Datum: 20.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.03.2020
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Römerstr. 135a; Bauantrag zum Umbau von 2 Dachgeschosswohnungen sowie Rückbau und Neubau von Gauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/1, Gem. Gilching
4 Am Burgstall 10b; Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienhauses sowie Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1252, Gem. Gilching
5 Jägerweg 53; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1620/99, Gem. Gilching
6 Hakenholzweg 4; Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1662/26, Gem. Gilching
7 Untere Läng 9a; Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/53, Gem. Gilching
8 Gemeinde Alling, 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Neuried"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB
9 Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Dringliche Anordnung für Trockenbauarbeiten
10 Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Dringliche Anordnung Wärmeversorgungsanlagen
11 Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier Dringliche Anordnung Wärmedämmputz
12 Feldweg Melchior-Fanger Straße/Gewerbepark Süd, Asphaltierung; Bürgerantrag vom 30.01.2020
13 Genehmigung ergänzende Vereinbarung zum städtebaulichen Vertrag für das Bebauungsplangebiet "Sonderflughafen Oberpfaffenhofen"
14 Widmung Stichstraße
15 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.03.2020.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.03.2020 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.03.2020 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

- Schäftlarner Weg / Pollinger Straße
  Freistellungsantrag zur Errichtung eines Wohn- und Gewerbegebäudes

Diskussionsverlauf

- Schäftlarner Weg / Pollinger Straße
  Freistellungsantrag zur Errichtung eines Wohn- und Gewerbegebäudes

zum Seitenanfang

3. Römerstr. 135a; Bauantrag zum Umbau von 2 Dachgeschosswohnungen sowie Rückbau und Neubau von Gauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/1, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Mit Genehmigung des Landratsamtes Starnberg aus 1991 wurde an dem bestehenden Mehrfamilienhauses (E + II +D) ein Dachgeschossausbau mit 2 weiteren Wohneinheiten genehmigt.

Beantragt wird nun der Umbau dieser beiden Wohnungen sowie ein Rück- bzw. Neubau von Gauben. Des Weiteren werden zwei Loggien neu errichtet.

Die Wand- und Firsthöhe des Bestandsgebäudes werden durch das geplante Vorhaben nicht verändert.

Durch den Umbau werden die derzeitigen Wohnflächen der Dachgeschosswohnungen von je 43,59 m² auf je 49,88 m² erhöht. Durch die geringfügige Erweiterung der Wohnfläche wird kein weiterer Stellplatzbedarf nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung ausgelöst; auf dem Grundstück stehen 12 Stellplätze zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Am Burgstall 10b; Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienhauses sowie Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1252, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses (E+D) mit einer momentanen Wandhöhe von 3,49 m und einer überbauten Fläche von 90 m².

Das Vorhaben soll nun wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                       unverändert
WH talseitig neu:                             6,80 m
WH hangseitig neu:                    6,24 m
FH neu:                          9,77 / 10,79 m
Dachform:                                Walmdach


In der näheren Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
WH:                       6,40 m / 11,10 m / 9,70 m
FH:                                     11,10 m / 12m

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Es werden 2 Stellplätze nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen

Beschlussvorschlag

Dem Vorhabenwird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhabenwird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Jägerweg 53; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1620/99, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Landsberger Straße I“.

Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Breite von 5,80 m und einer Tiefe von 2,07 m.

Terrassenüberdachungen sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) BayBO mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m grundsätzlich verfahrensfrei. Da das Vorhaben jedoch außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden soll, wird für die Terrassenüberdachung eine isolierte Befreiung beantragt. Begründet wird das Vorhaben, dass auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ein Aufenthalt auf der Terrasse möglich ist.

Die Unterschriften der betroffenen Nachbargrundstücke liegen vor.

Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Hakenholzweg 4; Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1662/26, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt  zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 1 fügt sich daher in die Umgebung ein.


  1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 2 fügt sich daher in die Umgebung ein.


  1. Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von 533 m². Variante 3 fügt sich daher in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m²,
     einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen,
     1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 1 fügt sich daher in die Umgebung ein.


2.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m²,
     einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4
     Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 2 fügt sich daher in die Umgebung ein.


3.        Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von
     270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage
     und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von 533 m². Variante 3 fügt sich daher in die Umgebung ein.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m²,
     einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen,
     1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 1 fügt sich daher in die Umgebung ein.


2.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m²,
     einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4
     Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 2 fügt sich daher in die Umgebung ein.


