Datum: 22.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:05 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.07.2020
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.07.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 KoBE - Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement
3.2 Mutter-Kind-Haus Gilching
3.3 HEINE Optotechnik
3.4 6. Gilchinger Kunst- und Kulturwoche
3.5 Termine
4 Präsentation Verkehrsmanagement Landkreis Starnberg; Ausschreibung Kraillinger Busbündel (Buslinien 947,949, 955)
5 Neubau Feuerwehrhaus Geisenbrunn; Beauftragung Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren
6 Rechtmäßigkeit der Herstellung Fichtenstraße
7 Rechtmäßigkeit der Herstellung Angerfeldstraße/Tannenstraße
8 Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Freiflächenphotovoltaik" gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2 b BauGB; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
9 Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96" (Projektflächen 1-3) für die Fl.Nrn. 782 Tfl., 686/1, 686/2 Tfl., 686/3 Tfl., 686/4 Tfl., 686/5 Tfl., 781 Tfl., 780 Tfl., 779/5 Tfl., 779/6, 779/7 Tfl., 762/4 Tfl. und 761/2 Tfl., Gemarkung Argelsried; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
10 Jugendhaus Gilching; Abbruch und Nachnutzung des Grundstückes mit der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching
11 Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Nass-Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1122, 1123 und 1123/1 der Gemarkung Weßling
12 Gemeindewerke; Vergabe Machbarkeitsstudie Fernwärme Wärmenetz 4.0
13 Gemeindewerke; Brunnen VI, EMSR-Technik
14 Glasfaseranschluss Schulen; Auswahl Netzbetreiber
15 Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 2020-2026
16 Verschiedenes
16.1 Anträge zum Haushalt 2021
16.2 Förderprogramm Freistaat Bayern
16.3 Ausbau Römerstraße
16.4 Wasserlauf Marktplatz
16.5 Öffnungszeiten Bücherei
16.6 Gilchinger Glatze

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_22.09.2020.pdf
Download Niederschrift öff_22.09.2020.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.07.2020.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 21.07.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 21.07.2020  wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.07.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

1.        Grundstücksangelegenheit; Veräußerung Flächen im Gewerbegebiet BAB 96 Nord (neu Gewerbepark Ost) FlNr. 142/2 Gem. Argelsried

Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag URNr. J1502/2020, abgeschlossen am 03.07.2020 beim Notar Dr. Joachim Schervier in München, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.


2.        Grundstücksangelegenheit; Genehmigung Grundschuldurkunde zur Belastung der FlNr. 142/2, Gemarkung Argelsried

Der Gemeinderat hat von der Grundschuldbestellungsurkunde URNr.  J1503/2020, abgeschlossen am 03.07.2020 beim Notar Dr. Joachim Schervier in München, Kenntnis erlangt und genehmigt sie in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö informativ 3
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3.1. KoBE - Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 3.1

Diskussionsverlauf

GRin Franke berichtet über die Ausstellung im Rathaus, die von KoBE in Zusammenarbeit mit den Gilchinger Vereinen initiiert wurde. Die Koordinierungsstelle ist für Gilching und die umliegenden Gemeinden zuständig. Die Aufgaben von KoBE stehen im Fokus des Ehrenamtes.

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3.2. Mutter-Kind-Haus Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GRin Franke informiert das Gremium über die finanzielle Situation des Mutter-Kind-Hauses. Es sei dringend erforderlich über Finanzierungsmodelle nachzudenken, um den Betrieb langfristig sicherzustellen.

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3.3. HEINE Optotechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GR Herz stellt in seiner Funktion als Gewerbereferent dem Gremium das neu angesiedelte Unternehmen HEINE Optotechnik vor. HEINE stellt medizinische Diagnosegeräte her.
Mit 14.000 qm Geschossfläche, einer Investitionssumme von 40 Mio € am Standort Gilching und ca. 400 Mitarbeitern gehört es zu den beiden größten Unternehmen im Gewerbegebiet Süd.

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3.4. 6. Gilchinger Kunst- und Kulturwoche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 3.4

Diskussionsverlauf

BM Walter weist auf die diesjährige Kunst- und Kulturwoche in Gilching hin, die vom 9. bis 18. Oktober stattfinden wird. Herr Ciolek und die teilnehmenden Kulturschaffenden haben trotz der Corona bedingten schwierigen Situation ein gutes Programm zusammengestellt. Es ist wichtig, dass Kunst und Kultur auch in diesen Zeiten stattfindet.

