Datum: 11.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.11.2023
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2 |
Bekanntgabe Bauvorhaben
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3 |
Am Anger 3 ff; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Doppelhäusern auf den Grundstücken Fl.Nrn. 217 und 213 T, Gem. Gilching
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4 |
Karolingerstr. 10 / Pähler Weg 11 - 11b; Tekturantrag zur Änderung der Dachform und Errichtung von Gauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1329/11, Gem. Gilching
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5 |
Lochackerweg 11: Bauantrag zur Errichtung von drei Reihenhäusern mit Garagen und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1711/9, Gem. Gilching
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6 |
Friedrichshafener Str. 8; Bauantrag zur Errichtung einer Entwicklungs-, Produktions- und Testhalle, sowie Büro- und Gewerbegebäude mit TiGa auf dem Grundstück Fl.Nr. 3239/4 T, Gem. Gilching
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7 |
Gemeinde Alling, Beteiligung in den Bauleitplanverfahren 14. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan "Biburg Nord"
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8 |
Stadt Germering, Beteiligung im Bebauungsplanverfahren südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs Germering-Unterpfaffenhofen sowie beidseits der Hirschauerstraße
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9 |
Gemeinde Krailling, Beteiligung im Auslegungsverfahren des Sanierungsgebietes "Hauptort Krailling" mit ISEK sowie VU
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10 |
Neubau Kinderhaus Argelsried; Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Schreiner II - Einbauten Möbel
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11 |
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, Beteiligung im Verfahren Neuordnung der Hochbauflächen
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12 |
Verschiedenes
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12.1 |
Baustelle Talhofstraße
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12.2 |
Räumung Parkplätze Sparkasse
|
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 04.12.2023.pdf
Download Niederschrift ö 12.12.2023.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.11.2023.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20.11.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20.11.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
informativ
|
2 |
Sachverhalt
Es liegen keine Meldungen vor.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Es liegen keine Meldungen vor.
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3. Am Anger 3 ff; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Doppelhäusern auf den Grundstücken Fl.Nrn. 217 und 213 T, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Kann das vorgesehene Areal grundsätzlich mit Wohnbebauung nach BauGB § 34 bebaut werden?
Die Flurstücke 217 und 213 T, Gemarkung Gilching liegen im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
- Kann die Bebauung mit Doppelhäusern erfolgen?
Eine Bebauung der vorgenannten Grundstücke kann grundsätzlich mit Doppelhäusern erfolgen, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.
- Kann die Bebauung alternativ mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem Reihenhaus mit 3 Einheiten erfolgen?
Eine Bebauung mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem Reihenhaus mit 3 Einheiten ist ebenfalls grundsätzlich möglich, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Können die Gebäude mit 2 Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschoss gebaut werden?
Hierzu werden folgende Maße zugrunde gelegt: Wandhöhe 6,20 m, Firsthöhe 9,835 m, Dachneigung 36 Grad
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Kirchgasse 7a Kirchgasse 7b Am Anger 1
überbaute Fläche: 171,00 m² 179,00 m² 362,00 m²
Wandhöhe: 6,11 m 6,66 m 6,20 m
Firsthöhe: 8,08 m 9,16 m 11,60 m
Eine Wandhöhe von 6,20 m und eine Firsthöhe von 9,835 m fügen sich in die Umgebung ein.
Die Dachneigung ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
- Kann die Dachform wie folgt ausgeführt werden:
Alle Häuser mit Satteldach
Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
- Können die Gebäude mit Dachgauben als Schleppdachgauben versehen werden?
Gauben und Schleppdachgauben sind grundsätzlich unter Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zulässig.
- Können die Dächer der Gebäude mit Photovoltaikflächen versehen werden?
