Datum: 25.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2021
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Montagsspaziergänge / Aktion Menschenkette
3.2 Spendenaktion Gilchinger Tafel
3.3 Weihnachtskarten für Seniorenheime
3.4 Impfaktionen im Rathaus
3.5 Situation Schulen/Kitas
3.6 Verbandsversammlung Amperverband
4 Lärmmessung an der Bundesautobahn A 96, Vorstellung der Ergebnisse
5 Saatkrähenmonitoring und -vergrämung im Gemeindegebiet
6 Hybridsitzungen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen; Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching
7 Verschiedenes
7.1 Fraktionsvorsitz BfG
7.2 Winterfeste Verlängerung der St.-Egidi-Straße
7.3 Informationsfluss Gemeindewerke
7.4 Fernwärmebohrungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 25.01.2022.pdf
Download Niederschrift öff 25.01.2022.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2021

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 23.11.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 23.11.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; unentgeltliche Überlassung des Grundstücks FlNr. 3075/2 Gemarkung Gilching mit Gegenleistung

  1. Der Gemeinderat hat vom Überlassungsvertrag mit Gegenleistung vom 08.11.2021, URNr. 1499/N/2021 des Notars Klöcker, Starnberg, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.

  1. Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung der Trafostation TH 404130 sowie die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit Dritten auf FlNr. 3075 Gemarkung Gilching zugunsten der Bayernwerk Netz GmbH genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.

  1. Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung der Trafostation TH 413727 sowie die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit Dritten auf FlNr. 3143 Gemarkung Gilching zugunsten der Bayernwerk Netz GmbH genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.

  1. Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung der 20 kV-Kabelleitung 8022, Sankt Gilgen -  TH 413727 sowie die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit Dritten auf FlNr. 3143 Gemarkung Gilching zugunsten der Bayernwerk Netz GmbH genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö informativ 3
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3.1. Montagsspaziergänge / Aktion Menschenkette

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 3.1

Sachverhalt

G

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet über den am 24.02.2022 stattgefundenen sogenannten Montagsspaziergang, an dem er teilgenommen hat. Er schildert den Ablauf und die vorhandene Stimmung. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

GRin Franke weist in diesem Zusammenhang auf die von ihr geplante Aktion „Gilching für Demokratie und Zusammenhalt“ hin, bei der am Mittwochabend am Marktplatz mit einer Menschenkette ein Zeichen für den Zusammenhalt in Gilching gesetzt werden soll. Es soll auch gezeigt werden, dass eine angemeldete Versammlung mit einem Versammlungsleiter und mit entsprechenden Hygienemaßnahmen auch in der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

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3.2. Spendenaktion Gilchinger Tafel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GRin Hüttemann berichtet über die, vom Jugendbeirat durchgeführte, Spendenaktion für die Gilchinger Tafel. Es sind 30 Kisten an Sachspenden zustande gekommen und 150 € an Geldspenden. Die Geldspenden gingen nach Vorschlag von Frau Müller von der Gilchinger Tafel an das Mutter-Kind-Haus in Gilching.

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3.3. Weihnachtskarten für Seniorenheime

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GRin Hüttemann informiert über eine weitere Aktion des Jugendbeirates. Es wurden in Zusammenarbeit mit den Kindergartenkindern Weihnachtskarten gefertigt und vor Weihnachten an die Bewohner der beiden Seniorenheime in Gilching verteilt.

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3.4. Impfaktionen im Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GRin Franke verweist auf die 2 weiteren durchgeführten Impfaktionen im Rathaus und bedankt sich dafür bei der Verwaltung.

