Datum: 22.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Am Zehentstadel 5; Bauantrag zur Errichtung von drei Reihenhäusern mit gemeinsamer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 198/1 Gem. Gilching
4 Weßlinger Str. 27; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des best. Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1441/2, Gem. Gilching
5 Talhofstr. 24 b; Bauantrag zur vorübergehenden Umnutzung von Büroflächen in eine Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1519, Gem. Gilching
6 Talhofstraße 8a; Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Hauses zu einem Mehrgenerationenhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gem. Gilching
7 Gilgener Heide 9 a; Bauantrag zur Nutzungsänderung von Speicher zu Wohnraum im Dachgeschoss und Erweiterung des Wohnraums im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 3116, 3116/1, 3116/2, 3116/10 , Gem. Gilching
8 Landsberger Str. 90b; Bauantrag zur Erw. der bestehenden Drive-Fenster unter dem bestehenden Dachüberstand, Verlegung des Haupteingangs und interner Umbau sowie Erw. der Drive-Spur zur Dual-Lane auf dem Grundstück Fl.Nr. 3101/2 und 3102, Gem. Gilching
9 Kosthofstr. 10 / Ecke Apostelholzweg 17b; Bauantrag zur Errichtung eines Quattrohauses und 3 Reihenhäuser mit TG auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/7, 1696/9 Gem. Gilching
10 Straßlichte 12; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/16, Gem. Gilching
11 James-Krüss-Grundschule - Umstellung Beleuchtung Altbau Flure auf LED-Technik, Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung hier; Auftragsvergabe Elektroinstallation
12 Verschiedenes
12.1 Bankett Römerstraße nach Steinlach
12.2 Laubanerstraße - Straßenschäden

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 15.07.2024.pdf
Download Niederschrift ö_23.07.2024.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Rudolf-Diesel-Str. 8:
Bauantrag zur Errichtung eines Kompressorraums an der bestehenden Gewerbehalle

Von-Linde-Str. 7b:
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Abbruch der bestehenden Rampe zur Errichtung einer neuen Rampe 

Außenbereich, FlNr. 764 Gem. Argelsried:
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage

Frühlingstraße 20:
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage

Diskussionsverlauf

Rudolf-Diesel-Str. 8:
Bauantrag zur Errichtung eines Kompressorraums an der bestehenden Gewerbehalle

Von-Linde-Str. 7b:
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Abbruch der bestehenden Rampe zur Errichtung einer neuen Rampe 

Außenbereich, Fl.Nr. 764 Gem. Argelsried:
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage

Frühlingstraße 20:
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage

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3. Am Zehentstadel 5; Bauantrag zur Errichtung von drei Reihenhäusern mit gemeinsamer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 198/1 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung von drei Reihenhäusern mit gemeinsamer Garage, welche wie folgt ausgeführt werden sollen: 

überbaute Fläche:                238,40 m²
Wandhöhe bergseitig:        4,20 m 
Wandhöhe talseitig                8,80 m
Firsthöhe bergseitig:        6,10 m
Firsthöhe talseitig:                11,53 m
Geschossigkeit:                III 
Dachform:                          Satteldach
Dachneigung:                30,00 °

In der Umgebung findet sich ein Gebäude (Am Zehentstadel 3) mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                240,00 m²
Wandhöhe bergseitig:        6,10 m
Wandhöhe talseitig:                8,65 m
Firsthöhe bergseitig:        8,90 m
Firsthöhe talseitig:                11,45 m
Geschossigkeit:                III

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Der Außenbereich wird gewahrt. Die Planung wurde dahingehend geändert, dass das Gebäude samt Garage nun im Innenbereich liegt. (Im beigefügten Lageplan ist die Einzeichnung der Garage veraltet.)

Zum Vorhaben wird eine Garage mit 5 Stellplätzen und ein offener Stellplatz errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Am Zehentstadel 3 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Am Zehentstadel 3 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Am Zehentstadel 5.pdf

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4. Weßlinger Str. 27; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des best. Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1441/2, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Starnberger Weg“.

