Datum: 20.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:22 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2019.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.12.2019
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.12.2019
werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
- Grubenweg 20a
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
- Gutenbergstr. 1
Freistellungsantrag zur Einhausung der Warenausgangsrampe
Diskussionsverlauf
- Grubenweg 20a
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
- Gutenbergstr. 1
Freistellungsantrag zur Einhausung der Warenausgangsrampe
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3. Am Lehel 11; Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners mit Carport auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1665/73 u. /74, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung eines Dreispänners mit Carport. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche 171,99 qm
Wandhöhe 6,00 m
Firsthöhe 9,70 m
Dachform Satteldach
Dachneigung 45°
In der näheren Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
Überbaute Fläche 275,00 qm
Wandhöhe 6,00 m
Firsthöhe 10,03 m
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 6 Stellplätze (3 offene Stellplätze und 3 Stellplätze im Carport) nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Karolinger Straße/Stranberger Weg und evang. Kindergarten, Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit anliegendem Schreiben vom 1.1.2020 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Der Grund ist, dass die Antragstellerin einen Wintergarten außerhalb des Bauraumes mit rund 12 qm errichten will. Mit Beschluss vom 18. Februar 2019 hat der Haupt- und Bauausschuss einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Nichteinhaltung des Bauraumes befürwortet.
Die nun beantragte Änderung des o.g. Bebauungsplanes aufgrund eines 12 qm großen Wintergartens ist aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig und könnte eine sog. Gefälligkeitsplanung darstellen. Laut Baugesetzbuch haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch. Die Verwaltung sieht in der Errichtung eines einzelnen, erdgeschossigen und rund 12 qm großen Wintergartens die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht tangiert. Daher ist nicht möglich, für eine derartige Änderung des Bebauungsplanes Karolinger Straße/Starnberger Weg und evang. Kindergarten mit Auslegungsverfahren und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit eine stichhaltige städtebauliche Begründung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Karolinger Straße/Star
nberger Weg und evang. Kindergarten wird nicht befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Karolinger Straße/Star
nberger Weg und evang. Kindergarten wird nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Gemeinde Wörthsee - Bebauungsplan Nr. 72 "Rehsteig -Nordseite", Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und i.V. m. § 13b BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen für die Fl.-Nrn. 503/3 und 503 Teilfläche, Gem. Steinebach einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat in Wörthsee hat den Entwurf in der Fassung vom 18.11.2019 gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Da der Bebauungsplan die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 b BauGB erfüllt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von den entsprechenden Verfahrensvereinfachungen nach § 13 Abs. 2 BauGB wird Gebrauch gemacht. Es erfolgt keine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und keine Abarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Auf Umweltprüfung, Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.
Auf dem Außenbereichsgrundstück Fl.-Nr. 503/3 Gemarkung Steinebach a. Wörthsee sollen im südlichen Bereich zur Straße „Rehsteig“ drei Häuser mit je einer Garage errichtet werden. Die Fläche von ca. 2.550 m² wird in 4 Parzellen aufgeteilt. Die südliche Parzelle wird als private Grünfläche festgesetzt und dient als barrierefreie Fuß- und Radwegeverbindung zur Kirche Zum Heiligen Abendmahl.
Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Im Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wörthsee – Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.
Beschluss
Im Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wörthsee – Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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6. Gemeinde Wörthsee - Bebauungsplan Nr. 71 „Fl.-Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“ - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
|
ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 beschlossen, für einen Teilbereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1372 Gem. Etterschlag einen Bebauungsplan aufzustellen. In seiner Sitzung am 18.11.2019 hat der Gemeinderat den Entwurf in der Fassung vom 18.11.2019 gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Da der Bebauungsplan die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB erfüllt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von den entsprechenden Verfahrensvereinfachungen nach § 13 Abs. 2 BauGB wird Gebrauch gemacht. Es erfolgt keine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und keine Abarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Auf Umweltprüfung, Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.
Im Auftrag der Verwaltung werden Sie hiermit am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 b BauGB beteiligt.
