkt sich nicht mehr ausschließlich auf die Ersten Bürgermeister, sondern auf alle Bürgermeister , also auch die weiteren Bürgermeister, einer Gemeinde. Demnach können nun auch der/die Zweite und Dritte Bürgermeister/in zum/r Standesbeamten/in bestellt werden.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Gemeinderat dies in seiner Sitzung offiziell beschließt.

Nach Ansicht der Verwaltung auch aus der Erfahrung vergangener Jahre sollte ein positiver Beschluss hierüber gefasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt sowohl Ersten Bürgermeister Manfred Walter als auch den/die neu gewählte/n Zweite/n Bürgermeister/in und Dritte/n Bürgermeister/in zum/r Standesbeamten/in, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt sowohl Ersten Bürgermeister Manfred Walter als auch die  neu gewählten Zweiten Bürgermeister und Dritten Bürgermeister zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 17

Sachverhalt

Gemäß Art. 46 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) erhalten berufsmäßige erste Bürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung, um die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen zu bestreiten. Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung ist in der Anlage 2 zum KWGB geregelt.

Die Dienstaufwandsentschädigung bewegt sich derzeit nach der Anlage 2 zum KWBG zwischen 242,91 € und 798,47 €.

In der Vergangenheit wurde jeweils der Höchstsatz der zulässigen Aufwandsentschädigung beschlossen. Auch in anderen Gemeinden im Landkreis wird in der Regel der Höchstsatz festgelegt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Aufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister wie bisher auf den Höchstsatz von derzeit monatlich 798,47 € festzusetzen. Der Betrag wird entsprechend der gesetzlichen Erhöhungen dynamisiert.

Beschlussvorschlag

Die Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister wird auf den jeweiligen Höchstsatz gemäß Anlage 2 zum KWBG (z.Zt. 798,47 €) festgesetzt.

Diskussionsverlauf

GRin Brosig stellt den Antrag auf Kürzung der Dienstaufwandsentschädigung um 10% für den Ersten Bürgermeister Walter.

Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitergehende Antrag ist, wird zunächst darüber abgestimmt:

Beschluss

Die Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeisters wird auf den jeweiligen Höchstsatz gemäß Anlage 2 zum KWBG (z.Zt. 798,47 €) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
(Aufgrund Art. 49 GO ist Bürgermeister Walter an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt.) Mit der o.g. positiven Abstimmung wird über den Antrag von GRin Brosig nicht mehr abgestimmt.

zum Seitenanfang

18. Festsetzung der Fahrtkosten des ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 18

Sachverhalt

Die Reisekostenvergütungen für erste Bürgermeister richtet sich gemäß Art. 48 KWBG grundsätzlich nach den Vorschriften des Bayer. Reisekostengesetzes (BayRKG).

Nach Art. 19 BayRKG kann der Gemeinderat bestimmen, dass bei regelmäßigen oder gleichartigen Dienstreisen anstelle der Reisekostenvergütung mit Einzelabrechnungen eine Pauschalvergütung gewährt wird.

In den letzten Legislaturperioden wurde jeweils von dieser Pauschalvergütung für Fahrten innerhalb der umliegenden Landkreise (Starnberg, Fürstenfeldbruck und München) sowie der Landeshauptstadt München Gebrauch gemacht. Die Höhe wurde monatlich auf 400,- € festgesetzt.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte man diese Regelung beibehalten und die Höhe weiterhin auf 400,- € festlegen.

Der Bürgermeister hat in der vergangenen Wahlperiode auf die Auszahlung der Pauschalvergütung verzichtet und mitgeteilt, dass er dies auch künftig tun wird.

Beschlussvorschlag

Dem ersten Bürgermeister wird für die Benutzung seines Privat-Kfz`s eine monatliche Pauschalvergütung in Höhe von 400,- € gewährt. Damit sind alle Fahrten innerhalb des Landkreises Starnberg, Fürstenfeldbruck und München sowie der Landhauptstadt München abgegolten.

Beschluss

Dem E rsten Bürgermeister wird für die Benutzung seines Privat-Kfz`s eine monatliche Pauschalvergütung in Höhe von 400,- € gewährt. Damit sind alle Fahrten innerhalb des Landkreises Starnberg, Fürstenfeldbruck und München sowie der Landhauptstadt München abgegolten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Aufgrund Art. 49 GO ist Bürgermeister Walter an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt.)

zum Seitenanfang

19. Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die weiteren Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 19

Sachverhalt

Die weiteren Bürgermeister (zweite/r bzw. dritte/r Bürgermeister/in) sind ehrenamtlich tätig und somit „Ehrenbeamte/innen“. Nach Art. 53 Abs. 1 KWBG haben Ehrenbeamte/innen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die von der Gemeinde festgesetzt werden muss. Über die Höhe der Entschädigung werden in Art. 53 Abs. 4 KWBG Aussagen getroffen. Dahingehend ist jede Gemeinde in ihrer Entscheidung dahingehend frei, dass sich die Höhe nach „dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter“ richtet.

