Datum: 23.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023
2 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3 Jahresrechnung 2023; Genehmigung der Jahresrechnung und Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung.
4 Haushaltsplan 2024; Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027
5 Interkommunale Zusammenarbeit; Kooperation mit dem Standesamt der Gemeinde Weßling, Kleine Übertragung
6 1. Änderungssatzung der Gemeinde Gilching zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
7 Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses; § 7 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Gilching
8 Verschiedenes
8.1 Wanderausstellung "Preis Bauen im Bestand"
8.2 Einladung zur Mitgliederversammlung der Feuerwehren Gilching und Geisenbrunn
8.3 Europawahl - Wahlhelfer
8.4 Sirenen Probealarm
8.5 Information über eine Veranstaltung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.01.23 GR Niederschrift öffentlich incl. Anlagen HP.pdf
Download Bekanntmachung 23.01.2024.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 12.12.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Diskussionsverlauf

GR Gebauer informiert das Gremium, dass seine Wortmeldung unter Punkt 2.6 „Umgang mit der Klimakrise“ im Protokoll vom 12.12.2023 auf seinen Wunsch geändert wurde, da der Sachverhalt nicht ausreichend protokolliert wurde.

Beschluss

Gegen die insoweit geänderte öffentliche Niederschrift vom 12.12.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.

zum Seitenanfang

3. Jahresrechnung 2023; Genehmigung der Jahresrechnung und Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2023 wurde am 17.01.2023 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:


Haushaltsplan 2023
Jahresrechnung 2023
Differenz
Verwaltungshaushalt
54.183.920,00 €
58.809.227,09 €
4.648.056,09 €
davon Zuführung aus dem 
Vermögenshaushalt
2.259.820,00 €
0 €
-2.259.820,00 €
davon Zuführung in den 
Vermögenshaushalt
0 €
6.618.921,04 €
6.618.921,04 €
Vermögenshaushalt
13.127.404,00 €
8.550.460,23 €
-2.227.123,77 €
davon Entnahme aus 
der Allgemeinen Rücklage
7.052.107,00 €
0 €
-7.052.107,00 €
davon Zuführung zur 
Allgemeinen Rücklage
0 €
1.316.910,22 €
1.316.910,22 €


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
Bereinigte Soll-Einnahmen
58.809.227,09
8.550.460,23
67.359.687,32
Bereinigte Soll-Ausgaben
58.809.227,09
8.550.460,23
67.359.687,32
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
-
-
-

Der Rücklagenstand zum 31.12.2023 beträgt somit                           15.175.636,97 € 
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2023 beträgt               12.791.775,88 €
davon für Neubau Rathaus                                                                     11.466.666,78 €

Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.


In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2023 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2023 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2023. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2023. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Jahresrechnung 2023 ohne Einzelpläne 2.pdf

zum Seitenanfang

4. Haushaltsplan 2024; Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Verwaltung legt den Entwurf des Haushaltsplans 2024 zur Beratung vor. 
Näheres kann der Anlage entnommen werden. 
Eckdaten des Haushalts 2024
-        Verwaltungshaushalt                                 58.871.924 €
-        Vermögenshaushalt                                  13.635.573 €
-        Gesamthaushalt                                        72.507.497 €

-        Zuführung VWH zum VMH                          1.177.476 €
-        geplante Rücklagenentnahme                     7.367.430 €

-        Stand der Rücklage                              14.968.959,16 €


Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf für 2024 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Bedingt durch einen unvermutet starken Aufwuchs im Bereich der Gewerbesteuer können Mehrausgaben in den Bereichen Kreisumlage, Energiekosten und Personal kompensiert werden. Zwar reicht die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt nicht aus, um die Investitionen im Vermögenshaushalt zu finanzieren, der Haushaltsausgleich ist jedoch aufgrund einer entsprechend hoher Rücklagenentnahme möglich. Fremdmittel sind hierzu nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat sich darauf verständigt, Maßnahmen gemäß der Projektliste auf Seite 281 im Jahr 2024 umzusetzen, bzw. fortzuführen oder zu beginnen. 
Die Mindestrücklage beträgt 519.132 € und wird mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf nicht unterschritten. 

Eine Kreditermächtigung ist im Jahr 2024 nicht vorgesehen. Für den Haushaltsausgleich ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 7.367.430,- € notwendig. 

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2024, der Stellenplan sowie die mittelfristige Finanzplanung 2025 - 2027 wurde am 08.01.2024 vom Finanz- und Personalausschuss vorberaten und dem Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan 2024, dem Stellenplan 2024 und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 in der vorgelegten Form zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan 2024, dem Stellenplan 2024 und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Haushaltsplan 2024 GRS 3.pdf

zum Seitenanfang

5. Interkommunale Zusammenarbeit; Kooperation mit dem Standesamt der Gemeinde Weßling, Kleine Übertragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling hat sich an die Gemeinde Gilching gewandt, da sie an einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Standesamts interessiert ist. Das Standesamt in Weßling hat Probleme mit der personellen Ausstattung und der geforderten Qualifikation (Abschluss 3. Qualifikationsebene bei Beamten bzw. Abschluss Beschäftigtenlehrgang 2 bei Angestellten für Standesbeamte). 

