Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.03.2021
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.03.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Krankenhaus Seefeld
3.2 Barrierefreiheit in Arztpraxen
3.3 Seniorenbeirat
4 Hybridsitzungen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen
5 Bestellung einer/s Referentin/en für Mobilität
6 Jahresrechnung der Gemeinde Gilching 2020
7 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching; Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB
8 Prüfung zur Teilnahme am Preis der Präsidenten für die kommunale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien; Antrag CSU Fraktion vom 05.04.2021
9 Verschiedenes
9.1 Müllproblem in Gilching
9.2 Schranke Radweg-St. Gilgen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_20.04.2021.pdf
Download Niederschrift öff_20.04.2021.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.03.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 23.03.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 23.03.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.03.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

  1. Grundstücksangelegenheiten; städtebaulicher Vertrag nebst Dienstbarkeit im Zusammenhang mit der Bebauung FlNr. 1321/14, 1318/2 und 1314/11 Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat hat vom städtebaulichem Vertrag vom 02.03.2021, UR-Nr. J0397/2021 des Notars Dr. Jung, Fürstenfeldbruck, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.


  1. Grundstücksangelegenheiten; Dienstbarkeit Geh- und Fahrtrecht an FlNr. 145 zu Gunsten Flnr. 15/3, Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat hat von der Dienstbarkeitsbestellung (Geh- und Fahrtrecht) vom 05.03.2021, UR-Nr. J 0431 S/2021der Notarin Siller-Bauer, München, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.


  1. Grundstücksangelegenheit; Genehmigung Kaufvertrag, Erwerb von FlurNr. 1740/3

Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag URNr. 226/N/2021, abgeschlossen am 25.02.2021 beim Notar Nikolaus Klöcker, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö informativ 3
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3.1. Krankenhaus Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 3.1

Diskussionsverlauf

BM Walter weist auf die Presseberichte zum Thema „Krankenhaus Seefeld“ hin. Derzeit ist die Suche nach einem geeigneten Grundstück (Seefeld/Hechendorf, Herrsching) die wichtigste Frage. Es wäre wünschenswert, wenn es bald zu einer Lösung kommen würde.

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3.2. Barrierefreiheit in Arztpraxen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GR Unger moniert erneut die Defizite der Barrierefreiheit in verschiedenen Arztpraxen in Gilching und bittet in diesem Zusammenhang insbesondere bei Neubauten auch bauchrechtlich darauf zu achten.

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3.3. Seniorenbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GRin Vilsmayer informiert über das erste Treffen des neu gewählten Seniorenbeirates. Pandemiebedingt sind derzeit einige anstehende Projekte nicht möglich. Man hofft dennoch, dass u.a. das 20-jährige Bestehen des Seniorenbeirates mit einer kleinen Feier gewürdigt werden kann. Zudem wird nochmals darauf hingewiesen, dass einige Projekte noch ungelöst sind. Wichtig wäre aus Sicht des Seniorenbeirates, dass die öffentliche Toilette im Bereich des Marktplatzes an den Markttagen geöffnet ist.