Die Errichtung von Photovoltaikflächen ist grundsätzlich möglich, die Anlagen sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
- Kann das Maß der Bebauung folgende Werte betragen:
Grundflächenzahl: bis 0,6
Geschossflächenzahl: bis 1,2
Für die Berechnung wird die Gesamtfläche des neu zu bebauenden Areals zugrunde gelegt: Diese setzt sich zusammen aus einer Teilfläche der Fl.Nr. 213 mit 1694,2 m² und einer Teilfläche der Fl.Nr. 217 mit 599,8 m². Die Gesamtfläche des überplanten Bereichs beträgt 2294,00 m²
Die Grund- und Geschossflächenzahl ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Kann das vorgesehene Areal grundsätzlich mit Wohnbebauung nach BauGB § 34
bebaut werden?
Die Flurstücke 217 und 213 T, Gemarkung Gilching liegen im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
2. Kann die Bebauung mit Doppelhäusern erfolgen?
Eine Bebauung der vorgenannten Grundstücke kann grundsätzlich mit Doppelhäusern er-folgen, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfü-gen.
3. Kann die Bebauung alternativ mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem
Reihenhaus mit 3 Einheiten erfolgen?
Eine Bebauung mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem Reihenhaus mit 3 Einheiten ist ebenfalls grundsätzlich möglich, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
4. Können die Gebäude mit 2 Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschoss ge
baut werden?
Hierzu werden folgende Maße zugrunde gelegt: Wandhöhe 6,20 m, Firsthöhe 9,835 m, Dachneigung 36 Grad
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Kirchgasse 7a Kirchgasse 7b Am Anger 1
überbaute Fläche: 171,00 m² 179,00 m² 362,00 m²
Wandhöhe: 6,11 m 6,66 m 6,20 m
Firsthöhe: 8,08 m 9,16 m 11,60 m
Eine Wandhöhe von 6,20 m und eine Firsthöhe von 9,835 m fügen sich in die Umgebung ein.
Die Dachneigung ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
5. Kann die Dachform wie folgt ausgeführt werden:
Alle Häuser mit Satteldach
Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
6. Können die Gebäude mit Dachgauben als Schleppdachgauben versehen werden?
Gauben und Schleppdachgauben sind grundsätzlich unter Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zulässig.
7. Können die Dächer der Gebäude mit Photovoltaikflächen versehen werden?
Die Errichtung von Photovoltaikflächen ist grundsätzlich möglich, die Anlagen sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
8. Kann das Maß der Bebauung folgende Werte betragen:
Grundflächenzahl: bis 0,6
Geschossflächenzahl: bis 1,2
Für die Berechnung wird die Gesamtfläche des neu zu bebauenden Areals zugrunde gelegt: Diese setzt sich zusammen aus einer Teilfläche der Fl.Nr. 213 mit 1694,2 m² und einer Teilfläche der Fl.Nr. 217 mit 599,8 m². Die Gesamtfläche des überplanten Bereichs beträgt 2294,00 m²
Die Grund- und Geschossflächenzahl ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Kann das vorgesehene Areal grundsätzlich mit Wohnbebauung nach BauGB § 34
bebaut werden?
Die Flurstücke 217 und 213 T, Gemarkung Gilching liegen im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
2. Kann die Bebauung mit Doppelhäusern erfolgen?
Eine Bebauung der vorgenannten Grundstücke kann grundsätzlich mit Doppelhäusern er-folgen, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfü-gen.
3. Kann die Bebauung alternativ mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem
Reihenhaus mit 3 Einheiten erfolgen?
Eine Bebauung mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem Reihenhaus mit 3 Einheiten ist ebenfalls grundsätzlich möglich, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
4. Können die Gebäude mit 2 Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschoss ge
baut werden?
Hierzu werden folgende Maße zugrunde gelegt: Wandhöhe 6,20 m, Firsthöhe 9,835 m, Dachneigung 36 Grad
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Kirchgasse 7a Kirchgasse 7b Am Anger 1
überbaute Fläche: 171,00 m² 179,00 m² 362,00 m²
Wandhöhe: 6,11 m 6,66 m 6,20 m
Firsthöhe: 8,08 m 9,16 m 11,60 m
Eine Wandhöhe von 6,20 m und eine Firsthöhe von 9,835 m fügen sich in die Umgebung ein.
