Datum: 22.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.04.2023
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Am Buchenstock 26 - 26c; Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1661/4, Gem. Gilching
4 Mahdenholzweg 3; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/19, Gem. Gilching
5 Am Waldhang 6a; Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Gauben sowie Wohnraumerweiterung und Umbau der best. Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 667/37, Gem. Argelsried
6 Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching; Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgetragenen Einwendungen; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
7 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_15.05.2023.pdf
Download Protokoll ö_23.05.2023.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.04.2023.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 24.04.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 24.04.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.05.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

      Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnraum

  • Ferdinand-Porsche-Str. 5 - Genehmigungsfreistellung
      Nutzungsänderung Lager zu Fahrzeugpflege mit Wartung und Reifenservice

Diskussionsverlauf

      Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnraum

  • Ferdinand-Porsche-Str. 5 - Genehmigungsfreistellung
      Nutzungsänderung Lager zu Fahrzeugpflege mit Wartung und Reifenservice

zum Seitenanfang

3. Am Buchenstock 26 - 26c; Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1661/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung von 2 Doppelhäusern, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche je Doppelhaus:                  140,84 m²
Wandhöhe:                                                          6,45 m
Firsthöhe:                                                          9,90 m
Dachform:                                                      Mansarddach
Dachneigung:                                             44,5° / 18°
Geschossigkeit:                                             E + I + D

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                    Am Buchenstock 22, 22d                  Am Buchenstock 27
überbaute Fläche:                           164,00 m²                                    267,00 m²
Wandhöhe:                                        5,90 m                                        7,50 m
Firsthöhe:                                        9,90 m                                      10,45 m
Geschossigkeit:                           E + I + D                                    E + I + D

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 8 Stellplätze (4 Garagen, 2 Carports, 2 offene Stellplätze) nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gilching ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle (Am Buchenstock 22 + 22d, 27) das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle (Am Buchenstock 22 + 22d, 27) das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Dokumente
Download Am Buchenstock 26 - 26c.pdf

zum Seitenanfang

4. Mahdenholzweg 3; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/19, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Zum Vorhaben werden folgende Bezugsfälle aus der Umgebung herangezogen, die wie folgt errichtet wurden:
                                    überbaute Fläche          Wandhöhe          Firsthöhe         Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b               215,00 m²             6,30 m            8,90 m             E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d               283,00 m²             5,92 m           9,52 m             E + I + D
Am Kesselboschen 3              374,00 m²             6,80 m            9,25 m             E + I + D


Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Ist die Errichtung des geplanten Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, gemäß den beiliegenden Bauplänen bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching ist unter dem Aspekt des kumulativen Einfügens in die Umgebung und nachfolgender Bezugsfälle grundsätzlich wie folgt möglich:
                                  überbaute Fläche          Wandhöhe          Firsthöhe         Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b               215,00 m²             6,30 m            8,90 m             E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d               283,00 m²             5,92 m           9,52 m             E + I + D
Am Kesselboschen 3              374,00 m²             6,80 m            9,25 m             E + I + D


  1. Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und einer Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung (Am Kesselboschen 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:         374,00 m²
Wandhöhe:                      6,80 m
Firsthöhe:                      9,25 m
Geschossigkeit:          E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:         283,00 m²
Wandhöhe:                      5,92 m
Firsthöhe:                      9,52 m
Geschossigkeit:          E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 18,00 m und Breite 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 9,90 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:         283,00 m²
Wandhöhe:                      5,92 m
Firsthöhe:                      9,52 m
Geschossigkeit:          E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 9,90 m nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Ist die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen, einer Gesamtlänge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen ist grundsätzlich möglich.

In der Umgebung finden Gebäude, die wie folgt errichtet wurden:
                                  überbaute Fläche          Wandhöhe          Firsthöhe         Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b               215,00 m²             6,30 m            8,90 m             E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d               283,00 m²             5,92 m           9,52 m             E + I + D
Am Kesselboschen 3              374,00 m²             6,80 m            9,25 m             E + I + D

Das geplante Reihenhaus fügt sich im Hinblick auf eine geplante Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist die Errichtung des geplanten Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, gemäß den beiliegenden Bauplänen bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching ist unter dem Aspekt des kumulativen Einfügens in die Umgebung und nachfolgender Bezugsfälle grundsätzlich wie folgt möglich:
                                  überbaute Fläche          Wandhöhe          Firsthöhe         Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b               215,00 m²             6,30 m            8,90 m             E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d               283,00 m²             5,92 m           9,52 m             E + I + D
Am Kesselboschen 3              374,00 m²             6,80 m            9,25 m             E + I + D


  1. Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und einer Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung (Am Kesselboschen 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:         374,00 m²
Wandhöhe:                      6,80 m
Firsthöhe:                      9,25 m
Geschossigkeit:          E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:         283,00 m²
Wandhöhe:                      5,92 m
Firsthöhe:                      9,52 m
Geschossigkeit:          E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 18,00 m und Breite 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 9,90 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:         283,00 m²
Wandhöhe:                      5,92 m
Firsthöhe:                      9,52 m
Geschossigkeit:          E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 9,90 m nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Ist die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen, einer Gesamtlänge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen ist grundsätzlich möglich.

