Datum: 22.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2021
2 Ölbergweg 14a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern, einem Reihenhaus oder einem Mehrfamilienhaus auf den Grundstücken Fl.Nrn. 80/6, 80/7 und 92, Gem. Gilching
3 Römerstr. 21; Antrag auf Nutzungsänderung eines Gastraumes zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1290/2, Gem. Gilching
4 Talhofstraße 8 a; Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gemarkung Gilching
5 Münchner Torweg 12 - 12c; Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhäusern mit Garagen und Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1727/3, Gem. Gilching
6 St. Gilgen 1d; Bauantrag zur Errichtung eines Werkstattgebäudes mit 2 Personalappartements auf dem Grundstück Fl.Nr. 3070, Gem. Gilching
7 Feichtholzweg 10; Neubau eines Reihenhauses (4-Spänner) mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/4, Gemarkung Gilching
8 Ferdinand-Porsche-Str. 3; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 119/1, Gem. Argelsried
9 Tonwerkstraße 11; Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 650/3, Gemarkung Argelsried
10 Antrag auf Teiländerung des Bebauungsplanes "Ahornstraße" für das Grundstück Fl.Nr. 610/4, Gemarkung Argelsried, Ahornstraße 1
11 Gemeinde Weßling, Bebauungsplan „Hotel Seehof, Seeweg“, Fl.Nrn. 63 und 66/1 Tfl, Gemarkung Weßling; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
12 Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried, Nachtrag Nr. 4 + 5, Elektroinstallation
13 Neubau Kinderhaus Herbststraße, Beauftragung Fachplaner für Tragwerksplanung
14 Neubau Kinderhaus Herbststraße, Beauftragung Fachplaner Haustechnik
15 dringliches Dienstgeschäft Regenwasserkanal Rathausstraße
16 Antrag auf Widmung des Verbindungsweges zwischen Friedrichshafener Straße und Melchior-Fanger-Weg als Geh und Radweg (ADFC Ortsgruppe Gilching, 31.07.2019)
17 Verschiedenes
17.1 Bäume Talhofstraße
17.2 Wasserspiele
17.3 BRK-Rettungszentrum

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö 22.03.2021.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.02.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.02.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Ölbergweg 14a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern, einem Reihenhaus oder einem Mehrfamilienhaus auf den Grundstücken Fl.Nrn. 80/6, 80/7 und 92, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Wird einer Bebauung mit 2 Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche von je 115 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,40 m zugestimmt?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Überb. Fläche
Wandhöhe
Firsthöhe
Ölbergweg 14, 14b
129 qm
6,38 m
9,50 m
Ölbergweg 1a, 1b
372 qm
6,48 m
11,09 m
Ölbergweg 20
(gem. gen. VB)
255 qm
8,40 m
11,17 m (mittig)
12,10 m (Tal)
Pfarrhofgasse 
11 / 11a
402 qm
8,90 m / 7,40 m (Tal)
6,30 m / 5,30 m (Berg)
11,17m / 10,70 m (mittig)
12,10 m / 11,30 m (Tal)

Eine Bebauung mit 2 Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche von je 115 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,40 m fügen sich in die Umgebung ein.


  1. Wird einer Bebauung mit einem Reihenhaus (3-Spänner) mit einer Grundfläche von 255 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,55 m zugestimmt?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Überb. Fläche
Wandhöhe
Firsthöhe
Ölbergweg 1a, 1b
372 qm
6,48 m
11,09 m
Ölbergweg 20
(gem. gen. VB)
255 qm
8,40 m
11,17 m (mittig)
12,10 m (Tal)
Pfarrhofgasse 
11 / 11a
402 qm
8,90 m / 7,40 m (Tal)
6,30 m / 5,30 m (Berg)
11,17m / 10,70 m (mittig)
12,10 m / 11,30 m (Tal)


Eine Bebauung mit einem Reihenhaus (3-Spänner) mit einer Grundfläche von 255 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,55 m fügt sich in die Umgebung ein.



  1. Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 275 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,70 m zugestimmt?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Überb. Fläche
Wandhöhe
Firsthöhe
Ölbergweg 20
(gem. gen. VB)
255 qm
8,40 m
11,17 m (mittig)
12,10 m (Tal)
Pfarrhofgasse 
11 / 11a
402 qm
8,90 m / 7,40 m (Tal)
6,30 m / 5,30 m (Berg)
11,17m / 10,70 m (mittig)
12,10 m / 11,30 m (Tal)

Eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 275 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,70 m fügt sich in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die im Rahmen des Vorbescheides gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche von je 115 m², 
einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,40 m zugestimmt?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Überb. Fläche
Wandhöhe
Firsthöhe
Ölbergweg 14, 14b
129 qm
6,38 m
9,50 m
Ölbergweg 1a, 1b
372 qm
6,48 m
11,09 m
Ölbergweg 20
(gem. gen. VB)
255 qm
8,40 m
11,17 m (mittig)
12,10 m (Tal)
Pfarrhofgasse 
11 / 11a
402 qm
8,90 m / 7,40 m (Tal)
6,30 m / 5,30 m (Berg)
11,17m / 10,70 m (mittig)
12,10 m / 11,30 m (Tal)

Eine Bebauung mit 2 Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche von je 115 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,40 m fügen sich in die Umgebung ein.

