Datum: 21.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.10.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.11.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.10.2022.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 24.10.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 24.10.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Dorfstr. 4b; Antrag auf Nutzungsänderung eines Kellerraumes in einen Trainingsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 22, Gem. Argelsried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.11.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück „Dorfgebiet“ dar.
Beantragt wird die Nutzungsänderung eines Kellerraumes in einen Trainingsraum.
Gemäß § 5 Abs. 2 BauNVO sind in „Dorfgebieten“ Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Der beantragte Trainingsraum erfüllt somit diese Vorgabe.
Zur Stellplatzsituation:
Laut Antragsteller stehen für die Wohnung, zu welcher der Kellerraum gehört, 2 Kfz-Stellplätze zur Verfügung. Einer der Stellplätze wird vom Antragsteller selbst genutzt und der Zweite würde während der Betriebszeiten dem Trainingsraum zur Verfügung stehen.
Die Berechnung der Stellplätze gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung für Wohnungen erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). In dieser Verordnung wird ebenfalls geregelt, welche Räume der Wohnfläche hinzugerechnet werden und welche nicht. Kellerräume sind demnach nicht in der Wohnfläche eingeschlossen. Die 2 bestehenden Kfz-Stellplätze sind somit rein der Nachweis, welcher für die Wohnung erbracht werden muss.
Für die Nutzungsänderung des Kellerraumes in eine gewerbliche Einheit (Fitnessraum) ist nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ein neuer Stellplatznachweis zu erbringen.
Gemäß Satzung ist für Fitnesscenter 1 Stellplatz je begonnener 15 m² Hauptnutzfläche nachzuweisen. Die Nutzungsänderung umfasst eine Fläche von 12,95 m². Demnach ist 1 weiterer Stellplatz auf dem Grundstück vorzuhalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück ist ein weiterer Kfz-Stellplatz nachzuweisen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück ist ein weiterer Kfz-Stellplatz nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Dorfstr. 4b_Lageplan.pdf
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3. Lochackerweg 7; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1711/5, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.11.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 230,84 m²
Wandhöhe: 9,17 m
Wandhöhe Zwerchgiebel: 9,60 m
Firsthöhe: 12,78 m
Dachneigung: 30°
Dachform: Satteldach
Geschossigkeit: E + II + D
In der Umgebung (Frauwiesenweg 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 248,00 m²
Wandhöhe: 10,35 m
Firsthöhe: 13,80 m
Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind für das Vorhaben 17 Stellplätze, davon 3 Besucherstellplätze, auf dem Grundstück nachzuweisen.
In der Tiefgarage werden 14 Stellplätze vorgehalten sowie 3 oberirdische für Besucher. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Gem. gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 18 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. 13 werden in zwei oberirdischen Fahrradhäusern dargestellt und 5 Stellplätze werden oberirdisch im Eingangsbereich vorgehalten. Die Satzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen unter Berücksichtigung des Bezugsfalles Frauwiesenweg 3 erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen unter Berücksichtigung des Bezugsfalles Frauwiesenweg 3 erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lochackerweg 7_Lageplan.pdf
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4. Weßlinger Str. 4; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café auf dem Grundstück Fl.Nr. 5, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.11.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
1. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich
a) der Art der baulichen Nutzung
b) dem Maß der baulichen Nutzung
c) der Bauweise
d) der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
e) gesicherten Erschließung
bauplanungsrechtlich zulässig?
zu a)
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für welches der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching „Dorfgebiet“ darstellt. Nach § 5 BauNVO sind in einem „Dorfgebiet“ Wohngebäude sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Café/Restaurant ist daher nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich möglich.
zu b)
Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt und eine Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, hat sich das Gebäude im Hinblick auf die überbaute Fläche sowie Wand- und Firsthöhe in die nähere Umgebung einzufügen. Eine GRZ sowie GFZ sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
Das geplante Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 625,00 m²
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 10,66 m
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Weßlinger Str. 6 Weßlinger Str. 11 Brucker Str. 53
überbaute Fläche: 490,00 m² 1.274,00 m² 449,00 m²
Wandhöhe: 6,50 m 9,52 m 9,60 m
Firsthöhe: 11,30 m 11,58 m 13,00 m
Geschossigkeit: E + I + D E + II E + II + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
zu c)
In der Umgebung finden sich bereits Mehrfamilienhäuser. Der Bestand selbst besteht aus mehreren Wohnungen sowie einem Gaststättenbetrieb im Erdgeschoss. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der geplanten Bauweise in die Umgebung ein und ist grundsätzlich möglich.
