Datum: 25.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:34 Uhr bis 20:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.03.2023
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2023 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Bericht vom Treffen Sozialforum
3.2 Bericht Senioren
3.3 Probeeinsatz Feuerwehr im Jugendhaus
3.4 Pflanzentauschbörse
3.5 Veranstaltungshinweise zu Umwelt, Energie und Klima
3.6 Interkommunale Windkraftanlagen in Gilching
4 Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch ihrer Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte), (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung-KitaGebS)
5 Satzung der Gemeinde Gilching zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung der Gemeinde Gilching (Gebührensatzung)
6 Freiflächenphotovoltaik in der Gemeinde Gilching, Änderung des Baugesetzbuchs, Grundsatzbeschluss
7 Gewährung eines Kurzzeit-Darlehens an den Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg
8 Verschiedenes
8.1 Ampelanlage Am Römerstein/Münchener Straße
9 Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 25.04.2023.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.03.2023.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 28.03.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 28.03.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2023 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

1.        Grundstücksangelegenheiten; Erwerb FlNr. 1397/3, Gemarkung Gilching, Parsbergweg

 
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag vom 10.02.2023, UR-Nr. 235 S/2023 der Notarin Ingrid Siller-Bauer, München, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.




 
2.        Grundstücksangelegenheiten; Löschung Gebäudeerrichtungsverbot an FlNr. 3105 Gemarkung Gilching

 
Der Gemeinderat stimmt der Löschung des Gebäudeerrichtungsverbots gem. Bewilligung vom 23.03.1965, Notar Dr. Thallmair in Starnberg, URNr. 678/1 für die Gemeinde Gilching, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg für Gilching, Grundbuchblatt 8343, Eigentümer Herr Josef Wieser, zu.



 
3.        Löschungsbewilligung Sicherungshypothek PK 11519

 
Der Gemeinderat stimmt der Löschung der Zwangssicherungshypothek zu Gunsten der Gemeinde Gilching über 24.725,60 €, eingetragen im Grundbuch von Gilching, Blatt 9935, Abteilung III unter lfd. Nr. 6 zu und genehmigt sie in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 3
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3.1. Bericht vom Treffen Sozialforum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3.1

Diskussionsverlauf

GRin Franke berichtet über das im März stattgefundene Treffen des Sozialforums. Hauptthema waren die eklatanten Folgen der Pandemie. Es gebe lange Wartelisten aufgrund von Personalmangel bei der Frühförderung. Beim Jugendamt sei die Lage aufgrund vieler Hilfsanfragen katastrophal. Kinder- und Jugendpsychiatrien sind überfüllt, und es ist ein Anstieg von Kinderschutzfällen zu verzeichnen, aufgrund der Überforderung von Familien. Es gibt keine Inobhutnahmestelle im Landkreis Starnberg und bei Trennung der Eltern stehen keine Wohnungen zur Verfügung. Schulbegleitungen wurden gestrichen. Der Heilpädagogische Hort in Breitbrunn hat 8 unbesetzte Plätze, weil die für die Vergabe im Landratsamt zuständige Stelle unbesetzt ist. Die Familienberatung des Landratsamtes bietet Sprechstunden in der Familieninsel Gilching an. Des Weiteren wird auf zwei neue Apps für Familie und Jugend hingewiesen: INFOSTAR – die App für Jugendliche im Landkreis Starnberg und die Willkommen - Familien-App Starnberg. 

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3.2. Bericht Senioren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GRin Franke informiert über Angaben des Sozialdienstes zu einer sehr hohen Sterberate als Folge der Vereinsamung dementer Personen während der Pandemie. Fachkräfte würden sehr hohe Gehälter fordern, dabei sei oftmals die Finanzierung der Tarifgehälter schon nicht gesichert. Im Betreuten Wohnen gebe es 400 Anmeldungen. Trotzdem gibt es einen Leerstand aufgrund der Förderstufe 5. 

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3.3. Probeeinsatz Feuerwehr im Jugendhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GR Lenker berichtet über die am Montag stattgefundene Übung der Feuerwehr. Es wurde im alten Jugendhaus ein Gebäudebrand mit Verletzten simuliert. Die Übung war nach einer Stunde erfolgreich abgeschlossen. Es gab eine Nachbesprechung zur gelungenen Übung.
BM Walter teilt mit, dass er ebenfalls anwesend war und berichtet von etwa 100 Einsatzkräften und vielen Zuschauern. Er dankt allen ehrenamtlichen Helfern.

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3.4. Pflanzentauschbörse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GRin Rieger berichtet über die am 29.April 2023 von 10-13 Uhr stattfindende Pflanzentauschbörse im Lehrgarten des Obst-und Gartenbauvereins Gilching. Von selbstgezogenen Pflanzen bis zum Gartenwerkzeug kann alles getauscht werden. Außerdem gibt es viele nützliche Tipps und Tricks fürs Gärtnern und der Lehrgarten kann kennengelernt werden. Der Jugendbeirat, der Obst- und Gartenbauverein Gilching und der Bund Naturschutz Ortsgruppe Gilching freuen sich auf alle Besucher.

