Datum: 23.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2021.02.23 Protokoll öffentlich incl. Anlagen.pdf
Download Bekanntmachung_23.02.2021.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.01.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.01.2021.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 26.01.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Diskussionsverlauf
GR Pilgram bittet den Top 10 wie folgt zu ergänzen: „… Schluss der Rednerliste und sofortige Abstimmung“.
BM Walter sichert die Änderung zu.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 26.01.2021 wird kein weiterer Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
Grundstücksangelegenheiten; Löschung Auflassungsvormerkung FlNr. 1704/5, 1704/47 sowie 1704/48 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt der Löschung der Auflassungsvormerkung, zugunsten der Gemeinde Gilching im Grundbuch von Gilching, Blatt 8481 an FlNr, 1704/48 sowie im Grundbuch von Gilching, Blatt 14751 an FlNr. 1704/5 und 1704/47 jeweils Gemarkung Gilching zu.
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3. Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Angerfeldstraße mit Tannenstraße“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Um die Herstellung der Erschließungsanlage „Angerfeldstraße mit Tannenstraße“ abrechnen zu können, bedarf es laut der seitens der Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte, München einer Abweichungssatzung. Diese ist in Anlage beigefügt. Das Grundstück mit der Fl.Nr. Fl. Nr. 538/4 Gemarkung Argelsried ist zwar gewidmet, aber nicht im Eigentum der Gemeinde Gilching. Die erstmalige Herstellung war daher möglich, für die Abrechnung ist aber anliegende Satzung zu beschließen. Ein Erwerb des Grundstückes zum Preis für Straßengrundstücke war nicht möglich bzw. war auch nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Abweichungssatzung (Stand 23.02.2021 mit Lageplan im M 1:1000 vom 23.02.2021) zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Angerfeldstraße mit Tannenstraße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese bekannt zu machen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Abweichungssatzung (Stand 23.02.2021 mit Lageplan im M 1:1000 vom 23.02.2021) zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Angerfeldstraße mit Tannenstraße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3
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4. Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Fichtenstraße“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Um die Herstellung der Erschließungsanlage „Fichtenstraße“ abrechnen zu können, bedarf es laut der seitens der Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte, München einer Abweichungssatzung. Diese ist in Anlage beigefügt. Das Grundstück mit der Fl.Nr. Fl. Nr. 538/4 Gemarkung Argelsried ist zwar gewidmet, aber nicht im Eigentum der Gemeinde Gilching. Die erstmalige Herstellung war daher möglich, für die Abrechnung ist aber anliegende Satzung zu beschließen. Ein Erwerb des Grundstückes zum Preis für Straßengrundstücke war nicht möglich bzw. war auch nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Abweichungssatzung (Stand 23.02.2021 mit Lageplan im M 1:1000 vom 23.02.2021) zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Fichtenstraße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese bekannt zu machen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Abweichungssatzung (Stand 23.02.2021 mit Lageplan im M 1:1000 vom 23.02.2021) zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Fichtenstraße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3
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5. Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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5 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ zur Errichtung einer Kinderkrippe an der Weßlinger Straße gefasst. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros für die Objektplanung beauftragt.
Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 08.12.2020 versandt, worauf 12 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 21. Januar 2021 fünf Architekturbüros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Mit den folgenden fünf Büros wurden die Verhandlungsgespräche geführt:
• Zwischenräume Architekten + Stadtplaner, München
• Brückner Architekten, Geretsried
• Girnghuber Wolfrum Architekten, München
• Raum und Bau Planungsgesellschaft, München
• Probst Architekten, München
Das Büro Girnghuber Wolfrum Architekten, München erhielt hierbei die höchste Punktzahl mit 461 von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher, das Büro Girnghuber Wolfrum Architekten, München mit den Objektplanungsleistungen für die Kinderkrippe Weßlinger Straße zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
- Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße wird das Architekturbüro Girnghuber Wolfrum Architekten aus München beauftragt.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI.
Beschluss
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
- Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße wird das Architekturbüro Girnghuber Wolfrum Architekten aus München beauftragt.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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6. Seniorenbeirat der Gemeinde Gilching;
Wahl für die Amtszeit 2021 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Mit Satzung vom 12.09.2000 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Seniorenbeirat zu bilden. Aufgabe des Seniorenbeirates ist es, den Gemeinderat in Fragen der Altenhilfe zu beraten. Er besteht aus 5 Mitgliedern, sowie – wenn möglich – 5 Nachrückern. Die Beiratsmitglieder müssen zum einen in der Gemeinde Gilching mit Hauptwohnsitz wohnen und mindestens 60 Jahre alt sein. Die Amtszeit des Seniorenbeirates entspricht der jeweiligen Amtszeit des Gemeinderates. Aufgrund der derzeitigen „Corona-Pandemie“ wurde die Amtszeit des bisherigen Seniorenbeirates bis zum Ende 2020 verlängert.
