Datum: 26.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:21 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2022
2 Bericht der Referenten und Verbandsräte
2.1 App für Gilching
2.2 Gäste aus Cecina
2.3 Festa Italiana
2.4 Flüchtlinge aus der Ukraine
2.5 Situation an den Schulen
2.6 Spendenaktion Jugendbeirat
2.7 Aktionswoche "Zu Hause daheim"
2.8 Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung
3 Interkommunale Bündelausschreibung Ökostrom für die gemeindlichen Liegenschaften, Lieferbeginn 01.01.2023
4 Außerplanmäßige Ausgaben zur Anschaffung von Sirenen zur Bevölkerungswarnung
5 Jahresrechnung der Gemeinde Gilching 2021
6 Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Gilching; Bestimmung der/s Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter/in
7 Verschiedenes
7.1 Sitzungsort für Gemeinderatssitzungen
7.2 Skaterplatz
7.3 Wärmepreiserhöhung
7.4 Kreuzlinger Feld in Germering
7.5 Krähenvertreibung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 26.04.2022.pdf
Download Niederschrift öff 26.04.2022.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2022

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 22.03.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 22.03.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö informativ 2
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2.1. App für Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 2.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert, dass die Gilching-App im Netz ist und im Store runtergeladen werden kann. Er bedankt sich dafür bei Frau Kastl.

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2.2. Gäste aus Cecina

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 2.2

Diskussionsverlauf

GRin Keil berichtet über den anstehenden Besuch von 8 Gästen aus Cecina. Beim Preis der Präsidenten für kommunale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien sei man nicht zum Zuge gekommen, wolle aber den Kontakt halten. Es stehe ein kleines Programm für die Gäste an und die Teilnahme an der Feier zum 1.Mai.

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2.3. Festa Italiana

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 2.3

Diskussionsverlauf

GRin Keil teilt mit, dass für dieses Jahr wieder eine Festa Italiana geplant sei, die vom 8.-10.Juli stattfinden soll.

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2.4. Flüchtlinge aus der Ukraine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 2.4

Diskussionsverlauf

GRin Franke berichtet über den gestern stattgefundenen „Runden Tisch Ukraine“, bei dem u.a. die Schulleitungen, der Asylhelferkreis und die Kirchen vertreten waren. Es werde ein aufkommender Unmut bei den bereits länger hier lebenden Flüchtlingen über die Ungleichbehandlung mit den ukrainischen Flüchtlingen bemerkt. Ab 23.Mai kommt es zu einer Änderung vom ALG !! –Status der Flüchtlinge. Kostenträger sind dann die Kommunen, was zu einem massiven Verwaltungsaufwand führen wird und auch für den Wohnraum sind dann die Kommunen zuständig. In der Rathausturnhalle verlaufe es ruhig. Es gibt einen neuen Sicherheitsdienst. Die Verweildauer der Flüchtlinge beträgt 1-2 Wochen.
Aktuell sind 149 Ukrainer in privaten Unterkünften in Gilching gemeldet. Aktuell besteht im Landkreis ein Aufnahmestopp, da die Quote übererfüllt ist. Es geht ein Dank an die Verwaltung für die zweisprachige Infobroschüre, die für die Flüchtlinge herausgebracht wurde. Die Flüchtlinge haben eine WhatsApp-Gruppe zum Austausch gegründet. Der Asylhelferkreis wird auf seiner Homepage bisher gesammelte Informationen veröffentlichen. Die Gemeinde und die Kirchen werden auf ihren Seiten darauf verlinken.

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2.5. Situation an den Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 2.5

Diskussionsverlauf

GRin Franke berichtet über die Situation an den Schulen. Es herrsche massiver Lehrermangel. Das Schulamt hat keinerlei mobile Reserven mehr. Dadurch seien keine Kapazitäten mehr für Förderstunden vorhanden. An der Mittelschule wird die Mittagsbetreuung von 10.Klässlern übernommen. Ukrainische Kinder sind in den Schulen angekommen und werden in Regelklassen oder Willkommensklassen beschult. Bis Schuljahresende scheint dies machbar zu sein, dann werden die Klassen wohl vergrößert werden müssen.

