Datum: 21.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_14.03.2022.pdf
Download Niederschrift - ö_22.03.2022.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.03.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2022.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.02.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.02.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Keltenstr. 7; Bauantrag zum Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1230/10, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.03.2022
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt werden der Umbau sowie die Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses. Dieses wurde mit einer Wandhöhe von 6,20 m, einer Firsthöhe von 8,40 m sowie einem Satteldach und einer Geschossigkeit von E+I+D ausgeführt bzw. genehmigt. Durch das geplante Vorhaben entsteht eine dritte Wohneinheit.
Das Vorhaben erreicht mit dem Umbau und der Aufstockung folgende Maße:
überbaute Fläche: 119,60 m²
Wandhöhe: 6,60 m
Wandhöhe Anbau: 8,70 m
Firsthöhe: 12,60 m
Dachneigung: 44,50°
Dachform: Satteldach
Geschossigkeit: E+I+D
Durch die Dacheinschnitte im Dachgeschoss entsteht nach außen hin die Wirkung einer 3-Geschossigkeit.
In der näheren Umgebung finden sich Gebäude mit einer E+I+D Bebauung sowie Wandhöhen bis 7,30 m und Firsthöhen bis zu 10,20 m. Gebäude mit einer 3-geschossigen Bebauung bzw. Wirkung nach außen hin sind im näheren Umkreis nicht vorzufinden.
Der vom Antragsteller angegebene Bezugsfall Am Steinberg 10 kann nicht als Bezugsfall herangezogen werden, da dieser nicht mehr in der direkten Umgebungsbebauung liegt.
Der angegebene Bezugsfall Am Steinberg 15, 15a weist folgende Maße auf:
überbaute Fläche: 138,00 m²
Wandhöhe: 7,30 m
Firsthöhe: 10,20 m
Dachneigung: 28°
Dachform: Satteldach
Geschossigkeit: E+I+D
Das beantragte Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die Firsthöhe, Wandhöhe des Anbaus sowie die Wirkung der 3-Geschossigkeit nach außen hin nicht mehr in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 7 erforderliche Stellplätze nachgewiesen, wobei der Besucherstellplatz anfahrbar und nutzbar sein muss. Des Weiteren ist die parallel zur Straße geplante Garage gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 1 m von der Straße abzurücken und einzugrünen.
Ferner werden auf dem Grundstück 9 Fahrradabstellplätze (in bestehender Garage, welche für die Hausgemeinschaft allgemein zugänglich ist) nachgewiesen. Die gdl. Fahrradabstellplatzsatzung ist eingehalten.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die geplante Firsthöhe mit 12,60 m, die Wandhöhe des Anbaus mit 8,70 m und die 3-geschossige Wirkung des Gebäudes nach außen hin nicht mehr in die Umgebung einfügen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die geplante Firsthöhe mit 12,60 m, die Wandhöhe des Anbaus mit 8,70 m und die 3-geschossige Wirkung des Gebäudes nach außen hin nicht mehr in die Umgebung einfügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Keltenstr. 7_Ansichten, Schnitt.pdf
Download Keltenstr. 7_Lageplan.pdf
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3. Merkurstr. 22; Bauantrag zur Errichtung von zwei Kellerräumen neben einem best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/21, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.03.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorniersiedlung“.
Beantragt wird die Errichtung von 2 Kellerräumen auf einer Länge von 14,64 m und einer Tiefe von 3,01 m bzw. 3,62 m (Grundfläche ca. 49,29 m²). Die Kellerräume liegen nicht direkt unter dem Wohngebäude, sondern außerhalb von diesem.
Das Vorhaben soll außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden.
Gem. Bebauungsplan ist für das Grundstück eine Grundfläche von 210 m² festgesetzt, welche nach § 19 BauNVO um 50% überschritten werden darf. Somit wäre eine Gesamtgrundfläche auf dem Grundstück von max. 315 m² möglich.
Gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO sind bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ebenfalls an die Grundfläche anzurechnen.
Das Gebäude selbst weist eine Grundfläche von 178 m² auf. Hinzu kommen die Grundflächen für die beiden bestehenden Garagen mit insgesamt 88 m². Des Weiteren wurde ein überdachter Freisitz mit einer Grundfläche von 21,45 m² errichtet. Dies ergibt eine Gesamtgrundfläche auf dem Grundstück von 287,45 m².
