Datum: 26.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2021.10.26 Niederschrift öffentlich incl. Anlagen.pdf
Download Bekanntmachung_26.10.2021.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2021
Gremium
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2021.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 21.09.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Diskussionsverlauf
GR Fiegert bittet um Ergänzung seiner Wortmeldung zu Punkt 2.10 Mobilität: … „umgesetzt. Die Verwaltung (Frau Vernydub, verantwortlich für Mobilität und Herr Baumann) wird gebeten, Erklärungen zur Bedeutung eines Fahrschutzstreifens oder einer Fahrradstraße im Hinblick auf erlaubte/unerlaubte verkehrliche Benutzungen und Verhaltensweisen auf der Homepage zu platzieren.“ Diese sichert BM Walter zu.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.09.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Diskussionsverlauf
- Grundstücksangelegenheit; Veräußerung Flächen im Gewerbegebiet BAB 96 Nord (neu Gewerbepark Ost) FlNr. 119/2 und 118/5 Gem. Argelsried
Der Gemeinderat hat von der Aufhebung, Messungsanerkennung und Auflassung gem. URNr. J1707/2021 vom 11.08.2021 abgeschlossen beim Notar Dr. Joachim Schervier in München Kenntnis erlangt und genehmigt sie in allen Teilen.
- Grundstücksangelegenheiten; Dienstbarkeit für die Herstellung von Stützwänden und Zufahrt auf der FlNr. 1651/7, Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat von der am 17.09.2021 abgeschlossenen Dienstbarkeitsbestellung gem. URNr. 1686/V/2021, Notariat Volmer in Starnberg, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.
- Grundstücksangelegenheiten; Verkauf Teilfläche aus FlNr. 590/23, Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat vom Kaufvertrag über eine Grundstücksteilfläche gem. URNr. B 1759/2021 vom 13.08.2021 abgeschlossen beim Notar Dr. Nikolaus Buchta in Fürstenfeldbruck Kenntnis erlangt und genehmigt sie in allen Teilen.
- Grundstücksangelegenheit; Messungsanerkennung und Auflassung FlurNr. 206/1, Gemarkung Argelsried
Der Gemeinderat hat von der am 03.09.2021 abgeschlossene Messungsanerkennung und Auflassung, URNr. 2854/B/2021 Notariat Dr. Gottfried von Bary, München, Kenntnis erlangt und genehmigt sie in allen Teilen.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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3 |
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3.1. AmperVerband
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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3.1 |
Diskussionsverlauf
BM Walter berichtet über den Termin im AmperVerband bzgl. des Hochwasserschutzkonzeptes u.a. in Rottenried/Steinlach. Die 5 beteiligten Kommunen (Alling, Gröbenzell, Eichenau, Puchheim und Olching) werden einen Zweckverband gründen und im Anschluss über das Rückhaltebecken am Starzelbach entscheiden.
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3.2. Kultur in Gilching
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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3.2 |
Diskussionsverlauf
GR Dr. Rappenglück bedankt sich bei den Kulturschaffenden und Herrn Ciolek für die außerordentlich erfolgreiche Kunst- und Kulturwoche mit mehr als 2600 Besuchern. Außerdem spricht er das neue Programm „Musik im Rathaus“ an. Auch der Christkindlmarkt auf dem Marktplatz wird dieses Jahr wieder stattfinden.
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3.3. Preis der Präsidenten - Cecina
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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3.3 |
Diskussionsverlauf
GRin Keil informiert das Gremium, dass die Teilnahme an der diesjährigen Ausschreibung des „Preis der Präsidenten“ zusammen mit der Partnergemeinde Cecina nicht erfolgreich war.
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3.4. Impfaktion im Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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3.4 |
Diskussionsverlauf
GRin Franke bedankt sich bei der Verwaltung für die Umsetzung einer weiteren Impfaktion am 18.11.2021 im Veranstaltungssaal des Rathauses.
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3.5. Seniorenbeirat
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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3.5 |
Diskussionsverlauf
GRin Vilsmayer berichtet über die jetzt wieder stattfindenden, offenen Aktivitäten des Seniorenbeirates (Stammtisch, Kino, Singstunde). Die Märchenerzählerin ist derzeit nur für die Anwohner des Altenheimes.