Über die personelle Besetzung entscheidet der Gemeinderat. Stehen mehr als fünf Bewerber/-innen zur Wahl, so wählt der Gemeinderat entsprechend Art. 51 Abs.3 GO in geheimer Wahl.
Bisher setzte sich der Seniorenbeirat aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Frau Hanka Schmitt-Luginger – Vorsitzende
- Herr Dr. Wilfred Waiblinger – stv. Vorsitzender
- Frau Hella Büttich
- Herr Bernhard Feilzer
- Herr Michael Wolfschlag
Als Nachrücker waren bis zum jetzigen Zeitpunkt noch vorgesehen:
- Herr Johann Schraufnagl
- Herr Kurt Rode
Von den bisherigen Beiräten einschließlich der Nachrücker haben sich fünf Mitglieder wieder bereit erklärt, auch in der kommenden Legislaturperiode wieder zu kandidieren. Dies sind Frau Hanka Schmitt-Luginger, Herr Bernhard Feilzer, Herr Michael Wolfschlag, Herr Johann Schraufnagl und Herr Kurt Rode.
Darüber hinaus muss jedoch jeder berechtigte Gemeindebürger die Möglichkeit bekommen, sich zu bewerben. Daher wurde öffentlich ausgeschrieben. Weitere Bewerbungen gingen jedoch nicht ein. Als Anlage übersenden wir eine Aufstellung aller Kandidaten. Auf eine persönliche Vorstellung der Bewerber/in wird aufgrund der Corona-Pandemie verzichtet.
Nachdem es exakt fünf Kandidaten/in sind, kann auf eine geheime Wahl verzichtet werden. Es wird vorgeschlagen, über die Bewerber è Block abzustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt von den vorliegenden Bewerbungen hinsichtlich des Seniorenbeirates für die Amtszeit 2021 – 2026 Kenntnis.
Der Gemeinderat ist mit der nachfolgenden Besetzung (in alphabetischer Reihenfolge) einverstanden:
- Herr Bernhard Feilzer
- Herr Kurt Rode
- Frau Hanka Schmitt-Luginger
- Herr Johann Schraufnagl
- Herr Michael Wolfschlag
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von den vorliegenden Bewerbungen hinsichtlich des Seniorenbeirates für die Amtszeit 2021 – 2026 Kenntnis.
Der Gemeinderat ist mit der nachfolgenden Besetzung (in alphabetischer Reihenfolge) einverstanden:
- Herr Bernhard Feilzer
- Herr Kurt Rode
- Frau Hanka Schmitt-Luginger
- Herr Johann Schraufnagl
- Herr Michael Wolfschlag
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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7. Großtagespflege in Gilching - AlimoniaKids -
Antrag auf kommunale Förderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 4.12.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, die „kindbezogene Förderung“ für zwei Großtagespflegen der „AlimoniaKids“ zu übernehmen. Es handelte sich damals um das Anwesen St. Gilgener Straße 25 (Rückgebäude) und das Anwesen Sonnenstraße 55 in Gilching
Im Beschluss vom 4.12.2018 wurde auch zugesagt, die Mietkosten von monatlich 2.012,- € für die Dauer von 10 Jahren – längstens bis zu einer möglichen Betriebsauflösung – zu übernehmen. Die Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 15.000,- € für dieses Anwesen wurde ebenfalls zugesagt.
Die Großtagespflege im Anwesen St. Gilgener Straße 25 (Rückgebäude) konnte realisiert werden, das Anwesen Sonnenstraße 55 leider nicht.
Mit Schreiben vom 30.12.2020 teilt Alimonia Kids GmbH der Gemeinde mit, dass sie ein neues Anwesen (Am Markt 3 – 5) für die Einrichtung einer Großtagespflege in Aussicht hat. Sie beantragen die „kindbezogene Förderung“ für 10 Kinder im Alter von 1 – 4 Jahren.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Starnberg fördert Kinder in der Tagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Tagespflegepersonen bzw. Tagespflegeeinrichtungen benötigen eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Diese wird vom Landratsamt Starnberg erteilt.
Träger von Kindertageseinrichtungen haben einen kindbezogenen Förderanspruch. Die Förderung für die geplante Großtagespflege beträgt derzeit 232,08 € pro Kind und Monat.
Förderanspruch für 10 Kinder:
232,08 € x 10 Kinder x 12 Monate = 27.850,00 € / Jahr
Ferner wurde ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten in Höhe von monatlich 2.549,00 € gestellt. Weiterhin wurde von „Alimonia Kids“ eine so genannte Anschubfinanzierung in Höhe von 15.000,00 € beantragt.
