Datum: 19.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2021
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Gernholzweg 34 - 36b; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen u. Stellplätzen (Bauabschnitt 2) sowie Tektur 3-Spänner m. Garagen u. Stellplätzen (Bauabschnitt1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 3105, Gem. Gilching
4 Hauptstr. 6; Bauantrag zur Errichtung eines Einfmilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 551, Gem. Argelsried
5 Laubaner Str. 48; Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1534/44, Gem. Gilching
6 Melchior-Fanger-Str. 27; Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1631/2, Gem. Gilching
7 Sägewerkstr. 4; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286/5, Gem. Gilching
8 Sägewerkstr. 4a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286/5, Gem. Gilching
9 2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" für den Bereich Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz und Nr. 3, 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 13 a Abs.2 i.v.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.2. Halbsatz und Nr. 3, 2. Halbsatz BauGB i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB
10 Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Geisenbrunn", hier Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
11 Gemeinde Weßling; Beteiligung im Verfahren Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße - sozialgerechtes Wohnen" nach § 4 Abs. 2 i.V. mit § 13 a BauGB
12 Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Fachplaner Haustechnik
13 Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Fachplaner Tragwerksplanung
14 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö 20.07.2021.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.06.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.06.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

         Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus

  • St. Gilgener Str. 1 - 1d
Bauantrag zur Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage (Vorhaben entspricht Vorbescheid)

Diskussionsverlauf

         Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus

  • St. Gilgener Str. 1 - 1d
Bauantrag zur Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage (Vorhaben entspricht Vorbescheid)

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3. Gernholzweg 34 - 36b; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen u. Stellplätzen (Bauabschnitt 2) sowie Tektur 3-Spänner m. Garagen u. Stellplätzen (Bauabschnitt1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 3105, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

1. Zum Neubau:
Beantragt wird die Errichtung eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:            177,70 m²
Wandhöhe:                           6,46 m
Firsthöhe:                             9,54 m
Dachform:                         Satteldach

In der Umgebung (Weichselbaumer Str. 4) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  179,00 m²
Wandhöhe:                               7,20 m
Firsthöhe:                             10,45 m
Dachform:                           Satteldach

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Es werden 6 Stellplätze (3 Garagen, 3 offene Stellplätze) auf dem Grundstück nachgewiesen. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist in Bezug auf die Anzahl der Stellplätze eingehalten. Die beiden Garagen im Bereich Gernholzweg Ecke Flugplatzstraße sind nach der Festsetzung Nr. III.2. der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Stellplätzen und Garagen für Kfz 1 m von der Straße abzurücken und zu begrünen.

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.


2. Zur Tektur:
Mit Bescheid vom 21.06.2021 wurde der Antrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Gernholzweg 36 - 36b) vom Landratsamt Starnberg genehmigt.

Für diesen Antrag liegt nun ein Antrag auf Tektur vor. Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Wegfall eines Wintergartens
  • Umwandlung von 3 Garagen zu 3 offenen Stellplätzen (Kfz-Stellplatzsatzung nach wie vor eingehalten)
  • Wegfall geplante Außentreppe ins Kellergeschoss
  • Errichtung eines zusätzlichen Balkons
  • Geringfügige Erweiterung des Kellergrundrisses

Die überbaute Fläche sowie Wand- und Firsthöhe werden nicht verändert. Das Vorhaben fügt sich nach wie vor in die Umgebungsbebauung ein. Die Satzungen der Gemeinde Gilching (Kfz-Stellplatz- und Abstandsflächensatzung) werden ebenfalls weiterhin eingehalten.

Beschlussvorschlag

1. Dem Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Bauabschnitt 2) wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

2. Dem Tekturantrag für die Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Bauabschnitt 1) wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

1. Dem Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Bauabschnitt 2) wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

2. Dem Tekturantrag für die Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Bauabschnitt 1) wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Hauptstr. 6; Bauantrag zur Errichtung eines Einfmilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 551, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Ost“.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                           135,00m²
Wandhöhe:                                        6,50 m
Firsthöhe:                                        8,79 m
Dachneigung:                                  27°
Dachform:                                    Satteldach

Das geplante Gebäude hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.