3.        Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von
     270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage
     und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von 533 m². Variante 3 fügt sich daher in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Untere Läng 9a; Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/53, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird der 2-geschossige Anbau an das bestehende Einfamilienhaus zur Schaffung einer weiteren Wohneinheit.

Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche Anbau:                    54,30 m²
mittlere WH:                                      5,85 m
Pultdach:                                           7°
überbaute Fläche gesamt:          141,3 m²


In der direkten Nachbarbebauung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                            205,00 m²
WH:                                                6,58

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf Grund der Nutzung als 2-Familienhaus werden 4 Stellplätze gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Gemeinde Alling, 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Neuried"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Neuried“ nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf (Zeichnung und Text) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Es handelt sich um ein bereits mit einer Außenbereichssatzung überplantes Gebiet im Westen der Gemeinde Alling, dass aufgrund der vorhandenen Topographie vor allem im südlichen Teilbereich nicht im Sinne der bisherigen Satzung bebaut werden konnte. Durch Bauraumverschiebung und Anpassung der max. zulässigen Wandhöhe soll eine bessere Bebaubarkeit der Grundstücke erreicht werden.

2.        Die festgesetzte Nutzungsart (Wohnen), der geringe Satzungsumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies sollte der Gemeinde Alling so mitgeteilt werden.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2020 und beschließt:

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2020 und beschließt:

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Dringliche Anordnung für Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

Im Zuge des Baufortschritts bei der Baumaßnahme wurden die Trockenbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis und die Wertung der Angebote sind im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beigefügt.
Aufgrund des Entfalls der Haupt- und Bauausschusssitzung am 30.03.2020 musste die Vergabe der Trockenbauarbeiten als dringendes Dienstgeschäft des Ersten Bürger
meisters erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von dem dringenden Dienstgeschäft des Ersten Bürgermeisters für die Vergabe der Trockenbauarbeiten.

zum Seitenanfang

10. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Dringliche Anordnung Wärmeversorgungsanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö informativ 10

Sachverhalt

Im Zuge des Baufortschritts bei der Baumaßnahme wurden die Wärmeversorgungsanlagen beschränkt ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis und die Wertung der Angebote sind im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beigefügt.
Aufgrund des Entfalls der Haupt- und Bauausschusssitzung am 30.03.2020 musste die Vergabe der Wärmeversorgungsanlagen als dringendes Dienstgeschäft des Ersten
Bürgermeisters erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von dem dringenden Dienstgeschäft des Ersten Bürgermeisters für die Vergabe der Wärmeversorgungsanlagen.

zum Seitenanfang

11. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier Dringliche Anordnung Wärmedämmputz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö informativ 11

Sachverhalt

Im Zuge des Baufortschritts bei der Baumaßnahme wurde der Wärmedämmputz öffentlich ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis und die Wertung der Angebote sind im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beigefügt.
Aufgrund des Entfalls der Haupt- und Bauausschusssitzung am 30.03.2020 musste die Vergabe des Wärmedämmputzes als dringendes Dienstgeschäft des Ersten Bürger-
meisters erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von dem dringenden Dienstgeschäft des Ersten Bürgermeisters für die Vergabe der Wärmedämmputzarbeiten.

zum Seitenanfang

12. Feldweg Melchior-Fanger Straße/Gewerbepark Süd, Asphaltierung; Bürgerantrag vom 30.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 17.02.2020 wurde der anliegende Bürgerantrag gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht für zulässig erklärt. Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.
Beantragt wird wie folgt:


Das gemeindliche Ordnungsamt hat diesbezüglich mit dem örtlichen ADFC einen Termin vor Ort vereinbart. Anliegendes Strategiepapier des ADFC wird zur Kenntnis gegegeben.
Unter 3.2 sind bauliche Alternativen (Seite 3) und unter 5.1 sind Anwendungsbeispiele hinsichtlich Poller dargestellt. Statt der Poller wurden vor Ort aber schwenkbare Schranken als bessere Lösung gegen den im Bürgerantrag erwähnten „Schleichverkehr“ durch motorisierten Individualverkehr erachtet. Schwenkbare Schranken können bei Bedarf von den Landwirten und ggf. Winterdienst geöffnet werden. Vor Ort wurden auch Bodenmarkierungen, die um die seitlichen Einengungen führen, sinnvoll erachtet und wären bei Zustimmung durch das gemeindliche Gremium zusätzlich anzubringen.  
Der Haupt- und Bauausschuss möge nun über den Bürgerantrag entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss hat über folgenden Bürgerantrag vom 30.01.2020 zu entscheiden:

a) Der Haupt-und Bauausschuss stimmt dem Bürgerantrag zu.

