Datum: 20.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2023
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Allinger Str. 6; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung einer Doppelhaushälfte und Errichtung Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 203/3, Gem. Gilching
4 Kirchgasse 4; Bauantrag zur Errichtung eines Garagen- und Lagergebäudes mit Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 180, Gem. Gilching
5 Hakenholzweg 7, 7a; Bauantrag zum Umbau des Dachgeschosses beim best. Mehrfamilienhaus sowie Nutzungsänderung eines Einfamilien- zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/11, Gem. Gilching
6 Hörlholzweg 11; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646/14, Gem. Gilching
7 Kapellenweg 1; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 346/6, Gem. Argelsried
8 Gut Rottenried 1; Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus (Garagen) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2979 und 2980, Gem. Gilching
9 Verschiedenes
9.1 Baustelle Talhofstraße

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 13.11.2023.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2023.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.10.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.10.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

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3. Allinger Str. 6; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung einer Doppelhaushälfte und Errichtung Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 203/3, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer Grundfläche von 81 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?

Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude, Fl.Nr. 200/2)
                  Grundfläche ca. 240 m²
                  Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich 
                  Eingang)
                  Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
                  Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg

                  Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
                  Grundfläche ca. 261 m²

Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 262 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.

Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.


  1. Wir der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² Grundfläche zugestimmt?

Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
                   Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²

Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung einzuhalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer Grundfläche von 81 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?

Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude, Fl.Nr. 200/2)
                  Grundfläche ca. 240 m²
                  Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich 
                  Eingang)
                  Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
                  Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg

                  Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
                  Grundfläche ca. 261 m²

Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 262 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.

Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (tal-seitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.


2.        Wir der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² Grundfläche zugestimmt?

Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
                   Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²

Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Ga-ragen von 5 m gem. Satzung einzuhalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer Grundfläche von 81 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?

Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude, Fl.Nr. 200/2)
                  Grundfläche ca. 240 m²
                  Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich 
                  Eingang)
                  Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
                  Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg

                  Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
                  Grundfläche ca. 261 m²

Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 262 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.

Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.


2.        Wird der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² Grundfläche zugestimmt?

Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
                   Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²

Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Ga-ragen von 5 m gem. Satzung einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Allinger Str. 6_Lageplan.pdf

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4. Kirchgasse 4; Bauantrag zur Errichtung eines Garagen- und Lagergebäudes mit Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 180, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Garagen- und Lagergebäudes mit Wohnung. Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                           142,53 m²
Wandhöhe hangseitig:                      3,56 m
Wandhöhe talseitig:                      5,96 m
Firsthöhe talseitig:                               7,67 m
Dachform:                                    Satteldach
Dachneigung:                                  27°

In der Umgebung (Schulstr. 19) finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                             Schulstr. 19                           Kirchgasse 3
überbaute Fläche:                            166,00 m²                             128,00 m²
Wandhöhe:                                         6,40 m                                 5,61 m
Firsthöhe:                                       10,50 m                               10,80 m

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind 2 Stellplätze erforderlich. Es werden 3 Stellplätze (2 in der Garage, 1 Carport) auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Auf Grund des schrägen Verlaufs der Grundstücksgrenze und unter Einhaltung der Abstandsflächen kann in einem Teilbereich der Garage (Stellplatz 2) der Stauraum von 5 m um 0,22 m nicht eingehalten werden. Da dies eine geringfügige Unterschreitung ist, stehen Seitens der Verwaltung der beantragten Verkürzung keine Hinderungsgründe entgegen, zumal der Stauraum für die zweite Garage eingehalten wird.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Eine geringfügige Reduzierung des Stauraumes vor der Garage (Stellplatz 2) um 0,22 m wird befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Eine geringfügige Reduzierung des Stauraumes vor der Garage (Stellplatz 2) um 0,22 m wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kirchgasse 4_Lageplan.pdf

