Datum: 30.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:07 Uhr bis 21:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.05.2020
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Festa Italiana - Ersatzprogramm
3.2 Gemeindewerke
3.3 Feuerwehren
3.4 Lebenswerte Kommune
3.5 Seniorenbeirat
3.6 Sozialreferat
3.7 Jugendbeirat
4 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für die Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried; Neubau des Feuerwehrgerätehauses Geisenbrunn; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
5 Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn" für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
6 Jahresrechnung 2019
7 Gemeindewerke: Jahresabschluss 2019
8 Gemeindewerke: Erstellung Brunnenschacht inkl. hydraulischer Ausrüstung für Brunnen VI: Vergabe der Erstellungsleistung
9 Westumfahrung Gilching ST 2069 Nachtrag 6 Strecken- und Ingenieurbau
10 Glücksspielstaatsvertrag; Entwicklung eines Vorschlags zur Verringerung von Spielautomaten (Antrag SPD-Fraktion Gilching vom 03. Juni 2020)
11 Verschiedenes
11.1 Corona
11.2 Änderung im Sitzungsplan
11.3 Förderprogramm Digitalisierung
11.4 E-Ladestationen
11.5 Friedhofsgebühren
11.6 Geänderter Mehrwertsteuersatz
11.7 Gutscheine für Senioren
11.8 Gewerbesteuer
11.9 Geothermie
12 Westumfahrung Gilching ST 2069 Nachtrag 6 Strecken- und Ingenieurbau

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_30.06.2020.pdf
Download Niederschrift öff_30.06.2020.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.05.2020

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 26.05.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 26.05.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Gemeindliche Sportanlage; 
Zustimmung zur Namensgebung

Vom Sachverhalt wird Kenntnis genommen.
Mit der Namensgebung „Kiesarena“ besteht Einverständnis.


Grundstücksangelegenheiten; Dienstbarkeit zugunsten Freistaat Bayern als Geh- Fahr- und Leitungsrecht sowie Stellplatznachweis für die Musikschule

Der Gemeinderat hat vom Entwurf der Dienstbarkeitsbestellung für die Gemeinde Gilching sowie dem Freistaat Bayern vertr. durch das Landratsamt Starnberg als Bauaufsichtsbehörde zur Nutzung der Stellplätze sowie zur Einräumung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf der FlNr. 251/3, Gemarkung Argelsried zu Gunsten der FlNr. 252 Gemarkung Argelsried, Römerstr. 2 in Gilching, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 3
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3.1. Festa Italiana - Ersatzprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 3.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium, dass die Gemeinde während der normalerweise stattfindenden Festa Italiana den Marktplatz in den italienischen Farben mit Bildern der Toskana und Cecina dekorieren wird, um an die Partnerschaft mit Cecina zu erinnern.

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3.2. Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 3.2

Diskussionsverlauf

GRin Stephenson berichtet über das letzte Treffen mit Herrn Drexler (Gemeindewerke) und bedankt sich bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für die Fragen und Anregungen zum Thema Gemeindewerke. Sie teilt mit, dass regelmäßige Treffen geplant sind und bittet entsprechende Fragen und Anregungen auch weiterhin an sie zu richten. 
Außerdem informiert sie, dass der laufende Kredit für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen für 2019 und 2020 aufgenommen wurde. Zum einen wird der zukünftigen Generation ein entsprechender Wert hinterlassen und die Wasserqualität verbessert sich.

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3.3. Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 3.3

Diskussionsverlauf

GR Lenker informiert, dass die Feuerwehren in Gilching und Geisenbrunn ihren Übungsbetrieb mit entsprechendem Hygienekonzept in kleinen Gruppen wiederaufgenommen haben.

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3.4. Lebenswerte Kommune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GR Unger weist auf die Broschüre „Lebenswerte Kommunen“ des Landratsamtes Starnberg hin, die von Frau Fontana von der Fachstelle für Senioren und Herrn Mayer, kommunaler Behindertenbeauftragter, erstellt wurden. Hier geht es um generationengerechtes Wohnumfeld, Mobilität, Versorgungsmöglichkeiten und Sicherheit. 
Außerdem informiert er über die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung für Barrierefreies Bauen bei der Beratungsstelle der Bayerischen Architektenkammer. Dieses Angebot gilt sowohl für Kommunen, als auch für Privatpersonen.