Zum Vorhaben werden vom Antragsteller folgende Anträge auf Befreiung gestellt:
Punkt 5.2 Dachfenster
Gem. Bebauungsplan sind bei Gebäuden mit einer Wandhöhe von 6,5 m je Hausseite höchstens 3 liegende Dachfenster mit einer lichten Glasfläche von 1,0 qm zulässig.
Vom Antragsteller wird ein Dachfenster je Dachseite mit einer Glasfläche von 1,45 m² (1,14x1,60m) beantragt. Die Fenster sollen in die geplante Belegung des Daches mit Solarelementen integriert werden.
Da bei diesem Vorhaben die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und ähnliche Befreiungen im Bebauungsplangebiet genehmigt wurden, stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.

Punkt 5.3 Dacheindeckung
Gem. Bebauungsplan ist für die Dacheindeckung naturroter Ziegel zu verwenden.
Vom Antragsteller wird eine Dacheindeckung mit dunkelgrauen Ziegeln beantragt. Im Bebauungsplangebiet wurden bereits vergleichbare Befreiungen bzgl. Farbe der Dachziegel erteilt. Auch hier sind die Grundzüge der Planung nicht betroffen, sodass einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegenstehen.

Punkt 5.4 Fenster
Gem. Bebauungsplan sind Fenster mit einer lichten Glasfläche von 1,2 qm zu unterteilen. Vom Antragsteller wird für 2 bodentiefe Fensterelemente (EG und DG der Südwest-Fassade), welche die Vorgabe des Bebauungsplanes um 0,4 m² überschreiten, eine Befreiung von der festgesetzten Fensterunterteilung beantragt. Die Elemente sind in der Fassade deutlich (mind. 1m) zurückgesetzt und beeinflussen das Erscheinungsbild des Hauses nur geringfügig. Da auch hier die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann aus Sicht der Verwaltung eine Befreiung befürwortet werden.

Punkt 7.7 Nebengebäude
Gem. Bebauungsplan sind Nebengebäude gem. § 14 Abs. 1 BauNVO beschränkt auf Gartenhäuschen bis 14 cbm.
Vom Antragsteller werden 2 Nebengebäude außerhalb des Baufensters mit einer Grundfläche von 16,87 m² und 11,65 m² geplant, welche als Ersatzbau für das bestehende, 24 m lange Nebengebäude entlang der östlichen Grundstücksgrenze dienen sollen. Auch der Gesetzgeber gibt nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO die Möglichkeit, mehrere Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei errichten zu können. Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungs-gründe entgegen, da auch die Grundzüge der Planung als nicht betroffen angesehen werden. Des Weiteren wurde im Baugebiet bereits eine Befreiung von der Größe der festgesetzten Nebengebäude erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende beantragte Befreiungen werden befürwortet:
  • Errichtung eines Dachfensters je Dachseite mit einer Glasfläche von je 1,45 m²
  • Dacheindeckung mit dunkelgrauen Ziegeln
  • keine Unterteilung bei 2 bodentiefen Fenstertüren (Glasfläche über 1,20 m²) mit Sprossen
Errichtung von 2 Nebengebäuden außerhalb des Bauraumes mit mehr als 14 cbm pro Gebäude

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende beantragte Befreiungen werden befürwortet:
  • Errichtung eines Dachfensters je Dachseite mit einer Glasfläche von je 1,45 m²
  • Dacheindeckung mit dunkelgrauen Ziegeln
  • keine Unterteilung bei 2 bodentiefen Fenstertüren (Glasfläche über 1,20 m²) mit Sprossen
  • Errichtung von 2 Nebengebäuden außerhalb des Bauraumes mit mehr als 14 cbm pro Gebäude

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Laubaner Str. 48; Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1534/44, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil I“.

Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 6,50 m und einer Tiefe von 3,20 m.

