Datum: 17.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.04.2021
2 Am Zehentstadel 1; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/1, Gem. Gilching
3 Brucker Str. 10 - 10c; Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1403 u. 1403/8, Gem. Gilching
4 Brucker Straße 16 b, Tektur-Umnutzung Kellerraum in Wohnraum sowie Abgrabungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407, Gemarkung Gilching
5 Brucker Straße 16 c, Tektur-Umnutzung Kellerraum in Wohnraum sowie Abgrabungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407/9, Gemarkung Gilching
6 Adolph-Kolping-Weg 13; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 4/25, Gem. Gilching
7 Römerstr. 58a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1104/44, Gem. Gilching
8 Sägewerkstr. 5a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/5, Gem. Gilching
9 Cecinastr. 1; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1559, Gem. Gilching
10 Cecinastr. 3; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1560, Gem. Gilching
11 Orionstr. 22e; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1551/12, Gem. Gilching
12 Am Grübl 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1716/4, Gem. Gilching
13 Weßlinger Str. 40; Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Betriebsgebäudes zur Lagernutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3209, Gem. Gilching
14 Landsberger Str. 44; Antrag auf Nutzungsänderung einer Verkaufsfläche zu einer Gaststätte als Café mit Bar auf dem Grundstück Fl.Nr. 1620/5, Gem. Gilching
15 Feichtholzweg 1; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1632, Gem. Gilching
16 Mahdenholzweg 2a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/62, Gem. Gilching
17 Fichtenstr. 3b, 3c; Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 596/8, Gem. Argelsried
18 Antrag auf "vorhabenbezogene Änderung" des Bebauungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 1061/09, Gemarkung Gilching, Am Obstgarten 28 und 30
19 Gemeinde Weßling, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen" in Oberpfaffenhofen; hier: Unterrichtung u.Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.v.m. § 13a BauGB
20 Verschiedenes
20.1 Wasserlauf Ortszentrum
20.2 Rückhaltebecken
20.3 Straßenmeisterei
20.4 Katastrophenschutzzentrum

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_10.05.2021.pdf
Download Niederschrift - ö_18.05.2021.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.04.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.04.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.04.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Am Zehentstadel 1; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/1, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Länge von 4,80 m und einer Breite von 1,80 m. Somit beträgt die Gesamtfläche 8,64 m².

In der Umgebung finden sich Grundflächen bis 501 qm. Die gesamte überbaute Fläche fügt sich somit in die Umgebung ein; es werden bereits 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen, ein weiterer Bedarf ist nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Brucker Str. 10 - 10c; Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1403 u. 1403/8, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
                               Doppelhaus 1                        Doppelhaus 2
überbaute Fläche                   145,16 m²                                   141,95 m²
Wandhöhe:                               6,03 m                                       6,27 m
Firsthöhe:                               7,67 m                                       7,91 m
DN:                                          18°                                          18°
Dachform                          Walmdach                                  Walmdach


In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                               Brucker Str. 2                        Brucker Str. 8
überbaute Fläche:                   174,00 m²                                   146,00 m²
Wandhöhe:                               7,39 m                                       6,50 m
Firsthöhe:                             12,30 m                                     10,00 m

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 8 Stellplätze (2 Duplex-Parker, 4 offene Stellplätze) nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Hinweis: 
Bei Haus 2 wurde auf der Nord-Ost Seite die Abstandsfläche falsch berechnet. Statt 5,245 m sind es 5,263 m. Da zur Grundstücksgrenze jedoch 5,29 m liegen, wird die Abstandsfläche eingehalten. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Hinweis: 
Bei Haus 2 wurde auf der Nord-Ost Seite die Abstandsfläche falsch berechnet. Statt 5,245 m sind es 5,263 m. Da zur Grundstücksgrenze jedoch 5,29 m liegen, wird die Abstandsfläche eingehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Brucker Straße 16 b, Tektur-Umnutzung Kellerraum in Wohnraum sowie Abgrabungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben Errichtung einer Doppelhaushälfte wurde im Bauausschuss am 14.01.2019 behandelt. Das planungsrechtliche Einvernehmen wurde erteilt. 

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. 
Damit der Kellerraum als Wohnraum genutzt werden kann muss ausreichend Tageslicht in den Räumen vorhanden sein. Die geplanten Sichtschächte reichen hierfür nicht aus, daher ist nun eine Abgrabung an der Nordwestseite des Gebäudes geplant. 

