Datum: 20.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2021
2 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3 Errichtung einer Kindertagesstätte an der Herbststraße, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 129/5 und 129/4, Gemarkung Argelsried; Vorstellung der Planung
4 Corona-Pandemie; Beschaffung von Luftreinigungsgeräten und Nachrüstung von Lüftungsanlagen in Klassenzimmern und Kindertagesstätten (Antrag Bündnis90 / Die Grünen vom 5.7.2021)
5 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried; Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn; Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
6 Kunstwerk im Ortszentrum, Restaurierung und weitere Vorgehensweise
7 Gemeindewerke: Verbesserungsbeitragssatzung Wasser der Gemeindewerke Gilching KU - Weisungsrecht
8 Verschiedenes
8.1 Sanierung Kreuzlinger Straße

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2021.07.21 GR Niederschrift ö incl. Anlagen.pdf
Download Bekanntmachung_20.07.2021.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2021

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 05.07.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 05.07.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

zum Seitenanfang

3. Errichtung einer Kindertagesstätte an der Herbststraße, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 129/5 und 129/4, Gemarkung Argelsried; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö beratend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 21.07.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/5 und 129/4 gefasst und im Anschluss ortsüblich bekannt gemacht. 

Mit der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auf dem gemeindlichen Grundstück eine Kindertagesstätte mit 4 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen entsteht. Hierfür ist es notwendig, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ im Bereich des WA (allgemeines Wohngebiet) und im Bereich der Grünfläche mit Radweg in eine „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung Kinderbetreuung zu ändern. 

Es ist geplant, dass das Kinderhaus Schatzkiste, das derzeit provisorisch in Containern auf der Festwiese untergebracht ist, in die Kindertagesstätte an der Herbststraße/Ecke Nicolaus-Otto-Straße umzieht. 

Es fand in der Zeit vom 23.10.2020 bis 26.11.2020 eine frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit statt. 
Parallel hierzu wurde ein VgV-Verfahren zur Auswahl eines Architekturbüros durchgeführt. Das Büro Spreen Architekten, München wurde mit der Planung der Kindertagesstätte beauftragt. Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass die Freispielfläche nur durch Verlegung des bestehenden Fuß- und Radweges auf der Fl.Nr. 129/4 umgesetzt werden kann. 

Die Planungen wurden in Abstimmung mit den künftigen Nutzern und der Verwaltung durch das Architekturbüro Spreen erstellt. Diese werden im Gemeinderat inklusive einer Kostenschätzung vorgestellt. 

In der Bauausschusssitzung am 19.07.2021 soll die Abwägung der in der ersten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen erfolgen. Zudem soll der überarbeitete Bebauungsplanentwurf vorgestellt und ggf. gebilligt werden. Dann würde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen für die Kindertageseinrichtung an der Herbststraße/Ecke Nicolaus-Otto-Straße und stimmt dieser zu. 

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Dipl.-Ing. Spreen, SPREEN ARCHTEKTEN Partnerschaft mbB, die Planung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen für die Kindertageseinrichtung an der Herbststraße/Ecke Nicolaus-Otto-Straße und stimmt dieser zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Corona-Pandemie; Beschaffung von Luftreinigungsgeräten und Nachrüstung von Lüftungsanlagen in Klassenzimmern und Kindertagesstätten (Antrag Bündnis90 / Die Grünen vom 5.7.2021)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beim Impfgipfel am 28.6.2021 hat Herr Ministerpräsident Dr. Söder die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Kommunen als Sachaufwandsträger von Schulen und Kindertagesstätten Luftreinigungsgeräte anschaffen sollen. Ziel soll sein, die Schulen und Kindertagesstätten zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 mit entsprechenden Geräten auszustatten. Hierfür ist geplant, Förderrichtlinien zu beschließen, die eine 50-prozentige Förderung der Anschaffungskosten vorsehen.

