Datum: 21.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.06.2020
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Realschule Herrsching - Dreifachturnhalle
3.2 Rechtswidrige Beschlüsse aus der UEVA Sitzung
3.3 Abknickende Vorfahrtsregelung "Am Römerstein/Münchener Straße"
3.4 Ausschreibung Stromkonzession
3.5 Kinderbetreuung
3.6 Ferienbetreuung
3.7 Anmeldeverfahren zur Kinderbetreuung
3.8 Fördermittel Digitalpakt
3.9 Malwettbewerb Festa Italiana
4 Vorstellung der Planung zur barrierefreien sowie entsiegelten Umgestaltung des Kirchenvorplatzes von St. Vitus im Altdorf und Integration des neuen Maibaumstandortes
5 Gemeindewerke: Umstellung Rechtsform
6 Neubau eines BRK-Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Starnberg auf den Fl.Nrn. 1615 sowie Teilflächen aus 1619/200, Gemarkung Gilching; hier: weiteres Vorgehen
7 2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried; hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
8 Rechtmäßigkeit der Herstellung Feichtholzweg
9 Rechtmäßigkeit der Herstellung Waldstraße
10 Gemeindewerke: Wasserleitungserneuerung und Breitbandausbau Leitenweg: Vergabe der Erstellungsleistung
11 Jugendhaus Gilching; Zusammenlegung Jugendhaus und JugendTreff (Antrag der SPD-Fraktion vom 23.6.2020)
12 Seniorenbeirat 2014 - 2020; Verlängerung der Amtszeit
13 Antrag ADFC-Ortsgruppe Gilching vom 21.06.2020; Bezuschussung Anschaffungskosten des ADFC-Mietlastenfahrrads
14 Antrag auf Defizitausgleich BIV - Kindergarten und Krippe
15 Erster Bürgermeister; Anzeige öffentlicher Ehrenämter
16 Einladungen an Bürgermeister und Beschäftigte/Beamte; Umgang
17 Verschiedenes
17.1 Termine
17.2 Musikschule - Umzug
17.3 Rave Party
17.4 Beschilderung Radwege

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_21.07.2020.pdf
Download Niederschrift öff_21.07.2020.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.06.2020.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 30.06.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 30.06.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheit; Veräußerung Flächen im Gewerbegebiet BAB 96 Nord (neu Gewerbepark Ost) FlNr. 119/2 und Teilfläche 118/5 Gem. Argelsried

Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag J1252/2020, abgeschlossen am 27.05.2020 beim Notar Dr. Joachim Schervier in München, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö informativ 3
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3.1. Realschule Herrsching - Dreifachturnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 3.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über die vorliegende Baugenehmigung und den zügigen Baubeginn der Dreifachturnhalle an der Realschule Herrsching. Der Spatenstich wird am 29.07.20 stattfinden.

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3.2. Rechtswidrige Beschlüsse aus der UEVA Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 3.2

Diskussionsverlauf

BM Walter spricht die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr gefassten Beschlüsse für die Karolinger Straße an.
Sowohl das beschlossene Tempolimit, als auch das LKW-Fahrverbot sind rechtswidrig; dies hat das Landratsamt und die Polizei beanstandet. Das Landratsamt fordert eine Korrektur der Beschlüsse, andernfalls wird der Vollzug der Beschlüsse vom Landratsamt untersagt.
Das Landratsamt weist diesbezüglich noch einmal auf den von den Gemeinderäten geleisteten Eid hin.

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3.3. Abknickende Vorfahrtsregelung "Am Römerstein/Münchener Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 3.3

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über den temporären Rückbau der abknickenden Vorfahrtsregelung „Am Römerstein/Münchener Straße“ bis der Kreisverkehr am Tulpenfeld fertiggestellt ist. Das Landratsamt hat hier um Unterstützung seitens der Gemeinde gebeten, während der Baumaßnahmen lenkend auf den Verkehr einzuwirken.
Nach Fertigstellung des Kreisverkehrs wird die jetzige Vorfahrtsregelung wieder hergestellt. Zusätzlich wird ein Verkehrsmessgerät „Am Römerstein“ angebracht.

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3.4. Ausschreibung Stromkonzession

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 3.4

Diskussionsverlauf

BM Walter weist das Gremium eindringlich darauf hin, während der Ausschreibungsphase der Stromkonzession keine Gespräche mit Stromanbietern zu führen. Solche Gespräche können zur Aufhebung der Ausschreibung führen und der Gemeinde Gilching Schaden zufügen. Insbesondere auf den kommenden Veranstaltungen am 03.08. und 07.09. sind potentielle Bieter anwesend .

