Datum: 19.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2021
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Am Burgstall 2; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1251/14, Gem. Gilching
4 St.-Vitus-Str. 9; Anbau eines Wintergartens an die bestehende Garage sowie Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des B-Plans; für das Grundstück Fl.Nr. 1712/6, Gemarkung Gilching
5 Gernholzweg 36 - 36b; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3105, 3106 und 3106/4, Gem. Gilching
6 Apostelholzweg 15; Bauantrag zum Neubau eines Dachstuhls mit Quergiebel, sowie Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1657/10, Gem. Gilching
7 Stäudlweg 9; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1659/6, Gem. Gilching
8 Am Brunnerfeld 10; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 654/1, 654/10, Gem. Argelsried
9 Gemeinde Weßling, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen" in Oberpfaffenhofen; hier: Beteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB
10 Gemeinde Weßling; 1. Änderung des Bebauungsplan "sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling" in Weßling; hier: Frühzeitige Beteiliung nach § 4 Abs. 2, § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB
11 Verschiedenes
11.1 Baustelleneinrichtung
11.2 Skulptur Marktplatz

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.03.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.03.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

- Dornierstr. 3
  Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer temporären BRK-Rettungswache

- Am Brunnerfeld 3
  Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 3 Stellplätzen

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

- Dornierstr. 3
  Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer temporären BRK-Rettungswache

- Am Brunnerfeld 3
  Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 3 Stellplätzen

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3. Am Burgstall 2; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1251/14, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  110,76 m²
Wandhöhe:                                 6,00 m
Dachform:                               Flachdach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                  Am Zwinger 1            Am Burgstall 11           Römerstr. 16
überbaute Fläche:       160,00 m²                    109,00 m²                   359,00 m²
Wandhöhe:                     7,80 m                          6,90 m                        7,50 m
Firsthöhe:                     13,00 m                         11,00 m                     12,00 m

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze vorgehalten. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. St.-Vitus-Str. 9; Anbau eines Wintergartens an die bestehende Garage sowie Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des B-Plans; für das Grundstück Fl.Nr. 1712/6, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beratend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1712/6 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „St.-Vitus-Straße“ der Gemeinde Gilching. Es wird ein Antrag auf Errichtung eines Wintergartens an die bestehende Garage bzw. in Verlängerung der bestehenden Überdachung, gestellt. 
Der Wintergarten soll mit Maßen von 2,95 m (Breite) x 3,30 m (Länge) und einer Höhe von 2,75 -2,30 m, Dachneigung 5-7° errichtet werden. Sowohl das Dach des Wintergartens als auch die Wände sind aus Glas geplant. 
Der Wintergarten überschreitet die zulässige Baugrenze um 1,70 m. Hierfür wurde eine Befreiung von der zeichnerischen Festsetzung des Bebauungsplanes „St. – Vitus-Straße“ beantragt. Aufgrund der oben beschriebenen Ausgestaltung des Wintergartens, wurden Befreiungen von den Festsetzungen 5.2 Satteldach mit 45  sowie der Festsetzung 5.7 Dacheindeckung Ziegel rot beantragt. 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen mehrere Präzedensfälle für die beantragten Befreiungen vor. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt
Dem Antrag auf Befreiung der Festsetzungen 5.2 und 5.7 und der zeichnerischen Darstellung des Bauraumes aufgrund der Errichtung des Wintergartens wird zugestimmt. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt
Dem Antrag auf Befreiung der Festsetzungen 5.2 und 5.7 und der zeichnerischen Darstellung des Bauraumes aufgrund der Errichtung des Wintergartens wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Gernholzweg 36 - 36b; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3105, 3106 und 3106/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:            175,22 m²
Wandhöhe:                           6,90 m
Firsthöhe:                              9,62 m
Dachform:                         Satteldach

In der Umgebung (Weichselbaumer Str. 4) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  179,00 m²
Wandhöhe:                               7,20 m
Firsthöhe:                             10,45 m
Dachform:                           Satteldach

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Es werden 6 Stellplätze (3 Garagen, 3 offene Stellplätze) auf dem Grundstück nachgewiesen. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Apostelholzweg 15; Bauantrag zum Neubau eines Dachstuhls mit Quergiebel, sowie Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1657/10, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt werden der Neubau eines Dachstuhls mit Quergiebel sowie der Ausbau des Dachgeschosses.