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3.5. Situation Schulen/Kitas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 3.5

Diskussionsverlauf

GRin Franke schildert die Situation in den Schulen und Kitas. Es herrsche, aufgrund von Beschäftigungsverboten und Quarantäne, ein erheblicher Personalmangel an den Schulen. In der Arnoldus-Grundschule kam es dadurch zu Klassenaufteilungen. Erfreulich sei der Einsatz der Luftreinigungsgeräte in den Schulen. Sie bedankt sich für die schnelle Umsetzung und Beschaffung. Die Luftreinigungsgeräte haben aktuell noch mehr Bedeutung, da das Ministerium für Unterricht und Kultus die Anordnung von Quarantäne sowie die Erforderlichkeit von Kontaktnachverfolgung maßgeblich vom Einsatz dieser abhängig macht. Sie weist dabei auf die noch vorhandene Lücke im F-Trakt des Christoph-Probst-Gymnasiums hin, für den der Zweckverband zuständig ist. Es werde dafür noch ein Antrag beim Zweckverband gestellt werden, um diese Lücke zu schließen. Sie begrüßt die verkürzte Quarantänedauer für die Kinder. Die verpflichtenden Schnelltests für Kindergartenkinder laufen bisher gut. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Integrationshilfe dringend ehrenamtliche Helfer für die Hausaufgabenbetreuung sucht.

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3.6. Verbandsversammlung Amperverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 3.6

Sachverhalt

BMBM 

Diskussionsverlauf

GR Pilgram berichtet von der Verbandsversammlung des Amperverbandes. Über den Wunsch, die Wasser- und Abwasserrechnung in eine Rechnung zusammenzulegen, wurde noch nicht entscheiden.

BM Walter teilt dazu mit, dass dies dieses Jahr wahrscheinlich noch umgesetzt werden wird.

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4. Lärmmessung an der Bundesautobahn A 96, Vorstellung der Ergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Lärmmessungen an der  Bundesautobahn A 96  im Gemeindegebiet Gilching haben stattgefunden. Herr Jörg-M. Czogalla vom Ingenieurbüro ACCON, Greifenberg wird die Ergebnisse in der Sitzung vorstellen und Fragen aus dem Gremium beantworten. Der Bericht wird den Mitgliedern des Gemeinderates aus Gründen des Datenschutzes gesondert zugemailt.

Beschlussvorschlag

(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Czogalla, Ingenieurbüro ACCON anwesend)

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Lärmmessungen des Ingenieurbüros ACCON, Greifenberg an der Bundesautobahn A 96  im Gemeindegebiet Gilching zur Kenntnis. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis.

