Datum: 20.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.08.2021
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Escherholzweg 4; Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/10, Gem. Gilching
4 Gewerbegebiet Gilching-Süd; Antrag auf Befreiung zur Herstellung der Ausgleichsflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 192/47, /58, /59, /111, /112, Gem. Argelsried
5 Keltenstr. 5a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1230/9, Gem. Gilching
6 Römerstr. 58; Bauantrag zur Errichtung einer neuen Wohneinheit als Aufstockung auf ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1104/5, Gemarkung Gilching
7 Talhofstr. 8a; Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gemarkung Gilching
8 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 2021 09 20.pdf
Download Niederschrift öff.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.08.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 16.08.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 16.08.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Herz noch nicht anwesend

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö informativ 2

Sachverhalt


 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf


  • Bauantrag; Frauwiesenweg 25, Anbau einer Außentreppe 

  • Tekturantrag; Römerstraße 32/Rathausstraße 8, Tektur Wohn- und Geschäftshaus

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3. Escherholzweg 4; Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/10, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt werden der Umbau sowie die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses (Einfamilienhaus).
Folgende Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen sind geplant:
  • dreigeschossiger Anbau an den Altbestand
  • erdgeschossiger Ersatzbau mit Verbindung zum Altbau
  • Doppelgarage als Ersatzbau für alte Garage

Zum 3-geschossigen Anbau
Geplant ist ein 3-geschossiger Anbau mit Flachdach und einer Wandhöhe von 9,22 m an das genehmigte Bestandsgebäude (WH: 3,80 m, FH: 8,27 m).

In der Umgebung (Escherholzweg 15) findet sich zwar ein Gebäude mit einer 3-geschossigen Bebauung, jedoch weist diese nur eine Wandhöhe von 8,40 m auf.

Somit fügt sich der Anbau mit einer Wandhöhe von 9,22 m nicht mehr in die Umgebung ein.


Zum erdgeschossigen Ersatzbau
In dem geplanten erdgeschossigen Anbau (Flachdach) mit einer Wandhöhe von 3,60 m ist eine weitere Wohneinheit mit 21,89 m² Wohnfläche geplant. Das Vorhaben soll direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Hierbei fallen Abstandsflächen gemäß gemeindlicher Abstandsflächensatzung an.

Die Abstandsflächen können nicht nach Art. 6 BayBO i. V. m. der Satzung der Gemeinde Gilching für abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden.


Zur Doppelgarage/Stellplätze:
Auf dem Grundstück ist eine Doppelgarage als Ersatzbau für die alte Einzelgarage geplant. Laut Antragsteller werden auf dem Grundstück insgesamt 6 Stellplätze errichtet.

Durch den Umbau/Erweiterung des genehmigten Einfamilienhauses werden insgesamt 3 Wohneinheiten geschaffen. Hierfür sind nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung für Mehrfamilienhäuser Stellplätze wie folgt nachzuweisen:
Wohnung 1 (EG)   21,89 m²:                  1,0 Stellplatz
Wohnung 2 (EG) 155,79 m²:                  3,0 Stellplätze
Wohnung 3 (DG) 154,89 m²:                  3,0 Stellplätze
zus. 20 % Besucher:                           1,4 Stellplätze
Summe:                                             8,4 Stellplätze
Gesamt (aufgerundet):                           9,0 Stellplätze

Da auf dem Grundstück nur 6 Stellplätze nachgewiesen werden, ist die gemeindliche Kzf-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching nicht eingehalten.


Durch die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen entsteht eine überbaute Fläche von 223,15 m². In der Umgebung finden sich Grundflächen bis 353 m². Das Vorhaben fügt sich weder in die Umgebung ein, noch ist die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe als auch die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die Wandhöhe des Anbaus von 9,22 m nicht mehr in die Umgebung einfügt und die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sowie die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nicht eingehalten werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die Wandhöhe des Anbaus von 9,22 m nicht mehr in die Umgebung einfügt und die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sowie die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nicht eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Herz noch nicht anwesend.

