Datum: 23.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2020
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2 |
Bekanntgabe Bauvorhaben
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3 |
Orionstr. 18; Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539/5, Gem. Gilching
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4 |
Sonnenstr. 48, 48a; Bauantrag zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/28, Gem. Gilching
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5 |
St. Gilgener-Str. 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken 1704/5, 1704/47, 1704/48 und 1704/49, Gem. Gilching
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6 |
Gernholzweg 34 - 36b; Bauantrag zur Errichtung von 2 Dreispännern auf dem Grundstück Fl.Nr. 3105 und 3106, Gem. Gilching
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7 |
Weichselbaumer Str. 9c; Antrag auf Befreiung zur Fällung von 2 Eichen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/16, Gem. Gilching
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8 |
Am Buchenstock 9; Bauantrag zur Erweiterung von Wohnraum durch Anbau an das best. Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649/4, Gem. Gilching
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9 |
Am Buchenstock 10; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/22, Gem. Gilching
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10 |
Am Buchenstock 10a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/22, Gem. Gilching
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11 |
Am Buchenstock 10b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/22, Gem. Gilching
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12 |
Am Buchenstock 10c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/22, Gem. Gilching
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13 |
Untere Läng 9; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/20 und 1663/54, Gem. Gilching
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14 |
Untere Länge 9b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/20 und 1663/54, Gem. Gilching
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15 |
Untere Läng 9c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/20 und 1663/54, Gem. Gilching
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16 |
Untere Läng 9d; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/20 und 1663/54, Gem. Gilching
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17 |
Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
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18 |
Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Starnberg, Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd vom 06.11.2020; Vorberatung
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19 |
Gemeinde Weßling, Bebauungsplan "Schul- und Sportanlagen Weßling" auf den Fl.Nrn. 66 Tfl., 569, 577, 679/12 Tfl., 679/13 Tfl., 679/18 Tfl. und 669 Tfl., Gemarkung Weßling;
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB
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20 |
Verschiedenes
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
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23.11.2020
|
ö
|
beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2020.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 26.10.2020 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 26.10.2020 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
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23.11.2020
|
ö
|
informativ
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2 |
Sachverhalt
- Am Erdäpfelgarten 8
Um- und Anbau an best. Wohnhaus mit Orangerie
Weitergabe an LRA, da genehmigter Vorbescheid vorliegt
Diskussionsverlauf
- Am Erdäpfelgarten 8
Um- und Anbau an best. Wohnhaus mit Orangerie
Weitergabe an LRA, da genehmigter Vorbescheid vorliegt
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3. Orionstr. 18; Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539/5, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird ein erdgeschossiger Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte. Dieser hat eine Grundfläche von 22,85 m². Die Gesamtgrundfläche des Gebäudes erhöht sich somit auf 85,22 m².
Im Straßenzug findet sich ein Vergleichsgebäude mit einer Grundfläche von 111 m².
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Es werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Stellplätze müssen einzeln befahrbar sein.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Stellplätze müssen einzeln befahrbar sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Sonnenstr. 48, 48a; Bauantrag zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/28, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.11.2020
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage. Diese sollen wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche je Gebäude: 295,76 m²
Wandhöhe: 6,30 m
Firsthöhe: 11,20 m
Dachform: Walmdach
In der näheren Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 296,00 m²
Wandhöhe: 6,83 m
Firsthöhe: 11,23 m
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Kfz-Stellplätze
Gemäß der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung sind für das geplante Vorhaben insgesamt 34 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Hiervon werden 28 Stellplätze in der Tiefgarage und 6 oberirdische Besucherstellplätze nachgewiesen; die gdl. Kfz-Stell-platzsatzung ist somit eingehalten.
Fahrradabstellplätze
Gemäß der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung sind für das geplante Vorhaben insgesamt 42 Stellplätze für Fahrräder auf dem Grundstück nachzuweisen. Hiervon werden 21 Abstellplätze in der Tiefgarage und 21 oberirdische, allgemein zugängliche Abstellplätze, nachgewiesen; die gdl. Fahrradabstellplatzsatzung ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. St. Gilgener-Str. 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken 1704/5, 1704/47, 1704/48 und 1704/49, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
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23.11.2020
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Es ist geplant 5 Mehrfamilienhäuser (E+I+D) mit Tiefgarage zu errichten. Es sollen insgesamt 31 Wohnungen entstehen.