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3.5. Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 3.5

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt dem Gremium folgende Termine mit:
28.09.20 Verbandsversammlung des AmperVerbandes mit Neuwahlen
29.09.20 Workshop Satzung und Geschäftsordnung KU Gemeindewerke
01.10.20 Verbandsversammlung Schulzweckverband
07.10.20 Bürgermeisterdienstbesprechung (u.a. Stellungnahme der Rechtsaufsicht zu
               Bürgerversammlungen )

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4. Präsentation Verkehrsmanagement Landkreis Starnberg; Ausschreibung Kraillinger Busbündel (Buslinien 947,949, 955)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Im Zuge der Neuausschreibung des Kraillinger Bündels werden im Gebiet der Gemeinde Gilching die Linien 947, 949 und 955 entsprechend der im Nahverkehrsplan festgelegten Richtlinien angepasst.
Frau Susanne Münster, Verkehrsmanagerin des Landratsamtes Starnberg wird die
daraus folgenden Änderung in der Sitzung erläutern.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Sachvortrag der Verwaltung zur Neuausschreibung der MVV-Regionalbuslinien 947, 949, 955 und X900 sowie die Änderung der Linienführung der Regionalbuslinie X920 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching stimmt der Neuausschreibung der MVV-Regionalbuslinien 947, 949 und 955 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 mit einer Vertragslaufzeit von 8 Jahren, für die Expressbuslinien X900 mit einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren sowie der Änderung der Linienführung der Expressbuslinie X920 entsprechend der übrigen Vertragslaufzeit von 3 Jahren, wie dargestellt zu.
  3. Die Gemeinde Gilching übernimmt die auf die Gemeinde fallenden Defizitanteile an den vorgenannten Regionalbuslinien entsprechend der Regelungen zu Finanzierung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Starnberg (Beschluss des Kreistages vom 30.03.2020 BV 0739/2014-2020/STA).
  4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendige Vereinbarung mit dem Landkreis zu treffen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem TOP präsentiert Frau Susanne Münster, Verkehrsmanagerin des Landratsamtes Starnberg die vorgesehenen Änderungen.

Anschließend wird nachfolgendem Beschlussvorschlag zugestimmt:

Beschluss

  1. Der Sachvortrag der Verwaltung zur Neuausschreibung der MVV-Regionalbuslinien 947, 949, 955 und X900 sowie die Änderung der Linienführung der Regionalbuslinie X920 wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching stimmt der Neuausschreibung der MVV-Regionalbuslinien 947, 949 und 955 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 mit einer Vertragslaufzeit von 8 Jahren, für die Expressbuslinien X900 mit einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren sowie der Änderung der Linienführung der Expressbuslinie X920 entsprechend der übrigen Vertragslaufzeit von 3 Jahren, wie dargestellt zu.

  1. Die Gemeinde Gilching übernimmt die auf die Gemeinde fallenden Defizitanteile an den vorgenannten Regionalbuslinien entsprechend der Regelungen zu Finanzierung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Starnberg (Beschluss des Kreistages vom 30.03.2020 BV 0739/2014-2020/STA).

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendige Vereinbarung mit dem Landkreis zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Neubau Feuerwehrhaus Geisenbrunn; Beauftragung Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für ein neues Feuerwehrhaus in Geisenbrunn gefasst. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros für die Objektplanung beauftragt.
Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 25.02.2020 versandt, worauf 9 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 01.04.2020 fünf Architekturbüros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Drei Büros zogen vor der zweiten Sitzung des Auswahlgremiums am 16.07.2020 ihre Bewerbung zurück, so dass mit den folgenden zwei verbliebenen Büros die Verhandlungsgespräche geführt wurden:

- ArGe Architekten, Waldkirch
- Bietergemeinschaft Sütfels / Bohn, Germering

Das Büro ArGe Architekten erhielt hierbei die höchste Punktzahl mit 453,87 von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher das Büro ArGe Architekten mit den Objektplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.
Beauftragt werden gemäß § 34 HOAI derzeit nur die Leistungsphasen 1 und 2. Nach Ab-schluss der Leistungsphase 2 sind vor einer Weiterbeauftragung der weiteren Leistungs-phasen die Bauleitplanverfahren (Aufstellung Bebauungsplan und parallel Änderung des Flächennutzungsplanes) für den Standort inGeisenbrunn durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Geisenbrunn wird das Architekturbüro ArGe Architekten aus Waldkirch beauftragt.

  1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI beauftragt.

  1. Nach Erbringung der Leistungsphase 2 sind für den Standort die Bauleitpläne auf Grundlage der Ergebnisse der Objektplanung für das neue Feuerwehrhaus Geisenbrunn aufzustellen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Geisenbrunn wird das Architekturbüro ArGe Architekten aus Waldkirch beauftragt.

  1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI beauftragt.