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4. Hybridsitzungen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Bayer. Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16. März 2021 wurde das beschlossene Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung veröffentlicht. Die Gesetzesänderung ermöglicht es den Gemeinden, die Sitzungsteilnahme der Gemeinderatsmitglieder durch Ton-Bild-Übertragung, sog. „hybride Sitzungen“, zuzulassen.
Diese Ermächtigung zielt nicht nur auf die Bewältigung der Corona-Pandemie ab, sondern soll generell mehr Handlungsspielräume verschaffen, z.B. um die Vereinbarkeit eines kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern. 
Allerdings ist diese Art der Sitzung nur möglich, wenn ein gesetzlich festgelegter Rahmen eingehalten wird:
  1. Sitzungen sind mit Blick auf die Öffentlichkeit weiterhin als Präsenzsitzung vorzubereiten (unabhängig davon, ob und wie viele Gemeinderatsmitglieder sich audiovisuell zuschalten), so dass mindestens der/die Vorsitzende im Sitzungssaal körperlich anwesend sein muss.
  2. Zuschaltungen können nur in Form von kombinierten Ton-Bild-Übertragungen zugelassen werden. Eine reine Tonübertragung ist nicht möglich.
  3. Die Gemeinden müssen gewährleisten, dass sich die anwesenden und zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder gegenseitig wahrnehmen können. Bei öffentlichen Sitzungen müssen die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder für die Saalöffentlichkeit mindestens wahrnehmbar sein.
  4. Die Gemeinden tragen in ihrem Bereich die Verantwortung, dass die technischen Zuschaltmöglichkeiten während der Sitzungen ununterbrochen bestehen. Andernfalls dürfen die Sitzungen nicht beginnen oder sind zu unterbrechen. 
  5. Störungen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Gemeinde bleiben dagegen unbeachtlich und gehen zu Lasten des jeweiligen Gemeinderatsmitgliedes.
  6. Sollte ein Tagesordnungspunkt nach der Gemeindeordnung eine geheime Wahl erfordern, können zugeschaltete Gemeinderatsmitglieder nicht daran teilnehmen. 
  7. Grundsätzlich wäre die Möglichkeit der „hybriden Sitzung“ nur durch eine Änderung in der jeweiligen Geschäftsordnung regelbar. Vor dem Hintergrund der fortbestehenden Pandemiesituation genügt für die Zulassung von Sitzungen in Hybridform, die vor dem 1. Januar 2022 stattfinden, ein Beschluss des Gemeinderates. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung verlangt das Gesetz in jedem Fall eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden.
Innerhalb dieses gesetzlichen Mindestrahmens können die Gemeinden bestimmen, ob und wie weit sie Zuschaltungen von Gemeinderatsmitgliedern durch Ton-Bild-Übertragungen erlauben. Die Gemeinden können insbesondere 
  1. eine Höchstzahl oder Höchstquote an Zuschaltungen bestimmen,
  2. Zuschaltungen generell ermöglichen oder von besonderen Gründen, insbesondere einer sonst drohenden Verhinderung der Teilnahme, abhängig machen,
  3. Zuschaltungen auf Sitzungen des Gesamtgremiums und/oder auf alle oder einzelne Ausschüsse beschränken,
  4. Zuschaltungen auf öffentliche Sitzungen beschränken oder sie auch bei nichtöffentlichen Sitzungen zulassen. Bei nichtöffentlichen Sitzungen müssen die zugeschalteten Mitglieder dafür sorgen, dass die Sitzung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen werden kann.
Diese Ermächtigung zu „hybriden Sitzungen“ ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Im Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 16.3.2021 wird noch erwähnt, dass zeitnah gesonderte Anwendungshinweise herausgegeben werden und dabei auf rechtliche, exekutive und technische Aspekte näher eingegangen wird. Bis zum heutigen Tag liegt hierzu jedoch noch nichts vor.
Die räumliche Ausgestaltung bei den Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Gilching hat bisher gezeigt, dass ein hohes Maß an Sicherheit gegeben ist. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m, die Zurverfügungstellung und Tragen von FFP2-Masken ist seit längerer Zeit selbstverständlich. Auch die Öffentlichkeit hat grundsätzlich die Möglichkeit vor Ort die Sitzungen sowohl akustisch als auch visuell zu verfolgen. Die Corona-Pandemie zeigt aber auch, dass eine 100 %-ige Sicherheit durch keine unserer Maßnahme erreicht werden kann.
Der Gemeinderat hat nun in seiner Sitzung über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Sollte ein Beschluss dahingehend gefasst werden, dass es zukünftig „hybride Sitzungen“ geben soll, dann müssten zum einen die Mindestrahmenbedingungen festgelegt werden. Zum anderen ist von der Verwaltung zu eruieren, welche technischen Notwendigkeiten erforderlich sind. Gegebenenfalls ist auf externe Dienstleister zuzugreifen.  Im nachfolgenden Beschlussvorschlag werden zwei Alternativen zur Entscheidung vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag

  1. Aufgrund der räumlichen und organisatorischen Vorgaben innerhalb des Rathauses der Gemeinde Gilching wird auf die Möglichkeit von „hybriden Sitzungen“ mittels Ton-Bild-Übertragung verzichtet.
Alternativ
  1. Entsprechend des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom 9.3.2021 ermöglicht der Gemeinderat die Sitzungen des Gemeinderates und/oder seiner Ausschüsse in sog. „hybriden Sitzungen“ mittels Ton-Bild-Übertragung mit folgenden Vorgaben durchzuführen:
  1. Die Höchstzahl / Die Höchstquote an Zuschaltungen wird auf ………… bestimmt.
  2. Die Zuschaltungen werden ausschließlich auf die Sitzungen des Gemeinderates und/oder auf alle / auf einzelne Ausschüsse beschränkt.
  3. Die Zuschaltungen werden auf öffentliche Sitzungen beschränkt / die  Zuschaltungen werden sowohl für öffentliche als auch nichtöffentliche Sitzungen zugelassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl die organisatorischen als auch die technischen  Belange zu eruieren und baldmöglichst umzusetzen.