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5. Saatkrähenmonitoring und -vergrämung im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge einer Besprechung zur Durchführung eines gemeindeübergreifenden Saatkrähenmanagements der Kommunen westlich von München mit Vertreter:innen der Regierung von Oberbayern am 22.07.2021 und einer darauffolgenden Ortsbesichtigung der Problemstellen in den Gemeinden am 11.08.2021, wurde am 26.11.2021 ein gemeinsamer Antrag zum Saatkrähenmonitoring und –vergrämung in den Kommunen Eichenau, Germering, Gilching, Gröbenzell, Olching und Puchheim gestellt. Dabei wurden sogenannte Tabubereiche, die von der Regierung von Oberbayern vorher ausgewiesen wurden, festgehalten. Hier darf keine Vergrämung stattfinden. In der Gemeinde Gilching wurde der Bereich „Gewerbegebiet Süd/Friedrichshafenerstraße“ als Tabugebiet ausgewiesen.
Situation
Die Zahl der Saatkrähen hat in Gilching seit dem Jahr 2010 bis zum Jahr 2019 beständig zugenommen. Gleichzeitig kam es zu einer Aufsplitterung in einzelne Kolonien verteilt im gesamten Ortsbereich.  Die Population erreichte im Jahr 2019 mit 298 Brutpaaren ihren Höchstwert. Im Jahr 2021 wurden nur noch 211 Brutpaare gezählt. 
Abb. 1: Entwicklung der Saatkrähenpopulation in Gilching nach Jahren und Standorten.
Eine große Kolonie besteht im Friedhof bei der St. Vitus Kirche. Hier wurden 2021 79 Brutpaare identifiziert . Im Vorjahr konnten hier nur 27 Brutpaare ermittelt werden. Eine weitere große Kolonie befindet sich im Tabubereich Friedrichshafenerstraße im Gewerbegebiet Süd mit 69 Brutpaaren im Jahr 2021. Hier kam es von 2020 zu 2021 zu einem Verlust von 64 Brutpaaren. Diese Brutpaare könnten (Ursache unbekannt) zum Friedhof St. Vitus umgezogen sein.  
Abb. 2: Saatkrähenpopulation im Jahr 2021. BP = Brutpaare.
Maßnahmen 2022 in Gilching: 
Die Saatkrähenkolonie im St. Vitus ist aufgrund ihrer Lage und Größe problembehaftet. Aus diesem Grund sollen im Jahr 2022 erstmals Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt werden. Geplant sind regelmäßige Nesterentfernungen mit gleichzeitigem Einsatz von sogenannten BirdGards (Geräte die Angstschreie von Rabenvögeln abspielen). Durch diese Maßnahmen könnte eine Rückführung der Krähen in die Friedrichshafenerstraße möglich sein, ein Bereich, der durch die Lage außerhalb von Wohngebieten als Siedlungsgebiet für Saatkrähen geeignet ist. Allerdings besteht bei allen Vergrämungsmaßnahmen aber auch die Gefahr der weiteren Aufsplitterung im Ortsbereich und somit eine Vermehrung der Probleme durch die Nähe zur Wohnbebauung.
Für die Begleitung der Durchführung der Maßnahmen liegt das Angebot von Frau Dr. Monika Sepp vor, die bereits mehrere Jahre das Saatkrähenmanagement in der Stadt Puchheim, Germering, Olching und Unterschleißheim durchgeführt hat. Um auf die Auswirkungen der Vergrämungsmaßnahmen sowohl in den einzelnen Orten des gemeinsamen Saatkrähenmanagements als auch Gemeinde-übergreifend schnell reagieren zu können, sollte sich Gilching der geplanten gemeinsamen Begleituntersuchung anschließen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Auftrag zum Saatkrähenmonitoring wird an Frau Dr. Monika Sepp vergeben.
  2. Die genannten Vergrämungsmaßnahmen werden durchgeführt.

Beschluss

  1. Der Auftrag zum Saatkrähenmonitoring wird an Frau Dr. Monika Sepp vergeben.
  2. Die genannten Vergrämungsmaßnahmen werden durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Dokumente
Download Angebot übergreifende Begleituntersuchung 2021_22.pdf
Download Antrag Saatkrähenvergrämung.pdf
Download Tabubereich Saatkrähenvergrämung-Gemeinde Gilching.pdf

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6. Hybridsitzungen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen; Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung am 23.11.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, auch nach dem 31.12.2021 die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse in „hybrider“ Form anzubieten. Dies hat zur Folge, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching entsprechend ergänzt werden muss.

Entsprechend einem Formulierungsvorschlag des Bayerischen Gemeindetages schlägt die Verwaltung folgende Ergänzung der Geschäftsordnung vor:

§ 22 a Hybride Sitzungen

  1. Gemeinderatsmitglieder können an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47 a GO). Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.

  1. Gemeinderatsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies dem/r Ersten Bürgermeister/in nach Zugang der Ladung spätestens 11.00 Uhr des letzten Arbeitstages vor dem Tag der Sitzung schriftlich oder elektronisch mitteilen.

  1. Wird das Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt.

  1. Der Verantwortungsbereich der Gemeinde beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Gemeinderatsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt (Art. 47 a Abs. 4 Satz 5 GO)

(5)     Eine Bildunterbrechung durch zugeschaltete Gemeinderatsmitglieder ist auch   bei vorübergehendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47 a Abs. 3 Satz 1 GO).