Die beantragte Unterkellerung mit einer Grundfläche von ca. 49,29 m² überschreitet die zulässige Grundfläche um ca. 21,74 m².
Des Weiteren liegt die Unterkellerung außerhalb des festgesetzten Bauraumes. Ein Teil der beantragten Unterkellerung soll im oberirdischen Bereich zwischen Wohnhaus und best. Garage (Innenhof) zusätzlich noch überdacht werden.
Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden bisher nur zwei Befreiungen bzgl. Überschreitung des Bauraumes zugelassen. Diese waren jedoch in einem wesentlich geringfügigeren Ausmaß als das beantragte Vorhaben. Des Weiteren werden durch das Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt.
Zur Vermeidung von Bezugsfällen und einem etwaigen obsolet werden der Festsetzung, sollte von einer Befreiung abgesehen werden.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da die festgesetzte Baugrenze sowie die max. zulässige Grundfläche überschritten werden. Befreiungen hierfür werden nicht erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da die festgesetzte Baugrenze sowie die max. zulässige Grundfläche überschritten werden. Befreiungen hierfür werden nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Merkurstr. 22_Lageplan.pdf
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4. Waldstr. 55; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1637/7, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.03.2022
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
1. Ist auf dem Grundstück Waldstr. 55 in Gilching im südöstlichen Grundstücksteil die Errichtung eines Doppelhauses E+1+D mit einer Fläche von 110 m² planungsrechtlich zulässig?
Sofern die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten wird, ist die Errichtung eines Doppelhauses E+1+D mit einer Grundfläche von 110 m² grundsätzlich möglich.
2. Ist eine Dachneigung zwischen 20° und 45° planungsrechtlich zulässig?
Die Dachneigung ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Grundsätzlich ist eine Dachneigung zwischen 20° und 45° möglich.
3. Sind auf beiden neuen Doppelhaushälften ein Flachdach und ein Terrassengeschoss analog der Größe eines Dachgeschosses planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: In diesem Quartier, auf Fl.Nr. 1637/5, ist ein Gebäude mit Flachdach vorhanden.
Die Dachform ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Ein Flachdach sowie ein Terrassengeschoss sind grundsätzlich möglich, sofern sich die Bebauung im Hinblick auf die Höhenentwicklung in die Umgebung einfügt.
4. Sind die neuen Stellplätze am Argelsrieder Weg planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: Zum Grundstück Fl.Nr. 1637/4 sind Stellplätze mit Fl.Nr. 1637/19 und /20 in gleichartiger Anordnung vorhanden, wie auch bereits auf dem antragsgegenständlichen Grundstück.
Sofern die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, sind die neuen Stellplätze am Argelsrieder Weg grundsätzlich möglich.
5. Ist der neue Stellplatz an der Waldstraße planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: Von den erforderlichen 3 Stellplätzen für das Bestandsgebäude entfällt einer durch die aufzulassende Garage. Dieser 3. Stellplatz wird neu angelegt. Zum Grundstück Fl.Nr. 1637/4 sind Stellplätze mit Fl.Nr. 1637/19 und /20 in gleichartiger Anordnung vorhanden, wie auch auf dem antragsgegenständlichen Grundstück.
Der neue Stellplatz an der Waldstraße ist grundsätzlich möglich; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
6. Sind die neuen Garagen als Doppelparker-Garagen planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: Bei Errichtung von Doppelparker-Garagen könnten die beiden Stellplätze am Argelsrieder Weg entfallen.
Sofern die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist die Errichtung von Doppelparker-Gargen grundsätzlich möglich.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen zur Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:
1. Ist auf dem Grundstück Waldstr. 55 in Gilching im südöstlichen Grundstücksteil die Errichtung eines Doppelhauses E+1+D mit einer Fläche von 110 m² planungsrechtlich zulässig?
Sofern die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten wird, ist die Errichtung eines Doppelhauses E+1+D mit einer Grundfläche von 110 m² grundsätzlich möglich.
2. Ist eine Dachneigung zwischen 20° und 45° planungsrechtlich zulässig?
Die Dachneigung ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Grundsätzlich ist eine Dachneigung zwischen 20° und 45° möglich.
3. Sind auf beiden neuen Doppelhaushälften ein Flachdach und ein Terrassengeschoss analog der Größe eines Dachgeschosses planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: In diesem Quartier, auf Fl.Nr. 1637/5, ist ein Gebäude mit Flachdach vorhanden.