  1. Nach Erbringung der Leistungsphase 2 sind für den Standort die Bauleitpläne auf Grundlage der Ergebnisse der Objektplanung für das neue Feuerwehrhaus Geisenbrunn aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Rechtmäßigkeit der Herstellung Fichtenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 26.05.2020 über die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Fichtenstraße beraten und beschlossen (s. Anlage).  Der von der Verwaltung beauftragte Rechtsanwalt, Herr Dr. Rainer Döring hat der Verwaltung jedoch empfohlen, den Beschluss zu überarbeiten und erneut über die Rechtmäßigkeit beschließen zu lassen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beabsichtigt, die Fichtenstraße herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei der Fichtenstraße um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerbungen sind nicht erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von ca. 5 m erfolgen. Dieser beinhaltet einen barrierefreien Multifunktionsstreifen. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen in Einklang steht. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt.

Beschluss

Die Gemeinde beabsichtigt, die Fichtenstraße herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei der Fichtenstraße um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerbungen sind nicht erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von ca. 5 m erfolgen. Dieser beinhaltet einen barrierefreien Multifunktionsstreifen. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen in Einklang steht. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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7. Rechtmäßigkeit der Herstellung Angerfeldstraße/Tannenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 26.05.2020 über die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Fichtenstraße beraten und beschlossen (s. Anlage).  Der von der Verwaltung beauftragte Rechtsanwalt, Herr Dr. Rainer Döring hat der Verwaltung jedoch empfohlen, den Beschluss zu überarbeiten und erneut über die Rechtmäßigkeit beschließen zu lassen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beabsichtigt, die Angerfeldstraße/Tannenstraße herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei der Angerfeldstraße/Tannenstraße um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerbungen sind nicht erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von 5 m bis 8 m erfolgen. Dieser beinhaltet einen barrierefreien Multifunktionsstreifen. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen in Einklang steht. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt.

Beschluss

Die Gemeinde beabsichtigt, die Angerfeldstraße/Tannenstraße herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei der Angerfeldstraße/Tannenstraße um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerbungen sind nicht erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von 5 m bis 8 m erfolgen. Dieser beinhaltet einen barrierefreien Multifunktionsstreifen. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel - und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen in Einklang steht. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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8. Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Freiflächenphotovoltaik" gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2 b BauGB; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

1.        Mit Beschluss vom 25.06.2019 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit einer Potentialermittlung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen (Freiflächen-PV) im Außenbereich der Gemeinde Gilching entlang der Autobahn BAB 96 bzw. der Gilchinger Westumfahrung. Nach deren Ermittlung habe das Gremium beschlussgemäß über die weitere Vorgehensweise und Alternativenprüfung zu beraten und entscheiden.

2.        Die Gemeinde hat das Ing.-Büro Sing GmbH, Landsberg am Lech, mit der Durchführung der Potentialermittlung beauftragt. Dieses hat das gesamte Gemeindegebiet auf für Freiflächen-PV in Frage kommende Flächen hin untersucht und unter Erstellung von Ausschluss- und Abwägungsgebieten letztlich Konzentrationsflächen im Südosten von Geisenbrunn entlang der Autobahn ermittelt.

3.        Da Freiflächen-PV im Außenbereich keine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB genießen, sind sie ohne gemeindliche Bauleitplanung nicht zulässig. Es benötigt für eine Zulässigkeit zunächst einen sachlichen Teilflächennutzungsplan gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2 b BauGB als vorbereitenden Bauleitplan, aus dem auf der nachgeordneten konkretisierenden Bauleitplanungsebene Bebauungspläne gem. § 30 Abs. 1 BauGB in eigenen Verfahren zu entwickeln sind – vgl. den bereits bestehenden, rechtswirksamen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“.

4.        Die Verwaltung wird in der Sitzung die Vorentwürfe der Planunterlagen zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Freiflächenphotovoltaik“ (Plan mit Legende, Karte 1: Ausschluss- und Abwägungsgebiete, Karte 2: Konzentrationsflächen sowie Begründung – siehe Anlagen 1 bis 4) im Detail vorstellen.

5.        Sollte der Gemeinderat dem Gesamtvorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Freiflächenphotovoltaik“ vom 22.09.2020 inhaltlich zustimmen, wäre der Planaufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08./ 09.09.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Freiflächenphotovoltaik“ wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

2.        Der Plan erhält die Bezeichnung: „Sachlicher Teilflächennutzungsplan ‘Freiflächenphotovoltaik‘“.

3.        Der Planvorentwurf i.d.F.v. 22.09.2020 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

GRin Brosig stellt den Antrag auf Herausnahme der Flächen nördlich der Autobahn aus dem Teilflächennutzungsplan.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08. 09.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

  1. Für den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Freiflächenphotovoltaik“ wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

