Datum: 24.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2020.11.24 Niederschrift öffentlich incl. Anlagen.pdf
Download Bekanntmachung - 24.11.2020.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.10.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.10.2020
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 27.10.2020 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 27.10.2020 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.10.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
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ö
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
Grundstücksangelegenheiten; Löschung Auflassungsvormerkung FlNr. 1631/3 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt der Löschung der Auflassungsvormerkung, zugunsten der Gemeinde Gilching im Grundbuch von Gilching, Blatt 5737 an FlNr, 1631/3 Gemarkung Gilching zu.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
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ö
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informativ
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3 |
Diskussionsverlauf
Es werden keine Berichte der Referenten und Referentinnen vorgetragen.
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4. Bebauungsplan "Kinderkrippe an der Weßlinger Straße" für das Grundstück Flurnummer 2016, Gemarkung Gilching; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2020 wurde beschlossen, dass das Jugendhaus und der Jugendtreff zusammengelegt werden sollen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.09.2020 wurde der Beschluss gefasst, dass das auf dem Grundstück Fl.Nr. 2016 bestehende Jugendhaus abgerissen werden soll und eine dringend benötigte Kinderkrippe errichtet werden soll. Hierfür müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Derzeit wird ein VgV-Verfahren durchgeführt, um einen Planer mit einer konkreten Planung für den Neubau für die Kinderkrippe an der Weßlinger Straße zu beauftragen.
Damit das Projekt realisiert werden kann, sollten die notwendigen Voraussetzungen im
Rahmen der Bauleitplanung eingeleitet werden.
Das Grundstück mit einer Fläche von 1.525 m², ist derzeit etwa zur Hälfte mit dem Jugendhaus überbaut. Die andere Hälfte ist bereits flächendeckend versiegelt und dient als asphaltierter Parkplatz.
Seitens der Verwaltung wird für o.g. Grundstück ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) empfohlen. Bei der Errichtung der Kinderkrippe handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung, da die Baudichte künftig erhöht werden soll und es sich zum Teil um Flächen handelt, die bislang noch nicht zu den überbaubaren Grundstücksflächen gehören bereits aber versiegelt sind.
Es liegen keine Gründe vor, für die Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ebenso sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe B BauGB benannten Schutzgüter. Bei der Errichtung einer Kinderkrippe auf dem Grundstück Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching handelt es sich um eine Maßnahme zur Innenentwicklung (Nachverdichtung). Durch die oben benannten Punkte der bereits bestehenden Bebauung und Versiegelung des Grundstückes und durch entsprechende grünordnerische Festsetzungen kann prinzipiell eine Betroffenheit bzw. negative Beeinträchtigung der Schutzgüter Arten und Lebensräumen, Boden, Wasser, Klima/&Luft, Landschaftsbild und Denkmäler ausgeschlossen werden.
Der Flächennutzungsplan sieht für das gesamte Grundstück, Fläche für „Gemeinbedarf mit kultureller Einrichtung“ vor. Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.
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Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.11.2020 und beschließt:
- Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 2016, Gemarkung Gilching.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für das Grundstück Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching
Mit der Ausarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ wird der Planungsverband München beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.11.2020 und beschließt:
- Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 2016, Gemarkung Gilching.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für das Grundstück Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching
Mit der Ausarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ wird der Planungsverband München beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Neubau Kinderhaus Argelsried; Beauftragung Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 21.07.20 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB96 Nord“ zur Errichtung eines Kinderhauses gefasst. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros für die Objektplanung beauftragt.
Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 24.08.2020 versandt, worauf 27 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 30.09.2020 fünf Architekturbüros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Ein Büro musste aufgrund eines Formfehlers vor der zweiten Sitzung des Auswahlgremiums am 05.11.2020 ausgeschlossen werden, so dass mit den folgenden vier verbliebenen Büros die Verhandlungsgespräche geführt wurden:
- Spreen Architekten, München
- härtner ito Architekten, Stuttgart
- Brückner Architekten, Geretsried
- Hrycyk Architekten, München
Das Büro Spreen Architekten, München erhielt hierbei die höchste Punktzahl mit 489,59 von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher das Büro Spreen Architekten mit den Objektplanungsleistungen für das Kinderhaus Argelsried zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
- Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderhaus Argelsried wird das Architekturbüro Spreen Architekten aus München beauftragt.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI beauftragt.
