Datum: 16.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.07.2021
2 Am Kesselboschen 12a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1643/26, Gem. Gilching
3 Am Obstgarten 28; Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1061/9. Gem. Gilching
4 Am Waldhang 22; Bauantrag für den Umbau einer Hotelpension zu einer Wohngemeinschaft sowie Anbau eines Liftes und Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 667/52, Gem. Argelsried
5 Bahnhofstr. 3; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 554/26, Gem. Argelsried
6 Bajuwarenstr. 17a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage inkl. Gartengerätehaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/22, Gem. Gilching
7 Feichtholzweg 10; Bauantrag zur Errichtung eines 4-Spänners mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/4, Gem. Gilching
8 Frauwiesenweg 15a; Bauantrag zur Schließung der Fassade, der Terrasse und des Balkons sowie Neubau Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 1714/3, Gem. Gilching
9 Sägewerkstr. 4; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286/5, Gem. Gilching
10 Sägewerkstr. 4a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286/39, Gem. Gilching
11 Waldstr. 24; Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/55, Gem. Gilching
12 Neubau Feuerwehrhaus Gilching; hier: Beauftragung der Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlgr. 4-6 nach Abschluss VgV-Verfahren
13 Neubau Feuerwehrhaus Gilching; hier: Beauftragung der Ingenieurleistungen TA Anlgr. 1-3+8 nach Abschluss VgV-Verfahren
14 Neubau Feuerwehrhaus Gilching; hier: Beauftragung der Tragwerksplanung nach Abschluss VgV-Verfahren
15 Verschiedenes
15.1 Luftreinigungsgeräte

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö 17.08.2021.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.07.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.07.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.07.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Am Kesselboschen 12a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1643/26, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz.

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1. Ist ein Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte, auch unter Berücksichtigung der 
    derzeit gültigen Abstandsflächen, wie im Plan dargestellt, planungsrechtlich zulässig?
    (Abmessungen: Hauptbaukörper 7,24 m x 10,49 m, Wandhöhe ~ 6,30m, Dachneigung 
     27°)

Der Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte unter Einhaltung der Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist grundsätzlich möglich.
Durch das geplante Vorhaben entsteht eine Gesamtgrundfläche (Altbestand + Neubau) von 145,30 m². 
In der Umgebung (Melchior-Fanger-Str. 32) findet sich ein Gebäude mit einer Grundfläche von 185 m², einer Wandhöhe von 7,10 m und einer Firsthöhe von 10,30 m.
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.


2. Ist die Errichtung von einer Garage und einem Stellplatz, wie im Plan dargestellt, pla-
    nungsrechtlich zulässig? Die Erschließung des Grundstücks ist über eine Dienstbarkeit 
    sichergestellt.

Sofern die Erschließung des Grundstücks gesichert ist, ist die Errichtung einer Garage und eines Stellplatzes, wie im Plan dargestellt, grundsätzlich möglich. Die gdl. Kzf-Stellplatz-satzung ist einzuhalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen zum Antrag auf Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:

1. Ist ein Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte, auch unter Berücksichtigung der 
    derzeit gültigen Abstandsflächen, wie im Plan dargestellt, planungsrechtlich zulässig?
    (Abmessungen: Hauptbaukörper 7,24 m x 10,49 m, Wandhöhe ~ 6,30m, Dachneigung 
     27°)

Der Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte unter Einhaltung der Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist grundsätzlich möglich.
Durch das geplante Vorhaben entsteht eine Gesamtgrundfläche (Altbestand + Neubau) von 145,30 m². 
In der Umgebung (Melchior-Fanger-Str. 32) findet sich ein Gebäude mit einer Grundfläche von 185 m², einer Wandhöhe von 7,10 m und einer Firsthöhe von 10,30 m.
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.


2. Ist die Errichtung von einer Garage und einem Stellplatz, wie im Plan dargestellt, pla-
    nungsrechtlich zulässig? Die Erschließung des Grundstücks ist über eine Dienstbarkeit 
    sichergestellt.