Die Gemeinde Wörthsee hat eine Studie in Auftrag gegeben im Rahmen derer ermittelt wurde, welche Flächen sich für eine Bebauung zur Abrundung des durch Bebauung definierten Ortsrandes eignen. Das Gutachten für den Ortsteil Walchstadt kommt zu dem Ergebnis, dass sich u.a. eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1372, Gemarkung Walchstadt aus städtebaulicher Sicht als Baufläche eignet. Die Grundstückseigentümer der Fl.-Nr. 1372 beabsichtigen nun zwei Doppelhäuser mit Wohnnutzung auf der betreffenden Teilfläche der Fl.-Nr. 1372 zu errichten. Bislang ist diese Fläche jedoch als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen, so dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der beiden Doppelhäuser zu schaffen.
Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Im Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wörthsee – Bebauungsplan Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“
sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.
Beschluss
Im Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wörthsee – Bebauungsplan Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“
sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Stadt Germering - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Germeringer Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG" mit Vorhaben und Erschließungsplan sowie 7. Änderung des FNP, Beteiligung nach § 4Abs.1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Stadt Germering beteiligt die Gemeinde Gilching zu o.g. Verfahren.
Auf den, aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlichen Grundstücken, westlich des bestehenden DHL-Gebäudes im „Germeringer Norden“, beabsichtigt die Deutsche Post AG eine neue Niederlassung „Post“ mit Briefverteilzentrum, Verwaltung und Geschäftsführung in Germering zu errichten.
Vorgesehen ist eine Logistikhalle mit Büroeinbau, westlich daran anschließend ein Verwaltungsgebäude sowie nördlich des Betriebshofes ein Parkdeck. Zusätzlich ist ein Betriebskindergarten geplant. Südlich und westlich soll der Gebäudekomplex intensiv eingegrünt werden. Die Dachflächen sollen begrünt und mit Solaranlagen ausgestattet werden. Das Verwaltungsgebäude soll in Holzbauweise errichtet werden. Die erforderlichen Stellplätze können in einer Tiefgarage und dem Parkdeck untergebracht werden. Die Erschließung soll über die Lise-Meitner-Straße in Germering erfolgen.
Die Deutsche Post AG hat hierzu die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-plans gemäß § 12 BauGB und Änderung des Flächennutzungsplans bei der Stadt Germering beantragt.
Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 dem Antrag der Deutschen Post AG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „ Germeringer Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG“ und den Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst (§ 2 Abs. 1 BauGB).
In der Sitzung des Stadtrats am 05.11.2019 wurde der Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 05.11.2019 befürwortet und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung gefasst (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Die Gemeinde Gilching wird im Verfahren beteiligt. Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Im Bebauungsplanverfahren der Stadt Germering - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Germeringer Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG" mit Vorhaben und Erschließungsplan sowie 7. Änderung des FNP sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.
Beschluss
Im Bebauungsplanverfahren der Stadt Germering - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Germeringer Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG" mit Vorhaben und Erschließungsplan sowie 7. Änderung des FNP sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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8. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Auftragsvergabe Wärmedämmputz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Im Zuge des Baufortschritts wurden die Leistung für das Gewerk „Wärmedämmputz“ (Bereich bestehender Altbau) gemäß § 3 VOB/A öffentlich ausgeschrieben.
Um die Teilnahme an der Ausschreibung haben sich 10 Firmen beworben.
Zur Angebotseröffnung am 26.11.2019 haben sechs Firmen ein Angebot abgegeben.
Die Wertung der Angebote kann wegen noch ausstehender Unterlagen nicht abschließend erfolgen. Die Bieter werden daher um eine Verlängerung der Zuschlagsfrist über den ursprünglichen Termin, 17.01.2020, hinaus gebeten.
Bis zur Sitzung des Haupt- und Bauausschuss am 20.01.2020 wird ein Vergabevorschlag als Tischvorlage nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von dem Sachverhalt.
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt; eine Abstimmung ist somit nicht erforder
lich.
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9. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Honorar Besondere Leistungen Architekt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
20.01.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Für die Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried“ wurde das Architekturbüro Dinkel mit den Architektenleistungen beauftragt. Wie in den Gemeinderats-Sitzungen am 26.03. und 30.04.2019 mitgeteilt, musste das Bauvorhaben wegen fehlender Förderzusage der Regierung von Oberbayern vorübergehend gestoppt sowie umgeplant werden. Hierbei wurde die ursprüngliche Planung für eine 4-gruppige Horteinrichtung dahingehend geändert, dass künftig das Objekt, wirtschaftlich optimiert, für eine 2-gruppige Kindergarten- und eine 4-gruppige Horteinrichtung genutzt werden kann. Dies trägt auch dem weiterhin anhaltenden Bedarf an Kindergartenbetreuungsplätzen in der Gemeinde
Gilching Rechnung.