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3.5. Kinderbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 3.5

Diskussionsverlauf

GRin Franke berichtet über das informative Gespräch mit Frau Weller, Leitung Fachbereich Kinder und Jugend. Demnach fehlen Plätze im Bereich Kinderkrippe (50), im Bereich Kindergarten (30) und in der nachschulischen Betreuung (70).

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3.6. Ferienbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 3.6

Diskussionsverlauf

GRin Franke weist auf die Situation in der Ferienbetreuung hin. Gerade durch die Corona- Situation sind die Eltern auf die Ferienbetreuung angewiesen.
Am Abenteuerspielplatz fällt das Ganztagsangebot aus, im derzeitigen Ferienprogramm gibt es nur ein stundenweises Angebot und auch keine Notbetreuung an den Schulen.
Für das nächste Jahr soll der Bedarf an Ferienplätzen ermittelt und Anbieter mit Ganztagesangeboten gesucht werden.

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3.7. Anmeldeverfahren zur Kinderbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 3.7

Diskussionsverlauf

GRin Franke wünscht sich mittelfristig die Möglichkeit einer Online-Anmeldung bei der Kinderbetreuung.

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3.8. Fördermittel Digitalpakt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 3.8

Diskussionsverlauf

GRin Franke informiert das Gremium, dass die Fördermittel in Höhe von 45.000 € für Leihlaptops voll abgerufen wurden und die Geräte zum Schuljahresbeginn 2020/2021 den Schulen zur Verfügung stehen.

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3.9. Malwettbewerb Festa Italiana

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 3.9

Diskussionsverlauf

GRin Keil lädt das Gremium ein, sich die schönen Bilder der Kinder anzusehen, die im Malwettbewerb zur Festa Italiana entstanden sind.

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4. Vorstellung der Planung zur barrierefreien sowie entsiegelten Umgestaltung des Kirchenvorplatzes von St. Vitus im Altdorf und Integration des neuen Maibaumstandortes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 03.12.2019 wurde die Verlegung des Maibaumstandortes im Altdorf an die St. Vitus-Kirche durch den Gemeinderat beschlossen, da der bisherige Standort in der Schulstraße gegenüber dem Montessori-Kinderhaus mittelfristig nicht mehr genutzt werden kann.
In der Bauausschusssitzung am 29.06.2020 wurde mehrheitlich beschlossen, den Sachverhalt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verwaltung hat mit der Planung des neuen Standortes unter Berücksichtigung des näheren Umfelds das Büro Freiraum Plan, Gilching beauftragt. Bei der Planung waren außer dem Verlegen des Standortes der Maibaumschiene auch städtebauliche Vorgaben, wie Verbesserung der Barrierefreiheit und Entsiegelung von Asphaltflächen zu berücksichtigen. Mit dem Seniorenbeirat hat diesbezüglich bereits vor rund einem Jahr ein Ortstermin stattgefunden.

Das Ergebnis der Entwurfsplanung des Kirchenvorplatzes mit der in einem ersten Schritt zu versetzenden Maibaumschiene wird durch den Landschaftsarchitekten, Herrn Martin Karl vorgestellt.


Für die Maßnahme „Verlegung des Maibaumstandortes“ sind im Haushalt 2020 50.000,-€ veranschlagt. Diese Haushaltsmittel sind noch vor einer Standortsuche und Entscheidung aufgrund einer internen Schätzung für Schiene, Fundament, Statik und Planung in den Haushalt eingestellt worden. Hierfür würden die Mittel auch nach der derzeitigen Kostenschätzung ausreichen. Jedoch sind am jetzt geplanten Standort umfassende Anpassungsarbeiten zu erledigen, so dass dieser Maibaumstandort nicht allein mit einer Schiene und einem Fundament erledigt werden kann.  

Die nun vorliegende Entwurfsplanung für die Verlegung Maibaumschiene beinhaltet eine detaillierte Kostenschätzung mit den am Standort notwendigen Anpassungsarbeiten zur Straße, dem Kirchenvorplatz und den vorhandenen Stellplätzen. Ebenso sind Kosten für den Rückbau der bestehenden Maibaumschiene vorgesehen. Der gesamte Aufwand für diese Teilmaßnahme liegt nun bei ca. 110.000,- €.
Die Kostenberechnung mit den einzelnen Kostengruppen  wird nichtöffentlich zur Information gegeben. Eine Veröffentlichung kann vor Ausschreibung der Leistung nicht erfolgen, damit kein Wettbewerbsnachteil für die Gemeinde entsteht.

Die zur Umsetzung notwendigen und überplanmäßigen Ausgaben können durch Umschichtung von Haushaltsmitteln von im laufenden Haushaltsjahr nicht realisierbaren Projekten gedeckt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):


Die in der Haushaltsplanung fehlenden Mittel können durch Umschichtung von Haushaltsmitteln der Haushaltsstellen 5901.9550 „Generationenspielplatz“ und 6100.9501 „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz“ gedeckt werden, da diese Maßnahmen nicht mehr im Haushaltsjahr 2020 umgesetzt werden können.