Der erhöhte Wohnraum löst keinen weiteren Stellplatzbedarf aus. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird bauplanungsrechtlich zugestimmt. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird bauplanungsrechtlich zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Brucker Straße 16 c, Tektur-Umnutzung Kellerraum in Wohnraum sowie Abgrabungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407/9, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben Errichtung einer Doppelhaushälfte wurde im Bauausschuss am 14.01.2019 behandelt. Das planungsrechtliche Einvernehmen wurde erteilt. 

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. 
Damit der Kellerraum als Wohnraum genutzt werden kann muss ausreichend Tageslicht in den Räumen vorhanden sein. Die geplanten Sichtschächte reichen hierfür nicht aus, daher ist nun eine Abgrabung an der Nordwestseite des Gebäudes geplant. 

Der erhöhte Wohnraum löst keinen weiteren Stellplatzbedarf aus.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird bauplanungsrechtlich zugestimmt. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird bauplanungsrechtlich zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Adolph-Kolping-Weg 13; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 4/25, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weßlinger Straße“.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebenanlagen nur an der westl. Grundstücksgrenze möglich.

Geplant ist die Errichtung eines Gartengerätehauses mit einer Länge von 3,48 m, einer Breite von 2,88 m und einer Höhe von 2,40 m bzw. 1,90 m sowie mit einem Pultdach. Dieses soll außerhalb des festgesetzten Bauraumes (rechte Grundstücksseite) im hinteren Bereich des Gartens an der gegenüberliegenden Grenze (linke Grundstücksseite) in Linie der bestehenden Garage errichtet werden (s. Lageplan). 

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei. Da hier jedoch der Bebauungsplan dem geplanten Vorhaben in Bezug der Situierung des Gartengerätehauses außerhalb des Bauraumes entgegensteht, ist eine isolierte Befreiung erforderlich.

Städtebauliche Gründe stehen der Aufstellung eines Gartengerätehauses an dem geplanten Standort nicht entgegen. Des Weiteren wurden bereits gleichartige Befreiungen im Bebauungsplangebiet genehmigt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit einer Länge von 3,48 m, einer Breite von 2,88 m, einer Höhe von 2,40 m bzw. 1,90 m und einem Pultdach - an der wie im Lageplan dargestellten Lage – wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit einer Länge von 3,48 m, einer Breite von 2,88 m, einer Höhe von 2,40 m bzw. 1,90 m und einem Pultdach - an der wie im Lageplan dargestellten Lage – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Römerstr. 58a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1104/44, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses. Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                        80,00 m²
Wandhöhe:                                  6,16 m
Firsthöhe:                                  8,47 m
Dachneigung:                             30°
Dachform:                                Satteldach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                               überbaute Fläche                Wandhöhe                Firsthöhe
Obermoosweg 1 - 9:                368 m²                6,00 / 6,50 m                   9,00 m
Römerstr. 60:                        207 m²                   7,00 m                   9,60 m

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Es werden zwei Stellplätze in Form einer Doppelgarage für das Vorhaben nachgewiesen. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Erschließung des Grundstücks ist privatrechtlich gesichert.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Sägewerkstr. 5a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/5, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  80,00 m²
Wandhöhe:                             4,28 m
Firsthöhe:                             7,31 m
Dachneigung:                       35°
Dachform:                           Satteldach

Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.

Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze in Form einer Garage und eines offenen Stellplatzes nachgewiesen. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe kann durch die Übernahme der Abstandsfläche auf das südöstlich gelegene Nachbargrundstück eingehalten werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Eine sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach der Sanierungssatzung der Gemeinde Gilching für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/5 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Cecinastr. 1; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1559, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil II“.

Beantragt werden 
- die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Tiefe von 3,00 m, 
  einer Länge von 3,50 m und einer Höhe von 3,20 m sowie 
- die Errichtung eines Carports auf einem genehmigten Stellplatz.