Für die neue Nutzung (Hort und Kiga) musste die Entwurfsplanung geändert sowie der Förderantrag an die Reg. v. Obb. entsprechend ergänzt werden. Zudem war eine Tektur der Baugenehmigungsunterlagen erforderlich. Auch war die z. T. bereits abgeschlossene Werkplanung auf die neue, weitergehende Nutzung anzupassen sowie Teile der bereits erfolgten Ausschreibungen zu stoppen und – entsprechend der neuen Planung – nochmals auszuschreiben. Die genannten Leistungen sind gemäß HOAI über die Grundleistungen hinausgehende zusätzliche bzw. „Besondere Leistungen“.
Für diese Mehraufwendungen bittet das Architekturbüro Dinkel in beigefügter Anlage um Vergütung dieser Besonderen Leistungen, die, entsprechend dem o. g. Sachverhalt aufgegliedert, in Summe pauschal netto 26.000,00 EUR betragen.
Anmerkung: Der Antrag wurde von der Verwaltung fachlich geprüft und ist im Ergebnis sowohl sachlich begründet als auch rechnerisch berechtigt und nachvollziehbar dargestellt.
Hinweis: Die Honorarmehrkosten sind aus den dargelegten Gründen, die zum Zeitpunkt der genehmigten Kostenberechnung nicht bekannt waren, im Gesamtkostenrahmen nicht explizit ausgewiesen.
Bei dem genehmigten Gesamtkostenrahmen für die Baumaßnahme in Höhe von insgesamt 5,13 Mio. EUR wurde jedoch ein Posten
von 10 % (= ca. 466.000,00 EUR) für unvorhersehbare Maßnahmen berücksichtigt, sodass das o. g. Honorar für Besondere Leistungen derzeit im Rahmen des genehmigten Kostenrahmens ohne Mehrkosten finanziert werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR 5,13 Mio.
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Erfordernis der Besonderen Leistungen zustimmend zur Kenntnis und genehmigt deren Honorierung mit pauschal netto 26.000,00 EUR.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Erfordernis der Besonderen Leistungen zustimmend zur Kenntnis und genehmigt deren Honorierung mit pauschal netto 26.000,00 EUR.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Beauftragung Elektrotechnik
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Im Zuge des Baufortschritts wurden die Leistungen für das Gewerk Elektrotechnik gemäß § 3 VOB/A beschränkt ausgeschrieben.
Zur Teilnahme an der Ausschreibung wurden 12 Firmen aufgefordert; zur Angebotseröffnung am 12.12.2019 hat nur eine Firma ein wertbares Angebot abgegeben.
Das Submissionsergebnis mit Vergabevorschlag werden im nicht öffentlichen Teil der
Sitzung bekannt gegeben.
Nach Wertung des Angebots soll der Firma IK Elektrotechnik aus Alling der Auftrag in
Höhe von 219.866,98 EUR brutto erteilt werden.
Kosten lt. Kostenberechnung: 279.337,00 EUR bruttoKosten lt. Kostenanschlag: 205.937,68 EUR brutto
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, den Auftrag für die Elektrotechnik in Höhe von brutto 219.866,98 EUR an die Firma IK Elektrotechnik aus Alling zu erteilen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, den Auftrag für die Elektrotechnik in Höhe von brutto 219.866,98 EUR an die Firma IK Elektrotechnik aus Alling zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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11. Widmung von Verkehrsflächen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
20.01.2020
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Auf Grund des rechtskräftigen Bebauungsplanes „GE BAB 96 Nord“ und Freigabe für den Verkehr sind folgende Widmungen vorzunehmen:
1) Folgende Straßen/Teilflächen werden nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
als Ortsstraße gewidmet (s. Lageplan I):
Nicolaus-Otto-Straße
bestehend aus: Fl.Nrn. 142/4, 129/10 tlw., 142/7,
142/8, 129/12, 129/4 tlw., 142/5 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Kreisverkehr Am Römerstein
Endpunkt: Einmündung Herbststraße
Länge: 327 m
2) Folgende Strecken/Teilflächen werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG
als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet (s. Lageplan II):
a) Fuß- und Radweg zwischen Am Römerstein, Nicolaus-Otto-Straße und Herbststraße
bestehend aus: Fl.Nrn. 142 tlw., 142/5 tlw., 129/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Am Römerstein
Endpunkt: a) Einmündung Frühlingstraße
b) südöstlich abzweigend in die Nicolaus-Otto-Straße einmündend
Länge: 315 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer
b) Fußweg abgehend von der Nicolaus-Otto-Straße einmündend in den Fuß- und Radweg