Tatsache ist, dass es bereits einen Beschluss des Gemeinderates vom 4.12.2018 für die Übernahme der Kosten für das Anwesen „Sonnenstraße 55“ gibt, der jedoch nicht realisiert wurde. Von daher sieht es die Verwaltung durch den Beschluss als gegeben an, die „kindbezogene Förderung und auch die Anschubfinanzierung zu gewähren.
Anders verhält es sich bei den Mietkosten. Hier ging der Gemeinderat von einer Mietkostenübernahme für das Anwesen „Sonnenstraße 55“ von monatlich 2.012,00 € aus. Die Miete liegt beim Objekt „Am Markt 3-5“ bei 2.549,00 €. Dies würde Mehrkosten von jährlich 6.444,00 € bedeuten. Der angebotene Mietvertrag zwischen dem Eigentümer und AlimoniaKids soll mit einer Laufzeit von 8 Jahren abgeschlossen werden.
Zusammenfassung:
kindbezogene Förderung Einrichtung „Am Markt 3 – 5“ 27.850,00 € / Jahr
Mietkosten Einrichtung „Am Markt 3 – 5“ 30.588,00 € / Jahr
Gesamtkosten: 58.438,00 € / Jahr
Anschubfinanzierung (einmalig) 15.000,00 €
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die kindbezogene Förderung für eine Großtagespflege der „Alimonia Kids“ im „Am Markt 3-5“ in Gilching für 10 Kinder in Höhe von derzeit 27.850,00 € / Jahr zu übernehmen. Im Gegensatz wird die Großtagespflege im Anwesen „Sonnenstraße 55“ nicht realisiert.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Gilching die Mietkosten für das Anwesen „Am Markt 3 -5“ in Höhe von monatlich 2.549,00 € (Jahresmiete: 30.588,- €) für die nächsten 8 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, übernimmt.
Der Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 15.000,00 € wird ebenfalls zugestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die kindbezogene Förderung für eine Großtagespflege der „Alimonia Kids“ im Anwesen „Am Markt 3-5“ in Gilching für 10 Kinder in Höhe von derzeit 27.850,00 € / Jahr zu übernehmen. Im Gegensatz wird die Großtagespflege im Anwesen „Sonnenstraße 55“ nicht realisiert. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Gilching die Mietkosten für das Anwesen „Am Markt 3 -5“ in Höhe von monatlich 2.549,00 € (Jahresmiete: 30.588,- €) für die nächsten 8 Jahre, längstens bis zu einer möglichen Betriebsschließung, übernimmt. Der Gewährung einer Anschubfinanzierung in Höhe von 15.000,00 € wird ebenfalls zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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8. Gemeindewerke: Ringschluss Wasserleitung Brucker Straße zwischen Am Anger und Allinger Straße mit Breitband-Leerrohrverlegung, Vergabe der Erstellungsleistung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der Brucker Straße wird ein Ringschluss Wasserleitung zwischen Am Anger und der Allinger Straße hergestellt, zugleich werden Leerrohre für eine spätere Breitbandnutzung verlegt.
Die Erstellungsleistung wurde öffentlich ausgeschrieben. Am 11. Februar fand die Submission statt.
Es wurden von vier Firmen wertbare Angebote eingereicht, der Schätzpreis des bearbeitenden Ingenieurbüros lag bei 165.000 € brutto.
Das beste Angebot stammt von der Firma Franz Wurm, Hebertshausen mit der Auftragssumme von 148.653,59 € brutto.
Der geprüfte Vergabevorschlag inklusive Auswertung und Preisspiegel findet sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Enthalten im Wirtschaftsplan 2021
Beschlussvorschlag
- Das Ergebnis der Submission vom 11.02.2021 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dersch im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
- Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Franz Wurm, Hebertshausen mit der Erstellung der Wasserleitung sowie der Leerrohre für Breitband und der Auftragssumme von 148.653.59 € brutto.
Beschluss
- Das Ergebnis der Submission vom 11.02.2021 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dersch im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
- Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Franz Wurm, Hebertshausen mit der Erstellung der Wasserleitung sowie der Leerrohre für Breitband und der Auftragssumme von 148.653.59 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(GR Herz ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)
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9. "Müllvermeidung und Landschaftsschutz statt zweier Müll-Umladestation an Gilchings Grenze", Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom 28. Dezember 2019 eingegangen am 9. Februar 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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beratend
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9 |
Sachverhalt
Anliegender Antrag wird zur Kenntnis gegeben. Herr 1. Bürgermeister Manfred Walter wird diesbezüglich einen mündlichen Sachstandsbericht geben.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Vom Sachvortrag des Vorsitzenden wird Kenntnis genommen. Es besteht Einigkeit, dass über die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung diskutiert und entschieden wird.
