Datum: 19.02.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.01.2024
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 1. Änderung des Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgetragenen Einwendungen; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
4 Ausgleichsfläche FlNr. 139 Vergabe der Bauleistung
5 Beschaffung Radlader für den gemeindlichen Bauhof
6 Widmung von Verkehrsflächen
7 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 12.02.2024.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.01.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.01.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.02.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Karolingerstr. 19
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage sowie eines Geräte- und Fahrradraums. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgetragenen Einwendungen; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

1.        Die Planunterlagen zur Bebauungsplanänderung (BP-Änderung) lagen in der Zeit vom 28.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024 gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB öffentlich aus. Folgende Einwendungen wurden vorgebracht:

1.1        Träger öffentlicher Belange:

1.1.1        Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken und Anregungen geltend gemacht werden.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


1.1.2        Landratsamt Starnberg, Kreisbrandinspektion

Es wird mitgeteilt, dass hinsichtlich der Löschwasserversorgung, der Erschließung und des zweiten Flucht- und Rettungsweges keine Bedenken bestehen.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


1.2        Bürger und Sonstige:

1.2.1        Bauamtsverwaltung

a)
Die Verwaltung befindet sich im engen Austausch mit dem neuen Grundeigentümer von Fl.Nr. 206/7 (Antragsteller für die Durchführung der BP-Änderung) und dessen Architekten, die parallel zur BP-Änderung die detaillierte Objektplanung erstellen. Von deren Seite wurde in einem Telefonat mitgeteilt, dass angedacht sei, das Flachdach in kiesgedeckter Form mit extensiver Begrünung und aufgeständerten PV-Modulen auszuführen. Die Moduloberkante wäre dann von der Straße aus einsehbar, weswegen darum gebeten wird, die sie umgebende Attika um 0,15 m erhöhen zu dürfen.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die BP-Erstfassung vom 26.06.2023 (wird in diesem Punkt durch vorliegende BP-Ände-rung nicht tangiert) setzt zur Dachgestaltung folgendes fest:
„Es sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 5° zulässig. Laternendächer sowie Erker sind nicht zulässig.“
Die daneben festgesetzte max. Wandhöhe von 9,5 m gilt bei Flachdächern immer für den höchstgelegenen Punkt, d.h. die Aufkantung am Dachrand und demnach die Attika. Die zusätzliche Höhe für den Gesamtaufbau eines Gründachs kann bis zu 0,15 m betragen, weshalb dem Wunsch der adäquaten Wandhöhenanhebung in selbiger Größenordnung nachgekommen werden sollte, indem unter der Textfestsetzung der BP-Änderung noch folgender Satz aufzunehmen ist:
„Textfestsetzung A) 3.2 der Planfassung vom 26.06.2023 wird wie folgt ergänzt:
Bei Herstellung einer extensiven Dachbegrünung in Kombination mit aufgeständerten Photovoltaikmodulen ist ausnahmsweise eine Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe um bis zu 0,15 m zulässig.“
Da hierdurch die Grundzüge der Planung nicht tangiert werden, kann dies redaktionell erfolgen.

b)
In der Planzeichnung auf Fl.Nr. 206/1 weist die Maßkette des 11 m breiten Baufensterbereiches gegenüber der Strich-Punkt-Linie einen leichten Versatz auf.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Dies ist redaktionell noch zu korrigieren.


2.        Sollte der Bauausschuss den vorstehenden Abwägungsvorschlägen folgen, wären die Planunterlagen redaktionell zu überarbeiten; die Grundzüge der Planung bleiben dabei unverändert. Nachdem vom Antragsteller die Planungskostenübernahme für das Planänderungsverfahren vorliegt, kann der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 29./ 30.01.2024 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung):

1.        Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.

2.        Der Bebauungsplanänderungsentwurf i.d.F.v. 12.12.2023 (inkl. Begründung) ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten und wird in der dann entstehenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung auszufertigen und in Kraft zu setzen.

Dokumente
Download Plantext BP-Vorentwurf i.d.F.v. 12.12.2023.pdf
Download Planzeichnung BP-Vorentwurf i.d.F.v. 12.12.2023.pdf

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4. Ausgleichsfläche FlNr. 139 Vergabe der Bauleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB A 96 Nord“ ist eine Ausgleichsfläche festgesetzt.
Die Voruntersuchungen auf der Fläche sind abgeschlossen und die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme kann nun umgesetzt werden.
Auf der hierfür vorgesehenen Flurnummer 139, Gemarkung Argelsried wurde eine qualifizierte Detailplanung mit den Vorgaben aus dem Bebauungsplan entwickelt.
Daraus wurde ein Leistungsverzeichnis erarbeitet und die Maßnahme an Hand der geltenden Wertgrenzen beschränkt ausgeschrieben.
14 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
3 Firmen haben abgesagt.
Am 30.01.2024 fand die Submission statt.
8 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro hat die Fa. Wurzer Umweltdienst GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die Submissionsunterlagen sind im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beigelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):