Da die Thematik viele Landkreisgemeinden betrifft, versendete das LRA im Juni 2023 ein Schreiben mit der Empfehlung, wegen des Fachkräftemangels künftig stärker auf interkommunale Zusammenarbeit zu setzen. Dafür spricht auch, dass bei Beurkundungsfällen zunehmend komplexes ausländisches Recht zu beachten ist und Standesämter mit entsprechend geschultem Personal und höheren Fallzahlen von der Erfahrung mit diesen Fällen profitieren. Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hatte sich bereits 2020 für eine mögliche Kooperation mit der Gemeinde Gilching beim Standesamt ausgesprochen.

Die kleine Übertragung bedeutet, dass die Durchführung von Aufgaben des Standesamts Weßling auf das Standesamt Gilching übertragen werden. Der Weßlinger Standesamtsbezirk und das Weßlinger Standesamt bleiben dabei unverändert bestehen. Die Weßlinger Bürger können Beurkundungen und Trauungen weiterhin vor Ort vornehmen lassen. Auch der Aktenbestand bleibt in Weßling.

Die Leitung des Standesamts wird künftig durch die Gemeinde Gilching wahrgenommen. Die Mitarbeiterin der Gemeinde Gilching, die diese Aufgabe übernehmen wird, ist bereits im Standesamt Gilching tätig, ist als Standesbeamtin bestellt und hat gerade den Beschäftigtenlehrgang 2 (BL 2) absolviert. Die Bestellung zur Standesamtsleiterin für Weßling kann vorgenommen werden, sobald die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse in Gilching und Weßling gefasst wurden und die Vereinbarung zur kleinen Übertragung von der Rechtsaufsicht des Landratsamts genehmigt und von den Bürgermeistern unterschrieben wurde.  Sie ist zum Februar 2024 geplant. Die stellvertretende Leitung übernimmt der langjährige Standesamtsleiter der Gemeinde Gilching. Durch die Bestellung der Standesamtsleitung für Weßling kann die Beschäftigte mit dem neu erworbenen BL II entsprechend eingesetzt werden. Eine entsprechende Eingruppierung ist vorgesehen. Langfristig kann ihr zudem eine Perspektive im Standesamt eröffnet werden, was zur Mitarbeiterbindung beiträgt.

Standesbeamtin in Weßling ist weiterhin die derzeitige Beschäftigte. Nach Übernahme der Standesamtsleitung durch die Gemeinde Gilching hat das LRA zudem die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Leiterin des Weßlinger Bürgerservices in Aussicht gestellt, sodass sie dann als weitere Standesbeamtin für Weßling bestellt werden kann. Den Standesamtskurs hat diese bereits im letzten Jahr absolviert.

Für die Wahrnehmung von Aufgaben für das Weßlinger Standesamt wurde die Zahlung einer jährlichen Pauschale in Höhe von 2 Euro je Einwohner durch die Gemeinde Weßling an die Gemeinde Gilching vereinbart. Hinzu kommen vereinnahmte Gebühren und Auslagen.

Die Vereinbarung zur kleinen Übertragung ist inhaltlich von den Verwaltungen und den Bürgermeistern der beiden Gemeinden abgestimmt worden und liegt derzeit bei der Rechtsaufsicht zur Prüfung. Die dem Landratsamt vorgelegte Fassung kann der Anlage entnommen werden. 

Für den Beschluss ist gemäß Art. 2 Abs. 2 BayAGPStG eine Zweidrittelmehrheit in beiden Gremien erforderlich. Der Beschluss wird vorbehaltlich eines positiven Beschlusses des Weßlinger Gemeinderats sowie der Genehmigung des Vertrags durch das Landratsamt Starnberg gefasst.

Der Beschluss zur Bestellung der Standesamtsleitung erfordert keine Zweidrittelmehrheit.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt zu, dass es zur Durchführung von Aufgaben zu einer kleinen Übertragung vom Standesamt Weßling zum Standesamt Gilching auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Vereinbarung kommt. Er ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen, die das Landratsamt genehmigt hat, sofern der Inhalt und die Absicht dem entspricht, was in der Anlage beigefügt ist. 

  2. Der Gemeinderat stimmt zu, dass Frau Spreng die Leitung des Standesamts Weßling und Herr Meier die Stellvertretung übernimmt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt zu, dass es zur Durchführung von Aufgaben zu einer kleinen Übertragung vom Standesamt Weßling zum Standesamt Gilching auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Vereinbarung kommt. Er ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen, die das Landratsamt genehmigt hat, sofern der Inhalt und die Absicht dem entsprechen, was in der Anlage beigefügt ist. 