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3.5. Veranstaltungshinweise zu Umwelt, Energie und Klima

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3.5

Diskussionsverlauf

GR Gebauer weist auf Veranstaltungen zum Thema Umwelt, Energie und Klima hin. 
Am 03. Mai 2023 findet ab 18:00 Uhr im Veranstaltungssaal des Rathauses Gilching eine Informationsveranstaltung zum Thema Geothermie der Gemeindewerke Gilching statt.
Am 04.Mai 2023 gibt es, ebenfalls im Veranstaltungssaal, die Informationsveranstaltung "Interkommunale Windkraftanlagen der Gemeinden Gilching, Alling und Schöngeising“. Am 8.Mai 2023 ab 19:00 Uhr wird im Veranstaltungssaal ein Vortrag von Tanja Sixt zum Thema „Naturnah Gärtnern“ angeboten. Am 16.Mai 2023 wird es eine Besichtigung einer PV-Anlage geben. Auch für Landwirte wird dies interessant sein, bzgl. der Möglichkeit von doppelten Erträgen aus Agrarpflanzen und Stromgewinnung.

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3.6. Interkommunale Windkraftanlagen in Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3.6

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt mit, dass er sich heute mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck und den Bürgermeistern von Alling und Schöngeising zum Thema Windkraftanlagen zusammengesetzt hat. Am 2.Mai 2023 findet eine Informationsveranstaltung in Alling statt, am 3.Mai 2023 in Schöngeising und am 4.Mai in Gilching. Dort wird es Informationen zum Stand der Planung geben.

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4. Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch ihrer Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte), (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung-KitaGebS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching bietet zur Betreuung von Kindern bis 14 Jahren 1.327 Plätze in Krippe, Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung an (Stand Februar 2022). Der Zuschussbedarf pro Platz wuchs in den letzten Jahren stetig. Waren es 2017 noch 2.687 Euro, steigerte sich dieser auf 2.709 Euro im Jahr 2019, 3.051 Euro im Jahr 2020, 3.027 Euro im Jahr 2021 und 3.833 Euro im Jahr 2022.
Dem Gemeinderat und der Gemeinde Gilching war es immer wichtig, dass die gemeindlichen als auch die freien Träger ein hohes Maß an finanzieller Unterstützung erhalten, um einen hohen Standard bei der Kinderbetreuung zu gewährleisten und die Elternbeiträge so gering wie möglich zu halten. Gilching liegt im Vergleich zu anderen Kommunen im unteren Bereich der Gebührensätze.  Die letzte Gebührenanpassung erfolgte im Juli 2017.
Die Folge sind enorme Ausgabensteigerungen im Bereich des Defizitausgleichs. 
Der Kommunale Prüfungsverband beanstandete im Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 bis 2021 und der Kasse der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) die ungedeckelte Übernahme der Defizite und mahnte den Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung gem. Art. 61 Abs. 2 GO an.
Neben neuen Defizitvereinbarungen und der generellen Prüfung von Ausgaben im Bereich Kindertageseinrichtungen war somit auch die Prüfung der Gebührensätze notwendig. 
Laut Berechnungen wäre für eine Kostendeckung bei den Einrichtungen die Verdoppelung der Gebührensätze notwendig, was für die Eltern eine unzumutbare Härte darstellen würde. 
Die Verwaltung hat daher mit den Mitgliedern des Sozialausschusses in einem Workshop am 13. März 2023 diskutiert, gerechnet und Gebühren vorgeschlagen. Nach dem Workshop wurden die Elternbeiräte der gemeindlichen Einrichtungen über die geplante Gebührenänderung informiert und gehört.
Die Gebührenanpassung ist notwendig, um den haushaltsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, den Qualitätsstandard auch weiterhin zu gewährleisten. Sie ist sowohl für die gemeindlichen als auch die Einrichtungen in freier Trägerschaft notwendig, deren Bestand zu sichern. Zudem ist sie Ausfluss des Prüfungsergebnisses des Prüfberichts und Forderung der Rechtsaufsicht des Landratsamts Starnberg. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch ihrer Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte), (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung-KitaGebS) in der vorgelegten Form (siehe Anlage) zu.

