Datum: 23.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:07 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.02.2021
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Verbandsversammlung Schulzweckverband
3.2 "Little Bird" Verwaltungsplattform
3.3 Asyl in Gilching
3.4 Corona-Pandemie - Schule, Kita
3.5 Barrierefreiheit in Arztpraxen
3.6 Kulturwoche 2021
4 Festlegung des Abrechnungsgebietes Waldstraße und deren erstmalige Herstellung vom Stäudlweg bis zur Autobahn, neuer Sachvortrag mit Beschlussvorschlag
5 Freiwillige Feuerwehr Geisenbrunn; Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Kommandanten
6 Vertrag zur Förderung der Altlastendetailuntersuchung Teil D auf der ehemaligen Hausmülldeponie Argelsried-Rückbau der Messstellen
7 Aufstellung von Plakatwänden für die Wahlwerbung bei der Bundestagswahl 2021 (Antrag GR Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 02.03.2021)
8 Verschiedenes
8.1 Pressemitteilung SPD

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2021.03.23 - Protokoll incl. Anlagen.pdf
Download Bekanntmachung_23.03.2021.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.02.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 23.02.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 23.02.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

1.        Grundstücksangelegenheit: Grunddienstbarkeitsbestellung für bayernwerk AG für eine Trafostation und 20kV-Doppelkabelleitung an FlNr. 119/1 Gemarkung Argelsried

  1. Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung der Trafostation TH 413188 Ferdinand-Porsche-Str. 3 die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit Dritten auf FlNr. 119/1 Gemarkung Argelsried zugunsten der bayernwerk AG genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.
  2. Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung der 20 kV-Kabelleitung 8021 Ferdinand-Porsche-Str. 3 sowie die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit Dritten auf FlNr. 119/1 Gemarkung Argelsried zugunsten der bayernwerk AG genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö informativ 3
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3.1. Verbandsversammlung Schulzweckverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 3.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Walter weist auf die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes am kommenden Donnerstag hin. In dieser Sitzung wird der Haushalt 2021 vorgestellt, des Weiteren wird über den Baufortschritt der Dreifachturnhalle an der Realschule Herrsching berichtet. Derzeit sind etwa 80% der Gewerke bereits vergeben, bei einer derzeitigen Kostenüberschreitung von 2,2%.

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3.2. "Little Bird" Verwaltungsplattform

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GRin Franke berichtet über eine Präsentation bzgl. einer digitalen Verwaltungsplattform für die Kinderbetreuungseinrichtungen „Little Bird“.

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3.3. Asyl in Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GRin Franke gibt einen kurzen Überblick über die Situation im Asylbereich. Einen ausführlichen Bericht wird Frau Ott vom Asyl-Helferkreis in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses geben.
Das umgenutzte Anwesen in der Sonnenstraße wird als Übergangsmöglichkeit für Flüchtlinge genutzt.
In der Flüchtlingsunterkunft in der Landsberger Straße herrscht dringender Wohnungsbedarf. In den nächsten Tagen wird ein dringender Appell im Landratsamt bzgl. „preiswerter Wohnraum“ abgegeben. Demnächst soll auch Sicherheitspersonal in der Nacht eingesetzt werden.

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3.4. Corona-Pandemie - Schule, Kita

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GRin Franke informiert über die Corona-Pandemie an den Schulen und den Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere zu den Selbsttests an den Schulen. In diesem Zusammenhang moniert sie die Vorgehensweise des Gesundheitsamtes dahingehend, dass bei einem „Corona-positiv-Getesteten“ die gesamte Klasse in Quarantäne gehen muss.
Bürgermeister Walter weist hierzu auf die am vergangenen Sonntag angebotene Testreihe für die Kindergartenkinder hier im Rathaus. Es wurden 175 Kinder getestet.

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3.5. Barrierefreiheit in Arztpraxen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 3.5

Diskussionsverlauf

GR Unger moniert, dass in einigen Arztpraxen in Gilching in Bezug auf Barrierefreiheit unzureichende Zustände vorgefunden werden. Er stehe derzeit mit Herrn Maier vom Landratsamt in Kontakt, um Fördermöglichkeiten bei Umbauten in Arztpraxen zu eruieren.

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3.6. Kulturwoche 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 3.6

Diskussionsverlauf

GR Dr. Rappenglück informiert über das letzte Treffen der Kulturschaffenden. Es wird wieder eine Kulturwoche im Herbst angeboten werden mit dem Titel „Gilching BeWegen“.

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4. Festlegung des Abrechnungsgebietes Waldstraße und deren erstmalige Herstellung vom Stäudlweg bis zur Autobahn, neuer Sachvortrag mit Beschlussvorschlag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde hat die Waldstraße im Bereich Einmündung Stäudlweg – Autobahn endgültig erstmalig hergestellt und über Erschließungsbeiträge abgerechnet.