alternativ

b) Der Haupt- und Bauausschuss stimmt dem Bürgerantrag nicht zu. Zur Vermeidung von „Schleichverkehr“ auf der verlängerten Melchior-Fanger-Straße zum Gewerbepark Süd sind gemäß Empfehlung des örtlichen ADFC schwenkbare Schranken und Bodenmarkierungen, die um die seitlichen Einengungen führen, anzubringen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss hat über folgenden Bürgerantrag vom 30.01.2020 zu entscheiden:

Der Haupt-und Bauausschuss stimmt dem Bürgerantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

13. Genehmigung ergänzende Vereinbarung zum städtebaulichen Vertrag für das Bebauungsplangebiet "Sonderflughafen Oberpfaffenhofen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Anlässlich der Ausweisung eines Gewerbegebietes am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wurde mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ zwischen der Gemeinde Gilching und dem damaligen Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Modalitäten der durchzuführenden Erschließungsmaßnahmen näher vereinbart.

Auf Grund einer geplanten Neubebauung von Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ muss nun eine ergänzende Vereinbarung (Entwurf in Anlage beigefügt) zu den zum Bebauungsplan geschlossenen städtebaulichen Vertrag sowie Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Gilching und dem Vorhabenträger geschlossen werden.

Grund für diese Ergänzung:
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen (s. Anlage blaue Quadrate) sind derzeit durch eine von der Friedrichshafener Straße abzweigende, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Stichstraße erschlossen, die jedoch noch nicht vollständig hergestellt und – anders als im Bebauungsplan festgesetzt – noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist.

Um die Grundstücke bebauen zu können, ist nach Aussage des Landratsamtes Starnberg eine gesicherte Erschließung Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Um diese zu schaffen, soll daher die oben erwähnte Stichstraße im Wege einer Übergangslösung vorübergehend von der Gemeinde als Eigentümerweg gewidmet werden (s. Anlage orange Fläche).

Die in den geschlossenen Vorverträgen getroffenen Vereinbarungen bleiben hiervon vollständig unberührt. Die ergänzende Vereinbarung dient ausschließlich der Umsetzung und Durchführung der vorstehend genannten Übergangslösung, mit der die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die gesicherte Erschließung für geplante Bauvorhaben geschaffen werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss  nimmt die ihm vorgelegte ergänzende Vereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 18.12.2003 und zum Erschließungsvertrag vom 18.12.2003 für das Bebauungsplangebiet „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss  nimmt die ihm vorgelegte ergänzende Vereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 18.12.2003 und zum Erschließungsvertrag vom 18.12.2003 für das Bebauungsplangebiet „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

14. Widmung Stichstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Bereich des Bebauungsplanes „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ sollen künftig weitere Flächen bebaut werden.

Diese Areale (s. Anlage blaue Quadrate) sind derzeit durch eine von der Friedrichshafener Straße abzweigende, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Stichstraße erschlossen, die jedoch noch nicht vollständig hergestellt und – anders als im Bebauungsplan festgesetzt – noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist.

Um die Grundstücke bebauen zu können, ist nach Aussage des Landratsamtes Starnberg eine gesicherte Erschließung Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Um diese zu schaffen, soll daher die oben erwähnte Stichstraße im Wege einer Übergangslösung vorübergehend von der Gemeinde als Eigentümerweg gewidmet werden (s. Anlage orange Fläche). Dies wird in einer ergänzenden Vereinbarung zu dem städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag, welche für das o. g. Bebauungsplangebiet geschlossen wurden, festgehalten.

Beschlussvorschlag

Folgende Wege/Teilstrecken werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Eigentümerweg gewidmet:

Friedrichshafener Straße – Stichstraße
bestehend aus: Fl.Nr. 3239/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Friedrichshafener Straße
Endpunkt: Kreuzungsbereich der Werksgeländestraßen
Länge: 106 m

Beschluss

Folgende Wege/Teilstrecken werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Eigentümerweg gewidmet:

Friedrichshafener Straße – Stichstraße
bestehend aus: Fl.Nr. 3239/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Friedrichshafener Straße
Endpunkt: Kreuzungsbereich der Werksgeländestraßen
Länge: 106 m

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö informativ 15

Diskussionsverlauf

- keine Wortmeldungen -

Datenstand vom 02.07.2020 06:36 Uhr