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4. Gewerbegebiet Gilching-Süd; Antrag auf Befreiung zur Herstellung der Ausgleichsflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 192/47, /58, /59, /111, /112, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Grundstücke Fl.Nrn. 192/47, /58, /59, /111, /112, Gemarkung Argelsried befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Gilching - Süd“.

Gem. Bebauungs- und Grünordnungsplan sind die betroffenen Flurnummern als „Ausgleichsflächen“ festgesetzt, welche zu entwickeln und zu pflegen sind. Die zentral liegende Ausgleichsfläche ist als Magerrassenstandort mit einzelnen Baumpflanzungen auszuführen. Auf der nordöstlich liegenden Fläche war die Entwicklung einer artenreichen, mehrstufigen Gehölzgruppe vorgesehen.

Auf Grund von unsachgemäßem Aufbringen von Oberboden sowie durch falsche bzw. gar keine Pflege, entwickelte sich im zentralen Bereich kein Magerrasenstandort sondern eine Fläche mit Gehölzaufwuchs und Altgrasbeständen. Des Weiteren ist durch Oberbodenauftrag und Verschieben von Boden in einigen Bereichen ein bis zu ca. 2,50 m (im Süden sogar bei 3,50 m) hoher Wall entstanden. Auf der nordöstlich liegenden Fläche herrscht derzeit nur Grünland vor, da die vorgesehenen Anpflanzungen nicht vorgenommen wurden.

Ziel des Antragstellers ist es nun, einen Pflanz- und Entwicklungsplan aufstellen, um die zentrale Ausgleichsfläche neu zu gestalten und auf der nordöstlichen Fläche einen Streu-obstbestand zu entwickeln. Dabei soll der bereits vorhandene Gehölzbestand auf der zentralen Ausgleichsfläche überwiegend erhalten und durch Pflege weiterentwickelt werden. Ferner muss durch die geplante Maßnahme der im Bebauungsplan festgesetzte Fuß-und Radweg verlegt werden (s. Maßnahmenplan in Anlage).

Der Antragsteller führt zum Antrag aus, dass aus ökologischen und auch finanziellen Gründen es nicht sinnvoll wäre, die Gehölzbestände vollständig zu entfernen und gem. Bebauungsplan zu einem Magerrasen zu entwickeln. Aus diesem Grund wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt, die wie folgt begründet wird:
„Auf Grund der Verzögerung der Herstellung haben sich in einigen Bereichen der Fläche Gehölze angesiedelt. Zur Herstellung eines Magerrasens müssten mit nicht angemessenem Aufwand die Gehölze gerodet werden, sehr viel Bodenmaterial abgetragen, beprobt, abgefahren und entsprechend deponiert werden. Dies würde einerseits einen Eingriff in die Gehölzentwicklung darstellen, andererseits erhebliche Umweltbelastungen durch unnötigen Transport und Deponierung hervorrufen.“

Die ursprüngliche Ausgleichsbilanzierung hat für die geplanten bzw. festgesetzten Maßnahmen Wertpunkte in Höhe von 155850 vorgesehen. Durch die vom Antragsteller vorzunehmenden Maßnahmen entstehen für die Bilanzierung nun Wertpunkte in Höhe von 155968. Dies ergibt einen Überschuss von 118 Punkten. Der neu geplante Ausgleich kann demnach als gleichwertig angesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich abweichender Maßnahmen zur Herstellung der Ausgleichsflächen für die Fl.Nrn. 192/47, /58, /59, /111, /1112, Gemarkung Argelsried sowie der Verlegung des festgesetzten Fuß- und Radweges wird zugestimmt. Das dem Antrag beigefügte Pflanz- und Entwicklungskonzept sowie der zugehörige Maßnahmenplan m.F.v. 10.06.2021 sind Bestandteil der Beschlussfassung.