Die Dachneigung ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
5. Kann die Dachform wie folgt ausgeführt werden:
Alle Häuser mit Satteldach
Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
6. Können die Gebäude mit Dachgauben als Schleppdachgauben versehen werden?
Gauben und Schleppdachgauben sind grundsätzlich unter Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zulässig.
7. Können die Dächer der Gebäude mit Photovoltaikflächen versehen werden?
Die Errichtung von Photovoltaikflächen ist grundsätzlich möglich, die Anlagen sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
8. Kann das Maß der Bebauung folgende Werte betragen:
Grundflächenzahl: bis 0,6
Geschossflächenzahl: bis 1,2
Für die Berechnung wird die Gesamtfläche des neu zu bebauenden Areals zugrunde gelegt: Diese setzt sich zusammen aus einer Teilfläche der Fl.Nr. 213 mit 1694,2 m² und einer Teilfläche der Fl.Nr. 217 mit 599,8 m². Die Gesamtfläche des überplanten Bereichs beträgt 2294,00 m²
Die Grund- und Geschossflächenzahl ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Am Anger 3 ff_Lageplan.pdf
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4. Karolingerstr. 10 / Pähler Weg 11 - 11b; Tekturantrag zur Änderung der Dachform und Errichtung von Gauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1329/11, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 14.09.2023 wurde auf o. g. Grundstück der Neubau von 4 Reihenhäusern (Quadrohaus) mit Garagen und Stellplätzen genehmigt.
Zum genehmigten Vorhaben liegt nun ein Antrag auf Tektur vor. Folgende Änderung sind geplant:
- statt einem Zeltdach soll ein Krüppelzeltdach ausgeführt werden
- die Dachneigung soll von 24° auf nun 27° geändert werden
- Die Dachgeschosse der vier Einheiten sollen ausgebaut werden, um mehr Wohnfläche zu schaffen (Schaffung von zusätzlichen Schlafräumen bzw. Kinderzimmer)
- die Anordnung der Innenräume wurde etwas geändert
- der EG-Erker im nordwestlichen Haus wurde vergrößert
- Streichung der geplanten Garagen
Die Änderungen stellen sich in den Maßen wie folgt dar:
Tektur Genehmigung
überbaute Fläche: 350,63 m² 347,88 m²
Wandhöhe: 6,41 m 6,41 m
Firsthöhe: 10,48 m 10,48 m
Dachform: Krüppelzeltdach Zeltdach
Dachneigung: 27° 24°
Die minimal erhöhte Grundfläche von 350,63 m² fügt sich nach wie vor noch in die Umgebung ein (Bezugsfall Karolingerstr. 24: 349,06 m²). Wand- und Firsthöhe bleiben unverändert.
Auf dem Grundstück werden 9 Stellplätze (2 Carports, 7 offene Stellplätze) vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Abstandsflächen gem. der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen können für die Gaube auf der Nordseite des Gebäudes nicht eingehalten werden.