Beschluss
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
- Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderhaus Argelsried wird das Architekturbüro Spreen Architekten aus München beauftragt.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Für das Jahr 2021 ist die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in anliegender Liste beigefügt. Die Bedarfsmitteilung ist Voraussetzung für eine spätere Beantragung von Fördermitteln. In der Sitzung des Gemeinderates können gerne hierzu Fragen beantwortet werden. Im Jahr 2021 sind die Planungen der Sanierung der Römerstraße auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen und des Bürgerdialoges voranzubringen. Außerdem ist parallel ein umfassendes und klimaverträgliches Mobilitätskonzept zu erstellen. Entsprechende Mittel sind beantragt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2021 Lebendige Zentren zu stellen.
Die für 2021 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 790.000€. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt.
Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2021 Lebendige Zentren zu stellen.
Die für 2021 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 790.000€. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt.
Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7. Beschaffung eines LKW für den gemeindlichen Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Bauhof ist zur Umsetzung der anfallenden Arbeiten auf Verkehrs-, Grün- und Waldflächen mit verschiedenen Fahrzeugen, kommunalen Geräteträgern und Arbeitsgeräten ausgestattet. Diese sollten aus Gründen der Überalterung und damit Reparaturanfälligkeit von Zeit zu Zeit veräußert und ersetzt werden sollten.
Der kommunale Unimog (Erstzulassung 2008) sollte nun aus wirtschaftlichen Gründen durch eine Neuanschaffung ersetzt werden. Durch die steigenden Anforderungen an die durchzuführenden Arbeiten wurde als Ersatz ein LKW mit Ladekran und Wechseleinrichtung für den Winterdienst ausgeschrieben. Von der Bauhofverwaltung wurden diesbezüglich für das HH-Jahr 2020 250.000.-€ auf der HH-Stelle 7711.9357 „Beschaffung von Fahrzeugen“ beantragt und im HH-Plan genehmigt.
Entsprechend dieser Voraussetzungen wurde von der Bauverwaltung eine öffentliche Ausschreibung nach dem VOL-Verfahren zur „Beschaffung eines LKW mit Kipper und Winterdiensthydraulik für den Bauhof der Gemeinde Gilching“ durchgeführt.
Der Öffnungstermin hat am 12.10.2020 stattgefunden.
Das zuschlagsfähige Angebot mit Leistungsbeschreibung und der Vergabedokumentation sind als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil beigefügt.
Kosten:
Auftragswert Brutto 213.764,80€
Für die anfallenden Kosten sind auf der HH-Stelle 7711.9357 „Beschaffung von Fahrzeugen“ entsprechend Mittel vorgesehen.
Die Veräußerung des vorhandenen Unimog STA- BH 12 ist auf der HH-Stelle 7711.3450 „Verkauf von beweglichen Sachen“ vorgesehen
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Das zuschlagsfähige Angebot mit Leistungsbeschreibung und der Vergabedokumentation im nichtöffentlichen Teil wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
- Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Gruma Nutzfahrzeuge GmbH, Äußere Industriestraße 22 aus 86316 Friedberg-Derching auf das Angebot vom 09.10.2020 mit der Lieferung eines LKW mit Kipper und Winterdiensthydraulik zum Bruttopreis von 213.764,80€.
- Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des vorhandenen Unimog STA- BH 12 (Erstzulassung 2008) zu.
Beschluss
- Das zuschlagsfähige Angebot mit Leistungsbeschreibung und der Vergabedokumentation im nichtöffentlichen Teil wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
- Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Gruma Nutzfahrzeuge GmbH, Äußere Industriestraße 22 aus 86316 Friedberg-Derching auf das Angebot vom 09.10.2020 mit der Lieferung eines LKW mit Kipper und Winterdiensthydraulik zum Bruttopreis von 213.764,80€.
- Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des vorhandenen Unimog STA- BH 12 (Erstzulassung 2008) zu.
- GRin Brosig regt an zu prüfen, ob hierfür eine staatliche Förderung möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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8. Staatsstraße 2069 - Westumfahrung Schutz- und Leiteinrichtung Vergabe Nachtrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
01B1 Blendschutzsystem:
Im Planfeststellungsbeschluss zur Westumfahrung Gilching ST 2069 ist im Bereich zur Autobahnparallele bei St. Gilgen ein Blendschutz gefordert.
Da im verbleibenden Bauraum zwischen Schutzplanke und Böschung an der Autobahn Sparten des Verkehrsleitsystem‘s der ABD Südbayern liegen, ist ein Gründen eines Trägersystems schwer möglich.
Als Alternative war ein auf die Schutzplanke montiertes System ausgeschrieben. Dieses wäre eine Sonderkonstruktion bei der der Verkehrssicherungspflichtige in Verantwortung stehen würde. Vom staatlichen Bauamt als Eigentümer der Westumfahrung wird dies abgelehnt. Bei einem Termin vor Ort mit allen Beteiligten wurde dann vereinbart, das Blendschutzsystem auf einer Betonleitwand, die hinter der Schutzplanke aufgestellt wird, zu montieren.
Die Betonschutzwand stellt die Autobahndirektion kostenlos zur Verfügung und soll vom AN in Leipheim abgeholt werden.
Hier bat die Gemeinde Gilching beim AN Schutz- und Leitsystem um ein Nachtragsangebot.
01B2 Böschungssicherung Bahnbrücke:
Die Örtlichkeiten stellten sich bei der Bauausführung anders als in der laut Bestandsvermessung ersichtlichen Situation dar.
Dadurch war die Ausführungsplanung des AN nicht auf die Situation angepasst.
Im Bereich der Unterführung muss die Schutzplanke aus Sicherheitsgründen für den Verkehr angepasst werden und zudem eine Böschungssicherung vorgenommen werden.
Hier bat die Gemeinde Gilching beim AN Schutz- und Leitsystem um ein Nachtragsangebot.
01B3 zusätzliche Schutzplanke gegenüber Obdachlosenheim
Im Bereich zwischen der Talhofstraße und dem Kreisverkehr wurde eine Schutzplanke geplant und ausgeschrieben, diese entspricht den Richtlinien für die derzeit vorhandenen Bäume. Um die Bäume langfristig erhalten zu können, soll ein Schutzplankensystem das auch für einen größeren Stammdurchmesser zugelassen ist, hergestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Die Aufstellung des Nachtragsangebotes 2 Nachtrag 01B mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des beauftragten Ingenieurbüros im nichtöffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag 01B vom 30.10.2020 der Fa. Firma Bavaria Verkehrstechnik GmbH aus 91207 Lauf.
Beschluss
- Die Aufstellung des Nachtragsangebotes 2 Nachtrag 01B mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des beauftragten Ingenieurbüros im nichtöffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag 01B vom 30.10.2020 der Fa. Firma Bavaria Verkehrstechnik GmbH aus 91207 Lauf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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9. Erlass einer Reinigungs- und Sicherungsverordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
|
ö
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beschließend
|
8 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Gemeinden sind grundsätzlich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verpflichtet, wozu u. a. auch die Straßenreinigung und das Räumen von Schnee gehört. Nach Art. 51 Abs. 5 BayStrWG kann die Gemeinde diese Aufgaben mittels einer entsprechenden Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke übertragen. Von diesem Recht hat die Gemeinde zuletzt mit ihrer Verordnung vom 17.10.2000 Gebraucht gemacht, welche bis zum 16.10.2020 gegolten hat.
Der VGH München hat am 17.02.2020 entschieden, dass sich die Befugnis zur Übertragung der Reinigung und Sicherung von Straßen und Gehwegen nicht auch auf beschränkt-öffentliche Verkehrsflächen, wie selbständige Gehwege oder Fußgängerzonen, erstreckt. Ein selbständiger Gehweg ist im Gegensatz zu einem unselbständigen Gehweg kein Bestandteil einer Straße, sondern ein Weg, der von vornherein nur von Fußgängern genutzt werden darf und eine selbständige Verkehrsfunktion zu erfüllen hat.