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5. Hakenholzweg 7, 7a; Bauantrag zum Umbau des Dachgeschosses beim best. Mehrfamilienhaus sowie Nutzungsänderung eines Einfamilien- zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/11, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Auf dem Grundstück wurden ein Einfamilien- und ein Mehrfamilienhaus, welche durch einen erdgeschossigen überdachten Fahrradraum miteinander verbunden sind, genehmigt. Zum Bestand gehören noch 3 Doppelgaragen (111 m²), welche an das Einfamilienhaus angebaut sind. Die Maße der Gebäude stellen sich wie folgt dar:
                                    Einfamilienhaus                           Mehrfamilienhaus
überbaute Fläche:                      155,00 m²                                            248,00 m²
Wandhöhe:                           2,90 / 4,41 m                                       6,81 m
Firsthöhe:                                   7,20 m                                              10,36 m
Dachform:                             Satteldach                                          Satteldach
Dachneigung:                        19,00 °                                              28,30°
Geschossigkeit:                         E + D                                             E + I + D

Beantragt werden nun der Umbau des Dachgeschosses beim bestehenden Mehrfamilienhaus sowie die Nutzungsänderung eines Einfamilien- zu einem Mehrfamilienhaus.

Es werden folgende Änderungen am Einfamilienhaus vorgenommen:
  • Umbau zum Mehrfamilienhaus
  • Errichtung eines Wintergartens mit einer Grundfläche von 31,40 m²

Die Wand- und Firsthöhe bei dem bestehenden Einfamilienhaus werden nicht verändert. Der Um- bzw. Ausbau findet hauptsächlich im Innenbereich statt. Jedoch wird im Erdgeschoss ein Wintergarten mit einer Grundfläche von 31,40 m² angebaut. Die Grundfläche des Bestandsgebäudes wird somit auf 186,40 m² erhöht.


Folgende Änderungen am bestehenden Mehrfamilienhaus sind geplant:
  • Einbau von Gauben auf beiden Seiten des Daches

Durch die Errichtung der Gauben, welche von der Außenwand weitergeführt werden, entsteht eine neue Wandhöhe. Diese beträgt 8,36 m. In der Umgebung findet sich kein Gebäude, welches in Bezug von Wandhöhe und überbaute Fläche dem geplanten Vorhaben gleicht. Ferner wird durch die Summe der errichteten Gauben die Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung erreicht, welche sich ebenfalls nicht mehr in die Umgebung einfügt.

Ein weiteres Kriterium ist die bereits überbaute Fläche von 544,00 m² welche sich wie folgt zusammensetzt:
  • 3 Doppelgaragen -  111,00 m²
  • Einfamilienhaus -    155,00 m²
  • Zwischenbau -          30,00 m²
  • Mehrfamilienhaus - 248,00 m²

Durch den geplanten Umbau sind auf dem Grundstück noch zusätzlich 16 Kfz-Stellplätze zu errichten (Tiefgarage nicht vorgesehen, da Bestand). Hinzu kommt noch die Zufahrt für die neu geschaffenen Abstellplätze. Das Grundstück würde dadurch enorm versiegelt werden, was sich in die umliegende Bebauung ebenfalls nicht mehr einfügen und zu bodenrechtlichen Spannungen führen würde.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da 
  • sich die neu entstehende Wandhöhe von 8,36 m durch die Errichtung der Gauben nicht mehr in die Umgebung einfügt
  • durch die Anzahl der errichteten Gauben die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich ebenfalls nicht in die Umgebung einfügt und
die enorme Versiegelung des Grundstücks durch neu geschaffene Stellplätze samt deren Zuwegung sich auch nicht mehr in Umgebung einfügt und zu bodenrechtlichen Spannungen führen würde.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da 
  • sich die neu entstehende Wandhöhe von 8,36 m durch die Errichtung der Gauben nicht mehr in die Umgebung einfügt
  • durch die Anzahl der errichteten Gauben die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich ebenfalls nicht in die Umgebung einfügt und
  • die enorme Versiegelung des Grundstücks durch neu zu schaffende Stellplätze samt deren Zuwegung sich auch nicht mehr in Umgebung einfügt und zu bodenrechtlichen Spannungen führen würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Hakenholzweg 7, 7a_Lageplan.pdf

