Datum: 10.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Sachstandsbericht zum Mobilitätskonzept
3 Sachstandsbericht Karolingerstraße
4 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BfG, CSU, FDP & FW vom 25.04.2021)
5 Ergebnisse des Fahrradklima-Tests 2020 für Gilching
6 Provisorische Fußgängerampeln in Argelsried und im Altdorf - Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
7 Umgestaltung der Weßlinger Straße (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BfG, CSU, FDP und FW vom 16.04.2021)
8 Anordnung einer Fahrradstraße in der Kiltrahingerstraße (Antrag ADFC vom 24.04.2021)
9 Römerstraße zwischen Westumfahrung und Steinlach; Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h (Antrag GR Gebauer, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.04.2021)
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung UEVA 10.05.2021.pdf
Download Niederschrift Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr vom 10.05.2021 öff.pdf

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 01.03.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 01.03.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Sachstandsbericht zum Mobilitätskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Nach Diskussion eines ersten Entwurfs der Ausschreibungsunterlagen zwischen den internen Teilnehmern des Lenkungsausschusses und der Anwaltskanzlei HEUSSEN müssen einige Änderungen im Vertrag vorgenommen werden, insbesondere bei den Bewertungs- und Zuschlagskriterien. Aus diesem Grund ist der neue Öffnungstermin für die Teilnahmeanträge der 31.05.2021. Da jede Verschiebung in diesem Zeitplan zu einer Änderung der Termine und Fristen führt, werden die aktualisierten Meilensteine nach der Ausschreibung vorgestellt. Die Verwaltung wird dann den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr ebenfalls über den aktuellen Stand des Projektes informieren.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr nimmt die Änderungen im Zeitplan für die Ausschreibung des Mobilitätskonzepts zur Kenntnis.

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3. Sachstandsbericht Karolingerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 06.07.2020 ö beschließend 2
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 19.10.2020 ö beschließend 2
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 06.07.2020 beschloss der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Karolingerstraße von 40 km/h auf 30 km/h zu reduzieren und die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (mit Ausnahme des Anliegerverkehrs) zu sperren, sobald die Baumaßnahmen auf der Bundesautobahn A 96 fertiggestellt sind. Stellungnahmen der Verwaltung und der Polizeiinspektion Germering verwiesen auf die Rechtswidrigkeit derartiger Verkehrsbeschränkungen.
Das Landratsamt Starnberg teilte in seiner Stellungnahme vom 13.08.2020 mit, dass es den Ausführungen der Verwaltung und der Polizeiinspektion Germering folgt. Da die Beschlüsse somit rechtswidrig sind, mussten sie gemäß Art. 59 Abs. 2 GO dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr gegenüber beanstandet werden. Der Ausschuss wurde angehalten, die gefassten Beschlüsse aufzuheben, was er in seiner Sitzung vom 19.10.2020 auch tat. In dieser Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung in der Karolingerstraße im Bereich des evangelischen Kindergartens St. Johannes zu prüfen und bei Rechtskonformität anzuordnen. Das wurde mittlerweile umgesetzt. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Karolingerstraße auf 30 km/h aus Gründen des Immissionsschutzes zu prüfen und bei Rechtskonformität anzuordnen. Hierzu wurden im Zeitraum 24.11.2020, 00:00 Uhr bis 30.11.2020, 24:00 Uhr Verkehrsdaten erhoben und von einem Fachbüro die entsprechenden Lärm- und Abgaswerte berechnet. Da die entsprechenden Grenzwerte für Abgasimmissionen nicht überschritten sind, besteht aus diesem Grund kein Handlungsbedarf.
Im Gegensatz dazu haben die Berechnungen der Lärmwerte Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV ergeben. Es ist anzumerken, dass zur Beurteilung der Lärmimmissionen grundsätzlich die Grenzwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV (70 dB(A) tagsüber, 60 dB(A) nachts) heranzuziehen sind. Diese Werte werden bei der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und sogar bei Tempo 50 nicht überschritten. Bereits unterhalb dieser Werte ist bei Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV (59 dB(A) tagsüber, 49 dB(A) nachts) ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Verkehrsbehörde eröffnet. Neben den Werten der Lärmschutz-Richtlinien-StV bestehen weitere Regelwerke, die alle unterschiedliche Grenzwerte beinhalten. Ein fester Wert, der bestimmte Maßnahmen vorschreibt, besteht demnach nicht. Nach Überprüfung aller in diesem konkreten Fall relevanten Tatsachen ist die Gemeinde zu dem Schluss gekommen, dass die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Karolingerstraße zulässig sein dürfte. Hierzu wurde eine Stellungnahme des Landratsamtes Starnberg eingeholt, in welcher die zuständige Stelle den Ausführungen der Gemeinde Gilching zustimmt und die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als anordnungsfähig ansieht.

Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Gilching als zuständige Straßenverkehrsbehörde bereits die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und wird die Verkehrszeichen schnellstmöglich aufstellen.

Das beantragte Verbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t erachtet sowohl die Gemeinde Gilching als auch das Landratsamt Starnberg als rechtswidrig und damit nicht anordnungsfähig. Eine Beschilderung darf von den Straßenverkehrsbehörden nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Gerade bei Verkehrsbeschränkungen ist die Anordnungshürde hoch. Sie dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 Abs. 1 StVO genannten Schutzgüter, insbesondere der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO). Ein reiner Ausschluss des LKW-Verkehrs ist unzulässig, da der Gebrauch öffentlicher Straßen im Rahmen der Widmung jedermann gestattet ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Verbindungsfunktion der Karolingerstraße zwischen Starnberger Weg und Römerstraße aufzuführen, die immer notwendig bleiben wird, um eine Alternative für die für LKW nicht ausreichend hohe Unterführung im Starnberger Weg sicherzustellen. Erhöhte Unfallzahlen unter Beteiligung von Fahrzeugen über 3,5 t liegen nicht vor.
Die Anordnung einer Tonnagebegrenzung auf der Karolingerstraße ist daher nicht zulässig.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr nimmt die Ausführungen und das weitere Vorgehen zur Kenntnis.

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4. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BfG, CSU, FDP & FW vom 25.04.2021)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.04.2021 stellten die Fraktionen Bürger für Gilching, CSU, FDP und Freie Wähler den Antrag auf Prüfung der Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung von „Normal-„ bzw. Schnellladepunkten in AC bzw. DC-Ladetechnik entsprechend den Förderprogramm-Merkblättern und der möglichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für diesen Zweck sowie bei Positiv-Beurteilung um Ausarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage zur Bereitstellung finanzieller Mittel.

Die Verwaltung beschäftigt sich bereits seit einigen Wochen mit diesem Thema und wollte ebenfalls für diese Sitzung den nachstehenden Beschlussvorschlag vorlegen.

Zur Etablierung einer zweckmäßigen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist es erforderlich, im Zentrum des Gemeindegebiets entsprechende Ladestationen einzurichten. Als geeignete Fläche bietet sich hier der Hochstift-Freising-Platz an, der bereits bei der Erarbeitung eines landkreisweiten Ladenetzes priorisiert wurde. Eine bildhafte Darstellung der Standortanalyse hierzu finden Sie in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage.

Für die Umsetzung einer solchen Maßnahme hat die Verwaltung eine grundsätzliche Marktschau der gängigen Ladesäulen durchgeführt. Ziel sollte es sein, am Hochstift-Freising-Platz sechs Ladepunkte (an 3 Ladesäulen gegenüber) mit jeweils bis zu 22 KW AC Leistung zu errichten.

Voraussetzung hierfür ist zunächst ein Antrag auf Förderung der Maßnahme, dem, nach entsprechender Freigabe, ein Ausschreibungsverfahren folgt. Um die Maßnahme zeitnah umsetzen zu können, ist eine Antragstellung sofort zu veranlassen.

Zur Finanzierung der Maßnahme sind entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen. Die Finanzverwaltung wird hierzu ein Konzept entwickeln und dem Finanz- und Personalausschuss zur Beratung und Abstimmung vorlegen.

Der Bereich Tiefbau in unserem Haus hat bereits unter Berücksichtigung einer Neugestaltung der Kreuzung Hochstift-Freising-Platz/Karolinger Straße eine Machbarkeitsprüfung durchgeführt. Demnach sollte die Maßnahme etwa in der Mitte der bestehenden Parkplatzbuchten erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Etablierung von sechs E-Ladepunkten am Hochstift-Freising-Platz einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen, sobald dies förderrechtlich möglich ist.

4. Die Finanzverwaltung wird beauftragt, dem Finanz- und Personalausschuss ein Konzept zur Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss

1. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Etablierung von sechs E-Ladepunkten am Hochstift-Freising-Platz einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen, sobald dies förderrechtlich möglich ist.