  2. Der Gemeinderat stimmt vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes zu, dass Frau Spreng die Leitung des Standesamts Weßling und Herr Meier die Stellvertretung übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. 1. Änderungssatzung der Gemeinde Gilching zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023 wurde beschlossen, die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ zu ändern mit dem Ziel, die Anzahl der Sitze des Rechnungsprüfungsausschusses von bisher sechs auf künftig fünf Mitglieder zu verringern. 
In der Anlage ist die Änderungssatzung die vorsieht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss künftig aus einem ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied und vier weiteren ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern besteht.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der „1. Änderungssatzung der Gemeinde Gilching zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ besteht Einverständnis.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.

Beschluss

Mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der „1. Änderungssatzung der Gemeinde Gilching zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ besteht Einverständnis.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses; § 7 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zunächst wird in der Sitzung in TOP 6 „1. Änderungssatzung der Gemeinde Gilching zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ die Satzung geändert und die Größe des Rechnungsprüfungsausschusses festgelegt. 

Gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. e der Änderungssatzung Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Gemeinderat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus einem ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied und als Vorsitzenden und vier weiteren ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Auch wenn der Rechnungsprüfungsausschuss ein Ausschuss der „besonderen Art“ ist, ist er dennoch gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Gilching nach dem Hare-Niemeyer Verfahren zu besetzen. Die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses muss daher angepasst werden. Die Berechnung ergibt folgende Sitzverteilung: CSU 1 Sitz, SPD 1 Sitz, Grüne 1 Sitz, Freie Wähler 1 Sitz, FDP 0 Sitze, BfG 1 Sitz.

CSU
6
5
30
1,25000
1
SPD
6
5
30
1,25000
1
Grüne
5
5
25
1,04167
1
FW
4
5
20
0,83333
1
FDP
1
5
5
0,20833
0
BfG
2
5
10
0,41667
1

Der Gemeinderat hat die ordentlichen Mitglieder, deren Stellvertreter und einen Vorsitzenden zu benennen.

Rechnungsprüfungsausschuss

ordentliches Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
CSU



SPD



Grüne 



Freie Wähler



BfG





Den Vorsitz übernimmt:

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppierungen und unter Einbeziehung der geltenden „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ sowie der beschlossenen Änderungssatzung dazu werden für die einzelnen Ausschüsse folgende ordentliche Mitglieder und dessen Stellvertreter bestellt:

Rechnungsprüfungsausschuss

ordentliches Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
CSU



SPD



Grüne



Freie Wähler



BfG




Den Vorsitz übernimmt ________________

Beschluss

Auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppierungen und unter Einbeziehung der geltenden „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ sowie der beschlossenen Änderungssatzung dazu, werden für die einzelnen Ausschüsse folgende ordentliche Mitglieder und dessen Stellvertreter bestellt:

Rechnungsprüfungsausschuss

ordentliches Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
CSU
Herrmann Högner
Michael Dosch
Thomas Beiwinkler
SPD
Dr. Michael Rappenglück
Christian Winklmeier
Sophie Hüttemann
Grüne
Martin Pilgram
Peter Unger
Herbert Gebauer
Freie Wähler
Matthias Vilsmayer
Heinrich Lenker
Dr. Stefan Hartmann
BfG
Rosa Maria Brosig
Oliver Fiegert


Im Anschluss unterbricht BM Walter die öffentliche Sitzung von 20.15 Uhr bis 20.25 Uhr. 

Auf Vorschlag der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wird GR Martin Pilgram zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö informativ 8
zum Seitenanfang

8.1. Wanderausstellung "Preis Bauen im Bestand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 8.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter weist das Gremium auf die Tischvorlage Wanderausstellung „Preis Bauen im Bestand“ hin, in der das Projekt der Gemeinde Gilching „Kinderhaus Argelsried, Sanierung und Erweiterung der ehemaligen Dorfschule in Argelsried“ vertreten sein wird. Die Ausstellung ist ab dem 05.02.2024 bis 15.03.2024 im Treppenhaus des Regierungsgebäudes in der Maximilianstr. 39 in München zu den Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

zum Seitenanfang

8.2. Einladung zur Mitgliederversammlung der Feuerwehren Gilching und Geisenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 8.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert den Gemeinderat über Mitgliederversammlungen der Feuerwehren. 02.02.2024 Feuerwehr in Gilching und 
07.02.2024 Feuerwehr in Geisenbrunn mit gleichzeitiger Neuwahl Kommandant und Stellvertretung.

zum Seitenanfang

8.3. Europawahl - Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 8.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter teilt mit, dass zur Europawahl am 09.06.2024 noch Wahlhelfer gesucht werden und bittet das Gremium um Unterstützung.

zum Seitenanfang

8.4. Sirenen Probealarm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 8.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert über den am 03.02.2024 geplanten Sirenen Probealarm.

zum Seitenanfang

8.5. Information über eine Veranstaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 8.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram weist auf eine Veranstaltung des Vereins Zeitreise Gilching e.V. und pax christi am 06.02.2024 um 19.00 Uhr hin, die anlässlich des 80. Todestages von Juliana Meier im Vitussaal von St. Sebastian stattfinden wird.

Datenstand vom 22.02.2024 11:39 Uhr