  1. Der Plan erhält die Bezeichnung: „Sachlicher Teilflächennutzungsplan ‘Freiflächenphotovoltaik‘“.

  1. Der Planvorentwurf i.d.F.v. 22.09.2020 wird inhaltlich gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9. Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96" (Projektflächen 1-3) für die Fl.Nrn. 782 Tfl., 686/1, 686/2 Tfl., 686/3 Tfl., 686/4 Tfl., 686/5 Tfl., 781 Tfl., 780 Tfl., 779/5 Tfl., 779/6, 779/7 Tfl., 762/4 Tfl. und 761/2 Tfl., Gemarkung Argelsried; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

1.        Mit Beschluss vom 25.06.2019 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit einer Potentialermittlung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen (Freiflächen-PV) im Außenbereich der Gemeinde Gilching entlang der Autobahn BAB 96 bzw. der Gilchinger Westumfahrung. Nach deren Ermittlung habe das Gremium beschlussgemäß über die weitere Vorgehensweise und Alternativenprüfung zu beraten und entscheiden.

2.        Die Gemeinde hat das Ing.-Büro Sing GmbH, Landsberg am Lech, mit der Durchführung der Potentialermittlung beauftragt. Dieses hat das gesamte Gemeindegebiet auf für Freiflächen-PV in Frage kommende Flächen hin untersucht und unter Erstellung von Ausschluss- und Abwägungsgebieten letztlich Konzentrationsflächen im Südosten von Geisenbrunn entlang der Autobahn ermittelt.

3.        Da Freiflächen-PV im Außenbereich keine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB genießen, sind sie ohne gemeindliche Bauleitplanung nicht zulässig. Es benötigt für eine Zulässigkeit zunächst einen sachlichen Teilflächennutzungsplan gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2 b BauGB als vorbereitenden Bauleitplan, aus dem auf der nachgeordneten konkretisierenden Bauleitplanungsebene Bebauungspläne gem. § 30 Abs. 1 BauGB in eigenen Verfahren zu entwickeln sind – vgl. den bereits bestehenden, rechtswirksamen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“.

4.        Im Parallelverfahren zum gesondert in Aufstellung befindlichen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Freiflächenphotovoltaik“ soll zunächst ein aus drei Teilflächen (Projektflächen) bestehender erster Bebauungsplan für die Potentialflächen südlich der BAB 96 aufgestellt werden. Für diese konnte die privatrechtliche Sicherung für die neue Nutzung bereits abgeschlossen werden.

5.        Die Verwaltung wird in der Sitzung die Vorentwürfe der Planunterlagen zum Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)“ für die Fl.Nrn. 782 Tfl., 686/1, 686/2 Tfl., 686/3 Tfl., 686/4 Tfl., 686/5 Tfl., 781 Tfl., 780 Tfl., 779/5 Tfl., 779/6, 779/7 Tfl., 762/4 Tfl. und 761/2 Tfl., Gemarkung Argelsried, (Planzeichnung, Plantext und Begründung – siehe Anlagen 1 bis 3) im Detail vorstellen.

6.        Sollte der Gemeinderat den Planvorentwürfen zum Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)“ vom 22.09.2020 inhaltlich zustimmen, wäre der Planaufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08./ 11.09.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für den Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)“ wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

2.        Der Plan erhält die Bezeichnung: „Bebauungsplan ‘Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)‘ für die Fl.Nrn. 782 Tfl., 686/1, 686/2 Tfl., 686/3 Tfl., 686/4 Tfl., 686/5 Tfl., 781 Tfl., 780 Tfl., 779/5 Tfl., 779/6, 779/7 Tfl., 762/4 Tfl. und 761/2 Tfl., Gemarkung Argelsried.“

3.        Der Planvorentwurf i.d.F.v. 22.09.2020 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08. 09.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für den Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)“ wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

2.        Der Plan erhält die Bezeichnung: „Bebauungsplan ‘Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)‘ für die Fl.Nrn. 782 Tfl., 686/1, 686/2 Tfl., 686/3 Tfl., 686/4 Tfl., 686/5 Tfl., 781 Tfl., 780 Tfl., 779/5 Tfl., 779/6, 779/7 Tfl., 762/4 Tfl. und 761/2 Tfl., Gemarkung Argelsried.“

3.        Der Planvorentwurf i.d.F.v. 22.09.2020 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Jugendhaus Gilching; Abbruch und Nachnutzung des Grundstückes mit der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 10

Sachverhalt

  1. Am 23. Juni 2020 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, Jugendhaus und Jugendtreff zusammen zu legen und alles in einen Jugendtreff in der Ortsmitte zu integrieren. Damit stehen die Räumlichkeiten des Jugendhauses leer. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Nachfolgenutzung für die Räumlichkeiten des Jugendhauses an der Weßlinger Straße bzw. für das gesamte Grundstück mit der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching zu finden. Geprüft werden soll dabei der Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort). Es wurde zudem beschlossen, dieses dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport vorzustellen.