Nachtrag v. 07.12.2023
Der Verwaltung wurde zu o. g. Vorhaben ein korrigierter Abstandsflächenplan vorgelegt. Die Abstandsflächen werden nach der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gilching nun eingehalten. Dem Antrag kann somit gefolgt werden, der Beschlussvorschlag wurde dahingehend abgeändert.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Karolingerstr. 10_Lageplan.pdf
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5. Lochackerweg 11: Bauantrag zur Errichtung von drei Reihenhäusern mit Garagen und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1711/9, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines 3-Spänners, welcher wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 194,60 m²
Wandhöhe: 6,17 m
Firsthöhe: 9,71 m
Geschossigkeit: E+I+DG
Dachform: Mansarddach
Dachneigung: 45°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Lochackerweg 14 Furtanger 4b,c Lochackerweg 8
Überbaute Fläche: 190,00 m² 279,00 m² 187,00 m²
Wandhöhe: 6,20 m 7,00 m 6,20 m
Firsthöhe: 9,10 m 10,10 m 9,30 m
Geschossigkeit: E+I+DG E+I+DG E+I+DG
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Zum Vorhaben werden zwei Garagen, ein Carport und drei offene Stellplätze errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Auf dem Grundstück werden 11 Fahrradabstellplätze nachgewiesen.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Lochackerweg 14, Furtanger 4b,c und Lochackerweg 8 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Lochackerweg 14, Furtanger 4b,c und Lochackerweg 8 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lochackerweg 11_Lageplan.pdf
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6. Friedrichshafener Str. 8; Bauantrag zur Errichtung einer Entwicklungs-, Produktions- und Testhalle, sowie Büro- und Gewerbegebäude mit TiGa auf dem Grundstück Fl.Nr. 3239/4 T, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Standortentwickung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“.
Derzeit wird für o. g. Grundstück ein Bebauungsplanteiländerungsverfahren durchgeführt (Erhöhung der Wandhöhe von 14 m auf 16 m).
Der Bauherr sowie seine Rechtsnachfolger erkennen die zukünftigen Festsetzungen der 4. Teiländerung des Bebauungsplans „SO O´Hofen“ nach § 33 BauGB in allen Teilen an.
Beantragt wird die Errichtung einer Entwicklungs-, Produktions- und Testhalle, sowie Büro- und Gewerbegebäude. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
Grundfläche (I + II - Haupt- und Nebenanlagen): 6.372,00 m² (GRZ: 0,79)
Höhe Gebäude: 12,40 m
Geschossigkeit: III
Flachdach
Das geplante Gebäude entspricht den aktuellen und den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans.
Auf dem Grundstück werden 73 Stellplätze (33 in Tiefgarage, 40 oberirdische), davon 2 behindertengerechte Stellplätze, nachgewiesen. Des Weiteren werden 10 Fahrradabstellplätze vorgehalten. Die Festsetzung des Bebauungsplans bzgl. Stellplatznachweis ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt (gem. § 33 Abs. 3 BauGB, ggf. nach § 33 Abs. 1 BauGB).
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt (gem. § 33 Abs. 3 BauGB, ggf. nach § 33 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download Friedrichshafener Str. 8_Lageplan.pdf
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7. Gemeinde Alling, Beteiligung in den Bauleitplanverfahren 14. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan "Biburg Nord"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching erneut in den Bauleitplanverfahren 14. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan "Biburg Nord". Die Unterlagen sind im Internet unter:
vollständig einsehbar.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, ausreichend Bauland im Ortsteil Biburg zur Verfügung zu stellen. Durch die Lage im Verdichtungsraum München ist die Gemeinde Alling einem enormen, ständig ansteigenden Siedlungsdruck ausgesetzt. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 7 Einfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern, 3
Reihenhäusern und zwei Mehrfamilienhäusern geschaffen werden. Dadurch entstehen – je nach Belegung – zwischen 33 bis 43 Wohneinheiten. Bei einer Annahme von
2,5 Einwohner/Wohneinheit ergibt dies ein Wachstum zwischen 82 bis 108 neue Einwohner.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Planungen in Alling keine Einwände.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss Gilching nimmt die Bauleitplanverfahren 14. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan "Biburg Nord" zur Kenntnis und trägt keine Einwendungen dagegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss Gilching nimmt die Bauleitplanverfahren 14. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan "Biburg Nord" zur Kenntnis und trägt keine Einwendungen dagegen vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Stadt Germering, Beteiligung im Bebauungsplanverfahren südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs Germering-Unterpfaffenhofen sowie beidseits der Hirschauerstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung IG 32 für den Bereich südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs sowie beidseits der Hirschauerstraße beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
Im Jahre 2015/2016 führte die Stadt Germering einen städtebaulichen und landschaftlichen Ideen- und Realisierungswettbewerb für die Flächen vor der Stadthalle sowie nördlich des S-Bahnhofs Germering-Unterpfaffenhofen durch. Auf Grundlage des Siegerentwurfes aus dem Jahre 2016 wurde nun für den o.g. Teilbereich „nördlich des Bahnhofs“ ein Bebauungsplan erarbeitet.