Diskussionsverlauf

GR Unger stellt folgenden Antrag:

Beschluss 1

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, alle Vorkehrungen für die Einführung einer einkommensabhängigen Staffelung der Kindergartengebühren zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch ihrer Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte), (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung-KitaGebS) in der vorgelegten Form (siehe Anlage) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Dokumente
Download KitaGebS ab 1.9.23-.pdf
Download KitaGebS mit Änderungen in rot.pdf

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5. Satzung der Gemeinde Gilching zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung der Gemeinde Gilching (Gebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Neben der Gebührensatzung für den Besuch der Kindertagesstätten hat die Gemeinde Gilching eine eigene Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung. Diese wurde 2009 erlassen und seither nicht verändert. Das heißt, die Gebühren wurden seit diesem Jahr nicht erhöht. Im Workshop mit Vertretern der Verwaltung und Mitgliedern des Sozialausschusses wurden daher neben neuen Gebührensätzen für die Kindertagesstätten auch neue Gebührensätze für die Mittagsbetreuung erarbeitet. Ein Tätigwerden war nötig aufgrund einer Beanstandung des Kommunalen Prüfungsverbands im Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 bis 2021 und der Kasse der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Gilching zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung der Gemeinde Gilching (Gebührensatzung) in der vorgelegten Form (siehe Anlage) zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Gilching zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung der Gemeinde Gilching (Gebührensatzung) in der vorgelegten Form (siehe Anlage) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Dokumente
Download Änderung der GebS Mitti ab 01.09.2023.pdf
Download GebuehrensatzungMittagsbetreuung_22.07.2009.pdf

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6. Freiflächenphotovoltaik in der Gemeinde Gilching, Änderung des Baugesetzbuchs, Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugesetzbuch hat sich hinsichtlich Freiflächenphotovoltaik geändert. Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nun im Außenbereich teilweise privilegiert:

§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
8.
der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient
a)
in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist, oder
b)
auf einer Fläche längs von
aa)
Autobahnen oder
bb)
Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen
und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.

Dies bedeutet, dass in der Gemeinde Gilching entlang der Autobahn bzw. entlang der Bahn im Korridor von 200 Meter gemessen vom jeweiligen äußeren Rand der Fahrbahn Freiflächenphotovoltaikanlagen ohne Bauleitplanverfahren privilegiert errichtet werden können.  Die Gemeinde Gilching hat noch in den Jahren 2020 bis 2021 in einem aufwändigen Planverfahren den Flächennutzungsplan geändert und einen Bebauungsplan für die Freiflächen-PV aufgestellt. Aufgrund der Privilegierung wäre nun das Planverfahren nicht mehr notwendig gewesen. Aufgrund der Privilegierung ist das kommunale Mitspracherecht bei Baugenehmigungsverfahren zu Freiflächenphotovoltaikanlagen im (gelben) Korridor nun erheblich eingeschränkt. 

Im anliegenden Plan sind die verschiedenen Korridore farblich dargestellt. Dunkelgrün sind die bereits umgesetzten Freiflächenphotovoltaikanlagen dargestellt. Hellgrün sind die noch nicht umgesetzten, aber im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Freiflächenphotovoltaikanlagen. Ein verbindliches Bauleitplanverfahren ist hier für eine Baugenehmigung nicht mehr erforderlich. Gelb dargestellt sind die Korridore, in denen Freiflächenphotovoltaikanlagen ohne Bauleitplanverfahren bauaufsichtlich genehmigt werden können/müssen. Rot dargestellt sind 500 Meter –Korridore, in welchen es erhöhte Förderungen geben würde.

In der Gemeinde Gilching sind aufgrund der Autobahntrasse und der Bahntrasse sehr viele privilegierte Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen vorhanden (gelber Korridor). Die Verwaltung ist der Auffassung, dass darüber hinaus keine weiteren Flächen ausgewiesen werden sollten. Nachdem zwei private Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaik teilweise außerhalb des gelben Korridors vorliegen, sollte hier ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zu Freiflächenphotovoltaik zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Privilegierung der Freiflächenphotovoltaik im Gemeindegebiet ausreichend substanzieller Raum für Freiflächenphotovoltaik zur Verfügung steht. Anträge zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik auf nicht privilegierten Flächen werden daher nicht befürwortet. 

Die der Sitzungsvorlage beigefügten Anträge vom 02.01.2023 und vom 30.01.2023 werden entsprechend behandelt. 

Diskussionsverlauf

GR Vilsmayer stellt den Antrag auf Vertagung und Organisation eines Workshops zu dem Tagesordnungspunkt durch die Verwaltung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit angenommen.

Dokumente
Download Anträge Freiflächen PV.pdf
Download Top 7 öffentlich FreiflächenPV_Anträge-2.pdf
Download Übersichtsplan zu Privilegierung bzw. EEG-Förderung Freiflächen-PV.pdf

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7. Gewährung eines Kurzzeit-Darlehens an den Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg befindet sich derzeit in einem Liquiditätsengpass. Dieser ist bedingt durch die punktuell sehr hoch ausfallenden Rechnungen durch die Sanierung der Turnhalle des Christoph-Probst-Gvmnasiums, sowie durch den Neubau der Dreifachturnhalle der Realschule Herrsching.

