Datum: 20.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 13.12.2021.pdf
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.12.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2021.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.11.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.11.2021 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.12.2021
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Bauantrag zur Errichtung einer Kindertagesstätte
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Bauantrag zur Errichtung einer Kindertagesstätte
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3. Karolingerstr. 4; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1329/4 und 1321/33, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.12.2021
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 374,65 m²
Wandhöhe: 6,60 m
Firsthöhe: 10,80 m
Dachform: Satteldach/Flachdach
Dachneigung: 35°
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung (Römerstr. 43, 43a) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 405,00 m²
Wandhöhe: 9,85 m
Firsthöhe: 12,00 m
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind auf dem Grundstück insgesamt 23 Stellplätze (hiervon 4 für Besucher) auszuweisen. Es werden 21 Stellplätze in der Tiefgarage und 2 oberirdische Stellplätze nachgewiesen. Die anderen beiden Besucherstellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen und können bei Bedarf ungehindert angefahren werden.
Gem. der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind auf dem Grundstück 25 Abstellplätze für Fahrräder auszuweisen. In der Tiefgarage werden insgesamt 33 Fahrradabstellplätze vorgehalten. Die Satzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Update 08.12.2021
Nach Rückmeldung des Bauherrn wird die Stellplatzsituation abgeändert. Es werden nun 19 Stellplätze in der Tiefgarage und 4 oberirdische Besucherstellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8
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4. Lochackerweg 7; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1711/5, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.12.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
1. Ist die geplante Grundfläche GRZ 1 von ca. 241 m² (entspricht 0,30) zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Grundflächen:
Furtanger 4b, 4c: überbaute Fläche von 279 m²
Frauwiesenweg 3: überbaute Fläche von 248 m²
Im Hinblick auf die Grundfläche fügt sich das beantragte Gebäude mit einer Grundfläche von 241 m² in die Umgebung ein.
2. Ist die geplante Grundfläche GRZ 2 von ca. 587 m² (entspricht 0,73) zulässig?
Da das Grundstück sich im unbeplanten Innenbereich befindet, hat sich die überbaute Fläche (Grundfläche) des Gebäudes in die umliegende Bebauung einzufügen. Eine GRZ ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium.
Die Frage zur Grundfläche wurde bereits unter 1. beantwortet.
3. Sind die geplanten 4 Vollgeschosse zulässig, wobei es sich bei dem 4. Vollgeschoss um ein zurückversetztes Terrassengeschoss handelt?
Im § 34 BauGB sind Vollgeschosse kein Einfügungskriterium. Ein Bauvorhaben fügt sich ein, wenn es hinsichtlich seiner nach außen wahrnehmbaren Geschossigkeit in die Umgebungsbebauung einfügt.
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Geschossigkeit von max. EG + I + II (Frauenwiesenweg 3). Das Gebäude mit einer geplanten 4-geschossigen Bebauung fügt sich daher nicht mehr in die Umgebung ein.
4. Ist die geplante Geschossfläche von ca. 875 m² (entspricht 1,1) zulässig? Das Terrassengeschoss ist in der Geschossfläche enthalten. Die Grundfläche des Terrassenge-schosses ist kleiner 2/3 des darunterliegenden Geschosses.
Die Geschossfläche ist bei der Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium.
5. Ist die geplante Traufhöhe, unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen, von ca. 11,10 m zulässig?
In der Umgebung finden sich folgende Wandhöhen:
Frauenwiesenweg 3 ca. 10,30 m
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Wandhöhe somit nicht ein.
6. Ist die geplante Firsthöhe, unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen, von ca. 12,00 m zulässig?
In der Umgebung finden sich folgende Firsthöhen:
Frauenwiesenweg 3 ca. 13,80 m
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Firsthöhe ein.
In der näheren Umgebung befindet sich kein Bezugsobjekt, dass alle Einfügungskriterien (Firsthöhe, Wandhöhe, Geschossigkeit und überbaute Grundfläche) aufweist, welche in dem Bauvorhaben abgefragt wurden. Demnach würde sich das Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da die geplante 4-geschossigkeit sowie die gesamte Höhenentwicklung sich nicht in die umliegende Bebauung einfügen.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist die geplante Grundfläche GRZ 1 von ca. 241 m² (entspricht 0,30) zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Grundflächen:
Furtanger 4b, 4c: überbaute Fläche von 279 m²
Frauwiesenweg 3: überbaute Fläche von 248 m²
Im Hinblick auf die Grundfläche fügt sich das beantragte Gebäude mit einer Grundfläche von 241 m² in die Umgebung ein.
