Datum: 18.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Klinglbergweg 2; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1431/4 Gem. Gilching
4 Münchener Str. 20; Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Büros und Pausenraumes der Bäckerei zu einem Café auf dem Grundstück Fl.Nr. 71, Gem. Argelsried
5 Venusstr. 9; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Dacheindeckung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/40, Gem. Gilching
6 Sonnenstr. 48; Bauantrag zur Überdachung einer Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/28 Gem. Gilching
7 Verschiedenes
7.1 Bauvorhaben Hainweg
7.2 Brüstungshöhe Balkone Sonnenstraße

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 11.03.2024.pdf
Download Niederschrift ö 19.03.2024.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.03.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Frühlingsstraße 18
Antrag auf Genehmigungsfreistellung zweier Außenboulderüberdachungen mit barrierefreier Anbindung an die bestehende Kletterhalle

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Frühlingsstraße 18
Antrag auf Genehmigungsfreistellung zweier Außenboulderüberdachungen mit barrierefreier Anbindung an die bestehende Kletterhalle

zum Seitenanfang

3. Klinglbergweg 2; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1431/4 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brucker Straße/Steinlacher Weg“.

Auf dem Grundstück wurde ein Einfamilienhaus mit einer Garage und zwei Carports genehmigt. Für den zweiten Carport wurde Seitens des Landratsames Starnberg eine Befreiung vom Bebauungsplan zugelassen, da dieser außerhalb der hierfür festgesetzten Bauräume errichtet werden soll.

Die beantragte Garage soll nun in einen Carport mit einer Länge von 5,00 m, einer Breite von 2,50 m und nicht höher wie 3,00 m umgeändert und direkt an die Straße verschoben werden (neben den bereits genehmigten Carport). Als Begründung für das Vorhaben wird angegeben, dass sich die im Bebauungsplan festgesetzte Garage nicht verwirklichen lasse. Nach Rücksprache des Bauherrn mit verschiedenen Firmen kann eine Anlieferung der Fertiggarage über den Klinglbergweg nicht erfolgen, da dieser für die Anfahrt mittels Lastwagen zu schmal ist. Ferner steht an dem für die Garage vorgesehenen Platz ein Stromkasten auf dem Straßengrundstück, welcher durch die Errichtung des Carports (auf Grund geringerer Breite gegenüber einer Garage) nicht versetzt werden müsste. Durch die Errichtung eines Carports anstatt einer Garage wird somit auch die Zufahrt verkürzt, was eine Reduzierung von versiegelten Flächen mit sich bringt.

Grundsätzlich sind Carports nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei. Jedoch steht hier die Festsetzung Nr. 8a) des Bebauungsplans „Brucker Straße/Steinlacher Weg“ mit seinen festgesetzten Bauräumen für Garagen entgegen. Aufgrund dessen ist für die geplante Errichtung eines Carports an die Straße heran eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Im Bebauungsplangebiet sowie im genehmigten Bauantrag des Bauherrn wurde bereits eine gleichartige Befreiung zugelassen. Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben vertretbar; Gründe, welche gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stehen, werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 8a) „Bauraum Garage“ des Bebauungsplans „Brucker Straße/Steinlacher Weg“ zur Errichtung eines Carports mit einer Länge von 5,00 m, einer Breite von 2,50 m und nicht höher wie 3,00 m direkt an der Straße „Klinglbergweg“ wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 8a) „Bauraum Garage“ des Bebauungsplans „Brucker Straße/Steinlacher Weg“ zur Errichtung eines Carports mit einer Länge von 5,00 m, einer Breite von 2,50 m und nicht höher wie 3,00 m direkt an der Straße „Klinglbergweg“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Klinglbergweg 2_Lageplan.pdf

zum Seitenanfang

4. Münchener Str. 20; Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Büros und Pausenraumes der Bäckerei zu einem Café auf dem Grundstück Fl.Nr. 71, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB.

Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 25.10.2021 wurde auf dem Grundstück die Nutzungsänderung einer Brauerei mit Verkostungsraum für einen Biersommelier zu einer Biobäckerei und Konditorei (ohne Verkauf) nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt. 

Begründet wird die Entscheidung seitens des Landratsamtes, dass eine Biobäckerei und Konditorei keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Die Nutzung widerspreche zwar den Darstellungen des Flächennutzungsplans als Fläche für die Landwirtschaft, durch die Nutzungsänderung werde dieser Belang jedoch nicht beeinträchtigt. Die Nutzungsänderung von einer gewerblichen Nutzung (Brennerei mit Verkostungsraum - Anmerkung Verwaltung: gemeint war wohl Brauerei statt Brennerei) zu einer vergleichbaren gewerblichen Nutzung (Bäckerei und Konditorei, ohne Verkauf) stelle keine Nutzungsintensivierung und Verstärkung der Situation und damit keine Beeinträchtigung dar. Es seien keine zusätzlichen Belastungen des Außenbereichs durch die geänderte Nutzung erkennbar. Insbesondere liege keine neue Versiegelung von Flächen oder ein stärkerer Zu- und Abfahrtsverkehr vor.

Mit Beschluss vom 25.09.2023 des Bauausschusses wurde der Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros und eines Pausenraums der Bäckerei zu einem Café mit 48 Sitzplätzen sowie einer Freischankfläche vor dem Gebäude mit bis zu 80 Sitzplätzen abgelehnt. Auf Grund der Nutzungsänderung wurde ein erhöhter Publikumsverkehr mit entsprechendem Zu- und Abfahrtsverkehr auf dem Grundstück erwartet, was eine erhebliche Nutzungsintensivierung dargestellt hätte. Ferner wäre bei einem gastronomischen Betrieb in dieser Größenordnung die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt gewesen. 