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4. Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Vorstellung Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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4 |
Sachverhalt
Nach Beschluss des Gemeinderates vom 22.09.2020 soll auf dem Areal des Jugendhauses an der Weßlinger Straße, Flur Nr. 2016, Gemarkung Gilching, ein Neubau für eine Kinder-krippe erfolgen.
Am 24.11.2020 fasste der Gemeinderat den hierfür erforderlichen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“.
In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 wurde das Ergebnis des VgV-Verfahrens für die Architektenleistungen bekanntgegeben und das Architekturbüro Girnghuber Wolfrum
Architekten aus München mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI beauftragt, derzeit nur die Leistungsphasen 1 und 2 bis Abschluss der Vorentwurfsplanung.
Das Ergebnis der Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung wird in der Gemeinderatssitzung durch die Architekten vorgestellt.
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Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Vorentwurfsplanungen mit Kostenschätzung für den Neubau einer 6-gruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Flur Nr. 2016, Gemarkung Gilching und stimmt dieser zu. Die erforderlichen weiteren Planungen für alle notwendigen Planungsbeteiligten sind bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach HOAI zu beauftragen.
Diskussionsverlauf
Zu diesem Top präsentiert Prof. Wolfrum, Girnghuber Wolfrum Architekten BDA
Part GmbB, die Vorentwurfsplanung.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Vorentwurfsplanungen mit Kostenschätzung für den Neubau einer 6-gruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Flur Nr. 2016, Gemarkung Gilching und stimmt dieser zu. Die erforderlichen weiteren Planungen für alle notwendigen Planungsbeteiligten sind bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach HOAI zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Jugendbeirat der Gemeinde Gilching;
Wahl für die Legislaturperiode 2021 / 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Am 24. September 2021 fand im „Jugendtreff“ die Wahl zum Jugendbeirat statt. Der Jugendbeirat wurde erstmals in den 90er-Jahren ins Leben gerufen. Die Legislaturperiode des bisherigen Jugendbeirates ging nunmehr nach 3 Jahren (coronabedingt ein Jahr länger) zu Ende, so dass es notwendig war, neu zu wählen.
Nach der bestehenden Geschäftsordnung des Jugendbeirates wird der Jugendbeirat für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er besteht aus 5 - 9 Jugendlichen, dem Bürgermeister und dem Jugendreferenten. Stimmberechtigt sind jedoch ausschließlich die gewählten Jugendlichen. Wählbar sind alle Jugendlichen zwischen 12 und 22 Jahren mit Hauptwohnsitz in Gilching. Im Anschluss an die Wahl des Jugendbeirates hat der Gemeinderat den Wahlausgang zu bestätigen.
In der Veranstaltung am 24. September 2021 wurden folgende Jugendliche in den Jugendbeirat gewählt:
- Sarah Kouitra
- Amelia Pioch
- Brooklyn Luca
- Melanie Padberg
- Finja Giering
- Fabio von Sievers
- Alexander LeeSon
- Celina Platzer
Beschlussvorschlag
Vom Wahlausgang des Jugendbeirates aus der Veranstaltung am 24. September 2021 wird Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat bestätigt den neu gewählten Jugendbeirat in seiner Zusammensetzung für die Legislaturperiode 2021 / 2023.
Beschluss
Vom Wahlausgang des Jugendbeirates aus der Veranstaltung am 24. September 2021 wird Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat bestätigt den neu gewählten Jugendbeirat in seiner Zusammensetzung für die Legislaturperiode 2021 / 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Freiflächenphotovoltaik-Anlage südlich der A96:
Beteiligungsangebot an der Sonnenenergie Gilching GmbH &CoKG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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6 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss und der Gemeinderat haben in zahlreichen Sitzungen mehrheitlich die formalen Beschlüsse zur Umsetzung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage südlich der A96 gefasst. Das Bauleitplanverfahren ist in der finalen Phase angekommen.
Die S&T Bürgerenergie Planungs-GmbH bietet der Gemeinde Gilching nun eine Beteiligung am Eigenkapital-Anteil der Gesellschaft für eine Kommunal- oder Bürgerbeteiligung in Höhe von 30% an. Das Anschreiben mit den Daten hierzu ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Konkret bedeutet dies, dass sich die Gemeinde Gilching, die Gemeindewerke Gilching, oder z. B. die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG (oder jede andere Genossenschaft) mit bis zu 650.000 € an der Gesellschaft beteiligen können. Eine weitere Stückelung der Geschäftsanteile durch kleinstteilige Bürgeranteile ist im Hinblick auf eine übersichtliche Gesellschaftsstruktur nicht empfehlenswert.
