Datum: 23.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.01.23 GR Niederschrift öffentlich incl. Anlagen HP.pdf
Download Bekanntmachung 23.01.2024.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2024
|
ö
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beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 12.12.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Diskussionsverlauf
GR Gebauer informiert das Gremium, dass seine Wortmeldung unter Punkt 2.6 „Umgang mit der Klimakrise“ im Protokoll vom 12.12.2023 auf seinen Wunsch geändert wurde, da der Sachverhalt nicht ausreichend protokolliert wurde.
Beschluss
Gegen die insoweit geänderte öffentliche Niederschrift vom 12.12.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2024
|
ö
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informativ
|
2 |
Diskussionsverlauf
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.
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3. Jahresrechnung 2023; Genehmigung der Jahresrechnung und Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2023 wurde am 17.01.2023 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
|
Haushaltsplan 2023
|
Jahresrechnung 2023
|
Differenz
|
Verwaltungshaushalt
|
54.183.920,00 €
|
58.809.227,09 €
|
4.648.056,09 €
|
davon Zuführung aus dem
Vermögenshaushalt
|
2.259.820,00 €
|
0 €
|
-2.259.820,00 €
|
davon Zuführung in den
Vermögenshaushalt
|
0 €
|
6.618.921,04 €
|
6.618.921,04 €
|
Vermögenshaushalt
|
|
8.550.460,23 €
|
-2.227.123,77 €
|
davon Entnahme aus
der Allgemeinen Rücklage
|
7.052.107,00 €
|
0 €
|
-7.052.107,00 €
|
davon Zuführung zur
Allgemeinen Rücklage
|
0 €
|
1.316.910,22 €
|
1.316.910,22 €
|
|
Verwaltungshaushalt
|
Vermögenshaushalt
|
Gesamtergebnis
|
Bereinigte Soll-Einnahmen
|
58.809.227,09
|
8.550.460,23
|
67.359.687,32
|
Bereinigte Soll-Ausgaben
|
58.809.227,09
|
8.550.460,23
|
67.359.687,32
|
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
|
-
|
-
|
-
|
Der Rücklagenstand zum 31.12.2023 beträgt somit 15.175.636,97 €
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2023 beträgt 12.791.775,88 €
davon für Neubau Rathaus 11.466.666,78 €
Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.
In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2023 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2023 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.
- Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.
- Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2023. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO)
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.
- Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.
- Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2023. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Jahresrechnung 2023 ohne Einzelpläne 2.pdf
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4. Haushaltsplan 2024; Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung legt den Entwurf des Haushaltsplans 2024 zur Beratung vor.
Näheres kann der Anlage entnommen werden.
Eckdaten des Haushalts 2024
- Verwaltungshaushalt 58.871.924 €
- Vermögenshaushalt 13.635.573 €
- Gesamthaushalt 72.507.497 €
- Zuführung VWH zum VMH 1.177.476 €
- geplante Rücklagenentnahme 7.367.430 €
- Stand der Rücklage 14.968.959,16 €
Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf für 2024 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Bedingt durch einen unvermutet starken Aufwuchs im Bereich der Gewerbesteuer können Mehrausgaben in den Bereichen Kreisumlage, Energiekosten und Personal kompensiert werden. Zwar reicht die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt nicht aus, um die Investitionen im Vermögenshaushalt zu finanzieren, der Haushaltsausgleich ist jedoch aufgrund einer entsprechend hoher Rücklagenentnahme möglich. Fremdmittel sind hierzu nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat sich darauf verständigt, Maßnahmen gemäß der Projektliste auf Seite 281 im Jahr 2024 umzusetzen, bzw. fortzuführen oder zu beginnen.
Die Mindestrücklage beträgt 519.132 € und wird mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf nicht unterschritten.
Eine Kreditermächtigung ist im Jahr 2024 nicht vorgesehen. Für den Haushaltsausgleich ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 7.367.430,- € notwendig.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2024, der Stellenplan sowie die mittelfristige Finanzplanung 2025 - 2027 wurde am 08.01.2024 vom Finanz- und Personalausschuss vorberaten und dem Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan 2024, dem Stellenplan 2024 und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 in der vorgelegten Form zu.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan 2024, dem Stellenplan 2024 und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Haushaltsplan 2024 GRS 3.pdf
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5. Interkommunale Zusammenarbeit; Kooperation mit dem Standesamt der Gemeinde Weßling, Kleine Übertragung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling hat sich an die Gemeinde Gilching gewandt, da sie an einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Standesamts interessiert ist. Das Standesamt in Weßling hat Probleme mit der personellen Ausstattung und der geforderten Qualifikation (Abschluss 3. Qualifikationsebene bei Beamten bzw. Abschluss Beschäftigtenlehrgang 2 bei Angestellten für Standesbeamte).
Da die Thematik viele Landkreisgemeinden betrifft, versendete das LRA im Juni 2023 ein Schreiben mit der Empfehlung, wegen des Fachkräftemangels künftig stärker auf interkommunale Zusammenarbeit zu setzen. Dafür spricht auch, dass bei Beurkundungsfällen zunehmend komplexes ausländisches Recht zu beachten ist und Standesämter mit entsprechend geschultem Personal und höheren Fallzahlen von der Erfahrung mit diesen Fällen profitieren. Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hatte sich bereits 2020 für eine mögliche Kooperation mit der Gemeinde Gilching beim Standesamt ausgesprochen.