(6)   Bei den zugeschalteten Gemeinderatsmitgliedern erfolgt die Abstimmung durch Handaufheben zusammen mit der rot markierten Abstimmungskarte. Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht möglich (Art. 47 a Abs. 1 Satz 6 GO) 
(7)   Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47 a Abs. 5 GO)

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 die Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching wie folgt zu ergänzen:

Nach § 22 „Einberufung“ wird folgender § 22 a „Hybride Sitzungen“ eingefügt: 

§ 22 a Hybride Sitzungen

  1. Gemeinderatsmitglieder können an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47 a GO). Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.

  1. Gemeinderatsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies dem/r Ersten Bürgermeister/in nach Zugang der Ladung spätestens 11.00 Uhr des letzten Arbeitstages vor dem Tag der Sitzung schriftlich oder elektronisch mitteilen.

  1. Wird das Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt.

  1. Der Verantwortungsbereich der Gemeinde beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Gemeinderatsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt (Art. 47 a Abs. 4 Satz 5 GO)

(5) Eine Bildunterbrechung durch zugeschaltete Gemeinderatsmitglieder ist auch   bei vorübergehendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47 a Abs. 3 Satz 1 GO).

(6) Bei den zugeschalteten Gemeinderatsmitgliedern erfolgt die Abstimmung durch Handaufheben zusammen mit der rot markierten Abstimmungskarte. Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht möglich (Art. 47 a Abs. 1 Satz 6 GO) 

(7) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47 a Abs. 5 GO)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 die Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching wie folgt zu ergänzen:

Nach § 22 „Einberufung“ wird folgender § 22 a „Hybride Sitzungen“ eingefügt: 

§ 22 a Hybride Sitzungen

  1. Gemeinderatsmitglieder können an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47 a GO). Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.

  1. Gemeinderatsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies dem/r Ersten Bürgermeister/in nach Zugang der Ladung spätestens 11.00 Uhr des letzten Arbeitstages vor dem Tag der Sitzung schriftlich oder elektronisch mitteilen.


  1. Der Verantwortungsbereich der Gemeinde beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Gemeinderatsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt (Art. 47 a Abs. 4 Satz 5 GO)

(4) Eine Bildunterbrechung durch zugeschaltete Gemeinderatsmitglieder ist auch   bei vorübergehendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47 a Abs. 3 Satz 1 GO).

(5) Bei den zugeschalteten Gemeinderatsmitgliedern erfolgt die Abstimmung durch Handaufheben zusammen mit der rot markierten Abstimmungskarte. Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht möglich (Art. 47 a Abs. 1 Satz 6 GO) 

(6) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47 a Abs. 5 GO)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö informativ 7
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7.1. Fraktionsvorsitz BfG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 7.1

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt mit, dass GRin Brosig den Fraktionsvorsitz der BfG an GR Fiegert abgegeben hat.

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7.2. Winterfeste Verlängerung der St.-Egidi-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 7.2

Diskussionsverlauf

GR Gebauer zeigt sich erfreut, dass die Verlängerung der St.-Egidi-Straße im Dezember winterfest gemacht wurde und bedankt sich bei der Verwaltung und den sonstigen Beteiligten.

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7.3. Informationsfluss Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 7.3

Diskussionsverlauf

GR Pilgram bemängelt den spärlichen Informationsfluss von den Gemeindewerken zum Gemeinderat, seit diese ein Kommunalunternehmen sind. Informationen wurden lediglich über die Bürgerversammlung erhalten. Er regt an, die Machbarkeitsstudie dem Gemeinderat vorzustellen.

BM Walter teilt daraufhin mit, dass über den Einkauf von Fernwärme noch Verhandlungen laufen und dies noch nichtöffentlich bleiben soll. Er bringt aber gerne Informationen der Gemeindewerke in die Sitzungen mit und führt diese bei dem Bericht der Referenten und Verbandsräte an.

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7.4. Fernwärmebohrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 7.4

Diskussionsverlauf

GR Boneberger fragt nach dem Sachstand der Geothermiebohrungen.

BM Walter führt an, dass die Bohrungen von einem externen Konsortium durchgeführt würden und Veröffentlichungen zu diesem Thema von dort erfolgen werden.

Datenstand vom 27.03.2023 12:39 Uhr