Datum: 16.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:26 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.04.16 Bekanntmachung.pdf
Download 2024.04.16 Niederschrift öff.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.03.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.03.2024.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 19.03.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 19.03.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.03.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
- Grundstücksangelegenheiten; Löschung Rückauflassungsvormerkung FlNr. 1695/15 und 1694/141 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Löschung der Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Übertragung des Eigentums aus der
Rückauflassungsvereinbarung für die Gemeinde Gilching, gemäß Bewilligung vom 13.08.1980/25.03.1982, eingetragen im Grundbuch Amtsgericht Starnberg von Gilching, Blatt 4948, zu und genehmigt ihn in allen Teilen.
- Grundstücksangelegenheiten; Löschung Auflassungsvormerkung FlNr. 1662/16 Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat stimmt der Löschung der Vormerkung, zugunsten der Gemeinde Gilching im Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg von Gilching, Blatt 5293 an FlNr, 1662/16 Gemarkung Gilching zu.
- Grundstücksangelegenheiten; Grunddienstbarkeitsbestellung für bayernwerk AG; Trafostation und Versorgungsleitungen auf FlNr. 1651/15 Gemarkung Gilching
- Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung der Trafostation TH 416102, St. –Gilgener- Str. 1 in Gilching auf FlNr. 1651/15 Gemarkung Gilching, eingetragen im Grundbuch des Amtsgericht Starnberg für Gilching, Blatt 12626 zugunsten der bayernwerk AG genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.
- Der Gemeinderat hat von der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Betreibung der 20 kV-Doppelkabelleitung SK 8022 auf FlNr. 1651/15 Gemarkung Gilching, eingetragen im Grundbuch des Amtsgericht Starnberg für Gilching, Blatt 12626 zugunsten der bayernwerk AG genaue Kenntnis erhalten und genehmigt sie in allen Teilen.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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ö
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informativ
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3 |
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3.1. Mobilitätsbefragung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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ö
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3.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter ist verärgert über das Versäumnis der Deutschen Post. Die Zustellung der Schreiben zur Mobilitätsbefragung dauerte 9 Tage was dazu führte, dass eine Vielzahl der Briefe erst nach dem 18.04. zugestellt wurden. Dieses Datum war der erste Stichtag, an dem Bürgerinnen und Bürger ihr Mobilitätsverhalten beobachten und erfassen sollten.
GR Fiegert gibt an, dass eine Eintragung der Daten über den im Brief angegebenen Code noch bis zum 01.05.2024 erfolgen kann.
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3.2. Windenergie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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ö
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3.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter berichtet über den Stand der Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten im Landkreis Starnberg. Laut Planungsverbandvorsitzenden Herrn Wissmann werden im Landkreis Starnberg 2 Vorranggebiete festgesetzt werden. Ein sog. Cluster Kleinstrukturen liegt im nördlichen Gebiet Gilchings (Konzentrationsflächen 9a und 9b) zur Grenze Alling/ Schöngeising und begünstigt dadurch die dort bereits geplanten Windkraftanlagen. Die weitere Vorrangfläche liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Berg (3).
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3.3. Nachschulische Betreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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ö
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3.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert das Gremium über den Sachstand der Planungen zur nachschulischen Betreuung ab dem Jahr 2026.
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3.4. Mini-Job Soziales
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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3.4 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Franke freut sich über die zum 01.05.2024 besetzte Mini-Job Stelle für Soziales. Der neue Mitarbeiter wird im Personalausschuss am 06.05.2024 vorgestellt.
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3.5. ARGE für Behindertenangelgenheiten Veranstaltung 24.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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3.5 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Unger informiert über die Veranstaltung der ARGE am 27.04.2024 um 11 Uhr auf dem Kirchplatz in Starnberg.
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3.6. Pflanzentauschbörse am 27.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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3.6 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Gebauer informiert über die Pflanzentauschbörse am 27.04.2024 von
14 – 17 Uhr im Lehrgarten des Obst- und Gartenvereins Gilching. Veranstalter sind neben dem OGV, der Bund- und Naturschutz, Jugendbeirat und die Gemeinde Gilching.
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3.7. Fassadenbrüter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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3.7 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Gebauer bedankt sich bei Herrn Younes für das Anbringen der Nistkästen an der Fassade der Kindertagesstätte Nikolaus-Otto-Straße. Es sind 4 Fledermaus- und 2 Mauerseglerkästen integriert.
