Datum: 19.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2024
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Reßweg 22; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 6 Doppelhaushälften mit 6 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1395/2, Gem. Gilching
4 St. Gilgener-Str. 2 + 4; Bauantrag zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1704/2 + 1704/39, Gem. Gilching
5 Friedrichshafener Straße; Bauantrag zur Erweiterung einer Verladeschleuse an einer best. Produktionshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 3243, Gem. Gilching
6 Weiherweg 12; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1248/4, Gem. Gilching
7 Herbststr. 1; Bauantrag zum Anbau an eine Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/3, Gem. Argelsried
8 Widmung - Römerstraße zwischen Görbelmoosweg und Starnberger Weg
9 Verschiedenes
9.1 Gemeinde Wörthsee - Windkraftanlagen
9.2 Hundekotbeutel
9.3 Regenfälle

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_12.08.2024.pdf
Download Niederschrift ö_20.08.2024.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2024

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.07.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.07.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

-        Frühlingstr. 23
Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefga-rage

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3. Reßweg 22; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 6 Doppelhaushälften mit 6 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1395/2, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Hierzu werden folgende Maße zugrunde gelegt: überbaute Fläche 126 m², Wandhöhe 6,40 m, Firsthöhe 10,35 m, Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 37°, E+I+DG

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

                                    Parsbergweg 1         Parsbergweg 3         
überbaute Fläche:                  227,00 m²                  181,00 m²                  
Wandhöhe:                           6,47 m                  6,47 m                  
Firsthöhe:                           10,24 m                  10,24 m                  
Geschossigkeit:                E+I+DG                E+I+DG                

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1. Grundfläche: Ist die Grundfläche eines Doppelhauses mit dem Außenmaß 12 m x 10,50 m = 126 m² genehmigungsfähig?

Eine Grundfläche von 126 m² fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3)

2. Wandhöhe: Ist eine Wandhöhe von 6,40 m genehmigungsfähig?

Eine Wandhöhe von 6,40 m fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3)

3. Firsthöhe: Ist eine Firsthöhe von 10,35 m in Form eines Satteldaches mit 37° Dachneigung genehmigungsfähig? 

Eine Firsthöhe von 10,35 m fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3). 

Die Dachform und -neigung sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.

4. Ist die Geschossigkeit von E+I+D gemäß Schnittzeichnungen genehmigungsfähig? 

Eine Geschossigkeit von E+I+D fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3)

5. Ist die Bebauung des Gesamtgrundstückes mit insgesamt drei Baukörpern oben genannter Gesamtmaße genehmigungsfähig?

Eine Bebauung des Gesamtgrundstückes mit drei Baukörpern (wie beantragt) ist grundsätzlich möglich, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und die Satzungen der Gemeinde Gilching eingehalten werden. 

6. Ist die Bebauung aller Baukörper (6 Hälften) in Kombination aller einzeln angefragter oben genannter Genehmigungskriterien genehmigungsfähig?

Die zugrunde gelegten Maße, überbaute Fläche 126 m², Wandhöhe 6,40 m, Firsthöhe 10,35 m fügen sich in die Umgebung ein. (s. untenstehende Bezugsfälle)

                                  Parsbergweg 1         Parsbergweg 3         
überbaute Fläche:                  227,00 m²                  181,00 m²                  
Wandhöhe:                           6,47 m                  6,47 m                  
Firsthöhe:                           10,24 m                  10,24 m                  
Geschossigkeit:                E+I+DG                E+I+DG                

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Grundfläche: Ist die Grundfläche eines Doppelhauses mit dem Außenmaß 12 m x 10,50 m = 126 m² genehmigungsfähig?

Eine Grundfläche von 126 m² fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3)

2. Wandhöhe: Ist eine Wandhöhe von 6,40 m genehmigungsfähig?

Eine Wandhöhe von 6,40 m fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3)

3. Firsthöhe: Ist eine Firsthöhe von 10,35 m in Form eines Satteldaches mit 37° Dachneigung genehmigungsfähig? 

Eine Firsthöhe von 10,35 m fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3). 

Die Dachform und -neigung sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.

4. Ist die Geschossigkeit von E+I+D gemäß Schnittzeichnungen genehmigungsfähig? 

Eine Geschossigkeit von E+I+D fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3)

5. Ist die Bebauung des Gesamtgrundstückes mit insgesamt drei Baukörpern oben genannter Gesamtmaße genehmigungsfähig?

Eine Bebauung des Gesamtgrundstückes mit drei Baukörpern (wie beantragt) ist grundsätzlich möglich, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und die Satzungen der Gemeinde Gilching eingehalten werden. 

