Datum: 25.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2022
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Am Gemeindeholz 4a, 4b; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Doppelhauses (Anbau) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1630/28, Gem. Gilching
4 Feichtholzweg 8, Neubau eines Dreispänners mit Garagen, Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/3, Gemarkung Gilching
5 Kosthofstr. 10/Apostelholzweg; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses und eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/7, Gem. Gilching
6 Gemeinde Krailling; Erneute Beteiligung am Bebauungsplanverfahren 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 "Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße" i.d.F.v. 21.06.2022
7 Widmung von Verkehrsflächen
8 Verschiedenes
8.1 Zuckerahorn - Fichtenstraße
8.2 Bäume - Am Markt
8.3 Böschung Unterführung Rottenrieder Straße
8.4 Gehweg Ecke Rathausstraße/Römerstraße

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_18.07.2022.pdf
Download Niederschrift - ö_26.07.2022.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2022.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.06.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.06.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

Freistellungsantrag zur Errichtung einer Gewerbehalle

  • Merkurstr. 22
Freistellungsantrag zur Errichtung von 2 Kellerräumen

Diskussionsverlauf

Freistellungsantrag zur Errichtung einer Gewerbehalle

  • Merkurstr. 22
Freistellungsantrag zur Errichtung von 2 Kellerräumen

  • Nachbarbeteiligung Gemeinde Weßling zu:
B-Plan „Sozialer Wohnungsbau, Gartenstraße Weßling“
       B-Plan „Am Seefeld“
       B-Plan vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus Haupt-
straße, Gautinger Straße

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3. Am Gemeindeholz 4a, 4b; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Doppelhauses (Anbau) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1630/28, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1. Ist eine Erweiterung des Gebäudes im Gartenbereich auf einer Länge von 2m möglich (s. Variante 1)?

Eine Erweiterung des bestehenden Doppelhauses im Gartenbereich mit einer Tiefe von 2m über die gesamte Gebäudelänge ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.
Die dann entstehende neue überbaute Fläche von ca. 109,23 m² fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - überbaute Fläche: 150 m²



2. Ist eine Erweiterung des Gebäudes im Gartenbereich auf einer Länge von 4m möglich (s. Variante 2)?

Eine Erweiterung des bestehenden Doppelhauses im Gartenbereich mit einer Tiefe von 4m über die gesamte Gebäudelänge ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.
Die dann entstehende neue überbaute Fläche von ca. 131,63 m² fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - überbaute Fläche: 150 m²



3. Ist die Ausbildung einer Dachterrasse möglich (s. Variante 1 und 2)?

Die Ausbildung einer Dachterrasse - wie in Variante 1 und 2 dargestellt - ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.



4. Um die Räume im DG besser nutzen zu können, ist die Ausbildung einer Gaube unumgänglich. Ist die Ausbildung einer Schleppgaube je Doppelhaushälfte zulässig?

Die Ausbildung einer Schleppgaube je Doppelhaushälfte ist grundsätzlich möglich.



5. Ist die Ausbildung einer Schleppgaube mit einer Länge von 3,5 m je Doppelhaushälfte möglich?

Die Ausbildung einer Schleppgaube mit einer Länge von 3,5 m je Doppelhaushälfte ist grundsätzlich möglich.
Durch die Errichtung der beiden Gauben entsteht nach außen hin die Wirkung einer Zweigeschossigkeit, welche sich jedoch in die Umgebung einfügt.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - Geschossigkeit: E + I + D



6. Ist die Erweiterung um 2m auf volle zwei Geschosse mit einem Flachdach im Bereich der Erweiterung möglich (s. Variante 4)?

Die Erweiterung um 2m auf volle zwei Geschosse mit Flachdach im Bereich der Erweiterung ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich. Eine Zweigeschossigkeit fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - Geschossigkeit: E + I + D

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Rahmen des Vorbescheides gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist eine Erweiterung des Gebäudes im Gartenbereich auf einer Länge von 2m möglich (s. Variante 1)?