Vorgesehen ist die Ansiedlung von Büros für ein Zentrum der digitalen Bildung sowie für ein Co-Working-Konzept. Weiterhin ist Gastronomie, Einzelhandel und Wohnnutzung geplant. Diese Nutzungen sollen im Bebauungsplan durch die Festsetzung des Urbanen Gebiets gemäß § 6 a BauNVO ermöglicht werden.
Die verkehrliche Erschließung ist über das bestehende Straßennetz, mit Errichtung eines zusätzlichen Abfahrtsbereiches über den sog. südlichen Wirtschaftsweg, entlang der Landsberger Straße sowie die Hirschauerstraße vorgesehen. Der für die Nutzungen notwendige Nachweis an Stellplätzen erfolgt Großteils in Tiefgaragen. Die Baukörper weisen differenzierte Höhenentwicklungen (III – VIII) auf, die eine Einbindung der neuen Bebauung an das bestehende Umfeld ermöglicht
Der Planungs- und Bauausschuss der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 für den Bebauungsplan IG 32 (nördliches Bahnhofsareal) den Billigungsbeschluss gefasst und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. In diesem Zusammenhang wird auch die Nachbargemeinde Gilching beteiligt.
Die genannten Planunterlagen können unter:
eingesehen werden.
Folgende Unterlagen liegen aus:
- Bebauungsplan (Planzeichnung und textliche Festsetzungen); Fassung vom 30.10.2023
- Begründung; Fassung vom 30.10.2023
- Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung; Fassung vom 30.04.2021
- Verkehrsgutachten; Fassung 01.07.2021
Aus Sicht der Verwaltung sind die innerörtlichen Planungen der Stadt Germering sehr gelungen. Es wird vorgeschlagen, keine Einwendungen vorzutragen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss Gilching nimmt Kenntnis vom Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung IG 32 für den Bereich südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs sowie beidseits der Hirschauerstraße in der Stadt Germering. Es werden keinerlei Einwendungen gegen diese Planungen vorgetragen.
Beschluss
Der Bauausschuss Gilching nimmt Kenntnis vom Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung IG 32 für den Bereich südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs sowie beidseits der Hirschauerstraße in der Stadt Germering. Es werden keinerlei Einwendungen gegen diese Planungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Gemeinde Krailling, Beteiligung im Auslegungsverfahren des Sanierungsgebietes "Hauptort Krailling" mit ISEK sowie VU
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Krailling hat ein Sanierungsgebiet „Hauptort Krailling“ mit Begründung in Form des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB gebilligt und beteiligt die Nachbargemeinde Gilching im Verfahren.
Der Entwurf zur Sanierungsatzung „Hauptort Krailling“ mit Planausschnitt, ISEK und VU ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter
https://www.krailling.de/ortsentwicklung
einsehbar. Belange der Gemeinde Gilching sind aus Sicht der Verwaltung nicht tangiert.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Im Auslegungsverfahren Sanierungsgebiet „Hauptort Krailling“ mit Begründung in Form des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) werden seitens der Gemeinde Gilching keine Belange vorgetragen.