2.        Wird einer Bebauung mit einem Reihenhaus (3-Spänner) mit einer Grundfläche von 
255 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,55 m zugestimmt?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Überb. Fläche
Wandhöhe
Firsthöhe
Ölbergweg 1a, 1b
372 qm
6,48 m
11,09 m
Ölbergweg 20
(gem. gen. VB)
255 qm
8,40 m
11,17 m (mittig)
12,10 m (Tal)
Pfarrhofgasse 
11 / 11a
402 qm
8,90 m / 7,40 m (Tal)
6,30 m / 5,30 m (Berg)
11,17m / 10,70 m (mittig)
12,10 m / 11,30 m (Tal)

Eine Bebauung mit einem Reihenhaus (3-Spänner) mit einer Grundfläche von 255 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,55 m fügt sich in die Umgebung ein.


3.        Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 
275 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,70 m zugestimmt?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Überb. Fläche
Wandhöhe
Firsthöhe
Ölbergweg 20
(gem. gen. VB)
255 qm
8,40 m
11,17 m (mittig)
12,10 m (Tal)
Pfarrhofgasse 
11 / 11a
402 qm
8,90 m / 7,40 m (Tal)
6,30 m / 5,30 m (Berg)
11,17m / 10,70 m (mittig)
12,10 m / 11,30 m (Tal)

Eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 275 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,70 m fügt sich in die Umgebung ein.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die im Rahmen des Vorbescheides gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche von je 115 m², 
einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,40 m zugestimmt?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Überb. Fläche
Wandhöhe
Firsthöhe
Ölbergweg 14, 14b
129 qm
6,38 m
9,50 m
Ölbergweg 1a, 1b
372 qm
6,48 m
11,09 m
Ölbergweg 20
(gem. gen. VB)
255 qm
8,40 m
11,17 m (mittig)
12,10 m (Tal)
Pfarrhofgasse 
11 / 11a
402 qm
8,90 m / 7,40 m (Tal)
6,30 m / 5,30 m (Berg)
11,17m / 10,70 m (mittig)
12,10 m / 11,30 m (Tal)

Eine Bebauung mit 2 Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche von je 115 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,40 m fügen sich in die Umgebung ein.

2.        Wird einer Bebauung mit einem Reihenhaus (3-Spänner) mit einer Grundfläche von 
255 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,55 m zugestimmt?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Überb. Fläche
Wandhöhe
Firsthöhe
Ölbergweg 1a, 1b
372 qm
6,48 m
11,09 m
Ölbergweg 20
(gem. gen. VB)
255 qm
8,40 m
11,17 m (mittig)
12,10 m (Tal)
Pfarrhofgasse 
11 / 11a
402 qm
8,90 m / 7,40 m (Tal)
6,30 m / 5,30 m (Berg)
11,17m / 10,70 m (mittig)
12,10 m / 11,30 m (Tal)

Eine Bebauung mit einem Reihenhaus (3-Spänner) mit einer Grundfläche von 255 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,55 m fügt sich in die Umgebung ein.


3.        Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 
275 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,70 m zugestimmt?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Überb. Fläche
Wandhöhe
Firsthöhe
Ölbergweg 20
(gem. gen. VB)
255 qm
8,40 m
11,17 m (mittig)
12,10 m (Tal)
Pfarrhofgasse 
11 / 11a
402 qm
8,90 m / 7,40 m (Tal)
6,30 m / 5,30 m (Berg)
11,17m / 10,70 m (mittig)
12,10 m / 11,30 m (Tal)

Eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 275 m², einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,70 m fügt sich in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Römerstr. 21; Antrag auf Nutzungsänderung eines Gastraumes zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1290/2, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Beantragt wird die Nutzungsänderung eines genehmigten Gastraumes. Ein Teil des Gastraumes im rückwärtigen Teil des Gebäudes soll zu einer Wohnung (Wohnfläche: 41,04 m²) umgenutzt werden, während der vordere (kleinere) Teil des Gebäudes zur Herstellung und zum Verkauf von Holzofenpizza dient.

Gem. Bebauungsplan sind im Erdgeschoss Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässig. Dies sind insbesondere die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe.
Eine Wohnnutzung ist demnach im Erdgeschoss nicht zulässig.