Die Einlage des Eigenkapitals durch die Kommanditisten soll bis Ende November vollständig erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeinde Gilching (als Kommune) zugunsten des Gemeindewerke Gilching KU auf eine unmittelbare Beteiligung an der Sonnenenergie Gilching GmbH & Co. KG vollumfänglich verzichtet. Damit kann das Portfolio des Gemeindewerke Gilching KU positiv erweitert und dessen Wirtschaftskraft aufgrund der zu erwartenden Renditen nachhaltig gestärkt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gilching würden über das Gemeindewerke Gilching KU an dieser Beteiligung langfristig partizipieren, z. B. durch die Realisierung einer nachhaltigen Fernwärmeversorgung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt:
Die Gemeinde Gilching (Kommune) verzichtet zugunsten des Gemeindewerke Gilching KU vollumfänglich auf eine unmittelbare Beteiligung an der Sonnenenergie Gilching GmbH & Co. KG.
Diskussionsverlauf
Zu diesem Top ist Herr Tronsberg, S&T Bürgerenergie Planungs GmbH anwesend.
Zunächst wird über nachfolgenden Antrag des GR Vilsmayer abgestimmt:
Beschluss 1
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt:
Die Gemeinde Gilching (Kommune) verzichtet zugunsten des Gemeindewerke Gilching KU (zu zwei Drittel) und der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gilching (zu einem Drittel) vollumfänglich auf eine unmittelbare Beteiligung an der Sonnenenergie Gilching GmbH & Co. KG. Sollte das Gemeindewerke Gilching KU auf seine Beteiligung verzichten, fällt sein Anteil an die Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:
Beschluss 2
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt:
Die Gemeinde Gilching (Kommune) verzichtet zugunsten des Gemeindewerke Gilching KU vollumfänglich auf eine unmittelbare Beteiligung an der Sonnenenergie Gilching GmbH & Co. KG. Sollte das Gemeindewerke Gilching KU auf seine Beteiligung verzichten, fällt sein Anteil an die Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Gemeindewerke: Erlass der Wassersatzungen durch die Gemeindewerke Gilching KU - Nicht-Ausübung Weisungsrecht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bei Gründung des Kommunalunternehmens hat die Gemeinde dem Kommunalunternehmen auch die Kompetenz für den „Erlass von Wassersatzungen“ übertragen (vgl. Unternehmenssatzung § 2 (5): „das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle der Gemeinde Gilching Satzungen und, im Rahmen der Gesetze, Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen und zu vollziehen.“).
Entsprechend dieser Kompetenzübertragung sollen die Wassersatzungen durch die „Gemeindewerke Gilching KU“ erlassen werden. Im Einzelnen handelt es sind dabei um die Wasserabgabesatzung (WAS), die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und die Verbesserungsbeitragssatzung (VBS-WAS).
Laut Unternehmenssatzung §6 (4) der Gemeindewerke Gilching KU kann der Gemeinderat beim Erlass von Satzungen den Mitgliedern des Verwaltungsrats Weisungen erteilen (vgl. auch Art. 90 Abs. 2 S. 5 BayGO).
Entwürfe der oben genannten Satzungen werden dem Gemeinderat daher zur Kenntnis vorgelegt:
- WAS gemäß Anlage 21 10 18 WAS
- BGS-WAS gemäß Anlage 21 10 18 BGS-WAS
- VBS-WAS gemäß Anlage 21 10 18 VBS-WAS
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Entwürfen der Wasserabgabesatzung (WAS) gemäß Anlage 21 10 18 WAS, der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) gemäß Anlage 21 10 18 BGS-WAS sowie der Verbesserungsbeitragssatzung (VBS-WAS) gemäß Anlage 21 10 18 VBS-WAS.
- Der Gemeinderat macht beim Erlass der Wasserabgabesatzung (WAS) gemäß Anlage 21 10 18 WAS, der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) gemäß Anlage 21 10 18 BGS-WAS sowie der Verbesserungsbeitragssatzung (VBS-WAS) gemäß Anlage 21 10 18 VBS-WAS keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht.