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4. Neukalkulation der Friedhofsgebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Zuletzt wurde die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung – BGS) in der Gemeinderatssitzung am 15.01.2019 geändert. Es wurden die Bestattungsgebühren in § 5 Abs. 2 der BGS angepasst, da das damalige Ausschreibungsergebnis höhere Sätze ergeben hatte. Die Grabgebühren in § 4 sowie die Bestattungsgebühren in § 5 Abs. 1 und Sonstige Gebühren in § 7 BGS blieben gleich. Es wurden also nur die Gebühren angepasst, die uns von einem externen Unternehmen selbst in Rechnung gestellt werden (durchlaufender Posten).
Seit 2019 erfolgte eine Deckelung der Stunden, die vom Bauhof eingebracht werden sollen. Dieser Ansatz konnte jedoch nicht gehalten werden, da seit 2020 keine 1-Euro-Jobber, Ableistende von Sozialstunden (Brücke e.V.) und Asylbewerber eingesetzt werden konnten (Corona). Derzeit werden ca. 3.500 Stunden vom Bauhof für die Friedhöfe eingebracht. Davon sind ca. 97 % Gärtnerstunden.
Gem. Kommunalen Abgabengesetz (KAG) sind Gebühren so zu bemessen, dass sie kostendeckend sind. Im vorliegenden Fall (derzeitige Bestattungsgebührensatzung) sind sie dies keineswegs. Um eine rechtssichere kostendeckende Bestattungsgebührensatzung (BGS) erlassen zu können, wurde die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH mit der Kalkulation beauftragt. Gleichzeitig wurden verwaltungsintern alle kostentreibenden Faktoren untersucht und Sparpotentiale gehoben:
1. Die Nutzungsdauer verschiedener Friedhofsanlagen wurde von 50 auf 80-90 Jahre angehoben. Dadurch sinkt die jährliche Belastung aufgrund der kalkulatorischen Abschreibungen.
2. Der Anteil des Friedhofes, der als Parkanlage definiert wird (sog. „grünpolitischer Beiwert“) wurde von 19,57% auf 30% angehoben. Dadurch sinkt der auf die Bestattungsgebühren umzulegend Kostenanteil.
3. Die bislang dem Friedhof direkt zugeordneten Personalkosten wurden in die innere Personalkostenverrechnung der stundengenau erfassten Bauhofleistungen eingerechnet.
4. Der Anteil an Verwaltungskosten für den Bereich Friedhof wurde neu bewertet.
Trotz der Ausschöpfung aller haushaltsrechtlich zulässigen und realisierbaren Kostenminderungspotentiale kommt die Berechnung seitens der Firma Kubus immer noch auf eine Deckungslücke. Um diese in Zukunft zu schließen ist die Anpassung der Friedhofsgebühren entsprechend der umseitigen Tabelle erforderlich.
Zudem muss darüber entschieden werden, ob die Kalkulation der Gebühren grabartidentisch oder (wie bisher) grabartspezifisch erfolgen soll:
- Grabartidentische Gebühren errechnen sich durch Einbeziehung eines Sockelbeitrags für den Friedhof als öffentliche, infrastrukturelle Einrichtung. Dies geschieht durch eine gewichtete Einbeziehung der Kosten für Wege, Brunnen, Sitzbänke und anderer Anlagen, die nicht unmittelbar mit der Grabstelle, bzw. Bestattungsform zusammenhängen. Daraus ergibt sich eine vergleichsweise homogene Gebührenstruktur: Zwischen „kostengünstigster“ und „teuerster“ Bestattungsform liegen rund 100 € pro Jahr.
- Grabartspezifische Gebühren errechnen sich in erster Linie nach der Größe der Grabstelle und Art der Bestattungsform – sie unterscheiden sich demzufolge hinsichtlich der Gebührenhöhe enorm voneinander. Bei dieser heterogenen Gebührenstruktur liegen zwischen „kostengünstigster“ und „teuerster“ Bestattungsform etwa 200 € pro Jahr.
Eine willkürliche Anpassung einzelner Gebührensätze (z.B. Anhebung oder Verringerung der Gebühr ausschließlich für die Bestattungsform „Baumgrab“) ist nicht zulässig, weil dadurch die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der Gebührenstruktur (Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Bestattungsformen) nicht mehr gegeben wäre.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die neuen Gebühren (Grabgebühren)
Alt. a) grabartidentisch oder
Alt. b) grabartspezifisch zu erheben.
Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus folgender Tabelle.
Diskussionsverlauf
GR Unger stellt folgenden Antrag:
Beschluss 1
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung ein Modell für einen Sozialtarif zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt.
GR Vilsmayer stellt den Antrag nach der Grundruhezeit eine jährliche Zahlungsweise der Grabgebühren bei einer eventuellen Verlängerung zu prüfen.
BM Walter macht sich den Antrag zu eigen. Dem Gemeinderat wird in der Mai Sitzung ein Konzept hierzu vorgelegt.
Damit ist eine Abstimmung obsolet.
Im Anschluss wird über den Antrag des GR Winklmeier abgestimmt, zuerst über die grabartspezifische Kalkulation zu entscheiden:
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Im Anschluss daran wir über den Beschlussvorschlag der Verwaltung getrennt abgestimmt:
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt, die neuen Gebühren (Grabgebühren)
Alternative a) grabartidentisch zu erheben
Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus folgender Tabelle.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Bei Stimmengleichheit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.
Beschluss 4
Der Gemeinderat beschließt, die neuen Gebühren (Grabgebühren)
Alternative b) grabartspezifisch zu erheben.
Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus folgender Tabelle.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Bei Stimmengleichheit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.
Die Verwaltung legt dem Gemeinderat in der Mai Sitzung zwei alternative Satzungsvorschläge für die Bestattungsgebühren zur Abstimmung vor, die eine grabartspezifische bzw. grabartidentische Kalkulation beinhalten.
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5. Anpassung der Beamtenbezüge 2024/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Nach Art. 16 BayBesG sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten regelmäßig an die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, den Tarifabschluss der Länder vom 9. Dezember 2023 zeitgleich und systemgerecht in das Besoldungsrecht zu übertragen.
Der Ministerrat hat dazu am 6. Februar 2024 einen Gesetzentwurf beschlossen, der im Kern folgende Änderungen vorsieht:
1. Besoldungserhöhung
Die Besoldungserhöhung der Beamten soll in zwei Schritten erfolgen:
- Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro und dynamische Besoldungsbestandteile (z. B. Zuschläge und Zulagen) um 4,76 % erhöht.
- Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine lineare Anpassung aller Besoldungsbestandteile um weitere 5,5 %.
2. Inflationsausgleichszahlung
Laufbahnbeamten, berufsmäßigen Bürgermeistern und Anwärtern sollen ferner Inflationsausgleichszahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gezahlt werden:
- Zum Stichtag 9. Dezember 2023 wird eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro gewährt. Voraussetzung für die Gewährung der Inflationsausgleichszahlung ist, dass das Beamtenverhältnis am 9. Dezember 2023 bestand und die Beamten in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge hatten.
Bei Teilzeitbeschäftigung findet eine entsprechende Kürzung statt.
- Zusätzlich wird für die Monate von Januar 2024 bis Oktober 2024 eine monatliche Inflationsausgleichszahlung gezahlt. Diese beträgt für Beamte monatlich 120 Euro. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass in dem jeweiligen Kalendermonat an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge besteht.
Bei Teilzeitbeschäftigung findet eine entsprechende Kürzung statt.
Die Inflationsausgleichszahlungen sind bis zur Höhe von 3.000 Euro nach § 3 Nr. 11c EStG von der Einkommensteuer befreit.
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, die Inflationsausgleichszahlungen im Vorgriff auf den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags bereits mit dem April-Gehalt zum Ende des Monats März 2024 auszuzahlen.
Um eine Schlechterstellung der kommunalen Beamten zu vermeiden, empfiehlt der Bayerische Gemeindetag, dieser Praxis zu folgen.
Die Auszahlung wird unter den Vorbehalt der Rückforderung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die anfallenden Besoldungserhöhungen sowie Inflationsausgleichszahlungen an die Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Gilching werden auf Basis des aktuellen Personalbestandes wie folgt kalkuliert:
- Der Haushalt 2024 wird durch die Inflationsausgleichszahlung mit 21.000 € sowie der Besoldungserhöhung mit Besoldungsbestandteilen mit rund 3.000 € belastet (Gesamt: 24.000 €).