Stellplätze:
Mit Genehmigung von 2005 wurden 10 Stellplätze auf dem Grundstück gefordert und nachgewiesen. 
Durch die Nutzungsänderung verringert sich die Fläche der Gaststätte und es wird eine weitere Wohneinheit geschaffen. Auf dem Grundstück stehen nunmehr 8 Stellplätze zur Verfügung.

Da mit dem geplanten Vorhaben jedoch die Grundzüge der Planung berührt werden und Befreiungen in dieser Art noch nicht genehmigt wurden, sollte von einer Zustimmung zum Vorhaben Abstand genommen werden, um auch weitere Bezugsfälle zu vermeiden, die dann zu einem obsolet werden der Festsetzung führen könnten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da gem. Bebauungsplan im Erdgeschoss nur Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässig sind.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da gem. Bebauungsplan im Erdgeschoss nur Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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4. Talhofstraße 8 a; Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gemarkung Gilching liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens „Neubau eines Zweifamilienhauses“, beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB. 
Das Bestandsgebäude Talhofstraße 8 a auf dem Grundstück 1548/1 soll abgerissen werden. (Es wurde bereits ein Antrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses in der Bauausschusssitzung am 29.06.2020 behandelt. Das Einvernehmen wurde erteilt.)

Beantragt, Talhofstraße 8 a: 
FH:        10,00 m
WH:    6,00 m 
DN:         ca. 41° 
Satteldach
Geschossigkeit EG+1.OG+D 
Überbaute Grundfläche: 239,2 m²

Bezugsobjekt in der näheren Umgebung:
FH:   ca. 12,20 m
WH:  ca. 8,00 
Geschossigkeit: EG+1.OG+2.OG+D
Überbaute Fläche: 257,00 m²

Das Bauvorhaben fügt sich daher in die Umgebungsbebauung ein. 

Für das Zweifamilienhaus müssen 4 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Stellplätze können alle separat angefahren werden und werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Demnach wird die gemeindliche KFZ-Stellplatzsatzung eingehalten. 
Die Satzung über das abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Gilching wird ebenfalls eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. 
Die gemeindliche Satzung über das abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. 
Die gemeindliche Satzung über das abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Münchner Torweg 12 - 12c; Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhäusern mit Garagen und Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1727/3, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung von 2 Doppelhäusern mit Garagen und Carports. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
                                       Doppelhaus 1                        Doppelhaus 2
überbaute Fläche:                              137,76 m²                                   134,90 m²
Wandhöhe:                                           6,50 m                                          6,50 m
Firsthöhe:                                       9,50 m                                       9,50 m
Dachneigung:                                  24°                                          24°
Dachform:                                Satteldach                                Satteldach


In der Umgebung findet sich ein Bezugsfall (Münchner Torweg 8) mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                           426,00 m²
Wandhöhe:                                       6,50 m
Firsthöhe:                                     10,00 m

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Die dargestellten Abstandsflächen entsprechen der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe.

Für das Vorhaben werden 8 Stellplätze (2 Garagen, 2 Carports, 4 Stellplätze) auf dem Grundstück nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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6. St. Gilgen 1d; Bauantrag zur Errichtung eines Werkstattgebäudes mit 2 Personalappartements auf dem Grundstück Fl.Nr. 3070, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Pferdebetrieb mit Stallgebäude, Reithalle, Führhalle überdachter Rundhalle und eine Heulager-/Maschinenhalle.
Dieser Bestand wurde als privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich genehmigt.

Beantragt wird die Errichtung eines Gebäudes mit Werkstatt/Lager/Traktorgarage inkl. zweier Außenboxen und zwei Einzimmerwohnungen für Pflegepersonal.

Das beantragte Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:         104,40 qm
Länge:                             18,00 m
Breite:                                5,80 m
WH:                                   6,20 m
FH:                                    7,25 m
DN:                                      20°
Dachform:                     Satteldach

Es handelt sich im Erdgeschoss um einen Ersatzbau der bestehenden 3 Container, in welchen sich jetzt - wie danach - Traktorgarage, Werkstatt und 2 Außenboxen befinden.
Im Obergeschoss sollen zwei Einzimmerwohnungen für Pferdepfleger/Stallarbeiter mit ca. 35 qm pro Wohnung entstehen. Dies ist erforderlich aus Gründen der Stallsicherheit und des Tierwohls.

Das beantragte Gebäude steht im Zusammenhang mit den restlichen genehmigten Gebäuden und ist notwendig für den laufenden Pferdebetrieb. Die Anzahl der Pferde wird dadurch nicht erhöht.

Stellplätze können in ausreichender Zahl nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Hinweis:
Ob zum Bauvorhaben eine Privilegierung vorliegt, wird vom Landratsamt geprüft.