Eine Erweiterung des bestehenden Doppelhauses im Gartenbereich mit einer Tiefe von 2m über die gesamte Gebäudelänge ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.
Die dann entstehende neue überbaute Fläche von ca. 109,23 m² fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - überbaute Fläche: 150 m²



2. Ist eine Erweiterung des Gebäudes im Gartenbereich auf einer Länge von 4m möglich (s. Variante 2)?

Eine Erweiterung des bestehenden Doppelhauses im Gartenbereich mit einer Tiefe von 4m über die gesamte Gebäudelänge ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.
Die dann entstehende neue überbaute Fläche von ca. 131,63 m² fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - überbaute Fläche: 150 m²



3. Ist die Ausbildung einer Dachterrasse möglich (s. Variante 1 und 2)?

Die Ausbildung einer Dachterrasse - wie in Variante 1 und 2 dargestellt - ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.



4. Um die Räume im DG besser nutzen zu können, ist die Ausbildung einer Gaube unumgänglich. Ist die Ausbildung einer Schleppgaube je Doppelhaushälfte zulässig?

Die Ausbildung einer Schleppgaube je Doppelhaushälfte ist grundsätzlich möglich.



5. Ist die Ausbildung einer Schleppgaube mit einer Länge von 3,5 m je Doppelhaushälfte möglich?

Die Ausbildung einer Schleppgaube mit einer Länge von 3,5 m je Doppelhaushälfte ist grundsätzlich möglich.
Durch die Errichtung der beiden Gauben entsteht nach außen hin die Wirkung einer Zweigeschossigkeit, welche sich jedoch in die Umgebung einfügt.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - Geschossigkeit: E + I + D



6. Ist die Erweiterung um 2m auf volle zwei Geschosse mit einem Flachdach im Bereich der Erweiterung möglich (s. Variante 4)?

Die Erweiterung um 2m auf volle zwei Geschosse mit Flachdach im Bereich der Erweiterung ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich. Eine Zweigeschossigkeit fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - Geschossigkeit: E + I + D

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Rahmen des Vorbescheides gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist eine Erweiterung des Gebäudes im Gartenbereich auf einer Länge von 2m möglich (s. Variante 1)?

Eine Erweiterung des bestehenden Doppelhauses im Gartenbereich mit einer Tiefe von 2m über die gesamte Gebäudelänge ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.
Die dann entstehende neue überbaute Fläche von ca. 109,23 m² fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - überbaute Fläche: 150 m²



2. Ist eine Erweiterung des Gebäudes im Gartenbereich auf einer Länge von 4m möglich (s. Variante 2)?

Eine Erweiterung des bestehenden Doppelhauses im Gartenbereich mit einer Tiefe von 4m über die gesamte Gebäudelänge ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.
Die dann entstehende neue überbaute Fläche von ca. 131,63 m² fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - überbaute Fläche: 150 m²



3. Ist die Ausbildung einer Dachterrasse möglich (s. Variante 1 und 2)?

Die Ausbildung einer Dachterrasse - wie in Variante 1 und 2 dargestellt - ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.



4. Um die Räume im DG besser nutzen zu können, ist die Ausbildung einer Gaube unumgänglich. Ist die Ausbildung einer Schleppgaube je Doppelhaushälfte zulässig?

Die Ausbildung einer Schleppgaube je Doppelhaushälfte ist grundsätzlich möglich.



5. Ist die Ausbildung einer Schleppgaube mit einer Länge von 3,5 m je Doppelhaushälfte möglich?

Die Ausbildung einer Schleppgaube mit einer Länge von 3,5 m je Doppelhaushälfte ist grundsätzlich möglich.
Durch die Errichtung der beiden Gauben entsteht nach außen hin die Wirkung einer Zweigeschossigkeit, welche sich jedoch in die Umgebung einfügt.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - Geschossigkeit: E + I + D



6. Ist die Erweiterung um 2m auf volle zwei Geschosse mit einem Flachdach im Bereich der Erweiterung möglich (s. Variante 4)?

Die Erweiterung um 2m auf volle zwei Geschosse mit Flachdach im Bereich der Erweiterung ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich. Eine Zweigeschossigkeit fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - Geschossigkeit: E + I + D

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Am Gemeindeholz 4a, 4b_Varianten.pdf

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4. Feichtholzweg 8, Neubau eines Dreispänners mit Garagen, Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/3, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich, ohne Bebauungsplan. Das Bauvorhaben muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. 