2. Ist die geplante Grundfläche GRZ 2 von ca. 587 m² (entspricht 0,73) zulässig?
Da das Grundstück sich im unbeplanten Innenbereich befindet, hat sich die überbaute Fläche (Grundfläche) des Gebäudes in die umliegende Bebauung einzufügen. Eine GRZ ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium.
Die Frage zur Grundfläche wurde bereits unter 1. beantwortet.
3. Sind die geplanten 4 Vollgeschosse zulässig, wobei es sich bei dem 4. Vollgeschoss um ein zurückversetztes Terrassengeschoss handelt?
Im § 34 BauGB sind Vollgeschosse kein Einfügungskriterium. Ein Bauvorhaben fügt sich ein, wenn es hinsichtlich seiner nach außen wahrnehmbaren Geschossigkeit in die Umgebungsbebauung einfügt.
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Geschossigkeit von max. EG + I + II (Frauenwiesenweg 3). Das Gebäude mit einer geplanten 4-geschossigen Bebauung fügt sich daher nicht mehr in die Umgebung ein.
4. Ist die geplante Geschossfläche von ca. 875 m² (entspricht 1,1) zulässig? Das Terrassengeschoss ist in der Geschossfläche enthalten. Die Grundfläche des Terrassenge-schosses ist kleiner 2/3 des darunterliegenden Geschosses.
Die Geschossfläche ist bei der Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium.
5. Ist die geplante Traufhöhe, unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen, von ca. 11,10 m zulässig?
In der Umgebung finden sich folgende Wandhöhen:
Frauenwiesenweg 3 ca. 10,30 m
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Wandhöhe somit nicht ein.
6. Ist die geplante Firsthöhe, unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen, von ca. 12,00 m zulässig?
In der Umgebung finden sich folgende Firsthöhen:
Frauenwiesenweg 3 ca. 13,80 m
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Firsthöhe ein.
In der näheren Umgebung befindet sich kein Bezugsobjekt, dass alle Einfügungskriterien (Firsthöhe, Wandhöhe, Geschossigkeit und überbaute Grundfläche) aufweist, welche in dem Bauvorhaben abgefragt wurden. Demnach würde sich das Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügen.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da die geplante 4-geschossigkeit sowie die gesamte Höhenentwicklung sich nicht in die umliegende Bebauung einfügen.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist die geplante Grundfläche GRZ 1 von ca. 241 m² (entspricht 0,30) zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Grundflächen:
Furtanger 4b, 4c: überbaute Fläche von 279 m²
Frauwiesenweg 3: überbaute Fläche von 248 m²
Im Hinblick auf die Grundfläche fügt sich das beantragte Gebäude mit einer Grundfläche von 241 m² in die Umgebung ein.
2. Ist die geplante Grundfläche GRZ 2 von ca. 587 m² (entspricht 0,73) zulässig?
Da das Grundstück sich im unbeplanten Innenbereich befindet, hat sich die überbaute Fläche (Grundfläche) des Gebäudes in die umliegende Bebauung einzufügen. Eine GRZ ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium.
Die Frage zur Grundfläche wurde bereits unter 1. beantwortet.
3. Sind die geplanten 4 Vollgeschosse zulässig, wobei es sich bei dem 4. Vollgeschoss um ein zurückversetztes Terrassengeschoss handelt?
Im § 34 BauGB sind Vollgeschosse kein Einfügungskriterium. Ein Bauvorhaben fügt sich ein, wenn es hinsichtlich seiner nach außen wahrnehmbaren Geschossigkeit in die Umgebungsbebauung einfügt.
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Geschossigkeit von max. EG + I + II (Frauenwiesenweg 3). Das Gebäude mit einer geplanten 4-geschossigen Bebauung fügt sich daher nicht mehr in die Umgebung ein.
4. Ist die geplante Geschossfläche von ca. 875 m² (entspricht 1,1) zulässig? Das Terrassengeschoss ist in der Geschossfläche enthalten. Die Grundfläche des Terrassenge-schosses ist kleiner 2/3 des darunterliegenden Geschosses.
Die Geschossfläche ist bei der Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium.
5. Ist die geplante Traufhöhe, unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen, von ca. 11,10 m zulässig?
In der Umgebung finden sich folgende Wandhöhen:
Frauenwiesenweg 3 ca. 10,30 m
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Wandhöhe somit nicht ein.