Die umgeschichteten Mittel werden für die Haushaltsberatungen 2021 neu eingeplant.

Beschlussvorschlag

  1. Der Bauausschuss nimmt von der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung Kenntnis und stimmt dieser zu.

  2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme „Verlegung Maibaumstandort“ beauftragt.

  3. Das Projekt „Umgestaltung und Entsiegelung Kirchenvorplatz“ wird in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 aufgenommen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Top ist Herr Karl, Freiraumplan anwesend.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung Kenntnis und stimmt dieser zu.

  2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme „Verlegung Maibaumstandort“ beauftragt.

  3. Das Projekt „Umgestaltung und Entsiegelung Kirchenvorplatz“ wird in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Vilsmayer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)

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5. Gemeindewerke: Umstellung Rechtsform

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeindewerke sollen gemäß Gemeinderatsbeschluss zur Organisation (November 2018) und Strategie (siehe Strategiepräsentation am 27.11.2019) ihre unternehmerische Tätigkeit weiter ausbauen.

Für die Bestimmung der geeigneten Rechtsform wurde die Rechtsanwaltskanzlei Assmann und Peiffer mit WP Dr. Schwarzmann beauftragt. In Abstimmung mit der Leitung der Gemeindewerke wurde ein Rechtsformvergleich durchgeführt, siehe Anhang.

Die beauftragte RA-Kanzlei Assmann & Peiffer sowie die Leitung der Gemeindewerke empfehlen die Umstellung der Rechtsform der Gemeindewerke in ein Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (kU).

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Umstellung der Rechtsform der Gemeindewerke Gilching von einem optimierten Regiebetrieb in ein Kommunalunternehmen (KU) i.S.v. Art. 89 GO. Die Umstellung wird erst vollzogen, nachdem diese Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde ordnungsgemäß angezeigt worden ist und die Rechtsaufsichtsbehörde nicht widersprochen hat.
 
Verwaltung und Gemeindewerke werden beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für eine Umstellung zum 01.01.2021 durchzuführen, insbesondere das Anzeigeverfahren zur Rechtsaufsichtsbehörde vorzubereiten und durchzuführen und eine Unternehmenssatzung auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Rechtsanwalt Herr Dr. Peiffer, Kanzlei Assmann & Peiffer anwesend.

GR Unger stellt den Antrag, dass die Sitzungen des Verwaltungsrates öffentlich abzuhalten sind, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 22

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung - auf Anregung von GR Vilsmayer um die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat ergänzt - abgestimmt:

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Umstellung der Rechtsform der Gemeindewerke Gilching von einem optimierten Regiebetrieb in ein Kommunalunternehmen (KU) i.S.v. Art. 89 GO. Die Umstellung wird erst vollzogen, nachdem diese Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde ordnungsgemäß angezeigt worden ist und die Rechtsaufsichtsbehörde nicht widersprochen hat.
 
Verwaltung und Gemeindewerke werden beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für eine Umstellung zum 01.01.2021 durchzuführen, insbesondere das Anzeigeverfahren zur Rechtsaufsichtsbehörde vorzubereiten und durchzuführen und eine Unternehmenssatzung sowie eine Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat in Abstimmung mit den Fraktionssprechern auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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6. Neubau eines BRK-Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Starnberg auf den Fl.Nrn. 1615 sowie Teilflächen aus 1619/200, Gemarkung Gilching; hier: weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung am 18.02.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung für die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v.25.10.2005 für die Flurnummern 1615 und Teilflächen aus 1619/200, jeweils Gemarkung Gilching gefasst. Hintergrund für die 5. Teiländerung war die Absicht, auf diesen Flächen den Neubau eines BRK-Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Starnberg zu realisieren.

Im Rahmen der Prüfung bezüglich der nächsten Schritte ging aus den Akten hervor, dass auf einer Teilfläche des Grundstücks 1619/200, Gemarkung Gilching Auffüllungen im Bereich zum Grundstück Fl.Nr. 1615 Gemarkung Gilching vorgefunden wurden. Das Grundstück Fl.Nr. 1615 ist Teil der Altlastenverdachtsfläche Kat.Nr. 188 00772 „Müllgrube der Gemeinde Gilching“. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat mit Schreiben vom 25.04.2007 bereits mitgeteilt, dass der Verdacht einer Altlast auf dem Grundstück Fl.Nr. 1615 durch eine erweiterte Untersuchung nicht ausgeräumt werden konnte. Das Grundstück Fl.Nr. 1619/200 wurde zwischenzeitlich ebenfalls bei der Altlastenverdachtsfläche aufgenommen.