Sofern die Erschließung des Grundstücks gesichert ist, ist die Errichtung einer Garage und eines Stellplatzes, wie im Plan dargestellt, grundsätzlich möglich. Die gdl. Kzf-Stellplatz-satzung ist einzuhalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen zum Antrag auf Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:

1. Ist ein Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte, auch unter Berücksichtigung der 
    derzeit gültigen Abstandsflächen, wie im Plan dargestellt, planungsrechtlich zulässig?
    (Abmessungen: Hauptbaukörper 7,24 m x 10,49 m, Wandhöhe ~ 6,30m, Dachneigung 
     27°)

Der Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte unter Einhaltung der Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist grundsätzlich möglich.
Durch das geplante Vorhaben entsteht eine Gesamtgrundfläche (Altbestand + Neubau) von 145,30 m². 
In der Umgebung (Melchior-Fanger-Str. 32) findet sich ein Gebäude mit einer Grundfläche von 185 m², einer Wandhöhe von 7,10 m und einer Firsthöhe von 10,30 m.
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.


2. Ist die Errichtung von einer Garage und einem Stellplatz, wie im Plan dargestellt, pla-
    nungsrechtlich zulässig? Die Erschließung des Grundstücks ist über eine Dienstbarkeit 
    sichergestellt.

Sofern die Erschließung des Grundstücks gesichert ist, ist die Errichtung einer Garage und eines Stellplatzes, wie im Plan dargestellt, grundsätzlich möglich. Die gdl. Kzf-Stellplatz-satzung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Am Obstgarten 28; Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1061/9. Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Aubach-Ost“.

Beantragt wird die Errichtung eines Wohnhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  139,76 m²
Wandhöhe:                               6,45 m
Firsthöhe:                               8,78 m
Wohneinheiten:                           2
Dachneigung                         25°
Dachform:                           Satteldach

Das Vorhaben hält mit den o. g. Maßen die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Auchbach-Ost“ ein.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

Festsetzung Nr. 5.1 - Bauliche Gestaltung
Gem. Bebauungsplan ist die festgelegte Höhe der Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens, gemessen in Gebäudemitte, für das o. g. Baugrundstück 554,8 über NN.

Vom Antragsteller wird eine Anhebung des EG-Rohfußbodens um 0,05 m von 554,80 m auf 554,85 m beantragt. Begründet wird dies damit, dass das Grundstück in einem hochwassergefährdeten Bereich liegt und die Anhebung des EG-Rohfußbodens einen zusätzlichen Schutz vor möglichem Hochwasser und Überschwemmungen bietet. Die festgesetzte Wandhöhe von 6,50 m wird hierdurch nicht tangiert, da diese entsprechend angepasst wurde.

Festsetzung Nr. 5.5 - bauliche Gestaltung
Gem. Bebauungsplan sind pro Hausseite je Haus max. 2 Dachflächenfenster mit je einer lichten Glasfläche von max. 0,6 qm, oder eines mit max. 1,2 qm zulässig.

Die Gesamtanzahl von max. 4 Dachflächenfenster wird eingehalten. Jedoch wird eine Befreiung von der Aufteilung beantragt. Es sollen auf einer Dachseite 3 Dachfenster errichtet werden. Begründet wird dies durch eine bessere Belichtung der Räume/des Treppenhauses, welche nach Norden ausgerichtet sind.

Da weder städtebauliche Gründe gegen die Befreiung sprechen, noch die Grundzüge der Planung berührt werden (die Grundkonzeption des Bebauungsplans wird nicht tangiert) sind die Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden befürwortet:
  • Anhebung des festgelegten Erdgeschoss-Rohfußbodens um 0,05 m
  • Verteilung der Dachfenster auf beiden Hausseiten

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden befürwortet:
  • Anhebung des festgelegten Erdgeschoss-Rohfußbodens um 0,05 m
  • Verteilung der Dachfenster auf beiden Hausseiten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. Am Waldhang 22; Bauantrag für den Umbau einer Hotelpension zu einer Wohngemeinschaft sowie Anbau eines Liftes und Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 667/52, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kleinfeldstraße I“. Dieser setzt für das Gebiet „WA“ fest. 