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3.5. Seniorenbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 3.5

Diskussionsverlauf

GRin Vilsmayer berichtet vom heutigen Treffen des Seniorenbeirates, der sein 20-jähriges Bestehen im Herbst dieses Jahres bzw. Anfang 2021 feiern wird. Hier teilt sie mit, dass die Internationale Stiftung zur Förderung von Kultur und Zivilisation, die ebenfalls dieses Jahr ein Jubiläum feiert, Opern im „Taschenbuchformat“ in ihrem Programm hat. Der Seniorenbeirat denkt über eine Aufführung im Rahmen seines Jubiläums nach.
Außerdem erfragt sie den Sachstand zur geplanten Buslinie innerhalb Gilchings.
BM Walter gibt an, dass sich durch die Einführung der X-Buslinien die geplanten Haltestellen verändert haben. Die Gilchinger Buslinie steht nach wie vor auf der To Do Liste und wird demnächst wieder angegangen.

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3.6. Sozialreferat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 3.6

Diskussionsverlauf

GRin Franke gibt einen Überblick über die Projekte, die sie im Rahmen ihrer Funktion als Sozialreferentin als besonders wichtig erachtet. Fehlende Kinderbetreuungsplätze und bezahlbarer Wohnraum sind Themen, die sich herauskristallisieren.
Zum einen möchte sie eine „Gilchinger Insel“ gründen, um sozialverträgliches, nachhaltiges Handeln zu fördern. Außerdem braucht die Gemeinde eine zentrale Anlaufstelle.
Zum anderen strebt sie die Zertifizierung Gilchings als gemeinwohlfördernde Gemeinde an.

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3.7. Jugendbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 3.7

Diskussionsverlauf

GRin Hüttemann gibt an, dass sich der Jugendbeirat wieder getroffen hat. Er plant die Entwicklung einer Instagram Seite, um die Jugendlichen noch besser zu vernetzen und auch Werbung für Aktionen bereitstellen zu können.
Außerdem ist seit letzter Woche der Jugendtreff wieder geöffnet.

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4. 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für die Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried; Neubau des Feuerwehrgerätehauses Geisenbrunn; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn soll auf dem Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried errichtet werden. Das Grundstück Flurnummer 78 steht im Eigentum der Gemeinde und liegt an der Ecke Münchner Straße/Bodenseestraße (Anlage 1). Für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried soll ein Bebauungsplan (BP) „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ aufgestellt werden. 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2005 stellt die Fläche derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. 
Gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind BP aus dem FNP zu entwickeln. Um dies sicherzustellen, sind die Darstellungen des FNP innerhalb des künftigen BP-Geltungsbereiches über eine Teiländerung anzupassen und als „Gemeinbedarfsfläche“ festzusetzten.
Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollte mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.  

Im Rahmen des Grundstückerwerbs wurde durch eine Baugrunduntersuchung mit Gutachten geprüft, ob das Grundstück Flurnummer 78 als künftiger Standort für das neu zu errichtende Betriebsgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn geeignet ist. Laut Gutachten könnte der Neubau des Feuerwehrhauses auf dem Grundstück an der Ecke Münchner Straße/Bodenseestraße erfolgen. Derzeit wird ein VgV-Verfahren durchgeführt, um einen Planer mit einer konkreten Planung zu beauftragen.
Damit das Projekt realisiert werden kann, sollten die notwendigen Voraussetzungen im Rahmen der Bauleitplanung eingeleitet werden. 

Um das Bauvorhaben an dieser Stelle zu realisieren muss die Festsetzung im Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Gemeinbedarfsfläche“ geändert werden. 

Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollte vom Planungsverband München ausgearbeitet werden. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem sechsten Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung: „6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für die Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried für den Neubau des Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ 

  1. Ziel der Teiländerung ist die Darstellung der künftigen Nutzungsart als Gemeinbedarfsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a BauGB. 

  1. Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“.

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs zur 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird der Planungsverband München beauftragt. 

Beschluss

  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem sechsten Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung: „6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für die Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried für den Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn“ 

  1. Ziel der Teiländerung ist die Darstellung der künftigen Nutzungsart als Gemeinbedarfsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a BauGB. 

  1. Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“.

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs zur 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird der Planungsverband München beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn" für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen des Grundstückerwerbs der Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried wurde durch eine Baugrunduntersuchung mit Gutachten geprüft, ob das Grundstück Flurnummer 78 als künftiger Standort für das neu zu errichtende Betriebsgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn geeignet ist. 
Laut Gutachten könnte der Neubau des Feuerwehrhauses auf dem Grundstück an der Ecke Münchner Straße/Bodenseestraße erfolgen. Die Bodenverhältnisse erlauben bei einer Nichtunterkellerung eine Flachgründung auf Streifen- und Einzelfundamenten oder auf einer Bodenplatte. Im Falle einer Unterkellerung wird zu einer wasserdichten Baugrube mittels Spundwandverbau geraten. 
In den anstehenden, oberflächennahen bindigen Böden ist die Versicherung von Oberflächenwasser nicht möglich. Nur in wenigen Teilbereichen (Bereich des Kieses) kann mit einem ausreichenden durchlässigen Boden gerechnet werden. 

Zudem wurde eine naturschutzfachliche Voruntersuchung in Hinblick auf die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses Geisenbrunn durchgeführt. Das zu bebauende Grundstück (7.706 m²) ist derzeit vollständig Ackerfläche. Eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme/fläche bzw. ein Kompensationsbedarf von bis zu 4.624 m² muss im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen. Der Ausgleich kann entweder auf der zu bebauenden Fläche z.B. durch Strauchpflanzungen zur Stärkung des Biotops Nr. 7833-0084-002, auf anderen gemeindeeigenen Flächen oder in Form einer Ökokontobilanzierung nachgewiesen werden. 

Zudem ist aus naturschutzfachlicher Sicht, bei Errichtung des Feuerwehrhauses, um eine Biotopbeeinträchtigung durch Beschattung und kleinklimatische Veränderungen bzw. Standortveränderungen zu vermeiden bzw. zu minimieren, folgendes zu berücksichtigen: 
Abstand zum Biotop von 10 m, Abstand von Gebäude zur westlichen Grundstücksgrenze des Doppelte ihrer Höhe –mindestens jedoch 15 m.
Bepflanzung dieses 10 m breiten Abstandstreifens als Waldmantel und Waldsaum (niedere Sträucher sowie randlich Kräuter und Blühpflanzen)
Gedrosselte Einleitung des (sauberen) Dachwassers in den Biotop zur Aufrechterhaltung/Verbesserung des Wasserhaushalts. Wasserdurchlässige Beläge. 

Neben der Baugrunduntersuchung mit Gutachten und der naturschutzfachlichen Voruntersuchung wurde eine Standortanalyse für das neue Feuerwehrhaus bezüglich des Lärmschutzes durchgeführt. Die Berechnungen zeigen, dass grundsätzlich die Ansiedlung eines neuen Feuerwehrstandortes für den Ortsteil Geisenbrunn der Gemeinde Gilching am geplanten Standort aus schalltechnischer Sicht möglich ist. Einschränkungen ergeben sich durch die nördlich und südöstlich des Planungsgebietes gelegenen allgemeinen Wohngebiete. Durch eine günstige Anordnung von Übungshof und abschirmenden Gebäuden (Kopfbau und Fahrzeughalle) sollte hier im Zuge der weiteren Planung eine bestmögliche Abschirmwirkung erreicht werden. 
Im Zuge der konkreten Planung sind Optimierungen insbesondere im Bereich der Geräuschabstrahlung des Übungshofes in Richtung Süden und Südosten sowie der Geräuschabstrahlung der PKW-Parkplätze in Richtung Norden zu prüfen. 