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hatte vor, im Wege der Amtsermittlung demnächst eine orientierende Untersuchung durchführen zu lassen. In der Regel werden dabei Oberbodenproben genommen und Rammkernsondierungen abgeteuft.

Durch die Absicht der Gemeinde, das Grundstück zu überplanen, müssten die Kosten für das Gutachten durch die Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung getragen werden. Das Wasserwirtschaftsamt hat eine Kostenschätzung von ca. 10.000,00 € veranschlagt.
Aus dem Ergebnissen der orientierenden Untersuchung aus dem Jahr 2006 wurden auf dem Grundstück Fl.Nr. 1615 Auffüllungen zwischen 1,7 m und mehr als 9 m vorgefunden.

Vorranging wäre nun die orientierende Untersuchung für den Teilbereich der Verdachtsfläche Fl.Nr. 1619/200 durchzuführen.
Die Gemeinde Gilching sollte vorerst Abstand von einer Überplanung der Altenlastenverdachtsflächen Fl.Nrn. 1615 und Teilflächen 1619/200 nehmen. Hierfür wäre die Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur Änderungseinleitung der 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 notwendig.
Dies hätte zur Folge, dass das Wasserwirtschaftsamt Weilheim die Kosten für die orientierende Untersuchung übernimmt.

Derzeit ist nicht abschätzbar, welche Altlasten in diesem Bereich vorgefunden werden, ob eine Bebauung möglich ist und falls ja, welche Bodensanierungsmaßnahmen evtl. notwendig sind. Sollten Altlasten in einem Umfang vorliegen, dass vor einem Bau Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, müsse man mit einem hohen finanziellen Aufwand und einer sehr langen zeitlichen Verzögerung rechnen.

Aufgrund der Ungewissheit der Altlastenverdachtsflächen „Müllgrube der Gemeinde Gilching“ auf den Fl.Nr. 1615 und 1619/200 wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur Änderungsleinleitung für die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F. v. 25.10.2005 aufzuheben.

Nach Vorliegen der Ergebnisse der orientierenden Untersuchung für die Altlastenverdachtsfläche Teilbereich der Fl.Nr. 1619 könne man einen möglichen Sanierungsumfang und die Möglichkeit der Bebaubarkeit abschätzen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Gemeinderates „5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für Fl.Nr. 1615 sowie Teilflächen 1619/200, jeweils Gemarkung Gilching; Neubau eines BRK-Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Starnberg, Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung“  vom 18.02.2020 wird aufgehoben.

Die Gemeinde nimmt vorerst Abstand von einer Neuüberplanung der Grundstücke Fl.Nr. 1615 und Teilflächen 1619/200, jeweils Gemarkung Gilching.

Beschluss

Der Beschluss des Gemeinderates „5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für Fl.Nr. 1615 sowie Teilflächen 1619/200, jeweils Gemarkung Gilching; Neubau eines BRK-Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Starnberg, Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung“ vom 18.02.2020 wird aufgehoben.

Die Gemeinde nimmt vorerst Abstand von einer Neuüberplanung der Grundstücke Fl.Nr. 1615 und Teilflächen 1619/200, jeweils Gemarkung Gilching.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. 2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried; hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Derzeit sieht der Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ auf den Grundstück Fl.Nr. 129/4 Straßenbegleitgrün, öffentliche Grünfläche, einen bereits bestehenden Fuß- und Radweg sowie Bäume vor. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/5, Gemarkung Argelsried wurde als „Art der Nutzung“ WA (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.

Die Gemeinde Gilching sucht einen neuen Standort für die Kindertages stätte „Schatzkiste“. Die Kindertageseinrichtung an der Festwiese (Betreiber BRK Starnberg) ist in einem provisorischen Gebäude aus Containern untergebracht. Die Bausubstanz und das gesamte Interieur ist durch eine schon einmal erfolgte Umverlegung vom Festplatz auf die Festwiese und das hohe Alter der Containeranlage für eine Kindertagesstätte kaum mehr zu gebrauchen. Wassereinbrüche durch ein undichtes Dach und immer wieder kostspielige Reparaturen erfordern eine dauerhafte und andere Lösung. Die Bauphysik ist ein weiterer Punkt,  der das derzeitige provisorische Gebäude als unwirtschaftlich darstellt. Enorme Heizkosten und im Sommer hohe Stromkosten für die Klimatisierung der Gruppenräume laufen jedes Jahr für den Betreiber auf. Dieses Defizit wird regelmäßig durch die Gemeinde erstattet. Auch das Landratsamt Starnberg wirkt mit Schreiben vom 25.03.2020 auf eine Lösung der dargestellten Problematik hin.  