Die Dachform ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Ein Flachdach sowie ein Terrassengeschoss sind grundsätzlich möglich, sofern sich die Bebauung im Hinblick auf die Höhenentwicklung in die Umgebung einfügt.
4. Sind die neuen Stellplätze am Argelsrieder Weg planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: Zum Grundstück Fl.Nr. 1637/4 sind Stellplätze mit Fl.Nr. 1637/19 und /20 in gleichartiger Anordnung vorhanden, wie auch bereits auf dem antragsgegenständlichen Grundstück.
Sofern die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, sind die neuen Stellplätze am Argelsrieder Weg grundsätzlich möglich.
5. Ist der neue Stellplatz an der Waldstraße planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: Von den erforderlichen 3 Stellplätzen für das Bestandsgebäude entfällt einer durch die aufzulassende Garage. Dieser 3. Stellplatz wird neu angelegt. Zum Grundstück Fl.Nr. 1637/4 sind Stellplätze mit Fl.Nr. 1637/19 und /20 in gleichartiger Anordnung vorhanden, wie auch auf dem antragsgegenständlichen Grundstück.
Der neue Stellplatz an der Waldstraße ist grundsätzlich möglich; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
6. Sind die neuen Garagen als Doppelparker-Garagen planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: Bei Errichtung von Doppelparker-Garagen könnten die beiden Stellplätze am Argelsrieder Weg entfallen.
Sofern die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist die Errichtung von Doppelparker-Gargen grundsätzlich möglich.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen zum Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:
1. Ist auf dem Grundstück Waldstr. 55 in Gilching im südöstlichen Grundstücksteil die Errichtung eines Doppelhauses E+1+D mit einer Fläche von 110 m² planungsrechtlich zulässig?
Sofern die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten wird, ist die Errichtung eines Doppelhauses E+1+D mit einer Grundfläche von 110 m² grundsätzlich möglich.
2. Ist eine Dachneigung zwischen 20° und 45° planungsrechtlich zulässig?
Die Dachneigung ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Grundsätzlich ist eine Dachneigung zwischen 20° und 45° möglich.
3. Sind auf beiden neuen Doppelhaushälften ein Flachdach und ein Terrassengeschoss analog der Größe eines Dachgeschosses planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: In diesem Quartier, auf Fl.Nr. 1637/5, ist ein Gebäude mit Flachdach vorhanden.
Die Dachform ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Ein Flachdach sowie ein Terrassengeschoss sind grundsätzlich möglich, sofern sich die Bebauung im Hinblick auf die Höhenentwicklung in die Umgebung einfügt.
4. Sind die neuen Stellplätze am Argelsrieder Weg planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: Zum Grundstück Fl.Nr. 1637/4 sind Stellplätze mit Fl.Nr. 1637/19 und /20 in gleichartiger Anordnung vorhanden, wie auch bereits auf dem antragsgegenständlichen Grundstück.
Sofern die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, sind die neuen Stellplätze am Argelsrieder Weg grundsätzlich möglich.
5. Ist der neue Stellplatz an der Waldstraße planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: Von den erforderlichen 3 Stellplätzen für das Bestandsgebäude entfällt einer durch die aufzulassende Garage. Dieser 3. Stellplatz wird neu angelegt. Zum Grundstück Fl.Nr. 1637/4 sind Stellplätze mit Fl.Nr. 1637/19 und /20 in gleichartiger Anordnung vorhanden, wie auch auf dem antragsgegenständlichen Grundstück.
Der neue Stellplatz an der Waldstraße ist grundsätzlich möglich; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
6. Sind die neuen Garagen als Doppelparker-Garagen planungsrechtlich zulässig?
Würdigung: Bei Errichtung von Doppelparker-Garagen könnten die beiden Stellplätze am Argelsrieder Weg entfallen.
Sofern die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist die Errichtung von Doppelparker-Garagen grundsätzlich möglich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Waldstr. 55_Lageplan.pdf
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5. Gemeinde Weßling; erneute Beteiligung im Verfahren Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße - sozialgerechtes Wohnen" nach § 4 a Abs. 3 i.V. mit § 13 a BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
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21.03.2022
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling hat die Gemeinde Gilching bereits im Juli 2021 beteiligt. Nach Beratung und Beschluss im Bauausschuss wurde der Gemeinde Weßling mitgeteilt, dass Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen sind.