In der Kabinettssitzung der Bayer. Staatsregierung am 6.7.2021 wurde beschlossen, dass der Freistaat Bayern die Träger von Schulen und KiTas bei der Beschaffung mobiler Luftfilter unterstützt. Für die Klassenzimmer aller Schulen sowie für Gruppen- und Funktionsräume aller KiTas können mobile Luftreinigungsgeräte angeschafft werden. Eine Verpflichtung des Sachaufwandsträger auf Anschaffung von Luftreinigungsgeräten wird explizit nicht festgeschrieben. Die Bayer. Staatsregierung stellt hierfür insgesamt 190 Mio € zur Verfügung. Zusammen mit den bisherigen Hygienemaßnahmen wie Tests und Masken sowie der bisherigen Impfquote in der Gesamtbevölkerung sollen die Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften einen wichtigen Beitrag leisten, um vollen Präsenzunterricht an den Schulen bzw. einen uneingeschränkten KiTa-Betrieb zu ermöglichen (lt. Bayer. Staatsregierung). Mit der Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte kann das Quer- und Stoßlüften ergänzt werden. Die Förderfähigkeit der Gerätetypen soll zeitnah vom Landesamt für Gesundheit festgelegt werden. Die Beschaffungskosten werden mit bis zu 50 % vom Freistaat gefördert. Anträge können bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Nach Auffassung unserer Spitzenverbände, Bayer. Gemeindetag und Bayer. Städtetag, wird die Entscheidung sehr kritisch gesehen:

  • Hinsichtlich der Folgekosten wird keine Aussage getroffen
  • Keine Aussage darüber, in welchem Ausmaß die Geräte im Falle einer weiteren Corona-Welle Präsenzunterricht ermöglichen
  • Die rechtlichen Vorgaben für Ausschreibung und Vergabe lassen eine kurzfristige Anschaffung bis zum Ende der Sommerferien 2021 als völlig unrealistisch erscheinen
  • Festlegung der Qualitätsstandards der Geräte durch das Landesamt für Gesundheit liegt derzeit noch nicht vor

In der Pressemitteilung des Bayer. Städtetages vom 6.7.2021 heißt es wörtlich:

„Bürgermeister/innen werden mit einem noch nicht klar definierten Förderprogramm des Freistaats unter Druck gesetzt. Damit werden bei Schülerschaften, Eltern und Lehrschaft zu hohe Erwartungen geweckt, die sich in der Praxis nicht schnell erfüllen lassen. Es wäre notwendig gewesen, bereits im Vorfeld mit den Sachaufwandsträgern in den Kommunen den engen Kontakt zu suchen, um die Fülle ungeklärter Fragen zu besprechen. Vor allem hätte deutlich früher geklärt werden müssen, welche Geräte geeignet sind und welche Standards für Geräte nötig sind, um möglichst guten Schutz für Lernende und Lehrende zu gewährleisten. Dann hätte es auch eine realistische Chance gegeben, die Geräte bis zum Beginn des neuen Schuljahres verfügbar zu haben.“

Nachdem täglich neue Informationen und Festlegungen zu erwarten sind, wird diese Sitzungsvorlage nicht abschließend zu sehen sein.

Mit Schreiben vom 5.7.2021 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgendes (Anlage 1):

  1. Die Verwaltung wird mit der umgehenden Beschaffung von geeigneten Luftfiltergeräten für alle Räume an Schulen und KiTas in Gilching unter Nutzung der bestehenden Fördermöglichkeiten des Freistaates Bayern beauftragt.
  • Dabei sollten möglichst wartungsarme und energieeffiziente Geräte ausgewählt werden und Leasing-Modelle bevorzugt werden.
  • Die Geräte sollten möglichst zum Start des Schuljahres 2021/2022 einsatzbereit sein.

  1. Die bestehenden Frischluftanlagen an Schulen und KiTas werden soweit erforderlich mit geeigneten HEPA-Filtern nachgerüstet.

