Datum: 06.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Bürgereingabe bzgl. verkehrsbeschränkender Maßnahmen in der Karolingerstraße
3 Antrag auf Überprüfung der Verkehrssituation Ecke Pollinger Str. /Karolinger Str. betreffend Busverkehr (Antrag Dorothea Heutelbach)
4 Antrag auf Errichtung eines Halteverbotes am Erlenweg (Antrag GR Schwab, CSU)
5 Antrag ADFC Ortsgruppe Gilching auf Fahrradstraße am Frauwiesenweg
6 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift Umwelt, Energie und Verkehrsausschuss vom 06.07.2020 öff.pdf

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 06.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 18.11.2019 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 18.11.2019 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bürgereingabe bzgl. verkehrsbeschränkender Maßnahmen in der Karolingerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 06.07.2020 ö beschließend 2
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 19.10.2020 ö beschließend 2
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Einige Anlieger der Karolingerstraße reichten die anhängende Eingabe vom 18.05.2020 nach Art. 56 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung bei der Verwaltung ein und beantragten die Beschlussfassung folgender Punkte:

  1. Die Widmung der Karolingerstraße wird als Sofortmaßnahme auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5t beschränkt.
  2. Für die Karolingerstraße wird als Sofortmaßnahme eine Tempo-30-Zone (§ 45 Abs. 1 c StVO) eingerichtet.
  3. Entlang der südlichen Straßenseite der Karolingerstraße wird ein kombinierter Geh- und Radweg errichtet und hierdurch die Breite der Fahrbahn reduziert.
  4. Durch weitere geeignete straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen, insbesondere durch Hinweisschilder wird sichergestellt, dass die Verkehrsakzeptanz der Westumfahrung vor allem für den LKW-Verkehr deutlich erhöht wird.
  5. Die Gemeinde Gilching beantragt beim Landratsamt Starnberg – Verkehrsmanagement ÖPNV eine Prüfung des Linienverlaufsplans der Buslinien (z.B. X900, X920, X947) dahingehend, dass die Karolingerstraße nicht mehr überdurchschnittlich belastet und befahren wird.

Die Gemeindeverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu 1.:
Aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit (insbesondere Straßenbreite, beidseitige Gehwege, (Bedarfs-)Ampeln, Furtmarkierungen für Fahrradfahrer) ist die Karolingerstraße geeignet, dass dort Schwerlastverkehr ohne besondere, einzig und allein in der Karolingerstraße vorliegende Gefahren für Anwohner oder andere Verkehrsteilnehmer stattfinden kann. Sie stellt eine der Hauptverkehrsstraßen in Gilching und eine wichtige Verbindung zwischen den Straßenzügen Am Römerstein/Römerstraße/Brucker Straße und Starnberger Weg/Römerstraße dar. Im Gegensatz zur Karolingerstraße handelt es sich bei den weiteren parallel zwischen den genannten Straßenzügen verlaufenden Straßen um deutlich schmälere und baulich teils weniger gut ausgebaute Straßen, die nicht geeignet sind, Schwerlastverkehr zu führen. Eine Ausnahme hiervon stellt die Weßlinger Straße dar, die ebenfalls u. a. breit ausgebaut und mit beidseitigen Gehwegen ausgestattet ist. Die Besonderheit der Weßlinger Straße liegt darin, dass diese direkt an die Ende 2019 eröffnete Westumgehung anschließt. Aus diesem Grund war es geboten, ein Verbot für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t (Zeichen 253) anzuordnen, um sicherzustellen, dass derartige Fahrzeuge die Westumgehung benutzen. Die Aufnahme dieses Schwerlastverkehrs ist eine der Hauptfunktionen der Westumgehung.