Im Bebauungsplan ist für das Grundstück Fl.Nr. 1441/2 eine GFZ von 0,3 festgesetzt. Des Weiteren sind nur Wohngebäude mit 2 Vollgeschossen und max. 2 Wohneinheiten zulässig.

Mit Antrag auf Vorbescheid wird nun die Erweiterung des bestehenden Gebäudes beantragt. Diese soll mit einer überbauten Fläche von 58,65 m² sowie einer Geschossfläche von 175,95 m² ausgeführt werden. Die Höhen werden baugleich dem Bestandsgebäude angeglichen. Zirka die Hälfte des Neubaus befindet sich noch innerhalb des festgesetzten Bauraums.

Mit dem geplanten Vorhaben wird eine Gesamtgeschossfläche (Bestand + Neubau) auf dem Grundstück von 378,01 m² erreicht. Dies ergibt eine GFZ von 0,66.

Im Zuge des Antrags auf Vorbescheid wird folgende Frage gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

Wird dem Antrag auf Befreiung von der GFZ stattgegeben?

Im Bebauungsplangebiet „Starnberger Weg“ wurde in einem größeren Teilbereich (östlich) bereits die festgesetzte GFZ für obsolet erklärt (s. beigefügter Lageplan blau markierte Fläche). Ferner sind in der näheren Umgebung zum Baugrundstück ebenfalls schon Befreiungen von der GFZ (bis 0,82) erteilt worden (s. Lageplan rot markierte Grundstücke).

Im Zuge des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland wurde im Baugesetzbuch zu § 31 neu der Absatz 3 eingeführt. Danach kann „in einem Gebiet mi angespanntem Wohnungsmarkt, das nach § 201a bestimmt ist, (…) von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Die Gemeinde Gilching ist in der Gebietsbestimmungsverordnung vom 06.09.2022 als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt unter Nr. 1.17.10 aufgeführt. Ferner handelt es sich bei dem Antrag um einen Wohnungsbau.

Seitens der Verwaltung stehen der beantragten Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen, zumal eine Förderung von Wohnraum entsprechend gewünscht ist und entsprechende Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet vorliegen.

Demnach kann zu dem geplanten Bauvorhaben eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erfolgen.

Beschlussvorschlag

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Wird dem Antrag auf Befreiung von der GFZ stattgegeben?

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Überschreitung der zulässigen GFZ von 0,3 auf 0,66 zur Errichtung eines Wohngebäudes wird nach § 31 Abs. 3 BauGB befürwortet.

Beschluss

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Wird dem Antrag auf Befreiung von der GFZ stattgegeben?

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Überschreitung der zulässigen GFZ von 0,3 auf 0,66 zur Errichtung eines Wohngebäudes wird nach § 31 Abs. 3 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Weßlinger Str. 27_Planzeichnung.pdf

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5. Talhofstr. 24 b; Bauantrag zur vorübergehenden Umnutzung von Büroflächen in eine Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1519, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Talhofstraße“.

Aufgrund eines massiven Wasserschadens in der bisherigen Kindertagesstätte mussten die Gruppen unverzüglich die Räumlichkeiten verlassen. Als temporäre Unterbringung, für die Zeit der Sanierung der bisherigen Einrichtung, wird deshalb die vorübergehende Umnutzung von Büroflächen in eine Kindertagesstätte beantragt. 

Bei dem Bebauungsplan „Talhofstraße“ handelt es sich um ein Gewerbegebiet, in dem ausnahmsweise auch Einrichtungen für soziale Zwecke zulässig sind. Da es sich gegenständlich um die temporäre Umnutzung der Fläche in eine Kindertagesstätte handelt, wird die Genehmigung einer Ausnahme beantragt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag auf Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 1 BauGB wird befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag auf Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 1 BauGB wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Talhofstraße 24b.pdf

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6. Talhofstraße 8a; Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Hauses zu einem Mehrgenerationenhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

as Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Erweiterung des bestehenden Hauses zu einem Mehrgenerationenhaus, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

überbaute Fläche:        152,4 m² 
Wandhöhe:                3,49 m 
Firsthöhe:                5,47 m 
Geschossigkeit:        E+DG
Dachform:                Satteldach
Dachneigung:        23,8 °