Es ist daher beabsichtigt, dass statt einer Wohnbebauung eine Kindertagesstätte auf der Fl.Nr. 129/5 in Argelsried errichtet wird. Die Fl.Nr. 129/4 kann zum Teil für Stellplätze und für die Freiraumgestaltung der Kindertagesstätte dienen. Die Festsetzung im Bebauungsplan bezüglich der „Art der Nutzung“ soll für die vorangehend beschriebenen Flurnummern in „Flächen für Gemeinbedarf“ geändert werden.

Der künftige Standort ist nach einem ersten Vorgespräch mit dem Landratsamt Starnberg für die Kindertagesstätte „Schatzkiste“, welche derzeit in der oben angesprochenen  temporäre Containeranlage in der Rudolf- Diesel-Straße untergebracht ist, geeignet.

Die 2. Teiländerung wäre ein Bebauungsplan in der Innenentwicklung und könnte somit nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Parallel zum Bauleitplanverfahren würde ein sog. VgV-Verfahren für die Auswahl eines Planers stattfinden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.07.2020 und beschließt:

  1. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.07.2020 und beschließt:

  1. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Rechtmäßigkeit der Herstellung Feichtholzweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

De r Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 26.05.2020 über die Rechtmäßigkeit der Herstellung des Feichtholzweges beraten und beschlossen (s. Anlage).  Der von der Verwaltung beauftragte Rechtsanwalt, Herr Dr. Rainer Döring hat der Verwaltung jedoch empfohlen, den Beschluss zu überarbeiten und erneut über die Rechtmäßigkeit beschließen zu lassen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beabsichtigt, den Feichtholzweg herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei dem Feichtholzweg um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerbungen sind nicht erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von 5 m erfolgen. Dieser beinhaltet einen barrierefreien Multifunktionsstreifen. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen in Einklang steht. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt.

Beschluss

Die Gemeinde beabsichtigt, den Feichtholzweg herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei dem Feichtholzweg um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerbungen sind nicht erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von 5 m erfolgen. Dieser beinhaltet einen barrierefreien Multifunktionsstreifen. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen in Einklang steht. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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9. Rechtmäßigkeit der Herstellung Waldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 26.05.2020 über die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Waldstraße beraten und beschlossen (s. Anlage).  Der von der Verwaltung beauftragte Rechtsanwalt, Herr Dr. Rainer Döring hat der Verwaltung jedoch empfohlen, den Beschluss zu überarbeiten und erneut über die Rechtmäßigkeit beschließen zu lassen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beabsichtigt, die Waldstraße herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei der Waldstraße um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerbungen sind nur in geringem Umfang erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von max. 7,50 m erfolgen. Dieser beinhaltet barrierefreie Multifunktionsstreifen und Straßenbäume. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen in Einklang steht. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt.

Beschluss

Die Gemeinde beabsichtigt, die Waldstraße herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei der Waldstraße um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerbungen sind nur in geringem Umfang erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von max. 7,50 m erfolgen. Dieser beinhaltet barrierefreie Multifunktionsstreifen und Straßenbäume. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen in Einklang steht. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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10. Gemeindewerke: Wasserleitungserneuerung und Breitbandausbau Leitenweg: Vergabe der Erstellungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Am Leitenweg wird die Wasserleitung erneuert, zugleich werden Leerrohre für eine spätere Breitbandnutzung verlegt

Die Erstellungsleistung wurde öffentlich ausgeschrieben. Am 7. Juli fand die Submission statt.

Es wurden von fünf Firmen wertbare Angebote eingereicht, der Schätzpreis des bearbeitenden Ingenieurbüros lag bei 216.000 € brutto.

Das beste Angebot stammt von der Firma Richard Schulz, Neuburg/ Donau mit der Auftragssumme von 196.164,35 € brutto

Der geprüfte Vergabevorschlag inklusive Auswertung und Preisspiegel findet sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Enthalten im Wirtschaftsplan 2020