Nun wurde der Bebauungsplan mit Grünordnungsplanung nochmals ergänzt und geändert, sodass die Gemeinde Gilching erneut bei der Auslegung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße-sozialgerechtes Wohnen“ für das Grundstück Fl.Nr.327, Gemarkung Weßling, beteiligt wird. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Am ursprünglichen Planungsziel hat sich nichts geändert auch wenn die „Art der baulichen Nutzung“ bei dem Satzungsentwurf vom 08.02.2022 nun kein WR-reines Wohngebiet, sondern als WA-allgemeins Wohngebiet festgesetzt wird. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die geplante sozialgerechte Wohnbebauung mit zwei 3-geschossigen Wohngebäuden (ca. 24 Wohnungen) in der Ortsmitte von Weßling zu realisieren. Der Bebauungsplan wird der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und dient der Innenentwicklung.
Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die Lage in der Ortsmitte von Weßling lassen auch nach Ergänzung und Änderung mit dem Planstand vom 08.02.2022 keine Belange erkennen, wovon die Gemeinde Gilching betroffen sein könnte. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Weßling erneut so mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.03.2022 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch den Bebauungsplan mit Grünordnungsplanung „Wohngebiet Schulstraße-sozialgerechtes Wohnen“ und Begründung i.d.F. vom 08.02.2022 nicht berührt sind.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.03.2022 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch den Bebauungsplan mit Grünordnungsplanung „Wohngebiet Schulstraße-sozialgerechtes Wohnen“ und Begründung i.d.F. vom 08.02.2022 nicht berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download B-Plan Satzung.pdf
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6. Vergabe Pflegearbeiten GWP Süd und West für 4 Jahre
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.03.2022
|
ö
|
beschließend
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6 |
Sachverhalt
Für die Grünanlagen im Gewerbepark Süd + West wird alljährlich die Erhaltungspflege vergeben.
Bei der diesjährigen Ausschreibung wurde ein Vergabezeitraum von 4 Jahren gewählt.
Um wirtschaftliche Angebote zu erhalten und das unternehmerische, kalkulatorische Risiko, bei der langen Vertragslaufzeit einzugrenzen, wurde eine Lohngleitklausel im Leistungsverzeichnis integriert.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB Teil A, wurde bei 13 Firmen ein Angebot angefragt.
2 Firmen haben abgesagt.
3 Firmen haben beim Submissionstermin am 24.02.2022 ein Gebot abgegeben.
Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung hat die Fa. Eisl GmbH aus München das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Das Submissionsergebnis und die Prüfunterlagen im nicht öffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
- Es wird vorgeschlagen das der Auftrag mit einer Brutto Auftragssumme von 218.679,97€
an die Fa. Eisl GmbH, Garten- Landschaftsbau, München vergeben wird. Hier wurde das wirtschaftlichste, wert bare Angebot abgegeben.
Beschluss
- Das Submissionsergebnis und die Prüfunterlagen im nicht öffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
- Es wird vorgeschlagen, dass der Auftrag mit einer Auftragssumme von 218.679,97€
brutto an die Fa. Eisl GmbH, Garten- Landschaftsbau, München vergeben wird. Hier wurde das wirtschaftlichste, wertbare Angebot abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Vergabe Pflegearbeiten Friedhof für 4 Jahre
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Für die Grünanlagen im Friedhof Argelsried wird alljährlich die Erhaltungspflege vergeben.
Bei der diesjährigen Ausschreibung wurde ein Vergabezeitraum von 4 Jahren gewählt.
Um wirtschaftliche Angebote zu erhalten und das unternehmerische, kalkulatorische Risiko, bei der langen Vertragslaufzeit einzugrenzen, wurde eine Lohngleitklausel im Leistungsverzeichnis integriert.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB Teil A, wurde bei 12 Firmen ein Angebot angefragt.
2 Firmen haben abgesagt.
2 Firmen haben beim Submissionstermin am 24.02.2022 ein Gebot abgegeben.
Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung hat die Fa. Bert Peine & Wilhelm GmbH, aus Gilching das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Das Submissionsergebnis und die Prüfunterlagen im nicht öffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
Es wird vorgeschlagen den Auftrag mit einer brutto Auftragssumme von 95.180,89€ an die Fa. Bert Peine & Wilhelm GmbH & Co. KG zu vergeben. Hier wurde das wirtschaftlichste, wertbare Angebot abgegeben.