Im Bebauungsplan ist für das Grundstück ein Bauraum mit einer Tiefe von 10,5 m festgesetzt. Dieser wird durch die Terrassenüberdachung um 3,20 m überschritten.
Folgendes ist im Bebauungsplan noch für Baugrenzen festgesetzt:
„Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde bei den Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet Überschreitungen der gartenseitigen Baugrenze bis zu max. 1 m als Ausnahme zulassen, ebenso Wintergärten bis zu einer Breite von 3,50 m auf der gartenseitigen Baugrenze bis zu 3 m, wenn ein Grenzabstand von 3 m eingehalten wird.“

Diese Festsetzung ist jedoch nur auf Gebäude anzuwenden.

Da aber auf Grund dieser Festsetzung Wintergärten als Wohnraumerweiterung auch außerhalb des Bauraumes ausnahmsweise zulässig sind, kann abgeleitet werden, dass eine Terrassenüberdachung, welche von ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht so in den Vordergrund tritt wie ein Wintergarten, ebenfalls möglich ist.

Des Weiteren wurden im Bebauungsplangebiet bereits Bauraumüberschreitungen genehmigt.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe kann eingehalten werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung zur Überschreitung des festgesetzten Bauraumes zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 6,50 m und einer Tiefe von 3,20 m wird befürwortet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe kann eingehalten werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung zur Überschreitung des festgesetzten Bauraumes zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 6,50 m und einer Tiefe von 3,20 m wird befürwortet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe kann eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Melchior-Fanger-Str. 27; Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1631/2, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird der Ausbau des Dachgeschosses einer Doppelhaushälfte mit dem Einbau von 2 Dachgauben sowie Errichtung einer Außentreppe zur Schaffung einer 2. Wohneinheit.

Das Gebäude wird sowohl von der überbauten Fläche (94 m²) als auch von der Wand- und Firsthöhe (6,20 m und 9,80m) nicht verändert.

Zum Vorhaben wird ein Antrag auf Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe beantragt.
Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 16.07.1998 wurde bereits eine Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen erteilt, da ein Abstand von 3,78 m nicht zum Nachbargrundstück eingehalten werden konnte, sondern nur 1,65 m. Begründet wurde dies dahingehend, dass belichtungstechnisch keine große Änderung für den angrenzenden Nachbarn zu erwarten sei, da das Gebäude im Nordosten zum beeinträchtigten Nachbarn liegt. Da die damalige Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar war, wurde sie vom Landratsamt zugelassen.

Durch den beantragten Ausbau des Dachgeschosses findet nun jedoch eine Wohnflächenmehrung und dadurch eine Nutzungsintensivierung statt. In einem ähnlich gelagerten Fall (Hauptstr. 10) wurde Seitens des Landratsamtes eine Abweichung von den Abstandsflächen nicht zugelassen.
Um ebenfalls die Schaffung von Bezugsfällen zu vermeiden, sollte der beantragten Abweichung von § 2 der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nicht gefolgt werden.

Für das geplante Vorhaben sind nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung 2 weitere Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Mit der Wohnung im Erdgeschoss, welche Bestandsschutz hat, wären dies in Summe 3 Stellplätze.
Diese werden bzw. sollen in Form einer Garage auf dem Nachbargrundstück Am Gemeindeholz 15 (rechtlich gesichert), eines offenen Stellplatzes auf dem Grundstück sowie eines Tiefgaragenstellplatzes im Gebäude Landsberger Str. 33 (rechtlich gesichert) nachgewiesen werden.
Im Kommentar zu Art. 47 BayBO (Stellplätze) steht hierzu, dass bei größeren Gemeinden eine Entfernung vom Baugrundstück zum Stellplatz von rund 300 m als grober Anhaltspunkt genommen werden kann. Aus Sicht der Verwaltung ist daher der Stellplatz, welcher sich in der Landsberger Straße befindet und eine fußläufige Entfernung von ca. 445 m zum Baugrundstück hat, zu weit entfernt und sollte nicht mehr als Nachweis anerkannt werden.
Der 2. Stellplatz ist daher auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschlussvorschlag

Auf Grund Nichteinhaltung der Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Gilching wird dem Vorhaben das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Einer Abweichung von § 2 der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird nicht zugestimmt.
Der 2. erforderliche Stellplatz ist auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Auf Grund Nichteinhaltung der Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Gilching wird dem Vorhaben das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Einer Abweichung von § 2 der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird nicht zugestimmt.
Der 2. erforderliche Stellplatz ist auf dem Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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7. Sägewerkstr. 4; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286/5, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antrag wurde vom Bauherren am 15.07.2021 zurückgezogen.