Beschlussvorschlag

Unter der Maßgabe der Privilegierung wird dem Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zugestimmt.

Beschluss

Unter der Maßgabe der Privilegierung wird dem Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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7. Feichtholzweg 10; Neubau eines Reihenhauses (4-Spänner) mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/4, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich, ohne Bebauungsplan. In der Bauausschusssitzung vom 14.12.2020 wurde für das Grundstück ein Antrag auf Vorbescheid behandelt, auf die Sitzungsniederschrift wird verwiesen. 

Reihenhaus (4-Spänner) mit Carports und Stellplätze, 8 Gauben Feichtholzweg 10
Geschossigkeit: EG +OG+DG
Wandhöhe 6,27-6,37 m
Firsthöhe    9,11 m
Überbaute Fläche (GR): 309 m²; 24,74m x 12,49 m

Bezugsobjekte in der näheren Umgebung:

Am Kesselboschen 14-14 c 
GR          ca. 268 m²
WH          6,00 m
FH         10,50 m

Vorbescheid Melchor –Fanger-Straße 31 (40- V-2017-36-3)
GR           ca.310 m²
WH           6,25 m 
FH           wurde nicht abgefragt 

Vorbescheid Melchor –Fanger-Straße 31 (40-V-2018-141-3)
GR           ca.270 m²
WH           7,40 m 
FH 10,45 m wurde abgefragt, aber negativ verbeschieden. 

Unter Bezugnahme auf den Vorbescheid Melchor-Fanger Str. 31 (40-V-2017-36-3) fügt sich das Bauvorhaben Neubau eines 4-Spänners hinsichtlich der Kubatur in die Umgebung ein. 

Die nach der gemeindlichen KFZ- und Fahrrad Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze werden zwar nachgewiesen, jedoch werden Seitens der Gemeinde Bedenken geäußert, ob diese anfahrbar sind (Garagenstellplatz sehr nah Müllhäuschen, Carport an der Straße).

Die Abstandsflächen sind nach der gemeindlichen Satzung zum abweichenden Maß der Abstandsflächentiefe nachgewiesen. 

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Seitens der Gemeinde Gilching wird der Hinweis gegeben, dass die Stellplätze anfahrbar und nutzbar sein müssen. 
Die gemeindliche Satzung hinsichtlich der Abweichung zum Maß der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Beschluss

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Seitens der Gemeinde Gilching wird der Hinweis gegeben, dass die Stellplätze anfahrbar und nutzbar sein müssen. 
Die gemeindliche Satzung hinsichtlich der Abweichung zum Maß der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Ferdinand-Porsche-Str. 3; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 119/1, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“.

Beantragt wird die Errichtung eines Firmenlogos aus Sichtbetonbuchstaben/-ziffern mit einer Ansichtsfläche von 3,5 m². Die Höhe der einzelnen Buchstaben/Ziffern ist mit 1,40 m angegeben und eine Bestrahlung erfolgt frontal mit Ausrichtung zum Gebäude. Die Werbeanlage soll bei den Kfz-Stellplätzen zwischen Gebäude und Straße errichtet werden (s. Lageplan).

Gem. Bebauungsplan sind Werbeanlagen innerhalb der Baugrenze nur an Gebäuden und nur unterhalb der max. zulässigen Wandhöhe zulässig. Je Werbeanlage darf eine Größe von max. 10 m² nicht überschritten werden, wobei die Gesamtgröße aller Werbeanlagen nicht mehr als 10% der jeweiligen Fassadenfläche betragen darf.
Eine Beleuchtung von Werbeanlagen ist nur von oben nach unten ausgerichtet zulässig.

Im Bebauungsplangebiet liegen derzeit keinerlei ähnliche Bezugsfälle vor bzw. wurden genehmigt. Daher sollte im Hinblick auf die Gültigkeit des Bebauungsplanes und seiner Festsetzungen von einer Befreiung abgesehen werden, um ein sog. „obsolet werden“ einzelner Festsetzungen zu verhindern.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Werbeanlage, bestehend aus einzelnen Betonbuchstaben/-ziffern mit einer Höhe von max. 1,40 m und einer Gesamtfläche von ca. 3,5 m², wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Werbeanlage, bestehend aus einzelnen Betonbuchstaben/-ziffern mit einer Höhe von max. 1,40 m und einer Gesamtfläche von ca. 3,5 m², wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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9. Tonwerkstraße 11; Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 650/3, Gemarkung Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 650/3, Gemarkung Argelsried liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan „Tonwerkstraße“ hier 3 Teiländerung vom 16.06.1997.