Festsetzungen Bebauungsplan:
Baugrenze:
„Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde bei den Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet Überschreitungen der gartenseitigen Baugrenze bis zu max. 1 m als Ausnahme zulassen, ebenso Wintergärten bis zu einer Breite von 3,50 m auf der gartenseitigen Baugrenze bis zu 3 m, wenn ein Grenzabstand von 3 m eingehalten wird.“

Der Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens – wie beantragt – stehen keine Hinderungsgründe entgegen.


Garagen und Stellplätze
Garagen sind auch außerhalb der festgesetzten Flächen zulässig, soweit sie innerhalb der bebaubaren Flächen liegen und mit dem Hauptgebäude – einheitliche Dachform – zusammengebaut oder in dieses eingebaut werden.
Für offene Stellplätze ist keine Regelung im Bebauungsplan getroffen.

Für die Errichtung des Carports außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Da im Bebauungsplangebiet bereits gleichartigen Befreiungen zugestimmt wurde, steht auch dieser Befreiung nichts entgegen.

Beschlussvorschlag

1. Für die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Tiefe von 
    3,00 m, einer Länge von 3,50 m und einer Höhe von 3,20 m wird einer Ausnahme
    nach Festsetzung Nr. 4b des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil II 
    zugestimmt.

2. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 zur Errichtung 
    eines Carports außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen wird 
    befürwortet.

Beschluss

1. Für die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Tiefe von 
    3,00 m, einer Länge von 3,50 m und einer Höhe von 3,20 m wird einer Ausnahme
    nach Festsetzung Nr. 4b des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil II 
    zugestimmt.

2. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 zur Errichtung 
    eines Carports außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen wird 
    befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Cecinastr. 3; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1560, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil II“.

Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 5,50 m und einer Tiefe von 3,00 m und einer Gesamtfläche von 16,5 qm.

Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO sind Terrassenüberdachung mit einer Fläche von 30 qm und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei. Da jedoch der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen entgegensteht, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

Im Bebauungsplan ist für das Grundstück ein Bauraum mit einer Tiefe von 9 m festgesetzt. Dieser wird durch die Terrassenüberdachung um 3 m überschritten.
Folgendes ist im Bebauungsplan noch für Baugrenzen festgesetzt:
„Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde bei den Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet Überschreitungen der gartenseitigen Baugrenze bis zu max. 1 m als Ausnahme zulassen, ebenso Wintergärten bis zu einer Breite von 3,50 m auf der gartenseitigen Baugrenze bis zu 3 m, wenn ein Grenzabstand von 3 m eingehalten wird.“

Diese Festsetzung ist jedoch nur auf Gebäude und nicht auf untergeordnete Bauteile, wie eine Terrassenüberdachung, anzuwenden.

Da aber auf Grund dieser Festsetzung Wintergärten als Wohnraumerweiterung auch außerhalb des Bauraumes ausnahmsweise zulässig sind, kann abgeleitet werden, dass eine Terrassenüberdachung, welche von ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht so in den Vordergrund tritt wie ein Wintergarten, ebenfalls möglich ist.

Des Weiteren wurden im Bebauungsplangebiet bereits mehrere Bauraumüberschrei-tungen genehmigt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 5,50 m, einer Tiefe von 3,00 m und einer Fläche von 16,5 qm wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 5,50 m, einer Tiefe von 3,00 m und einer Fläche von 16,5 qm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Orionstr. 22e; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1551/12, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1551/12 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil 1“. 

Im Bebauungsplan wird unter der Festsetzung Nr. 7 Buchstabe a Flächen für Garagen als Einzel-, Doppel- oder Reihengaragen festgesetzt. 
Nr. 7 Buchstabe b legt fest, dass Garagen außerhalb der festgesetzten Flächen zulässig sind, soweit sie innerhalb der bebauten Flächen liegen und mit dem Hauptgebäude -einheitliche Dachform - zusammengebaut werden. 
Nr. 7 Buchstabe c regelt, dass soweit Garagen an der seitlichen oder rückwärtigen Grundstücksgrenze festsetzt sind, die Grenzbebauung vorgeschrieben ist, Doppelgaragen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze müssen in gleicher Höhe, Dachform und Dachneigung zusammengebaut werden. 

Mit Beschluss des Bauausschusses vom 21.09.2020 wurde bereits ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von 3 Doppelgaragen gestellt, welchem zugestimmt wurde.