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Entwürfen der Wasserabgabesatzung (WAS) gemäß Anlage 21 10 18 WAS, der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) gemäß Anlage 21 10 18 BGS-WAS sowie der Verbesserungsbeitragssatzung (VBS-WAS) gemäß Anlage 21 10 18 VBS-WAS.
- Der Gemeinderat übt sein Weisungsrecht beim Erlass der Wasserabgabesatzung (WAS) gemäß Anlage 21 10 18 WAS, der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) gemäß Anlage 21 10 18 BGS-WAS sowie der Verbesserungsbeitragssatzung (VBS-WAS) gemäß Anlage 21 10 18 VBS-WAS nicht aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
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8. Auftragsvergabe für die Entwicklung des integrierten Mobilitätskonzepts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.10.2019 dem Antrag der SPD-Fraktion „Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für ganz Gilching“ vom 18.09.2019 zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Ausschreibung für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Eine öffentliche europaweite Ausschreibung zur Entwicklung des "Integrierten Mobilitätskonzeptes für die Gemeinde Gilching" wurde in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei HEUSSEN durchgeführt. Die Submission hat am 01.10.2021 stattgefunden, bei der zwei Planungsbüros ihre finalen Angebote abgegeben haben.
Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung mit dem Vergabevorschlag der Anwaltskanzlei HEUSSEN und das Honorarangebot des Planungsbüros PSLV Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH sind als Sitzungsunterlage im nichtöffentlichen Teil beigefügt. Für die anfallenden Kosten sind in der Haushaltsstelle Mobilitätskonzept entsprechende Mittel vorgesehen.
Beschlussvorschlag
- Das Ergebnis der Submission vom 01.10.2021 mit dem Vergabevorschlag der Anwaltskanzlei HEUSSEN im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
- Die Gemeinde Gilching beauftragt die PSLV Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH mit der Entwicklung des integrierten Mobilitätskonzepts.
Beschluss
- Das Ergebnis der Submission vom 01.10.2021 mit dem Vergabevorschlag der Anwaltskanzlei HEUSSEN im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
- Die Gemeinde Gilching beauftragt die PSLV Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH mit der Entwicklung des integrierten Mobilitätskonzepts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Neuerlass der Satzung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gilching ("Kostensatzung") inkl. Kommunalem Kostenverzeichnis (KommKVZ)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die derzeit gültige Kostensatzung der Gemeinde Gilching datiert aus dem Jahr 1997. In der Kostensatzung, sowie dem zugehörigen Kommunalen Kostenverzeichnis der Gemeinde werden Gebühren für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis nach Art und Umfang definiert. Das Landratsamt Starnberg hat nachdrücklich angeregt, die Kostensatzung der Gemeinde Gilching zu aktualisieren. Ebenfalls hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband den Erlass einer neuen Kostensatzung empfohlen.
Die Finanzverwaltung hat auf Basis der Kostensatzung aus dem Jahr 1997 sowie der Mustersatzung eine neue Kostensatzung inkl. kommunalem Kostenverzeichnis erarbeitet und legt diese dem Gemeinderat zum Beschluss vor. Der Satzungsentwurf wurde der Rechtsaufsicht im Landratsamt Starnberg am 30.09.2021 zur Prüfung vorgelegt. Gegen die vorliegende Fassung wurden keine Einwände erhoben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gilching (Kostensatzung). Die Satzung ist baldmöglichst bekanntzumachen und tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gilching (Kostensatzung). Die Satzung ist baldmöglichst bekanntzumachen und tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(GR Fiegert ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).
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10. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019;
Feststellung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Nach Art. 103 GO ist die Jahresrechnung von einem Rechnungsprüfungsausschuss (örtliche Rechnungsprüfung) zu prüfen. Die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gilching wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 15.10.2020 im Rathaus sowie am 22.10.2020 in den Gemeindewerken geprüft. Über die Beratungen wurde eine Niederschrift angefertigt. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung vorgetragen. Sodann kann der Gemeinderat die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Gilching nach Art. 102 Abs. 3 GO feststellen und die Entlastung erteilen.
Hinweis:
Die Mitglieder des Gemeinderates können jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 5 GO).
Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich, da der Rechnungsprüfungsausschuss im Abschlussbericht keine Beanstandungen anführte.