Die bisherige Regelung war folgende:
Der zweite Bürgermeister erhielt eine monatliche Aufwandsentschädigung ab dem 1.5.2014 in Höhe von 750,- €. Aufgrund der Dynamisierung der Gehälter hat sich die Aufwandsentschädigung auf nunmehr monatlich brutto 898,82 € erhöht.

Im Falle der konkreten Vertretung des ersten Bürgermeisters erhielt er zusätzlich ab dem fünften Vertretungstag 1/30 des Grundgehaltes aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 16 (z.Zt. 251,42 €/Tag).

Der dritte Bürgermeister erhielt eine monatliche Aufwandsentschädigung von zunächst 450,- €. Aufgrund der Dynamisierung der Gehälter hat sich die Aufwandsentschädigung mittlerweile auf einen Bruttobetrag von 539,30 € erhöht.

Hierzu muss jedoch gesagt werden, dass es keine einheitliche Regelung innerhalb der Gemeinden gibt. Bis zur Sitzung wird noch eine Auflistung der Landkreisgemeinden vorgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung hat sich jedoch die derzeitige Regelung bewährt, so dass vorgeschlagen wird, diese Regelung auch für die Legislaturperiode 2020 – 2026 mit aufgerundeten Beträgen (900,- € bzw. 540,- €) zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Aufwandsentschädigung des 2. Bürgermeister wird nach Art. 53 Abs. 1 KWBG auf monatlich 900,- € festgesetzt. Die Aufwandsentschädigung wird entsprechend der Besoldungserhöhungen dynamisiert.

  1. Die Aufwandsentschädigung des 3. Bürgermeisters wird nach Art. 53 Abs. 1 KWBG auf monatlich 540,- € festgesetzt. Die Aufwandsentschädigung wird entsprechend der Besoldungserhöhungen dynamisiert.

  1. Im Falle der konkreten Vertretung erhält der weitere Bürgermeister ab dem 5. Vertretungstag 1/30 des Grundgehaltes aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 16.

Diskussionsverlauf

GRin Brosig stellt den Antrag auf Kürzung der Dienstaufwandsentschädigung um 10% für den Zweiten und Dritten Bürgermeister.

GR Pilgram beantragt, die Aufwandsentschädigung auf den Stand zu Beginn der Legislaturperiode 2014/202 0 festzulegen.

Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitergehende Antrag ist, wird zunächst darüber abgestimmt.

Beschluss

  1. Die Aufwandsentschädigung des Zweiten Bürgermeisters wird nach Art. 53 Abs. 1 KWBG auf monatlich 900,- € festgesetzt. Die Aufwandsentschädigung wird entsprechend der Besoldungserhöhungen dynamisiert.

  1. Die Aufwandsentschädigung des Dritten Bürgermeisters wird nach Art. 53 Abs. 1 KWBG auf monatlich 540,- € festgesetzt. Die Aufwandsentschädigung wird entsprechend der Besoldungserhöhungen dynamisiert.

  1. Im Falle der konkreten Vertretung erhält der weitere Bürgermeister ab dem 5. Vertretungstag 1/30 des Grundgehaltes aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 16.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
(Aufgrund Art. 49 GO ist der Zweite und Dritte Bürgermeister, Herr Fink und Herr Lenker, an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt.)

zum Seitenanfang

20. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 20

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.04.2020

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 21.04.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 21.04.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

21. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö informativ 21
zum Seitenanfang

21.1. Rückgabe der Unterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö 21.1

Diskussionsverlauf

BM Walter bittet die Gemeinderäte um Rückgabe der ausgeteilten Unterlagen bis Montag 11.05.2020.

zum Seitenanfang

21.2. Glascontainer Am Römerstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö 21.2

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigt sich nach der geplanten Verlegung der Glascontainer am Römerstein auf den Parkplatz am Friedhof Argelsried und merkt an, dass eine Nutzung dieses Platzes aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes nicht ohne weiteres möglich sei.
BM Walter teilt mit, dass es sich hierbei um eine vorübergehende Lösung handelt, bis über die momentane Ampelkreuzung am Römerstein in einer der nächsten Sitzungen  entschieden wird.

Datenstand vom 17.06.2020 07:12 Uhr