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
|
ö
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informativ
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10 |
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10.1. BRK Starnberg Rettungswache
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
|
ö
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|
10.1 |
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert, dass das BRK Starnberg den Zuschlag für den Betrieb einer Rettungswache in Gilching erhalten hat. Interimsweise ist hierfür ein Grundstück im Gewerbepark Süd für die Dauer von zunächst 24 Monaten vorgesehen.
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10.2. Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
|
ö
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|
10.2 |
Diskussionsverlauf
BM Walter gibt bekannt, dass die Aufnahme in der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK)“ beantragt wurde. Aufgrund der Corona-Pandemie kann die hierfür notwendige Vorbereisung erst 2022 stattfinden. Der AGFK wird zu gegebener Zeit wieder auf die Gemeinde zukommen.
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10.3. Trauerakt 23.03.2021 "Corona-Verstorbene in Bayern"
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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|
10.3 |
Diskussionsverlauf
BM Walter teilt mit, dass am 23. März 2021 ein Trauerakt für die „Corona-Verstorbenen in Bayern“ mit Trauerbeflaggung stattfinden wird. Zudem soll an diesem Tag um 14.30 Uhr mit einer landesweiten Schweigeminute der Opfer gedacht werden.
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10.4. Hybridsitzungen anstelle Präsenz-Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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|
10.4 |
Diskussionsverlauf
BM Walter verweist auf einen Gesetzesentwurf im Bayerischen Landtag, in dem über eine Änderung des Kommunalrechts sogenannte „Hybridsitzungen“ anstelle der Präsenz-Sitzungen des Gemeinderates durchgeführt werden können. Zu gegebener Zeit wird wieder darüber berichtet.
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10.5. Gewerbe - Corona Pandemie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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|
10.5 |
Diskussionsverlauf
GR Boneberger bittet GR Herz als Gewerbereferenten, aufgrund der Corona-Pandemie zum aktuellen Stand der Gewerbetreibenden zu berichten.
GR Herz teilt hierzu mit, dass der aktuelle Stand der Gewerbetreibenden in ähnlichem Verhältnis steht wie in ganz Bayern. Viele Unternehmen sind eher wenig betroffen, bestimmte Branchen (u.a. Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Fitness-Studios) sind jedoch extrem betroffen. Hauptgrund der finanziellen Schieflage liegt insbesondere an der komplizierten Beantragung von finanziellen Unterstützungen durch den Bund, aber auch an den Unterstützungsleistungen, die den Gewinn der Unternehmen jedoch nicht berücksichtigen.
GR Boneberger gibt den Appell, dass mit der Öffnung insbesondere die kleineren Geschäfte im Ort möglichst groß unterstützt werden.
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10.6. Ortsteilversammlungen 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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|
10.6 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram erkundigt sich nach dem Stand der angedachten drei Ortsteilversammlungen im März 2021.
BM Walter äußert sich dahingehend, dass diese im März aufgrund Corona nicht stattfinden werden. Es ist angedacht, diese im Herbst diesen Jahres durchzuführen.
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10.7. Sachstand offene Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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10.7 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram verweist auf einen Beschluss, dass in den November-Sitzungen regelmäßig die Beschlüsse vorgelegt werden, die noch nicht abgearbeitet sind.
BM Walter verspricht, diesen TOP dann auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn sich die Corona-Pandemie entspannt.
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10.8. Kalkulation Friedhofsgebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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10.8 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram erkundigt sich, wie der Stand der Kalkulation der Friedhofsgebühren ist.
Geschäftsleiter Amon äußert sich dahingehend, dass man derzeit verwaltungsintern im Gespräch ist, die Angelegenheit jedoch noch nicht soweit ist, um sie dem Gemeinderat vorzulegen.
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10.9. Sachstand Brunnen Marktplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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10.9 |
Diskussionsverlauf
GR Unger möchte den Sachstand „Sanierung des Brunnens am Marktplatz“ wissen.
Bauamtsleiter Huber wird sich über den aktuellen Stand kundig machen und bittet GR Unger ihn anzurufen.
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10.10. Ortsbroschüre - Korrektur
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.02.2021
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ö
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10.10 |
Diskussionsverlauf
GR Unger regt an, die Seite der Ortsbroschüre, in der GR Fiegert mit falschem Namen abgedruckt ist, nochmals zu drucken und als Einzelblatt den Haushalten erneut zukommen zu lassen.
Datenstand vom 25.03.2021 14:47 Uhr