Datum: 23.09.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2024
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Waldstraße 2; Bauantrag zur Nutzungsänderung der Pizzabäckerei zu zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1653/4 Gem. Gilching
4 Escherholzweg 4; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 3 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1650/10 und 1653/54 Gem. Gilching
5 Münchener Str. 1; Bauantrag zur Nutzungsänderung von Büroräumen (Laden) zu Appartements auf dem Grundstück Fl.Nr. 244/2 Gem. Argelsried
6 Gemeindlicher Wohnungsbau Frühlingstraße 21; Beauftragung von Honorarleistungen für Tragswerksplanung
7 Gemeindlicher Wohnungsbau Frühlingstraße 21; Beauftragung von Honorarleistungen für Technische Ausrüstung
8 Verschiedenes
8.1 Wasserüberschwemmungen Germannsberg / Alling

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_16.09.2024.pdf
Download Niederschrift ö_24.09.2024.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2024.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.08.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.08.2024 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Bauantrag zur Erweiterung des temporären Interimsheizwerks

  • Mahdenholzweg 3 - 3b
Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Carports (entspricht genehmigtem Vorbescheid)

  • Gilgener Heide 9a
Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Nutzungsänderung von Speicher zu Wohnraum im Dachgeschoss und Erweiterung des Wohnraums im Dachgeschoss

  • Landsberger Straße 62, 64
Bauantrag zum Neubau eines Hotels mit Tiefgarage

  • Untere Läng 11
Bauantrag zur Nutzungsänderung von Keller Einheit zu Wohnen 

Diskussionsverlauf

-        Nicolaus-Otto-Str. 7
Bauantrag zur Erweiterung des temporären Interimsheizwerks

-        Mahdenholzweg 3 - 3b
Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Carports (entspricht genehmigtem Vorbescheid)

-        Gilgener Heide 9a
Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Nutzungsänderung von Speicher zu Wohnraum im Dachgeschoss und Erweiterung des Wohnraums im Dachgeschoss

-        Landsberger Straße 62, 64
Bauantrag zum Neubau eines Hotels mit Tiefgarage

-        Untere Läng 11
Bauantrag zur Nutzungsänderung von Keller Einheit zu Wohnen

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Waldstraße 2; Bauantrag zur Nutzungsänderung der Pizzabäckerei zu zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1653/4 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Nutzungsänderung der bestehenden Pizzabäckerei (Lieferservice) zu zwei Wohnungen im Erdgeschoss, mit je einer Wohnküche, Badezimmer und einem Schlafraum. Der Ausbau findet nur innerhalb des Gebäudes statt. Die äußere Struktur des genehmigten Bestandsgebäudes verändert sich nicht. Da die überbaute Fläche, Wand- und Firsthöhe nicht verändert werden, entstehen keine neuen Abstandsflächen.

Die für den Pizzaservice bestehenden Stellplätze sind ausreichend für den neuen Wohnbedarf. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Fahrradabstellplätze können in ausreichender Zahl auf dem Grundstück vorgehalten werden. 

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Dokumente
Download Lageplan Waldstraße 2.pdf

zum Seitenanfang

4. Escherholzweg 4; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 3 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1650/10 und 1653/54 Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 3 Stellplätzen, welches wie folgt ausgeführt werden sollen: 

überbaute Fläche:                185,90 m²
Wandhöhe:                        6,09 m 
Dachform:                        Flachdach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Escherholzweg 13                Escherholzweg 5,5a
überbaute Fläche:                231,00 m²                        162,00 m²
Wandhöhe:                        6,00 m                        6,60 m
Firsthöhe:                        8,30 m                        8,96 m

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Auf dem Grundstück ist eine Garage mit 3 Stellplätzen geplant. Im Hinblick auf die Anzahl der Stellplätze ist die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten. Jedoch wird der Stauraum von 5 m nicht nachgewiesen, welcher gem. Satzung gefordert wird.

Des Weiteren wird die nach Art. 6 Abs. 7 BayBO zulässige Grenzbebauung (Garage inkl. Sichtschutzwand) von 9 m überschritten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und 5, 5 a das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da der nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung festgesetzte Stauraum vor Garagen von 5 m sowie die max. zulässige Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO von 9 m nicht eingehalten werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und 5, 5 a das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da der nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung festgesetzte Stauraum vor Garagen von 5 m sowie die max. zulässige Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO von 9 m nicht eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Escherholzweg 4_Lageplan.pdf

zum Seitenanfang

5. Münchener Str. 1; Bauantrag zur Nutzungsänderung von Büroräumen (Laden) zu Appartements auf dem Grundstück Fl.Nr. 244/2 Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Nutzungsänderung von bestehenden Büroräumen (Laden) zu 6 Appartements im Erdgeschoss, mit je einem Schlafraum und Badezimmer. Der Ausbau findet nur innerhalb des Gebäudes statt. Die äußere Struktur des genehmigten Bestandsgebäudes verändert sich nicht. Da die überbaute Fläche, Wand- und Firsthöhe nicht verändert werden, entstehen keine neuen Abstandsflächen.

