Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:14 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Mobilitätskonzept
3.2 Stadtradeln
3.3 Umgestaltung altes Jugendhaus
3.4 Seniorenbeirat
3.5 Umwelttag
4 Fundtiervertrag mit dem Tierheim Starnberg; Neufassung ab dem 01.01.2025
5 Erstellung einer Wärmeplanung nach dem WPG; Vergabe der Leistungen
6 Gemeindlicher Wohnungsbau Frühlingstraße 21; Beauftragung der Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren
7 Verschiedenes
7.1 Fahrradweg Römerstraße/ Steinlach
8 Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS)

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.05.14 Bekanntmachung.pdf
Download 2024.05.14 Niederschrift öff.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 16.04.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 16.04.2024 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheit; Antrag auf gemeinsame Tiefgaragenzufahrt, FlurNr. 206/1 und 206/7 Argelsried

Der Gemeinderat stimmt einer gemeinsamen Tiefgaragenzufahrt auf der Flurnummer 206/1, Gemarkung Argelsried mit der Flurnummer 206/7, Gemarkung Argelsried (Fremdeigentum), geregelt durch eine wechselseitige Dienstbarkeit, zu. 
Die Verwaltung wird mit dem Abschluss einer solchen Dienstbarkeit beauftragt. 
Es sind kostengünstige Lösungen zu suchen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö informativ 3
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3.1. Mobilitätskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 3.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert berichtet über die Sitzung zum Mobilitätskonzept am 13.05.2024. Der Rücklauf ist gut und es liegt eine allererste Auswertung der Haushaltsbefragungen vor. Die endgültigen Ergebnisse werden Ende Juni/Juli erwartet.
BGM Walter ergänzt, dass in der UEFA Sitzung am 24.06.2024 eine Zwischenpräsentation zum Mobilitätskonzept und ein Erfahrungsbericht zum Winterdienst vorgestellt werden wird.

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3.2. Stadtradeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 3.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erinnert an das Stadtradeln vom 09.06. – 29.06.2024.

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3.3. Umgestaltung altes Jugendhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 3.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Rieger wirbt um Helfer bei der Umgestaltung des alten Jugendhauses.

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3.4. Seniorenbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 3.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Vilsmayer informiert das Gremium, dass die Veranstaltung „Singen ist unsere Freud“ wie geplant am 16.05.2024 stattfindet.

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3.5. Umwelttag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 3.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer weist auf den Umwelttag am 16.06.2024 hin.

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4. Fundtiervertrag mit dem Tierheim Starnberg; Neufassung ab dem 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der am 05.04.2023 von Herrn Bürgermeister Walter unterzeichnete Fundtiervertrag mit dem Tierheim Starnberg endet zum 31.12.2024. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils nach Ablauf der Befristung um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. In Absprache mit den Bürgermeistern/Innen des Landkreises Starnberg konnte eine neue Einigung mit dem Tierheim Starnberg erzielt werden. Diese sieht eine Erhöhung des Aufwendungsersatzanspruches von 0,20 € brutto je Einwohner der Gemeinde (bei etwa 20.000 Einwohner wäre dies eine Erhöhung um 4.000 €), sowie eine Laufzeit auf 5 Jahre, vor. Für die Leistungen nach § 1 und § 2 des Fundtiervertrages erhält der Tierschutz damit jährlich einen pauschalen Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 1,80 € brutto je Einwohner der Gemeinde. Zudem wird unter § 1 Abs. 4 neu aufgenommen, dass sog. Listenhunde aus diesem Fundtiervertag ausgenommen sind, da diese aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht im Tierheim untergebracht werden können und unter § 9 Abs. 2, dass sich der Tierschutzverein verpflichtet, in maximal möglichem Umfang von der staatlichen Tierheimförderung über die Regierung von Oberfranken Gebrauch zu machen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den Vertragsentwurf im nichtöffentlichen Teil der Sitzungsunterlagen zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Kündigung des laufenden Fundtiervertrages mit Ablauf des 31.12.2024 zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des neuen Fundtiervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 in der vorgelegten Fassung zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den Vertragsentwurf im nichtöffentlichen Teil der Sitzungsunterlagen zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Kündigung des laufenden Fundtiervertrages mit Ablauf des 31.12.2024 zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des neuen Fundtiervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 in der vorgelegten Fassung zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Erstellung einer Wärmeplanung nach dem WPG; Vergabe der Leistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz für Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische flächendeckende Wärmeplanung geschaffen.
Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern besteht die Verpflichtung, bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan zu erstellen (§ 4 Abs. 2 WPG).
Unter "Kommunaler Wärmeplanung" versteht man die Erstellung eines Plans, der aufzeigt, wie die Wärmeversorgung einer Kommune zukünftig klimaneutral gestaltet werden kann. Dabei liegt der Fokus auf der Umstellung von dezentralen fossilen Heizsystemen auf umwelt- und klimafreundlichere Alternativen. Es werden Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung sowie bestehende Wärmenetz- und Wasserstoffnetzgebiete hinsichtlich Um- und Ausbaumöglichkeiten untersucht. Gebäudeeigentümer erhalten durch den Wärmeplan Informationen zu aktuellen und zukünftigen Anschlussmöglichkeiten. Der Wärmeplan ist ein Planungsinstrument ohne rechtlich verbindliche Außenwirkung.