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2.6. Spendenaktion Jugendbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 2.6

Diskussionsverlauf

GRin Hüttemann informiert über die Spendenaktion des Jugendbeirates für die Ukraine. Am 30.04.werde ein Bastelnachmittag mit Kuchenverkauf im Veranstaltungssaal des Rathauses stattfinden. Die Geldspenden erhält der Jugendtreff Gilching, der davon benötigte Sachspenden erwerben wird.

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2.7. Aktionswoche "Zu Hause daheim"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 2.7

Diskussionsverlauf

GRin Vilsmayer berichtet über die Aktionswoche „Zu Hause daheim“ vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, die vom 6.-15.Mai stattfinden wird. Der Seniorenbeirat in Gilching wird sich daran mit einer Ausstellung, einem Vortrag und einem Film beteiligen.

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2.8. Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 2.8

Diskussionsverlauf

GR Unger weist auf den am 5.Mai, zum europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderung, stattfindenden Protestmarsch in Starnberg hin. Start ist um 16 Uhr am Starnberger Kirchplatz. Es geht um die schnelle Umsetzung des barrierefreien ÖPNV. Um 16 Uhr findet eine Schlusskundgebung am Kirchplatz statt. Alle seien herzlich eingeladen. Herr Unger informiert, dass im Landkreis Starnberg aktuell 14.306 Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung leben (Stand 31.12.2021), das sind über 10 % der Bevölkerung.

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3. Interkommunale Bündelausschreibung Ökostrom für die gemeindlichen Liegenschaften, Lieferbeginn 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für Anfang 2023 müssen die Stromlieferverträge der Gemeinde Gilching neu ausgeschrieben werden. Da die bisherigen Ausschreibungen der Stromlieferverträge über das Ingenieurbüro Specht zufriedenstellend waren und auch das jetzige Ausschreibungskonzept überzeugend ist, schlägt die Verwaltung vor, wieder über das Ingenieurbüro Specht in Form eine Bündelausschreibung auszuschreiben.
Derzeit ist mit steigenden Preisen zu rechnen, weswegen die Ausschreibungskriterien etwas angepasst werden müssen und auch eine eventuelle Gewichtung der Kriterien stattfinden kann. So ist die Einbindung regionaler EEG-Anlagen oder auch der Kauf kleinerer Energiemengen zu einem variablen Preis (Spotmarkt) eine Option. 

Rahmenbedingungen der Ausschreibung sind:
  • Sammelausschreibung mit mehreren Kommunen, daher genaue Festlegung der Standards im Kreis der beteiligten Kommunen
  • Europaweite Ausschreibung
  • Ökostromkriterien in Anlehnung an den Leitfaden des Umweltbundesamtes 
  • Durchgehende Betreuung durch Ingenieurbüro Specht
  • Günstiger Fixpreis der Ausschreibung

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Gilching für den Zeitraum ab 01.01.2023 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung). 
2. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.
3. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist auf das für die Gemeinde Gilching wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.

Beschluss

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Gilching für den Zeitraum ab 01.01.2023 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung). 
2. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.
3. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist durch den Ersten Bürgermeister auf das für die Gemeinde Gilching wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Angebot Bündelausschreibung.pdf
Download Präsentation zur Bündelausschreibung.pdf