Beschluss

Entsprechend des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom 9.3.2021 ermöglicht der Gemeinderat die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse in sog. „hybriden Sitzungen“ mittels Ton-Bild-Übertragung mit folgenden Vorgaben durchzuführen:

  1. Die Höchstzahl / Die Höchstquote an Zuschaltungen wird nicht festgelegt.
  2. Die Zuschaltungen werden für die Sitzungen des Gemeinderates und alle Ausschüsse festgelegt.
  3. Die Zuschaltungen werden sowohl für öffentliche als auch nichtöffentliche Sitzungen zugelassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl die organisatorischen als auch die technischen Belange zu eruieren und baldmöglichst umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Bestellung einer/s Referentin/en für Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 Geschäftsordnung kann der Gemeinderat „zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen“. 

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 5.5.2020 wurden die festgelegten Referate gebildet und mit den Refereten/innen aus der Mitte des Gemeinderates besetzt. Neben verschiedenen anderen Referaten wurde das Referat „Mobilität“ mit Herrn GR Christian Winklmeier besetzt.

Mit e-mail vom 23. März 2021 ist Herr GR Winklmeier als „Mobilitätsreferent“ mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Dies hat nun zur Folge, dass in der Sitzung des Gemeinderates das Referat „Mobilität“ neu besetzt werden soll/muss.

Nach Auffassung der Verwaltung wäre es wichtig, dass spätestens zur Sitzung Vorschläge aus der Mitte des Gemeinderats gemacht werden, über die dann in der Sitzung abgestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 GeschO wird das Referat „Mobilität“ personell wie folgt besetzt:

Frau / Herr Gemeinderat/rätin ………………………………. wird  mit sofortiger Wirkung zur/m Referentin/en „Mobilität“ bestellt.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird über den Vorschlag von GR Schwab abgestimmt:

Beschluss 1

Oliver Fiegert 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Vorschlag ist bei Stimmengleichheit somit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Vorschlag Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt:

Beschluss 2

Martin Pilgram 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Vorschlag ist bei Stimmengleichheit somit abgelehnt. Das Referat "Mobilität" bleibt damit unbesetzt.

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6. Jahresrechnung der Gemeinde Gilching 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2020 wurde am 19.03.2020 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:


Haushaltsplan 2020
Jahresrechnung 2020
Differenz
Verwaltungshaushalt
47.389.400,00 €
49.314.775,67 €
1.925.375,67€
davon Zuführung zum 
Vermögenshaushalt
847.900,00 €
4.499.025,64 €
3.651.125,64 €
Vermögenshaushalt
13.717.000,00 €
9.743.326,07 €
- 3.973.673,93€
davon Entnahme aus 
der Allgemeinen Rücklage
4.024.700,00 €
1.609.387,27 €
- 2.415.312,73 €

Der Rücklagenstand zum 31.12.2020 beträgt somit                              3.894.346,29 €
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2020 beträgt                   15.035.683,97 €
davon für Neubau Rathaus                                                           13.066.666,74 €

Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2020 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2020 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu, beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Der Ausschuss für Finanzen und Personal hat in seiner Sitzung vom 12.04.2020 Kenntnis von der Jahresrechnung 2020 mit Rechenschaftsbericht und Auflistung der im Haushaltsjahr 2020 erforderlichen über-, bzw. außerplanmäßigen Mehrausgaben genommen und einstimmig zur Zustimmung empfohlen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung, sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 
    4.800.123,97 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 6.125.367,42 €. 
  3. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen. 
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2020.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung, sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 
    4.800.123,97 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 6.125.367,42 €. 
  3. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen. 
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2020. Diese Prüfung ist in 2021 durchzuführen und dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching; Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

1.        Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg“ wurde im Bauausschuss am 22.02.2021 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 03.03.2021 in Kraft.