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 07.07.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dersch im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz, Neuburg/ Donau mit der Erstellung Wasserleitung sowie der Leerrohre für Breitband und der Auftragssumme von 196.164.35 € brutto.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 07.07.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dersch im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz, Neuburg/ Donau mit der Erstellung Wasserleitung sowie der Leerrohre für Breitband mit der Auftragssumme von 196.164.35 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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11. Jugendhaus Gilching; Zusammenlegung Jugendhaus und JugendTreff (Antrag der SPD-Fraktion vom 23.6.2020)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.6.2020 beantragen die Gemeinderäte Hüttemann, Königbauer, Rieger und Winklmeier den Betrieb des Jugendhauses in der Weßlinger Straße in die bestehenden Räumlichkeiten des JugendTreffs (Rathausstraße) zu integrieren.
In diesem Zusammenhang  soll  die Verwaltung zunächst ein Konzept für eine vorübergehende Nachfolgenutzung der Räume des Jugendhauses und zum anderen ein Konzept für eine langfristige Nutzung des gesamten Areals erstellen. In beiden Konzepten  soll sich die Nutzung auf Kinderbetreuung  konzentrieren.
Die Gründe für eine mögliche Zusammenlegung ist dem Antrag der SPD-Fraktion zu entnehmen. Zum einen wird auf die geringe Nutzung des Jugendhauses  verwiesen, aber dennoch ein Angebot für diese Zielgruppe als wichtig angesehen wird, zum anderen wäre es wichtig, das Jugendhaus zentral anzusiedeln.
Nachdem es bei dieser Diskussion und einer möglichen Entscheidung auch personalrechtliche Belange angesprochen werden, wird die Angelegenheit zunächst in einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport am 13.7.2020 vorgestellt und diskutiert.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Institution Jugendhaus von den bisherigen Räumlichkeiten in der Weßlinger Straße in die bestehenden Räumlichkeiten des Jugendtreffs (Rathausstraße) zu integrieren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die vorübergehende Nachfolgenutzung der Räumlichkeiten des bestehenden Jugendhauses in der Weßlinger Straße zu erstellen. Geprüft werden soll dabei die Nutzung als Mittagsbetreuung oder als Kinderkrippe.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die langfristige Nutzung des Grundstückes in der Weßlinger Straße zu erstellen. Geprüft werden soll dabei der Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Im Anschluss wird über folgenden Zusatzantrag der GRin Franke (Bündnis 90/Die Grünen) abgestimmt:

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Konzepte zeitnah dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport vorzustellen. Darüber hinaus wird eine Evaluierung des neuen Konzeptes nach einem Jahr beantragt. Hierbei sind insbesondere die Entwicklung der Besucherzahlen, Zusammentreffen der unterschiedlichen Altersgruppen sowie das Ausreichen der Fläche darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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12. Seniorenbeirat 2014 - 2020; Verlängerung der Amtszeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

In § 3 der „Satzung über den Seniorenbeirat der Gemeinde Gilching“ ist geregelt, dass die Amtszeit der Beiräte der Amtszeit des Gemeinderates entspricht.
Bisher war es selbstverständlich, dass der Seniorenbeirat im zeitlichen Zusammenhang mit der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates neu gewählt wurde. Aufgrund der „Corona-Pandemie“ hat man bewusst darauf verzichtet, die Seniorinnen und Senioren zu einer Kandidatur aufzurufen, sich im Gemeinderat vorzustellen und dann zur eigentlichen Wahl zu kommen.
In Absprache mit der Vorsitzenden des Seniorenbeirates  schlagen wir dem Gemeinderat vor, die Amtszeit des jetzigen Seniorenbeirates solange zu verlängern, bis ein neuer Seniorenbeirat gewählt ist.

Beschlussvorschlag

Entgegen § 3 der Satzung über den Seniorenbeirat der Gemeinde Gilching wird die Amtszeit des Seniorenbeirates für die Legislaturperiode 2014 bis 2020 aufgrund der „Corona-Pandemie“ solange verlängert, bis ein neuer Seniorenbeirat gewählt ist.

Beschluss

Entgegen § 3 der Satzung über den Seniorenbeirat der Gemeinde Gilching wird die Amtszeit des Seniorenbeirates für die Legislaturperiode 2014 bis 2020 aufgrund der „Corona-Pandemie“ voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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13. Antrag ADFC-Ortsgruppe Gilching vom 21.06.2020; Bezuschussung Anschaffungskosten des ADFC-Mietlastenfahrrads

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Mit beiliegendem Schreiben vom 21.06.2020 bittet die ADFC-Ortsgruppe Gilching um anteilige Übernahme der Anschaffungskosten für ein Elektro-Lastenfahrrad, welches an die Gilchinger Bürgerinnen und Bürger vermietet werden soll.
Die Anschaffungskosten belaufen sich auf etwa 6.000,00 EUR. Die Hälfte wird durch den ADFC-Kreisverband Starnberg, sowie durch Spenden der Gilchinger ADFC-Mitglieder getragen. Die ADFC-Ortsgruppe bittet die Gemeinde Gilching einen einmaligen Zuschuss zur Anschaffung in Höhe von 3.000,00 EUR.
Der Verleih des Lastenfahrrads soll während der regulären Öffnungszeiten über das Fahrradhaus Silbernagl abgewickelt werden. Auch erfolgt die Wartung, Reparatur und sichere Aufbewahrung des Lastenfahrrads über das Fahrradhaus Silbernagl.
Die Verwaltung begrüßt diesen Antrag.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung): Die Finanzierung des einmaligen Zuschusses in Höhe von 3.000,00 EUR kann über die Haushaltsstelle 7600.9359 (sonst. Öffentl. Einrichtungen – Fahrradständer Bahnanlage) erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Antrag der ADFC-Ortsgruppe Gilching auf einmalige Bezuschussung zu den Anschaffungskosten für das Elektro-Lastenfahrrad in Höhe von 3.000,00 EUR zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Die Finanzierung des einmaligen Zuschusses kann über die Haushaltsstelle 7600.9359 (sonst. öffentl. Einrichtung – Fahrradständer Bahnanlage) erfolgen.