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6. Hörlholzweg 11; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646/14, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:                  173,15 m²
Wandhöhe:                               6,69 m
Firsthöhe:                             10,11 m
Dachform:                        Satteldach
Dachneigung:                       30°
Geschossigkeit:                 E + I + D

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                     Feichtholzweg 10-10c                  Hörlholzweg 1a
überbaute Fläche:                            248,00 m²                                186,00 m²
Wandhöhe:                                        6,47 m²                                    6,44 m
Firsthöhe:                                      10,55 m                                    9,65 m
Geschossigkeit:                           E + I + D                                 E + I + D

Das beantragte Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind 10 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Hiervon werden 5 oberirdisch und 5 in der Tiefgarage vorgehalten. Die Satzung ist somit eingehalten.

Gem. der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 11 Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. Es werden insgesamt 13 Abstellplätze oberirdisch nachgewiesen. Hiervon sind 5 direkt im Eingangsbereich angeordnet. Die Satzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Feichtholzweg 10 - 10c und Hörlholzweg 1a/Melchior-Fanger-Str. 22 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Feichtholzweg 10 - 10c und Hörlholzweg 1a/Melchior-Fanger-Str. 22 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
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7. Kapellenweg 1; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 346/6, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“.

Auf dem Grundstück wurde ein Doppelhaus mit einer Garage, einem Carport und einem offenen Stellplatz genehmigt. Zum Zeitpunkt der Genehmigung (1988) lag für diesen Bereich noch kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor.

Im Bereich des offenen Stellplatzes soll nun ein Carport (mit integriertem Abstellraum für Fahrräder) mit einer Länge von 6,80 m und einer Breite von 5,84 m errichtet werden. Im Zuge der Errichtung wird eine Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz zur Installation einer Wallbox vorbereitet. Die Überdachung des Stellplatzes soll zugleich Witterungsschutz für das Kraftfahrzeug als auch die Elektroinstallationen sein.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Stellplätzen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei. Jedoch steht hier die Festsetzung Nr. 7.2 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ mit seinen festgesetzten Bauräumen für Stellplätze entgegen. Aufgrund dessen ist für die geplante Errichtung des Carports eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Nachbarschützende Belange werden nicht gesehen, da der Carport mit einem Abstand von 6 m zur nächsten Grundstücksgrenze errichtet wird und die Nachbarn vom Zu- und Abfahrtsverkehr nicht betroffen sind.

Im Bebauungsplangebiet wurden bereits gleichartige Befreiungen zugelassen. Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben vertretbar; Gründe, welche gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stehen, werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports (mit integriertem Fahrradraum) mit einer Länge von 6,80 m und einer Breite von 5,84 m wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports (mit integriertem Fahrradraum) mit einer Länge von 6,80 m und einer Breite von 5,84 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
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8. Gut Rottenried 1; Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus (Garagen) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2979 und 2980, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Ersatzbaus für die bestehende Garage, welcher wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche:                     111,50 m²
Wandhöhe:                                  3,17 m
Firsthöhe:                                 5,75 m
Dachform:                           Satteldach
Dachneigung:                            35°

Die bestehende Garage (GR ca. 74,67 m²) soll abgebrochen werden, da die Durchfahrtshöhe der Tore mit ca. 1,80 m und die lichte Tiefe der Garage mit ca. 5,00 m nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. 

Da das Grundstück sich im Außenbereich befindet, ist die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nicht anzuwenden. Es gilt die Bayerische Bauordnung.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter der Maßgabe der Privilegierung das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 BauGB erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter der Maßgabe der Privilegierung das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö informativ 9

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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9.1. Baustelle Talhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö 9.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert bittet um Überprüfung einer Baustelle in der Talhofstraße, da durch den aufgestellten Kran bereits Veränderungen am Gehweg sich bemerkbar machen und somit auch Beschädigungen zu befürchten sind.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 14.12.2023 16:26 Uhr