Der Zugang und die Zufahrt zu den Grundstücken erfolgt zum Teil über den bestehenden Privatweg. Auf dem Antrag wird angegeben, dass 1/4 der KFZ-Stellplätze oberirdisch angeordnet sind und 3/4 in der geplanten Tiefgarage.
Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Unter Einhaltung der Abstandsflächen sind 5 Wohngebäude geplant.
3 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 185 m².
2 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 225 m².
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung finden sich zwei Gebäude mit einer Grundfläche von 223m² und 231m².
Eine Bebauung der Grundstücke mit 5 Mehrfamilienhäusern mit den oben angegebenen Grundflächen ist möglich.
- Bei allen 5 Gebäuden ist eine seitliche Wandhöhe mit einer Höhe von 6,70 m geplant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
In der näheren Umgebung sind zwei Gebäude mit Wandhöhen von 7,70 m und 6,90 m vorzufinden. Die geplante Wandhöhe von 6,70 m fügt sich in die Umgebung ein.
- 3 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,24 m geplant.
2 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,27 m geplant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
In der näheren Umgebung finden sich zwei Häuser mit einer Firsthöhe von jeweils 10,20m. Die geplanten Firsthöhen von 10,24 m und 10,27 m sind möglich.
- Die geschossige Ausführung der Gebäude ist geplant als E+I+D, ausgebautes Dachgeschoss mit Gauben zur Belichtung. Die Breite der Gauben in Summe soll max. 1/3 der Außenwandlänge nicht überschreiten. Wirkung der einzelnen Gauben als untergeordnete Bauteile.
Ist die planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung von Gauben, wie in Frage 4 dargestellt, ist möglich.
- Die Tiefgaragenzufahrt soll entsprechend dem gegenüberliegenden Grundstück (St. Gilgener-Straße 6 b), zw. Kreuzung und Unterführung von der St. Gilgener-Straße aus hergestellt werden.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Jedoch ist im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt eine für Radfahrer markierte Fahrspur angebracht, um das Fahren entgegen der festgelegten Einbahnregelung zu ermöglichen (Einbahnregelung gilt im Bereich St. Gilgener-Straße zwi. Einmündung Landsberger Straße und Einmündung Sonnenstraße).
Es sind Gespräche zur Erörterung der Sachlage vor Einreichung eines Bauantrages mit den jeweils zuständigen Fachstellen zu führen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
2.) Unter Einhaltung der Abstandsflächen sind 5 Wohngebäude geplant.
3 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 185 m².
2 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 225 m².
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung finden sich zwei Gebäude mit einer Grundfläche von 223m² und 231m².
Eine Bebauung der Grundstücke mit 5 Mehrfamilienhäusern mit den oben angegebenen Grundflächen ist möglich.
3.) Bei allen 5 Gebäuden ist eine seitliche Wandhöhe mit einer Höhe von 6,70 m ge-
plant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
In der näheren Umgebung sind zwei Gebäude mit Wandhöhen von 7,70 m und 6,90 m vorzufinden. Die geplante Wandhöhe von 6,70 m fügt sich in die Umgebung ein.
4.) 3 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,24 m geplant.
2 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,27 m geplant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
In der näheren Umgebung finden sich zwei Häuser mit einer Firsthöhe von jeweils 10,20m. Die geplanten Firsthöhen von 10,24 m und 10,27 m sind möglich.
5.) Die geschossige Ausführung der Gebäude ist geplant als E+I+D, ausgebautes
Dachgeschoss mit Gauben zur Belichtung. Die Breite der Gauben in Summe soll
max. 1/3 der Außenwandlänge nicht überschreiten. Wirkung der einzelnen Gauben
als untergeordnete Bauteile.
Ist die planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung von Gauben, wie in Frage 4 dargestellt, ist möglich.