Beantragt wird der Umbau einer bestehenden Hotelpension zu inklusiver Wohngemeinschaft sowie der Anbau eines Lifts und eines Wintergartens.

Durch den Umbau soll ein Wohnheim mit max. 14 Betten sowie Tages-Café zum Zwecke der Inklusion erzielt werden. Die Wohngemeinschaft richtet sich vor allem an Menschen mit Hilfebedarf sowie bewegungseingeschränkte Rollstuhlfahrer. Dafür soll Barrierefreiheit in mind. einem Wohngeschoss hergestellt werden. Des Weiteren werden Bewegungsräume gebraucht. Der Café-Anbau ist eine Ersatzkonstruktion für den bestehenden Frühstücksraum. Das Café selbst ist als Betätigungs- und Ausbildungsstelle für die Bewohner und als zusätzliches Angebot für die Nachbarschaft gedacht.

Zum Vorhaben werden folgende Anträge auf Befreiung gestellt:
Überschreitung Baugrenze
Diese wird im Norden durch einen Liftanbau und durch Erweiterung der Fassade am ehemaligen Frühstücksraum, jetzt Café-Raum zur Straße hin überschritten. Des Weiteren wird der Bauraum im Süden durch die Erweiterung der Gemeinschaftsfläche und durch den Anbau des Wintergartens zum Garten hin überschritten.

Da im Bebauungsplangebiet bereits mehrere gleichartige Befreiungen erteilt wurden kann auch dieser Befreiung gefolgt werden.

Geschossfläche
Gem. Bebauungsplan ist eine Geschossfläche von 360 m² zulässig.

Diese wurde bereits mit Errichtung des Gebäudes (Geschossfläche 410,40 m²) überschritten, wofür Seitens des Landratsamtes eine Genehmigung erteilt wurde. Durch den Umbau entsteht nun eine Geschossfläche von 599,74 m². Da im gesamten Bebauungsplangebiet bereits Befreiungen bzgl. Überschreitung der zulässigen Geschossfläche erteilt wurden und somit die Grundzüge der Planung nicht mehr berührt werden, stehen auch dieser Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.

Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind Stellplätze in folgender Anzahl nachzuweisen:

Wohnheim
1 Stpl. je 6 Betten, jedoch mind. 3 Stpl. sowie hiervon zusätzlich 75% f. Besucher
14 Betten = mind. 3 Stellplätze
75% für Besucher = 2,25 aufgerundet sind dies 3
Somit sind für das Wohnheim 6 Stellplätze nachzuweisen.

Café
1 Stpl. je beg. 8 m² HNF (inkl. Schankbereich)
39,23 HNF = 4,90 aufgerundet sind dies 5
Für das Café sind somit 5 Stellplätze nachzuweisen.

Insgesamt sind auf dem Grundstück 11 Kfz-Stellplätze vorzuhalten. Hiervon können 8 in der bestehenden Tiefgarage und 3 oberirdisch nachgewiesen werden. Die Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Des Weiteren werden 17 Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen; die gdl. Fahrradabstellplatzsatzung ist eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden befürwortet:
  • Überschreitung des Bauraumes an der Nord- und Südseite des Gebäudes
  • Überschreitung der zulässigen GFZ

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden befürwortet:
  • Überschreitung des Bauraumes an der Nord- und Südseite des Gebäudes
  • Überschreitung der zulässigen GFZ

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Fink nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