Die kleine Übertragung bedeutet, dass die Durchführung von Aufgaben des Standesamts Weßling auf das Standesamt Gilching übertragen werden. Der Weßlinger Standesamtsbezirk und das Weßlinger Standesamt bleiben dabei unverändert bestehen. Die Weßlinger Bürger können Beurkundungen und Trauungen weiterhin vor Ort vornehmen lassen. Auch der Aktenbestand bleibt in Weßling.
Die Leitung des Standesamts wird künftig durch die Gemeinde Gilching wahrgenommen. Die Mitarbeiterin der Gemeinde Gilching, die diese Aufgabe übernehmen wird, ist bereits im Standesamt Gilching tätig, ist als Standesbeamtin bestellt und hat gerade den Beschäftigtenlehrgang 2 (BL 2) absolviert. Die Bestellung zur Standesamtsleiterin für Weßling kann vorgenommen werden, sobald die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse in Gilching und Weßling gefasst wurden und die Vereinbarung zur kleinen Übertragung von der Rechtsaufsicht des Landratsamts genehmigt und von den Bürgermeistern unterschrieben wurde. Sie ist zum Februar 2024 geplant. Die stellvertretende Leitung übernimmt der langjährige Standesamtsleiter der Gemeinde Gilching. Durch die Bestellung der Standesamtsleitung für Weßling kann die Beschäftigte mit dem neu erworbenen BL II entsprechend eingesetzt werden. Eine entsprechende Eingruppierung ist vorgesehen. Langfristig kann ihr zudem eine Perspektive im Standesamt eröffnet werden, was zur Mitarbeiterbindung beiträgt.
Standesbeamtin in Weßling ist weiterhin die derzeitige Beschäftigte. Nach Übernahme der Standesamtsleitung durch die Gemeinde Gilching hat das LRA zudem die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Leiterin des Weßlinger Bürgerservices in Aussicht gestellt, sodass sie dann als weitere Standesbeamtin für Weßling bestellt werden kann. Den Standesamtskurs hat diese bereits im letzten Jahr absolviert.
Für die Wahrnehmung von Aufgaben für das Weßlinger Standesamt wurde die Zahlung einer jährlichen Pauschale in Höhe von 2 Euro je Einwohner durch die Gemeinde Weßling an die Gemeinde Gilching vereinbart. Hinzu kommen vereinnahmte Gebühren und Auslagen.
Die Vereinbarung zur kleinen Übertragung ist inhaltlich von den Verwaltungen und den Bürgermeistern der beiden Gemeinden abgestimmt worden und liegt derzeit bei der Rechtsaufsicht zur Prüfung. Die dem Landratsamt vorgelegte Fassung kann der Anlage entnommen werden.
Für den Beschluss ist gemäß Art. 2 Abs. 2 BayAGPStG eine Zweidrittelmehrheit in beiden Gremien erforderlich. Der Beschluss wird vorbehaltlich eines positiven Beschlusses des Weßlinger Gemeinderats sowie der Genehmigung des Vertrags durch das Landratsamt Starnberg gefasst.
Der Beschluss zur Bestellung der Standesamtsleitung erfordert keine Zweidrittelmehrheit.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt zu, dass es zur Durchführung von Aufgaben zu einer kleinen Übertragung vom Standesamt Weßling zum Standesamt Gilching auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Vereinbarung kommt. Er ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen, die das Landratsamt genehmigt hat, sofern der Inhalt und die Absicht dem entspricht, was in der Anlage beigefügt ist.
- Der Gemeinderat stimmt zu, dass Frau Spreng die Leitung des Standesamts Weßling und Herr Meier die Stellvertretung übernimmt.
Beschluss
- Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt zu, dass es zur Durchführung von Aufgaben zu einer kleinen Übertragung vom Standesamt Weßling zum Standesamt Gilching auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Vereinbarung kommt. Er ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen, die das Landratsamt genehmigt hat, sofern der Inhalt und die Absicht dem entsprechen, was in der Anlage beigefügt ist.
- Der Gemeinderat stimmt vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes zu, dass Frau Spreng die Leitung des Standesamts Weßling und Herr Meier die Stellvertretung übernimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. 1. Änderungssatzung der Gemeinde Gilching zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023 wurde beschlossen, die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ zu ändern mit dem Ziel, die Anzahl der Sitze des Rechnungsprüfungsausschusses von bisher sechs auf künftig fünf Mitglieder zu verringern.
In der Anlage ist die Änderungssatzung die vorsieht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss künftig aus einem ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied und vier weiteren ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern besteht.
Finanzielle Auswirkungen
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der „1. Änderungssatzung der Gemeinde Gilching zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.