Ablauf der kommunalen Wärmeplanung:
  1. Eignungsprüfung: Untersuchung der Gebiete auf Eignung für Wärme- und/oder Wasserstoffnetze.
  2. Bestandsanalyse: Erfassung und Analyse der aktuellen Wärmeversorgung.
  3. Potenzialanalyse: Ermittlung räumlich differenzierter Potenziale für Erneuerbare Energien, Wärmespeicherung, Abwärmenutzung und Energieeinsparung.
  4. Zielszenario: Entwicklung eines Zielszenarios mit Zwischenschritten für 2030, 2035 und 2040.
  5. Wärmewendestrategie: Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios.
  6. Kommunaler Wärmeplan: Zusammenfassung der Ergebnisse der vorherigen Schritte.

Das Wärmeplanungsgesetz ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft. Bevor die Verpflichtungen des GEG beim Heizungsaustausch greifen, muss eine Wärmeplanung vorliegen. Beide Gesetze zielen darauf ab, bis spätestens 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
Gemäß § 71 Abs. 1 GEG besteht ab dem 30.06.2028 in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern eine Pflicht zur Einspeisung von 65 % Erneuerbarer Energien in Heizungsanlagen. Die Erstellung und Veröffentlichung eines Wärmeplans beeinflusst diese Pflicht nicht. Allerdings tritt diese Pflicht früher in Kraft, wenn die Gemeinde während der Übergangsfrist mit Hilfe eines Wärmeplans bestimmte Gebiete als Neu- oder Ausbaugebiete eines Wärmenetzes oder Wasserstoffnetzes ausweist (§ 26, 27 WPG). Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der planungsverantwortlichen Stelle. Das 65 %-EE-Erfordernis tritt in diesem Fall für Bestandsgebäude bereits einen Monat nach dieser Entscheidung in Kraft.


Am 18.03.2024 wurde die Bekanntmachung für die öffentliche Ausschreibung zur Erstellung eines Wärmeplans für die Gemeinde Gilching durch Kubus (Kommunalberatung und Service GmbH) veröffentlicht. Die Frist für die Abgabe der Angebote endete am 22.04.2024. Ein Förderbescheid in einer Höhe von 90 % wurde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über die ZUG gGmbH (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) beantragt. Der Projektbeginn wurde im Förderbescheid auf den 01.05.2024 datiert. 

Angebotseröffnung: 22.04.2024 
Anzahl der Bieter: 4 

Das Ergebnis der rechnerischen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nicht öffentlichen Teil mit Vergabeempfehlung von Kubus (Kommunalberatung und Service GmbH) beigelegt

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Gilching führt eine Wärmeplanung im Sinne des Gesetzes für Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) durch.
  2. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Submission zur Ausschreibung für die Erstellung dieser Wärmeplanung vom 22.04.2024 im nicht öffentlichen Teil zur Kenntnis. 
  3. Die Gemeinde Gilching vergibt den Auftrag zur Erstellung des Wärmeplans an die Firma Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH  Co. KG entsprechend dem Angebot vom 18.04.2024. Die Auftragssumme beträgt 55.977,60 Euro (inkl. Umsatzsteuer).

Beschluss

  1. Die Gemeinde Gilching führt eine Wärmeplanung im Sinne des Gesetzes für Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) durch.
  2. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Submission zur Ausschreibung für die Erstellung dieser Wärmeplanung vom 22.04.2024 im nicht öffentlichen Teil zur Kenntnis. 
  3. Die Gemeinde Gilching vergibt den Auftrag zur Erstellung des Wärmeplans an die Firma Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH  Co. KG entsprechend dem Angebot vom 18.04.2024. Die Auftragssumme beträgt 55.977,60 Euro (inkl. Umsatzsteuer).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Gemeindlicher Wohnungsbau Frühlingstraße 21; Beauftragung der Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Planungen zum Neubau des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 (Bebauungsplangebiet "ehemaliges Zelenka-Gelände") steht die Beauftragung der Architektenleistungen an. Das Büro Brinkmeier und Salz, München, wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens beauftragt.

Bis zur Frist zum 27.02.2024 gingen 25 Teilnahmeanträge fristgerecht ein, die allesamt prüffähig waren. Davon erfüllten zehn Bewerber gleichermaßen vollumfänglich die Anforderungen der Bekanntmachung. Unter diesen wurde nach §75 (6) VgV am 11.03.2024 das Los geworfen, um maximal fünf Büros zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Von den verbliebenen fünf Büros präsentierten vier Büros am 26.04.2024 ihre Bewerbungen, ein Büro teilte mit, kein Angebot abgeben zu wollen.