Für die Nutzungsänderung von Büroräumen zu Appartements müssen 6 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Geplant sind 6 offene Stellplätze. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Für die neu geplanten Appartements sind zudem 6 Fahrradabstellplätze notwendig, wovon 20% allgemein zugänglich anzulegen sind. Für die Nutzungsänderung sind keine Fahrradabstellplätze eingeplant. Die Fahrradabstellplatzsatzung ist somit nicht eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Die erforderlichen Fahrradabstellplätze sind nach der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung vorzuhalten. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Die erforderlichen Fahrradabstellplätze sind nach der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung vorzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Münchener Str. 1.pdf

zum Seitenanfang

6. Gemeindlicher Wohnungsbau Frühlingstraße 21; Beauftragung von Honorarleistungen für Tragswerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Planung des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 werden Planungsleistungen für die Tragwerksplanung benötigt.

Zur Wahrung der Bieterinteressen und Geschäftsgeheimnisse sind die Ergebnisse vertraulich zu halten, aus diesem Grund liegen die Angebote den nicht-öffentlichen Sitzungsunterlagen bei.

Der Zuschlag ist dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.

Das tatsächliche Honorar ergibt sich auf Grundlage der anrechenbaren Kosten und den Tafelwerten auf Grundlage § 52 HOAI erst nach Vorliegen der Kostenberechnung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 51 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), Leistungsphase 1 bis 9 für die Tragwerksplanung des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro CES aus München auf Grundlage des Angebots vom 04.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau).

Beschluss

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 51 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), Leistungsphase 1 bis 9 für die Tragwerksplanung des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro CES aus München auf Grundlage des Angebots vom 04.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Gemeindlicher Wohnungsbau Frühlingstraße 21; Beauftragung von Honorarleistungen für Technische Ausrüstung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Planung des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 werden Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung benötigt.

Die angefragten Leistungen betreffen die Anlagengruppen

1 Abwasser, Wasser, Sanitär im Gebäude 
2 Wärmeversorgungsanlagen (Hier: Wärmeverteilung)
3 Lufttechnische Anlagen
4 Starkstromanlagen
5 Telekommunikationsanlagen
6 Aufzugsanlagen

Zumal sich die Planung noch in der Vorentwurfsphase befindet, kann nur eine sehr grobe Einschätzung der anrechenbaren Baukosten gegeben werden. Daher wurde für die Angebotsabgabe der Schwierigkeitsgrad (Honorarzone „II unten“ nach HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vorgeben und die Bieter aufgefordert Zu- oder Abschläge auf diesen Honorarsatz zu geben. Den Büros wurde es frei gestellt für ein oder mehrere Anlagengruppen ein Angebot abzugeben. Eine Vergabe erfolgt daher für jede Anlagengruppe einzeln.

Zur Wahrung der Bieterinteressen und Geschäftsgeheimnisse sind die Ergebnisse vertraulich zu halten, aus diesem Grund liegen die Angebote den nicht-öffentlichen Sitzungsunterlagen bei.

Der Zuschlag ist dem jeweilig wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.

Das tatsächliche Honorar ergibt sich auf Grundlage der anrechenbaren Kosten und den Tafelwerten auf Grundlage § 56 HOAI erst nach Vorliegen der Kostenberechnung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 für die Anlagengruppe 1 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau).

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 2 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 3 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 4 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro MTM-Plan aus Eschlkam auf Grundlage des Angebots vom 18.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 5 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro MTM-Plan aus Eschlkam auf Grundlage des Angebots vom 18.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 6 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Architekturbüro Füllemann aus Gilching auf Grundlage des Angebots vom 11.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

Diskussionsverlauf

Zunächst stellt GR Fiegert folgenden Antrag:

Beschluss 1

Der TGA-Planer soll abweichend von der Projektbeschreibung nicht auf Fernwärme in der Wärmeerzeugung festgelegt bleiben, sondern die für die Mieter günstigste Wärmeerzeugungsvariante gem. seiner HOAI-Planungsgrundleistungsverpflichtung erarbeiten. 
Dem Gemeinderat soll dann eine, für Laien nachvollziehbare, vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Entscheidung über den Wärmeerzeuger vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Hiermit ist der Antrag abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

Beschluss 2

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 für die Anlagengruppe 1 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau).

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 2 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 3 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 4 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro MTM-Plan aus Eschlkam auf Grundlage des Angebots vom 18.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 5 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro MTM-Plan aus Eschlkam auf Grundlage des Angebots vom 18.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 6 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Architekturbüro Füllemann aus Gilching auf Grundlage des Angebots vom 11.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö informativ 8

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

zum Seitenanfang

8.1. Wasserüberschwemmungen Germannsberg / Alling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö 8.1

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erkundigt sich bezüglich Wasserüberschwemmungen auf der Straße vom Germannsberg / Alling in Richtung Gilching. Erster Bürgermeister Walter informiert, dass die Nachbarkommunen ein integrales Hochwasserschutzkonzept hierzu erarbeiten. 

Datenstand vom 25.09.2024 06:24 Uhr