zu d)
In der Umgebung (Weßlinger Str. 11) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 1.274 m². Das geplante Mehrfamilienhaus soll mit einer Grundfläche von 625 m² ausgeführt werden und fügt sich somit in die Umgebung ein.
zu e)
Das Grundstück liegt an einer öffentliche gewidmeten Verkehrsfläche und ist an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen.
2. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig?
Sofern die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten ist, ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich
a) der Art der baulichen Nutzung
b) dem Maß der baulichen Nutzung
c) der Bauweise
d) der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
e) gesicherten Erschließung
bauplanungsrechtlich zulässig?
zu a)
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für welches der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching „Dorfgebiet“ darstellt. Nach § 5 BauNVO sind in einem „Dorfgebiet“ Wohngebäude sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Café/Restaurant ist daher nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich möglich.
zu b)
Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt und eine Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, hat sich das Gebäude im Hinblick auf die überbaute Fläche sowie Wand- und Firsthöhe in die nähere Umgebung einzufügen. Eine GRZ sowie GFZ sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
Das geplante Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 625,00 m²
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 10,66 m
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Weßlinger Str. 6 Weßlinger Str. 11 Brucker Str. 53
überbaute Fläche: 490,00 m² 1.274,00 m² 449,00 m²
Wandhöhe: 6,50 m 9,52 m 9,60 m
Firsthöhe: 11,30 m 11,58 m 13,00 m
Geschossigkeit: E + I + D E + II E + II + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
zu c)
In der Umgebung finden sich bereits Mehrfamilienhäuser. Der Bestand selbst besteht aus mehreren Wohnungen sowie einem Gaststättenbetrieb im Erdgeschoss. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der geplanten Bauweise in die Umgebung ein und ist grundsätzlich möglich.
zu d)
In der Umgebung (Weßlinger Str. 11) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 1.274 m². Das geplante Mehrfamilienhaus soll mit einer Grundfläche von 625 m² ausgeführt werden und fügt sich somit in die Umgebung ein.
zu e)
Das Grundstück liegt an einer öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche und ist an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen.
2. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig?
Sofern die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten ist, ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig.
Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg wird gebeten, das Bestandsgebäude auf eine mögliche Denkmaleigenschaft zu prüfen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich
a) der Art der baulichen Nutzung
b) dem Maß der baulichen Nutzung
c) der Bauweise
d) der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
e) gesicherten Erschließung
bauplanungsrechtlich zulässig?
zu a)
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für welches der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching „Dorfgebiet“ darstellt. Nach § 5 BauNVO sind in einem „Dorfgebiet“ Wohngebäude sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Café/Restaurant ist daher nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich möglich.
zu b)
Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt und eine Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, hat sich das Gebäude im Hinblick auf die überbaute Fläche sowie Wand- und Firsthöhe in die nähere Umgebung einzufügen. Eine GRZ sowie GFZ sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
Das geplante Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 625,00 m²
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 10,66 m
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Weßlinger Str. 6 Weßlinger Str. 11 Brucker Str. 53
überbaute Fläche: 490,00 m² 1.274,00 m² 449,00 m²
Wandhöhe: 6,50 m 9,52 m 9,60 m
Firsthöhe: 11,30 m 11,58 m 13,00 m
Geschossigkeit: E + I + D E + II E + II + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
zu c)
In der Umgebung finden sich bereits Mehrfamilienhäuser. Der Bestand selbst besteht aus mehreren Wohnungen sowie einem Gaststättenbetrieb im Erdgeschoss. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der geplanten Bauweise in die Umgebung ein und ist grundsätzlich möglich.
zu d)
In der Umgebung (Weßlinger Str. 11) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 1.274 m². Das geplante Mehrfamilienhaus soll mit einer Grundfläche von 625 m² ausgeführt werden und fügt sich somit in die Umgebung ein.
zu e)
Das Grundstück liegt an einer öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche und ist an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen.
2. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig?
Sofern die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten ist, ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig.
Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg wird gebeten, das Bestandsgebäude auf eine mögliche Denkmaleigenschaft zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Weßlinger Str. 4_Lageplan.pdf
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5. Apostelholzweg 8, Anbau eines Wintergartens und Erneuerung und Anhebung des Dachstuhles mit DG-Ausbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1656/6, Gemarkung Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.11.2022
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Das Bauvorhaben Anbau eines Wintergartens, Erneuerung und Anhebung des Dachstuhles mit Dachgeschossausbau beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB.
Im Süden soll ein Wintergarten mit 9,44 m² im Erdgeschoss errichtet werden.
Die GR erhöht sich somit auf 124,80 m².
Zudem soll das bisherige Satteldach mit ca. 27 Grad Dachneigung, Wandhöhe des Hauses aktuell 5,40 m, Firsthöhe 7,30 m, erneuert, angehoben und das Dachgeschoss ausgebaut werden.
Beantragt wird die Errichtung eines Wintergartens und die Anhebung und der Ausbau des Dachgeschosses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
Wandhöhe/Firsthöhe: 6,20-9,45 m/9,81 m (E+1)
Dachform: Krüppelwalmdach mit ca. 36 Grad DN
überbaute Fläche (Wohnhaus): 124,80 qm
Vergleich Apostelholzweg 4-4c (4 Reihenhäuser)
Fl.Nr. 1656/5
Wandhöhe/Firsthöhe: 6,00 m/10,35 m (E+1)
Dachform. Satteldach
überbaute Fläche: 250,80 qm
Das Gebäude fügt sich bauplanungsrechtlich hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung (Höhenentwicklung), in die Eigenart der näheren Umgebung ein. An der Art der baulichen Nutzung sowie an der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche ändert sich durch das Bauvorhabens nichts bzw. nur minimal durch den Wintergarten. Das Gebäude fügt sich jedoch auch nach Änderung als gesamte Kubatur in die Umgebungsbebauung ein.
Erforderlich Stellplätze werden gem. gdl. Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Abstandsflächen werden nach der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens sowie der Erneuerung und Anhebung des Dachstuhles mit Dachgeschossausbau wird unter Bezugnahme auf Apostelholzweg 4-4c zugestimmt.
Beschluss
Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens wird erteilt, der Erneuerung und Anhebung des Dachstuhles mit Dachgeschossausbau wird unter Bezugnahme auf Apostelholzweg 4-4c zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Apostelholzweg 8_Lageplan.pdf
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.11.2022
|
ö
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informativ
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6 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
zum Seitenanfang
6.1. Sanierung Freizeitheim Geisenbrunn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.11.2022
|
ö
|
|
6.1 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram erkundigt sich zum Sachstand „Sanierung Freizeitheim Geisenbrunn“.
Erster Bürgermeister Walter erklärt, dass derzeit die Kücheneinrichtung verbaut wird und zum 1.4.2023 die Fertigstellung geplant ist.
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6.2. Stromausfall
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.11.2022
|
ö
|
|
6.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Pilgram erkundigt sich zum stattgefunden Stromausfall am 18.09.2022 in Teilen des Gemeindegebiets Gilching.
Erster Bürgermeister Walter teilt mit, dass der Stromausfall auf einen durchgebrannten Kabelknotenpunkt zurückzuführen ist. Durch Überlastung sind dann noch zwei weitere Knotenpunkte zerstört worden.
zum Seitenanfang
6.3. Kindergarten Waldstraße
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.11.2022
|
ö
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6.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Fiegert erkundigt sich zum Sachstand „Dachsanierung Kindergarten Waldstraße“.
Erster Bürgermeister Walter teilt mit, dass das Dach bereits durch Absaugung des Kies entlastet wurde. Der Umzug der Kindergartengruppen ist demnächst geplant.
Datenstand vom 27.03.2023 12:20 Uhr