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5. Bahnhofstr. 3; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 554/26, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  77,38 m²
Wandhöhe:                             9,10 m
Geschossigkeit:                   E + I + D
Dachform:                           Flachdach


In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Abmessungen:
Bahnhofstr. 1                Bahnhofstr. 6 - 6c
überbaute Fläche:                     253,00 m²                                229,00 m²
Wandhöhe:                                  6,60 m                                 6,45 m
Höhe Zwerchgiebel:                9,00 m                                 ------
Firsthöhe:                                10,05 m                               10,36 m
Dachform:                            Satteldach                           Satteldach
Geschossigkeit:                      E + I + D                              E + I + D


Hauptstr. 10                        Hauptstr. 14b
überbaute Fläche:                    163,00 m²                            162,00 m²
Wandhöhe:                                 8,20 m                                7,00 m
Firsthöhe:                               10,00 m                              10,10 m
Dachform:                           Satteldach                          Satteldach
Geschossigkeit:                     E + I + D                              E + I +D


Das Gebäude fügt sich auf Grund des Zwerchgiebels mit einer Höhe von 9,00 m in die Umgebung ein.

Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind 2 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten.
Diese werden in Form eines Carports sowie eines offenen Stellplatzes nachgewiesen.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Das Gebäude fügt sich auf Grund des Zwerchgiebels (Bahnhofstr. 1, Gen.Nr. 402-52-45/92) mit einer Höhe von 9,00 m in die Umgebung ein.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Das Gebäude fügt sich auf Grund des Zwerchgiebels (Bahnhofstr. 1, Gen.Nr. 402-52-45/92) mit einer Höhe von 9,00 m in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bajuwarenstr. 17a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage inkl. Gartengerätehaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/22, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Reßweg-Süd“.

Mit Schreiben vom 20.10.2016 wurde die Freistellung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit 2 offenen Stellplätzen zugelassen. Die Stellplätze wurden mit einem Abstand von 4m zum nördlich gelegenen Grundstück Fl.Nr. 1107/2 auf dem Plan dargestellt.

Beantragt wird nun die Errichtung einer Doppelgarage mit Gartengeräteraum mit einer Länge von 8,70 m und einer Breite von 5,55 m an der nördlichen Grundstücksgrenze.

Gem. Bebauungsplan sind Garagen nur in den hierfür festgesetzten Flächen (Bauraum für Garage) zulässig.
Da das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a und b BayBO verfahrensfrei ist, aber die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten werden können, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

Der nördlich angrenzende Nachbar (Fl.Nr. 1107/2) hat als direkt von dem Vorhaben Betroffener sein Einverständnis nicht erteilt. Begründet wurde dies damit, dass der Baukörper direkt vor der Terrasse eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Des Weiteren wird der Lärm von den beiden seitlich angebrachten Türen (vom Geräteraum und der Garage aus in den Garten), welcher durch das Auf- und Zuschlagen entsteht, als störend empfunden.

Ein weiterer Nachbar hat seine Zustimmung zum Vorhaben ebenfalls nicht erteilt.
Zwei direkt anliegende Nachbarn haben ihre Zustimmung erteilt.

Auf dem Grundstück Bajuwarenstr. 19 wurde ebenfalls eine bauliche Anlage direkt an der Grundstücksgrenze errichtet. Jedoch handelt es sich hier um einen überdachten Freisitz. Garagen und deren Nebenräume sind in diesem Gebiet von der nördlichen Grundstücksgrenze abgerückt (s. Bajuwarenstr. 13, 15).