Diskussionsverlauf

Mit der Ergänzung von GR Vilsmayer wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag der ADFC-Ortsgruppe Gilching auf einmalige Bezuschussung zu den Anschaffungskosten für das Elektro-Lastenfahrrad in Höhe von 3.000,00 EUR zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Nach einem Jahr berichtet die ADFC-Ortsgruppe Gilching über die Resonanz und die Auslastung des Elektro-Lastenfahrrades.

Die Finanzierung des einmaligen Zuschusses kann über die Haushaltsstelle 7600.9359 (sonst. öffentl. Einrichtung – Fahrradständer Bahnanlage) erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Defizitausgleich BIV - Kindergarten und Krippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der BIV – Bürgerinitiative Vorschulbetreuung e.V. beantragt einen von der gültigen Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2001 abweichenden Defizitausgleich der Personalkosten von 100% anstelle 85% rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2019 aufgrund finanzieller Engpässe. Diese resultieren aus notwendigen Investitionen in die technische Infrastruktur und einer Verdreifachung der infektionsschutzbedingten Hygienekosten.
Darüber hinaus beantragt der BIV – Bürgerinitiative Vorschulbetreuung e.V. auch für die Zukunft einen Defizitausgleich der Personalkosten von 100%, da davon auszugehen ist, dass die laufenden Kosten nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können.

In einem Gespräch mit Bgm. Walter und Geschäftsleiter Hr. Amon am 15.06.2020 hat die Geschäftsführerin Frau Lange nachvollziehbar begründet, dass der BIV e.V. andernfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Für das Wirtschaftsjahr 2019 ergibt sich ein ungedeckter Finanzbedarf für Personalkosten im Bereich Kindergarten in Höhe von 57.360,36 € und im Bereich Kinderkrippe in Höhe von 63.824,14 €.
Im Haushaltsplan 2020 stellen die Kosten von insgesamt 121.184,50 € eine überplanmäßige Ausgabe dar, die jedoch durch den Deckungskreis auf der Ausgabenseite und durch höhere als geplante Personalkostenzuschüsse auf der Einnahmenseite innerhalb des Deckungskreises gedeckt werden können.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Deckungskreis 0047: Gesamtvolumen 1.048.000,00 € / AB 46, Gruppierungsebene 1714

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und

  1. stimmt dem rückwirkenden Defizitausgleich der Personalkosten des BIV-Kindergartens und BIV-Kinderkrippe für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 100% (121.184,50 €) zu

  1. stimmt dem 100%igen Defizitausgleich der Personalkosten des BIV-Kindergartens und BIV-Kinderkrippe abweichend von der Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2001 in Höhe von 100% für die Wirtschaftsjahre 2020 ff. zu. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Trägervertrag zwischen der Gemeinde Gilching und dem BIV e.V. anzufertigen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diese zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und

  1. stimmt dem rückwirkenden Defizitausgleich der Personalkosten des BIV-Kindergartens und BIV-Kinderkrippe für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 100% (121.184,50 €) zu.
  2. stimmt dem 100%igen Defizitausgleich der Personalkosten des BIV-Kindergartens und BIV-Kinderkrippe abweichend von der Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2001 in Höhe von 100% für die Wirtschaftsjahre 2020 ff. zu. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Trägervertrag zwischen der Gemeinde Gilching und dem BIV e.V. anzufertigen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diese zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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15. Erster Bürgermeister; Anzeige öffentlicher Ehrenämter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Nebentätigkeitsrecht der berufsmäßigen kommunalen Wahlbeamten (u.a. Erste Bürgermeister) in Bayern ist in Art. 30 Kommunalwahlbeamtengesetz, in Art. 81 bis 84 Bay BG, in der Kommunalen Wahlbeamten-Nebentätigkeitsverordnung und in der Bayer. Nebentätigkeitsverordnung geregelt.
Für berufsmäßige kommunale Wahlbeamten stellen sich bei Tätigkeiten, die nicht sofort offenkundig dem Hauptamt zuzuordnen sind, folgende Fragen:
  • Gehört die Tätigkeit zum Hauptamt oder wird ein öffentliches Ehrenamt ausgeübt?
  • Muss die Tätigkeit dem Gemeinderat angezeigt werden oder wird dessen Genehmigung benötigt?
  • Kann die Entschädigung für die Tätigkeit behalten oder muss sie an die Gemeinde abgeführt werden?
Erster Bürgermeister Manfred Walter übt neben seiner Tätigkeit im Hauptamt folgende weitere Tätigkeiten aus:
  1. Verbandsrat und gewählter Verbandsvorsitzender des „Zweckverbandes für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg“
Monatliche Entschädigung 580,- € (brutto)
  1. Verbandsrat und stellvertretender Vorsitzender des „Amperverbandes“
Monatliche Entschädigung 522,59 € (brutto)