Nun soll eine der drei beantragten Doppelgaragen nochmals von der Lage her um 2,60 m in das Grundstück Fl.Nr. 1551/12 zurückversetzt werden. Die Größe der Garage mit einer Fläche von 36 qm wird nicht verändert. 
Für die Veränderung der Lage ist ein erneuter Antrag auf isolierte Befreiung zu stellen, da diese nicht mehr der vorher bereits zugestimmten Befreiung entspricht.

Da dem Antrag bereits im September zugestimmt wurde und durch das Zurücksetzten der Garage um 2,60 m keine Grundzüge der Planung tangiert sind, steht auch dieser Befreiung nichts entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag isolierte Befreiung für die Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der Flächen für Garagen wird zugestimmt. 

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der Flächen für Garagen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Am Grübl 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1716/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgenden Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (ca. 15,0 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem 
    Dachgeschoss planungsrechtlich umsetzbar?

    In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit E+I+D (Am Grübl 3, 3a) sowie mit 
    einer überbauten Fläche von 275 m²
    Der vorgeschlagene Baukörper mit einer überbauten Fläche von ca. 300 m² fügt
    sich nicht mehr in die Umgebung ein und ist in diesem Ausmaß daher nicht 
    möglich.

    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


2. Das gewählte Dach mit Begrünung erfordert eine spezielle Dachform mit integrier-
    ter Dachterrasse (siehe Schnitt). Ist diese Dachform in der dargestellten Art und
    und Weise genehmigungsfähig?

    Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


3. Die drei geforderten Besucherstellplätze sind entlang der Straße in einer Hecken-
    nische nachgewiesen. Ist dies in der dargestellten Form möglich?

    Sofern die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching eingehalten
    wird, sind die Besucherstellplätze in der dargestellten Form möglich. 


4. Die Abstandsflächen gemäß Abstandsflächensatzung sind eingehalten. Dabei wird
    auf der Südwest-Fassade auf eine Länge von ca. 4 m nur die halbe Abstandsflä-
    che angesetzt (wie dies gemäß alter Bauordnung möglich war). Ist diese Interpre-
    tation richtig?

    Gemäß beiliegendem Schnitt ist ersichtlich, dass die Abstandsflächen nach der 
    Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen-
    tiefe nicht eingehalten werden können.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die gestellten Fragen zum Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:

1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (ca. 15,0 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem 
    Dachgeschoss planungsrechtlich umsetzbar?

    In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit E+I+D (Am Grübl 3, 3a) sowie mit 
    einer überbauten Fläche von 275 m²
    Der vorgeschlagene Baukörper mit einer überbauten Fläche von ca. 300 m² fügt
    sich nicht mehr in die Umgebung ein und ist in diesem Ausmaß daher nicht 
    möglich.

    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


2. Das gewählte Dach mit Begrünung erfordert eine spezielle Dachform mit integrier-
    ter Dachterrasse (siehe Schnitt). Ist diese Dachform in der dargestellten Art und
    und Weise genehmigungsfähig?

    Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


3. Die drei geforderten Besucherstellplätze sind entlang der Straße in einer Hecken-
    nische nachgewiesen. Ist dies in der dargestellten Form möglich?

    Sofern die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching eingehalten
    wird, sind die Besucherstellplätze in der dargestellten Form möglich. 


4. Die Abstandsflächen gemäß Abstandsflächensatzung sind eingehalten. Dabei wird
    auf der Südwest-Fassade auf eine Länge von ca. 4 m nur die halbe Abstandsflä-
    che angesetzt (wie dies gemäß alter Bauordnung möglich war). Ist diese Interpre-
    tation richtig?

    Gemäß beiliegendem Schnitt ist ersichtlich, dass die Abstandsflächen nach der 
    Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen-
    tiefe nicht eingehalten werden können.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die gestellten Fragen zum Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:

1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (ca. 15,0 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem 
    Dachgeschoss planungsrechtlich umsetzbar?

    In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit E+I+D (Am Grübl 3, 3a) sowie mit 
    einer überbauten Fläche von 275 m²
    Der vorgeschlagene Baukörper mit einer überbauten Fläche von ca. 300 m² fügt
    sich nicht mehr in die Umgebung ein und ist in diesem Ausmaß daher nicht 
    möglich.