Es wird beantragt ein Reihenhaus 3-Spänner mit Garagen, Carports und Stellplätzen, Feichtholzweg 8 mit folgenden Eckdaten zu errichten 
Geschossigkeit: EG +OG+DG (je Traufseite 3 Dachgauben)
Wandhöhe: 6,15m - 6,25m
Firsthöhe: 10,25m 
Überbaute Fläche (GR I): 211,24 m²
Überbaute Fläche (GRII): 536,79 m²
Grundstücksgröße: 779 m²

Bezugsobjekt in der näheren Umgebung
Feichtholzweg 20 – Reihenhaus (3-Spänner) mit Garagen und Stellplätzen 
Geschossigkeit: EG + OG + DG 
Wandhöhe: 6,25 m 6,40
Firsthöhe: 10,06 m 10,72 
Überbaute Fläche (GR I): 216,19 m² 
Überbaute Fläche (GR II): 416,88 m²
Grundstücksgröße: 900 m²

Das Nachbarbrungstück Feichtholzweg 10, darf aktuell noch nicht als Bezugsobjekt herangezogen werden. Eine bauaufsichtliche Genehmigung liegt jedoch vor. 
(Geschossigkeit: EG+OG+DG (je Traufseite 2 Dachgauben, WH:6,43m, FH:10,52m, GR 248,82 m²). Auch hier wurde der Feichtholzweg 20 als Bezugsobjekt herangezogen. 

Die nach der gemeindlichen KFZ- und Fahrrad Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze werden nachgewiesen
Die Abstandsflächen sind nach der gemeindlichen Satzung zum abweichenden Maß der Abstandsflächentiefe nachgewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. Als Bezugsobjekt wird auf den Feichtholzweg 20 verwiesen. 

Beschluss

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. Als Bezugsobjekt wird auf den Feichtholzweg 20 verwiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Feichtholzweg 8_Lageplan.pdf

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5. Kosthofstr. 10/Apostelholzweg; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses und eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/7, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1. Ist die geplante Aufteilung in drei Grundstücke (Realteilung) zulässig und genehmigungsfähig?

Die Teilung von Grundstücken ist nicht mehr genehmigungspflichtig und stellt kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB dar.


2. Ist der Neubau von Holzhäusern mit Holzfassaden grundsätzlich möglich und genehmigungsfähig?

Die ausgewählten Materialien sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB. Holzfassaden sind grundsätzlich möglich.


3. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundstücksausnutzung GRZ II von bis zu 40% (GRZ 0,4) genehmigungsfähig?
Rechnerisch ergibt sich hier eine GRZ I von 0,29 und eine GRZ II von 0,38

Die GRZ ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Ausschlaggebend zur Beurteilung, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt, sind die überbaute Fläche, Wand- sowie Firsthöhe und die Geschossigkeit.


4. Wäre auch eine zweigeschossige Bebauung genehmigungsfähig?

In der direkten Umgebungsbebauung (Apostelholzweg 2a - 4c) findet sich eine Bebauung mit E + I + D. Eine zweigeschossige Bebauung ist daher grundsätzlich möglich, sofern sich alle anderen Parameter ebenfalls in die Umgebung einfügen.

Beschlussvorschlag

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist die geplante Aufteilung in drei Grundstücke (Realteilung) zulässig und genehmigungsfähig?

Die Teilung von Grundstücken ist nicht mehr genehmigungspflichtig und stellt kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB dar.


2. Ist der Neubau von Holzhäusern mit Holzfassaden grundsätzlich möglich und genehmigungsfähig?

Die ausgewählten Materialien sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB. Holzfassaden sind grundsätzlich möglich.


3. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundstücksausnutzung GRZ II von bis zu 40% (GRZ 0,4) genehmigungsfähig?
Rechnerisch ergibt sich hier eine GRZ I von 0,29 und eine GRZ II von 0,38

Die GRZ ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Ausschlaggebend zur Beurteilung, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt, sind die überbaute Fläche, Wand- sowie Firsthöhe und die Geschossigkeit.