Ein weiterer Grund für die Ablehnung einer entsprechenden Verkehrsbeschränkung ist, dass bei einer Sperrung der Karolingerstraße für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t lediglich die Landsberger Straße als Verbindung der genannten Straßenzüge verbleibt. Da die Bahnunterführung beim Starnberger Weg lediglich 3,75m hoch ist, muss höheren LKW die Möglichkeit eingeräumt werden, die 4,65m hohe Unterführung bei der Römerstraße zu nutzen, um auf die andere Seite der S-Bahn zu gelangen. Dies wäre bei einer entsprechenden Beschränkung der Karolingerstraße nicht länger gegeben und würde zu einer übermäßigen Einschränkung der betroffenen Verkehrsteilnehmergruppe führen. Auch die Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ ändert hieran nichts, da hierdurch lediglich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t einfahren dürfen, die in direktem Zusammenhang mit einem der Anlieger der Karolingerstraße stehen (z. B. Postfahrzeuge). Eine im Zeitraum 25.05.2020 – 29.05.2020 in der Karolingerstraße vorgenommene Auswertung ergab, dass diese pro Tag von gut 100 Fahrzeugen befahren wird, die dem Schwerlastverkehr zuzuordnen sind (beide Fahrtrichtungen zusammengenommen), was ebenfalls keinen Anhaltspunkt für eine übermäßige Belastung darstellt und im Vergleich mit ähnlichen Straßen keine Besonderheit aufweist.

Zu 2.:
Um das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer in der Karolingerstraße kompetent beurteilen zu können, wurde der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland beauftragt, in der Zeit vom 25.05.2020 bis 29.05.2020 auf Höhe der Hausnummer 19a eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen. Insgesamt wurden in diesen fünf Tagen in beide Fahrtrichtungen 22.975 Fahrzeuge gemessen, was je Fahrtrichtung knapp 2.300 Fahrzeugen pro Tag entspricht (Hauptrichtung: Richtung Römerstraße, Gegenrichtung: Richtung Starnberger Weg). Die Auswertung liefert auf den ersten Blick recht drastische Zahlen, wie z. B. eine Beanstandungsquote von 17,60 % und dass 137 Fahrzeuglenker Punkte in Flensburg erhalten hätten. Diese Zahlen sind aus den folgenden Gründen relativ zu betrachten:

1. Die auf den ersten Blick hohe Beanstandungsquote von 17,60 % (= 3.774 zu schnell fahrende Fahrzeuge) kommt dadurch zustande, dass hier auch solche Fahrzeuge inbegriffen sind, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 8 km/h überschritten haben. Gemäß der Ergänzenden Weisung zur Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung gilt jedoch:
„Verbleibt nach Abzug der Verkehrsfehlergrenze (3 km/h) eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, so ist sie als unbedeutender Verstoß zu werten. Von der Verfolgung ist in der Regel abzusehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis einschließlich 10 km/h als unbedeutend gewertet werden.“ 
Im Klartext bedeutet das, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 8 km/h aufgrund ihrer „Geringfügigkeit“ nicht zu verfolgen sind.
Zieht man nur die relevanten Fahrzeuge heran, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 8 km/h überschritten haben, liegt die Beanstandungsquote bei lediglich 8,53 %, was 1.960 von insgesamt gemessenen 22.975 Fahrzeugen entspricht. Über 91 % der Fahrzeuglenker halten sich demnach an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, was ein absolut guter Wert ist.

2. Die Zahl der Fahrzeuglenker, die Punkte in Flensburg erhalten hätten erscheint zunächst ebenfalls recht hoch. Man muss sich jedoch vor Augen halten, dass dies lediglich 0,5 % der insgesamt gemessenen Fahrzeuge darstellt und im Vergleich zu ähnlichen Straßen keinen Anlass zu Bedenken gibt.

Auch die übrigen Zahlen der Auswertung sind mit ähnlichen Straßen, wie z. B. dem Starnberger Weg vergleichbar und liegen vollkommen im vertretbaren Rahmen.

Gemäß VwV-StVO Nr. 1 zu § 41 zu Z. 274 sollen Geschwindigkeitsreduzierungen aus Sicherheitsgründen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies ist in der Karolingerstraße nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Germering nicht der Fall. Die Messung des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland ergab zudem eine v85-Geschwindigkeit von 45 km/h, was einen vollkommen im Rahmen liegenden Wert darstellt. Die v85-Geschwindigkeit ist der für Verkehrsfragen heranzuziehende Wert und ist um die nach oben und unten ausschlagenden Spitzen bereinigt. Zum Vergleich: Der Durchschnitt aller gemessenen Fahrzeuge beläuft sich auf 38 km/h. Der v85-Wert liefert demnach einen wesentlich aussagekräftigeren Wert als der Gesamtdurchschnitt. Auch die verdeckte Geschwindigkeitsmessung liefert demnach keine Anhaltspunkte für weitere Einschränkungen des Verkehrs.

Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist (VwV-StVO Nr. 38 zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen). Die Karolingerstraße ist eine der wichtigsten Verbindungsstraßen in Gilching, weshalb der Durchgangsverkehr zwangsläufig nicht nur von geringer Bedeutung ist. Bereits aus diesem Grund scheidet die Einrichtung einer Tempo-30-Zone aus. Es ist unerheblich, dass § 45 Abs. 1 lit. c StVO grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, Tempo-30-Zonen in Gebieten anzuordnen, in denen z. B. hoher Querungsbedarf herrscht. Gleichzeitig schließt diese Vorschrift nämlich Tempo-30-Zonen u. a. dann aus, wenn Lichtzeichenanlagen vorhanden sind, benutzungspflichtige Radwege bestehen oder nicht generell an allen Kreuzungspunkten „rechts-vor-links“ gilt. Da jedoch all diese Punkte erfüllt sind, scheidet die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auch nach § 45 Abs. 1 lit. c StVO aus.

Abweichend von der beantragten Zonenbeschränkung wäre eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung grundsätzlich denkbar, jedoch aus den folgenden Gründen unzulässig:
Gemäß „Erster Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)“ – Erstes Änderungsschreiben zum IMS vom 18.05.2017 wird die Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen lediglich im unmittelbaren Bereich von innerörtlich klassifizierten Straßen sowie im Bereich von Kindergärten, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen erleichtert. Sofern eine derartige Einrichtung vorhanden ist, darf sich die Geschwindigkeitsreduzierung jedoch nur auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung beziehen (VwV-StVO Nr. 13 zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit). Eine derartige Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist allerdings nur dann möglich, wenn der Ausgang der Einrichtung direkt zur Straße liegt oder es im Nahbereich der Einrichtung zu starkem Ziel- und Quellverkehr kommt. Die einzig denkbare Einrichtung in der Karolingerstraße ist der Evangelische Kindergarten St. Johannes, der seinen Eingang jedoch nicht direkt zur Straße hat. Es findet zwar durchaus Ziel- und Quellverkehr zur dieser Einrichtung statt, jedoch nicht – wie von der VwV-StVO gefordert – in „starkem“ Maße (auf der Fahrbahn), da der Kindergarten über neben der Fahrbahn liegende Stellplätze verfügt.
Die Einrichtung einer streckenbezogenen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist somit rechtlich nicht zulässig. Dies gilt im Übrigen auch für die bereits eingerichtete Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h.

Zu 3.:
Gemeinsame Geh- und Radwege müssen gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA10) eine Mindestbreite (bei geringer Nutzungsintensität) von 2,50m aufweisen. Eine Umsetzung ist in dieser Form in der Karolingerstraße insbesondere im Bereich zwischen der Pollinger und Römerstraße nicht möglich, da die Fahrbahn infolge dessen zu schmal werden würde. Eine alternative Möglichkeit stellt grundsätzlich die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer (Zeichen 340) dar. Es trägt maßgeblich zur Sicherheit von Radfahrern bei, wenn diese ebenfalls auf der Fahrbahn fahren und nicht auf einem abgegrenzten Bereich daneben, der von Kraftfahrzeugführern während der Fahrt oft kaum wahrgenommen wird. Aus diesem Grund wurde auch der Kreisverkehr an der Kreuzung Karolingerstraße/Starnberger Weg/Orionstraße so gestaltet, dass Radfahrer in diesen geleitet und von Kraftfahrzeugfahrern als gleichwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden. Voraussetzung für die Einrichtung eines Fahrstreifens ist gemäß ERA10 eine verbleibende Fahrbahnbreite von 4,50m, welche insbesondere im Bereich zwischen Römerstraße und Pollinger Straße nur gerade so gegeben ist, wenn ein lediglich 1,25m breiter Schutzstreifen eingerichtet wird. Gemäß ERA10 sollten Schutzstreifen jedoch mindestens 1,50m breit sein. Bei hohem Verkehrsaufkommen soll die verbleibende Fahrbahnbreite 5,00m betragen, was dementsprechend nicht entlang der gesamten Karolingerstraße eingehalten werden kann. Bei hohem Parkdruck oder hohem Schwerverkehrsaufkommen sollen Schutzstreifen gemäß ERA10 jedoch vermieden werden. In bestimmten Bereichen der Karolingerstraße, wie z. B. beim evangelischen Kindergarten St. Johannes und bei den beiden in der Karolingerstraße befindlichen Kirchen herrscht hoher Parkdruck. Durch die Einrichtung eines Schutzstreifens, der aus Sicht der Verwaltung ausschließlich für die Fahrtrichtung Starnberger Weg – Römerstraße zielführend erscheint, würden sämtliche Stellplätze entlang dieser Straßenseite entfallen, da auf Schutzstreifen nicht geparkt werden darf. In die andere Fahrtrichtung besteht bereits ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