An dem genehmigten Bestandsgebäude soll das Dach erhöht werden, 4 Gauben sollen errichtet werden und zudem soll eine Außentreppe sowie ein Anbau an das Bestandsgebäude erfolgen. Das Erdgeschoss und 1. Obergeschoss dienen als Wohnfläche im Keller und im Dachgeschoss sollen Büroräume entstehen. 

Aufgrund der Nutzungen (Wohnen und Büroräume) müssen und werden 9 Stellplätze nachgewiesen. Die gemeindlichen Stellplatzsatzungen für KFZ und Fahrräder werden eingehalten. 

Der Bebauungsplan „Tonwerkstraße“, 3. Teiländerung) wird hinsichtlich der Festsetzung Nr. 6 (Baugrenze) und Nr. 7 (Firstrichtung) nicht eingehalten. Es wird daher jeweils ein Antrag auf Befreiung gestellt. 

Der Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze wird wie folgt begründet: 
Wunsch des Bauherrn ist, vom Balkon der Wohnung im 1. OG direkt in den Garten gehen zu können (1 WE im EG, 1 WE im OG). Dafür würde eine Wendeltreppe geplant, die so platziert ist, dass die Fester im EG von der Benutzung der Treppe nicht beeinträchtigt werden. Da Treppenanalgen als bauliche Anlagen einzustufen sind, wird der Antrag auf Befreiung von der Baugrenze gestellt. Durch die Errichtung der Wendeltreppe werden Grundzüge der Planung sowie das Maß der Nutzung nicht beeinträchtigt. 

Der Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Firstrichtung wird wie folgt begründet:
Die Planzeichnung weist die vorgegebene Firstrichtung auf der kurzen Seite der dargestellten Baugrenzen aus. Aus architektonischer Sicht ist es jedoch wesentlich gefälliger, die Firstrichtung auf der längen Seite eines Gebäudes zu gestalten. Bei Ausführung der Firstrichtung auf der kurzen Seite eines Gebäudes würde sich eine , nicht mehr in das Ortsbild einfügende Firsthöhe ergeben, die sicherlich nicht im Sinne des städtebaulichen Gedankens als auch des Grundzuges der Planung ist. 

Die gemeindliche Satzung über die Abweichung der Abstandflächentiefe wird eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Firstrichtung und Baugrenze wird erteilt. 
Die gemeindliche Satzung hinsichtlich der Abweichung der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Firstrichtung und Baugrenze wird erteilt. 
Die gemeindliche Satzung hinsichtlich der Abweichung der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Teiländerung des Bebauungsplanes "Ahornstraße" für das Grundstück Fl.Nr. 610/4, Gemarkung Argelsried, Ahornstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Ahornstraße“ in Geisenbrunn wurde erstmalig im Jahre 1983 aufgestellt und bislang dreimal in Teilbereichen geändert.
Für die Fl.Nr. 610/4, Gemarkung Argelsried liegt eine Anfrage auf Teiländerung des Bebauungsplanes „Ahornstraße“ vor. 

Der Antragsteller möchte entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes das Maß der baulichen Nutzung, hier Baufenster und Baudichte, vergrößern. 

Der Antragssteller möchte ein 2-Familienhaus und 3 Reihenhäuser errichten. 

B-Plan Festsetzungen „Ahornstraße“ 
Antrag vom 22.02.2021
Baufenster, zeichnerische Festsetzung
Wird nicht eingehalten. 
Bauweise: 
Einzel-, Doppelhaus
ein Zweifamilienhaus
drei Reihenhäuser 
GFZ 0,2
GFZ 0,3
GR für Zweifamilienhaus 215
GR für die 3 Reihenhäuser 215
Geschossigkeit: 
ID=Zulässig sind nur Wohngebäude mit Erdgeschoß und ausgebauten Dachgeschoss 
Geschossigkeit: 
E+1+D
Die Erdgeschoßfußbodenhöhe der Wohngebäude wird auf max. 0,3 m über natürliche Gelände festgelegt. 
Traufhöhe über natürliche Gelände dürfen nicht überschritten werden: Gebäude ID
Talseite max. 4,10 m, Hangseits max. 3,50m
Wandhöhe Reihenhäuser max. 6,40m bezogen auf EFH(Erdgeschossfußbodenhöhe) = + 1,25m(+0,3m) über Straßenhöhe an der Grundstücksgrenze 
Wandhöhe Zweifamilienhaus max. 6,4 m bezogen auf EFH =+3,00m(+0,3 m) über Straßenhöhe an der Grundstücksgrenze  

Firsthöhe Schnitt 12,27 m
Max. Gebäudetiefe 12 m
Max. Gebäudelänge 16 m
Reihenhäuser 10,75 m x 20,00 m 
Zweifamilienhaus 11,00 m x 16,00 m