Beschluss

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich abweichender Maßnahmen zur Herstellung der Ausgleichsflächen für die Fl.Nrn. 192/47, /58, /59, /111, /1112, Gemarkung Argelsried sowie der Verlegung des festgesetzten Fuß- und Radweges wird zugestimmt. Das dem Antrag beigefügte Pflanz- und Entwicklungskonzept sowie der zugehörige Maßnahmenplan m.F.v. 10.06.2021 sind Bestandteil der Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Keltenstr. 5a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1230/9, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich einer Teiländerung i.d.F.v. 15.06.1981 des Bebauungsplanes „Römerstraße I“.

Hinweis:
Das Landratsamt Starnberg hat auf Anfrage der Verwaltung am 23.04.2019 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan „Römerstr. I“ als obsolet angesehen wird und nicht mehr anzuwenden ist.
Mit Mail des Landratsamtes Starnberg vom 27.07.2021 (2 Jahre später!) wurde der Verwaltung dann mitgeteilt, dass der einfache Bebauungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 1230/9 doch weiterhin anzuwenden ist.
Die Verwaltung ist der Auffassung, entgegen der Aussage des Landratsamtes, dass der Bebauungsplan nicht mehr anzuwenden und das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. 


Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit folgende Maßen:
überbaute Fläche:                           104,89 m²
Wandhöhe:                                        6,50 m
Firsthöhe:                                        8,57 m
Dachneigung:                                  24°
Dachform:                                    Satteldach
Geschossigkeit:                           E + I + D


In der Umgebung findet sich ein Bezugsfall (Am Hang 4) mit folgenden Abemssungen:
überbaute Fläche:                           114,00 m²
Wandhöhe:                                       6,60 m
Firsthöhe:                                      10,30 m
Dachneigung:                                  35°
Dachform:                                    Satteldach
Geschossigkeit:                           E + I + D

Das Vorhaben fügt sich somit nach § 34 BauGB in die Umgebung ein.

Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung werden für das Vorhaben 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Satzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 34 BauGB erteilt.
Der Bebauungsplan ist nicht mehr anzuwenden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 34 BauGB erteilt.
Der Bebauungsplan ist nicht mehr anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Römerstr. 58; Bauantrag zur Errichtung einer neuen Wohneinheit als Aufstockung auf ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1104/5, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt werden die Errichtung einer zweiten Wohneinheit sowie die Aufstockung des bestehenden Gebäudes.

Das Gebäude weist nach dem Umbau folgende Maße auf:
überbaute Fläche:                                    108,91 m²
Wandhöhe:                                                 5,83 m
Firsthöhe:                                                 8,32 m
Dachneigung:                                           30°
Dachform:                                             Satteldach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                               überbaute Fläche                Wandhöhe                Firsthöhe
Obermoosweg 1 - 9:                368 m²                6,00 / 6,50 m                   9,00 m
Römerstr. 60:                        207 m²                   7,00 m                   9,60 m

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Die Zufahrt des Grundstücks ist privatrechtlich gesichert.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Fiegert nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

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7. Talhofstr. 8a; Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                    148,50 m²
Wandhöhe:                                                 6,50 m
Firsthöhe:                                                 9,50 m
Dachform:                                            Zeltdach
Geschossigkeit:                                    E + I + D

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                             Talhofstr. 2, 4                           Sternstr. 
überbaute Fläche:                               257,00 m²                                    130,00 m²
Wandhöhe:                                            8,00 m                                        6,60 m
Firsthöhe:                                          12,20 m                                      10,00 m
Geschossigkeit:                            EG+1.OG+2.OG+D                     E + I + D

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze (1 Duplexparker, 2 offenen Stellplätze) nachgewiesen. Die gdl. Kzf-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Die Zufahrt zum Grundstück ist privatrechtlich gesichert.

Finanzielle Auswirkungen

 

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö informativ 8

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Datenstand vom 20.01.2022 16:07 Uhr