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
b) Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2019 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
c) Für die Jahresrechnung 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Beschluss
a) Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
b) Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2019 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
c) Für die Jahresrechnung 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(BM Walter ist als persönlich Beteiligter von der Abstimmung ausgeschlossen)
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11. Einführung eines neuen kommunalen Finanzwesens auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Doppik) - Aufhebungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Am 22.05.2007 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gilching den Beschluss (s. Anlage) gefasst, das bisherige kamerale Finanzwesen auf das neue kommunale Finanzwesen auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Doppik) umzustellen.
In Bayern haben Kommunen seit 2007 die Wahl zwischen dem kameralen Rechnungswesen und der doppelten kommunalen Buchführung. Dieses Wahlrecht ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern verankert. Gemäß Art. 61 "Allgemeine Haushaltsgrundsätze" Abs. 4 GemO ist die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung oder nach den Grundsätzen der Kameralistik zu führen.
Bislang (Erhebungsstand 1.1.2017) haben lediglich 3,2 % aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern das System der doppelten kommunalen Buchführung eingeführt. Die große Mehrheit ist aus Effizienzgründen beim System der Kameralistik geblieben. In der Gemeinde Gilching ist der Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2007 bis heute nicht umgesetzt. Zwar bietet die doppelte Buchführung ein breiteres Spektrum an Controllingmöglichkeiten, ein Mehrnutzen für eine nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen agierende Kommune ist jedoch fraglich.
Die Finanzverwaltung der Gemeinde Gilching regt daher an, an der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik bis auf weiteres festzuhalten. Um diesem Bestreben eine formale Grundlage zu geben, muss der Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 aufgehoben werden.
Der Ausschuss für Finanzen und Personal hat in seiner Sitzung vom 18.10.2021 den Sachverhalt vorberaten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt, den Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 (TOP 2) aufzuheben. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Gilching soll bis auf weiteres nach den Grundsätzen der Kameralistik fortgeführt werden.
Diskussionsverlauf
GR Unger stellt den Antrag, den Beschluss zu vertagen und die Kämmerin aus Herrsching für die nächste Sitzung des Gemeinderates einzuladen, um über die Vorteile der Doppik zu berichten.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:
Beschluss 2
Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt, den Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 (TOP 2) aufzuheben. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Gilching soll bis auf weiteres nach den Grundsätzen der Kameralistik fortgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
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12. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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informativ
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Licht- und Lasershow
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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12.1 |
Diskussionsverlauf
BM Walter teilt dem Gremium die Kosten einer möglichen Licht- und Lasershow zum Jahreswechsel 2021/2022. Diese belaufen sich je nach Aufwand auf 10 bis 30 Tausend € für 12 Minuten reine Lichtshow. Im Gremium besteht Einverständnis darüber, diesen Vorschlag nicht weiter zu verfolgen.
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12.2. Was kostet Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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12.2 |
Diskussionsverlauf
GR Unger bedankt sich bei der Verwaltung für die Umsetzung „Was kostet Gilching“ auf der gemeindlichen Homepage.
zum Seitenanfang
12.3. Kunstwerk im Ortszentrum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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12.3 |
Diskussionsverlauf
GR Schwab habe gehört, dass das Kunstwerk nach seiner Restaurierung wieder an seinem bisherigen Platz aufgestellt würde und bittet um nähere Informationen.
BM Walter informiert das Gremium über das Gespräch mit dem Künstler Antonio Fiengo, bezüglich der Restauration. In einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates wird dem Gremium ein Kostenvoranschlag vorgestellt.
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12.4. Parksituation St. Egidi-Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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12.4 |
Diskussionsverlauf
GRin Brosig moniert die Parksituation in der St. Egidi-Straße, die beidseitig von den Anwohnern beparkt wird. Sie erkundigt sich inwieweit ein Parkverbot ausgesprochen werden kann.
BM Walter ist die Situation bekannt.
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12.5. Angerfeldstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2021
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ö
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12.5 |
Diskussionsverlauf
GRin Brosig weist darauf hin, dass die Müllabfuhr am Ende der Angerfeldstraße aufgrund der Situation im Waldstück umdrehen muss. Dadurch entstehen starke Verschmutzungen auf der Straße mit der Folge, dass das Regenwasser regelmäßig nicht mehr abfließen kann.
BM Walter sagt eine Überprüfung zu.
Datenstand vom 02.05.2024 13:09 Uhr