Dachneigung 20°-35°



Im Antrag wird auf die 3. Teiländerung des Bebauungsplans „Ahornstraße“ an der Ecke Erlenweg/Angerfeldstraße verwiesen. 
Die Verwaltung sieht hier eine zu starke bauliche Verdichtung. Eine beantragte Briefmarkenänderung ist rechtlich nicht zulässig, sodass das gesamte Gebiet neu überplant werden müsste. Die Stellplatzsituation wird als fraglich eingestuft. Das Bauvorhaben wird Seitens der Verwaltung anders bewertet wie die 3. Teiländerung des Bebauungsplans „Ahornstraße“. Hier lag das Grundstück am Rand des Bebauungsplangebiets und konnte vom Plangebiet abgespalten werden. Das hier beantragte Grundstück liegt mitten im Bebauungsplangebiet. Insbesondere die Höhenentwicklung mit einer Fristhöhe bis zu 12,27 m wird als kritisch gesehen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 22.03.2021 und beschließt:
Einer Teiländerung des Bebauungsplans „Ahornstraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 610/4, Gemarkung Argelsried wird nicht zugestimmt. Eine sog. „Briefmarkenänderung“ ist planungsrechtlich nicht zulässig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 22.03.2021 und beschließt:
Einer Teiländerung des Bebauungsplans „Ahornstraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 610/4, Gemarkung Argelsried wird nicht zugestimmt. Eine sog. „Briefmarkenänderung“ ist planungsrechtlich nicht zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Gemeinde Weßling, Bebauungsplan „Hotel Seehof, Seeweg“, Fl.Nrn. 63 und 66/1 Tfl, Gemarkung Weßling; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zum Bebauungsplan „Hotel Seehof, Seeweg“ nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB. Der zugehörige Planentwurf i.d.F.v. 02.02.2021 mit Übersichtslageplan, Planzeichnung und Text ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Die Gemeinde Weßling beabsichtigt, den bestehenden Bebauungsplan für das Hotel neu zu überplanen, um diesem einen Anbau u.a. zur Erweiterung der Gastronomieflächen zu ermöglichen.

2.        Die gewünschte Nutzungsart „Sondergebiet Hotel“, der geringe Planumgriff und die zentrale Ortslage am See der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.03.2021 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.03.2021 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried, Nachtrag Nr. 4 + 5, Elektroinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Firma IK Elektroanlagen GmbH aus Alling ist mit den Elektroinstallationsarbeiten beim Bauvorhaben Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried beauftragt. 
Auftragssumme         brutto   219.866,98 EUR
Nachtrag Nr. 1        brutto     16.718,95 EUR
Nachtrag Nr. 2        brutto       4.651,97 EUR
Nachtrag Nr. 3        brutto          304,20 EUR
Die Summe der Nachträge Nr. 1 – 3 beläuft sich auf 21.675,12 EUR und liegt somit im Rahmen der 10 % Regelung gemäß Geschäftsordnung für die Genehmigung durch den Ersten Bürgermeister. Die nunmehr vorliegenden Nachträge Nr. 4 + 5 übersteigen diese Grenze und sind daher durch das zuständige Gremium, hier Bauausschuss, zu beauftragen.

Nachtrag Nr. 4        brutto   23.883,37 EUR
Nachtrag Nr. 5        brutto        330,08 EUR

Der Nachtrag Nr. 4 betrifft im Wesentlichen den Bereich Beleuchtung. Wegen Änderung der Deckenspiegel sowie der kompletten Erneuerung des Bestandstreppenhauses müssen hier nach Beauftragung des Hauptauftrages zusätzliche bzw. andere Leuchten vorgesehen werden. Der Nachtrag Nr. 5 wird wegen Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz benötigt.
Die Auftragssumme erhöht sich mit den Nachträgen Nr. 1 – 5 um 45.888,57 EUR auf insgesamt 265.755,55 EUR.

Der genehmigte Kostenrahmen nach Kostenberechnung sieht für das Gewerk Elektroinstallation eine Gesamtsumme von brutto 263.959,44 EUR vor. Die geringen Mehrkosten von 1.796,11 EUR können durch Einsparungen bei anderen Gewerken kompensiert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung): 
Deckung der Mehrkosten in Höhe von 1.796,11 EUR Einsparung bei anderen Gewerken.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss genehmigt den Nachtrag Nr. 4 in Höhe von 23.883,37 EUR sowie den Nachtrag Nr. 5 in Höhe von 330,08 EUR der Firma IK Elektroanlagen GmbH aus Alling.