    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


2. Das gewählte Dach mit Begrünung erfordert eine spezielle Dachform mit integrier-
    ter Dachterrasse (siehe Schnitt). Ist diese Dachform in der dargestellten Art und
    und Weise genehmigungsfähig?

    Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


3. Die drei geforderten Besucherstellplätze sind entlang der Straße in einer Hecken-
    nische nachgewiesen. Ist dies in der dargestellten Form möglich?

    Sofern die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching eingehalten
    wird, sind die Besucherstellplätze in der dargestellten Form möglich. 


4. Die Abstandsflächen gemäß Abstandsflächensatzung sind eingehalten. Dabei wird
    auf der Südwest-Fassade auf eine Länge von ca. 4 m nur die halbe Abstandsflä-
    che angesetzt (wie dies gemäß alter Bauordnung möglich war). Ist diese Interpre-
    tation richtig?

    Gemäß beiliegendem Schnitt ist ersichtlich, dass die Abstandsflächen nach der 
    Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen-
    tiefe nicht eingehalten werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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13. Weßlinger Str. 40; Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Betriebsgebäudes zur Lagernutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3209, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich.

Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 08.03.2015 wurde bereits ein Werkstatt- und Lagergebäude (WH: 6,90 m, FH 10,35 m) mit einem erdgeschossig angebauten Bürogebäude genehmigt.

Das Bürogebäude soll nun um ein 1. Obergeschoss und ein Dachgeschoss erweitert werden (WH 6,55 m, FH 9,53 m).

Grund für die geplante Aufstockung ist die steigende Anzahl von Baumaschinen und der daraus resultierende mangelnde Lagerplatz für Ersatzteile. Durch die Aufstockung kann im ersten Obergeschoss Platz zur Aufbewahrung kleinerer Geräte und größerer Ersatzteile und im Dachgeschoss für Kleinteile geschaffen werden.

Durch das neu entstandene Platzangebot und die Verbindung durch das Treppenhaus, kann durch kurze Arbeitswege der Arbeitsaufwand verringert werden, Fachbereiche (Werkstatt und Büro) behindern sich nicht gegenseitig und eine trockene, sichere und optimale Lagerung von Teilen ist möglich.

Es werden Stellplätze nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung in ausreichender Zahl auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Unter der Maßgabe der Privilegierung wird dem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Unter der Maßgabe der Privilegierung wird dem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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14. Landsberger Str. 44; Antrag auf Nutzungsänderung einer Verkaufsfläche zu einer Gaststätte als Café mit Bar auf dem Grundstück Fl.Nr. 1620/5, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Landsberger Straße I“. Der Bebauungsplan ist nach Angabe des Landratsamtes Starnberg obsolet. Der Antrag beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes zu einer Gaststätte als Café mit Bar und einer Verkaufsfläche für Lebensmittel.

Im Flächennutzungsplan ist die Nutzungsart des Gebietes als „allgemeines Wohngebiet“ dargestellt. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind hiernach die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe zulässig.

Für das geplante Vorhaben sind 6 Stellplätze gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Diese werden in Form einer Doppelgarage im Untergeschoss des Verkaufsraumes sowie 4 offenen Stellplätzen vor dem Gebäude nachgewiesen.
Des Weiteren sind gem. der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung 8 Abstellplätze zu schaffen. Es werden 6 nachgewiesen. Die 2 fehlenden Abstellplätze können auf dem Grundstück noch nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Für eine ungehinderte Anfahrbarkeit der Stellplätze muss gesorgt werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Für eine ungehinderte Anfahrbarkeit der Stellplätze muss gesorgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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15. Feichtholzweg 1; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1632, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Höhe von 2,55 m an dem bestehenden Einfamilienhaus.

Die Grundfläche des Wintergartens beträgt 21 qm. Mit dem Wohngebäude zusammen entsteht eine gesamte überbaute Fläche von 87,60 qm.

In der Umgebung finden sich Gebäude mit überbauten Flächen bis 195 qm.

