Datum: 18.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Personal
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:22 Uhr bis 19:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Einführung eines neuen kommunalen Finanzwesens auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Doppik) - Empfehlungsbeschluss zur Aufhebung des Beschlusses vom 22.05.2007
3 Ausstattung von digitalen Klassenzimmern gemäß der Richtlinie "Bayern Digital II"; Vergabe Endgeräte
4 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal 18.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.07.2021 werden keine Einwände erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.07.2021 werden keine Einwände erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Einführung eines neuen kommunalen Finanzwesens auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Doppik) - Empfehlungsbeschluss zur Aufhebung des Beschlusses vom 22.05.2007

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal 18.10.2021 ö beratend 2

Sachverhalt

Am 22.05.2007 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gilching den Beschluss (s. Anlage) gefasst, das bisherige kamerale Finanzwesen auf das neue kommunale Finanzwesen auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Doppik) umzustellen.
In Bayern haben Kommunen seit 2007 die Wahl zwischen dem kameralen Rechnungswesen und der doppelten kommunalen Buchführung. Dieses Wahlrecht ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern verankert. Gemäß Art. 61 "Allgemeine Haushaltsgrundsätze" Abs. 4 GemO ist die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung oder nach den Grundsätzen der Kameralistik zu führen.
Bislang (Erhebungsstand 1.1.2017) haben lediglich 3,2 % aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern das System der doppelten kommunalen Buchführung eingeführt. Die große Mehrheit ist aus Effizienzgründen beim System der Kameralistik geblieben. In der Gemeinde Gilching ist der Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2007 bis heute nicht umgesetzt. Zwar bietet die doppelte Buchführung ein breiteres Spektrum an Controllingmöglichkeiten, ein Mehrnutzen für eine nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen agierende, bzw. bilanzierende Kommune ist jedoch fraglich.

Die Finanzverwaltung der Gemeinde Gilching regt daher an, an der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik bis auf weiteres festzuhalten. Um diesem Bestreben eine formale Grundlage zu geben, müsste der Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 aufgehoben werden. Vorberatend soll dem Ausschuss für Finanzen und Personal die Möglichkeit gegeben werden, hierzu einen Empfehlungsbeschluss zu fassen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen und Personal empfiehlt dem Gemeinderat, den Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 (TOP 2) aufzuheben. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Gilching soll bis auf weiteres nach den Grundsätzen der Kameralistik fortgeführt werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen und Personal empfiehlt dem Gemeinderat, den Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 (TOP 2) aufzuheben. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Gilching soll bis auf weiteres nach den Grundsätzen der Kameralistik fortgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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3. Ausstattung von digitalen Klassenzimmern gemäß der Richtlinie "Bayern Digital II"; Vergabe Endgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal 18.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Digitalisierung an Schulen wurde das Ingenieurbüro IK-T beauftragt die Ausschreibung für diverse Endgeräte vorzubereiten. Die Ausschreibung erfolgte nach den Vergaberichtlinien für Liefer- und Dienstleistungen (UVgO). Aufgrund der Wertgrenze fiel die Entscheidung auf ein beschränktes Ausschreibungsverfahren. Die Bekanntmachung hierfür erfolgte am 20.07.2021. Das Ende der Angebotsfrist war am 24.08.2021 um 10:00 Uhr. Die Ausschreibung wurde aufgeteilt in drei Lose. Die Angebote sind fristgerecht eingereicht worden.
Die Auswertung der Angebote und Erstellung des Vergabevorschlags erfolgte durch das Büro IK-T.
Die Niederschrift über die Eröffnung der Angebote ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit inhaltlicher und rechnerischen Prüfung und Wertung der Angebote des Ingenieurbüros IK-T beigefügt.


Die Finanzierung erfolgt über die Förderung und die im Haushalt bereitgestellten Mitteln. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

1. Die Niederschrift über die Angebote vom 24.08.2021 im nicht öffentlichen Teil mit inhaltlicher und rechnerischen Prüfung und Wertung der Angebote des Ingenieurbüros IK-T wird zur Kenntnis genommen.

2.1. 
Der Ausschuss für Finanzen und Personal beauftragt für das erste Los die Firma NETexpress GmbH, Lochhamer Schlag 17 aus 82166 Gräfelfing mit dem Los 1 „mobile Endgeräte Typ 1“ mit der Auftragssumme in Höhe von 53.701,46 € brutto. 
2.2. 
Für das zweite Los   „mobile Endgeräte Typ 2“ beauftragt der Ausschuss für Finanzen und Personal die Firma Institut für moderne Bildung GmbH,  Bahnhofstraße 17 aus 82327 Tutzing mit der Auftragssumme in Höhe von  17.722,62 € brutto. 
2.3 
Das dritte Los „AIO-Rechner“ beauftragt der Ausschuss für Finanzen und Personal die Firma NETexpress GmbH, Lochhamer Schlag 17 aus 82166 Gräfelfing mit der Auftragssumme in Höhe von   43.701,46 € brutto.

Beschluss

1. Die Niederschrift über die Angebote vom 24.08.2021 im nicht öffentlichen Teil mit inhaltlicher und rechnerischen Prüfung und Wertung der Angebote des Ingenieurbüros IK-T wird zur Kenntnis genommen.

2.1. 
Der Ausschuss für Finanzen und Personal beauftragt für das erste Los die Firma NETexpress GmbH, Lochhamer Schlag 17 aus 82166 Gräfelfing mit dem Los 1 „mobile Endgeräte Typ 1“ mit der Auftragssumme in Höhe von 53.701,46 € brutto. 
2.2. 
Für das zweite Los   „mobile Endgeräte Typ 2“ beauftragt der Ausschuss für Finanzen und Personal die Firma Institut für moderne Bildung GmbH,  Bahnhofstraße 17 aus 82327 Tutzing mit der Auftragssumme in Höhe von  17.722,62 € brutto. 
2.3 
Das dritte Los „AIO-Rechner“ beauftragt der Ausschuss für Finanzen und Personal die Firma NETexpress GmbH, Lochhamer Schlag 17 aus 82166 Gräfelfing mit der Auftragssumme in Höhe von   43.279,51 € (korrigierte Auftragssumme, Übertragungsfehler in Beschlussvorlage) brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal 18.10.2021 ö 4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschluss 1

4.1 

Bürgermeister Walter informiert das Gremium über den aktuellen Stand der Gewerbesteuer-Einnahmen für 2021. Die Einnahmen haben den Haushaltsansatz für 2021 erreicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 2

4.2

GR Brosig erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zu den ausgeschriebenen Luftfilteranlagen. Herr Amon erläutert den derzeitigen Stand: die Öffnung der Angebote fand am statt, die Angebote liegen derzeit zur Prüfung bei dem beauftragten Rechtsanwalt, die voraussichtliche Auftragssumme liegt unter der Kostenschätzung. Die Beauftragung wird durch das entsprechende Gremium demnächst erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 3

4.3

GR Winklmeier frägt die Kennzahlen zur Einkommenssteuer für 2022. Herr Spörl informiert über eine mögliche steigende Prognose.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.4 

GR Winklmeier erkundigt sich nach der Steuerschätzung für 2022. Herr Spörl berichtet über die aktuelle Lage und die anstehende Steuerschätzung durch den Arbeitskreis, welche im November durch das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 5

4.5 

GR Pilgram spricht die ausstehende Überprüfung der Friedhofskalkulation zur Gebührenerhebung an, die seit 2018 fällig ist. Die Friedhofskalkulation ist Bestandteil des anstehenden Rechnungsprüfungsausschusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2022 08:46 Uhr