Darüber hinaus sollte z.B. durch eine Ampelanlage sichergestellt werden, dass im Falle einer Alarmierung die Einfahrt der Einsatzfahrzeuge in die Münchner Straße ohne Sondersignale (Martinshorn) erfolgen kann, da andernfalls an den maßgeblichen Immissionsorten  mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte und/oder des zulässigen Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm zu rechnen ist. 
Nach Vorliegen eines konkreten Planungsentwurfes für den Standort Flurnummer 78, sollte dieser nochmals schalltechnisch überprüft und ggf. optimiert werden. 

Derzeit wird ein VgV-Verfahren durchgeführt, um einen Planer mit einer konkreten Planung für den Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn zu beauftragen.

Das Grundstück ist derzeit nicht mit einem Schmutzwasserkanal, Strom ect. erschlossen. 
Damit das Projekt realisiert werden kann, sollten die notwendigen Voraussetzungen im Rahmen der Bauleitplanung eingeleitet werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück derzeit noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. 

Die Verwaltung empfiehlt für o.g. Grundstücke  einen Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen. Das bedeutet, dass neben einem Bebauungsplan mit Begründung auch ein Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung erstellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans würde ausschließlich das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried umfassen, auf dem das künftige Feuerwehrhaus Geisenbrunn entstehen soll. Der künftige Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ soll im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 30.06.2020 und beschließt:

  1. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

  1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ für das Grundstücke Flurnummern 78, Gemarkung Argelsried.

  1. Der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“  soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der  6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgen. 

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“  wird der Planungsverband München beauftragt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 30.06.2020 und beschließt:

  1. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

  1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried.

  1. Der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgen. 

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ wird der Planungsverband München beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Herz ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

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6. Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 wurde am 19.05.2020 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:


Haushaltsplan 2019
Jahresrechnung 2019
Differenz
Verwaltungshaushalt
   48.026.900,00 € 
   44.836.533,63 € 
   3.190.366,37 € 
davon Zuführung zum 
Vermögenshaushalt
     1.266.800,00 € 
889.335,42 € 
      377.464,58 € 
Vermögenshaushalt
   16.820.800,00 € 
14.449.205,34 € 
   2.371.594,66 € 
davon Entnahme aus 
der Allgemeinen Rücklage
     7.014.300,00 € 
  7.818.483,87 € 
-     804.183,87 € 

Der Rücklagenstand zum 31.12.2019 beträgt somit                    5.503.873,56 €
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2019 beträgt   16.953.268,22 €
davon für Neubau Rathaus                                                 13.600.000,06 €
Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2019 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2019 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu, beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von dem Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gilching Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 
    9.023.586,28 €,die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 4.379.213,65 €. 
  3. Der Gemeinderat genehmigt den Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gilching in allen Teilen.
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2019.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von dem Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gilching Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 
    9.023.586,28 €,die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 4.379.213,65 €. 
  3. Der Gemeinderat genehmigt den Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gilching in allen Teilen.
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Gemeindewerke: Jahresabschluss 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2019 wurde in Eigenregie der Gemeindewerke Gilching nach den Regeln der KommHV-Doppik erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Bilanz
31.12.2018
31.12.2019
Bilanzsumme
12.851.710,83 €
14.645.552,22 €
Anlagevermögen
11.610.892,20 €
12.783.540,73 €
Umlaufvermögen
1.236.235,87 €
1.859.928,54 €
Eigenkapital
5.081.013,25 €
5.334.786,68 €
Sonderposten
5.562.071,94 €
5.752.401,21 €
Rückstellungen
42.143,77 €
26.105,60 €
Verbindlichkeiten
2.166.481,87 €
3.532.258,73 €



Ergebnishaushalt


Umsatzerlöse
2.079.285,35 €
2.161.525,46 €
Ordentliches Jahresergebnis
320.276,83 €
253.817,07 €
außerordentliches Ergebnis
-1.008,81 €
- 43,64 €
Jahresüberschuss
319.268,02 €
253.773,43 €




Der Leiter der Gemeindewerke empfiehlt, den Jahresüberschuss 2019 der Ergebnisrücklage zuzuführen.