6.) Die Tiefgaragenzufahrt soll entsprechend dem gegenüberliegenden Grundstück
(St. Gilgener-Straße 6 b), zw. Kreuzung und Unterführung von der St. Gilgener-
Straße aus hergestellt werden.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Jedoch ist im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt eine für Radfahrer markierte Fahrspur angebracht, um das Fahren entgegen der festgelegten Einbahnregelung zu ermöglichen (Einbahnregelung gilt im Bereich St. Gilgener-Straße zwi. Einmündung Landsberger Straße und Einmündung Sonnenstraße).
Es sind Gespräche zur Erörterung der Sachlage vor Einreichung eines Bauantrages mit den jeweils zuständigen Fachstellen zu führen.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
2.) Unter Einhaltung der Abstandsflächen sind 5 Wohngebäude geplant.
3 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 185 m².
2 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 225 m².
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung finden sich zwei Gebäude mit einer Grundfläche von 223m² und 231m².
Eine Bebauung der Grundstücke mit 5 Mehrfamilienhäusern mit den oben angegebenen Grundflächen ist möglich.
3.) Bei allen 5 Gebäuden ist eine seitliche Wandhöhe mit einer Höhe von 6,70 m ge-
plant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
In der näheren Umgebung sind zwei Gebäude mit Wandhöhen von 7,70 m und 6,90 m vorzufinden. Die geplante Wandhöhe von 6,70 m fügt sich in die Umgebung ein.
4.) 3 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,24 m geplant.
2 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,27 m geplant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
In der näheren Umgebung finden sich zwei Häuser mit einer Firsthöhe von jeweils 10,20m. Die geplanten Firsthöhen von 10,24 m und 10,27 m sind möglich.
5.) Die geschossige Ausführung der Gebäude ist geplant als E+I+D, ausgebautes
Dachgeschoss mit Gauben zur Belichtung. Die Breite der Gauben in Summe soll
max. 1/3 der Außenwandlänge nicht überschreiten. Wirkung der einzelnen Gauben
als untergeordnete Bauteile.
Ist die planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung von Gauben, wie in Frage 4 dargestellt, ist möglich.
6.) Die Tiefgaragenzufahrt soll entsprechend dem gegenüberliegenden Grundstück
(St. Gilgener-Straße 6 b), zw. Kreuzung und Unterführung von der St. Gilgener-
Straße aus hergestellt werden.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?
Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Jedoch ist im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt eine für Radfahrer markierte Fahrspur angebracht, um das Fahren entgegen der festgelegten Einbahnregelung zu ermöglichen (Einbahnregelung gilt im Bereich St. Gilgener-Straße zwi. Einmündung Landsberger Straße und Einmündung Sonnenstraße).
Es sind Gespräche zur Erörterung der Sachlage vor Einreichung eines Bauantrages mit den jeweils zuständigen Fachstellen zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Gernholzweg 34 - 36b; Bauantrag zur Errichtung von 2 Dreispännern auf dem Grundstück Fl.Nr. 3105 und 3106, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung von 2 Dreispännern mit Garagen und Stellplätzen.
Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
Dreispänner I Dreispänner II
(ohne Gauben) (mit Gauben)
überbaute Fläche: 181,96 m² 189,09 m²
Wandhöhe: 4,08 m 6,70 m
Firsthöhe: 8,58 m 9,41 m
Dachform: Satteldach Satteldach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 179,00 m²
Wandhöhe: 7,20 m
Firsthöhe: 10,45 m
Dachform: Satteldach
zu Dreispänner I:
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein.
Es werden 6 Stellplätze gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung nachgewiesen; diese ist somit eingehalten.
zu Dreispänner II.
Die beantragten Gauben (Breite gesamt: 7,20 m) sind nicht mehr als untergeordnete Bauteile zu sehen, da sie sowohl einzeln (je Reihenhauseinheit) als auch in Summe (gesamter 3-Spänner) gesehen mehr wie 1/3 der Breite der Außenwand des Gebäudes einnehmen und dadurch die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht.