6. Ist die Bebauung aller Baukörper (6 Hälften) in Kombination aller einzeln angefragter oben genannter Genehmigungskriterien genehmigungsfähig?

Die zugrunde gelegten Maße, überbaute Fläche 126 m², Wandhöhe 6,40 m, Firsthöhe 10,35 m fügen sich in die Umgebung ein. (s. untenstehende Bezugsfälle)

                                  Parsbergweg 1         Parsbergweg 3         
überbaute Fläche:                  227,00 m²                  181,00 m²                  
Wandhöhe:                           6,47 m                  6,47 m                  
Firsthöhe:                           10,24 m                  10,24 m                  
Geschossigkeit:                E+I+DG                E+I+DG                

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Grundfläche: Ist die Grundfläche eines Doppelhauses mit dem Außenmaß 12 m x 10,50 m = 126 m² genehmigungsfähig?

Eine Grundfläche von 126 m² fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3)

2. Wandhöhe: Ist eine Wandhöhe von 6,40 m genehmigungsfähig?

Eine Wandhöhe von 6,40 m fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3)

3. Firsthöhe: Ist eine Firsthöhe von 10,35 m in Form eines Satteldaches mit 37° Dachneigung genehmigungsfähig? 

Eine Firsthöhe von 10,35 m fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3). 

Die Dachform und -neigung sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.

4. Ist die Geschossigkeit von E+I+D gemäß Schnittzeichnungen genehmigungsfähig? 

Eine Geschossigkeit von E+I+D fügt sich in die Umgebung ein. (s. Bezugsfall Parsbergweg 1+3)

5. Ist die Bebauung des Gesamtgrundstückes mit insgesamt drei Baukörpern oben genannter Gesamtmaße genehmigungsfähig?

Eine Bebauung des Gesamtgrundstückes mit drei Baukörpern (wie beantragt) ist grundsätzlich möglich, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und die Satzungen der Gemeinde Gilching eingehalten werden. 

6. Ist die Bebauung aller Baukörper (6 Hälften) in Kombination aller einzeln angefragter oben genannter Genehmigungskriterien genehmigungsfähig?

Die zugrunde gelegten Maße, überbaute Fläche 126 m², Wandhöhe 6,40 m, Firsthöhe 10,35 m fügen sich in die Umgebung ein. (s. untenstehende Bezugsfälle)

                                  Parsbergweg 1         Parsbergweg 3         
überbaute Fläche:                  227,00 m²                  181,00 m²                  
Wandhöhe:                           6,47 m                  6,47 m                  
Firsthöhe:                           10,24 m                  10,24 m                  
Geschossigkeit:                E+I+DG                E+I+DG                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Reßweg 22_Lageplan.pdf

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4. St. Gilgener-Str. 2 + 4; Bauantrag zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1704/2 + 1704/39, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche:                  344,92 m² bzw. 368,40 m²
Wandhöhe:                               6,38 m
Firsthöhe:                               9,10 m
Dachform:                           Mansarddach
Dachneigung:                         35°
Geschossigkeit:                  E + I + D


In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

                                    Landsberger Str. 60 - 60f
überbaute Fläche                           351,00 m²
Wandhöhe:                                       6,03 m
Firsthöhe:                                       9,37 m
Geschossigkeit:                          E + I + D


Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 52 Kfz-Stellplätze vorgehalten (43 in der Tiefgarage, 9 oberirdische Besucherstellplätze).
Des Weiteren werden 52 oberirdische Fahrradabstellplätze (im Bereich der Eingänge) nachgewiesen. Die gdl. Kfz- und Fahrradabstellplatzsatzung sind somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Landsberger Str. 60 - 60f das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Landsberger Str. 60 - 60f das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download St. Gilgener-Str. 2, 4_Lageplan.pdf

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5. Friedrichshafener Straße; Bauantrag zur Erweiterung einer Verladeschleuse an einer best. Produktionshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 3243, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „SO Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“.t

Beantragt wird die Erweiterung einer Verladeschleuse an einer bestehenden Produktionshalle. Diese soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                  429,14 m²
Wandhöhe:                             11,33 m
Dachform:                           Pultdach
Dachneigung:                           3°

Die Erweiterung findet auf bereits versiegelter Fläche (interne Erschließungsanlage Flughafen) statt. Eine Neuversiegelung entsteht hierdurch nicht.

Der Bebauungsplan enthält folgende Festsetzungen:
  • max. GRZ 0,8
  • max. Höhe baulicher Anlagen: 14 m
  • Pultdächer mit max. Dachneigung von 20°

Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind somit eingehalten.