In der Umgebung finden Gebäude, die wie folgt errichtet wurden:
                                  überbaute Fläche          Wandhöhe          Firsthöhe         Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b               215,00 m²             6,30 m            8,90 m             E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d               283,00 m²             5,92 m           9,52 m             E + I + D
Am Kesselboschen 3              374,00 m²             6,80 m            9,25 m             E + I + D

Das geplante Reihenhaus fügt sich im Hinblick auf eine geplante Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist die Errichtung des geplanten Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, gemäß den beiliegenden Bauplänen bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching ist unter dem Aspekt des kumulativen Einfügens in die Umgebung und nachfolgender Bezugsfälle grundsätzlich wie folgt möglich:
                                  überbaute Fläche          Wandhöhe          Firsthöhe         Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b               215,00 m²             6,30 m            8,90 m             E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d               283,00 m²             5,92 m           9,52 m             E + I + D
Am Kesselboschen 3              374,00 m²             6,80 m            9,25 m             E + I + D


  1. Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und einer Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung (Am Kesselboschen 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:         374,00 m²
Wandhöhe:                      6,80 m
Firsthöhe:                      9,25 m
Geschossigkeit:          E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:         283,00 m²
Wandhöhe:                      5,92 m
Firsthöhe:                      9,52 m
Geschossigkeit:          E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 18,00 m und Breite 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 9,90 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:         283,00 m²
Wandhöhe:                      5,92 m
Firsthöhe:                      9,52 m
Geschossigkeit:          E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 9,90 m nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Ist die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen, einer Gesamtlänge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen ist grundsätzlich möglich.

In der Umgebung finden Gebäude, die wie folgt errichtet wurden:
                                  überbaute Fläche          Wandhöhe          Firsthöhe         Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b               215,00 m²             6,30 m            8,90 m             E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d               283,00 m²             5,92 m           9,52 m             E + I + D
Am Kesselboschen 3              374,00 m²             6,80 m            9,25 m             E + I + D

Das geplante Reihenhaus fügt sich im Hinblick auf eine geplante Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Mahdenholzweg 3_Lageplan.pdf

zum Seitenanfang

5. Am Waldhang 6a; Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Gauben sowie Wohnraumerweiterung und Umbau der best. Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 667/37, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnräumen sowie die Errichtung von 2 Gauben. Ferner ist eine geringfügige Erweiterung des Wohnraums im Erdgeschoss vorgesehen sowie diverse Umbaumaßnahmen innerhalb des Gebäudes. 

Die Wand- und Firsthöhe sowie Grundfläche des Bestandsgebäudes werden nicht verändert. 

Die Gauben werden mit einer Länge von 4,00 m und 2,88 m errichtet. Die Gesamtlänge des Hauses beträgt 14,14 m. Die Gaube liegt somit unterhalb der 1/3 der Gebäudelänge des Doppelhauses.

Die Wohnfläche wird durch den Dachgeschossausbau auf 170,11 m² erhöht. Gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung sind somit 2 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. Derzeit steht für den Nachweis nur eine Garage zur Verfügung. Somit ist ein weiterer Stellplatz noch auf dem Grundstück nachzuweisen.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück ist ein zusätzlicher Stellplatz gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück ist ein zusätzlicher Stellplatz gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Dokumente
Download Am Waldhang 6a_Lageplan.pdf

zum Seitenanfang

6. Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching; Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgetragenen Einwendungen; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund der während der zweiten Planauslegung umfangreich vorgetragenen Einwendungen benötigt die Gemeinde im Rahmen der Abwägung eine ebenso umfangreiche, fundierte juristische Zuarbeit, die gemäß heutiger telefonischer Rücksprache mit der beauftragten Kanzlei bis zur Mai-Sitzung des Bauausschusses nicht abschließend vorgelegt werden kann. Gemäß Aussage der Kanzlei werden die Ausarbeitungen für eine Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Bauausschusses am 26.06.2023 aber vorliegen, so dass die Behandlung in vorgenannter Sitzung erfolgen wird.

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses behandelt. Eine Abstimmung ist nicht erforderlich.

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.05.2023 ö informativ 7

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 17.07.2023 13:16 Uhr