Durch die Begehbarkeit von der Gaube im Dachgeschoss aus auf die Dachterrasse, wird eine zusätzliche Wandhöhe von 9 m erreicht, welche sich, genau wie die 3-geschossigkeit, nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Es werden 6 Stellplätze gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung nachgewiesen; diese ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
- Für den Dreispänner I (Gernholzweg 34, 34a und 34 b – ohne Gauben) wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
- Für den Dreispänner II (Gernholzweg 36, 36a und 36 b – mit Gauben) wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da er sich auf Grund der Gauben, welche bzgl. ihrer Abmessungen eine 3-geschossige Wirkung und eine zusätzliche Wandhöhe von 9 m aufweisen, nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Beschluss
- Für den Dreispänner I (Gernholzweg 34, 34a und 34 b – ohne Gauben) wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
- Für den Dreispänner II (Gernholzweg 36, 36a und 36 b – mit Gauben) wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da er sich auf Grund der Gauben, welche bzgl. ihrer Abmessungen eine 3-geschossige Wirkung und eine zusätzliche Wandhöhe von 9 m aufweisen, nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Weichselbaumer Str. 9c; Antrag auf Befreiung zur Fällung von 2 Eichen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/16, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Weichselbaumer Straße“.
Der Bebauungsplan setzt für das oben genannte Grundstück eine Grünordnung fest.
Beantragt wird nun die Fällung von zwei Eichen, welche nach Bebauungsplan als „zu erhaltende Bäume“ festgesetzt sind. Diese weisen laut Begutachtung durch einen Fachmann bereits diverse Schäden und Totholz auf. Dadurch fallen bei Sturm und Starkregen immer wieder Äste auf das darunter liegende Dach des Wohngebäudes herab und beschädigen dieses. Des Weiteren ist zu befürchten, dass die Wurzelausläufer der Bäume in die naheliegende Gasversorgung reichen. Das Schreiben der Begutachtung wird in Anlage beigefügt.
Die Gemeinde Gilching hat keine entsprechende Baumschutzverordnung, welche hier greift. Die Fällung von Bäumen ist grundsätzlich möglich, jedoch steht hier die Festsetzung des Bebauungsplanes „Weichselbaumer Straße“ entgegen.
Aus diesem Grund wird ein Antrag auf Befreiung zur Fällung der Eichen gestellt.
Seitens der Verwaltung stehen der Fällung keine Hinderungsgründe entgegen. Auf dem Grundstück wurde bereits im vorderen Bereich einer gleichartigen Befreiung zugestimmt. Es ist jedoch eine Ersatzpflanzung für die zu fällenden Bäume vorzunehmen. Diese soll in Form von standortgerechten Bäumen bzw. heimischen Obstbäumen, welche 3x verpflanzt wurden, mit Ballen und einem Stammumfang von 14 – 16 cm (gemessen in 1 m Höhe) erfolgen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Befreiung zur Fällung der bestehenden Eichen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1696/16 wird zugestimmt.
Es ist eine Ersatzpflanzung für die beiden Bäume in folgender Ausführung vorzunehmen:
- standortgerechte Baumart oder heimischer Obstbaum
- Mindestqualität Hochstamm: H 3x verpflanzt
- mit Ballen und
- einem Stammumfang von 14 – 16 cm (gemessen in 1 m Höhe)
Die Bäume sind an gleicher Stelle wie die zu fällenden Eichen zu pflanzen.
Beschluss
Dem Antrag auf Befreiung zur Fällung der bestehenden Eichen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1696/16 wird zugestimmt.
Es ist eine Ersatzpflanzung für die beiden Bäume in folgender Ausführung vorzunehmen:
- standortgerechte Baumart oder heimischer Obstbaum
- Mindestqualität Hochstamm: H 3x verpflanzt
- mit Ballen und
- einem Stammumfang von 14 – 16 cm (gemessen in 1 m Höhe)
Die Bäume sind an gleicher Stelle wie die zu fällenden Eichen zu pflanzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Am Buchenstock 9; Bauantrag zur Erweiterung von Wohnraum durch Anbau an das best. Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649/4, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird eine Wohnraumerweiterung durch einen zweigeschossigen Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus (E+D). Dieser soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 88,65 m²
Wandhöhe straßenseitig: 6,10 m
Dachform: Flachdach
Das Bestandsgebäude hat eine Wandhöhe von 4,10 m und eine Firsthöhe von 6,80 m.