4. Vor Abgabe der Ausschreibung wird die Finanzverwaltung beauftragt, dem Finanz- und Personalausschuss ein Konzept zur Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

5. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Installation einer Ladestation in der öffentlichen Tiefgarage an der Pollinger Straße. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Ergebnisse des Fahrradklima-Tests 2020 für Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

Im Jahr 2020 nahmen 74 Personen an der bundesweiten Umfrage des ADFC "Fahrradklima-Test" teil, um verschiedene Aspekte des Radfahrens in Gilching zu bewerten. Die Gesamtnote ist etwas schlechter als in den Vorjahren und liegt bei 4,2. Zu den akutesten Problemen gehören öffentliche Fahrräder (4,9), Führung an Baustellen (5,1) und Parkkontrolle auf Radwegen (5,2), die auch in den bisherigen Testergebnissen schlecht bewertet wurden. Im Vergleich zur Durchschnittsnote der Gemeinden gleicher Größe wurden Sicherheitsgefühl, Wegweisung für Radfahrer und Konflikte mit Fußgängern am schlechtesten bewertet. Die Probleme der Akzeptanz von Radfahrern als Verkehrsteilnehmer und Konflikte mit Kfz haben auch für die Bürger von Gilching eine sehr große Bedeutung.

Gleichzeitig werden im Vergleich zu zwei früheren Fahrradklimatests Verbesserungen bei Fahrraddiebstahlsfällen und bei der Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln festgestellt.

Die Ergebnisse des Tests und die Aspekte des Radfahrens mit negativem Trend sollten im Rahmen des Mobilitätskonzepts behandelt werden. Die detaillierte Auswertung und Ergebnisse des Tests befinden sich im Anhang.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt die Ergebnisse des Fahrradklimatests zur Kenntnis.

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6. Provisorische Fußgängerampeln in Argelsried und im Altdorf - Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Kurz nach der Umwidmung des Straßenzugs „Am Römerstein/Römerstraße/Brucker Straße“ zu einer Gemeindestraße wurden in Argelsried auf Höhe des Unterbrunner Rings und im Altdorf auf Höhe der Schulstraße provisorische Fußgängerampeln errichtet. Die Auswertung der jeweiligen Nutzung ergab im Durchschnitt für die Fußgängerampel in Argelsried 52 Anforderungen/Tag und für die Fußgängerampel im Altdorf auf Höhe der Schulstraße 12 Anforderungen/Tag. Langfristig müssen diese Provisorien entweder alternativlos zurückgebaut oder durch den Bau ortsfester Fußgängerampeln ersetzt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2022 im Haushaltsplan vorzusehen.

Hinweis:
Um die Querung der Straße Am Römerstein auf Höhe der Hopfenstraße insbesondere für Kinder sicherer zu gestalten, wird die Verwaltung die provisorische Ampelanlage, die derzeit im Altdorf auf Höhe der Schulstraße errichtet wurde, spätestens zum Schuljahresbeginn im September 2021 an diesen Standort versetzen. Die Polizeiinspektion Germering befürwortet die Einrichtung einer sicheren Querungsmöglichkeit an dieser Stelle ebenfalls ausdrücklich.