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze nachgewiesen; die gemeindliche Kzf-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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16. Mahdenholzweg 2a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/62, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                           87,01 m²
Wandhöhe:                                      6,34m
Firsthöhe:                                      9,80 m
Dachform:                                    Satteldach
Dachneigung:                                60°

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                     überbaute Fläche                  Wandhöhe                  Firsthöhe
Am Kesselboschen 3:                 374,00 m²                      6,80 m                     9,25 m
Mahdenholzweg 1a:                   89,00 m²                     6,09 m                     9,32 m
Melchior-Fanger-Str. 39                 178,00 m²                     6,30 m                   10,20 m

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze in Form von einer Garage und zwei offenen Kfz-Stellplätzen nachgewiesen. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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17. Fichtenstr. 3b, 3c; Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 596/8, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carports. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                           137,50 m²
Wandhöhe:                                        6,15 m
Firsthöhe:                                      10,44 m
Dachneigung:                                  38°
Dachform:                                    Satteldach

In der Umgebung (Fichtenstr. 1) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                           162,00 m²
Wandhöhe:                                        6,20 m
Firsthöhe:                                      11,00 m


Das beantragte Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Es werden 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Auf dem angrenzenden gemeindlichen Grundstück steht ein ortsprägender Zucker-Ahorn (ca. 60 Jahre). Es bestehen bedenken, dass durch die Bauarbeiten der Baum beschädigt wird. Eine Ersatzpflanzung mit gleicher ortsprägender Wirkung ist an dieser Stelle aus Platzmangel nicht möglich. 

Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsbescheid eine Auflage hinsichtlich des  Schutzes des ortsprägenden Zucker-Ahorn auf dem angrenzenden Grundstück festzusetzten. Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsbescheid eine Auflage hinsichtlich des  Schutzes des ortsprägenden Zucker-Ahorn auf dem angrenzenden Grundstück festzusetzten. Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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18. Antrag auf "vorhabenbezogene Änderung" des Bebauungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 1061/09, Gemarkung Gilching, Am Obstgarten 28 und 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 18

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.Nr. 1061/09, Gemarkung Gilching, Am Obstgarten 28 und 30 wurde ein Antrag auf Einleitung und Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Die Antragsunterlagen wurden mit der Verwaltung nicht besprochen.

Der Antragsteller hat im Jahr 2020 einen Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage gestellt. Der Antrag wurde in der Bauausschusssitzung am 25.05.2020 behandelt. Hier bestand die Problematik mit einer beantragten Geschossfläche in Höhe von 292,24 m². Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Aubach-Ost“. Die Geschossfläche ist auf max. 220 qm festgesetzt.  
Das planungsrechtliche Einvernehmen wurde seitens des Bauausschusses nicht erteilt, eine Befreiung wurde nicht befürwortet.

Das Landratsamt Starnberg hat ebenfalls die Geschossflächenüberschreitung als Befreiung in diesem Umfang nicht genehmigt. Im Bebauungsplan sind für Einzelhäuser 220 qm Geschossfläche festgesetzt, wobei die Grundstücksgrößen im Bebauungsplangebiet geringfügig unterschiedlich sind. Eine GFZ wurde im Bebauungsplan bewusst nicht festgesetzt, um ausreichend Grünflächen zu erhalten.

Daher beantragt der Bauherr nun einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB, der die Umsetzung eines Gebäudes mit einer Geschossfläche von nun 280 qm vorsieht. 

Der jetzt beantragte vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB wird aus Sicht der Verwaltung als nicht geeignetes planungsrechtliches Instrument für eine Änderung des Bebauungsplans gesehen. Das Grundstück ist bereits erschlossen, so dass keine Erschließungskosten (nur die normalen Erschließungskosten) für das Bauvorhaben auftreten würden. Ein bestimmtes Vorhaben wird nicht verfolgt, es kann lediglich WA festgelegt werden. Somit könnte nur ein erhöhter Wohnraum geschaffen werden. Für dieses Bauvorhaben wäre somit ein Vorhaben- und Erschließungsplan nicht notwendig. Ein Durchführungsvertrag, der eine zeitliche Umsetzung des Bauvorhabens festlegt, ist ebenfalls aus Sicht der Gemeinde nicht notwendig. 

