Datum: 22.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:12 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_15.05.2023.pdf
Download Protokoll ö_23.05.2023.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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22.05.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.04.2023.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 24.04.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 24.04.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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22.05.2023
|
ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
- Watzmannstr. 4 - Genehmigungsfreistellung
Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnraum
- Ferdinand-Porsche-Str. 5 - Genehmigungsfreistellung
Nutzungsänderung Lager zu Fahrzeugpflege mit Wartung und Reifenservice
Diskussionsverlauf
- Watzmannstr. 4 - Genehmigungsfreistellung
Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnraum
- Ferdinand-Porsche-Str. 5 - Genehmigungsfreistellung
Nutzungsänderung Lager zu Fahrzeugpflege mit Wartung und Reifenservice
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3. Am Buchenstock 26 - 26c; Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1661/4, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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22.05.2023
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung von 2 Doppelhäusern, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche je Doppelhaus: 140,84 m²
Wandhöhe: 6,45 m
Firsthöhe: 9,90 m
Dachform: Mansarddach
Dachneigung: 44,5° / 18°
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Am Buchenstock 22, 22d Am Buchenstock 27
überbaute Fläche: 164,00 m² 267,00 m²
Wandhöhe: 5,90 m 7,50 m
Firsthöhe: 9,90 m 10,45 m
Geschossigkeit: E + I + D E + I + D
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 8 Stellplätze (4 Garagen, 2 Carports, 2 offene Stellplätze) nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gilching ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle (Am Buchenstock 22 + 22d, 27) das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle (Am Buchenstock 22 + 22d, 27) das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
Dokumente
Download Am Buchenstock 26 - 26c.pdf
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4. Mahdenholzweg 3; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/19, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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22.05.2023
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Zum Vorhaben werden folgende Bezugsfälle aus der Umgebung herangezogen, die wie folgt errichtet wurden:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Ist die Errichtung des geplanten Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, gemäß den beiliegenden Bauplänen bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching ist unter dem Aspekt des kumulativen Einfügens in die Umgebung und nachfolgender Bezugsfälle grundsätzlich wie folgt möglich:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und einer Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Am Kesselboschen 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 374,00 m²
Wandhöhe: 6,80 m
Firsthöhe: 9,25 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 18,00 m und Breite 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 9,90 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 9,90 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen, einer Gesamtlänge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen ist grundsätzlich möglich.
In der Umgebung finden Gebäude, die wie folgt errichtet wurden:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
Das geplante Reihenhaus fügt sich im Hinblick auf eine geplante Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist die Errichtung des geplanten Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, gemäß den beiliegenden Bauplänen bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching ist unter dem Aspekt des kumulativen Einfügens in die Umgebung und nachfolgender Bezugsfälle grundsätzlich wie folgt möglich:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und einer Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Am Kesselboschen 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 374,00 m²
Wandhöhe: 6,80 m
Firsthöhe: 9,25 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 18,00 m und Breite 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 9,90 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 9,90 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen, einer Gesamtlänge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen ist grundsätzlich möglich.
In der Umgebung finden Gebäude, die wie folgt errichtet wurden:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
Das geplante Reihenhaus fügt sich im Hinblick auf eine geplante Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist die Errichtung des geplanten Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, gemäß den beiliegenden Bauplänen bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching ist unter dem Aspekt des kumulativen Einfügens in die Umgebung und nachfolgender Bezugsfälle grundsätzlich wie folgt möglich:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und einer Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Am Kesselboschen 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 374,00 m²
Wandhöhe: 6,80 m
Firsthöhe: 9,25 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 18,00 m und Breite 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 9,90 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 9,90 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen, einer Gesamtlänge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen ist grundsätzlich möglich.
In der Umgebung finden Gebäude, die wie folgt errichtet wurden:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
Das geplante Reihenhaus fügt sich im Hinblick auf eine geplante Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Mahdenholzweg 3_Lageplan.pdf
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5. Am Waldhang 6a; Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Gauben sowie Wohnraumerweiterung und Umbau der best. Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 667/37, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
22.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnräumen sowie die Errichtung von 2 Gauben. Ferner ist eine geringfügige Erweiterung des Wohnraums im Erdgeschoss vorgesehen sowie diverse Umbaumaßnahmen innerhalb des Gebäudes.
Die Wand- und Firsthöhe sowie Grundfläche des Bestandsgebäudes werden nicht verändert.
Die Gauben werden mit einer Länge von 4,00 m und 2,88 m errichtet. Die Gesamtlänge des Hauses beträgt 14,14 m. Die Gaube liegt somit unterhalb der 1/3 der Gebäudelänge des Doppelhauses.
Die Wohnfläche wird durch den Dachgeschossausbau auf 170,11 m² erhöht. Gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung sind somit 2 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. Derzeit steht für den Nachweis nur eine Garage zur Verfügung. Somit ist ein weiterer Stellplatz noch auf dem Grundstück nachzuweisen.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück ist ein zusätzlicher Stellplatz gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nachzuweisen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück ist ein zusätzlicher Stellplatz gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
Dokumente
Download Am Waldhang 6a_Lageplan.pdf
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6. Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching;
Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgetragenen Einwendungen;
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
22.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Aufgrund der während der zweiten Planauslegung umfangreich vorgetragenen Einwendungen benötigt die Gemeinde im Rahmen der Abwägung eine ebenso umfangreiche, fundierte juristische Zuarbeit, die gemäß heutiger telefonischer Rücksprache mit der beauftragten Kanzlei bis zur Mai-Sitzung des Bauausschusses nicht abschließend vorgelegt werden kann. Gemäß Aussage der Kanzlei werden die Ausarbeitungen für eine Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Bauausschusses am 26.06.2023 aber vorliegen, so dass die Behandlung in vorgenannter Sitzung erfolgen wird.
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses behandelt. Eine Abstimmung ist nicht erforderlich.
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7. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
22.05.2023
|
ö
|
informativ
|
7 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Datenstand vom 17.07.2023 13:16 Uhr