Die Gesamtgrundfläche (Neubau + Altbau) erhöht sich somit auf 260,00 m².
Als Bezugsfall wird vom Antragsteller das Gebäude in der Waldstr. 21 genannt. Dieses wurde folgendermaßen errichtet:
überbaute Fläche: 315,00 m²
Wandhöhe: 6,10 m
Firsthöhe: 8,50 m
Dachform: Satteldach
Der geplante Anbau fügt sich demnach in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatz-satzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter der Maßgabe, dass das Gebäude Waldstr. 21 noch als Bezugsfall herangezogen werden kann, planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter der Maßgabe, dass das Gebäude Waldstr. 21 noch als Bezugsfall herangezogen werden kann, planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Am Buchenstock 10; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/22, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 72,44 m²
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,24 m
Dachform: Walmdach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Gebäude 1 Gebäude 2 Gebäude 3
überbaute Fläche: 121,00 m² 110,00 m² 301,00 m²
Wandhöhe: 3,85 m 3,12 m 3,48 m
Firsthöhe: 8,05 m 8,61 m 6,72 m
In der näheren Umgebung findet sich kein Gebäude, welches die beantragten Maße für die Errichtung der Doppelhaushälfte im Gesamten aufweist.
Das Vorhaben fügt sich somit nicht in die Umgebung ein.
Für das Vorhaben werden ein Duplexstellplatz sowie ein offener Kfz-Stellplatz auf dem Grundstück vorgehalten; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Am Buchenstock 10a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/22, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 73,94 m²
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,24 m
Dachform: Walmdach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Gebäude 1 Gebäude 2 Gebäude 3
überbaute Fläche: 121,00 m² 110,00 m² 301,00 m²
Wandhöhe: 3,85 m 3,12 m 3,48 m
Firsthöhe: 8,05 m 8,61 m 6,72 m
In der näheren Umgebung findet sich kein Gebäude, welches die beantragten Maße für die Errichtung der Doppelhaushälfte im Gesamten aufweist.
Das Vorhaben fügt sich somit nicht in die Umgebung ein.
Für das Vorhaben werden ein Duplexstellplatz sowie ein offener Kfz-Stellplatz auf dem Grundstück vorgehalten; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Am Buchenstock 10b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/22, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 72,67 m²
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,24 m
Dachform: Walmdach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Gebäude 1 Gebäude 2 Gebäude 3
überbaute Fläche: 121,00 m² 110,00 m² 301,00 m²
Wandhöhe: 3,85 m 3,12 m 3,48 m
Firsthöhe: 8,05 m 8,61 m 6,72 m
In der näheren Umgebung findet sich kein Gebäude, welches die beantragten Maße für die Errichtung der Doppelhaushälfte im Gesamten aufweist.
Das Vorhaben fügt sich somit nicht in die Umgebung ein.
Für das Vorhaben werden ein Duplexstellplatz sowie ein offener Kfz-Stellplatz auf dem Grundstück vorgehalten; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Am Buchenstock 10c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/22, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 74,94 m²
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,24 m
Dachform: Walmdach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Gebäude 1 Gebäude 2 Gebäude 3
überbaute Fläche: 121,00 m² 110,00 m² 301,00 m²
Wandhöhe: 3,85 m 3,12 m 3,48 m
Firsthöhe: 8,05 m 8,61 m 6,72 m
In der näheren Umgebung findet sich kein Gebäude, welches die beantragten Maße für die Errichtung der Doppelhaushälfte im Gesamten aufweist.
Das Vorhaben fügt sich somit nicht in die Umgebung ein.