  1. Mitglied des Kreistags Starnberg (Bauausschuss, Stellvertreter im Kreisausschuss und Stellvertreter im Umweltausschuss)
Monatliche Pauschale 66,- €
Sitzungsgeld 55,- €

  1. Aufsichtsratsmitglied „Kliniken Starnberg GmbH                         Sitzungsgeld 100,- €

  1. Aufsichtsratsmitglied „Energiegenossenschaft Fünfseenland“              Ehrenamt -,- €

In Absprache mit dem Bayer. Gemeindetag handelt es sich  hierbei um öffentliche Ehrenämter , die der Gemeinde gegenüber angezeigt werden müssen. Eine Ablieferungspflicht  ist bei der Übernahme öffentlicher Ehrenämter nicht gegeben.

Beschlussvorschlag

Von den öffentlichen Ehrenämtern des Ersten Bürgermeisters, Herrn Manfred Walter, wird Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Von den öffentlichen Ehrenämtern des Ersten Bürgermeisters, Herrn Manfred Walter, wird Kenntnis genommen.

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16. Einladungen an Bürgermeister und Beschäftigte/Beamte; Umgang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 16

Sachverhalt

Es ist gängige Praxis, dass Bürgermeister und gelegentlich auch Beschäftigte/Beamte der Gemeinde bei Veranstaltungen bzw. dienstlichen Terminen eingeladen werden. Um einer „Vorteilsnahme im Amt“ vorzubeugen, wird vorgeschlagen, dem Ersten Bürgermeister und seinen Stellvertretern sowie den bestellten Mitarbeitern eine Einladungshöhe festzulegen.
Von seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Wert einer möglichen Einladung bis auf  110,- €  festzulegen.

Beschlussvorschlag

Der Erste Bürgermeister und seine Stellvertreter sowie vom Ersten Bürgermeister bestellte Beschäftigte/Beamte dürfen Einladungen zu Veranstaltungen annehmen, wenn der Gegenwert der Einladung 110,- € nicht überschreitet.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister und seine Stellvertreter sowie vom Ersten Bürgermeister bestellte Beschäftigte/Beamte dürfen Einladungen zu Veranstaltungen annehmen, wenn der Gegenwert der Einladung 110,- € nicht überschreitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(BM Walter, GR Fink und GR Lenker sind wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen)

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17. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö informativ 17
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17.1. Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 17.1

Diskussionsverlauf

BM Walter gibt folgende Termine bekannt:
03.08.2020  18 Uhr nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal.
09.09.2020  18 Uhr Sitzung der Fraktionsvorsitzenden zur Besprechung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat.
24.09.2020 19 Uhr Verabschiedung der ehemaligen Gemeinderäte
19.09./17.10.2020 Workshop Gemeinderat; hier bittet BM Walter um entsprechende Rückmeldungen zu den beiden Terminvorschlägen.

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17.2. Musikschule - Umzug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 17.2

Diskussionsverlauf

GR Pilgram informiert sich, ob sich der Umzug der Musikschule weiterhin im Plan befindet.
Bauamtsleiter Huber bestätigt dies.

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17.3. Rave Party

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 17.3

Diskussionsverlauf

GR Pilgram äußert sich zu der stattgefundenen illegalen Rave Party und möchte wissen, ob sich diese Vorkommnisse in Gilching häufen würden.
BM Walter erklärt, dass es immer wieder zu Partys kommen würde, aber noch nie in dieser Größenordnung. Er geht aber davon aus, dass dies ein Einzelfall bleiben wird. Die Streetworkerin wird sich der Sache annehmen.

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17.4. Beschilderung Radwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 17.4

Diskussionsverlauf

GR Lenker erkundigt sich, wann die Radwegbeschilderungen angebracht werden.
BM Walter gibt an, dass diese schnellstmöglich montiert werden.

Datenstand vom 24.09.2020 09:51 Uhr