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, ein Konzept zur möglichst zeitnahen Nachrüstung aller Schulen und KiTas mit geeigneten Frischluftanlagen zur erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Bei der Kostenplanung ist die Ausschöpfung der Fördermittel des Bundes einzubeziehen.


Die Gemeinde Gilching ist Sachaufwandsträger für drei Schulen, die Arnoldus-Grundschule, die James-Krüss-Grundschule und die Mittelschule.  In diesen drei Schulen werden in 40 Klassen ca. 1.000 Schüler/innen beschult.

Des Weiteren betreibt die Gemeinde Gilching in eigener Zuständigkeit sieben Kindergärten/krippen (27 Gruppen), einen Hort (6 Gruppen) und zwei Mittagsbetreuungseinrichtungen (jeweils 3 Gruppen).

Die Räume zusammengefasst, unter Einbeziehung von Fach- und  Funktionsräumen, gehen wir von einer Ausstattung von insgesamt 100 Räumen aus. Überschlägig belaufen sich die Anschaffungskosten hierfür auf etwa 400.000,- € bis 500.000,- €. Die Folgekosten, aber auch die Ingenieurkosten für Untersuchungen vorab (falls notwendig) sind hier noch nicht enthalten.

In diesem Zusammenhang muss ergänzend erwähnt werden, dass auch der Zweckverband für weiterführende Schulen seine Klassenräume (Christoph-Probst-Gymnasium und Realschule Herrsching) entsprechend ausstatten werde müssen. In diesen beiden Schulen werden etwa 2.400 Schüler/innen (ca. 100 Klassenzimmern zzgl. Fachräume) beschult. Die Gemeinde Gilching wird anteilig mit ca. 33 % betroffen sein.

Zudem werden auch die Betreiber der sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen (private, soziale und kirchliche Träger) ihre Einrichtungen ausstatten und finanziell auf die Gemeinde zukommen.

Der Haushaltsplan 2021 ist mit Zustimmung des Gemeinderates auch im Hinblick auf „Corona“ bewusst konservativ aufgestellt, sprich ohne größere finanzielle Spielräume. Die möglichen Kosten für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten wird im Haushaltsjahr 2021 anstehen. Die zugesagten Fördermittel werden jedoch erst im Haushaltsjahr 2022 zu erwarten sein. Von daher wird diese Investition ohne Verschiebung eines anderen Projektes in eines der nächsten Haushaltsjahre nicht möglich sein. Möglicherweise ist ein Nachtragshaushalt notwendig. Die Verwaltung schließt eine Rücklagenentnahme aus.

Bis zur Sitzung des Gemeinderates wird geprüft, inwieweit die Finanzierung über ein Leasingsystem bzw. über Ratenzahlung möglich wäre.

Sobald neue Informationen bekannt sind, werden wir spätestens zur Sitzung erneut berichten bzw. die Sitzungsvorlage ergänzen.

Die Angelegenheit ist in der Sitzung zu diskutieren und über den Antrag abzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Im Gremium besteht Einverständnis über den Beschlussvorschlag einzeln abzustimmen.

Entgegen dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 5.7.2021 wird die Ziffer 1 des Antrages auf Vorschlag der Verwaltung wie folgt geändert:

Beschluss 1

I.a) Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Ingenieurbüro (Fachplanungsbüro Heizung, Lüftung, Sanitär) hinsichtlich der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. Hierbei sind die technischen Anforderungen für mobile Luftreinigungsgeräte und der Bedarf in den einzelnen Einrichtungen festzulegen. Die Eignung der Geräte sind auf die Klassen- und Fachräume (Schulen) und die Gruppen- und Funktionsräume (Kindertagesstätten) abzustellen.

b) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Rechtsanwaltskanzlei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Vorbereitung, der Ausschreibung und der Angebotsprüfung entsprechend der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zu beauftragen.