Um auch die nachbarlichen Interessen zu wahren und zu würdigen, sollte von einer Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung - wie er vorliegt - abgesehen werden. 
Des Weiteren werden keine Gründe des Allgemeinwohls für eine Befreiung gesehen. Das Gebot der Rücksichtnahme ist zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage mit Gartengeräteraum wird auf Grund des Fehlens von Gründen für das Allgemeinwohl sowie zur Wahrung und Würdigung von nachbarlichen Interessen nicht zugestimmt. Das Gebot der Rücksichtnahme ist zu berücksichtigen.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage mit Gartengeräteraum wird auf Grund des Fehlens von Gründen für das Allgemeinwohl sowie zur Wahrung und Würdigung von nachbarlichen Interessen nicht zugestimmt. Das Gebot der Rücksichtnahme ist zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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7. Feichtholzweg 10; Bauantrag zur Errichtung eines 4-Spänners mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

In der Sitzung des Bauausschusses am 22.03.2021 wurde für das Grundstück bereits ein Bauantrag mit folgenden Maßen eingereicht:
überbaute Fläche:                  309,00 m², 
Wandhöhe:                               6,37 m
Firsthöhe:                               9,11 m
Geschossigkeit:                  E + I +D

Das Gremium hat dem vorgelegten Antrag einstimmig zugestimmt.

Da sich nach Aussage des Landratsamtes Starnberg das Vorhaben jedoch im Hinblick auf die überbaute Fläche nicht mehr in die Umgebung einfügt, wurde der Antrag vom Bauherren zurückgezogen.


Nun liegt für das Grundstück ein erneuter Antrag zur Beurteilung vor. Beantragt wird die Errichtung eines 4-Spänners mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  248,82 m²
Wandhöhe:                               6,47 m
Firsthöhe:                             10,57 m
Dachform:                           Satteldach
Geschossigkeit:                  E + I + D


In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Abmessungen:
Feichtholzweg 20, 20a, 20b
überbaute Fläche:                  217,00 m²
Wandhöhe:                               6,40 m 
Firsthöhe:                             10,72 m
Geschossigkeit:                  E + I + D

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 8 Stellplätze nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Frauwiesenweg 15a; Bauantrag zur Schließung der Fassade, der Terrasse und des Balkons sowie Neubau Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 1714/3, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Erweiterung von Wohnräumen durch Schließung der bestehenden Fassade im Erdgeschoss (Terrasse) und Obergeschoss (Balkon). Des Weiteren ist der Neubau eines Balkones beantragt.

Das Gebäude hat eine Grundfläche von 91,8 m². Diese wird durch die beantragte Erweiterung auf 102,00 m² erhöht. Die Wand- und Firsthöhe bleiben unverändert.

In der Umgebung finden sich Grundflächen bis 152 m². Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Sägewerkstr. 4; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286/5, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  ca. 107,46 m²
Wandhöhe:                             3,40 m
Firsthöhe:                             8,30 m
Dachform:                           Satteldach

Das Vorhaben entspricht mit den o. g. Maßen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Jedoch sind zum Vorhaben folgende Befreiung erforderlich, für die entsprechende Anträge gestellt wurden:

  • Änderung Dachneigung auf 45° (Bebauungsplan: 25° - 35°)
  • Überschreitung der Baugrenze durch zwei Kellerlichtschächte
  • Errichtung des 2. Stellplatzes außerhalb des Baufensters

Es sprechen weder städtebauliche Gründe gegen die Befreiung, noch werden die Grundzüge der Planung berührt, da die Grundkonzeption des Bebauungsplans nicht tangiert wird; die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar.


Stellplätze
Gem. Bebauungsplan sind pro Wohneinheit ≤ 150 qm je 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze in Form eines Carports und eines offenen Stellplatzes errichtet. Die Festsetzung ist somit eingehalten.

Die gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächen wird eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen: 


  • Änderung Dachneigung auf 45° (Bebauungsplan: 25° - 35°)
  • Überschreitung der Baugrenze durch zwei Kellerlichtschächte
  • Errichtung des 2. Stellplatzes außerhalb des Baufensters

wird erteilt. 