Die Ansicht des VGH München deckt sich nicht mit der Ansicht der Gemeinden und des Bayerischen Gemeindetags, weshalb dieser gemeinsam mit dem Ministerium eine Änderung des Wortlauts des Art. 51 Abs. 5 BayStrWG erarbeitet hat, der dem Bayerischen Landtag aktuell zur Beschlussfassung vorliegt und zum 01.01.2021 in Kraft treten soll. Durch diese Änderung soll erreicht werden, dass auch die Pflicht zur Reinigung und Sicherung beschränkt-öffentlicher Verkehrsflächen auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke übertragen werden kann.
Da die Verwaltung Kenntnis von der Entscheidung des VGH München und der zu erwartenden Gesetzesänderung hatte, sollte dem Gremium erst im Dezember ein neuer Entwurf einer Reinigungs- und Sicherungsverordnung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, welche dann ab 01.01.2021 in Kraft treten und somit rechtmäßig sein sollte.
Frau Gemeinderätin Brosig hat uns auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass die Geltungsdauer der bestehenden Verordnung bereits zum 16.10.2020 abgelaufen sei und hat sich hierzu rechtlichen Rat eingeholt. Frau Gemeinderätin Brosig wurde (wohl von einem Rechtsanwalt) bestätigt, dass die aktuelle Reinigungs- und Sicherungsverordnung nicht mehr gilt und die Vorgaben nicht mit der Entscheidung des VGH München vom 17.02.2020 in Einklang stünden. Die Stellungnahme geht jedoch nicht darauf ein, dass der Wortlaut des Gesetzes zum 01.01.2021 voraussichtlich so angepasst wird, dass die bestehende Verordnung rechtlich nicht zu beanstanden gewesen wäre.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung für die Zeit bis voraussichtlich einschließlich 31.12.2020 zu erlassen. Sobald die Gesetzesänderung und der diesbezügliche zeitliche Ablauf zweifelsfrei feststeht, wird dem Gremium eine entsprechend angepasste Verordnung zum Erlass vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, die als Anlage dieser Niederschrift beiliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
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10. Raumluft in Klassenzimmern und Kindertagesstätten;
Sachstandsbericht
(Antrag GR`in Franke, Bündnis 90/Die Grünen vom 4.11.2020)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
|
ö
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10 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 4.11.2020 stellt GR`in Franke einen „Antrag auf Sachstandsbericht zum Thema Raumluft in Klassenzimmern und Kindertagesstätten“ mit folgenden Fragestellungen:
- Aktuelle Lüftungssituation in den Schulen und KiTas
Rückmeldung der Einrichtungen, welche Räume aufgrund schlechter Belüftung vorrangig mit Zusatzgeräten ausgestattet werden müssten
Welche zusätzlichen Geräte sinnvoll zum Einsatz kommen könnten
Ob zunächst Leihgeräte eingesetzt und getestet werden könnten
Welche Kosten für eine Nachrüstung anfallen würden und welcher Anteil davon über Fördermittel aus Bund und Land gedeckt werden könnten.
Grundsätzlich werden Anträge zunächst im entsprechenden Gremium diskutiert und darüber entschieden. Wird dem Antrag zugestimmt, beginnt die Verwaltung mit der Bearbeitung. Dieser oben dargestellte Antrag ist sehr komplex und bedarf einer intensiven Untersuchung. Aufgrund der „Corona-Pandemie“ und somit der Eilbedürftigkeit hat die Verwaltung jedoch bereits zu oben genannten Themenkomplexe a) und b) den Sachstand eruiert.
Punkt c) ist für die Verwaltung grundsätzlich auf die Schnelle nicht zu beantworten, da wir derzeit hierfür noch keine technischen Expertisen vorliegen haben
Die Punkte d) und e) würden sich aus den Vorarbeiten der Punkte a) und b) ergeben. Sobald der Gemeinderat hierfür einen positiven Beschluss treffen würde, würde die Verwaltung auch diese Themenkomplexe bearbeiten.