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr möge darüber beschließen, ob ortsfeste Fußgängerampeln Am Römerstein auf Höhe des Unterbrunner Rings und in der Brucker Straße auf Höhe der Schulstraße errichtet werden sollen. Bei positiver Beschlussfassung wird der Bauausschuss mit der Gestaltung und technischen Umsetzung und der Ausschuss für Finanzen und Personal mit der Berücksichtigung entsprechender Haushaltsmittel beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung von Fußgängerbedarfsampeln in der Brucker Straße auf Höhe der Schulstraße und Am Römerstein auf Höhe der Querungshilfe beim Unterbrunner Ring anhand rechtlicher und tatsächlicher Vorgaben zu prüfen und umzusetzen. Sofern die Errichtung der Fußgängerbedarfsampeln grundsätzlich möglich ist, wird der Bauausschuss mit der Gestaltung und technischen Umsetzung und der Ausschuss für Finanzen und Personal mit der Berücksichtigung entsprechender Haushaltsmittel beauftragt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung von Fußgängerbedarfsampeln in der Brucker Straße auf Höhe der Schulstraße und Am Römerstein auf Höhe der Querungshilfe beim Unterbrunner Ring anhand rechtlicher und tatsächlicher Vorgaben zu prüfen und umzusetzen. Sofern die Errichtung der Fußgängerbedarfsampeln grundsätzlich möglich ist, wird der Bauausschuss mit der Gestaltung und technischen Umsetzung und der Ausschuss für Finanzen und Personal mit der Berücksichtigung entsprechender Haushaltsmittel beauftragt.
Am Römerstein zwischen Hopfenstraße und Shell-Tankstelle ist eine provisorische Fußgängerbedarfsampel aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Umgestaltung der Weßlinger Straße (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BfG, CSU, FDP und FW vom 16.04.2021)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Fraktionen BfG, CSU, FDP und FREIE WÄHLER haben anhängenden Antrag auf Umgestaltung der Weßlinger Straße eingereicht. Bei einem gemeinsamen Ortstermin von Gemeinde und Polizei wurde die Örtlichkeit in Augenschein genommen und festgestellt, dass die beantragten Maßnahmen grundsätzlich umsetzbar sein dürften. Aufgrund baulicher Umgestaltungen mit Auswirkungen auf u. a. Fahrbahn und Gehweg im Bereich der neuen Kinderkrippe und der Haltestelle Waaghäusl müssen die Maßnahmen in die jeweilige Planung aufgenommen werden. Die Planung der Kinderkrippe hat voraussichtlich eine Fahrbahneinengung durch eine Kiss-and-Ride-Zone zur Folge, was sich insbesondere auf die u. a. in diesem Bereich gewünschten Schutzstreifen für Radfahrer auswirken kann.

Eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen empfiehlt sich trotz grundsätzlicher Zustimmung der Verwaltung und Polizei aufgrund dann nachträglich notwendig werdender Änderungen nicht. Da es sich um umfangreiche Maßnahmen handelt und der Gemeinderat sich zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für eine gesamtheitliche Betrachtung der Verkehrssituation in Gilching ausgesprochen hat, sollten die gewünschten Maßnahmen in das Mobilitätskonzept aufgenommen werden.

Zu Punkt 7:
Die Schaffung von öffentlichen Parkplätzen auf dem Parkplatz der neuen Kinderkrippe kann nicht umgesetzt werden, da die Fläche als Stellplatznachweis für den Neubau benötigt wird.

Zu Punkt 8:
Die Wegweisung des überörtlichen Radverkehrs obliegt nicht der Gemeinde Gilching sondern dem Landratsamt Starnberg. Die Verwaltung leitet die Anregung mit der Bitte um wohlwollende Prüfung an die zuständige Stelle weiter.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg und der Polizei folgende Maßnahmen bei der Planung der Umgestaltung der Weßlinger Straße auf Höhe des ehemaligen Jugendhauses und auf Höhe der Bushaltestelle Waaghäusl sowie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu prüfen:

  1. Errichtung von Schutzstreifen für Radfahrer am jeweiligen Fahrbahnrand:
  • Westseitig von der Brucker Straße soweit bis an den Kreisverkehr Quetschwerk Jais, dass die Fahrbahnstreifenbreite gem. RASt 06 bzw. ERA und vorhandener Verkehrsbelastung ausreicht.
  • Ostseitig vom Starnberger Weg / Alte Römerstraße bis zur Brucker Straße
  1. Aufhebung der Gehweg-Freigabe für Radfahrer im Bereich Starnberger Weg / Alte Römerstraße bis zur Brucker Straße.
  2. Anordnung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs auf der Ostseite zwischen Starnberger Weg / Alte Römerstraße und Einmündung des Gehwegs westlich der Haus-Nr. 33.
  3. Neuanordnung der Parkflächen vollständig auf dem baulich abgesetzten Seitenstreifen an der Ostseite der Weßlinger Straße zw. Starnberger Weg / Alte Römerstraße und Einmündung Brucker Straße unter Berücksichtigung
  • der Ausstattungsstandards der Bushaltestellen im Lkr. Starnberg
  • der in der UEVA-Sitzung vom 24.10.2016 beschlossenen Fahrradabstellflächen
  • der in der UEVA-Sitzung vom 27.11.2017 beschlossenen Querungshilfe auf Höhe der Bushaltestelle Waaghäusl
  1. Für die entfallenden Parkflächen am westlichen Fahrbahnrand sollen konkrete Parkflächen am östlichen Fahrbahnrand zwischen Weßlinger Straße Haus Nr. 33 und Einmündung Starnberger Weg / Alte Römerstraße ausgewiesen werden.
  2. Vorplanung einer Querungshilfe im Bereich des ehemaligen Jugendhauses (bei Neubau der Kinderkrippe)