Für das Vorhaben werden ein Duplexstellplatz sowie ein offener Kfz-Stellplatz auf dem Grundstück vorgehalten; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt, da es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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13. Untere Läng 9; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/20 und 1663/54, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 65,37 m² (Doppelhaus gesamt: 130,74 m²)
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,41 m
Dachform: Walmdach
In der direkten Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Gebäude 1 Gebäude 2
überbaute Fläche: 305,00 m² 205,00 m²
Wandhöhe: 6,45 m 6,58 m
Firsthöhe: 11,45 m 10,00 m
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Für die geplante Doppelhaushälfte stehen 2 Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Untere Länge 9b; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/20 und 1663/54, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 65,37 m² (Doppelhaus gesamt: 130,74 m²)
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,41 m
Dachform: Walmdach
In der direkten Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Gebäude 1 Gebäude 2
überbaute Fläche: 305,00 m² 205,00 m²
Wandhöhe: 6,45 m 6,58 m
Firsthöhe: 11,45 m 10,00 m
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Für die geplante Doppelhaushälfte stehen 2 Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Untere Läng 9c; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/20 und 1663/54, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 66,01 m² (Doppelhaus gesamt: 134, 18m²)
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,43 m
Dachform: Walmdach
In der direkten Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Gebäude 1 Gebäude 2
überbaute Fläche: 305,00 m² 205,00 m²
Wandhöhe: 6,45 m 6,58 m
Firsthöhe: 11,45 m 10,00 m
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Für die geplante Doppelhaushälfte stehen 2 Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Untere Läng 9d; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/20 und 1663/54, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 68,17 m² (Doppelhaus gesamt: 134, 18m²)
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,43 m
Dachform: Walmdach
In der direkten Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Gebäude 1 Gebäude 2
überbaute Fläche: 305,00 m² 205,00 m²
Wandhöhe: 6,45 m 6,58 m
Firsthöhe: 11,45 m 10,00 m
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Für die geplante Doppelhaushälfte stehen 2 Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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17. Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss zum o.g. Bebauungsplan (BP) wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 26.03.2019 gefasst. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Starnberg am 10.04.2019.
In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2019 wurde vom Büro PLANKREIS, München ein städtebauliches Strukturkonzept vorgestellt. Es wurde von acht Lösungsansätzen Variante 1.0 (Ausgangslösung) beschlossen. In der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 17.02.2020 wurde die Billigung dieses Bebauungsplanentwurf (Variante 1.0 Ausgangslösung) abgelehnt. In der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020 (Nachprüfungsantrag vom 19.02.2020) wurde beschlossen, einen „Runden Tisch“ mit Bauherrn, Architekt, Fraktionsvorsitzenden und Verwaltung einzuberufen.
Am 19.06.2020 hat sich der „Runde Tisch“ auf Variante 2.2.2 verständigt. Am 02.07.2020 und 30.07.2020 fanden Abstimmungsgespräche zwischen dem Büro PLANKREIS, dem Bauherrn mit Architekten und der Verwaltung statt.
Der „Runde Tisch“ tagte am 09.09.2020 erneut und hat sich übereinstimmend auf das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise festgelegt. Diese Vorgaben bilden die planerische Grundlage für den nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.11.2020.
Sollte der Bauausschuss dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.11.2020 inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen.
Vor der Durchführung des Verfahrensschrittes der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB sollte die Verwaltung beauftragt werden, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.02.2007 zur weitestgehend kostenneutralen Durchführung von Bauleitplanungen für die Gemeinde abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschlussvorschlag
1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 23.11.2020 wird inhaltlich gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
3. Vor der Durchführung vorgenannter Auslegung ist mit dem Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Beschluss
1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 23.11.2020 wird inhaltlich gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
3. Vor der Durchführung vorgenannter Auslegung ist mit dem Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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18. Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Starnberg, Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd vom 06.11.2020; Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Sachverhalt
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Starnberg hat beiliegenden Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd gestellt. Das BRK, Kreisverband Starnberg sucht schon seit längerem ein Grundstück für ein neues Katastrophenschutzzentrum. Die jetzt beantragte Fläche befindet sich im Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet Süd und ist als Ausgleichsfläche für die Umsetzung des Bebauungsplangebietes festgesetzt. Sie befindet sich nicht in Gemeindebesitz. Die Verwaltung hat mehrmals die Eigentümer der Ausgleichsflächen darauf hingewiesen, dass diese gemäß Festsetzung im Bebauungsplan herzustellen sind. Dies ist bis heute leider nicht erledigt.
Laut Schreiben des BRK, Kreisverband Starnberg vom 06.11.2020 wäre nun eine Fläche gemäß Anlage als Standort ideal für die Errichtung eines neuen Katastrophenschutzzentrums, insbesondere aus einsatztaktischen Kriterien. Diese Gründe wurden im anliegenden Schreiben plausibel dargestellt und können gut nachvollzogen werden.