Das Büro Füllemann aus Gilching legte, nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Angebotskriterien, das mit Abstand beste Angebot vor. Das Auswahlgremium empfiehlt daher, das Büro Füllemann aus Gilching mit der Architekturplanung für den gemeindlichen Wohnungsbau Frühlingstraße 21 zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die beste Bearbeitung erwarten lässt.

Die Wertungsergebnisse liegen den Sitzungsunterlagen nichtöffentlich bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).

  1. Vorbehaltlich der Einspruchsmöglichkeit nach § 134 GWB wird das Büro Füllemann aus Gilching mit den Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Der Bürgermeister wird zur Auftragsvergabe ermächtigt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).

  1. Vorbehaltlich der Einspruchsmöglichkeit nach § 134 GWB wird das Büro Füllemann aus Gilching mit den Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Der Bürgermeister wird zur Auftragsvergabe ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö informativ 7
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7.1. Fahrradweg Römerstraße/ Steinlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 7.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des Beschlusses zum 
Fahrrad- und Fußweg Römerstraße Richtung Steinlach.
Frau Schempp gibt bekannt, dass aufgrund der anstehenden Europawahl noch keine abschließende Nachricht seitens der Rechtsaufsichtbehörde vorliegt.

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8. Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung am 16.04.2024 wurde über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching und die Bestattungsgebührensatzung  diskutiert. Um alle anstehenden Fragen zu den Gebühren zu klären, steht in dieser Gemeinderatssitzung  Frau Hannemann von der Firma Kubus zur Verfügung. 
Es muss nach wie vor darüber entschieden werden, ob die Kalkulation der Gebühren grabartidentisch oder (wie bisher) grabartspezifisch erfolgen soll:

  • Grabartidentische Gebühren errechnen sich durch Einbeziehung eines Sockelbeitrags für den Friedhof als öffentliche, infrastrukturelle Einrichtung. Dies geschieht durch eine gewichtete Einbeziehung der Kosten für Wege, Brunnen, Sitzbänke und anderer Anlagen, die nicht unmittelbar mit der Grabstelle, bzw. Bestattungsform zusammenhängen. 

  • Grabartspezifische Gebühren errechnen sich in erster Linie nach der Größe der Grabstelle und Art der Bestattungsform – sie unterscheiden sich demzufolge hinsichtlich der Gebührenhöhe enorm voneinander. 


Eine willkürliche Anpassung einzelner Gebührensätze (z.B. Anhebung oder Verringerung der Gebühr ausschließlich für die Bestattungsform „Baumgrab“) ist nicht zulässig, weil dadurch die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der Gebührenstruktur (Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Bestattungsformen) nicht mehr gegeben wäre.

Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus folgender Tabelle:



Weiterhin hat der Gemeinderat über die neue Friedhofgebührensatzung zu entscheiden. 
Alternative A enthält die grabartidentischen Gebühren, Alternative B enthält die grabartspezifischen Gebühren.   Beide Alternativen enthalten die  Bestattungsgebühren, die das Ergebnis der Ausschreibung  2022  sind und vom Gemeinderat am 13.12.2022 genehmigt wurden. 
Der Satzungsentwurf wurde bereits dem  Landratsamt zur Prüfung vorgelegt. Ein schriftliches Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht vor.   

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.

  2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartspezifische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.

Diskussionsverlauf

Die in der Anlage enthaltenen Satzungen (grabartidentisch und grabartspezifisch) sollen ergänzt werden, da nach der erstmaligen Nutzungsdauer auch eine jährliche Zahlungsweise möglich sein soll.

Beschluss 1

Die neue Friedhofsgebührensatzung soll daher um folgenden Absatz unter § 4 Abs. 3 ergänzt werden:

(3) Beim Wiedererwerb (Verlängerung) eines Nutzungsrechts (§ 20 Abs. 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung) kann die Zahlung der Grabgebühr auf Wunsch auch jährlich im Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen. Sofern nicht 6 Wochen vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes der Verzicht auf das Grabnutzungsrecht erklärt wird, verlängert sich das Nutzungsrecht automatisch um 12 Monate. Die Höhe der Grabnutzungsgebühr (im Wiedererwerbsfall) bemisst sich nach der zum Zeitpunkt des Wiedererwerbs geltenden Gebührensatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Brosig stellt folgenden Antrag:

Beschluss 2

Die umlegbaren Gebühren sollen um 20% gesenkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative A abgestimmt.

Beschluss 3

  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative B abgestimmt.

Beschluss 4

B) Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartspezifische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist hiermit abgelehnt. BM Walter legt die gefassten Beschlüsse der Rechtsaufsicht vor, die über die weitere Vorgehensweise entscheiden wird.

Datenstand vom 21.06.2024 11:56 Uhr