c) Die Verwaltung wird ermächtigt, dem wirtschaftlich günstigsten Angebot - entgegen der Geschäftsordnung - den Auftrag zu erteilen und dem Gemeinderat zeitnah davon zu berichten.

d) Zur Deckung des Aufwands für den Erwerb von Lüftungsgeräten beschließt der Gemeinderat, die Umgestaltung Römerstraße zwischen Rathausstraße und Bahnunterführung nicht im Haushaltsjahr 2021 durchzuführen (Haushaltsansatz 250.000 € - HHSt. 6306.9503)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(GRin Brosig beantragt mit namentlicher Nennung im Protokoll, dass sie sich gegen den Beschluss ausgesprochen hat).

Beschluss 2

II.        Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Frischluftanlagen an Schulen und Kindertagesstätten soweit erforderlich mit geeigneten HEPA Filtern nachzurüsten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 3

III.        Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, ein Konzept zur möglichst zeitnahen Nachrüstung aller Schulen und Kindertagesstätten mit geeigneten Frischluftanlagen zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Bei der Kostenplanung ist die Ausschöpfung von Fördermitteln einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried; Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn; Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 30.06.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung für die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F. 25.10.2005 für das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried für den Neubau des Feuerwehrauses Geisenbrunn beschlossen. 

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“. 

Nach Flächennutzungsplan i.d.F. vom 25.10.2005 wird für die Art der Nutzung für das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, dies soll durch die 6. Teiländerung als „Fläche für den Gemeinbedarf-Feuerwehr“ geändert werden, damit aus der Darstellung des Flächennutzungsplan der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ entwickelt werden kann.

Mit der Ausarbeitung der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. 

Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist in ihrer Vorentwurfsfassung vom 19.07.2021 inhaltlich zu billigen und dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zuzuführen. Der Vorentwurf Stand 19.07.2021 ist als Anlage beigefügt. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 20.07.2021 und beschließt:

Der Vorentwurf zur 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 19.07.2021 wird inhaltlich gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 a Abs. 2 Satz 1 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 20.07.2021 und beschließt:

Der Vorentwurf zur 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 19.07.2021 wird inhaltlich gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 a Abs. 2 Satz 1 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Kunstwerk im Ortszentrum, Restaurierung und weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Kunstwerk der Partnerschaftsgemeinde Cecina von Herrn Antonio Fiengo im Ortszentrum ist in einem restaurierungsbedürftigen Zustand. Die Holzteile halten der Witterung im Freien nicht stand. Derzeit wird das Kunstwerk mit einem Bauzaun gesichert.

Eine kurzfristige und dauerhafte Sanierung der Holzbauteile ist nicht möglich. Geeignete Holzbaustoffe ohne Hinterlüftung im Inneren der Kugel und welche im Außenbereich der Witterung auf Dauer Stand halten, gibt es nicht. Das Kunstwerk daher erneut so auszuführen, würde bedeuten, dass in 10 bis 20 Jahren wieder alle Holzbauteile erneuert werden müssten und dabei hohe Kosten entstehen. Die Problematik ist, dass die gebogenen Holzbauteile nur mit einem hohen Arbeitsaufwand herzustellen sind.

Nachdem die Möglichkeiten einer weiteren Restaurierung erst noch geprüft werden müssen und hierfür noch keine Kosten ermittelt werden konnten, ist hierfür eine kurzfristige Lösung nicht möglich. Der Künstler Antonio Fiengo hat für eine dauerhafte Lösung hinsichtlich Witterung Vorschläge gemacht:

Ein Vorschlag war, eine Abdeckung zu schaffen, die das Kunstwerk vor Regen und Schnee schützt. Problematisch ist, dass diese Abdeckung unästhetisch zum Kunstwerk wirken kann.