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt den Nachtrag Nr. 4 in Höhe von 23.883,37 EUR sowie den Nachtrag Nr. 5 in Höhe von 330,08 EUR der Firma IK Elektroanlagen GmbH aus Alling.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Neubau Kinderhaus Herbststraße, Beauftragung Fachplaner für Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Für die Planung einer 6-gruppigen Kinderbetreuungseinrichtung (4 Krippen- / 2 Kindergartengruppen) an der Herbststraße steht nun nach Beauftragung der Architektenleistungen, die Auswahl der Fachplaner an. Im Zuge dessen sollen die Planungsleistungen für die Tragwerksplanung vergeben werden. Im Vorfeld wurde hierzu geprüft, ob der zu erwartende Auftragswert für die zu vergebenden Leistungen über dem Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen nach der Vergabeverordnung (netto 214.000,- EUR) liegt, bzw. die Leistungen im erleichterten Verfahren – unter Einholung von mehreren Angeboten – beauftragt werden können. Nach Überprüfung des zu erwartenden Honorars (netto 113.902,15 EUR) können die Leistungen ohne europaweite Ausschreibung im erleichterten Verfahren vergeben werden. Hierzu wurden sechs Ingenieurbüros für eine Angebotsabgabe angefragt, wovon zwei Büros kein Angebot abgaben. 
Eine abschließende Wertung der verbliebenen vier Angebote steht noch aus. Das Ergebnis mit Vergabevorschlag wird zur Sitzung nachgereicht.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das Ergebnis der Auswertung der vier verbliebenen Angebote für die Tragwerksplanung wird zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, die Planungsgesellschaft Dittrich mit den Gesamtleistungen für die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI zu beauftragen. Das tatsächliche Honorar ergibt sich auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten und den Tafelwerten gemäß § 52 HOAI.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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14. Neubau Kinderhaus Herbststraße, Beauftragung Fachplaner Haustechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Für die Planung einer 6-gruppigen Kinderbetreuungseinrichtung (4 Krippen- / 2 Kindergartengruppen) an der Herbststraße steht nun nach Beauftragung der Architektenleistungen, die Auswahl der Fachplaner an. Im Zuge dessen sollen die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung vergeben werden. Im Vorfeld wurde hierzu geprüft, ob der zu erwartende Auftragswert für die zu vergebenden Leistungen über dem Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen nach der Vergabeverordnung (netto 214.000,- EUR) liegt, bzw. die Leistungen im erleichterten Verfahren – unter Einholung von mehreren Angeboten – beauftragt werden können. Nach Überprüfung des zu erwartenden Honorars (netto 208.200,37 EUR) können die Leistungen ohne europaweite Ausschreibung im erleichterten Verfahren vergeben werden. Hierzu wurden drei Ingenieurbüros für eine Angebotsabgabe angefragt, wovon ein Büro kein Angebot abgab.

Eine abschließende Wertung der verbliebenen zwei Angebote steht noch aus. Das Ergebnis mit Vergabevorschlag wird zur Sitzung nachgereicht. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das Ergebnis der Auswertung der zwei verbliebenen Angebote für die Technische Gebäudeausrüstung wird zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das Ingenieurbüro Duschl-Ingenieure mit den Gesamtleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1 – 8 gemäß § 53 HOAI zu beauftragen. Das tatsächliche Honorar ergibt sich auf Grundlage der anrechenbaren Kosten und den Tafelwerten gemäß § 56 HOAI.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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15. dringliches Dienstgeschäft Regenwasserkanal Rathausstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö informativ 15

Sachverhalt

Für die Vergabe der Kanalbauarbeiten wurde auf Grundlage der Kostenschätzung durch das planende Ingenieurbüro OSS, Tutzing eine Angebotsabfrage für eine „freihändige Vergabe“ nach VOB/A durchgeführt.

Angebotseröffnung:                                        23.02.2021
Aufforderung zur Angebotsabgabe:                           3 Firmen
Anzahl eingegangener Angebote:                              1 Firma

Das Angebotsergebnis entsprach den Ausschreibungsbedingungen, lag jedoch über dem Kostenansatz des bepreisten Leer LV.

Kosten lt. Kostenberechnung:                  brutto          90.463,80 € 
günstigstes Angebot:                        brutto        106.980,94 € 


Die Bauausführung hängt in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Herstellung der Außenanlagen Raiffeisenbankgebäude.

Die Zuschlagsfrist für die Vergabe läuft am 05.03.2021 aus, so dass der notwendige Beschluss des Bauausschusses für die Vergabe nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Gründe für die Verlängerung der Zuschlagsfrist liegen nicht vor.

Gemäß Art 37 Abs. 3 Satz 1 GO wurde die Beauftragung als dringende Anordnung des Ersten Bürgermeisters Manfred Walter am 25.02.2021 vollzogen.
Hiermit wird dem Bauausschuss als ursprünglich zuständiges Gremium gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO von der dringlichen Anordnung Kenntnis gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Die Erforderlichen Mittel sind auf der Haushaltsstelle 6306/9502 Umgestaltung Römer-/ Rathausstraße vorhanden.