Beschluss
- Das Submissionsergebnis und die Prüfunterlagen im nicht öffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
Es wird vorgeschlagen, den Auftrag mit einer Auftragssumme von 95.180,89€ brutto an die Fa. Bert Peine & Wilhelm GmbH & Co. KG zu vergeben. Hier wurde das wirtschaftlichste, wertbare Angebot abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Widmung von Verkehrsflächen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die zu widmende Verkehrsfläche liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg“. Sie ist als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und nimmt überwiegend den örtlichen Verkehr auf. Daher wird folgende Straße / Teilfläche nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet:
Rudolf-Diesel-Straße
bestehend aus: Fl.Nr. 1518/2 tlw., Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Gutenbergstraße zw. Fl.Nr. 1524/10 und 1526/8, Gemarkung
Gilching
Endpunkt: südwestl. Grenzpunkt von Fl.Nr. 1516, Gemarkung Gilching
Länge: 176 m
Beschlussvorschlag
Folgende Straße/Teilfläche wird nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet:
Rudolf-Diesel-Straße
bestehend aus: Fl.Nr. 1518/2 tlw., Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Gutenbergstraße zw. Fl.Nr. 1524/10 und 1526/8, Gemarkung
Gilching
Endpunkt: südwestl. Grenzpunkt von Fl.Nr. 1516, Gemarkung Gilching
Länge: 176 m
Beschluss
Folgende Straße/Teilfläche wird nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet:
Rudolf-Diesel-Straße
bestehend aus: Fl.Nr. 1518/2 tlw., Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Gutenbergstraße zw. Fl.Nr. 1524/10 und 1526/8, Gemarkung
Gilching
Endpunkt: südwestl. Grenzpunkt von Fl.Nr. 1516, Gemarkung Gilching
Länge: 176 m
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan.pdf
zum Seitenanfang
9. Durchwegung Ölbergweg- Genehmigung der Ausführungsplanung-
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses am 22.11.2021 wurde die Umsetzung der „Durchwegung Ölbergweg“ beschlossen und im Haushalt 2022 80.000,-€ bereitgestellt.
Für diese Maßnahme wurde nun die Ausführungsplanung fertiggestellt. An Hand dieser Planung wurden die Massen berechnet und mit Preisen aus vergleichbaren Maßnahmen 2021 versehen.
Die daraus erstellte Kostenberechnung ergab Bruttobaukosten von 89.355,91€, dies liegt 35% höher als die Kostenschätzung vom 17.09.2021.
Die Kostensteigerung ergab sich aus den nun ermittelten Massen (Aushub, Länge Stützmauer, Fläche Bodenbeläge). Werden Positionen aus dem Leistungsverzeichnis gestrichen, die derzeit nicht zwingend Notwendig sind, wie Bepflanzung, Bänke und der Pflasterbelag, errechnen sich Baukosten von ca.75.000.-€. Die Pflanzungen,Einfassung und Befestigung der Wegeoberfläche mit Pflaster könnte zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, bis zu diesen Zeitpunktwäre die Wegeoberfläche in Kies.
Die entsprechenden Leistungspositionen sind in der Kostenberechnung im nichtöffentlichen Teil markiert.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Die Kostenberechnung im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen
- Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung für die Baumaßnahme mit den reduzierten Leistungsverzeichnis durchzuführen.
Die Mittel zur Fertigstellung sind im Haushalt 2023 bereit zu stellen.
Beschluss
- Die Kostenberechnung im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Baumaßnahme durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Ölbergweg_Lageplan_20220314_0001.pdf
Download Ölbergweg_Materialauswahl.pdf
Download Ölbergweg_Schnitte_20220314_0001.pdf
zum Seitenanfang
10. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.03.2022
|
ö
|
informativ
|
10 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
zum Seitenanfang
10.1. Römerstr. 20 - Fahrradabstellplätze
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.03.2022
|
ö
|
|
10.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Fiegert bittet um Prüfung, wo die erforderlichen Fahrradabstellplätze beim Bauvorhaben in der Römerstr. 20 nachzuweisen sind.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung zu.
Datenstand vom 27.03.2023 12:35 Uhr