Der Abrechnung liegt eine Abschnittsbildung, ursprünglicher Beschluss vom 20.09.2016, zu Grunde. Die Gemeinde ging seinerzeit davon aus, dass die Erschließungsanlage (Waldstraße) in Höhe der Grundstücke 1653/4 und 1653/23 Richtung Nordwesten abknickt und in die Landsberger Straße mündet.

Eine Überprüfung hat ergeben, dass sich die Waldstraße, nach dem für die erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung maßgeblichen äußeren Erscheinungsbild, in die (noch nicht endgültig hergestellte) Straße Kohlstatt fortsetzt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Erschließungsanlage in ihrem nördlichen Verlauf (Abschnitt Stäudlweg bis Einmündung Escherholzweg) noch nicht endgültig hergestellt ist.

Um den Aufwand für das südliche Straßenstück der Waldstraße über Erschließungsbeiträge zu refinanzieren, bedarf es daher einer Abschnittsbildung (siehe beiliegender Lageplan).

Unter Bestätigung der bereits bestehenden Abschnittsbildung, soll vorsorglich nochmals der Abschnitt in Höhe der Einmündung Stäudlweg (nordwestliches Ende des Grundstücks Fl. Nr. 1659/3 bis zur Autobahn), beschlossen werden (siehe beigefügter Lageplan im Maßstab 1:3000 in Gelb gekennzeichneter Bereich).

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Waldstraße, beginnend in Höhe des
Stäudlweges bis zum Ende der Waldstraße nahe Autobahn, wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebildet (siehe gelb dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:3000).

Beschluss

Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Waldstraße, beginnend in Höhe des
Stäudlweges bis zum Ende der Waldstraße nahe Autobahn, wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebildet (siehe gelb dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:3000).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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5. Freiwillige Feuerwehr Geisenbrunn; Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 5

Sachverhalt

In der letzten Dienstversammlung wurde Herr Florian Marquard zum stellvertretenden Kommandant gewählt. Herr Marquard ist nunmehr zum Kreisbrandmeister im Landkreis Starnberg bestellt worden und hat aus diesem Grund gebeten, als stellvertretender Kommandant zurückzutreten.
Aufgrund der Corona-Pandemie fand in der Zeit vom 15.2. bis 24.2.2021 die Stimmabgabe in Form der Briefwahl statt. Aus der Mitte der aktiven Feuerwehrmitglieder wurde zum stellvertretenden Kommandanten Herr Maximilian Hatteier vorgeschlagen. Die anschließende Wahl ergab folgendes Ergebnis:
Herr Maximilian Hatteier wurde mit 43 Ja-Stimmen bei insgesamt 43 abgegebenen Stimmzetteln zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.
Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat ist sowohl der Kommandant als auch sein Stellvertreter vom Gemeinderat zu bestätigen. Hierbei ist entscheidend, ob beide sowohl fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen geeignet sind.

Beschlussvorschlag

Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Gemeinderat gemäß Ar. 8 Abs. 4 BayFwG die mittels Briefwahl durchgeführte Wahl zum stellvertretenden Kommandanten:
Herr Maximilian Hatteier, Hauptstr. 14 b in 82205 Geisenbrunn wird mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Kommandanten bestellt.

Beschluss

Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Gemeinderat gemäß Ar. 8 Abs. 4 BayFwG die mittels Briefwahl durchgeführte Wahl zum stellvertretenden Kommandanten:
Herr Maximilian Hatteier, Hauptstr. 14 b in 82205 Geisenbrunn wird mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Kommandanten bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Vertrag zur Förderung der Altlastendetailuntersuchung Teil D auf der ehemaligen Hausmülldeponie Argelsried-Rückbau der Messstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf der ehemaligen Hausmülldeponie Argelsried wurden von Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt Altlastenuntersuchungen gefordert. Bisher wurden orientierende Untersuchungen und Detailuntersuchungen Teil A, B und C durchgeführt.

Vom Landratsamt Starnberg wird ein Rückbau der Grundwassermessstellen gefordert.

Um eine Förderung durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) zu erhalten, muss der anhängende Vertrag mit der GAB geschlossen werden.
Die Förderung greift ab einem Eigenanteil von 200.000 Euro, von dem schon knapp 154.000 Euro von der Gemeinde erbracht wurden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Vertrag „Stillgelegte Hausmülldeponie Argelsried der Gemeinde Gilching, GAB-Nr 2-313, Detailuntersuchung Teil D-Rückbau der Grundwassermessstellen“ mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH abzuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Vertrag „Stillgelegte Hausmülldeponie Argelsried der Gemeinde Gilching, GAB-Nr 2-313, Detailuntersuchung Teil D-Rückbau der Grundwassermessstellen“ mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Aufstellung von Plakatwänden für die Wahlwerbung bei der Bundestagswahl 2021 (Antrag GR Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 02.03.2021)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Pilgram stellte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beigefügten Antrag auf Aufstellung von Plakatwänden für anstehende Wahlen. Sämtliche Wahlwerbung der Parteien soll auf diese Plakatwände beschränkt werden.