Beschluss 1

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg und der Polizei folgende Maßnahmen bei der Planung der Umgestaltung der Weßlinger Straße auf Höhe des ehemaligen Jugendhauses und auf Höhe der Bushaltestelle Waaghäusl sowie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu prüfen:

  1. Errichtung von Schutzstreifen für Radfahrer am jeweiligen Fahrbahnrand:
  • Westseitig von der Brucker Straße soweit bis an den Kreisverkehr Quetschwerk Jais, dass die Fahrbahnstreifenbreite gem. RASt 06 bzw. ERA und vorhandener Verkehrsbelastung ausreicht.
  • Ostseitig vom Starnberger Weg / Römerstraße bis zur Brucker Straße

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg und der Polizei folgende Maßnahmen bei der Planung der Umgestaltung der Weßlinger Straße auf Höhe des ehemaligen Jugendhauses und auf Höhe der Bushaltestelle Waaghäusl sowie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu prüfen:

  1. Aufhebung der Gehweg-Freigabe für Radfahrer im Bereich Starnberger Weg /  Römerstraße bis zur Brucker Straße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg und der Polizei folgende Maßnahmen bei der Planung der Umgestaltung der Weßlinger Straße auf Höhe des ehemaligen Jugendhauses und auf Höhe der Bushaltestelle Waaghäusl sowie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu prüfen:

3. Anordnung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs auf der Ostseite zwischen  Starnberger Weg /  Römerstraße und Einmündung des Gehwegs westlich der Haus-Nr. 33.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 4

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg und der Polizei folgende Maßnahmen bei der Planung der Umgestaltung der Weßlinger Straße auf Höhe des ehemaligen Jugendhauses und auf Höhe der Bushaltestelle Waaghäusl sowie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu prüfen:

  1. Neuanordnung der Parkflächen vollständig auf dem baulich abgesetzten Seitenstreifen an der Ostseite der Weßlinger Straße zw. Starnberger Weg /  Römerstraße und Einmündung Brucker Straße unter Berücksichtigung
  • der Ausstattungsstandards der Bushaltestellen im Lkr. Starnberg
  • der in der UEVA-Sitzung vom 24.10.2016 beschlossenen Fahrradabstellflächen
  • der in der UEVA-Sitzung vom 27.11.2017 beschlossenen Querungshilfe auf Höhe der Bushaltestelle Waaghäusl

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 5

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg und der Polizei folgende Maßnahmen bei der Planung der Umgestaltung der Weßlinger Straße auf Höhe des ehemaligen Jugendhauses und auf Höhe der Bushaltestelle Waaghäusl sowie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu prüfen:


  1. Für die entfallenden Parkflächen am westlichen Fahrbahnrand sollen konkrete Parkflächen am östlichen Fahrbahnrand zwischen Weßlinger Straße Haus Nr. 33 und Einmündung Starnberger Weg / Alte Römerstraße ausgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg und der Polizei folgende Maßnahmen bei der Planung der Umgestaltung der Weßlinger Straße auf Höhe des ehemaligen Jugendhauses und auf Höhe der Bushaltestelle Waaghäusl sowie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu prüfen:

  1. Vorplanung einer Querungshilfe im Bereich des ehemaligen Jugendhauses (bei Neubau der Kinderkrippe)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Anordnung einer Fahrradstraße in der Kiltrahingerstraße (Antrag ADFC vom 24.04.2021)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der ADFC reichte anhängenden Antrag auf Anordnung einer Fahrradstraße in der Kiltrahingerstraße ein. Die Örtlichkeit wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin mit ADFC, Polizeiinspektion Germering, Ordnungsamt und Tiefbauamt begutachtet und die Anordnung einer Fahrradstraße für die gesamte Kiltrahingerstraße von allen beteiligten Stellen für sinnvoll erachtet. Hierdurch schafft man insbesondere eine sichere Alternativroute für Radfahrer zur viel befahrenen Karolingerstraße. Durch die Verlagerung des Radverkehrs erhöht sich zudem automatisch die Sicherheit der Fußgänger, die aufgrund der Aufhebung des auf dem Gehweg zugelassenen Radverkehrs nunmehr an der Karolingerstraße einen geschützten Bereich für sich haben. Piktogramme können aus Sicht der Verwaltung jeweils am Beginn der Fahrradstraße und an den Kreuzungen angebracht werden.
Die Kiltrahingerstraße quert einige Straßen, wie z. B. den Pähler Weg, die in einer Tempo-30-Zone liegen und an deren Kreuzungen demnach rechts-vor-links gilt. Dies gilt somit auch für alle Kreuzungen der Kiltrahingerstraße. Die beteiligten Stellen haben sich darauf geeinigt, dass diese Regelung weiterhin beibehalten soll, da somit das Bewusstsein für die Fahrradstraße gestärkt und die Achtsamkeit an den Kreuzungen erhöht wird. Die Bevorrechtigung einer einzelnen Straße in einem größeren Wohngebiet würde nicht zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in der Kiltrahingerstraße führen, sondern eine zusätzliche Gefahr schaffen, da andere Verkehrsteilnehmer nicht mit einer Änderung der Vorfahrtsregel rechnen müssen. Gleichzeitig würde die Vorfahrtsberechtigung der Kiltrahingerstraße an insgesamt drei Kreuzungen (Schergenamtsweg, Hochstift-Freising-Platz, Pähler Weg) zu einem zusätzlichen Bedarf von mindestens zehn Verkehrszeichen führen. Auch um diesen Schilderwald zu verhindern, haben sich die beteiligten Stellen für die „reguläre“ Variante der Fahrradstraße ausgesprochen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, eine Fahrradstraße im gesamten Bereich der Kiltrahingerstraße unter Beibehaltung der derzeitigen Vorfahrtssituation zu prüfen und bei Rechtskonformität anzuordnen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, eine Fahrradstraße im gesamten Bereich der Kiltrahingerstraße unter Beibehaltung der derzeitigen Vorfahrtssituation zu prüfen und bei Rechtskonformität anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Römerstraße zwischen Westumfahrung und Steinlach; Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h (Antrag GR Gebauer, Bündnis 90/Die Grünen vom 10.04.2021)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit anhängendem Antrag beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Römerstraße zwischen der Westumfahrung und der Abbiegung nach Steinlach. Die Straße sei stellenweise lediglich 4,50 m breit und weise als Bestandteil des Kreisradweges eine besondere Bedeutung für den Radverkehr auf.

Die Verwaltung teilt die Auffassung der Antragsteller und befürwortet eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h im genannten Bereich auch deshalb, weil die Bankette nicht befestigt sind und der bauliche Zustand der Fahrbahn eine Geschwindigkeitsreduzierung zulassen sollte. Alle aufgeführten Gründe müssen vor Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung mit dem Landratsamt Starnberg abgestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg eine streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Römerstraße zwischen Westumfahrung und der Abbiegung nach Steinlach zu prüfen und bei Rechtskonformität anzuordnen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg eine streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Römerstraße zwischen Westumfahrung und der Abbiegung nach Steinlach zu prüfen und bei Rechtskonformität anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.05.2021 ö 10

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Herr GR Gebauer sprach die Leitplanke an der Weßlinger Straße 36 an, dass es hier keine Möglichkeit für Fußgänger oder Radfahrer gäbe die Straße zu überqueren.
Gegenüber wurde die Leitplanke in Betonfundamente eingegossen welche zu Nahe an den Bäumen sind und diese schädigen könnten.auch bemängelte Herr GR Gebauer die momentane Situation für Radfahrer an neuen Kinderhort Münchener Straße.
Eine Überprüfung wurde zugesichert.

Herr Boneberger fragte nach dem Stand der Planung Römerstraße. Herr Bgm. Fink sagte, dass er die bitte mit der Bauamtsleitung Herr Huber besprechen solle und das Ganze mit in das Mobilitätskonzept eingearbeitet werde.

Herr GR Fiegert bemängelte die ungesicherte Baustelle an der St. Gilgener Straße 1.
Eine Überprüfung wurde zugesichert.
Ferner bedankte sich Herr Fiegert für die gelungene Umsetzung der Schulbushaltestelle an der Talhofstraße.

Herr Bgm. Fink lobte die Aktion „ploggen“ unserer Energiebeauftragten Frau Hammel. Dabei werden Müllsäcke durch die Gemeinde an den Hundetoilettenstellen zur Verfügung gestellt, Jogger können sich dort einen abholen und während des Joggens Müll aufsammeln.

Datenstand vom 31.03.2022 10:20 Uhr