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Gilching ist Bestandteil der Jahresrechnung der Gemeinde Gilching.

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt dem Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Gilching zu.
2.        Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 253.773,43 € wird in voller Höhe der Ergebnisrücklage zugeführt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt dem Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Gilching zu.
  2. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 253.773,43 € wird in voller Höhe der Ergebnisrücklage zugeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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8. Gemeindewerke: Erstellung Brunnenschacht inkl. hydraulischer Ausrüstung für Brunnen VI: Vergabe der Erstellungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die zukünftige Trinkwasserversorgung des Gemeindegebiets wird der Brunnen VI gebaut, die Bauarbeiten verlaufen plangemäß. 

Die Arbeiten für den Brunnenschacht inklusive der hydraulischen Ausrüstung wurden öffentlich ausgeschrieben. Am 7. Mai fand die Submission statt.

Es wurden von vier Firmen wertbare Angebote eingereicht, der Schätzpreis des bearbeitenden Ingenieurbüros lag bei 300.533,96 € brutto.

Das beste Angebot stammt von der Firma Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH, 87719 Mindelheim mit der Auftragssumme von 309.530,90 € brutto

Der geprüfte Vergabevorschlag inklusive Auswertung und Preisspiegel findet sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Enthalten im Wirtschaftsplan 2020

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 07.05.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dr. Knorr GmbH im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH, 87719 Mindelheim mit der Erstellung des Brunnenschachts inklusive der hydraulischen Ausrüstung und der Auftragssumme von 309.530,90 € brutto.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 07.05.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dr. Knorr GmbH im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH, 87719 Mindelheim mit der Erstellung des Brunnenschachts inklusive der hydraulischen Ausrüstung und der Auftragssumme von 309.530,90 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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9. Westumfahrung Gilching ST 2069 Nachtrag 6 Strecken- und Ingenieurbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 9

Diskussionsverlauf

Aufgrund von Einwänden aus der Mitte des Gemeinderates wird dieser Tagesordnungspunkt zunächst unterbrochen, um die Fragen in der nichtöffentlichen Sitzung zu klären. Dieser TOP wird dann am Ende der öffentlichen Sitzung erneut aufgerufen.

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10. Glücksspielstaatsvertrag; Entwicklung eines Vorschlags zur Verringerung von Spielautomaten (Antrag SPD-Fraktion Gilching vom 03. Juni 2020)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

In Gilching gibt es 3 Spielhallen (Spielotheken), die vom Landratsamt Starnberg genehmigt wurden. 

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) sieht in § 25 Beschränkungen von Spielhallen vor: „Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand einzuhalten (Verbot von Mehrfachkonzessionen). Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder“. 
Das bayerische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland sieht in Art. 9 u.a. vor: „Ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle darf nicht unterschritten werden; abweichend hiervon beträgt der Mindestabstand bei bestehenden Spielhallen und solchen, für die der vollständige Antrag auf Erlaubnis bis zum 30. Juni 2017 gestellt wurde, 250 Meter Luftlinie. Die zuständige Erlaubnisbehörde kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes und der Lage des Einzelfalles Ausnahmen vom festgesetzten Mindestabstand zulassen.“

Im Juni 2017 wurde für die 3 Spielhallen, die sich im Gewerbepark Nord befinden, vom Landratsamt Starnberg eine Befreiung von der Erfüllung des Verbotes mehrerer Spielhallen in baulichem Verbund sowie eine Befreiung von der Erfüllung der Einhaltung eines Mindestabstands erteilt. Die Glücksspielerlaubnisse sind noch bis 30. Juni 2021 gültig. 

Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag, dass die Verwaltung zusammen mit dem Landratsamt Starnberg einen Vorschlag entwickelt, ob und wie die Anzahl von Spielautomaten auf Gemeindegrund verringert werden kann. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit dem Landratsamt Starnberg einen Vorschlag zu entwickeln, ob und wie die Anzahl von Spielautomaten verringert werden kann. 