Es wurden bereits mehrfach ähnlich- oder gleichlautende Anträge gestellt, die jedoch stets abgelehnt wurden. Zuletzt befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.01.2019 mit einem gleichlautenden Antrag und lehnte diesen mit 20 zu 3 Stimmen ab. Der Antrag vom 21.10.2018, die damalige Beschlussvorlage und der Beschlussauszug sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

Seit der Behandlung dieser Angelegenheit im Jahr 2019 hat sich an den diesbezüglichen Gegebenheiten und Vorgaben nichts geändert. Noch immer ist eine Beschränkung von Wahlwerbung auf Plakatwände grundsätzlich nur möglich, wenn das Netz dieser gemeindlichen Plakattafeln hinreichend dicht ist, um den Parteien und Wählergruppen, den Antragstellerinnen und Antragstellern von Volksbegehren, den vertretungsberechtigten Personen von Bürgerbegehren sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern und vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren ausreichende Werbemöglichkeiten zu gewährleisten. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss bei der Zuteilung der Plätze der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit Anwendung finden, wonach jede, also auch die kleinste Partei Anspruch auf die Möglichkeit der Wahlwerbung hat. Für jede Partei muss ein Sockel von 5 v. H. der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung stehen, wobei die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten kann, als für die kleinste Partei bereitstehen.
Die im Juli 2017 vom Gemeinderat beschlossene Plakatierungsverordnung regelt bereits die Art und Weise der Plakatierung und macht in § 3 explizit Ausführungen hinsichtlich der Plakatierung bei Wahlen und Abstimmungen.
Bei der Aufstellung von Plakatwänden ist zudem zu beachten, dass das Anbringen einer Vielzahl von Plakaten neben- oder übereinander dazu führen kann, dass die einzelnen Plakate aufgrund der Menge nicht mehr erkannt werden.
Auch der Verwaltungsaufwand für die Koordination der zugeteilten Plakatierungsplätze und die Ahnung von Verstößen ist nicht zu vernachlässigen. Andere Städte (wie z. B. die Stadt München) haben hierfür extra einen externen Dienstleister beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Aufstellung von Plakatwänden zu Wahlen und die Beschränkung der Wahlwerbung auf diese Plakatwände ab.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wird vorerst zurückgezogen und mit den anderen Fraktionen des Gremiums bezüglich möglicher Lösungen gesprochen.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö informativ 8
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8.1. Pressemitteilung SPD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 8.1

Diskussionsverlauf

GR Vilsmayer äußert sich im Namen der Fraktionen CSU/FDP/BfG/FW über die Pressemitteilung der SPD, explizit des GR Winklmeier als Mobilitätsreferenten. Der Bericht in der Zeitung war seiner Meinung nach niveaulos und übergriffig in seiner Art. Die Aufgabe als Referent sollte verbindend und fraktionsübergreifend sein. Der Rücktritt des GR Winklmeier als Mobilitätsreferent war nur folgerichtig. In diesem Zusammenhang sollte auch die Besetzung des Lenkungsausschusses auf dem Prüfstand stehen.

Bürgermeister Walter teilt hierzu mit, dass die Neubesetzung als Mobilitätsreferent in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 20.04.2021 auf der Tagesordnung stehen wird. Er bittet die Fraktionen Vorschläge für die Neubesetzung zu machen.

Bezüglich des Lenkungsausschusses teilt er mit, dass es sich hier um eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe handelt, zu der selbstverständlich der amtierende Mobilitätsreferent dazu gehören sollte.

GRin Beiwinkler gibt ebenfalls im Namen der Fraktion der CSU ihr Statement zur Pressemitteilung der SPD ab und verweist auf die völlig verzerrte Sachverhaltsdarstellung. Sie spricht von einer Verunglimpfung des gesamten Gremiums. Gleichzeitig stellt sie fest, dass auf diesem Niveau eine gute Zusammenarbeit nur schwer vorstellbar ist, die CSU jedoch bei einer Neubesetzung weiterhin bereit ist, gut zusammenzuarbeiten.

GR Dr. Rappenglück verweist auf die Meinungsfreiheit jedes einzelnen Gemeinderates. Von daher sei eine Entschuldigung nicht notwendig.

GR Fiegert nimmt Stellung zum Ablauf der Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Energie aus Sicht der Fraktion der BfG und verweist darauf, dass seine Fraktion stets an Lösungen interessiert sei.

GR Dr. Hartmann spricht im Hinblick auf die Pressemitteilung der SPD von Respektlosigkeit des Gremiums gegenüber.

GR Unger findet den Rücktritt von GR Winklmeier als Mobilitätsreferent als überzogen.

Datenstand vom 22.04.2021 11:22 Uhr