Die Mittel stehen auf dem Verwahrkonto zur Sicherung der Ausgleichsflächenentwicklung zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Auftrag wird an die Fa. Wurzer Umweltdienst GmbH, aus 85462 Etting mit einer Bruttoauftragssumme von 111.155,59€ vergeben

Dokumente
Download Ausgleichsfläche_FlNr.139.pdf
Download Ausführungsplan.pdf

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5. Beschaffung Radlader für den gemeindlichen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.02.2024 ö beschließend 5
Ausschuss für Finanzen und Personal Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal 26.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für den gemeindlichen Bauhof muss als Ersatz ein neuer Radlader beschafft werden.
Bei dem vorhandenen Radlader CAT 908H, Baujahr 2015 wurden bei der UVV Prüfung am 15.06.2023 erhebliche, sicherheitsrelevante Mängel festgestellt. Reparaturkosten in Höhe von ca. 30.000.-€ waren erforderlich. Um bei erneut hohen Reparaturkosten das Gerät ausmustern zu können, muss in Anbetracht der langen Lieferzeiten für ein Ersatzgerät bereits jetzt eine Bestellung erfolgen.
Für das Neugerät wurde durch die Sachgebietsleitung und die Bauhofleitung ein Anforderungsprofil an Hand der Einsatztätigkeiten erstellt. Unter nachhaltigen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde auf die multifunktionalen Einsatzmöglichkeiten ein besonderes Augenmerk gelegt.

Aus diesem Anforderungsprofil wurde dann ein Leistungsverzeichnis erarbeitet.
Mit Unterstützung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH wurde eine öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabeordnung durchgeführt.
Die Submission fand am 29.01.2024 statt.
3 Firmen haben die Unterlagen abgerufen.
1 Firma hat ein Angebot abgegeben.
Nach formeller und technischer Prüfung hat die Firma Fischer & Schweiger das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die Unterlagen zur Angebotsprüfung liegen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Die Mittel sind im Haushalt 2024 vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Auftrag wird an die Fa. Fischer & Schweiger, Im Zusamtal 8, 86441 Zusmarshausen zur Beschaffung eines Teleskopschwenklader TSL 9088 mit einer Bruttoauftragssumme von 192.780,00€ vergeben.

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6. Widmung von Verkehrsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Widmung nachfolgender Wege/Plätze/Strecken erfolgt auf Grund vorhandener Verkehrsflächen, welche von der Öffentlichkeit allgemein genutzt werden und somit nach dem Bayerischen Straßen- und Wegerecht öffentlich gewidmet werden sollen.

Folgende Strecken/Teilflächen werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet (s. Lageplan I und II):

I) Talbauernweg (Seitenweg)
    bestehend aus Fl.Nrn.: 2018/6, 2018/14 und 2018/13 je Gemarkung Gilching
    Anfangspunkt: Einmündung Ortsstraße „Talbauernweg“
    Endpunkt: südöstliche Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 2018/14 Gemarkung Gilching
    Länge: 47 m
    Widmungsbeschränkung: Anliegerverkehr


II) Am Ziegelstadel (Verlängerung)
    bestehend aus Fl.Nr.: 642/16 tlw. Gemarkung Argelsried
    Anfangspunkt: nordöstlicher Grenzpunkt von Fl.Nr. 294/3 Gemarkung Argelsried
    Endpunkt: Einmündung Tonwerkstraße
    Länge: 58 m
    Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer

Beschlussvorschlag

Folgende Strecken/Teilflächen werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

I) Talbauernweg (Seitenweg)
    bestehend aus Fl.Nrn.: 2018/6, 2018/14 und 2018/13 je Gemarkung Gilching
    Anfangspunkt: Einmündung Ortsstraße „Talbauernweg“
    Endpunkt: südöstliche Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 2018/14 Gemarkung Gilching
    Länge: 47 m
    Widmungsbeschränkung: Anliegerverkehr


II) Am Ziegelstadel (Verlängerung)
    bestehend aus Fl.Nr.: 642/16 tlw. Gemarkung Argelsried
    Anfangspunkt: nordöstlicher Grenzpunkt von Fl.Nr. 294/3 Gemarkung Argelsried
    Endpunkt: Einmündung Tonwerkstraße
    Länge: 58 m
    Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer

Dokumente
Download Widmung_Lagepläne.pdf

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.02.2024 ö informativ 7

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Datenstand vom 14.02.2024 10:44 Uhr