2.        Der BP setzt als Art der baulichen Nutzung „Fläche für den Gemeinbedarf mit folgender Zweckbestimmung: Feuerwehr, zulässig sind Anlagen für die Feuerwehr sowie untergeordnet solche für die öffentliche Versorgung“ fest und weicht insoweit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus 2005 ab (Grünfläche in Verbindung mit landwirtschaftlicher Nutzfläche, wichtiger Fuß-, Rad- und Wanderweg, Bauflächen mit Grünflächen durchsetzt, Festplatz, Parkplatz und Fläche für Abfall (Kompostieranlage)).
       Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in „Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Feuerwehr“ zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Planteiländerungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.

3.        In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.03.2021/ 16.03.2021 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg“ für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 20.04.2021 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gil-ching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.03.2021/ 16.03.2021 und beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg“ für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 20.04.2021 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
„8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching“.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Prüfung zur Teilnahme am Preis der Präsidenten für die kommunale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien; Antrag CSU Fraktion vom 05.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.04.2021 beantragte die CSU-Fraktion die Prüfung zur Teilnahme am Preis der Präsidenten für die kommunale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien.
Die Verwaltung befürwortet eine solche Prüfung uneingeschränkt. 
Nach einem positiven Beschluss über den Antrag werden hierzu unmittelbar Gespräche mit der Stadt Cecina und dem Verein zur Förderung der Partnerschaft Cecina e.V. aufgenommen. 
Wegen des zeitnahen Bewerbungsschlusses am 31.05.2021 bitten wir um Ergänzung des Beschlussvorschlages um die Ermächtigung zur unmittelbaren Antragstellung, falls die Prüfung positiv verläuft. 

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindeverwaltung prüft die Teilnahmevoraussetzungen und Möglichkeiten für eine Bewerbung der Gemeinde Gilching um den Preis der Präsidenten für die kommunale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach positiver Prüfung einen entsprechenden Antrag gemeinsam mit der Stadt Cecina beim italienischen Außenministerium und dem Auswärtigen Amt einzureichen.
  3. Der Gemeinderat ist über den Stand des Projektes begleitend zu informieren.

Beschluss

  1. Die Gemeindeverwaltung prüft die Teilnahmevoraussetzungen und Möglichkeiten für eine Bewerbung der Gemeinde Gilching um den Preis der Präsidenten für die kommunale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach positiver Prüfung einen entsprechenden Antrag gemeinsam mit der Stadt Cecina beim italienischen Außenministerium und dem Auswärtigen Amt einzureichen.
  3. Der Gemeinderat ist über den Stand des Projektes begleitend zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö informativ 9
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9.1. Müllproblem in Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 9.1

Diskussionsverlauf

GR Gebauer ist bestürzt über die Vermüllung der Landschaft im Gemeindegebiet. Insbesondere verweist er hier auf den Bereich des Waldkindergartens am Steinberg und an viele Plätze, an denen sich Parkbänke befinden. Er regt an, ein sog. RAMADAMA zu organisieren bzw. im Bereich der Parkbänke „witzig gestaltete“ Hinweisschilder aufzustellen.

BM Walter teilt hierzu mit, dass die Problematik der Verwaltung und der Polizei bekannt ist. Die Problematik wird bereits seit einiger Zeit verfolgt, bisher leider ergebnislos. Bzgl. RAMADAMA weist er darauf hin, dass dies stets nur außerhalb der Vogelbrutzeit stattfinden kann.

GRin Brosig verweist ebenfalls auf die Müllablagerungen an den Glascontainern an der Ortseinfahrt nach Geisenbrunn.

GR Boneberger moniert, dass am Containerstandort am Starnberger Weg häufig ortsfremde Personen ihren Müll entsorgen. Hier sollte auf AWISTA zugegangen werden.

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9.2. Schranke Radweg-St. Gilgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 9.2

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. der Schranke am Radweg nach St. Gilgen.
Lt. Herrn Gebhard muss zunächst die Beleuchtung aufgestellt werden. Erst dann könne die Schranke installiert werden.

Datenstand vom 30.03.2022 15:05 Uhr