Beschlussvorschlag

Das Gremium nimmt hiervon Kenntnis

Diskussionsverlauf

Das Gremium nimmt von dem Dringenden Dienstgeschäft Kenntnis; eine Abstimmung war nicht erforderlich.

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16. Antrag auf Widmung des Verbindungsweges zwischen Friedrichshafener Straße und Melchior-Fanger-Weg als Geh und Radweg (ADFC Ortsgruppe Gilching, 31.07.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

In der Sitzung des Umwelt-, Energie und Verkehrsausschusses am 30. September 2019 wurde über den Antrag auf Widmung des Verbindungsweges zwischen Friedrichshafener Straße und Melchior- Fanger- Weg als Geh- und Radweg beraten.
Im Beschluss wurde der Haupt- und Bauausschuss mit der Prüfung beauftragt.

Auf Nachfrage bei der PI Germering ist eine Beschilderung „Geh- und Radweg VZ 240, mit „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ Z 1026 – 36 nicht möglich. 
Eine mögliche Beschilderung ist „ gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art“ VZ 250 mit Zusatzzeichen.

Um einen unerlaubten Kraftfahrzeugverkehr zusätzlich entgegen zu wirken, sollten beleuchtete Sperrschranken installiert werden.

Die Flurstücke auf denen der derzeitige Weg verläuft, sind nicht im Eigentum der Gemeinde Gilching.

Der Grundstückseigentümer parallel zur Autobahn stimmt auf schriftliche Anfrage der Widmung unter folgen Auflagen zu:

Der Vorhabenträger hat die Kosten für die
  • Schutzeinrichtung an der Autobahn A96 
  • Schutzmaßnahmen für die LWL Trasse 
zu tragen.

Mit den Grundstückseigentümern zwischen Friedrichshafener Str. und landw. Erschließungsweg wären noch Verhandlungsgespräche zu führen.

Um diese Radwegeverbindung für den Winterdienst und für den schnellen Radverkehr tauglich zu gestalten, ist im Antrag des ADFC ein „mittelfristiger Ausbau mit Asphaltierung“ beschrieben.

Für die Umsetzung der Maßnahme wurde eine Kostenschätzung des Planungsbüros Wagner Ingenieure, beratende Ingenieure für Bauwesen, München angefragt.

Landw. Erschließungsweg                  ca.  132.300€   Netto
Fahrzeug Rückhaltesystem                ca.    25.000€   Netto
Ertüchtigung Schutzzaun                    ca.    12.500€   Netto 
Sperrschranken mit Beleuchtung        ca.    20.000€   Netto

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss möge über diese Maßnahme beschließen.

Bei Zustimmung wird die Verwaltung beauftragt:

  1. Verhandlungen mit dem Eigentümer der Fl.Nr. 1691 Gemarkung Argelsried bezüglich der Widmung als „ beschränkt öffentlichen Weg“ zu führen
  2. Die Widmung des Verbindungsweges mit den entsprechenden Flurnummern als “öffentlichen Feld- und Waldweg“ durchzuführen
  3. Für die Umsetzung der Wegeverbindung in Asphaltbauweise Mittel im Haushalt 2022 einzuplanen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Verhandlungen mit dem Eigentümer der Fl.Nr. 1691 Gemarkung Argelsried bezüglich der Widmung als „ beschränkt öffentlichen Weg“ zu führen
  2. Die Widmung des Verbindungsweges mit den entsprechenden Flurnummern als “öffentlichen Feld- und Waldweg“ durchzuführen
  3. Für die Umsetzung der Wegeverbindung mit dem geforderten Fahrzeug-Rückhaltesystem, einem Schutzzaun sowie Sperrschranken mit Beleuchtung sind Mittel im Haushalt 2022 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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17. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö informativ 17

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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17.1. Bäume Talhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö 17.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erkundigt sich, ob Einwände zu den gefällten Bäumen in der Talhofstraße im Bereich der neuen Bushaltestelle eingegangen sind.
Erster Bürgermeister Walter verneint dies.

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17.2. Wasserspiele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beratend 17.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Franke erkundigt sich, wann die „Wasserspiele“ Am Markt wieder laufen.
Erster Bürgermeister Walter teilt mit, dass dies zum 12.04.2021 vorgesehen ist.

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17.3. BRK-Rettungszentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö 17.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Lenker erkundigt sich zum Bauvorhaben BRK-Rettungszentrale in der Dornierstraße.
Erster Bürgermeister Walter informiert das Gremium, dass hierzu noch keine entsprechenden Anträge vorliegen.

Datenstand vom 17.08.2021 09:57 Uhr