4. Wäre auch eine zweigeschossige Bebauung genehmigungsfähig?

In der direkten Umgebungsbebauung (Apostelholzweg 2a - 4c) findet sich eine Bebauung mit E + I + D. Eine zweigeschossige Bebauung ist daher grundsätzlich möglich, sofern sich alle anderen Parameter ebenfalls in die Umgebung einfügen.

Beschluss

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist die geplante Aufteilung in drei Grundstücke (Realteilung) zulässig und genehmigungsfähig?

Die Teilung von Grundstücken ist nicht mehr genehmigungspflichtig und stellt kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB dar.


2. Ist der Neubau von Holzhäusern mit Holzfassaden grundsätzlich möglich und genehmigungsfähig?

Die ausgewählten Materialien sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB. Holzfassaden sind grundsätzlich möglich.


3. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundstücksausnutzung GRZ II von bis zu 40% (GRZ 0,4) genehmigungsfähig?
Rechnerisch ergibt sich hier eine GRZ I von 0,29 und eine GRZ II von 0,38

Die GRZ ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Ausschlaggebend zur Beurteilung, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt, sind die überbaute Fläche, Wand- sowie Firsthöhe und die Geschossigkeit.


4. Wäre auch eine zweigeschossige Bebauung genehmigungsfähig?

In der direkten Umgebungsbebauung (Apostelholzweg 2a - 4c) findet sich eine Bebauung mit E + I + D. Eine zweigeschossige Bebauung ist daher grundsätzlich möglich, sofern sich alle anderen Parameter ebenfalls in die Umgebung einfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Apostelholzweg 10_Lageplan.pdf

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6. Gemeinde Krailling; Erneute Beteiligung am Bebauungsplanverfahren 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 "Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße" i.d.F.v. 21.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat bereits in der Sitzung am 25.04.2022 den oben genannten Bebauungsplan behandelt und folgenden Beschluss gefasst: 
„Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 23.03.2022. Der Gemeinde Krailling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.“ 
Nun wurden wir erneut zum Bauleitplanverfahren der 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 diesmal i.d.F. vom 21.06.2022 gemäß §13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs.3 BauGB beteiligt.

Der zugehörige Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Text sowie die Begründung ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt. 

Auch weiterhin, sind aus Sicht der Verwaltung bei den Planungen der Gemeinde keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.
Städtebaulich sind Gastronomie wie auch Einzelhandel in Gewerbegebieten kritisch zu sehen, da dies die Ortszentren schwächt. Nach der Baunutzungsverordnung sind die Änderungen im Gewerbegebiet jedoch zulässig. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.07.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die erneute Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 21.06.2022. Der Gemeinde Krailling ist erneut mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching weiterhin hierdurch nicht betroffen sind.“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.07.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die erneute Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 21.06.2022. Der Gemeinde Krailling ist erneut mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching weiterhin hierdurch nicht betroffen sind.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abwägungsbeschluss_21.06.2022.pdf
Download Arbeitshilfe_Störfallrecht.pdf
Download Begründung_21.06.2022.pdf
Download B-Plan_Satzungstext_21.06.2022.pdf
Download Plandarstellung_Sicherheitsabstand_21.06.2022.pdf

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7. Widmung von Verkehrsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Parsbergweg

Der Parsbergweg ist derzeit gewidmet als beschränkt öffentlicher Weg, welcher nur eine Benutzung für Fußgänger zulässt.

Diese Beschränkung entspricht jedoch nicht der tatsächlichen Nutzung, da der Weg sowohl von Fußgängern, Radfahrern als auch Anwohnern bzw. Anliegern genutzt wird und als Erschließung für die dortigen Grundstücke dient. Daher ist die Beschränkung im Bestandsverzeichnis entsprechend gemäß der aktuellen Nutzung abzuändern.

Die Straßenbezeichnung sowie die Widmungsbeschränkung sind wie folgt zu ändern und im Bestandsverzeichnis einzutragen:

Straßenbezeichnung: Weg für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr



  1. Angerfeldstraße

Die Angerfeldstraße wurde ausgebaut. Hierzu wurde auch ein Grunderwerb bzw. Verkauf von Grundstücken vorgenommen. Auf Grund dessen wurde die aktuelle Widmung der Angerfeldstraße überprüft und festgestellt, dass eine Korrektur im Bestandsverzeichnis vorzunehmen ist.