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4. Außerplanmäßige Ausgaben zur Anschaffung von Sirenen zur Bevölkerungswarnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern hat die Gemeinden Ende 2021/Anfang 2022 darüber informiert, dass es ein Förderprogramm für die Anschaffung und Errichtung von Sirenen, die u. a. zur Bevölkerungswarnung im Gefahrfall dienen, gibt. Die entsprechenden Sirenen müssen – Stand jetzt – bis spätestens 31.12.2022 betriebsbereit sein, damit die Förderung gewährt wird. Obgleich eine Verlängerung grundsätzlich möglich ist, handelt es sich um einen extrem kurzen Zeitraum, in welchem die Gemeinde die erforderlichen Standorte festlegen, Angebote einholen, die Förderung beantragten und alle weiteren notwendigen Schritte in die Wege leiten muss.
Die Verwaltung möchte die Gemeinde mit insgesamt 5 Sirenen ausstatten (4 Sirenen in Gilching, 1 Sirene in Geisenbrunn), mit denen Gilching und Geisenbrunn komplett abgedeckt werden können. Im Zuge dessen werden zwei bereits vorhandene Motorsirenen durch elektronische Sirenen ersetzt und weitere drei elektrische Sirenen neu errichtet. Hierfür sind keine Kosten im Haushalt vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 58.445,07 €. Die tatsächlichen Kosten können sich aufgrund von Umständen, die sich erst vor Ort ergeben, noch geringfügig verändern. Bei positivem Bescheid würde die Regierung von Oberbayern Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 52.625,46 € zur Verfügung stellen. Der Eigenanteil der Gemeinde Gilching würde sich demnach auf 5.819,61 € belaufen.

Hinweis: Da eine Sirene laut Angebot den grundsätzlich geförderten Betrag von 10.850 € unterschreitet, wird auch nur dieser (geringere) Betrag gefördert. So kommt es dazu, dass der voraussichtliche Förderbetrag keine „runde Zahl“ ist. Sollte sich der Betrag z. B. aufgrund von Besonderheiten vor Ort noch erhöhen, würde sich auch die Förderung entsprechend auf bis zu 10.850 € erhöhen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von knapp 6.000 € zur Beschaffung und Errichtung von insgesamt 5 Sirenen zur Bevölkerungswarnung zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von knapp 6.000 € zur Beschaffung und Errichtung von insgesamt 5 Sirenen zur Bevölkerungswarnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Höhe der Festbetragsförderung (Sonderförderprogramm Sirenen 12.10.2021).pdf
Download Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern (Sonderförderprogramm Sirenen).pdf
Download Technische Rahmenbedingungen der Förderung (Sonderförderprogramm Sirenen 12.10.2021).pdf

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5. Jahresrechnung der Gemeinde Gilching 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2021 wurde am 11.03.2022 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:


Haushaltsplan 2021
Jahresrechnung 2021
Differenz
Verwaltungshaushalt
47.389.391,00 €
48.321.551,17 €
932.160,17
davon Zuführung zum 
Vermögenshaushalt
1.124.680,00 €
4.140.038,09 €
3.015.358,09 €
Vermögenshaushalt
8.100.937,00 €
7.590.481,80 €
- 510.455,20€
davon Entnahme aus 
der Allgemeinen Rücklage
15.493,00 €
0,00 €
- 15.493,00 €
davon Zuführung zur 
Allgemeinen Rücklage
0,00 €
3.808.267,46
3.808.267,46


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
Bereinigte Soll-Einnahmen
48.321.551.17 €
7.590.481,80 €
55.912.032,97
Bereinigte Soll-Ausgaben
48.321.551.17 €
7.590.481,80 €
55.912.032,97
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
-
-
-

Der Rücklagenstand zum 31.12.2021 beträgt somit                              7.702.613,75€
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2021 beträgt                   14.287.297,57 €
davon für Neubau Rathaus                                                           12.533.333,42 €

Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2021 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2021 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Der Ausschuss für Finanzen und Personal hat in seiner Sitzung vom 04.04.2021 Kenntnis von der Jahresrechnung 2021 mit Rechenschaftsbericht und Auflistung der im Haushaltsjahr 2021 erforderlichen über-, bzw. außerplanmäßigen Mehrausgaben genommen und einstimmig zur Zustimmung empfohlen.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung, sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 
    6.622.685,66 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 349.876,54 €. 
  3. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen. 
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2021. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung, sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 
    6.622.685,66 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 349.876,54 €. 
  3. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen. 
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2021. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Beschlussauszug Jahresrechnung FPA.pdf
Download Jahresrechnung 2021.pdf

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6. Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Gilching; Bestimmung der/s Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter/in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 5.5.2020 wurde die namentliche Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses wie folgt festgesetzt:

Ordentliches Mitglied                        Stellvertreter

Högner Hermann                                Herz Manfred 
Pilgram Martin                                Unger Peter
Vilsmayer Matthias                                Lenker Heinrich
Dr. Rappenglück Michael                        Winklmeier Christian
Boneberger Wilhelm                        Dr. Hartmann Stefan
Brosig Rosa Maria                                Fiegert Oliver 

Aus der Mitte des Rechnungsprüfungsausschusses wurde GRM Boneberger zum Vorsitzenden und GRM Dr. Rappenglück zu dessen Stellvertreter bestellt.