  1. Die Räumlichkeiten des Jugendhauses samt Außenbereich wurden vor Ort besichtigt. Für die Funktion als Jugendhaus liegt eine bauaufsichtliche Genehmigung vor. Jede Änderung der Nutzung würde eine erneute Baugenehmigung erforderlich machen. Aus Sicht der Verwaltung sind bei einer anderen Nutzung erhöhte Anforderungen an den baulichen Brandschutz, Barrierefreiheit, Rettungswege, Energieeinsparverordnung und Gestaltung der Außenflächen mit Entsiegelung der Parkplatzflächen zu beachten. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nur mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen. Das Jugendhaus ist zudem nicht ortsbildprägend und ein Umbau wäre nicht förderungsfähig. Fotos und Lageplan sind beigefügt.

  1. Die Verwaltung empfiehlt daher dringend von einer Sanierung abzusehen. Das Grundstück eignet sich für den Neubau einer dringend benötigten Kinderkrippe mit 3 bis 4 Krippengruppen. Hier würde auch eine Förderung möglich sein. Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück im Außen- und Innenbereich. Im Flächennutzungsplan ist eine Gemeinbedarfsfläche dargestellt.

  1. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Planungen der dringend benötigte Kinderkrippe ein VgV-Verfahren zur Auswahl eines Architekturbüros auszuschreiben. Parallel ist das notwendige Planungsrecht zu schaffen, sofern noch nicht gegeben. Sobald das Planungsrecht für das Grundstück vorhanden ist, schlägt die Verwaltung den Abbruch des Jugendhauses vor.  
 
  1. Für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 sind ausreichend Haushaltsmittel für den Bau einer neuen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße einzustellen.

  1. Aufgrund der Eilbedürftigkeit im Hinblick auf die Schaffung von Planungsrecht, das Auswahlverfahren für ein Architekturbüro und die Beantragung von Fördermitteln sowie wegen der Grundsatzentscheidung zur Aufgabe des Jugendhauses wurden auf weitere Vorberatungen im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport verzichtet.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Eine Nachfolgenutzung für das Jugendhaus wird aufgrund der Sachverhaltsdarstellung abgelehnt.

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Bau einer dringend benötigten Kinderkrippe auf dem Grundstück des Jugendhauses zu und beauftragt die Verwaltung, ein notwendiges VgV-Verfahren zur Auswahl eines Architekturbüros durchzuführen und das Planungsrecht für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching zu schaffen. Sobald das Planungsrecht für das Grundstück vorhanden ist, wird die Verwaltung mit dem Abbruch des Jugendhauses beauftragt.    

  1. Für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 werden ausreichend Haushaltsmittel für den Bau einer neuen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße eingestellt. Parallel wird für den Bau der Kinderkrippe der vorzeitige Maßnahmenbeginn und die Förderung bei der Bewilligungsstelle beantragt.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 1

  1. Eine Nachfolgenutzung für das Jugendhaus wird aufgrund der Sachverhaltsdarstellung abgelehnt.

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Bau einer dringend benötigten Kinderkrippe auf dem Grundstück des Jugendhauses zu und beauftragt die Verwaltung, ein notwendiges VgV-Verfahren zur Auswahl eines Architekturbüros durchzuführen und das Planungsrecht für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching zu schaffen. Sobald das Planungsrecht für das Grundstück vorhanden ist, wird die Verwaltung mit dem Abbruch des Jugendhauses beauftragt.    

  1. Für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 werden ausreichend Haushaltsmittel für den Bau einer neuen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße eingestellt. Parallel wird für den Bau der Kinderkrippe der vorzeitige Maßnahmenbeginn und die Förderung bei der Bewilligungsstelle beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(GR Gebauer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend). Im Anschluss wird über den Prüfantrag von GR Vilsmayer abgestimmt:

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Räumlichkeiten des Jugendhauses bis zum Abbruch als Partyraum für Jugendliche bis 21 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Dem Gemeinderat ist hierüber zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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11. Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Nass-Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1122, 1123 und 1123/1 der Gemarkung Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching wird als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Vollzug des Wassergesetz gebeten. Das Vorhaben befindet sich südlich des neu errichteten Brunnen VI der Gemeinde Gilching. Eine eventuelle Tangierung mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde durch das Wasserwerk Gilching geprüft. Hierzu wurde folgende Stellungnahme von Herrn Hanke (Geologe des Ingenieurbüro Dr. Knorr GmbH), an das Landratsamt Starnberg, mitgeteilt:

„Mit dem Schreiben vom 17.08.2020 wurde die Wasserversorgung der Gemeinde Gilching zur Stellungnahme bezüglich des Kiesabbaus der Kies- und Quetschwerk Jais GmbH & Co. KG gebeten.
Der Antrag für das zukünftige Trinkwasserschutzgebiet von Brunnen VI ist derzeit in Bearbeitung. Nach der bereits stattgefundenen Vorprüfung durch das WWA werden derzeit noch einzelne Aspekte (wie z.B. der Sicherheitszuschlag zum Anstrombereich) geprüft.
Aus unserer Sicht liegt selbst bei einem Sicherheitszuschlag von 20° keine Beeinflussung des Trinkwasserschutzgebiets durch den Kiesabbau vor.
Im Zuge dieser Stellungnahme wurde Hr. Eichenseher um eine Bewertung des Einflusses des Kiesabbaus seitens WWA gebeten. Herr Eichenseher sieht eine gewisse Unsicherheit bei der lokalen Änderung der Grundwasserfließrichtung.
Um die lokale Grundwasserfließrichtung im Bereich nördlich des Kiesabbaus genauer abgrenzen zu können, wird die Errichtung einer zusätzlichen Grundwassermessstelle sowie die Durchführung einer Stichtagsmessung vorgeschlagen.
Dadurch kann die Unsicherheit bezüglich des hydraulischen Einflusses ausgeräumt werden.
Wir stimmen der Errichtung einer Grundwassermessstelle aus fachlicher Sicht zu.“

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Glilching äußert keine wasserrechtsrelevanten Bedenken zum Nass-Kiesabbau mit Wiedererfüllung auf dem Grundstücken Fl.Nr. 1122, 1123 und 1123/1 Gemarkung Weßling.

Diskussionsverlauf

GRin Brosig beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

Beschluss 1

Die Gemeinde Gilching äußert erhebliche wasserrechtsrelevante Bedenken zum Nass-Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1122, 1123 und 1123/1 Gemarkung Weßling und lehnt den Nass-Kiesabbau mit Wiederverfüllung grundsätzlich ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

Die Gemeinde Gilching äußert keine wasserrechtsrelevanten Bedenken zum Nass-Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1122, 1123 und 1123/1 Gemarkung Weßling.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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12. Gemeindewerke; Vergabe Machbarkeitsstudie Fernwärme Wärmenetz 4.0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für den Ausbau des Fernwärmenetzes und der Heizzentrale streben die Gemeindewerke eine Förderung nach dem BAFA-Programm „Wärmenetze 4.0“ an. Nach derzeitigem Stand werden dadurch die besten Fördersätze für das Vorhaben erzielt. Vorausgesetzt wird hierfür eine entsprechende Machbarkeitsstudie, die bereits mit 50% gefördert wird.

Die in der Vergangenheit erstellten Machbarkeitsstudien können als Datengrundlage genutzt werden, sind jedoch für die Anforderungen des BAFA-Programms „Wärmenetze 4.0“ nicht ausreichend. Die Zusage der BAFA für eine Förderung der Machbarkeitsstudie liegt bereits vor.

Es wurden vier  Angebote für Machbarkeitsstudien eingeholt. Da im Fördermodul I „Machbarkeitsstudien“ auch die Leistungsphasen 1-4 nach HOAI förderfähig sind, wurden auch diese angefragt.

Das beauftragte Büro soll die kompletten Leistungsphasen 1-9 abdecken können, um nach der Erstellung der Machbarkeitsstudie nahtlos an der Realisierung weiterarbeiten zu können. Dies ist bei drei der angefragten Büros der Fall.

Das beste Angebot stammt von der Firma dme Consult, Rosenheim mit der Auftragssumme von insgesamt 206.635 € netto.

Eine Auswertung der Angebote findet sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzungsunterlagen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Enthalten in Wirtschaftsplan 2020 bzw. 2021

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Gilching beauftragt das Büro dme Consult mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie Wärmenetzsystem 4.0 zu einem Nettobetrag von 60.125 €.

Vorbehaltlich der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie beauftragt die Gemeinde Gilching das Büro dme Consult mit der Planung für ein Wärmenetzsystem 4.0 nach den HOAI Leistungsphasen 1-2 zu einem Nettobetrag von 39.307 €.

Vorbehaltlich der Förderfähigkeit des Moduls 2 (Realisierung) sowie der Ergebnisse der HOAI Leistungsphasen 1-2 beauftragt die Gemeinde Gilching das Büro dme Consult mit der Planung für ein Wärmenetzsystem 4.0 nach den HOAI Leistungsphasen 3-4 zu einem Nettobetrag von 107.203 €.

Beschluss

Die Gemeinde Gilching beauftragt das Büro dme Consult mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie Wärmenetzsystem 4.0 zu einem Nettobetrag von 60.125 €.

Vorbehaltlich der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie beauftragt die Gemeinde Gilching das Büro dme Consult mit der Planung für ein Wärmenetzsystem 4.0 nach den HOAI Leistungsphasen 1-2 zu einem Nettobetrag von 39.307 €.