Die Angerfeldstraße ist bereits als Ortsstraße gewidmet. Die Klassifizierung als solche bleibt bestehen. Die Widmung der Angerfeldstraße ist im Bestandsverzeichnis wie folgt zu korrigieren bzw. zu ändern und einzutragen:

bestehend aus: Fl.Nr. 538/4 tlw., 538/3 tlw., 593/2, 590/9, 590/23 tlw. - neu einzutragen 
                          sind „606/3 und 606/2“, je Gemarkung Argelsried
Anfangspunkt: Einmündung in die Bodenseestraße - Korrektur von B 12 zu „ST 2068“
Endpunkt: Korrektur zu „Ende Sackweg, Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 587“
Länge: von 560 m auf „565m“ korrigieren

Beschlussvorschlag

1.        Parsbergweg
Die Straßenbezeichnung sowie die Widmungsbeschränkung sind wie folgt zu ändern und im Bestandsverzeichnis einzutragen:

Straßenbezeichnung: Weg für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr


2.        Angerfeldstraße
Die Angerfeldstraße ist bereits als Ortsstraße gewidmet. Die Klassifizierung als solche bleibt bestehen. Die Widmung der Angerfeldstraße ist im Bestandsverzeichnis wie folgt zu korrigieren bzw. zu ändern und einzutragen:

bestehend aus: Fl.Nr. 538/4 tlw., 538/3 tlw., 593/2, 590/9, 590/23 tlw. - neu einzutragen 
                          sind „606/3 und 606/2“, je Gemarkung Argelsried
Anfangspunkt: Einmündung in die Bodenseestraße - Korrektur von B 12 zu „ST 2068“
Endpunkt: Korrektur zu „Ende Sackweg, Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 587“
Länge: von 560 m auf „565m“ korrigieren

Beschluss

1.        Parsbergweg
Die Straßenbezeichnung sowie die Widmungsbeschränkung sind wie folgt zu ändern und im Bestandsverzeichnis einzutragen:

Straßenbezeichnung: Weg für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr


2.        Angerfeldstraße
Die Angerfeldstraße ist bereits als Ortsstraße gewidmet. Die Klassifizierung als solche bleibt bestehen. Die Widmung der Angerfeldstraße ist im Bestandsverzeichnis wie folgt zu korrigieren bzw. zu ändern und einzutragen:

bestehend aus: Fl.Nr. 538/4 tlw., 538/3 tlw., 593/2, 590/9, 590/23 tlw. - neu einzutragen 
                          sind „606/3 und 606/2“, je Gemarkung Argelsried
Anfangspunkt: Einmündung in die Bodenseestraße - Korrektur von B 12 zu „ST 2068“
Endpunkt: Korrektur zu „Ende Sackweg, Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 587“
Länge: von 560 m auf „565m“ korrigieren

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Parsbergweg_Lageplan.pdf
Download Plan_Angerfeldstraße-neu.pdf

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö informativ 8

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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8.1. Zuckerahorn - Fichtenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö 8.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich zum Sachstand des Zuckerahorns in der Fichtenstraße.
Erster Bürgermeister Walter erklärt, dass die Gemeinde einen Zugversuch in Auftrag geben wird, um die Standsicherheit des Baumes zu prüfen.

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8.2. Bäume - Am Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö 8.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Dr. Hartmann weist darauf hin, dass die gepflanzten Bäume Am Markt das errichtete Schutzgitter überwuchern.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung zu.

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8.3. Böschung Unterführung Rottenrieder Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö 8.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fink moniert, dass die Böschung an der Unterführung Rottenrieder Straße nicht begrünt ist und fragt, ob eine Bepflanzung noch vorgenommen wird.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung zu.

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8.4. Gehweg Ecke Rathausstraße/Römerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö 8.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert weist darauf hin, dass auf dem Gehweg Ecke Rathausstraße/Römerstraße im Bereich der Ampelkreuzung vor dem EDEKA-Markt eine Ecke vorsteht, die eine Stolperstelle darstellt und bittet um entsprechende Kennzeichnung der Stelle.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung der Gefahrenstelle zu.

Datenstand vom 27.03.2023 12:27 Uhr