Weitere Stellplätze für das Vorhaben sind nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Friedrichshafener Str._Lageplan.pdf

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6. Weiherweg 12; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1248/4, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Geplant ist die Errichtung eines Doppelhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  140,40 m²
Wandhöhe:                               6,50 m
Firsthöhe:                             10,70 m
Dachform:                          Satteldach
Dachneigung:                         35°
Geschossigkeit:                   E + I + D

Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Ist das geplante Doppelhaus, wie im Antrag auf Vorbescheid dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:

                                 Weiherweg 6-6b          Am Steinberg 3b, 3c         Am Burgstall 5
überbaute Fläche:                  212,00 m²                            126,00 m²                       129,00 m²
Wandhöhe:                               6,50 m                                5,99 m                           5,90 m
Firsthöhe:                             10,00 m                              10,24 m                         10,30 m

Das geplante Doppelhaus mit einer Grundfläche von 140,40 m² (12,00 - 11,70 m), einer Wandhöhe von 6,50 m, einer Firsthöhe von 10,70 m und einer Geschossigkeit von E + I + D fügt sich in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Antrag auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Ist das geplante Doppelhaus, wie im Antrag auf Vorbescheid dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:

                                 Weiherweg 6-6b          Am Steinberg 3b, 3c         Am Burgstall 5
überbaute Fläche:                  212,00 m²                            126,00 m²                       129,00 m²
Wandhöhe:                               6,50 m                                5,99 m                           5,90 m
Firsthöhe:                             10,00 m                              10,24 m                         10,30 m

Das geplante Doppelhaus mit einer Grundfläche von 140,40 m² (12,00 x 11,70 m), einer Wandhöhe von 6,50 m, einer Firsthöhe von 10,70 m und einer Geschossigkeit von E + I + D fügt sich in die Umgebung ein.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Antrag auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Ist das geplante Doppelhaus, wie im Antrag auf Vorbescheid dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:

                                 Weiherweg 6-6b          Am Steinberg 3b, 3c         Am Burgstall 5
überbaute Fläche:                  212,00 m²                            126,00 m²                       129,00 m²
Wandhöhe:                               6,50 m                                5,99 m                           5,90 m
Firsthöhe:                             10,00 m                              10,24 m                         10,30 m

Das geplante Doppelhaus mit einer Grundfläche von 140,40 m² (12,00 x 11,70 m), einer Wandhöhe von 6,50 m, einer Firsthöhe von 10,70 m und einer Geschossigkeit von E + I + D fügt sich in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Weiherweg 12_Lageplan.pdf

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7. Herbststr. 1; Bauantrag zum Anbau an eine Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/3, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird der Anbau an eine bestehende, genehmigte Garage.

Die Garage wurde mit einer Länge von 7,36 genehmigt. Der geplante Anbau soll mit einer Länge von 8,30 m errichtet werden. Zwischen Garage und Grundstücksgrenze (ca. 1,5 m Abstand) soll zudem noch ein geschlossener Gang mit einer Gesamtlänge von 13,10 m und einer Höhe von 2,75 m direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Nach Art. 6 Abs. 7 BayBO sind in den Abstandsflächen, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
- Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge 
   zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätte mit einer mittle-
   ren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m.

Demnach ist das geplante Vorhaben nicht möglich, da eine zulässige Grenzlänge (Gang mit einer Länge von 13 m und einer Höhe von 2,75 m) von 9 m überschritten wird und dadurch nachbarschützende Belange tangiert sind, welche hier in Form von Abstandsflächen zu tragen kommen. Ferner kann die gdl. Abstandsflächensatzung ebenfalls nicht eingehalten werden, da für den Anbau des Lagers an die Garage eine Mindestabstandsfläche von 3 m nicht eingehalten wird.

Das Vorhaben löst nach Art. 6 BayBO Abstandsflächen aus, welche nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können und somit auf dem angrenzenden Nachbargrundstück zu liegen kommen. Hierfür wäre eine Abstandsflächenübernahme erforderlich, die jedoch aktuell nicht vorliegt. Auch hat der betroffene Grundstücksnachbar dem Vorhaben seine Zustimmung mittels Unterschrift auf der Planzeichnung nicht erteilt.

Zum geplanten Vorhaben liegt ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen vor. Bauordnungsrechtlich ist dieser allerdings vom Landratsamt Starnberg zu prüfen.