Eine Beschlussfassung ist daher nicht mehr erforderlich.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wurde vom Bauherren am 15.07.2021 zurückgezogen.

Eine Beschlussfassung ist daher nicht mehr erforderlich.

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8. Sägewerkstr. 4a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286/5, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antrag wurde vom Bauherren am 12.07.2021 zurückgezogen.

Eine Beschlussfassung ist daher nicht mehr erforderlich.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wurde vom Bauherren am 12.07.2021 zurückgezogen.

Eine Beschlussfassung ist daher nicht mehr erforderlich.

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9. 2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" für den Bereich Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz und Nr. 3, 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 13 a Abs.2 i.v.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.2. Halbsatz und Nr. 3, 2. Halbsatz BauGB i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.07.2020 die Einleitung der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für den Bereich der Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch beschlossen. 

In der Bauausschusssitzung vom 21.09.2020 wurde der Bebauungsplanvorentwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F.v. 02.09.2020 inhaltlich gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 23.10.2020 bis 26.11.2020. 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen der Verwaltung werden als Anlage nachgereicht. 

Das Grundstück Fl.Nr. 129/4 (bisherige Grünfläche) wird zum Teil als Freifläche für die Kindertageseinrichtung genutzt. Daher muss der bestehende Rad- und Fußweg verändert werden. Das Gebäude selbst wird hinsichtlich des Bauraumes an die Nicolaus-Otto-Straße gelegt. 

Neue Erkenntnisse, welche sich durch die eingegangenen Stellungnahmen, Abwägungen sowie die Erkenntnisse aus dem Planungsprozess ergeben haben, hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München in die Entwurfsplanung der 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F.v. 19.07.2021 berücksichtigt.

Der Bebauungsplanentwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F. vom 19.07.2021 wird gemeinsam mit den eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungen nachgereicht. 



Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage samt Anlagen (Stellungnahmen, Abwägungsvorschläge, Bebauungsplanentwurf) vom 19.07.2021 sowie vom Sachvortrag und beschließt:

  1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die öffentliche Verkehrsfläche (Nicolaus-Otto-Str.) erweitert. 

  1. Der Entwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F.v. 19.07.2021 wird inhaltlich gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage samt Anlagen (Stellungnahmen, Abwägungsvorschläge, Bebauungsplanentwurf) vom 19.07.2021 sowie vom Sachvortrag und beschließt:

1.        Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

2.        Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die öffentliche Verkehrsfläche 
         (Nicolaus-Otto-Str.) erweitert. 

3.        Der Entwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ 
         i.d.F.v. 19.07.2021 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der erneuten öffentlichen Auslegung 
         gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz 
         BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Geisenbrunn", hier Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 30.06.2020 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss) „Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn“ im Regelverfahren beschlossen. Im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird hierzu die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans erfolgen. 

Vorab wurde eine Standortanalyse durchgeführt, ob das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried für das neu zu errichtende Feuerwehrhaus geeignet sei.
 
Die Standortanalyse wird als Anlage im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beigefügt 

Im Rahmen eines VgV-Verfahrens erhielt das Büro ArGe Architekten, Waldkirch den Zuschlag für die Architektenleistungen. Die aktuellen Planungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 vorgestellt. Das Gremium nahm die Planung inhaltlich zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung zur weiteren Durchführung der Bauleitplanung. 

Auf dieser Grundlage erfolgte die Erstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ durch das Planungsbüro Terrabiota, Starnberg. Es liegt nun der Planvorentwurf i.d.F. vom 06.07.2021 mit Begründung einschl. Umweltbericht vor. Dieser ist als Anlage beigefügt und wird in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. 

Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zeitnah zu schaffen, damit der Neubau eines Feuerwehrhauses für den Ortsteil Geisenbrunn ermöglicht werden kann. 

Das Plangebiet umfasst die Fl.Nrn. 47, 644 und 644/10 sowie 78, Gemarkung Argelsried. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll zwischen der Münchner Straße und der Bodenseestraße in Geisenbrunn entstehen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.07.2021 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung. 

Der Satzungsvorentwurf i.d.F. vom 06.07.2021 zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn“ wird inhaltlich gebilligt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 a Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung durchzuführen. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.07.2021 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung. 

Der Satzungsvorentwurf i.d.F. vom 06.07.2021 zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn“ wird inhaltlich gebilligt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 a Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Gemeinde Weßling; Beteiligung im Verfahren Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße - sozialgerechtes Wohnen" nach § 4 Abs. 2 i.V. mit § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße-sozialgerechtes Wohnen“ für das Grundstück Fl.Nr.327, Gemarkung Weßling, nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die geplante sozialgerechte Wohnbebauung mit zwei 3-geschossigen Wohngebäuden (ca. 24 Wohnungen) in der Ortsmitte von Weßling zu realisieren. Es wird hierfür u.a. ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Weßling und dem Grundstückseigentümer/Bauherrn der Pfarrpfründestiftung Weßling geschlossen.

Das gesamte Plangebiet befindet sich derzeit im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt „Wohnen“ dar.  Es handelt sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden soll.

Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die Lage in der Ortsmitte von Weßling lassen keine Belange erkennen, wovon die Gemeinde Gilching betroffen sein könnte. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.07.2021 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.07.2021 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Fachplaner Haustechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für die Planung einer 6-gruppigen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße steht nun nach Beauftragung der Architektenleistungen die Auswahl der Fachplaner an. Im Zuge dessen sollen die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung vergeben werden.
Im Vorfeld wurde hierzu geprüft, ob der zu erwartende Auftragswert für die zu vergebenden Leistung über dem Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen nach der Vergabeverordnung (netto 214.000,- EUR) liegt, bzw. die Leistungen im erleichterten Verfahren – unter Einholung von mehreren Angeboten – beauftragt werden können. Nach Überprüfung des zu erwartenden Honorars (netto 118.674,21 EUR) können die Leistungen ohne europaweite Ausschreibung im erleichterten Verfahren vergeben werden. Hierzu wurden drei Ingenieurbüros für eine Angebotsabgabe angefragt:
Ing. Büro K 3 Kapellar, Penzberg
Ing. Büro Duschl GmbH, Rosenheim, Niederlassung München
Ing. Büro PEG, Gilching
Nach Wertung der Angebote hat das Büro K 3 Kapellar mit brutto 104.373,38 EUR das wirtschaftlichste Honorarangebot auf Grundlage der vorliegenden anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung abgegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, das Ingenieurbüro K 3 Kapellar mit den Gesamtleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 8 gemäß § 53 HOAI zu beauftragen. Das Honorar ergibt sich auf Grundlage der tatsächlich anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung und den Tafelwerten gemäß § 56 HOAI.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das Ingenieurbüro K 3 Kapellar mit den Gesamtleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 8 gemäß § 53 HOAI zu beauftragen. Das Honorar ergibt sich auf Grundlage der tatsächlich anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung und den Tafelwerten gemäß § 56 HOAI.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Fachplaner Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö informativ 13

Sachverhalt

Für die Planung einer 6-gruppigen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße steht nun die Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerksplanung an. Nach Durchsicht und nochmaliger Überprüfung der Angebote schließt das wirtschaftlichste Angebot des Ingenieurbüros CES, München mit brutto 84.583,56 EUR.
Entsprechend § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gilching wird die Beauftragung in Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters erteilt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerkplanung erfolgt gemäß § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gilching in Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters.

Diskussionsverlauf

Die Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerkplanung erfolgt gemäß § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gilching in Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters.

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö informativ 14

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

- keine Wortmeldungen -

Datenstand vom 27.10.2021 09:45 Uhr