Beschluss
Im Auslegungsverfahren Sanierungsgebiet „Hauptort Krailling“ mit Begründung in Form des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) werden seitens der Gemeinde Gilching keine Belange vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download 231016 Krailling Sanierungsgebiet.pdf
Download 231016 Krailling Sanierungssatzung.pdf
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10. Neubau Kinderhaus Argelsried; Nicolaus-Otto-Straße 4; Vergabe Schreiner II - Einbauten Möbel
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
11.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk „Schreiner II – Einbauten Möbel“ durch das Bauamt am 30.10.2023 europaweit ausgeschrieben.
Die Ausschreibung wurde von 24 Firmen heruntergeladen.
Zur Submission am 30.11.2023 um 14:00 Uhr lagen 9 wertbare Angebote vor.
Die Preise des Bieters sind marktüblich. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Achter + Baumgartner GmbH aus Dasing mit einer Bruttosumme von 290.425,45 Euro abgegeben.
Die Kostenberechnung vom 24.10.2023 lag bei 335.602,61 Euro brutto.
Der Bieter lag damit 13,5% unter der Kostenberechnung.
Die Vergabeunterlagen liegen den Sitzungsunterlagen unter dem nicht-öffentlichem Punkt bei.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss erteilt Firma Achter + Baumgartner GmbH aus Dasing den Auftrag für das Gewerk „Schreiner II – Einbauten Möbel“ für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4“ gemäß Angebot vom 28.11.2023 i.H.v. 290.425,45 Euro brutto.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt Firma Achter + Baumgartner GmbH aus Dasing den Auftrag für das Gewerk „Schreiner II – Einbauten Möbel“ für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Nicolaus-Otto-Straße 4“ gemäß Angebot vom 28.11.2023 i.H.v. 290.425,45 Euro brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, Beteiligung im Verfahren Neuordnung der Hochbauflächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.12.2023
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die EDMO Flugbetriebs GmbH (EDMO) hat bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern die Änderung des Lageplans Flugbetriebsflächen/Bauliche Anlagen aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen beantragt. Zur Begründung wird im Antrag angeführt, dass sich seit der Planfeststellung im Jahr 2004 und nach dem Übergang des Flughafens auf die EDMO im Jahr 2017 einzelne Geschäftsfelder auf dem Flughafen, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, weiterentwickelt haben und die damalige Anordnung der Hochbauflächen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen eines Forschungs- und Werksflughafen entsprechen. Durch das beantragte Vorhaben ist weder eine Erhöhung der zulässigen Baumasse, noch eine flugbetriebliche Kapazitätserweiterung vorgesehen.
Zu diesem Antrag wird ein vereinfachtes Planänderungsverfahren nach § 8 LuftVG i. V. m. Art. 76 Abs. 3 BayVwVfG mit Fachstellenbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen sind in Anlage für die Mitglieder des Gemeinderates beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, Beteiligung im Verfahren Neuordnung der Hochbauflächen“. Einwendungen gegen die Planungen werden nicht vorgetragen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, Beteiligung im Verfahren Neuordnung der Hochbauflächen“. Einwendungen gegen die Planungen werden nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
12. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.12.2023
|
ö
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informativ
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12 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
zum Seitenanfang
12.1. Baustelle Talhofstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.12.2023
|
ö
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12.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Fiegert erkundigt sich nach dem Sachstand der Baustelle in der Talhofstraße und weist auf die unzureichende Baugrubensicherung hin.
Zweiter Bürgermeister Fink erklärt, dass Seitens des Sachbereich Tiefbau eine Überprüfung stattgefunden hat. Es liegen keine Schäden am Gehweg vor, die falsch platzierten Schilder wurden umgesetzt.
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12.2. Räumung Parkplätze Sparkasse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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11.12.2023
|
ö
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12.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Unger merkt an, dass die Behindertenparkplätze bei der Sparkasse (Schäftlarner Weg) nicht geräumt wurden. Zweiter Bürgermeister Fink erläutert die schwierige Situation für den Winterdienst durch den starken Schneefall. Die Parkplätze werden künftig bei der Räumung berücksichtigt.
Datenstand vom 30.01.2024 06:28 Uhr