Ein weiterer Vorschlag war, dass der Künstler die 8 bestehenden Holzteile mit entsprechenden Werkzeugen so bearbeitet, dass die Holzmaserung hervorgehoben wird. 
Das so behandelte Holzstück könnte dann in Bronze gegossen werden. Anstelle des witterungsunbeständigen Holzes könnten dann Bronzeteile auf die Stahlkonstruktion montiert werden. Die im Giesverfahren entstandenen  Maserungsrillen könnten abgedunkelt werden, während die oberflächlicheren Teile poliert werden könnten. Dadurch würde nach Ansicht des Künstlers ein schöner Effekt von dunklem und glänzendem Metall entstehen.
In die zentralen, derzeit farbigen Dreiecke möchte der Künstler Symbole der Menschheit einfügen, um die Unterschiede als Reichtum hervorzuheben.

Vor einem Bronzeguss wäre allerdings zu prüfen, ob die Stahlkonstruktion dem neuen Gewicht standhält. Das Gewicht dürfte nach Auffassung der Verwaltung mind. fünfmal höher liegen als bei den Holzbauteilen. Ein Kostenvorschlag einer Gießerei liegt ebenfalls noch nicht vor.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Kunstwerk bis zu einer Restaurierung komplett abzubauen. Evt. müsste aufgrund des neuen Gewichts auch ein anderer Standort gesucht werden, da die Fundamentierung oberhalb der Tiefgarage in der Fußgängerzone dann nicht mehr ausreichen könnte. Als neuer Standort würde sich die Fläche vor dem Rathaus anbieten. Dies muss aber erst noch geprüft werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Kunstwerk im Ortzentrum bis zu einer vollständigen Restaurierung komplett abzubauen.   

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Kunstwerk im Ortzentrum bis zu einer vollständigen Restaurierung komplett abzubauen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat bis Ende diesen Jahres Vorschläge hinsichtlich Standort und Restaurierungsmöglichkeiten vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Gemeindewerke: Verbesserungsbeitragssatzung Wasser der Gemeindewerke Gilching KU - Weisungsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Laut Beschluss des GR vom 21.02.2017 ist das Bauprogramm von 2017 bis 2021 im Bereich Wasser über Beiträge zu refinanzieren. Die dafür erforderliche Verbesserungsbeitragssatzung wird vom Verwaltungsrat der Gemeindewerke Gilching KU erlassen. 

Laut Unternehmenssatzung §6 (4) der Gemeindewerke Gilching KU kann der Gemeinderat beim Erlass von Satzungen den Mitgliedern des Verwaltungsrats Weisung erteilen.

Dem Gemeinderat werden das Bauprogramm (siehe Anlage Bauprogramm Wasser 2017 - 2021) sowie die Verbesserungsbeitragssatzung (siehe Anlage Entwurf Verbesserungsbeitragssatzung 2021) im jeweiligen Entwurfsstatus zur Kenntnis vorgelegt. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauprogramm gemäß Anlage Bauprogramm Wasser 2017 -  2021 und dem Entwurf der Verbesserungsbeitragssatzung gemäß Anlage Entwurf Verbesserungsbeitragssatzung 2021

  1. Der Gemeinderat verzichtet auf sein Weisungsrecht.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauprogramm gemäß Anlage Bauprogramm Wasser 2017 -  2021 und dem Entwurf der Verbesserungsbeitragssatzung gemäß Anlage Entwurf Verbesserungsbeitragssatzung 2021

  1. Der Gemeinderat verzichtet auf sein Weisungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö informativ 8
zum Seitenanfang

8.1. Sanierung Kreuzlinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 8.1

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigt sich, ob und wenn ja, wann die Kreuzlinger Straße bis zum Ende der Straße saniert werden wird. Zudem fragt sie an, ob die Bahnhofstraße ggfs. saniert (Schlaglöcher) werden könnte.
Zweiter BM Fink erklärt, dass es sich bei der Sanierung um ein Teilstück handelt. Es ist derzeit nicht angedacht, die Restfläche der Kreuzlinger Straße bzw. Bahnhofstraße zu sanieren.

Datenstand vom 23.09.2021 09:33 Uhr