Zu 4.:
Die Gemeinde Gilching hat neben dem Mobilitätskonzept bereits die Erarbeitung eines Verkehrsleit- und Beschilderungssystems in Auftrag gegeben. Diese Konzepte beinhalten u. a. die Ausarbeitung einer konsequenten und deutlichen Beschilderung, mit der in Gilching fahrende KFZ auf kürzestem Wege auf die Westumgehung geleitet werden.


Zu 5.:
Die Verwaltung setzt sich gerne mit dem Landratsamt Starnberg in Verbindung und bittet um Prüfung der Linienverlaufspläne. Die Karolingerstraße wird morgens und nach Schulschluss von den Schulbussen und linienmäßig von der Expressbuslinie X900 befahren, die in der Karolingerstraße jedoch keinen Halt macht und die Karolingerstraße passiert, um den Gewerbepark Nord zu erschließen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr fasst wie folgt zu den einzelnen Punkten Beschluss:

  1. Die Einrichtung eines Verbots für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t wird abgelehnt.

  1. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sowie einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wird abgelehnt.

  1. Die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges sowie die Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer entlang der südlichen Straßenseite der Karolingerstraße wird abgelehnt.

  1. Die Erarbeitung einer Beschilderung zur Akzeptanz und stärkeren Nutzung der Westumgehung wurde in das bereits in Bearbeitung befindliche Beschilderungs- und Verkehrsleitsystem und in das Mobilitätskonzept aufgenommen, weshalb eine Beschlussfassung nicht notwendig ist.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Stelle des Landratsamtes Starnberg eine Prüfung der Linienverlaufspläne der die Karolingerstraße befahrenden Buslinien zu beantragen.

Beschluss 1

GR. Schwab beantragt, die Karolinger Straße nach Beendigung der Arbeiten zum 6-streifigen Ausbau der BAB 96 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 to zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

GR. Schwab beantragt, die Karlolinger Straße auf eine Geschwindigkeit von max. 30 km/h zu beschränken (Beschilderung Z 274-30 StVO) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges sowie die Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer entlang der südlichen Straßenseite der Karolingerstraße wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Erarbeitung einer Beschilderung zur Akzeptanz und stärkeren Nutzung der Westumgehung wird in das bereits in Bearbeitung befindliche Beschilderungs- und Verkehrsleitsystem und in das Mobilitätskonzept aufgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Stelle des Landratsamtes Starnberg eine Prüfung der Linienverlaufspläne der die Karolingerstraße befahrenden Buslinien zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Überprüfung der Verkehrssituation Ecke Pollinger Str. /Karolinger Str. betreffend Busverkehr (Antrag Dorothea Heutelbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 06.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Verwaltung erhielt beigefügten Antrag von Frau Heutelbach bezüglich Bussituation Ecke Pollinger-/Karolinger Straße. Die Gemeinde Gilching setzt sich auf Grund des Antrages gerne mit der Sachbearbeitung des Landratsamtes Starnberg für ÖPNV in Verbindung, damit diese auf die Busfahrer einwirken kann.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung sich mit der Sachbearbeitung des Landratsamtes Starnberg für ÖPNV in Verbindung zu setzen um auf eine Verbesserung der Situation hinzuwirken. 