Vorbehaltlich der Förderfähigkeit des Moduls 2 (Realisierung) sowie der Ergebnisse der HOAI Leistungsphasen 1-2 beauftragt die Gemeinde Gilching das Büro dme Consult mit der Planung für ein Wärmenetzsystem 4.0 nach den HOAI Leistungsphasen 3-4 zu einem Nettobetrag von 107.203 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GRin Königbauer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

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13. Gemeindewerke; Brunnen VI, EMSR-Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der im Bau befindliche Brunnen VI ist mit EMSR-Technik auszurüsten und in die Steuerungstechnik im Bereich Wasser der Gemeindewerke zu integrieren.

Die Erstellungsleistung wurde beschränkt ausgeschrieben. Am 7. September fand die Submission statt.

Es wurden von fünf Firmen wertbare Angebote eingereicht, der Schätzpreis des bearbeitenden Ingenieurbüros lag bei 85.900,00 € netto.

Das beste Angebot stammt von der Firma Josef Scherer, Schmiechen mit der Auftragssumme von 85.659,04 € netto.

Der geprüfte Vergabevorschlag inklusive Auswertung und Preisspiegel findet sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Enthalten im Wirtschaftsplan 2020

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 07.09.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros plan-Consult im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Josef Scherer, Schmiechen mit der Erstellung der EMSR-Technik für Brunnen VI und der Auftragssumme von 85.659,04 € netto.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 07.09.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros plan-Consult im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Josef Scherer, Schmiechen mit der Erstellung der EMSR-Technik für Brunnen VI und der Auftragssumme von 85.659,04 € netto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Glasfaseranschluss Schulen; Auswahl Netzbetreiber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die gemeindlichen Schulen Arnoldus-Grundschule, James-Krüss-Grundschule und Mittelschule sind mit Glasfaserleitung zu erschließen.

Die Leistung für Erstellung (Tiefbau, Kabelzug und Übergabepunkt im Gebäude) und Betrieb wurde öffentlich ausgeschrieben. Am 11. September fand die Submission statt.

Es wurden fünf Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert, nur eine Firma hat ein wertbares Angebot eingereicht.

Das Angebot stammt von der Firma Deutsche Telekom Business Solutions GmbH mit der Auftragssumme von 192.339,14 € brutto.

Einrichtung
Bruttokosten
Förderung
Eigenanteil
Arnoldus-Grundschule
42.818,08 €
34.254,00 €
8.564,08 €
James-Krüss-Grundschule
111.634,32 €
50.000,00 €
61.634,42 €
Mittelschule
37.886,74 €
30.309,00 €
7.577,74 €
Gesamt
192.339,14 €
114.563,85 €
77.775,29 €

Für die Anbindung der James-Krüss-Grundschule kann geprüft werden, das entsprechende Los 2 wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben, um nach einer Leerrohrmitverlegung bei geplanten Tiefbaumaßnahmen (Ausbau Fernwärme) der Gemeinde unter der neuen Voraussetzung der Bereitstellung eines gemeindeeigenen Leerrohrs die Ausschreibung zu wiederholen.

Der geprüfte Vergabevorschlag inklusive Auswertung und Preisspiegel findet sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 11.09.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros IKT im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH mit der Erstellung und dem Betrieb der Glasfaserleitung für die Arnoldus-Grundschule und der Auftragssumme von 42.818,08 € brutto.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH mit der Erstellung und dem Betrieb der Glasfaserleitung für die James-Krüss-Grundschule und der Auftragssumme von 111.634,32 € brutto.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH mit der Erstellung und dem Betrieb der Glasfaserleitung für die Mittelschule und der Auftragssumme von 37.886,74 € brutto.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 11.09.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros IKT im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH mit der Erstellung und dem Betrieb der Glasfaserleitung für die Arnoldus-Grundschule und der Auftragssumme von 42.818,08 € brutto.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH mit der Erstellung und dem Betrieb der Glasfaserleitung für die James-Krüss-Grundschule und der Auftragssumme von 111.634,32 € brutto.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH mit der Erstellung und dem Betrieb der Glasfaserleitung für die Mittelschule und der Auftragssumme von 37.886,74 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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15. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 2020-2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 15