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen: 


  • Änderung Dachneigung auf 45° (Bebauungsplan: 25° - 35°)
  • Überschreitung der Baugrenze durch zwei Kellerlichtschächte
  • Errichtung des 2. Stellplatzes außerhalb des Baufensters

wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Sägewerkstr. 4a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286/39, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  ca. 107,46 m²
Wandhöhe:                             3,40 m
Firsthöhe:                             8,30 m
Dachform:                           Satteldach

Das Vorhaben entspricht mit den o. g. Maßen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Jedoch sind zum Vorhaben folgende Befreiung erforderlich, für die entsprechende Anträge gestellt wurden:

  • Änderung Dachneigung auf 45° (Bebauungsplan: 25° - 35°)
  • Überschreitung der Baugrenze durch zwei Kellerlichtschächte
  • Errichtung des 2. Stellplatzes außerhalb des Baufensters

Es sprechen weder städtebauliche Gründe gegen die Befreiung, noch werden die Grundzüge der Planung berührt, da die Grundkonzeption des Bebauungsplans nicht tangiert wird; die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar.


Stellplätze
Gem. Bebauungsplan sind pro Wohneinheit ≤ 150 qm je 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze in Form eines Carports und eines offenen Stellplatzes errichtet. Die Festsetzung ist somit eingehalten.

Die gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächen wird eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen: 


  • Änderung Dachneigung auf 45° (Bebauungsplan: 25° - 35°)
  • Überschreitung der Baugrenze durch zwei Kellerlichtschächte
  • Errichtung des 2. Stellplatzes außerhalb des Baufensters

wird erteilt.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen: 


  • Änderung Dachneigung auf 45° (Bebauungsplan: 25° - 35°)
  • Überschreitung der Baugrenze durch zwei Kellerlichtschächte
  • Errichtung des 2. Stellplatzes außerhalb des Baufensters

wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Waldstr. 24; Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/55, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 3,77 m und einer Länge von 4,61 m.

Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei.

Da die verfahrensfreien Maße überschritten werden, ist für das Vorhaben ein Bauantrag erforderlich.

Zur geplanten Terrassenüberdachung wurde ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen gestellt, da das Mindestmaß zwischen Vorhaben und Grundstücksgrenze von 3 m nicht eingehalten werden kann.

Zur Vermeidung von Bezugsfällen sollte von einer Zustimmung zur Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe abgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da das Mindestmaß der Abstandsflächentiefe von 3m nicht eingehalten wird.
Dem Antrag auf Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da das Mindestmaß der Abstandsflächentiefe von 3m nicht eingehalten wird.
Dem Antrag auf Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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12. Neubau Feuerwehrhaus Gilching; hier: Beauftragung der Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlgr. 4-6 nach Abschluss VgV-Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für die Planungen zum Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg werden nun die Fachplaner benötigt. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann, Sauerlach wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl der Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlgr. 4-6 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen) beauftragt.

Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 28.05.2021 versandt, worauf  7 Büros die Unterlagen gesichtet und hiervon 7 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 07.07.2021 vier Büros aufgrund Leistungsfähigkeit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Mit den vier verbliebenen Büros wurden am 27.07.2021 und am 29.07.2021 die Verhandlungsgespräche geführt.

Das Büro G-TEC, Siegen erhielt im Verhandlungsgespräch die höchste Punktzahl von 445,76 von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher das Büro G-TEC, Siegen mit den Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlgr. 4-6  für den Neubau des Feuerwehrhauses Gilching zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).

  1. Mit den Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlgr. 4-6 für den Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg wird das Büro G-TEC, Siegen gemäß § 55 HOAI beauftragt.

  1. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt:

  • Stufe 1: Leistungsphasen 1-3
  • Stufe 2: Leistungsphasen 5-8
  • Stufe 3: Leistungsphase 9

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).

  1. Mit den Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlgr. 4-6 für den Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg wird das Büro G-TEC, Siegen gemäß § 55 HOAI beauftragt.

