Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2024
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Vorsitz Verband Wohnen/Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg
3.2 Ramadama 2024
3.3 Windkraft
4 Freiwillige Feuerwehr Geisenbrunn; Bestätigung der Wahl des 1. Kommandanten und des stv. Kommandanten
5 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung - HundeVO)
6 Nachtrag zum Förderantrag für ein integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
7 Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021
8 Vergabe der Bauleistung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik
9 Verschiedenes
9.1 Nachnutzung Wichtelhaus
9.2 X 920
9.3 Leitenweg/Steinberg
9.4 Mietspiegel
9.5 Brucker Straße - Baumschutz

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.02.20 Bekanntmachung.pdf
Download 2024.02.20 Niederschrift öffentlich incl. Anlagen HP.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 23.01.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Diskussionsverlauf

GR Pilgram moniert bei Top 7 öffentlich die Formulierung „in geheimer Wahl“ und bittet um Änderung. Der Vorsitzende wurde dem Gremium vorgeschlagen und angenommen.
BM Walter sichert die Änderung zu.

Beschluss

Gegen die insoweit geänderte öffentliche Niederschrift vom 23.01.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Erwerb 1/2 MEA FlNr. 1309/3 und 1/6 MEA FlNr. 1308, Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag vom 11.12.2023, UR-Nr. 2293/2023 der Notarin Simone Lang, Türkheim, genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö informativ 3
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3.1. Vorsitz Verband Wohnen/Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über die neuen Vorsitzenden:

1.        Verband Wohnen:
  1. Vorsitz: Rupert Steigenberger (Erster Bürgermeister Gemeinde Berg)
  2. Stellvertreterin: Christel Muggenthal (Erste Bürgermeisterin Gemeinde Wörthsee)

2.        Schulzweckverband:
  1. Vorsitz: Christian Schiller (Erster Bürgermeister Gemeinde Herrsching)
  2. Stellvertreter: Michael Sturm (Erster Bürgermeister Gemeinde Weßling)

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3.2. Ramadama 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö 3.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer gibt den Termin zum diesjährigen Ramadama am 16.03.2024 von 10 Uhr – 12 Uhr bekannt. Treffpunkt ist der Rathausplatz. Teilnehmer sind die Gemeinde, der Bund Naturschutz, der Jugendbeirat, die Jugendfeuerwehr und die Jugend des BRK. An dieser Stelle lädt er auch die Gemeinderäte zur Mithilfe ein.

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3.3. Windkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö 3.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer gibt Informationen über die prognostizierte Leistung der künftigen Windkraftanlagen nahe Etterschlag. Dieser liegt bei ca. 60 Tausend Megawattstunden pro Jahr. Hiervon wird für die Gemeinde Wörthsee insgesamt nur 15 Tausend Megawattstunden benötigt.

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4. Freiwillige Feuerwehr Geisenbrunn; Bestätigung der Wahl des 1. Kommandanten und des stv. Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Art. 8 Abs. 2 BayFwG wird der Kommandant und sein Stellvertreter in einer von der Gemeinde durchgeführten Dienstversammlung auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn fand am gleichen Abend wie die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn am 07.02.2024 statt. 
Aus der Mitte der aktiven Feuerwehrmitglieder wurden Herr Christian Kreisl als Kommandant und Herr Stefan Siegl als Stellvertreter vorgeschlagen. 
  1. Herr Christian Kreisl wurde bei 46 abgegebenen Stimmen mit 39 Ja-Stimmen zum Kommandanten gewählt.
  2. Herr Stefan Siegl wurde bei 46 abgegebenen Stimmen mit 45 Ja-Stimmen zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. 
Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat ist sowohl der Kommandant als auch sein Stellvertreter vom Gemeinderat zu bestätigen. Hierbei ist entscheidend, ob beide sowohl fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen geeignet sind.
Das Benehmen des Kreisbrandrats des Landkreises Starnberg, Herrn Helmut Schweickart, liegt vor.

Beschlussvorschlag

Unter Einbeziehung des Benehmens des Kreisbrandrates bestätigt der Gemeinderat gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die in der Dienstversammlung durchgeführte Wahl zum Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten:

  1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn:

    Herr Christian Kreisl, wohnhaft Angerfeldstr. 1a, 82205 Gilching 

Stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn:

Herr Stefan Siegl, wohnhaft Am Brunnerfeld 2, 82205 Gilching 

Beschluss

Unter Einbeziehung des Benehmens des Kreisbrandrates bestätigt der Gemeinderat gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die in der Dienstversammlung durchgeführte Wahl zum Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten:

  1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn:

    Herr Christian Kreisl, wohnhaft Angerfeldstr. 1a, 82205 Gilching 

Stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn:

Herr Stefan Siegl, wohnhaft Am Brunnerfeld 2, 82205 Gilching 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung - HundeVO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Verwaltung hat festgestellt, dass die Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung –HundeVO) aufgrund der fehlenden Differenzierung im Gemeindegebiet dem § 18 Abs. 1 Satz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes LStVG widerspricht und in der aktuell gültigen Fassung rechtswidrig ist. Es ist dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen und auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen. 

In der Anlage ist die 1. Änderungsverordnung, die bei der Anleinpflicht zwischen großen Hunden und Kampfhunden sowie zwischen innerhalb und außerhalb der bebauten Ortsteile differenziert.
Die Anleinpflicht für Kampfhunde bleibt weiterhin bestehen. Große Hunde sind weiterhin auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet innerhalb der bebauten Ortsteile an der Leine zu führen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Änderungsverordnung der Gemeinde Gilching zur Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeVO) besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung entsprechend zu veröffentlichen.