Rein von der Grundfläche her würde sich das geplante Vorhaben zwar in die Umgebung einfügen, da aber nachbarschützende Belange betroffen sind und weitere Bezugsfälle vermieden werden sollten, sollte von einer Zustimmung zum Vorhaben abgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da weder die gesetzlichen Abstandsflächen, noch die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden können und dadurch nachbarschützende Belange tangiert sind.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da weder die gesetzlichen Abstandsflächen, noch die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden können und dadurch nachbarschützende Belange tangiert sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Dokumente
Download Herbststr. 1_Lageplan.pdf

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8. Widmung - Römerstraße zwischen Görbelmoosweg und Starnberger Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die „Römerstraße“ zwischen Görbelmoosweg und Starnberger Weg wurde erstmalig ausgebaut und abgerechnet.

Zu den Bescheiden ergingen Widersprüche. Das Verfahren ist nun bei Gericht anhängig. Seitens des Verwaltungsgerichts wird nun die damalige erstmalige Widmung von 1963 moniert, da aufgrund von Vermessungen, Verschmelzungen bzw. Grundstücksan- und verkäufen sich Flurnummern verändert haben. Diese Veränderungen wurden in das Bestandsverzeichnis zur „Römerstraße“ eingetragen bzw. entsprechende Korrekturen vorgenommen.

Auf Anraten ist eine komplette Neuwidmung der „Römerstraße“ in dem Bereich zwischen Görbelmoosweg und Starnberger Weg als Ortsstraße vorzunehmen.

Somit wird folgende Straße nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet (s. Lageplan):

Bezeichnung: „Römerstraße“
Klassifizierung: Ortsstraße
Bestehend aus: „Fl.Nrn. 1389, 1373/9, 1380/4, 1440/156, 1435/15, 34/6, 34/3, 204 tlw., 
                          32 tlw. und 288/27 tlw. jeweils Gemarkung Gilching“
Anfangspunkt: Einmündung „Görbelmoosweg“
Endpunkt: nördl. Grenzpunkt von Fl.Nr. 289/2, Gemarkung Gilching
Länge: 805 m
Baulastträger: Gemeinde Gilching

Beschlussvorschlag

Folgende Straße wird nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet:

Bezeichnung: „Römerstraße“
Klassifizierung: Ortsstraße
Bestehend aus: „Fl.Nrn. 1389, 1373/9, 1380/4, 1440/156, 1435/15, 34/6, 34/3, 204 tlw., 
                          32 tlw. und 288/27 tlw. jeweils Gemarkung Gilching“
Anfangspunkt: Einmündung „Görbelmoosweg“
Endpunkt: nördl. Grenzpunkt von Fl.Nr. 289/2, Gemarkung Gilching
Länge: 805 m
Baulastträger: Gemeinde Gilching

Beschluss

Folgende Straße wird nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet:

Bezeichnung: „Römerstraße“
Klassifizierung: Ortsstraße
Bestehend aus: „Fl.Nrn. 1389, 1373/9, 1380/4, 1440/156, 1435/15, 34/6, 34/3, 204 tlw., 
                          32 tlw. und 288/27 tlw. jeweils Gemarkung Gilching“
Anfangspunkt: Einmündung „Görbelmoosweg“
Endpunkt: nördl. Grenzpunkt von Fl.Nr. 289/2, Gemarkung Gilching
Länge: 805 m
Baulastträger: Gemeinde Gilching

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRin Brosig bat um namentliche Nennung ihrer Gegenstimme.

Dokumente
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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö informativ 9

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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9.1. Gemeinde Wörthsee - Windkraftanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö 9.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Walter informiert das Gremium über die Errichtung von 3 Windrädern im Gemeindegebiet Wörthsee. Das Landratsamt Starnberg hat hierzu die Abgabe einer Stellungnahme zum Vorhaben erbeten. Erster Bürgermeister Walter bittet - mit Einverständnis des Gremiums - darum, dass keine Einwendungen zum geplanten Vorhaben geführt werden und dies an das Landratsamt Starnberg übermitteln zu dürfen, da ansonsten zu dieser Thematik eine Sondersitzung einberufen werden müsste.
Seitens des Gremiums besteht Einverständnis, dass keine Einwendungen vorgebracht werden und dies entsprechend an das Landratsamt Starnberg übermittelt wird.

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9.2. Hundekotbeutel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö 9.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig weist darauf hin, dass immer mehr Hundebeutel frei herumliegen und fragt, ob es diese auch aus verrottendem Material gibt.
Erster Bürgermeister Walter verneint dies.

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9.3. Regenfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.08.2024 ö 9.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Unger erkundigt sich, ob bekannt ist, ob es bei den letzten Regenfällen zu Problemen im Gemeindegebiet gekommen ist.
Erster Bürgermeister Walter teilt mit, dass hierzu nichts bekannt ist.

Datenstand vom 08.10.2024 07:45 Uhr