Nun liegt ein erneuter Antrag auf Nutzungsänderung vor. Hierbei werden ein Büro sowie ein Pausenraum der Bäckerei zu einem Café mit 40 Sitzplätzen umgewandelt. Die Freischankfläche vor dem Gebäude mit 80 Sitzplätzen ist nicht mehr Gegenstand des neuen Antrags. Die Nutzungsänderung bezieht sich nur auf das Bestandsgebäude, äußerliche Änderungen werden, bis auf einen zweiten Rettungsweg, nicht vorgenommen. Es liegt somit keine neue Versiegelung von Flächen vor. Es handelt sich demnach um die Umnutzung eines bestandsgeschützten und bauaufsichtlich genehmigten Gebäudes ohne Erweiterung im Außenbereich. Dies lässt keine Beeinträchtigungen der natürlichen Eigenart des Landschaftsbildes oder schädliche Umweltauswirkungen befürchten. 

Gem. der gdl. Kfz- und Fahrradabstellplatzsatzung sind wie folgt Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen:

                                                                Kfz-Stellplätze                    Fahrräder
Bestand
Produktion/Lager Bäckerei:                            5 Stellplätze                    0 Stellplätze
Neu
Café:                                                                10 Stellplätze                  7 Stellplätze
Gesamt:                                                     15 Stellplätze                  7 Stellplätze

Da das Grundstück sich planungsrechtlich im Außenbereich befindet, findet die gdl. Abstandsflächensatzung keine Anwendung

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Dokumente
Download Lageplan Münchener Str. 20.pdf

zum Seitenanfang

5. Venusstr. 9; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Dacheindeckung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/40, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorniersiedlung“.

Der Bauherr hat 2023 eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes beantragt.

Zu dieser energetischen Sanierung plant der Bauherr nun noch die Errichtung einer PV-Anlage auf der südwestlichen Seite des Hauses. Hierfür ist jedoch die Anbringung bestimmter Dachziegel notwendig, welche sich nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans decken. Gemäß Bebauungsplan „Dorniersiedlung“ sind als Dacheindeckung Biberschwänze oder glatte ungefälzte Dachsteine in rotbraun zulässig.

Der Antragsteller beantragt nun eine Dacheindeckung mit „Creaton Futura Ziegelsteinen“ in naturrotbraun, da diese auch bei schwerem Hagel durch das funktionale Design zusätzlichen Schutz bieten und im Falle eines Bruchs mit diesem Standard-Ziegelstein schneller repariert werden können. Da in der umliegenden Bebauung bereits gleichartige Dachziegel vorhanden sind, würden diese sich auch optisch und harmonisch in die Umgebung einfügen und das Gesamtbild nicht stören.

Im gesamten Bebauungsplangebiet sind bereits ca. 40 ähnlich gelagerte Dacheindeckungen in verschiedenen Farben (rot, rotbraun bis braun, grau und anthrazit) vorhanden. Seitens der Verwaltung werden gegen das geplante Vorhaben keine Hinderungsgründe gesehen.

Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe f BayBO sind Bedachungen einschließlich Wärmedämmung verfahrensfrei, da aber der Bebauungsplan mit seiner Festsetzung bzgl. der Dacheindeckung entgegensteht, ist für das Vorhaben eine isolierte Befreiung erforderlich.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Dacheindeckung mit „Creaton Futura Ziegelsteinen“ auf dem Gebäude Venusstr. 9 in naturrotbraun wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Dacheindeckung mit „Creaton Futura Ziegelsteinen“ auf dem Gebäude Venusstr. 9 in naturrotbraun wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Venusstr. 9_Lageplan.pdf

zum Seitenanfang

6. Sonnenstr. 48; Bauantrag zur Überdachung einer Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/28 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Überdachung einer Dachterrasse, welche wie folgt ausgeführt werden soll:
Wandhöhe (Gebäude + Überdachung):          7,86 m
Breite der Überdachung:                                4,72 m
Grundfläche:                                                9,44 m²


In der Umgebung befindet sich ein Gebäude (St.-Egidi-Str. 7) mit folgenden Maßen:        

Wandhöhe (Gebäude + Gaube):                         8,33 m 
Breite der Überdachung:                                 5,12 m
Grundfläche:                                         8,67 m²

Die geplante Überdachung fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls St.-Egidi-Str. 7 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls St.-Egidi-Str. 7 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Sonnenstr. 48.pdf

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.03.2024 ö informativ 7

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

zum Seitenanfang

7.1. Bauvorhaben Hainweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.03.2024 ö 7.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Herr GR Fiegert erkundigt sich bezüglich eines Bauvorhabens im Hainweg. Hier hat der Bauausschuss das Einvernehmen nicht erteilt und jetzt wird doch gebaut.
Herr Erster Bürgermeister Walter teilt mit, dass das Landratsamt Starnberg das nicht erteilte gemeindliche Einvernehmen ersetzt hat.

zum Seitenanfang

7.2. Brüstungshöhe Balkone Sonnenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.03.2024 ö 7.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Herr GR Herz erkundigt sich, warum die Brüstungshöhe der Balkone bei einem Bestandsgebäude in der Sonnenstraße so hoch gesetzt wurden. Dies würde das Erscheinungsbild erheblich mindern.

Herr Erster Bürgermeister Walter teilt mit, dass dies mit der energetischen Sanierung zusammenhängen dürfte. Dabei wurde die Balkonplatte gedämmt und daher war wahrscheinlich die Balkonbrüstung als Absturzsicherung auf das jetzige Maß zu erhöhen. Es wird beim Eigentümer nochmals nachgefragt.

Datenstand vom 08.10.2024 07:34 Uhr