Zu a) Aktuelle Lüftungssituation in den Schulen und KiTas
Als Anlage liegt dieser Sitzungsvorlage eine „Aufstellung der Lüftungssituation in den Schulen und KiTas der Gemeinde Gilching“ bei.
Hier können Sie ersehen, dass alle Räume in allen Einrichtungen entweder durch ausreichende Fensterlüftung oder durch eine Lüftungsanlage (RLT) gut versorgt werden. Einzige Ausnahme sind 4 Räume im Kindergarten „Kinderfarm“, bei der 4 sog. Ruheräume, also keine ständigen Aufenthaltsräume, nicht zu belüften sind.
Zu b) Rückmeldungen der Einrichtungen
Als Anlage liegen dieser Sitzungsvorlage die Rückmeldungen der Rektorinnen bzw. Einrichtungsleiterinnen bei.
Zusammenfassend lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand von Seiten der Verwaltung sagen, dass die Notwendigkeit für zusätzliche Installationen von Luftaustauschgeräten in den Aufenthaltsräumen (Klassenräume, Fachräume, Gruppenräume) unserer Schulen und Kindertagesstätten nicht gegeben ist. Alle Räume werden entweder durch eine ausreichende Fensterlüftung oder durch eine RLT-Lüftungsanlage gut mit Frischluft versorgt.
Zur Förderung durch den Freistaat Bayern:
Mit Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20.10.2020 wurden „Richtlinien zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)“ erlassen.
Gegenstand der Förderung ist u.a. die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können.
Im Newsletter 371 des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wird be-kannt gemacht, dass der Freistaat Bayern die o.g. Förderrichtlinien auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen nach denselben Maßstäben übernimmt.
Sollte sich der Gemeinderat entgegen der Auffassung der Verwaltung dennoch für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten entscheiden, sind diese Kosten ausschließlich durch die Gemeinde Gilching zu tragen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist somit zunächst zum Antrag von GR`in Franke bezüglich des Sachstandsberichtes Rechnung getragen. Sollte der Gemeinderat dem Antrag näher treten wollen, ist hierüber zu entscheiden.
Beschluss
Von der Sachverhaltsdarstellung zu den Fragen zu a) und b) wird Kenntnis genommen.
Folgende weitere Fragestellungen werden nach eingehender Diskussion abgelehnt:
c) Welche zusätzlichen Geräte sinnvoll zum Einsatz kommen könnten
d) Ob zunächst Leihgeräte eingesetzt und getestet werden könnten
e) Welche Kosten für eine Nachrüstung anfallen würden und welcher Anteil davon über Fördermittel aus Bund und Land gedeckt werden könnten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 16
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11. Gemeindewerke: Satzung für das Kommunalunternehmen "Gemeindewerke Gilching KU"
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Regiebetrieb „Gemeindewerke“ soll mit Wirkung zum 01.01.2021 in ein Kommunalunternehmen überführt werden. Für das künftige „Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching“ wurde in Zusammenarbeit aller Fraktionen und in Abstimmung mit dem LRA Starnberg ein Satzungsentwurf erarbeitet, siehe Anlage 1 und grundsätzlich in der Sitzung vom 27.10.2020 beschlossen.
Der Wortlaut des Beschlusses („Der Gemeinderat beschließt die Satzung für das „Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching“ in der vorliegenden Fassung.“) wird von der Rechtsaufsichtsbehörde als nicht spezifisch genug eingestuft.
Der Wortlaut des Beschlusses wurde daher angepasst und wird in der angepassten Version zum Beschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt die „Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching“ in der vorliegenden Fassung, die als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt wird.
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt die „Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching“ in der vorliegenden Fassung, die als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6
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12. Gemeindewerke: Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrat sowie ihrer Vertreter für die Gemeindewerke Gilching KU
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.11.2020
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Der Regiebetrieb „Gemeindewerke“ wird mit Wirkung zum 01.01.2021 in ein Kommunalunternehmen überführt. Der Verwaltungsrat soll gemäß Satzung „aus dem/ der Vorsitzenden und sechs übrigen Mitgliedern“ bestehen. Die sechs übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats sind vom Gemeinderat zu bestellen.