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung sich mit dem Landratsamtes Starnberg in Verbindung zu setzen um auf eine Verbesserung der Situation hinzuwirken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Errichtung eines Halteverbotes am Erlenweg (Antrag GR Schwab, CSU)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 06.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Hr. GR Schwab beantragt aus dem im beigefügten Antrag genannten Gründen ein Halteverbot am Erlenweg zwischen Ahornstraße und Glascontainern auf dem Multifunktionsstreifen. Bei Ortsbesichtigungen der Verwaltung konnte festgestellt werden, dass bei korrekter Parkweise eine Mindestfahrbahn von 4,20 m verbleibt. Da es sich hierbei um eine Tempo 30 km/h Zone handelt darf nach den Verwaltungsvorschriften zu StVO ein Halteverbot nicht angeordnet werden. Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Halteverbotes sind somit nicht erfüllt. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr lehnt den Antrag von Herrn GR Schwab auf Errichtung eines Halteverbotes im Erlenweg ab.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beschließt ein halbseitiges Halteverbot am Erlenweg in Geisenbrunn zwischen der Ahornstraße und den Glascontainern auf der Seite des Multifunktionsstreifens entlang der S-Bahn Haltestelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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5. Antrag ADFC Ortsgruppe Gilching auf Fahrradstraße am Frauwiesenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 06.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der ADFC Ortsgruppe Gilching beantragt die Einrichtung einer Fahrradstraße am Frauwiesenweg zwischen Am Grübl und der bestehenden Fahrradstraße nach St. Gilgen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen diese Maßnahme. Aus Gründen der Einheitlichkeit schlägt die Verwaltung eine Beschilderung „Anlieger frei“ entsprechend der bereits bestehenden Fahrradstraße nach St. Gilgen vor.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, eine für den Anliegerverkehr freigegebene Fahrradstraße am Frauwiesenweg zwischen Am Grübl und der bestehenden Fahrradstraße nach St. Gilgen einzurichten. 

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, eine für den Anliegerverkehr freigegebene Fahrradstraße am Frauwiesenweg zwischen Am Grübl und der bestehenden Fahrradstraße nach St. Gilgen einzurichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 06.07.2020 ö 6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Herr GR Gebauer bemängelte die seiner Ansicht nach unzureichende Verkehrsabsicherung an der Baustelle Münchner Straße (ehem. Montessori Schule). Herr Baumann sagte eine Überprüfung zu Außerdem fragte Herr GR Gebauer nach warum der Antrag des ADFC auf eine abknickende Vorfahrt nach Steinlach noch nicht behandelt wurde. Herr Bgm. Walter erläuterte, dass dieser Wunsch rechtlich nicht durchsetzbar sei.


Hr. GR Fiegert führte an, dass die Einmündung nach St. Gilgen bei der Westumfahrung gefährlich sei da man von den Scheinwerfern der KfZ auf der BAB A 96 geblendet wird. Herr Baumann führte an, dass das LRA Starnberg und die Autobahndirektion Südbayern im Gespräch waren und demnächst ein Sichtschutz angebracht wird.  Wegen der Durchfahrt von Pkw`s auf der Radwegunterführung wurde eine Überprüfung zugesichert.

Herr GR Schwab bemängelte den Schleichverkehr von Argelsried über die Flurgrenzstraße. Auch regte er an, das kurze Stück Einbahnstraße zwischen Frühling- und Gemeindeholz in die andere Richtung freizugeben. Herr Bgm. Walter führte an, dass dies alles baldmöglichst durch einem Verkehrsplaner überprüft wird.

Herr GR Winklmeier fragte nochmal nach warum man den Fußgängerverkehr an der Baustelle Münchner Straße (ehem. Montessori Schule) nicht an der Baustelle vorbeiführen könne. Herr Baumann führte an, dass dies mit der Sicherung der Baustelle zu tun hätte.
Von Herrn Bgm. Walter wurde die Prüfung der Aufstellung von Leitbaken entlang der Gelbmarkierung zum zusätzlichen Schutz von Radfahrern zugesichert.

Herr GR Vilsmayer führte an, dass an der Radwegunterführung Römerstraße in Richtung Steinlach immer wieder Pkw`s durchfahren. Herr Bgm. Walter sagte, dass bereits Sicherungsbügel bestellt wurden und demnächst angebracht werden.

Datenstand vom 31.03.2022 10:16 Uhr