6. Ist die geplante Firsthöhe, unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen, von ca. 12,00 m zulässig?
In der Umgebung finden sich folgende Firsthöhen:
Frauenwiesenweg 3 ca. 13,80 m
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Firsthöhe ein.
In der näheren Umgebung befindet sich kein Bezugsobjekt, dass alle Einfügungskriterien (Firsthöhe, Wandhöhe, Geschossigkeit und überbaute Grundfläche) aufweist, welche in dem Bauvorhaben abgefragt wurden. Demnach würde sich das Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Parsbergweg 6, 8, 8a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilien- und Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1397/10, Gemarkung Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.12.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt werden die Errichtung eines Einfamilien- und Doppelhauses. Die Gebäude sollen wie folgt ausgeführt werden:
Einfamilienhaus Doppelhaus
überbaute Fläche: 92,16 m² 101,00 m²
Wandhöhe: 5,55 m 5,97 m
Firsthöhe: 7,55 m 9,99 m
Dachform: Walmdach Satteldach
Dachneigung: 26,6° 38,6°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Parsbergweg 3 Reßweg 18
überbaute Fläche: 181,00 m² 193,00 m²
Wandhöhe: 6,47 m 7,10 m
Firsthöhe: 10,24 m 10,00 m
Die geplanten Gebäude fügen sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden insgesamt 6 Stellplätze (3 Garagen, 3 offene Stellplätze) vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Neubau Feuerwehrhaus Gilching; hier: Beauftragung der Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung - Anlgr. 7 nach Abschluss VgV-Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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20.12.2021
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Für die Planungen zum Neubau des Feuerwehrhauses am Starnberger Weg steht nun die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 7 (= nutzungsspezifische Anlagen/Feuerwehrtechnik) an. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sauerlach wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens beauftragt.
Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 05.10.2021 versandt, worauf vier Büros die Unterlagen gesichtet und hiervon zwei Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Nach Absage eines Bewerbers verblieb nur noch eine Bewerbung die durch das Büro PMA fachlich gewertet wurde. Auf ein Verhandlungsverfahren wurde aufgrund nur noch eines verbliebenen Bewerbers verzichtet.
Nach Wertung der verbliebenen Bewerbung soll das Büro G-Tec mit Niederlassung in Garmisch den Zuschlag für die Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen/Feuerwehrtechnik) beim Bauvorhaben Neubau Feuerwehrhaus Gilching erhalten.
Hinweis: Das Büro G-Tec ist bereits mit allen anderen Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung beauftragt und lässt somit eine zuverlässige Leistung erwarten.
Anmerkung: Die Aufteilung der Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung in drei Beauftragungen nach Anlagengruppe (1 – 3 +8) (4 – 6) und (7) war der Überlegung geschuldet, jeweils spezielle Planer für die unterschiedlichen Gewerke zu bekommen. Mit dem Büro G-Tec steht nun ein Haustechnikplaner zu Verfügung, der aufgrund der durchgeführten VgV-Verfahen in allen Bereichen die besten Ergebnisse erwarten lässt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
Mit den Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Ausrüstung/Feuerwehrtechnik) wird das Büro G-Tec, Niederlassung Garmisch gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Beschluss
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
Mit den Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Ausrüstung/Feuerwehrtechnik) wird das Büro G-Tec, Niederlassung Garmisch gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.12.2021
|
ö
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informativ
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7 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
zum Seitenanfang
7.1. Kindergarten Geisenbrunn Sachstand nach Heizungsrohrleitungsschaden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.12.2021
|
ö
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informativ
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7.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Walter berichtete nach Rückfrage von GR Fiegert, dass Heizungsleitungen korridiert sind und die somit Wasser in den E-Strich gelaufen sein. Der Kindergartenbetrieb konnte in die noch bestehende Containeranlage an der Talhofstraße 11 b umverlegt werden. Ein Versicherungsgutachter war bereits vor Ort. Die Leitungen sowie der E-Strich müssen erneuert werden. Der Zeitfaktor hier sei noch nicht absehbar oder planbar. Hinsichtlich der Möglichkeit eines Transfers der Kinder, habe man Seitens der Verwaltung (ohne bestehende Nachfragen) eine Prüfung durchgeführt und sei zum Ergebnis gekommen, dass diese Möglichkeit nicht angeboten werden kann.
Datenstand vom 19.05.2022 08:42 Uhr