Der Hinweis in der Sitzung des Gemeinderates von GRM Pilgram ist richtig, dass der/die Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter vom Gemeinderat zu bestimmen ist. Dies ist in Art. 103 Abs. 2 GO geregelt.

Von daher ist die Bestellung sowohl des/r Vorsitzenden als auch deren/dessen Stellvertreter/in durch den Gemeinderat nachzuholen.

Es wäre schön, wenn zur Sitzung aus der Mitte des Gemeinderates ein Vorschlag / Vorschläge eingebracht werden.

Beschlussvorschlag

Gemäß Art 103 Abs. 2 GO bestellt der Gemeinderat 

  1. das GRM ………………………………….zum/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss

  1. das GRM ………………………………………zum/r Stellvertreter/in des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 


Beide Gemeinderatsmitglieder erklären, die Bestellung anzunehmen.

Beschluss

Gemäß Art 103 Abs. 2 GO bestellt der Gemeinderat 

  1. das GRM Boneberger zum/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

  1. das GRM Dr.Rappenglück zum/r Stellvertreter/in des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö informativ 7
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7.1. Sitzungsort für Gemeinderatssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 7.1

Diskussionsverlauf

BM Walter stellt die Frage an den Gemeinderat, ob die nächsten Sitzungen zukünftig wieder im Sitzungssaal stattfinden sollen. Der Gemeinderat befürwortet dies.

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7.2. Skaterplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 7.2

Diskussionsverlauf

GR Pilgram fragt an, ob der Belag am Skaterpark erneuert wird, und ob in dem neu aufgestellten Unterstand auch eine Sitzgelegenheit möglich wäre.
BM Walter informiert, dass das Tiefbauamt schon an der Erneuerung des Belages mit Kostenvoranschlägen dran sei und eine Sitzgelegenheit kommen wird.

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7.3. Wärmepreiserhöhung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 7.3

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich, ob es in Gilching, wie auch in München von den Stadtwerken angekündigt, eine Erhöhung der Wärmepreise geben wird. 
BM Walter bestätigt dies, kann jedoch zur Größenordnung noch keine Angaben machen, wird diese aber an Herrn Pilgram nachreichen.

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7.4. Kreuzlinger Feld in Germering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 7.4

Diskussionsverlauf

GRin Brosig bezieht sich auf die Ablehnung des Bürgerentscheides in Germering zur Bebauung des Kreuzlinger Feldes. Sie bittet die Gemeinde Gilching mit der Gemeinde Germering Verbindung aufzunehmen, um zu verhindern, dass der zukünftige Verkehr durch Geisenbrunn geführt werde.
BM Walter informiert, dass dies bereits erfolgt ist. Der Oberbürgermeister habe mitgeteilt, dass die neue Planung noch 3-5 Jahre dauern werde. Im vorgesehenen Beteiligungsverfahren wird die Gemeinde Gilching einbezogen und wird wenn nötig, entsprechende Einwände vorbringen.

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7.5. Krähenvertreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 7.5

Diskussionsverlauf

GR Unger fragt an, ob die Vertreibung der Krähen am Friedhof im Altdorf erfolgreich war.
BM Walter informiert, dass die Krähen dort weg sind, es jedoch bereits Beschwerden von Anwohner gibt, wo diese sich neu niedergelassen haben.
GR Fiegert bestätigt, dass sie auch in St.Gilgen angekommen sind.
GRin Brosig kann dies für Geisenbrunn auch bestätigen. In anderen Gemeinden habe sie gehört, dass sie dort wo sie neu landen gleich wieder entfernt wurden.

Datenstand vom 27.03.2023 12:51 Uhr