Hier die Vorschläge der Fraktionen für die Bestellung der Mitglieder/Stellvertreter des Verwaltungsrats:
Fraktion
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Mitglied
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Stellvertreter
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CSU
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Manfred Herz
|
Harald Schwab
|
SPD
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Kerstin Königbauer
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Christian Winklmeier
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B90/Grüne
|
Dr. Nadine Stephenson
|
Martin Pilgram
|
Freie Wähler
|
Heinrich Lenker
|
Pia Vilsmayer
|
BfG
|
Oliver Fiegert
|
Rosmarie Brosig
|
FDP
|
Dr. Stefan Hartmann
|
Wilhelm Boneberger
|
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat bestellt zu Mitgliedern bzw. Stellvertretern / Stellvertreterinnen des Verwaltungsrats für das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU:
- Manfred Herz (Vertreter: Harald Schwab)
- Kerstin Königbauer (Vertreter: Christian Winklmeier)
- Dr. Nadine Stephenson (Vertreter: Martin Pilgram)
- Heinrich Lenker (Vertreterin: Pia Vilsmayer)
- Oliver Fiegert (Vertreterin: Rosmarie Brosig)
- Dr. Stefan Hartmann (Vertreter: Wilhelm Boneberger)
Beschluss
- Der Gemeinderat bestellt zu Mitgliedern bzw. Stellvertretern / Stellvertreterinnen des Verwaltungsrats für das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU:
- Manfred Herz (Vertreter: Harald Schwab)
- Kerstin Königbauer (Vertreter: Christian Winklmeier)
- Dr. Nadine Stephenson (Vertreter: Martin Pilgram)
- Heinrich Lenker (Vertreterin: Pia Vilsmayer)
- Oliver Fiegert (Vertreterin: Rosmarie Brosig)
- Dr. Stefan Hartmann (Vertreter: Wilhelm Boneberger)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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13. Gemeindewerke: Finanzierung Bautätigkeit Fernwärme 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Das Investitionsvolumen im Geschäftsbereich Fernwärme beträgt im Jahr 2020 ca. 1 Mio. €, (Leitungsbau und Hausanschlüsse ca. 430 T€ für, Interimsheizwerk ca. 530 T€). Die Finanzierung über Fremdkapital erfolgt langfristig (Laufzeit 20 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre). Es wurden Angebote von drei Banken eingeholt.
Das beste Angebot stammt von der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG, mit einem Zinssatz von 0,22% p.a.
Die Finanzierung ist Bestandteil des Wirtschaftsplans 2020.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Kreditvertrags mit der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG zu.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Kreditvertrags mit der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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14. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
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ö
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informativ
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Sachstand "Mobilitätskonzept"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
|
ö
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informativ
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14.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Fiegert erkundigt nach dem Sachstand „Mobilitätskonzept“.
Bauamtsleiter Huber äußert sich dahingehend, dass die Ausschreibung sofort erfolgen wird, sobald die Entscheidung der Regierung von Oberbayern bzgl. der staatlichen Förderung getroffen wurde.
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14.2. Barrierefreie Rampe Mittelschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
|
ö
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informativ
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14.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Pilgram bittet die Verwaltung, die behindertengerechte Rampe im Bereich der Mittelschule wieder begehbar zu machen.
Bürgermeister Walter wird dies veranlassen.
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14.3. TOP 3 nicht öffentlich "Datenschutz und IT-Sicherheit"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2020
|
ö
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informativ
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14.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Vilsmayer fragt an, warum der TOP „Datenschutz und IT-Sicherheit“ nichtöffentlich behandelt wird.
Bürgermeister Walter sieht den Grund im Bereich der Vertragsgestaltungen und der damit zusammenhängenden Kündigungen.
Datenstand vom 02.05.2024 11:35 Uhr