Aktuell versucht der Zweckverband, durch Rücklagenauflösung und vorzeitige Anforderung von Umlagen seitens der ihm angehörenden Gemeinden, sowie des Landkreises diesen Liquiditätsengpass zu minimieren. Zudem ist im Haushaltsjahr 2023 der Erwerb von 120 digitalen Tafeln geplant, welche zu 90% vom Freistaat gefördert werden. Die Auszahlung der Förderung in 2023 wurde jedoch von gebender Seite unlängst als unwahrscheinlich mitgeteilt. 

Es besteht insofern das Risiko einer wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist der Zweckverband mit der Bitte an die Gemeinde Gilching herangetreten, bei tatsächlichem Bedarf ein kurzzeitiges Darlehen in Höhe von 600.000 € zu gewähren, welches innerhalb von 12 Monaten nach Inanspruchnahme verzinst zurückzuzahlen ist.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Das Darlehen ist als außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 600.000 € nicht nachtragshaushaltspflichtig (Unerheblichkeit; < 1% des Haushaltsvolumens), sofern der Gemeinderat dem Darlehen zustimmt. Die liquiden Finanzmittel der Gemeinde reichen zur Gewährung des Darlehens aus.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Gilching gewährt dem Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg ein Darlehen von 600.000 €. Das Darlehen ist innerhalb 12 Monaten vollständig und verzinst zurückzuzahlen. Der Zinssatz beträgt 0,5% p.a. 

Das Darlehen ist erst auszuzahlen, wenn andere dem Zweckverband satzungsgemäß zustehende Finanzierungsquellen ausgeschöpft, bzw. Umlagen nicht zeitnah einzunehmen sind. Die Rückzahlung kann in Teilzahlungen, aber auch insgesamt erfolgen. 

Beschluss

Die Gemeinde Gilching gewährt dem Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg ein Darlehen von 600.000 €. Das Darlehen ist innerhalb 12 Monaten vollständig und verzinst zurückzuzahlen. Es gilt der Zinssatz nach Euribor 3 p.a. 

Das Darlehen ist erst auszuzahlen, wenn andere dem Zweckverband satzungsgemäß zustehende Finanzierungsquellen ausgeschöpft, bzw. Umlagen nicht zeitnah einzunehmen sind. Die Rückzahlung kann in Teilzahlungen, aber auch insgesamt erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 8
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8.1. Ampelanlage Am Römerstein/Münchener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 8.1

Diskussionsverlauf

GR Boneberger erfragt den Stand zur Ampelanlage Am Römerstein/Münchener Straße und bedankt sich für die neue Fahrbahnmarkierung, die den Verkehrsfluss verbessert.
Geschäftsführerin Schempp berichtet über stattgefundene Gespräche mit dem staatlichen Bauamt. Die Ampel ist jetzt außer Betrieb. Vom Bauhof kommen regelmäßig Statusmeldungen, nach denen die Situation jetzt dort besser ausschaut. Die nächsten 2 Wochen wird die Situation weiter beobachtet und ggf. die Ampel dann wieder abgebaut.

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9. Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern ist die Gemeinde Gilching verpflichtet, in diesem Jahr bis zum 05. Juni 2023 eine Vorschlagsliste von mindestens ,10 Personen für Schöffen aufzustellen. Die Gemeinde Gilching hat hierzu am 31.01.2023 eine Bekanntmachung erlassen, in der Bürger/Innen aufgefordert wurden, sich für die Wahl zur Schöffin oder zum Schöffen zur Verfügung zu stellen. Die Personen wurden in die Vorschlagsliste aufgenommen.
Über die Vorschlagsliste hat der Gemeinderat mit 2/3 Mehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder zu beschließen. Danach erfolgt die öffentliche Auflegung der Schöffenliste zu jedermanns Einsicht und einwöchiger Einspruchsfrist unter Beachtung des Datenschutzes.
Die Vorschlagsliste der Schöffen wird dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung bekannt gegeben und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt hiermit die vorgelegte Vorschlagsliste für die Schöffenwahl mit den darin aufgeführten Bewerbern. Die Wählbarkeit der eingetragenen Personen wurde von der Verwaltung überprüft.

Diskussionsverlauf

Nach der ersten Wortmeldung aus dem Gemeinderat stellt BM Walter zur internen Diskussion zwischen 20:34 Uhr und 20:43 Uhr Nichtöffentlichkeit her. Um 20:44 Uhr wird die öffentliche Sitzung fortgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt hiermit die vorgelegte Vorschlagsliste für die Schöffenwahl mit den darin aufgeführten Bewerbern. Die Wählbarkeit der eingetragenen Personen wurde von der Verwaltung überprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
GR Pilgram ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Datenstand vom 22.02.2024 07:42 Uhr