Beschluss 1

GR Vilsmayer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbehandlung, da für die Vergabe der Konzessionen das Landratsamt zuständig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Vorschlag der Verwaltung abgestimmt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit dem Landratsamt Starnberg einen Vorschlag zu entwickeln, wie die Anzahl von Spielautomaten verringert werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit angenommen. Im Anschluss daran wird über den Zusatz-Antrag von GR Unger abgestimmt.

Beschluss 3

Auf der Internetseite der Gemeinde Gilching werden Hilfsangebote für Spielsüchtige mit einem erklärenden Text aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 11

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 11
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11.1. Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 11.1

Diskussionsverlauf

BM Walter gibt kurz Auskunft zum Corona Ausbruch bei der Firma apetito aus Gilching. Bisher liegen 44 bestätigte Corona Infektionen vor. Das Landratsamt hat hier sehr schnell reagiert und ihn bereits am Samstagmittag über die vorübergehende Schließung des Caterers informiert. Derzeit wird das Umfeld der Infizierten getestet. Hier bleibt im Moment nur abzuwarten, wie sich die Infektionsrate in den nächsten Tagen entwickelt.

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11.2. Änderung im Sitzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11.2

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert den Gemeinderat, dass anstelle der geplanten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal am 13.07.2020 eine nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport stattfindet.

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11.3. Förderprogramm Digitalisierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11.3

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich, ob sich die Schulen im Rahmen des Förderprogramms zur Digitalisierung - hier: Sonderbudget für Leih-Endgeräte - gemeldet haben, da die Frist hierfür am 31.07.2020 abläuft.
Herr Spörl berichtet, dass die Information über das Sonderbudget i.H.v. 40 bis 45 T€ an alle Schulen weitergeleitet wurde. Bisher liegen 3 unterschiedliche Angebote der James-Krüss-Grundschule vor. Die Geräte sollen zunächst ausschließlich für die Home Schooling Phase genutzt werden. Im normalen Schulbetrieb werden sie anschließend zur Unterstützung im Präsenzunterricht im Rahmen der Digitalisierung eingesetzt werden.
GR Fiegert erwähnt, dass die Nutzung der PCs für das Home Schooling mangels Kenntnissen der Schüler oftmals gar nicht möglich ist und gibt an, dass Software-Schulungen wichtiger wären.

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11.4. E-Ladestationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11.4

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Projektes „E-Ladestationen“, das von der gwt Starnberg GmbH und der Energie-Genossenschaft Fünfseenland betreut wird.
BM Walter teilt mit, dass das Projekt ergebnislos eingestellt wurde und jede Gemeinde für sich tätig werden muss. Das Bayernwerk zeigt sich interessiert und ist ein möglicher Partner für die Gemeinde.

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11.5. Friedhofsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11.5

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erinnert an den Prüfungsauftrag bezüglich der Friedhofsgebühren. Hier wäre eine Senkung vorgesehen gewesen.
Herr Amon gibt an, dass dieses Thema im Herbst auf die Tagesordnung gesetzt werden wird, teilt aber gleichzeitig mit, dass es nicht um eine grundsätzliche Gebührensenkung, sondern – wenn überhaupt – um eine eventuelle Reduzierung der gemeindlichen Kosten gehen wird.

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11.6. Geänderter Mehrwertsteuersatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11.6

Diskussionsverlauf

GRin Brosig möchte wissen, wie die Abrechnung der Wassergebühren mit dem geänderten Mehrwertsteuersatz erfolgt.
Herr Drexler erklärt die zwei Möglichkeiten, die derzeit geprüft werden:
  1. Bei der Abrechnung der Wassergebühren handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Die Leistung gilt am 31.12. erbracht, d.h. die Mehrwertsteuer wird rückwirkend mit 5% für das gesamte Abrechnungsjahr berechnet.
  2. Eine Zwischenablesung zum 30.06. führt zu einem Split in der Abrechnung mit 7% bzw. 5% MwSt.; hier kann auch eine Schätzung des Verbrauches erfolgen.

Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, wird dies auf der Homepage der Gemeindewerke kommuniziert.

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11.7. Gutscheine für Senioren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11.7

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigt sich, ob die Senioren in diesem Jahr trotz ausgefallener Maifeier in Geisenbrunn und abgesagter Festa Italiana Verzehr-Gutscheine von der Gemeinde erhalten.
BM Walter gibt an, dass in diesem Jahr keine Gutscheine vergeben werden.

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11.8. Gewerbesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11.8

Diskussionsverlauf

GR Boneberger interessiert sich, inwieweit der Hilfsfond von Bund und Freistaat für einen Gewerbesteuerausfall für die Gemeinde Gilching zum Tragen kommt.
BM Walter erklärt, dass die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde im Moment sogar über Plan liegen und daher nicht mit einer Unterstützung seitens der Regierung gerechnet wird.

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11.9. Geothermie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11.9

Diskussionsverlauf

GR Unger äußert sich dahingehend, dass für das geplante Geothermie-Projekt viele Abnehmer notwendig sind. Laut Aussage von Herrn Schulte-Middelich wäre jedoch das geplante Gewerbegebiet der Gemeinde Gauting hierfür nicht zwingend notwendig.
BM Walter berichtet, dass derzeit viele Gespräche zum Thema Geothermie geführt werden.
Herr Drexler ergänzt, dass ein Gewerbegebiet erfahrungsgemäß einen geringen Wärmebedarf hat und weist gleichzeitig auf die gemeindeinterne Besprechung am 16.07.2020 hin.

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12. Westumfahrung Gilching ST 2069 Nachtrag 6 Strecken- und Ingenieurbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.02.2018 ist die Baumaßnahme „Staatsstraße 2069 Westumfahrung Gilching – Strecken- und Ingenieurbau“ an die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von brutto 13.506.440,89 € vergeben worden. Im Laufe der Baumaßnahme waren für den Bereich Bodenbewegungen diverse Maßnahmen zu beauftragen, welche für die weitere Baudurchführung und unter Berücksichtigung des termingerechten Bauablaufs zwingend nötig waren. Hierfür sind Nachträge von der Firma Schulz angemeldet worden. Gemäß Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching (Legislaturperiode 2014 – 2020) ist für dieses Projekt eine Zustimmung des Gemeinderates zu diesen Nachträgen erforderlich.
In intensiven Besprechungen wurden zwischen dem gemeindlich beauftragten Ingenieurbüro zusammen mit der Verwaltung und der ausführenden Firma die Aufgabenstellungen erörtert. Nun liegt der Verwaltung der Nachtrag 6 vor, welcher von unseren Planern geprüft und als unvermeidlich angesehen wird. Eine Aufstellung der einzelnen Nachtragspositionen mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des zuständigen Ingenieurbüros sind im nichtöffentlichen Teil beigefügt.  
Eine Darstellung der Kostenentwicklung der Auftragssumme für das Gesamtprojekt, erstellt vom ebenfalls beauftragten Büro SSF Ingenieure, München (Unterstützung Baudurchführung) vom 20.05.2020 im nichtöffentlichen Teil liegt bei. Auf dieser Grundlage ergeht der Hinweis, dass das Gesamtkostenbudget für den Bau einer Staatsstraße in kommunaler Sonderbaulast auch mit den Nachträgen im Kostenrahmen der eingereichten Fördergelder bleibt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Die Aufstellung des Nachtragsangebotes 6 mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des zuständigen Ingenieurbüros im nichtöffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen. 

  1. Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag 6 mit den Positionen 99.8.10 bis 99.8.250

Diskussionsverlauf

Fortsetzung der öffentlichen Sitzung um 21.15 Uhr:

Beschluss

  1. Die Aufstellung des Nachtragsangebotes 6 mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des zuständigen Ingenieurbüros im nichtöffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen. 

  1. Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag 6 mit den Positionen 99.8.10 bis 99.8.250

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(GR Herz ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

Datenstand vom 30.03.2022 15:00 Uhr