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, die Geschäfts-ordnung vom 30.7.2014 zunächst zu übernehmen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung be-auftragt, einen ausgearbeiteten neuen Entwurf vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zukommen zu lassen.
Im Vorgriff auf die Beschlussfassung hat die Geschäftsleitung einen möglichen Entwurf vorbereitet. Grundlage für den Entwurf war zunächst die Geschäftsordnung aus der Legislaturperiode 2014 – 2020, ergänzt durch Änderungen aus der Muster-Geschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages. Zudem wurde auf die Anträge von „Bürger für Gilching“ vom 7.7.2020, von „Bündnis90/Die Grünen“ vom 30.7.2020 und der CSU-Fraktion vom 3.9.2020 eingegangen.
Am 9.9.2020 fand eine Vorbesprechung mit den Fraktionsvorsitzenden aller Gruppierungen im Rathaus statt. Hier wurde o.g. Entwurf vorgestellt und darüber diskutiert. Am Ende der Besprechung bestand Einigkeit mit dem vorgestellten Entwurf und verschiedener Ergänzungen.
Als Anlage erhalten Sie nunmehr den von der Verwaltung ausgearbeiteten und in der Vorbesprechung mit allen Gruppierungen abgestimmten Vorschlag zur Beschlussfassung.
Im Nachgang wird nochmals auf zwei Änderungen hingewiesen:
-        § 3 Abs. 5 – Akteneinsichtsrecht
Jedes Gemeinderatsmitglied hat das Recht auf Akteneinsicht. Dies muss jedoch beim ersten Bürgermeister bzw. seinem Vertreter im Amt geltend gemacht werden.
-        § 9 Abs. 3 Ziffer 1 Buchst. A) Wertgrenzen
Der FPA ist für die Bewirtschaftung von HH-Mitteln bis zur Grenze von 200.000,- € zuständig (vorher: 400.000,- €)

Abschließend sei noch erwähnt, dass die Geschäftsordnung „geschlechtsneutral“ formuliert ist.

Beschlussvorschlag

Mit der von der Verwaltung ausgearbeiteten „Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching“ für die Legislaturperiode 2020 – 2026 besteht Einverständnis.

Beschluss

Mit der von der Verwaltung ausgearbeiteten „Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching“ für die Wahlperiode  2020 – 2026 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(GR Herz ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

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16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö informativ 16
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16.1. Anträge zum Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 16.1

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier bittet um Fristverlängerung bis Ende Oktober zur Abgabe von Anträgen für den nächsten Haushalt, gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Workshop und die neuen Gemeinderäte, die sich erst in die Thematik einarbeiten müssen.
BM Walter bittet darum, die Ergebnisse des Workshops abzuwarten.

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16.2. Förderprogramm Freistaat Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 16.2

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier spricht die von der bayerischen Staatsregierung in Aussicht gestellten Fördergelder zur Luftreinigung in Schulen und Kitas i.H.v. 50 Mio € an. Er bittet die Verwaltung zeitnah zu klären, was gefördert wird und auch die Förderung sobald als möglich abzuschöpfen.
BM Walter erklärt, dass hinsichtlich der Luftreinigung der Freistaat entscheiden muss, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Diese werden an die Gemeinden weitergegeben und dann entsprechend umgesetzt . Er weist aber darauf hin, dass sich das Kultusministerium und das Gesundheitsministerium gegenseitig den Ball zuspielen und bisher keine Entscheidung getroffen wurde. Diese bleibt abzuwarten.

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16.3. Ausbau Römerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 16.3

Diskussionsverlauf

GR Boneberger erkundigt sich, über den Rückbau der Römerstraße.
BM Walter weist darauf hin, dass ab 1. Oktober eine neue Mitarbeiterin startet, die sich mit dem Mobilitätskonzept befassen wird.
Herr Huber ergänzt, dass die Ausschreibung i.H.v. 200.000 € hierfür vorliegt. Eine staatliche Förderung „Klimaverträgliche Mobilität“ in Höhe bis zu 100.000 € ist grundsätzlich möglich. Der entsprechende Förderantrag ist bereits gestellt. Der Förderbescheid hierfür ist jedoch zunächst abzuwarten.

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16.4. Wasserlauf Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 16.4

Diskussionsverlauf

GR Pilgram möchte wissen, wann die Arbeiten am Wasserlauf am Marktplatz begonnen werden.
Herr Huber gibt an, dass der Auftrag vergeben wurde, die Arbeiten zeitnah beginnen.

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16.5. Öffnungszeiten Bücherei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 16.5

Diskussionsverlauf

Herr Amon informiert das Gremium über die geänderten Öffnungszeiten der Bücherei ab 1. Oktober 2020. Die Bücherei öffnet am Dienstag und Donnerstag bereits um 8.00 Uhr und öffnet auch an diesen beiden Tagen nachmittags bereits ab 15.00 Uhr. Zudem wird auch der 1. Samstag im Monat auf 13 Uhr erweitert.

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16.6. Gilchinger Glatze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 16.6

Diskussionsverlauf

GR Vilsmayer interessiert sich für den Sachstand der „Gilchinger Glatze“.
BM Walter nimmt hierzu aufgrund vertragl icher Bestimmungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzung Stellung.

Datenstand vom 03.11.2020 13:07 Uhr