Wie vorangehend beschrieben, würde es sich bei einer Änderung der Planung für ein Grundstück aus Sicht der Verwaltung um eine sog. „Gefälligkeitsplanung“ bzw. „Briefmarkenänderung“ handeln, welche städtebaulich nicht begründbar ist. Mit einer Änderung würde man den Antragsteller im Vergleich zu den Nachbargrundstücken besser stellen. Dies könnte zu weiteren Einsprüchen aus der Nachbarschaft führen. Die Verwaltung ist auch der Auffassung, dass eine festgesetzte Geschossfläche für ein Einzelhaus in Höhe von 220 qm vollkommen ausreichend ist. Es wird daher dringend empfohlen, den Bebauungsplan auch für dieses Grundstück beizubehalten, zumal der Parameter „Geschossfläche“ dem Antragsteller immer bekannt war und eine Änderung in diesem Bereich völlig unverhältnismäßig wäre. Es wird noch darauf hingewiesen, dass der Antragsteller rechtsanwaltlich vertreten wird, um ein erhöhtes Baurecht durchzusetzen. Die Verwaltung sieht dies aber gelassen, da es keinen Rechtsanspruch auf eine Erhöhung von Baurecht im Bebauungsplangebiet gibt. 
Sollte der Gemeinderat die ablehnende Auffassung der Verwaltung nicht teilen, wird die Aufhebung des gesamten Bebauungsplanes empfohlen. Eine weitere Verdichtung und Erhöhung des Baurechts könnte dann für alle Grundstücke über den sog. § 34 BauGB erfolgen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Einleitung und Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Fl.Nr. 1061/09, Gemarkung Gilching, Am Obstgarten 28 und 30 wird abgelehnt. 

Beschluss

Der Antrag auf Einleitung und Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Fl.Nr. 1061/09, Gemarkung Gilching, Am Obstgarten 28 und 30 wird abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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19. Gemeinde Weßling, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen" in Oberpfaffenhofen; hier: Unterrichtung u.Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.v.m. § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 19

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching als Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB bei der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Sattelitennavigation und Raumfahrtmissionen“ in Oberpfaffenhofen.

Der Bauausschuss hat sich bereits in der Sitzung vom 19.04.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmission“ befasst.

Nun liegt der Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes vor und die Gemeinde Gilching wird im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.  
Die Anforderungen an das Kontrollzentrum hatten sich hinsichtlich des Raumbedarfs, im Vergleich zu den Spezifikationen der früheren ESA-Anforderung, für die Funktionsräume um ca. 50 %, die Serverräume um 100 % und der Sicherheitszone um 160 % erhöht, wodurch ein Erweiterungsbau in direkter Nähe zum GCC erforderlich wurde. Dieser wurde durch die 1. Änderung des Bebauungsplans planungsrechtlich ermöglicht und anschließend realisiert. 
Zwischenzeitlich haben sich die technischen Anforderungen ein weiteres Mal erhöht, sodass in unmittelbarer Nähe die Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes erforderlich wird. Die 2. Änderung umfasst die Fl.Nrn. 1513 T und 1354 T der Gemarkung Oberpfaffenhofen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt:

Der Gemeine Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die vorliegende Planänderung nicht betroffen sind. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt:

Der Gemeine Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die vorliegende Planänderung nicht betroffen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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20. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö informativ 20

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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20.1. Wasserlauf Ortszentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö 20.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich zum Sachstand bzgl. Reparatur des Wasserlaufes „Am Markt“.
Erster Bürgermeister Walter erklärt, dass die Reparatur enorme Kosten verursacht und die Problematik in der Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2021 behandelt wird.

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20.2. Rückhaltebecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö 20.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich zum Sachstand „Sanierung Rückhaltecken“.
Erster Bürgermeister Walter teilt mit, dass hierfür bereits ein entsprechende Büro mit der Planung beauftragt wurde.

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20.3. Straßenmeisterei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö 20.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Walter teilte dem Gremium mit, dass eine Verlegung der Straßenmeister in der Landsberger Straße an eine andere Örtlichkeit geplant ist. Hierzu konnten bereits positive Gespräche mit den zuständigen Stellen geführt werden. Auf dem Grund-stück soll dann nach entsprechender Planung sozialer Wohnungsbau errichtet werden.

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20.4. Katastrophenschutzzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö 20.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erkundigt sich zum Sachstand der Altlastenuntersuchung auf dem Grundstück für das Katastrophenschutzzentrum in der Weßlinger Straße.
Erster Bürgermeister Walter teilt mit, dass die Ausschreibung hierzu bereits gelaufen ist und Untersuchungen des Grundstücks derzeit noch stattfinden.

Datenstand vom 17.08.2021 10:01 Uhr