Aus bauleitplanerischer Sicht gilt es aber folgende Punkte durch die gemeindlichen Gremien zu diskutieren und zu beraten.
- Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd konnte nur mit Hilfe des festgesetzten Ausgleichsflächenkonzeptes als gemeindliche Satzung beschlossen werden. Diesbezüglich gab es schon weitere Anträge auf Änderung, insbesondere auch für den Grünanger, das Trenngrün zwischen den Gewerbeflächen und bezüglich der Werbeanlagen in den Ausgleichsflächen. Außerdem wurde vor einigen Jahren der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, ein neues Parkhaus für den Gewerbepark Süd zu planen. Sämtliche Anträge wurden seitens der Verwaltung und der gemeindlichen Gremien bisher nicht befürwortet.
- Die Erschließung des jetzt beantragten Grundstückes müsste im Falle einer Überplanung geregelt werden. Derzeit ist keine Erschließung gegeben, die Flächen der Zuwegung befinden sich in Privatbesitz.
- Im Flächennutzungsplan ist eine Grünfläche für das jetzt beantragte Grundstück dargestellt. Bei einer Änderung müsste auch der Flächennutzungsplan überabeitet werden, da eine Änderung des Bebauungsplanes aus dem FNP zu entwickeln ist. Im Flächennutzungsplanverfahren ist eine Standortabwägung zu erstellen. Nachdem im Bebauungsplangebiet noch nicht alle Flächen bebaut sind, ist in der Begründung darzustellen, dass zusätzlich eine Fläche in den Ausgleichsflächen überplant werden soll.
- Bei einer Änderung des Bebauungsplanes müsste ein neues Ausgleichsflächenkonzept für das Gewerbegebiet Süd erarbeitet und entsprechende Flächen gesucht werden. Vom Umfang her dürfte der künftige Ausgleich dann wesentlich höher ausfallen. Die Gemeinde Gilching besitzt leider keine entsprechenden Flächen. Daneben müsste diskutiert werden, wie mit der Herstellung der längst erforderlichen Ausgleichsflächen umgegangen werden soll und wer diese künftig herstellen soll.
Sofern der Bauausschuss eine Änderung dem Gemeinderat empfiehlt, wird die Verwaltung entsprechende Planunterlagen und Konzepte für eine der nächsten Gemeinderatssitzungen erarbeiten lassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Planverfahren offene Verfahren sind. Planungsinhalte sowie die Schaffung von Baurecht im Plangebiet kann derzeit nicht verbindlich zugesagt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd gemäß Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Starnberg vom 06.11.2020 im Parallelverfahren.
Alle Aufwendungen für die Planfertigung, insbesondere alle Kosten für die Tätigkeiten externer Planungsbüros sind gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 13. Februar 2007 vom Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd gemäß Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Starnberg vom 06.11.2020 im Parallelverfahren.
Alle Aufwendungen für die Planfertigung, insbesondere alle Kosten für die Tätigkeiten externer Planungsbüros sind gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 13. Februar 2007 vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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19. Gemeinde Weßling, Bebauungsplan "Schul- und Sportanlagen Weßling" auf den Fl.Nrn. 66 Tfl., 569, 577, 679/12 Tfl., 679/13 Tfl., 679/18 Tfl. und 669 Tfl., Gemarkung Weßling;
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
19 |
Sachverhalt
1. Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zum Bebauungsplan „Schul- und Sportanlagen Weßling“ nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB. Der zugehörige Planentwurf mit Übersichtslageplan, Planzeichnung und Text ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Die Gemeinde Weßling beabsichtigt, eine neue Grundschule in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Turnhalle und den Sportanlagen am südlichen Ortsrand zu errichten.
2. Die gewünschte Nutzungsart „Fläche für Gemeinbedarf“, der geringe Planumgriff und die Lage am südlichen Ortsrand der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.11.2020 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.11.2020 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
23.11.2020
|
ö
|
informativ
|
20 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Datenstand vom 25.02.2021 17:01 Uhr