  1. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt:

  • Stufe 1: Leistungsphasen 1-3
  • Stufe 2: Leistungsphasen 5-8
  • Stufe 3: Leistungsphase 9

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Neubau Feuerwehrhaus Gilching; hier: Beauftragung der Ingenieurleistungen TA Anlgr. 1-3+8 nach Abschluss VgV-Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Für die Planungen zum Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg werden nun die Fachplaner benötigt. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann, Sauerlach wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl der Ingenieurleistungen TA Anlgr. 1-3+8 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Gebäudeautomation) beauftragt.

Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 28.05.2021 versandt, worauf  8 Büros die Unterlagen gesichtet und hiervon 7 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 07.07.2021 fünf Büros aufgrund Leistungsfähigkeit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Mit den fünf verbliebenen Büros wurden am 27.07.2021 und am 29.07.2021 die Verhandlungsgespräche geführt.

Das Büro G-TEC, Siegen erhielt im Verhandlungsgespräch mit 464,91 Punkten die höchste Punktzahl von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher das Büro  G-TEC mit den Ingenieurleistungen TA Anlgr. 1-3+8 für den Neubau des Feuerwehrhauses Gilching zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)

  1. Mit den Ingenieurleistungen TA Anlgr. 1-3+8 für den Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg wird das Büro G-TEC, Siegen gemäß § 55 HOAI beauftragt. 

  1. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt:

  • Stufe 1: Leistungsphasen 1-4
  • Stufe 2: Leistungsphasen 5-8
  • Stufe 3: Leistungsphase 9

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)

  1. Mit den Ingenieurleistungen TA Anlgr. 1-3+8 für den Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg wird das Büro G-TEC, Siegen gemäß § 55 HOAI beauftragt. 

  1. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt:

  • Stufe 1: Leistungsphasen 1-4
  • Stufe 2: Leistungsphasen 5-8
  • Stufe 3: Leistungsphase 9

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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14. Neubau Feuerwehrhaus Gilching; hier: Beauftragung der Tragwerksplanung nach Abschluss VgV-Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Für die Planungen zum Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg werden nun die Fachplaner benötigt. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann, Sauerlach wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Tragwerksplaners beauftragt.

Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 28.05.2021 versandt, worauf 19 Büros die Unterlagen gesichtet und hiervon 9 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 07.07.2021 fünf Büros per Losentscheid aufgrund gleichwertiger Leistungsfähigkeit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Mit den fünf verbliebenen Büros wurden am 22.07.2021 die Verhandlungsgespräche geführt.

Das Büro Mayer-Vorfelder und Dinkelacker, Stuttgart erhielt im Verhandlungsgespräch die höchste Punktzahl von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher das Büro Mayer-Vorfelder und Dinkelacker, Stuttgart mit der Tragwerksplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Gilching zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)

  1. Mit der Tragwerksplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg wird das Büro Mayer-Vorfelder und Dinkelacker, Stuttgart gemäß § 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt:

  • Stufe 1: Leistungsphasen 1-4,
  • Stufe 2: Leistungsphasen 5-6.
 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)

  1. Mit der Tragwerksplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg wird das Büro Mayer-Vorfelder und Dinkelacker, Stuttgart gemäß § 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt:

  • Stufe 1: Leistungsphasen 1-4,
  • Stufe 2: Leistungsphasen 5-6.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö informativ 15

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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15.1. Luftreinigungsgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö 15.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Walter informiert das Gremium, über die Anschaffungskosten für die Luftreinigungsgeräte in den Schulen. Die Kosten hierfür belaufen sich abzgl. der staatlichen Förderung auf ca. 580.000 €. Nach Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro wird die Ausschreibung der Geräte vorgenommen.

GR Fiegert erkundigt sich hierzu, ob den Gemeinderäten die Ausschreibungsunterlagen vorgelegt werden können.
Erster Bürgermeister Walter sagt dies zu.

Datenstand vom 27.10.2021 09:49 Uhr