bestehend aus: Fl.Nr. 129/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Nicolaus-Otto-Straße
Endpunkt: Einmündung Fuß- und Radweg
Länge: 33 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger
Beschlussvorschlag
1) Folgende Straßen/Teilflächen werden nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
als Ortsstraße gewidmet (s. Lageplan I):
Nicolaus-Otto-Straße
bestehend aus: Fl.Nrn. 142/4, 129/10 tlw., 142/7,
142/8, 129/12, 129/4 tlw., 142/5 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Kreisverkehr Am Römerstein
Endpunkt: Einmündung Herbststraße
Länge: 327 m
2) Folgende Strecken/Teilflächen werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG
als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet (s. Lageplan II):
a) Fuß- und Radweg zwischen Am Römerstein, Nicolaus-Otto-Straße und Herbststraße
bestehend aus: Fl.Nrn. 142 tlw., 142/5 tlw., 129/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Am Römerstein
Endpunkt: a) Einmündung Frühlingstraße
b) südöstlich abzweigend in die Nicolaus-Otto-Straße einmündend
Länge: 315 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer
b)
Fußweg abgehend von der Nicolaus-Otto-Straße einmündend in den Fuß- und Radweg
bestehend aus: Fl.Nr. 129/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Nicolaus-Otto-Straße
Endpunkt: Einmündung Fuß- und Radweg
Länge: 33 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger
Beschluss
1) Folgende Straßen/Teilflächen werden nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
als Ortsstraße gewidmet (s. Lageplan I):
Nicolaus-Otto-Straße
bestehend aus: Fl.Nrn. 142/4, 129/10 tlw., 142/7,
142/8, 129/12, 129/4 tlw., 142/5 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Kreisverkehr Am Römerstein
Endpunkt: Einmündung Herbststraße
Länge: 327 m
2) Folgende Strecken/Teilflächen werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG
als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet (s. Lageplan II):
a) Fuß- und Radweg zwischen Am Römerstein, Nicolaus-Otto-Straße und Herbststraße
bestehend aus: Fl.Nrn. 142 tlw., 142/5 tlw., 129/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Am Römerstein
Endpunkt: a) Einmündung Frühlingstraße
b) südöstlich abzweigend in die Nicolaus-Otto-Straße einmündend
Länge: 315 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer
b)
Fußweg abgehend von der Nicolaus-Otto-Straße einmündend in den Fuß- und Radweg
bestehend aus: Fl.Nr. 129/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Nicolaus-Otto-Straße
Endpunkt: Einmündung Fuß- und Radweg
Länge: 33 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
20.01.2020
|
ö
|
informativ
|
12 |
zum Seitenanfang
12.1. Treppe Geisenbrunn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
20.01.2020
|
ö
|
|
12.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig weist darauf hin, dass an der Treppe von der „Hauptstraße“ in die Busparkbucht an der „Bodenseestraße“
einige Stufen locker sind.
1. Bgm. Walter sagt eine Überprüfung zu.
zum Seitenanfang
12.2. Kleinfeldstraße
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
|
20.01.2020
|
ö
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12.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig moniert, dass für Kanalbauarbeiten die Asphaltdecke der Kleinfeldstraße geöffnet, aber nicht mehr fachmännisch geschlossen wurde und dadurch Schäden an der Straße entstehen können.
1. Bgm. Walter sagt eine Überprüfung zu.
zum Seitenanfang
12.3. Halteverbot
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
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ö
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12.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig fragt nach, warum in der Schellenbergstraße nur im Bereich eines größeren Grundstücks Halteverbotsschilder angebracht worden sind.
1. Bgm. Walter sagt eine Überprüfung zu.
zum Seitenanfang
12.4. Jalousien Rathausturnhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Bauausschuss
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Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
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20.01.2020
|
ö
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12.4 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Meier moniert, dass die Jalousien an der Rathausturnhalle immer noch nicht repariert sind
.
1. Bgm. Walter sagt eine Überprüfung zu.
Datenstand vom 18.02.2020 14:02 Uhr