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Sternstraße 3        Jupiterstr. 9,9a,9b
Überbaute Fläche:                 236 m²                239 m²        
Wandhöhe:                         6,95 m                6,10 m        
Firsthöhe:                        10,26 m                8,25 m        
Geschossigkeit:                  E+I+DG                E+I+DG        

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Zum Vorhaben werden drei offene Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Sternstr. 3 und Jupiterstr. 9,9a,9b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Sternstr. 3 und Jupiterstr. 9,9a,9b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
Download Lageplan Talhofstr. 8a.pdf

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7. Gilgener Heide 9 a; Bauantrag zur Nutzungsänderung von Speicher zu Wohnraum im Dachgeschoss und Erweiterung des Wohnraums im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 3116, 3116/1, 3116/2, 3116/10 , Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Nutzungsänderung eines Speichers zu Wohnraum im Dachgeschoss und die zusätzliche Erweiterung des Wohnraums im Dachgeschoss, welche wie folgt ausgeführt werden soll: 

Das Bestandsgebäude hat insgesamt 6 Wohneinheiten. Die zwei Wohneinheiten im Dachgeschoss sollen durch 5 geplante Dachgauben insgesamt eine Wohnflächenmehrung von 43,13 m² erhalten, welche wie folgt aufgeteilt wird:

               Bestand        Mehrung        Neu
WHG 5:         99,86 m²        27,12 m²        126,98 m²
WHG 6:        37,95 m²        16,00 m²        53,95 m²

Die Dachgauben sollen in Form von Schleppgauben realisiert werden. Geplant sind auf der Nord-Ost Seite des Gebäudes zwei neue Dachgauben und auf der Süd-West Ansicht des Hauses drei neue Dachgauben. Die Planung der Gauben erfolgte so, dass durch die Errichtung der selbigen keine neuen Abstandsflächen, die über die bereits genehmigten hinausgehen, entstehen. 

Zum Vorhaben werden zusätzlich zu den 6 vorhandenen offenen Stellplätzen zwei neue offene Stellplätze errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Auf dem Grundstück werden 6 neue Fahrradstellplätze nachgewiesen. 

Die Abstandsflächen liegen durch die Neuberechnung nach der Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe geringfügig auf dem Nachbargrundstück und können nicht eingehalten werden. Da es sich um ein genehmigtes Bestandsgebäude handelt und keine Veränderung an der Höhe oder Struktur des Gebäudes erfolgt, werden Seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen von Art. 6 BayBO wird befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen von Art. 6 BayBO wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Gilgener Heide 9a.pdf

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8. Landsberger Str. 90b; Bauantrag zur Erw. der bestehenden Drive-Fenster unter dem bestehenden Dachüberstand, Verlegung des Haupteingangs und interner Umbau sowie Erw. der Drive-Spur zur Dual-Lane auf dem Grundstück Fl.Nr. 3101/2 und 3102, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landsberger Str. 90 / Tankstelle“.

Im Zuge einer Modernisierungsinitiative sollen die bisherigen einfachen Drive-Spuren zu sogenannten Dual-Lanes umgebaut und erweitert werden. Es sind zwei identische Bestell-Spuren geplant, welche parallel angeordnet werden. Nach dem Bestellvorgang sortieren sich die Autos wieder auf die gemeinsame Drive-Spur in Richtung Bezahl- und Ausgabefenster ein. 

Es wird eine Befreiung für die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen durch die geplante Erweiterung der Fahrspur nach Nord-Westen sowie der neu geplanten Kfz-Stellplätze nach Nord-Osten beantragt. Seitens der Verwaltung werden keine Hinderungsgründe gegen die Befreiung gesehen. 

Die Bezahl- und Ausgabefenster werden innerhalb des Bauraums baulich verändert. Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ und Grundfläche wird eingehalten. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans sind ebenfalls eingehalten. 