Beschluss
Mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der „1. Änderungssatzung der Gemeinde Gilching zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses; § 7 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Zunächst wird in der Sitzung in TOP 6 „1. Änderungssatzung der Gemeinde Gilching zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ die Satzung geändert und die Größe des Rechnungsprüfungsausschusses festgelegt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. e der Änderungssatzung Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Gemeinderat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus einem ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied und als Vorsitzenden und vier weiteren ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Auch wenn der Rechnungsprüfungsausschuss ein Ausschuss der „besonderen Art“ ist, ist er dennoch gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Gilching nach dem Hare-Niemeyer Verfahren zu besetzen. Die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses muss daher angepasst werden. Die Berechnung ergibt folgende Sitzverteilung: CSU 1 Sitz, SPD 1 Sitz, Grüne 1 Sitz, Freie Wähler 1 Sitz, FDP 0 Sitze, BfG 1 Sitz.
CSU
|
6
|
5
|
30
|
1,25000
|
1
|
SPD
|
6
|
5
|
30
|
1,25000
|
1
|
Grüne
|
5
|
5
|
25
|
1,04167
|
1
|
FW
|
4
|
5
|
20
|
0,83333
|
1
|
FDP
|
1
|
5
|
5
|
0,20833
|
0
|
BfG
|
2
|
5
|
10
|
0,41667
|
1
|
Der Gemeinderat hat die ordentlichen Mitglieder, deren Stellvertreter und einen Vorsitzenden zu benennen.
Rechnungsprüfungsausschuss
|
ordentliches Mitglied
|
1. Stellvertreter
|
2. Stellvertreter
|
CSU
|
|
|
|
SPD
|
|
|
|
Grüne
|
|
|
|
Freie Wähler
|
|
|
|
BfG
|
|
|
|
Den Vorsitz übernimmt:
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppierungen und unter Einbeziehung der geltenden „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ sowie der beschlossenen Änderungssatzung dazu werden für die einzelnen Ausschüsse folgende ordentliche Mitglieder und dessen Stellvertreter bestellt:
Rechnungsprüfungsausschuss
|
ordentliches Mitglied
|
1. Stellvertreter
|
2. Stellvertreter
|
CSU
|
|
|
|
SPD
|
|
|
|
Grüne
|
|
|
|
Freie Wähler
|
|
|
|
BfG
|
|
|
|
Den Vorsitz übernimmt ________________
Beschluss
Auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppierungen und unter Einbeziehung der geltenden „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ sowie der beschlossenen Änderungssatzung dazu, werden für die einzelnen Ausschüsse folgende ordentliche Mitglieder und dessen Stellvertreter bestellt:
Rechnungsprüfungsausschuss
|
ordentliches Mitglied
|
1. Stellvertreter
|
2. Stellvertreter
|
CSU
|
Herrmann Högner
|
Michael Dosch
|
Thomas Beiwinkler
|
SPD
|
Dr. Michael Rappenglück
|
Christian Winklmeier
|
Sophie Hüttemann
|
Grüne
|
Martin Pilgram
|
Peter Unger
|
Herbert Gebauer
|
Freie Wähler
|
Matthias Vilsmayer
|
Heinrich Lenker
|
Dr. Stefan Hartmann
|
BfG
|
Rosa Maria Brosig
|
Oliver Fiegert
|
|
Im Anschluss unterbricht BM Walter die öffentliche Sitzung von 20.15 Uhr bis 20.25 Uhr.
Auf Vorschlag der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wird GR Martin Pilgram zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
informativ
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Wanderausstellung "Preis Bauen im Bestand"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
|
8.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter weist das Gremium auf die Tischvorlage Wanderausstellung „Preis Bauen im Bestand“ hin, in der das Projekt der Gemeinde Gilching „Kinderhaus Argelsried, Sanierung und Erweiterung der ehemaligen Dorfschule in Argelsried“ vertreten sein wird. Die Ausstellung ist ab dem 05.02.2024 bis 15.03.2024 im Treppenhaus des Regierungsgebäudes in der Maximilianstr. 39 in München zu den Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
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8.2. Einladung zur Mitgliederversammlung der Feuerwehren Gilching und Geisenbrunn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
|
8.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert den Gemeinderat über Mitgliederversammlungen der Feuerwehren. 02.02.2024 Feuerwehr in Gilching und
07.02.2024 Feuerwehr in Geisenbrunn mit gleichzeitiger Neuwahl Kommandant und Stellvertretung.
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8.3. Europawahl - Wahlhelfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
|
8.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter teilt mit, dass zur Europawahl am 09.06.2024 noch Wahlhelfer gesucht werden und bittet das Gremium um Unterstützung.
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8.4. Sirenen Probealarm
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
|
8.4 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert über den am 03.02.2024 geplanten Sirenen Probealarm.
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8.5. Information über eine Veranstaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
|
8.5 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Pilgram weist auf eine Veranstaltung des Vereins Zeitreise Gilching e.V. und pax christi am 06.02.2024 um 19.00 Uhr hin, die anlässlich des 80. Todestages von Juliana Meier im Vitussaal von St. Sebastian stattfinden wird.
Datenstand vom 22.02.2024 11:39 Uhr