Beschluss

Mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Änderungsverordnung der Gemeinde Gilching zur Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeVO) besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung entsprechend zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (HundeVO).pdf

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6. Nachtrag zum Förderantrag für ein integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.03.23 unter TOP 4 beschlossen, einen Förderantrag für das Vorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ zu stellen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. 
Hierfür müssen Fördervoraussetzungen beachtet werden. Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt, welches über die Förderung entscheidet, wurde festgestellt, dass die Gemeinde Gilching in der Sitzung vom 28.03.2023 unter TOP 4d zwei Fördervoraussetzungen nicht beschlossen hat. Dies muss nun nachgeholt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag d) unter Top 4 aus der Sitzung vom 28.03.2023 wird um folgende Punkte erweitert:
Die Gemeinde Gilching bestätigt per Beschluss:
- dass die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig und
- das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen sind

Beschluss

Der Beschlussvorschlag d) unter Top 4 aus der Sitzung vom 28.03.2023 wird um folgende Punkte erweitert:
Die Gemeinde Gilching bestätigt per Beschluss:
- dass die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig und
- das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen sind

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach Art. 103 GO ist die Jahresrechnung von einem Rechnungsprüfungsausschuss (örtliche Rechnungsprüfung) zu prüfen. Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.11.2022, 13.12.2022, 10.01.2023 im Rathaus geprüft. Über die Beratungen wurde eine Niederschrift angefertigt. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, bzw. von dessen Stellvertreter in der Sitzung vorgetragen. Sodann kann der Gemeinderat die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching nach Art. 102 Abs. 3 GO feststellen und die Entlastung erteilen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gemeinderates können jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 5 GO).

Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich, da der Rechnungsprüfungsausschuss im Abschlussbericht keine Beanstandungen anführte. Die ausgesprochenen Empfehlungen wurden an die einzelnen Abteilungen weitergeleitet.

Beschlussvorschlag

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2021 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

BM Walter gibt den Vorsitz an den Zweiten Bürgermeister Martin Fink ab.

Beschluss

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2021 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(BM Walter hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)

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8. Vergabe der Bauleistung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2023 wurde die Verwaltung mit der Ausschreibung der Baumaßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED –Technik“ beauftragt.
Von dem beauftragen Ingenieurbüro wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt und nach den derzeit geltenden Wertgrenzen zur Vergabe von Bauaufträgen wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
10 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Am 25.01.2024 fand die Submission statt.
Ein Angebot wurde abgegeben.
Das Angebot wurde sachlich und rechnerisch vom beauftragten Ingenieurbüro geprüft und ein Vergabevorschlag erstellt.
Die Firma Bayernwerk Netz GmbH, aus Regensburg hat alle Anforderungen aus der Ausschreibung erfüllt.
Das Angebot liegt unter der Kostenberechnung.
Die Abfrage im Wettbewerbsregister ergab keine negative Eintragung für die Bayernwerk Netz GmbH.
Die Unterlagen zur Submission und Angebotsprüfung sind im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):


Die Mittel sind im Haushalt 2024 eingeplant.

Beschlussvorschlag

  1. Die Unterlagen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden zur Kenntnis genommen.

  1. Der Auftrag wird an die Firma Bayernwerk Netz GmbH aus Regensburg mit einer Bruttoauftragssumme von 844.024,17€ vergeben.

Beschluss

  1. Die Unterlagen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden zur Kenntnis genommen.

  1. Der Auftrag wird an die Firma Bayernwerk Netz GmbH aus Regensburg mit einer Bruttoauftragssumme von 844.024,17€ vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö informativ 9
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9.1. Nachnutzung Wichtelhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö 9.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet über den Stand der Nachnutzung. Die Maßnahmen in den Räumen sind abgeschlossen. Offen ist nur noch die elektronische Zutrittskontrolle per APP bzw. QR-Code. Bis hierfür eine Lösung gefunden wurde, erfolgt der Zugang mit Schlüssel. Dies wird in etwa ab den Osterferien möglich sein.

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9.2. X 920

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö 9.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram bedauert den Verlust der Buslinie X920 für Gilching und moniert die fehlenden Anbindungspunkte KIM und Gewerbepark Nord. Er stellt die Frage nach einem Ortsbus wieder in den Raum.
BM Walter begründet die Entscheidung des Landkreises mit den knappen Haushaltsmitteln. Die Linien X900 und X910 blieben weiterhin bestehen. Außerdem gibt er an, dass es ohne die finanzielle Unterstützung des Landkreises auch keine Ortsbuslinie geben könne.

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9.3. Leitenweg/Steinberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö 9.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Dr. Bock spricht den schlechten Zustand des Verbindungsweges Leitenweg/Steinberg an und erkundigt sich, wann der Weg wieder gut nutzbar sein wird und inwieweit eine nachhaltigere Maßnahme vorgesehen ist, den Weg dauerhaft in gutem Zustand zu halten.
BM Walter gibt an, dass der Weg nach jedem Winter wiederhergestellt wird. Eine dauerhafte Lösung wäre nur durch Asphaltierung zu erreichen, spricht sich jedoch klar gegen die Versiegelung aus.

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9.4. Mietspiegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö 9.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert spricht sich bezugnehmend auf den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gegen einen Mietspiegel aus.

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9.5. Brucker Straße - Baumschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö 9.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erkundigt sich, ob die Kosten für die Baumschutzzäune in der Brucker Straße aus dem laufenden Unterhalt bezahlt werden.
BM Walter bejaht dies.

Datenstand vom 20.03.2024 06:52 Uhr