Zum Vorhaben werden 36 offene Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sieht 26 Stellplätze vor und ist somit eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von der festgesetzten privaten Grünfläche wird befürwortet. (gem. § 31 Abs. 2 BauGB)

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von der festgesetzten privaten Grünfläche wird befürwortet. (gem. § 31 Abs. 2 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Landsberger Str. 90b.pdf

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9. Kosthofstr. 10 / Ecke Apostelholzweg 17b; Bauantrag zur Errichtung eines Quattrohauses und 3 Reihenhäuser mit TG auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/7, 1696/9 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Quattrohauses und 3 Reihenhäuser mit Tiefgarage, welche wie folgt ausgeführt werden sollen: 

überbaute Fläche:   166,06 m² (Reihenhäuser), 224,53 m² (Quattrohaus)
Wandhöhe:                  6,00 m 
Firsthöhe:                9,39 – 9,70 m 
Geschossigkeit:       E+I+DG 
Dachform:                  Krüppelwalmdach
Dachneigung:        14,00 °

In der Umgebung findet sich ein Gebäude (Apostelholzweg 26-32) mit folgenden Maßen:
Überbaute Fläche:                 294 m²
Wandhöhe:                         6,40 m
Firsthöhe:                        9,40 m
Geschossigkeit:                  E+I+DG 

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Zum Vorhaben wird eine Tiefgarage mit 14 Stellplätzen errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Apostelholzweg 26-32 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Apostelholzweg 26-32 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Kosthofstr. 10.pdf

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10. Straßlichte 12; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/16, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

überbaute Fläche:                82,52 m²
Wandhöhe:                        6,50 m
Firsthöhe:                        10,20 m 
Geschossigkeit:                E+I+DG
Dachform:                          Satteldach
Dachneigung:                45,00 °

In der Umgebung finden sich Gebäude (Melchior-Fanger-Str. 9-9c) mit folgenden Maßen:
Überbaute Fläche:                124 m²
Wandhöhe:                        8,64 m
Firsthöhe:                        9,84 m
Geschossigkeit:                E+I+DG

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Zum Vorhaben werden eine Garage und ein offener Stellplatz errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Melchior-Fanger-Str. 9 + 9a, 9b + 9c das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Melchior-Fanger-Str. 9 + 9a, 9b + 9c das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Straßlichte 12.pdf

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11. James-Krüss-Grundschule - Umstellung Beleuchtung Altbau Flure auf LED-Technik, Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung hier; Auftragsvergabe Elektroinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 23.01.2024 hat der Gemeinderat die Haushaltsmittel für die Maßnahme
„Umstellung Beleuchtung Altbau Flure auf LED-Technik“ beschlossen.
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk „Elektrotechnik“ durch das Bauamt am 14.06.2024 beschränkt ausgeschrieben.
Zur Ausschreibung wurden 11 Firmen eingeladen.
Zur Submission am 04.07.2024 um 15:30 Uhr lagen 3 wertbare Angebote vor.

Nach Wertung der Angebote hat die Fa. NAT GmbH aus Dachau das wirtschaftlichste Angebot mit einer Bruttosumme von 141.981,97 € abgegeben.

Das Gewerk „Elektrotechnik“ ist in der Kostenberechnung mit 169.835,61 € brutto veranschlagt.

Das Submissonsergebnis wird im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt der Fa. NAT aus Dachau den Auftrag für das Gewerk „Elektrotechnik“ des BV Umstellung Beleuchtung Altbau Flure James-Krüss Grundschule in Höhe von 141.981,97 € brutto

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Fa. NAT aus Dachau den Auftrag für das Gewerk „Elektrotechnik“ des BV Umstellung Beleuchtung Altbau Flure James-Krüss Grundschule in Höhe von 141.981,97 € brutto

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö informativ 12

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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12.1. Bankett Römerstraße nach Steinlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö 12.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert weist darauf hin, dass die Bankette an der Römerstraße Richtung Steinlach wieder aufgefüllt werden müssen.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung zu.

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12.2. Laubanerstraße - Straßenschäden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.07.2024 ö 12.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert weist darauf hin, dass die in der Laubanerstraße aufgebrachte Asphaltdecke noch nicht vollständig geschlossen ist, da die Verbindungsnähte fehlen.
Erster Bürgermeister Walter sagt eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 08.10.2024 07:44 Uhr