Die Grundfläche des Gebäudes mit einer Fläche von 98 m² bleibt unverändert.
Die Wand- und Firsthöhe ändern sich durch das geplante Vorhaben wie folgt:
Wandhöhe neu: 7,49 m
Firsthöhe neu:   9,83 m

In der Umgebung (Am Buchenstock 35) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 136,00 m²
Wandhöhe:               7,45 m
Firsthöhe:                10,43 m

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gem. gemeindlicher Kfz-Stellplatzsatzung sind 4 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten.
Auf dem Grundstück bestehen bereits 3 Garagen und es werden zusätzlich 2 weitere Stellplätze errichtet. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Stäudlweg 9; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1659/6, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid für einen 3-Spänner mit folgenden Maßen vor:
überbaute Fläche: 261,25 m²
Wandhöhe:               6,40 m
Firsthöhe:                 8,70 m
Dachneigung:              27°
Dachform:             Satteldach


Auf Grundlage des genehmigten Vorbescheides wird nun ein Bauantrag eingereicht. Das Vorhaben weicht jedoch von den genehmigten Maßen wie folgt ab:
überbaute Fläche neu:     196,60 m²
Wandhöhe (unverändert):    6,40 m
Firsthöhe neu:                      9,60 m
Dachneigung neu:                   22°
Dachform (unverändert):  Satteldach


In der Umgebung (Am Buchenstock 22a – 22c) findet sich ein Gebäude mit folgenden Abmessungen:
überbaute Fläche:             220,00 m²
Wandhöhe:                           6,08 m
Firsthöhe:                            10,10 m

Da im Vorbescheid bereits eine Wandhöhe von 6,40 m genehmigt wurde und seitens der Verwaltung eine Firsthöhe von 9,60 m für dieses Geviert als vertretbar angesehen wird, fügt sich das beantragte Gebäude in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 6 Stellplätze (3 Carports sowie 3 offene Stellplätze) errichtet. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Am Brunnerfeld 10; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 654/1, 654/10, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hauptstraße / Kleinfeldstraße“.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage.

Das Wohngebäude entspricht im Hinblick auf die überbaute Fläche und der Höhenentwicklung den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Lediglich für die Garage wird eine Befreiung beantragt.
Nach den Festsetzungen ist eine Garage mit einer Länge von 6 m zulässig. Der Stauraum vor der Garage beträgt 5 m. 

Beantragt wird nun eine Verschiebung sowie Verlängerung der Garage, sodass der Stauraum vor der Garage auf 5,50 m erweitert und die Garage mit einer Länge von 6,25 m errichtet wird. Der festgesetzte Bauraum wird somit um 0,75 m verschoben bzw. überschritten.
Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen. Eine ähnliche Befreiung wurde in der direkten Umgebung bereits genehmigt.

Gemäß gdl. Stellplatzsatzung werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung bzgl. Überschreitung/Verschiebung des Bauraumes der Garage um 0,75 m wird befürwortet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung bzgl. Überschreitung/Verschiebung des Bauraumes der Garage um 0,75 m wird befürwortet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Gemeinde Weßling, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen" in Oberpfaffenhofen; hier: Beteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching als Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB bei der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Sattelitennavigation und Raumfahrtmissionen“ in Oberpfaffenhofen.
Die 2. Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabereich durch die künftige Planung berührt werden kann, unterrichtet die Gemeinde Weßling die Gemeinde Gilching frühzeitig und gibt ihr die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme. Weitere Gelegenheit zur Äußerung über die Planung erhält die Gemeinde Gilching, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, sobald der Planentwurf zum Bebauungsplan ausgearbeitet ist. 
Das Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines dringend erforderlichen Technikgebäudes für den Betrieb des Galileo-Satelliten. 
Die 2. Änderung umfass die Fl.Nrn. 1513 T und 1354 T der Gemarkung Oberpfaffenhofen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt:

Der Gemeine Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch bisher vorliegende Planänderung nicht betroffen sind. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt:

Der Gemeine Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch bisher vorliegende Planänderung nicht betroffen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Gemeinde Weßling; 1. Änderung des Bebauungsplan "sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling" in Weßling; hier: Frühzeitige Beteiliung nach § 4 Abs. 2, § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde als Behörden /sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 a BauGB bei der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“ für den Geltungsbereich des Grundstücks Fl.Nr. 436/14, Gemarkung Weßling. 
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die künftige Planung berührt werden kann, wird die Gemeinde Gilching frühzeitig unterrichtet und erhält die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme. Weitere Gelegenheiten zur Äußerung über die Planung erfolgt im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sobald der Planentwurf zum Bebauungsplan ausgearbeitet ist. 
Ziel der Planung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Abriss der zwei Bestandsgebäude und Neubau eines größeren Gebäudes. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt: 
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die bisher vorliegenden Planänderung nicht betroffen sind. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt: 
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die bisher vorliegenden Planänderung nicht betroffen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö informativ 11

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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11.1. Baustelleneinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö 11.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram weist darauf hin, dass eine Baustelleneinrichtung Ecke Römerstraße/Starnberger Weg den Gehweg nicht mehr nutzbar macht.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung durch das Ordnungsamt zu.

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11.2. Skulptur Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö 11.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erkundigt sich, warum die Skulptur am Marktplatz saniert werden muss.
Erster Bürgermeister erklärt, dass die Holzkonstruktion, welche am Metall befestigt wurde, morsch ist und dadurch abfällt.

Datenstand vom 17.08.2021 09:59 Uhr