Änderungen vorbehalten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Inflationsausgleichszahlungen im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtages, analog dem Vorgehen des Freistaates Bayern, mit dem Aprilgehalt auszubezahlen. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Inflationsausgleichszahlungen im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtages, analog dem Vorgehen des Freistaates Bayern, mit dem Aprilgehalt auszubezahlen. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Vollzug der Gemeindeordnung; Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching; Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Da am 29. Dezember 2023 die Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung (GVBl. 2023 S. 655) veröffentlicht wurde, ist das Landratsamt an uns herangetreten mit der Bitte, Satzungen und Verordnungen künftig nicht mehr im Amtsblatt des Landratsamts, sondern eigens zu veröffentlichen. Seit März sind wir die einzige Gemeinde, die noch im Amtsblatt des Landratsamts veröffentlicht. Die Änderungsverordnung trat bereits am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Änderungsverordnung passt die bisherige Bekanntmachungsverordnung des StMI an Art. 17 Abs. 3 des Bayerischen Digitalgesetzes und die letzten Änderungen des Art. 26 der Gemeindeordnung an, die auch ausschließlich digitale Bekanntmachungen gemeindlicher Satzungen gesetzlich zugelassen haben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Bekanntmachungen künftig ausschließlich digital zu veröffentlichen. Dies soll mittels einem eigenen Amtsblatt, das auf der homepage der Gemeinde hinterlegt wird, geschehen.
Um dies umzusetzen, ist ein Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching notwendig.
Nach Fassung des Beschlusses ist noch die Bekanntmachung der Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching im digitalen Amtsblatt des Landkreises Starnberg erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching:
- § 36 erhält folgende Fassung:
§ 36 Art der Bekanntmachung
- Diese Änderung tritt am 01.05.2024 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching:
- § 36 erhält folgende Fassung:
§ 36 Art der Bekanntmachung
- Diese Änderung tritt am 01.05.2024 in Kraft.
Die amtlichen Bekanntmachungen werden weiterhin auch im Schaukasten der Gemeinde Gilching ausgehängt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Muster Amtsblatt Gilching.pdf
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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informativ
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7 |
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7.1. Ortstermin des VG München in der Karolingerstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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7.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter berichtet über die gerichtliche Inaugenscheinnahme des VG München in der Karolingerstraße zum anhängigen Verfahren wegen eines LKW-Fahrverbotes. Die Entscheidung des Gerichts bleibt abzuwarten, evtl. weitere Maßnahmen schließen sich daran an.
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7.2. Gefährdung durch Radfahrer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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7.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig moniert das gefährliche Verhalten der Radfahrer, die die Unterführung
Römerstraße teils auf Gehwegen, meist auch in die falsche Richtung befahren. Auf den Hinweis, dieses Problem durch die kommunale Verkehrsüberwachung zu prüfen, verweist BM Walter auf die Zuständigkeit der Polizei.
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7.3. Entfall Zubringer-Bus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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7.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Franke spricht den Entfall des Zubringer-Busses zum Hort ab 2025 an und bittet darum, durch mehr Schulweghelfer die Schulwege abzusichern. Sie bittet die Verwaltung den Hort, die Schulen und die Eltern entsprechend zu informieren
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7.4. Entfall Migrationsberatung AWO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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7.4 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Franke erkundigt sich, an wen sich die Asylsuchenden zukünftig wenden können, da die Migrationsberatung der AWO weggefallen ist. Die Ehrenamtlichen werden im Moment diesbezüglich stark frequentiert, haben aber keine fachliche Kompetenz.
GR Vilsmayer verweist hier auf die Regierung von Oberbayern, in deren
Verantwortungsbereich die Betreuung der Migranten liegt.
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7.5. Römerstraße Richtung Gut Hüll
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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7.5 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Schwab weist auf den schlechten Zustand der Römerstraße Richtung Gut Hüll hin.
BM Walter gibt an, dass hierzu bereits mehrere Meldungen eingegangen sind.
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7.6. Förderbescheid Breitbandausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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7.6 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter gibt bekannt, dass die Gemeinde Gilching einen Förderbescheid in Höhe von 225.848 € für den Breitbandausbau von dem zuständigen Staatsministerium erhalten hat. Somit können die „grauen Flecken“ Steinlach und Rottenried nun entsprechend mit
Glasfaserleitungen ausgebaut werden
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7.7. Aufstellung Energiebedarf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.04.2024
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ö
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7.7 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Fiegert erkundigt sich über die Aufstellung des Energiebedarfs der gemeindlichen
Einrichtungen. BM Walter leitet das an Herrn Younes zur Beantwortung weiter.
Datenstand vom 22.05.2024 08:05 Uhr